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Der neue Expertenstandard Förderung der Mobilität
Anforderungen und Möglichkeiten zur Implementierung
Herzlich willkommen zum Vortrag!
25.09.20151
DNQP Expertenstandard nach §113
„Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“
25.09.20152
Expertenstandards - Zusammenfassung
25.09.20153
Ziele: Definition des nationalen Qualitätsniveaus
Vereinheitlichung pflegerischer Handlungen
Ermöglichung der fachpraktischen Evaluation
Inhalte: Beschreibung verbindlicher Qualitätsnormen auf der
Struktur-, Prozess-, und Ergebnisebene
Geltung: Innerhalb des Staatsgebietes (national), sobald eine
Pflegekraft Verantwortung für einen Pflegeempfänger
übernimmt, der ein bestimmtes, dem Standard zugeordnetes
Pflegeproblem aufweist.
Struktur Prozess Ergebnis
Das DNQP
25.09.20154
DNQP – Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege
www.dnqp.de - neu: http://www.wiso.hs-osnabrueck.de/dnqp.html
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege;
Fachhochschule Osnabrück;
Leitung: Herr Prof. Dr. Andreas Büscher, Telefon: 0541 969-3591
E-Mail: buescher@wi.hs-osnabrueck.de
Das DNQP ist verantwortlich für die bisherige Entwicklung und Aktualisierung
Neue Expertenstandards?
25.09.20155
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Ab 2010 nach § 113a SGB XI: Geschäftsstelle Expertenstandards
Angesiedelt beim GKV-Spitzenverband
Stark administrativer Charakter
Wird tätig durch Beauftragung der Vertragsparteien
Aufgabenprofil
Ausschreibungsverfahren
Auftragserteilung
Überwachung der Prozesse
Berichtswesen
Expertenstandards in der Pflege
25.09.20156
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Entlassungsmanagement (1. Aktualisierung Juli 2009)
Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen (1. Aktualisierung Dezember 2011)
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2. Begründung
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Struktur Prozess Ergebnis
S
…
P
…
E
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Erhaltung und Förderung der Mobilität
25.09.20158
Zielsetzung des Standards
Jeder pflegebedürftige Mensch erhält eine pflegerische Unterstützung, die zur
Erhaltung und/oder zur Förderung der Mobilität beiträgt
Erhaltung und Förderung der Mobilität
25.09.20159
Begründung
Eine eingeschränkte Mobilität ist ein Risiko für pflegebedürftige Menschen. Sie
kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zu einer
Ortsfixierung du Bettlägerigkeit führen und mit dem Risiko weiterer
gesundheitlicher Beeinträchtigungen (wie z. B. Dekubitus, Sturz) einhergehen
Durch eine regelmäßige Einschätzung des Mobilitätsstatus, differenzierte
Informations- und Edukationsangebote, eine motivierende und
mobilitätsfördernde Umgebungsgestaltung, das Angebot sowie die Koordination
zielgerichteter, die Eigenaktivität fördernder Maßnahmen kann zur Erhaltung
und Förderung der Mobilität beigetragen werden
Eine so verstandene pflegerische Unterstützung hat gesundheitsfördernden
Charakter und ist Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe
pflegebedürftiger Menschen
Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201510
Struktur Prozess Ergebnis
S1 Die Pflegefachkraft verfügt
über die Kompetenz, die
Mobilität des
pflegebedürftigen Menschen,
Gründe für
Mobilitätsbeeinträchtigungen
sowie Umgebungsmerkmale,
die für die Mobilität relevant
sind, einzuschätzen
P1 Die Pflegefachkraft schätzt
zu Beginn des pflegerischen
Auftrags die Mobilität des
pflegebedürftigen Menschen
sowie Probleme und
Ressourcen im
Zusammenhang mit der
Erhaltung und der Förderung
der Mobilität ein.
Sie wiederholt die
Einschätzung regelmäßig in
individuell festzulegenden
Abständen sowie bei
Veränderungen der
gesundheitlichen Situation.
E1 Eine aktuelle Einschätzung
der vorhandenen Mobilität
und möglicher Probleme und
Ressourcen im
Zusammenhang mit der
Mobilität liegen vor. Der
Verlauf des Mobilitätsstatus ist
abgebildet.
Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201511
Relevante Aussagen S1
… keine gesonderte Identifizierung von Risikogruppen notwendig
… es existiert kein Instrument mit dem sich alle Aspekte standardisiert erfassen
ließen ..
„Vor diesem Hintergrund muss die Pflegefachkraft in der Lage sein, das für den
jeweiligen Verwendungszusammenhang passende Vorgehen auszuwählen und
hierbei zu entscheiden, ob eine kriteriengeleitete pflegefachliche Einschätzung
oder in der Einrichtung verfügbare Instrumente (bzw. Module verfügbarer
Instrumente) eingesetzt werden sollen.“
Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201512
Relevante Aussagen P1
Folgende Aspekte sind bei einer kriteriengeleiteten Einschätzung zu
berücksichtigen:
Aktueller Status der Mobilität
Selbständige Lagewechsel in liegender Position
Selbständiges Halten einer aufrechten Sitzposition
Selbständiger Transfer (aufstehen, sich hinsetzen, sich umsetzen)
Selbständige Fortbewegung über kurze Strecken (Wohnräume)
Selbständiges Treppensteigen
Früherer Status der Mobilität (-> Biografie)
Muster, Lebensgewohnheiten -> Verlaufsdarstellung
Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201513
Relevante Aussagen P1
Folgende Aspekte sind bei einer kriteriengeleiteten Einschätzung zu
berücksichtigen:
Individuelle körperliche Beeinträchtigungen und Ressourcen
Schmerzen, Funktionsbeeinträchtigungen, Adipositas, etc.
Individuelle kognitive und psychische Beeinträchtigungen und Ressourcen
Emotionale Situation, Selbststeuerungskompetenz, Wirkungen von
Psychopharmaka etc.
Merkmale der materiellen und sozialen Umgebung
Nutzung von Hilfsmitteln, Beschaffenheit der Umgebung etc.
Erkrankungen und aktuell durchgeführte therapeutische Maßnahmen
Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201514
Relevante Aussagen P1
Diese sechs Kriterien können eine ausreichende Basis zur Einschätzung darstellen!
„Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, spezifische Instrumente oder
Testmethoden zur Einschätzung von Balance, Standsicherheit,
Gehgeschwindigkeit oder ähnlichen Aspekten einzusetzen …“
Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201515
Relevante Aussagen P1
Bei der Auswahl der einzusetzenden Instrumente sollte in drei
Versorgungssituationen unterschieden werden:
Weitgehende Imobililtät
Teilmobilität außerhalb des Bettes
Mobilität außerhalb des Bettes
Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201516
Detaillierte Gelenkerfassung
Eine „Detaillierte Gelenkerfassung“ hat für die Pflegepraxis keine Relevanz!
Gabriele Meyer, Katrin Balzer, Sascha Köpke, Viel Lärm um Nichts. Pflegezeitschrift 2012, Jg. 65, Heft 7
Förderung der Mobilität - Ebene 2
25.09.201517
Struktur Prozess Ergebnis
S2 Die Pflegefachkraft verfügt
über die Kompetenz, den
pflegebedürftigen Menschen
und ggf. seine Angehörigen
über die Bedeutung von
Mobilität für die Gesundheit
und den Erhalt von
Selbständigkeit zu informieren
und sie durch Beratung und
Anleitung darin zu
unterstützen, Maßnahmen der
Erhaltung und Förderung der
Mobilität in ihren Lebensalltag
zu integrieren.
P2 Die Pflegefachkraft bietet
dem pflegebedürftigen
Menschen und ggf. seinen
Angehörigen Information,
Beratung und Anleitung unter
Berücksichtigung der bei der
Einschätzung identifizierten
Probleme und Ressourcen an.
E2 Der pflegebedürftige
Mensch und ggf. seine
Angehörigen kennen
Auswirkungen einer
eingeschränkten Mobilität und
Möglichkeiten zur Erhaltung
und Förderung von Mobilität.
Förderung der Mobilität - Ebene 2
25.09.201518
Aussagen Expertenstandards
„Beratung innerhalb pflegerischer Settings ist
niemals gänzlich abgeschlossen, sondern ist als
Prozess zu verstehen, der im Verlauf der
pflegerischen Versorgung als Angebot erhalten
werden soll.“
(DNQP 2013)
Förderung der Mobilität - Ebene 3
25.09.201519
Struktur Prozess Ergebnis
S3a Die Pflegefachkraft verfügt
über die Kompetenz zur
Planung und Koordination von
Maßnahmen zur Erhaltung
und Förderung der Mobilität.
