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SEPA – Single Euro Payments Area




28.08.2012         FSP GmbH             1
                                            1
SEPA
Einheitlicher Zahlungsverkehrsmarkt – was bedeutet das?
   „SEPA“ oder auch „S€PA“ steht für Single Euro Payments Area
     (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)
   Mit der Einführung der gemeinsamen Währung Euro war auch die politische Forderung verbunden, einen
    Euro-Zahlungsraum zu schaffen, in dem keine Grenzen mehr durch länderspezifische Zahlungsstandards
    gesetzt werden
   Betrifft den nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr
   Einheitliches Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr, in dem alle Zahlungen wie inländische
    Zahlungen behandelt werden
   Soll zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte führen
   Langfristiges Ziel: Abschaffung nationaler Zahlungsverfahren wie z.B. Kontonummer-Systematik und
    Lastschriftverfahren und Ersatz durch unionsweite Zahlungsinstrumente (SEPA-Instrumente)
   Derzeit erfolgt eine parallele Nutzung der nationalen Verfahren sowie der SEPA-Verfahren
   Führt zu einem einheitlichen Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr und erleichtert den
    grenzüberschreitenden Handel
   Sichere und effiziente Zahlungssysteme sind für die Wirtschaftstätigkeit und für das reibungslose
    Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung
   Durch SEPA wird ein europaweiter Wettbewerb geschaffen, da die Auswahl an Zahlungsverkehrs-
    Dienstleistern deutlich zunehmen wird
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SEPA
IBAN und BIC
 IBAN als europäische Kontonummer
 BIC als internationale Bankleitzahl, oftmals auch als SWIFT-Code bezeichnet




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SEPA
Der SEPA-Raum
 SEPA ermöglicht eine vollautomatische Abwicklung von Zahlungen im SEPA-
  Raum
 32 Staaten nehmen an SEPA teil,
  neben den 27 Mitgliederstaaten der
  Europäischen Union auch
  Nicht-Euro-Staaten wie
  z.B. die Schweiz und Norwegen




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SEPA
Zahlungsverkehr vor und mit SEPA




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SEPA
Organisation
 Zur Steuerung und Koordinierung der SEPA-Aktivitäten wurde 2002 der
  Europäische Zahlungsverkehrsrat (EPC) als Entscheidungsgremium gegründet




 Er besteht aus rund 70 Mitgliedern, unter Anderem Mitglieder von der Deutschen
  Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft
 Der EPC entwickelt die gemeinsamen europäischen Regeln für SEPA-
  Überweisungen, SEPA-Lastschriften und SEPA-Kartenzahlungen



28.08.2012                           FSP GmbH                                  6
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SEPA
SEPA-Produkte I
 SEPA-Überweisung
    - Zur Abwicklung nationaler und grenzüberschreitender Zahlungen
    - Zur Nutzung muss die Bank ein Beitrittsdokument des EPC unterzeichnen und ihre
      Systeme auf die Abwicklung von SEPA-Zahlungen umstellen
    - Die Abwicklungszeit im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa
      darf ab November 2009 nicht mehr als drei Bankgeschäftstage (ab 2012 nur noch ein
      Bankgeschäftstag) betragen
    - Auslandsüberweisungen sind mit SEPA genau so schnell und genauso günstig wie
      Inlandsüberweisungen


 SEPA-Kartenzahlung
    - Grenzüberschreitende Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen sollen schnell, effizient
      und sicher sein

28.08.2012                                FSP GmbH                                           7
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SEPA
SEPA-Produkte II
 SEPA-Lastschrift
Es werden zwei verschiedene Lastschriftverfahren unterschieden:
-    SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)
     - Privatpersonen
     - Ähnlich dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren

-    SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit)
     - Kommt ausschließlich zwischen Geschäfts- und Fimenkunden zur Anwendung
     - Ähnlich dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren


    Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind
                                 SEPA-Mandate
28.08.2012                               FSP GmbH                               8
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SEPA
Beispiel SEPA-Lastschriftmandat




