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2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH
1. Zur Auslegung des FZA – unter besonderer
Berücksichtigung der Bedeutung der
Rechtsprechung des EuGH
Astrid Epiney
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2. Gliederung
I. Einleitung
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen
Abkommen
III. Synthese: Zur Auslegung des FZA
IV. Schluss
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3. I. Einleitung
• Bilaterale I und Bilaterale II
• Charakteristika:
– Klassische völkerrechtliche Abkommen (?):
• Grosse Rolle der GA
• Statische Verträge
• Keine automatische Übernahme des EU-Rechts (Weiterentwicklung)
• Keine supranationalen Institutionen (Gericht, Überwachung)
– i. Erg.: gleichwohl Übernahme von Teilen des EU-Besitzstands, Einbezug in Teile des Binnenmarkts
– Unterscheidung: Übernahme des Besitzstands vs. „autonome Inhalte“
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4. II. Mechanismen der Anknüpfung an
EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung
a) Rechtsübernahme zum Zeitpunkt des Abschlusses der Abkommen
• Rechtsübernahme durch ähnliche Wortwahl im Text des Abkommens
Anhang I FZA
• Rechtsübernahme durch Verweise auf EU-Sekundärrecht (i.d.R. in
Anhängen), Anhang II, III FZA
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5. II. Mechanismen der Anknüpfung an
EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung
b) Rechtsübernahme durch Weiterentwicklung der Abkommen
• Rechtsübernahme im Rahmen einer Revision des Abkommens
ggf. komplex
Bsp.: RL 2004/38
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6. II. Mechanismen der Anknüpfung an
EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung
• Rechtsübernahme durch Beschlüsse des Gemischten Ausschusses
FZA: Anhang II, III
Möglichkeit der Ablehnung einer Übernahme
ggf. Problem eines Auseinanderklaffens der Rechtslage
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7. II. Mechanismen der Anknüpfung an
EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung
• grundsätzliche Pflicht zur Rechtsübernahme bei Aufrechterhaltung der
nationalen Verfahren
Grundsatz einer parallelen Rechtsentwicklung
„Sanktion“ im Falle nicht erfolgender Übernahme
Schengen / Dublin
Zollsicherungsabkommen
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8. II. Mechanismen der Anknüpfung an
EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH
• Art. 16 Abs. 2 S. 1 FZA
• „Berücksichtigung“? Rechtspflicht?
• Heranziehung unionsrechtlicher Begriffe:
EU-Sekundärrecht
„Anlehnung“ an EU-Recht
Zielsetzung des FZA: Parallelität
daher: im Zweifel Anlehnung (+), aber: Einzelfall
jedenfalls: vertraglich fixierte Auslegungsregel
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9. II. Mechanismen der Anknüpfung an
EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH
• Rechtsprechung des EuGH:
Rs. C-13/08 (Hauser)
Rs. C-351/08 (Grimme) und Rs. C-541/08 (Fokus Invest)
Rs. C-70/09 (Hengartner)
Rs. C-506/10 (Graf)
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10. II. Mechanismen der Anknüpfung an
EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH
• Bundesgericht:
Regelmässige „Berücksichtigung“ der Urteile des EuGH bzw. Bejahung
des Rückgriffs auf unionsrechtliche Konzepte
Beispiele:
Arbeitnehmerbegriff
öff. Ordnung und Sicherheit
Stiefkinder als nachzugsberechtigte Familienangehörige
deklaratorischer Charakter der Aufenthaltsbewilligung
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11. II. Mechanismen der Anknüpfung an
EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH
• Abgrenzung zwischen „neuer“ und „alter“ Rechtsprechung
Datum?
Rechtsprechung: differenziert
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12. II. Mechanismen der Anknüpfung an
EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH
• Zur Relevanz der „neuen“ Rechtsprechung
Zielsetzung der Parallelität
grundsätzliche Übernahme auch neuer Rechtsprechung
BGE 136 II 5
Schwierigkeiten bei Modifikationen der Rechtsetzung
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13. III. Synthese: Zur Auslegung des FZA
• Völkerrechtliche Auslegungsmethoden
• Rechtswirkung in der CH (Monismus, unmittelbare Anwendbarkeit von
Abkommen und Anhängen
• Grundsatz der parallelen Auslegung, wenn Anknüpfung an EU-Recht
• Anknüpfung an EU-Recht?
EU-Sekundärrecht
„Parallelbestimmungen“
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14. III. Synthese: Zur Auslegung des FZA
• Kategorien von Auslegungsproblemen:
– Unmittelbare Anwendbarkeit bei „Umsetzung“
– unsichere Auslegung: Arbeitnehmerentsendung
– Relevanz der Rspr. des EuGH: passive Dienstleistungsfreiheit (BGE
133 V 624)
– Übernahme der Rechtsprechung des EuGH? (EuGH: Akrich-Metock,
BG: BGE 130 II 1, BGE 136 II 5; EuGH, Rs. C-480/08 u.a., Teixeira)
• Gefahr von Divergenzen in der EU und in der Schweiz,
« autonome Auslegung »
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15. IV. Schluss
• Schwierigkeiten bei der Auslegung
• Dogmatische Unterscheidungen
• Rechtsprechung des EuGH und des Bundesgerichts
• Eigentliche Schwierigkeit: „parallele“ Bestimmungen
• Beispiele:
Art. 2 FZA
Dienstleistungsfreiheit im FZA
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