S3b Die Einrichtung stellt
sicher, dass Maßnahmen zur
Erhaltung und Förderung der
Mobilität fester Bestandteil
des internen
Qualitätsmanagements sind.
P3 Die Pflegefachkraft plant
und koordiniert in enger
Absprache mit dem
pflegebedürftigen Menschen
und seinen Angehörigen
individuelle Maßnahmen zur
Erhaltung und Förderung der
Mobilität unter
Berücksichtigung seiner
Präferenzen und bindet bei
Bedarf weitere Berufsgruppen
mit ein.
Sie sorgt für eine
kontinuierliche Umsetzung des
Maßnahmenplans.
E3 Ein individueller
Maßnahmenplan mit den
vereinbarten Maßnahmen zur
Erhaltung und Förderung der
Mobilität des
pflegebedürftigen Menschen
liegt vor.
Förderung der Mobilität - Ebene 3
25.09.201520
Passives Dehnen / Durchbewegen
Für das passive Durchbewegen im Rahmen der Grundpflege konnten keine Studien
identifiziert werden, die eine Wirksamkeit belegen
Aktives Dehnen
Regelmäßige Dehnübungen haben positive Effekte, vor allem in der Hüftregion
(Evidenzgrad 1-2). Die Compliance bei älteren und demenzkranken Bewohnern ist
häufig nicht gegeben.
Aktivierend-rehabilitative Pflege
Aktivierend-rehabilitative Pflege legt den Fokus auf eine Verhinderung des Verfalls
der Funktionsfähigkeit des Patienten. Dieses Pflegekonzept versucht, den
Menschen möglichst lange in einem optimalen funktionellen und körperlichen
Zustand zu halten bzw. ihn wieder in diesen zu bringen.
Förderung der Mobilität - Ebene 3
25.09.201521
Förderung der Mobilität - Ebene 4
25.09.201522
Struktur Prozess Ergebnis
S4a Die Einrichtung verfügt
über personelle, materielle
und räumliche Ressourcen für
ein zielgruppenspezifisches
Angebot mobilitätserhaltender
und –fördernder Maßnahmen
sowie für eine
mobilitätsfördernde
Umgebungsgestaltung.
S4a Die Pflegefachkraft verfügt
über Kompetenzen zur
Ermöglichung und
Durchführung von
mobilitätsfördernden und -
erhaltenden Maßnahmen
P4 Die Pflegefachkraft
unterbreitet dem
pflegebedürftigen Menschen
kontinuierlich Angebote zur
Erhaltung und Förderung der
Mobilität und führt die mit
dem Pflegebedürftigen
vereinbarten Maßnahmen
durch.
E4 Die Maßnahmen sind
plangemäß durchgeführt und
wirken sich positiv auf die
Mobilität des
pflegebedürftigen Menschen
aus.
Förderung der Mobilität - Ebene 5
25.09.201523
Struktur Prozess Ergebnis
S5 Die Pflegefachkraft verfügt
über die Kompetenz, die
Angemessenheit und
Wirksamkeit der Maßnahmen
zu überprüfen.
P5 Die Pflegefachkraft
überprüft gemeinsam mit dem
pflegebedürftigen Menschen
und ggf. seinen Angehörigen
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Berufsgruppen den Erfolg und
die Angemessenheit der
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nimmt sie auf Grundlage einer
erneuten Einschätzung
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Förderung der Mobilität – Stand der Entwicklung
25.09.201524
DNQP:
Der im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI durch das DNQP
entwickelte und konsentierte Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der
Mobilität" wurde im Juni 2014 an den GKV-Spitzenverband übergeben.
GKV-Spitzenverband:
Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“
wird seit einigen Wochen bundesweit in 45 stationären und teilstationären
Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten unterschiedlicher Träger
erprobt. Konkret geht es darum die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit des
Expertenstandards zu testen sowie die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.
Ergebnisse aus der modellhaften Umsetzung des Expertenstandards werden
Ende 2016 erwartet. Auf dieser Basis entscheiden die Vertragspartner nach §
113 SGB XI dann über die verpflichtende bundesweite Umsetzung des
Expertenstandards.
25.09.201525
25.09.201526
Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!