                                  SEPA-Lastschriftmandat: Ich
                                  ermächtige die Versicherung xxx,
                                  Zahlungen von meinem Konto
                                  mittels Lastschrift einzuziehen.
                                  Zugleich weise ich mein Kreditinstitut
                                  an, die von der Versicherung xxx auf
                                  mein Konto gezogenen Lastschriften
                                  einzulösen.
                                  Hinweis: Ich kann innerhalb von acht
                                  Wochen, beginnend mit dem
                                  Belastungsdatum, die Erstattung des
                                  belasteten Betrages verlangen. Es
                                  gelten dabei die mit meinem
28.08.2012                        Kreditinstitut vereinbarten              9
                                  Bedingungen.                                 9
SEPA
Der Weg zur Single Euro Payments Area
Die SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte werden schrittweise seit Anfang 2008 eingeführt:
 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer)
 SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debin)
 SEPA-Kartenzahlungen (SEPA Cards Framework)

Ab Januar 2008:   Ab November 2009:   Ab Anfang 2010:           Ab November 2010:        Ab Januar 2011:     In Zukunft:

Start der SEPA-    Start der SEPA-    Zahlungen vieler              Verpflichtende        Nur noch SEPA-       SEPA-Instrumente
                                      Unternehmen und               Erreichbarkeit für    Fähige Karten im
Überweisung        Lastschrift                                                                                ersetzen vollständig
                                      öffentlicher                  SEPA-                 Umlauf
                                                                                                              nationale Instrumente
(28.01.2008)                          Verwaltungen auf              Basislastschriften    (Chip-Technik)
                                                                                                             -> Abschaltung der
                                      SEPA umgestellt
                                                                                                             nationalen Systeme




 Rechtlich verbindliches Enddatum gibt es bisher nicht, obwohl alle
      Beteiligten dies aufgrund des langsamen Umstellungstempos fordern

28.08.2012                                               FSP GmbH                                                                10
                                                                                                                                      10
SEPA
Heutiger Stand der SEPA-Einführung
 SEPA-Überweisung bisher nur mit einen kleinen Marktanteil, bei SEPA-Lastschrift in
  Deutschland auf Kundenseite noch große Vorbehalte.
 EU-Kommission denkt über Verordnung eines Enddatums für nicht SEPA-konforme
  Verfahren nach, um die Umstellung zu beschleunigen.
 Im Dezember 2010 hat die EU einen Verordnungsentwurf mit verpflichtenden Terminen
  zur Umsetzung der SEPA Verfahren vorgelegt (Lastschrift, Überweisung).
  Demnach werden die nationalen Verfahren für Überweisungen voraussichtlich bis zum
  Jahre 2012/2013, die Verfahren für Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge
  bis 2013/2014 abgeschafft und durch SEPA Verfahren ersetzt.
 Seitdem keine neuen Veröffentlichungen zum Thema SEPA und der weiteren Planung




28.08.2012                             FSP GmbH                                        11
                                                                                            11
SEPA
Wird das Thema unterschätzt?
 Ersetzen aller Einzugsermächtigungen durch Mandate erforderlich
 Änderungen im Lastschriftenlauf (Pre-Notification, Erst- und Folgeeinzug)
 Zahlungsrückläufer (Fristen, Rückläuferverarbeitung, erneuter Einzug)
 IT-Systeme anpassen
        Mandatsverwaltung
        Umstellung der Kontonummern auf IBAN und BIC
        Anpassen / Neuentwicklung Anwendungen
 Wachsendes Datenvolumen durch vorgeschriebenes XML-Format im
  Bankenverkehr
 Anpassen aller Druckstücke / Printmedien
 Information / Schulung Mitarbeiter und Vertrieb


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SEPA
Betroffene Geschäftsbereiche
 IT (Datenbanken, DV-Anwendungen)
 Bestandsführungssysteme
 Inkasso, Exkasso (IBAN, BIC, Mandate, XML-Sätze für Finanztransaktionen)
 Leistung (Leben, Kranken)
 Schaden
 Buchhaltung, Rechnungswesen, Kapitalanlagen
 Personal
 Außendienst, Agenturen
 Rückversicherung
 Einkauf
 Recht

