3. Expertenstandards - Zusammenfassung
25.09.20153
Ziele: Definition des nationalen Qualitätsniveaus
Vereinheitlichung pflegerischer Handlungen
Ermöglichung der fachpraktischen Evaluation
Inhalte: Beschreibung verbindlicher Qualitätsnormen auf der
Struktur-, Prozess-, und Ergebnisebene
Geltung: Innerhalb des Staatsgebietes (national), sobald eine
Pflegekraft Verantwortung für einen Pflegeempfänger
übernimmt, der ein bestimmtes, dem Standard zugeordnetes
Pflegeproblem aufweist.
Struktur Prozess Ergebnis
4. Das DNQP
25.09.20154
DNQP – Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege
www.dnqp.de - neu: http://www.wiso.hs-osnabrueck.de/dnqp.html
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege;
Fachhochschule Osnabrück;
Leitung: Herr Prof. Dr. Andreas Büscher, Telefon: 0541 969-3591
E-Mail: buescher@wi.hs-osnabrueck.de
Das DNQP ist verantwortlich für die bisherige Entwicklung und Aktualisierung
5. Neue Expertenstandards?
25.09.20155
Geschäftsstelle Expertenstandards
Ab 2010 nach § 113a SGB XI: Geschäftsstelle Expertenstandards
Angesiedelt beim GKV-Spitzenverband
Stark administrativer Charakter
Wird tätig durch Beauftragung der Vertragsparteien
Aufgabenprofil
Ausschreibungsverfahren
Auftragserteilung
Überwachung der Prozesse
Berichtswesen
6. Expertenstandards in der Pflege
25.09.20156
Dekubitusprophylaxe (1. Aktualisierung 2010) 2. Aktualisierung in Vorbereitung
Entlassungsmanagement (1. Aktualisierung Juli 2009)
Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen (1. Aktualisierung Dezember 2011)
Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen (2015)
Sturzprophylaxe (1. Aktualisierung Januar 2013)
Förderung der Harnkontinenz (April 2007) -> derzeit in der Überarbeitung
Pflege von Menschen mit chronischen Wunden (Juni 2009) (Akt. Herbst 2015)
Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung
(Mai 2010)
Erhaltung und Förderung der Mobilität (§113)
Pflege von Menschen mit Demenz (Start 2016)
8. Erhaltung und Förderung der Mobilität
25.09.20158
Zielsetzung des Standards
Jeder pflegebedürftige Mensch erhält eine pflegerische Unterstützung, die zur
Erhaltung und/oder zur Förderung der Mobilität beiträgt
9. Erhaltung und Förderung der Mobilität
25.09.20159
Begründung
Eine eingeschränkte Mobilität ist ein Risiko für pflegebedürftige Menschen. Sie
kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zu einer
Ortsfixierung du Bettlägerigkeit führen und mit dem Risiko weiterer
gesundheitlicher Beeinträchtigungen (wie z. B. Dekubitus, Sturz) einhergehen
Durch eine regelmäßige Einschätzung des Mobilitätsstatus, differenzierte
Informations- und Edukationsangebote, eine motivierende und
mobilitätsfördernde Umgebungsgestaltung, das Angebot sowie die Koordination
zielgerichteter, die Eigenaktivität fördernder Maßnahmen kann zur Erhaltung
und Förderung der Mobilität beigetragen werden
Eine so verstandene pflegerische Unterstützung hat gesundheitsfördernden
Charakter und ist Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe
pflegebedürftiger Menschen
10. Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201510
Struktur Prozess Ergebnis
S1 Die Pflegefachkraft verfügt
über die Kompetenz, die
Mobilität des
pflegebedürftigen Menschen,
Gründe für
Mobilitätsbeeinträchtigungen
sowie Umgebungsmerkmale,
die für die Mobilität relevant
sind, einzuschätzen
P1 Die Pflegefachkraft schätzt
zu Beginn des pflegerischen
Auftrags die Mobilität des
pflegebedürftigen Menschen
sowie Probleme und
Ressourcen im
Zusammenhang mit der
Erhaltung und der Förderung
der Mobilität ein.
Sie wiederholt die
Einschätzung regelmäßig in
individuell festzulegenden
Abständen sowie bei
Veränderungen der
gesundheitlichen Situation.
E1 Eine aktuelle Einschätzung
der vorhandenen Mobilität
und möglicher Probleme und
Ressourcen im
Zusammenhang mit der
Mobilität liegen vor. Der
Verlauf des Mobilitätsstatus ist
abgebildet.
11. Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201511
Relevante Aussagen S1
… keine gesonderte Identifizierung von Risikogruppen notwendig
… es existiert kein Instrument mit dem sich alle Aspekte standardisiert erfassen
ließen ..
„Vor diesem Hintergrund muss die Pflegefachkraft in der Lage sein, das für den
jeweiligen Verwendungszusammenhang passende Vorgehen auszuwählen und
hierbei zu entscheiden, ob eine kriteriengeleitete pflegefachliche Einschätzung
oder in der Einrichtung verfügbare Instrumente (bzw. Module verfügbarer
Instrumente) eingesetzt werden sollen.“
12. Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201512
Relevante Aussagen P1
Folgende Aspekte sind bei einer kriteriengeleiteten Einschätzung zu
berücksichtigen:
Aktueller Status der Mobilität
Selbständige Lagewechsel in liegender Position
Selbständiges Halten einer aufrechten Sitzposition
Selbständiger Transfer (aufstehen, sich hinsetzen, sich umsetzen)
Selbständige Fortbewegung über kurze Strecken (Wohnräume)
Selbständiges Treppensteigen
Früherer Status der Mobilität (-> Biografie)
Muster, Lebensgewohnheiten -> Verlaufsdarstellung
13. Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201513
Relevante Aussagen P1
Folgende Aspekte sind bei einer kriteriengeleiteten Einschätzung zu
berücksichtigen:
Individuelle körperliche Beeinträchtigungen und Ressourcen
Schmerzen, Funktionsbeeinträchtigungen, Adipositas, etc.
Individuelle kognitive und psychische Beeinträchtigungen und Ressourcen
Emotionale Situation, Selbststeuerungskompetenz, Wirkungen von
Psychopharmaka etc.
Merkmale der materiellen und sozialen Umgebung
Nutzung von Hilfsmitteln, Beschaffenheit der Umgebung etc.
Erkrankungen und aktuell durchgeführte therapeutische Maßnahmen
14. Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201514
Relevante Aussagen P1
Diese sechs Kriterien können eine ausreichende Basis zur Einschätzung darstellen!
„Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, spezifische Instrumente oder
Testmethoden zur Einschätzung von Balance, Standsicherheit,
Gehgeschwindigkeit oder ähnlichen Aspekten einzusetzen …“
15. Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201515
Relevante Aussagen P1
Bei der Auswahl der einzusetzenden Instrumente sollte in drei
Versorgungssituationen unterschieden werden:
Weitgehende Imobililtät
Teilmobilität außerhalb des Bettes
Mobilität außerhalb des Bettes
16. Förderung der Mobilität - Ebene 1
25.09.201516
Detaillierte Gelenkerfassung
Eine „Detaillierte Gelenkerfassung“ hat für die Pflegepraxis keine Relevanz!
Gabriele Meyer, Katrin Balzer, Sascha Köpke, Viel Lärm um Nichts. Pflegezeitschrift 2012, Jg. 65, Heft 7
17. Förderung der Mobilität - Ebene 2
25.09.201517
Struktur Prozess Ergebnis
S2 Die Pflegefachkraft verfügt
über die Kompetenz, den
pflegebedürftigen Menschen
und ggf. seine Angehörigen
über die Bedeutung von
Mobilität für die Gesundheit
und den Erhalt von
Selbständigkeit zu informieren
und sie durch Beratung und
Anleitung darin zu
unterstützen, Maßnahmen der
Erhaltung und Förderung der
Mobilität in ihren Lebensalltag
zu integrieren.
P2 Die Pflegefachkraft bietet
dem pflegebedürftigen
Menschen und ggf. seinen
Angehörigen Information,
Beratung und Anleitung unter
Berücksichtigung der bei der
Einschätzung identifizierten
Probleme und Ressourcen an.
E2 Der pflegebedürftige
Mensch und ggf. seine
Angehörigen kennen
Auswirkungen einer
eingeschränkten Mobilität und
Möglichkeiten zur Erhaltung
und Förderung von Mobilität.
18. Förderung der Mobilität - Ebene 2
25.09.201518
Aussagen Expertenstandards
„Beratung innerhalb pflegerischer Settings ist
niemals gänzlich abgeschlossen, sondern ist als
Prozess zu verstehen, der im Verlauf der
pflegerischen Versorgung als Angebot erhalten
werden soll.“
(DNQP 2013)
19. Förderung der Mobilität - Ebene 3
25.09.201519
Struktur Prozess Ergebnis
S3a Die Pflegefachkraft verfügt
über die Kompetenz zur
Planung und Koordination von
Maßnahmen zur Erhaltung
und Förderung der Mobilität.