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NPK2015 - T. Kirpal: Der neue Expertenstandard Förderung der Mobilität

  • 1. Der neue Expertenstandard Förderung der Mobilität Anforderungen und Möglichkeiten zur Implementierung Herzlich willkommen zum Vortrag! 25.09.20151
  • 2. DNQP Expertenstandard nach §113 „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ 25.09.20152
  • 3. Expertenstandards - Zusammenfassung 25.09.20153 Ziele: Definition des nationalen Qualitätsniveaus Vereinheitlichung pflegerischer Handlungen Ermöglichung der fachpraktischen Evaluation Inhalte: Beschreibung verbindlicher Qualitätsnormen auf der Struktur-, Prozess-, und Ergebnisebene Geltung: Innerhalb des Staatsgebietes (national), sobald eine Pflegekraft Verantwortung für einen Pflegeempfänger übernimmt, der ein bestimmtes, dem Standard zugeordnetes Pflegeproblem aufweist. Struktur Prozess Ergebnis
  • 4. Das DNQP 25.09.20154 DNQP – Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege www.dnqp.de - neu: http://www.wiso.hs-osnabrueck.de/dnqp.html Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege; Fachhochschule Osnabrück; Leitung: Herr Prof. Dr. Andreas Büscher, Telefon: 0541 969-3591 E-Mail: buescher@wi.hs-osnabrueck.de Das DNQP ist verantwortlich für die bisherige Entwicklung und Aktualisierung
  • 5. Neue Expertenstandards? 25.09.20155 Geschäftsstelle Expertenstandards Ab 2010 nach § 113a SGB XI: Geschäftsstelle Expertenstandards Angesiedelt beim GKV-Spitzenverband Stark administrativer Charakter Wird tätig durch Beauftragung der Vertragsparteien Aufgabenprofil Ausschreibungsverfahren Auftragserteilung Überwachung der Prozesse Berichtswesen
  • 6. Expertenstandards in der Pflege 25.09.20156 Dekubitusprophylaxe (1. Aktualisierung 2010) 2. Aktualisierung in Vorbereitung Entlassungsmanagement (1. Aktualisierung Juli 2009) Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen (1. Aktualisierung Dezember 2011) Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen (2015) Sturzprophylaxe (1. Aktualisierung Januar 2013) Förderung der Harnkontinenz (April 2007) -> derzeit in der Überarbeitung Pflege von Menschen mit chronischen Wunden (Juni 2009) (Akt. Herbst 2015) Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung (Mai 2010) Erhaltung und Förderung der Mobilität (§113) Pflege von Menschen mit Demenz (Start 2016)
  • 7. Aufbau der Expertenstandards 25.09.20157 1. Standardaussage 2. Begründung 3. Umsetzungsebenen Struktur Prozess Ergebnis S … P … E …
  • 8. Erhaltung und Förderung der Mobilität 25.09.20158 Zielsetzung des Standards Jeder pflegebedürftige Mensch erhält eine pflegerische Unterstützung, die zur Erhaltung und/oder zur Förderung der Mobilität beiträgt
  • 9. Erhaltung und Förderung der Mobilität 25.09.20159 Begründung Eine eingeschränkte Mobilität ist ein Risiko für pflegebedürftige Menschen. Sie kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zu einer Ortsfixierung du Bettlägerigkeit führen und mit dem Risiko weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen (wie z. B. Dekubitus, Sturz) einhergehen Durch eine regelmäßige Einschätzung des Mobilitätsstatus, differenzierte Informations- und Edukationsangebote, eine motivierende und mobilitätsfördernde Umgebungsgestaltung, das Angebot sowie die Koordination zielgerichteter, die Eigenaktivität fördernder Maßnahmen kann zur Erhaltung und Förderung der Mobilität beigetragen werden Eine so verstandene pflegerische Unterstützung hat gesundheitsfördernden Charakter und ist Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe pflegebedürftiger Menschen
  • 10. Förderung der Mobilität - Ebene 1 25.09.201510 Struktur Prozess Ergebnis S1 Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen, Gründe für Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie Umgebungsmerkmale, die für die Mobilität relevant sind, einzuschätzen P1 Die Pflegefachkraft schätzt zu Beginn des pflegerischen Auftrags die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen sowie Probleme und Ressourcen im Zusammenhang mit der Erhaltung und der Förderung der Mobilität ein. Sie wiederholt die Einschätzung regelmäßig in individuell festzulegenden Abständen sowie bei Veränderungen der gesundheitlichen Situation. E1 Eine aktuelle Einschätzung der vorhandenen Mobilität und möglicher Probleme und Ressourcen im Zusammenhang mit der Mobilität liegen vor. Der Verlauf des Mobilitätsstatus ist abgebildet.