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SEPA
Was ist zu tun?
 Erhebung und Analyse der betroffenen
    -   Unternehmensbereiche
    -   Geschäftsprozesse
    -   IT-Systeme und -Anwendungen
    -   Druckstücke/ Printmedien
 Festlegen der Umstellungsstrategie
 Aufsetzen diverser Projekte, z.B.
    -   Antragsbearbeitung (Antragsaufnahme, Antragserfassung)
    -   Inkasso von Versicherungsbeiträgen
    -   Exkasso von Leistungen (Schaden, Renten, …)
    -   DV-Systeme (Datenbankerweiterung, Anpassung der Anwendungen mit Bezug zu Zahlungen,
        technische Einbindung der neuen Bankdaten- und Mandatsverwaltung, …)
    -   Zahlungsverkehr mit Banken
    -   und Vieles mehr …

28.08.2012                                 FSP GmbH                                           14
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SEPA: Single Euro Payments Area | Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

  • 1. SEPA – Single Euro Payments Area 28.08.2012 FSP GmbH 1 1
  • 2. SEPA Einheitlicher Zahlungsverkehrsmarkt – was bedeutet das?  „SEPA“ oder auch „S€PA“ steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)  Mit der Einführung der gemeinsamen Währung Euro war auch die politische Forderung verbunden, einen Euro-Zahlungsraum zu schaffen, in dem keine Grenzen mehr durch länderspezifische Zahlungsstandards gesetzt werden  Betrifft den nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr  Einheitliches Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden  Soll zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte führen  Langfristiges Ziel: Abschaffung nationaler Zahlungsverfahren wie z.B. Kontonummer-Systematik und Lastschriftverfahren und Ersatz durch unionsweite Zahlungsinstrumente (SEPA-Instrumente)  Derzeit erfolgt eine parallele Nutzung der nationalen Verfahren sowie der SEPA-Verfahren  Führt zu einem einheitlichen Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr und erleichtert den grenzüberschreitenden Handel  Sichere und effiziente Zahlungssysteme sind für die Wirtschaftstätigkeit und für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung  Durch SEPA wird ein europaweiter Wettbewerb geschaffen, da die Auswahl an Zahlungsverkehrs- Dienstleistern deutlich zunehmen wird 28.08.2012 FSP GmbH 2 2
  • 3. SEPA IBAN und BIC  IBAN als europäische Kontonummer  BIC als internationale Bankleitzahl, oftmals auch als SWIFT-Code bezeichnet 28.08.2012 FSP GmbH 3 3
  • 4. SEPA Der SEPA-Raum  SEPA ermöglicht eine vollautomatische Abwicklung von Zahlungen im SEPA- Raum  32 Staaten nehmen an SEPA teil, neben den 27 Mitgliederstaaten der Europäischen Union auch Nicht-Euro-Staaten wie z.B. die Schweiz und Norwegen 28.08.2012 FSP GmbH 4 4
  • 5. SEPA Zahlungsverkehr vor und mit SEPA 28.08.2012 5 5
  • 6. SEPA Organisation  Zur Steuerung und Koordinierung der SEPA-Aktivitäten wurde 2002 der Europäische Zahlungsverkehrsrat (EPC) als Entscheidungsgremium gegründet  Er besteht aus rund 70 Mitgliedern, unter Anderem Mitglieder von der Deutschen Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft  Der EPC entwickelt die gemeinsamen europäischen Regeln für SEPA- Überweisungen, SEPA-Lastschriften und SEPA-Kartenzahlungen 28.08.2012 FSP GmbH 6 6
  • 7. SEPA SEPA-Produkte I  SEPA-Überweisung - Zur Abwicklung nationaler und grenzüberschreitender Zahlungen - Zur Nutzung muss die Bank ein Beitrittsdokument des EPC unterzeichnen und ihre Systeme auf die Abwicklung von SEPA-Zahlungen umstellen - Die Abwicklungszeit im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa darf ab November 2009 nicht mehr als drei Bankgeschäftstage (ab 2012 nur noch ein Bankgeschäftstag) betragen - Auslandsüberweisungen sind mit SEPA genau so schnell und genauso günstig wie Inlandsüberweisungen  SEPA-Kartenzahlung - Grenzüberschreitende Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen sollen schnell, effizient und sicher sein 28.08.2012 FSP GmbH 7 7