S3b Die Einrichtung stellt
sicher, dass Maßnahmen zur
Erhaltung und Förderung der
Mobilität fester Bestandteil
des internen
Qualitätsmanagements sind.
P3 Die Pflegefachkraft plant
und koordiniert in enger
Absprache mit dem
pflegebedürftigen Menschen
und seinen Angehörigen
individuelle Maßnahmen zur
Erhaltung und Förderung der
Mobilität unter
Berücksichtigung seiner
Präferenzen und bindet bei
Bedarf weitere Berufsgruppen
mit ein.
Sie sorgt für eine
kontinuierliche Umsetzung des
Maßnahmenplans.
E3 Ein individueller
Maßnahmenplan mit den
vereinbarten Maßnahmen zur
Erhaltung und Förderung der
Mobilität des
pflegebedürftigen Menschen
liegt vor.
20. Förderung der Mobilität - Ebene 3
25.09.201520
Passives Dehnen / Durchbewegen
Für das passive Durchbewegen im Rahmen der Grundpflege konnten keine Studien
identifiziert werden, die eine Wirksamkeit belegen
Aktives Dehnen
Regelmäßige Dehnübungen haben positive Effekte, vor allem in der Hüftregion
(Evidenzgrad 1-2). Die Compliance bei älteren und demenzkranken Bewohnern ist
häufig nicht gegeben.
Aktivierend-rehabilitative Pflege
Aktivierend-rehabilitative Pflege legt den Fokus auf eine Verhinderung des Verfalls
der Funktionsfähigkeit des Patienten. Dieses Pflegekonzept versucht, den
Menschen möglichst lange in einem optimalen funktionellen und körperlichen
Zustand zu halten bzw. ihn wieder in diesen zu bringen.
22. Förderung der Mobilität - Ebene 4
25.09.201522
Struktur Prozess Ergebnis
S4a Die Einrichtung verfügt
über personelle, materielle
und räumliche Ressourcen für
ein zielgruppenspezifisches
Angebot mobilitätserhaltender
und –fördernder Maßnahmen
sowie für eine
mobilitätsfördernde
Umgebungsgestaltung.
S4a Die Pflegefachkraft verfügt
über Kompetenzen zur
Ermöglichung und
Durchführung von
mobilitätsfördernden und -
erhaltenden Maßnahmen
P4 Die Pflegefachkraft
unterbreitet dem
pflegebedürftigen Menschen
kontinuierlich Angebote zur
Erhaltung und Förderung der
Mobilität und führt die mit
dem Pflegebedürftigen
vereinbarten Maßnahmen
durch.
E4 Die Maßnahmen sind
plangemäß durchgeführt und
wirken sich positiv auf die
Mobilität des
pflegebedürftigen Menschen
aus.
23. Förderung der Mobilität - Ebene 5
25.09.201523
Struktur Prozess Ergebnis
S5 Die Pflegefachkraft verfügt
über die Kompetenz, die
Angemessenheit und
Wirksamkeit der Maßnahmen
zu überprüfen.
P5 Die Pflegefachkraft
überprüft gemeinsam mit dem
pflegebedürftigen Menschen
und ggf. seinen Angehörigen
sowie weiteren an der
Versorgung beteiligten
Berufsgruppen den Erfolg und
die Angemessenheit der
Maßnahmen. Bei Bedarf
nimmt sie auf Grundlage einer
erneuten Einschätzung
Veränderungen am
Maßnahmenplan vor.
E5 Eine Evaluation der
vereinbarten Maßnahmen
liegt vor.
24. Förderung der Mobilität – Stand der Entwicklung
25.09.201524
DNQP:
Der im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI durch das DNQP
entwickelte und konsentierte Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der
Mobilität" wurde im Juni 2014 an den GKV-Spitzenverband übergeben.
GKV-Spitzenverband:
Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“
wird seit einigen Wochen bundesweit in 45 stationären und teilstationären
Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten unterschiedlicher Träger
erprobt. Konkret geht es darum die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit des
Expertenstandards zu testen sowie die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.
Ergebnisse aus der modellhaften Umsetzung des Expertenstandards werden
Ende 2016 erwartet. Auf dieser Basis entscheiden die Vertragspartner nach §
113 SGB XI dann über die verpflichtende bundesweite Umsetzung des
Expertenstandards.