  • 11. Förderung der Mobilität - Ebene 1 25.09.201511 Relevante Aussagen S1 … keine gesonderte Identifizierung von Risikogruppen notwendig … es existiert kein Instrument mit dem sich alle Aspekte standardisiert erfassen ließen .. „Vor diesem Hintergrund muss die Pflegefachkraft in der Lage sein, das für den jeweiligen Verwendungszusammenhang passende Vorgehen auszuwählen und hierbei zu entscheiden, ob eine kriteriengeleitete pflegefachliche Einschätzung oder in der Einrichtung verfügbare Instrumente (bzw. Module verfügbarer Instrumente) eingesetzt werden sollen.“
  • 12. Förderung der Mobilität - Ebene 1 25.09.201512 Relevante Aussagen P1 Folgende Aspekte sind bei einer kriteriengeleiteten Einschätzung zu berücksichtigen: Aktueller Status der Mobilität Selbständige Lagewechsel in liegender Position Selbständiges Halten einer aufrechten Sitzposition Selbständiger Transfer (aufstehen, sich hinsetzen, sich umsetzen) Selbständige Fortbewegung über kurze Strecken (Wohnräume) Selbständiges Treppensteigen Früherer Status der Mobilität (-> Biografie) Muster, Lebensgewohnheiten -> Verlaufsdarstellung
  • 13. Förderung der Mobilität - Ebene 1 25.09.201513 Relevante Aussagen P1 Folgende Aspekte sind bei einer kriteriengeleiteten Einschätzung zu berücksichtigen: Individuelle körperliche Beeinträchtigungen und Ressourcen Schmerzen, Funktionsbeeinträchtigungen, Adipositas, etc. Individuelle kognitive und psychische Beeinträchtigungen und Ressourcen Emotionale Situation, Selbststeuerungskompetenz, Wirkungen von Psychopharmaka etc. Merkmale der materiellen und sozialen Umgebung Nutzung von Hilfsmitteln, Beschaffenheit der Umgebung etc. Erkrankungen und aktuell durchgeführte therapeutische Maßnahmen
  • 14. Förderung der Mobilität - Ebene 1 25.09.201514 Relevante Aussagen P1 Diese sechs Kriterien können eine ausreichende Basis zur Einschätzung darstellen! „Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, spezifische Instrumente oder Testmethoden zur Einschätzung von Balance, Standsicherheit, Gehgeschwindigkeit oder ähnlichen Aspekten einzusetzen …“
  • 15. Förderung der Mobilität - Ebene 1 25.09.201515 Relevante Aussagen P1 Bei der Auswahl der einzusetzenden Instrumente sollte in drei Versorgungssituationen unterschieden werden: Weitgehende Imobililtät Teilmobilität außerhalb des Bettes Mobilität außerhalb des Bettes
  • 16. Förderung der Mobilität - Ebene 1 25.09.201516 Detaillierte Gelenkerfassung Eine „Detaillierte Gelenkerfassung“ hat für die Pflegepraxis keine Relevanz! Gabriele Meyer, Katrin Balzer, Sascha Köpke, Viel Lärm um Nichts. Pflegezeitschrift 2012, Jg. 65, Heft 7
  • 17. Förderung der Mobilität - Ebene 2 25.09.201517 Struktur Prozess Ergebnis S2 Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, den pflegebedürftigen Menschen und ggf. seine Angehörigen über die Bedeutung von Mobilität für die Gesundheit und den Erhalt von Selbständigkeit zu informieren und sie durch Beratung und Anleitung darin zu unterstützen, Maßnahmen der Erhaltung und Förderung der Mobilität in ihren Lebensalltag zu integrieren. P2 Die Pflegefachkraft bietet dem pflegebedürftigen Menschen und ggf. seinen Angehörigen Information, Beratung und Anleitung unter Berücksichtigung der bei der Einschätzung identifizierten Probleme und Ressourcen an. E2 Der pflegebedürftige Mensch und ggf. seine Angehörigen kennen Auswirkungen einer eingeschränkten Mobilität und Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung von Mobilität.