  • 8. SEPA SEPA-Produkte II  SEPA-Lastschrift Es werden zwei verschiedene Lastschriftverfahren unterschieden: - SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) - Privatpersonen - Ähnlich dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren - SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) - Kommt ausschließlich zwischen Geschäfts- und Fimenkunden zur Anwendung - Ähnlich dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind SEPA-Mandate 28.08.2012 FSP GmbH 8 8
  • 9. SEPA Beispiel SEPA-Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die Versicherung xxx, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Versicherung xxx auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem 28.08.2012 Kreditinstitut vereinbarten 9 Bedingungen. 9
  • 10. SEPA Der Weg zur Single Euro Payments Area Die SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte werden schrittweise seit Anfang 2008 eingeführt:  SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer)  SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debin)  SEPA-Kartenzahlungen (SEPA Cards Framework) Ab Januar 2008: Ab November 2009: Ab Anfang 2010: Ab November 2010: Ab Januar 2011: In Zukunft: Start der SEPA- Start der SEPA- Zahlungen vieler Verpflichtende Nur noch SEPA- SEPA-Instrumente Unternehmen und Erreichbarkeit für Fähige Karten im Überweisung Lastschrift ersetzen vollständig öffentlicher SEPA- Umlauf nationale Instrumente (28.01.2008) Verwaltungen auf Basislastschriften (Chip-Technik) -> Abschaltung der SEPA umgestellt nationalen Systeme  Rechtlich verbindliches Enddatum gibt es bisher nicht, obwohl alle Beteiligten dies aufgrund des langsamen Umstellungstempos fordern 28.08.2012 FSP GmbH 10 10
  • 11. SEPA Heutiger Stand der SEPA-Einführung  SEPA-Überweisung bisher nur mit einen kleinen Marktanteil, bei SEPA-Lastschrift in Deutschland auf Kundenseite noch große Vorbehalte.  EU-Kommission denkt über Verordnung eines Enddatums für nicht SEPA-konforme Verfahren nach, um die Umstellung zu beschleunigen.  Im Dezember 2010 hat die EU einen Verordnungsentwurf mit verpflichtenden Terminen zur Umsetzung der SEPA Verfahren vorgelegt (Lastschrift, Überweisung). Demnach werden die nationalen Verfahren für Überweisungen voraussichtlich bis zum Jahre 2012/2013, die Verfahren für Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge bis 2013/2014 abgeschafft und durch SEPA Verfahren ersetzt.  Seitdem keine neuen Veröffentlichungen zum Thema SEPA und der weiteren Planung 28.08.2012 FSP GmbH 11 11
  • 12. SEPA Wird das Thema unterschätzt?  Ersetzen aller Einzugsermächtigungen durch Mandate erforderlich  Änderungen im Lastschriftenlauf (Pre-Notification, Erst- und Folgeeinzug)  Zahlungsrückläufer (Fristen, Rückläuferverarbeitung, erneuter Einzug)  IT-Systeme anpassen Mandatsverwaltung Umstellung der Kontonummern auf IBAN und BIC Anpassen / Neuentwicklung Anwendungen  Wachsendes Datenvolumen durch vorgeschriebenes XML-Format im Bankenverkehr  Anpassen aller Druckstücke / Printmedien  Information / Schulung Mitarbeiter und Vertrieb 28.08.2012 FSP GmbH 12 12
  • 13. SEPA Betroffene Geschäftsbereiche  IT (Datenbanken, DV-Anwendungen)  Bestandsführungssysteme  Inkasso, Exkasso (IBAN, BIC, Mandate, XML-Sätze für Finanztransaktionen)  Leistung (Leben, Kranken)  Schaden  Buchhaltung, Rechnungswesen, Kapitalanlagen  Personal  Außendienst, Agenturen  Rückversicherung  Einkauf  Recht 28.08.2012 FSP GmbH 13 13
  • 14. SEPA Was ist zu tun?  Erhebung und Analyse der betroffenen - Unternehmensbereiche - Geschäftsprozesse - IT-Systeme und -Anwendungen - Druckstücke/ Printmedien  Festlegen der Umstellungsstrategie  Aufsetzen diverser Projekte, z.B. - Antragsbearbeitung (Antragsaufnahme, Antragserfassung) - Inkasso von Versicherungsbeiträgen - Exkasso von Leistungen (Schaden, Renten, …) - DV-Systeme (Datenbankerweiterung, Anpassung der Anwendungen mit Bezug zu Zahlungen, technische Einbindung der neuen Bankdaten- und Mandatsverwaltung, …) - Zahlungsverkehr mit Banken - und Vieles mehr … 28.08.2012 FSP GmbH 14 14