  • 18. Förderung der Mobilität - Ebene 2 25.09.201518 Aussagen Expertenstandards „Beratung innerhalb pflegerischer Settings ist niemals gänzlich abgeschlossen, sondern ist als Prozess zu verstehen, der im Verlauf der pflegerischen Versorgung als Angebot erhalten werden soll.“ (DNQP 2013)
  • 19. Förderung der Mobilität - Ebene 3 25.09.201519 Struktur Prozess Ergebnis S3a Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz zur Planung und Koordination von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität. S3b Die Einrichtung stellt sicher, dass Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität fester Bestandteil des internen Qualitätsmanagements sind. P3 Die Pflegefachkraft plant und koordiniert in enger Absprache mit dem pflegebedürftigen Menschen und seinen Angehörigen individuelle Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität unter Berücksichtigung seiner Präferenzen und bindet bei Bedarf weitere Berufsgruppen mit ein. Sie sorgt für eine kontinuierliche Umsetzung des Maßnahmenplans. E3 Ein individueller Maßnahmenplan mit den vereinbarten Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität des pflegebedürftigen Menschen liegt vor.
  • 20. Förderung der Mobilität - Ebene 3 25.09.201520 Passives Dehnen / Durchbewegen Für das passive Durchbewegen im Rahmen der Grundpflege konnten keine Studien identifiziert werden, die eine Wirksamkeit belegen Aktives Dehnen Regelmäßige Dehnübungen haben positive Effekte, vor allem in der Hüftregion (Evidenzgrad 1-2). Die Compliance bei älteren und demenzkranken Bewohnern ist häufig nicht gegeben. Aktivierend-rehabilitative Pflege Aktivierend-rehabilitative Pflege legt den Fokus auf eine Verhinderung des Verfalls der Funktionsfähigkeit des Patienten. Dieses Pflegekonzept versucht, den Menschen möglichst lange in einem optimalen funktionellen und körperlichen Zustand zu halten bzw. ihn wieder in diesen zu bringen.
  • 21. Förderung der Mobilität - Ebene 3 25.09.201521
  • 22. Förderung der Mobilität - Ebene 4 25.09.201522 Struktur Prozess Ergebnis S4a Die Einrichtung verfügt über personelle, materielle und räumliche Ressourcen für ein zielgruppenspezifisches Angebot mobilitätserhaltender und –fördernder Maßnahmen sowie für eine mobilitätsfördernde Umgebungsgestaltung. S4a Die Pflegefachkraft verfügt über Kompetenzen zur Ermöglichung und Durchführung von mobilitätsfördernden und - erhaltenden Maßnahmen P4 Die Pflegefachkraft unterbreitet dem pflegebedürftigen Menschen kontinuierlich Angebote zur Erhaltung und Förderung der Mobilität und führt die mit dem Pflegebedürftigen vereinbarten Maßnahmen durch. E4 Die Maßnahmen sind plangemäß durchgeführt und wirken sich positiv auf die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen aus.
  • 23. Förderung der Mobilität - Ebene 5 25.09.201523 Struktur Prozess Ergebnis S5 Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, die Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. P5 Die Pflegefachkraft überprüft gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Menschen und ggf. seinen Angehörigen sowie weiteren an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen den Erfolg und die Angemessenheit der Maßnahmen. Bei Bedarf nimmt sie auf Grundlage einer erneuten Einschätzung Veränderungen am Maßnahmenplan vor. E5 Eine Evaluation der vereinbarten Maßnahmen liegt vor.
  • 24. Förderung der Mobilität – Stand der Entwicklung 25.09.201524 DNQP: Der im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI durch das DNQP entwickelte und konsentierte Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der Mobilität" wurde im Juni 2014 an den GKV-Spitzenverband übergeben. GKV-Spitzenverband: Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ wird seit einigen Wochen bundesweit in 45 stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten unterschiedlicher Träger erprobt. Konkret geht es darum die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit des Expertenstandards zu testen sowie die damit verbundenen Kosten zu ermitteln. Ergebnisse aus der modellhaften Umsetzung des Expertenstandards werden Ende 2016 erwartet. Auf dieser Basis entscheiden die Vertragspartner nach § 113 SGB XI dann über die verpflichtende bundesweite Umsetzung des Expertenstandards.
  • 26. 25.09.201526 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!