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Was Richterinnen und Richter
über die Belastungen kindlicher 0pfer
und Zeug*innen sexualisierter Gewalt
wissen sollten …
Ursula Enders, Zartbitter e.V.
mit Illustrationen von Dorothee Wolters
©Ursula Enders 2018
Belastungen betroffener Kinder und
Jugendlicher nach der Aufdeckung
sexualisierter Gewalt …
©Ursula Enders 2018

Täter und Täterinnen tragen Masken. Sie
missbrauchen das Vertrauen von Kindern.
Es ist angemessen, wenn betroffene Kinder
Erwachsenen mit gesundem Misstrauen begegnen
- auch Richterinnen und Richtern.
©Ursula Enders 2018
Täter und Täterinnen
vernebeln die Wahrnehmung der Umwelt

Täter und Täterinnen vernebeln die
Wahrnehmung der Umwelt, damit sie die
Hinweise von betroffenen Mädchen und
Jungen nicht glauben.
Es ist angemessen, wenn Opfer testen, ob
man ihnen glaubt.
©Ursula Enders 2018
Verführung

Täter und Täterinnen manipulieren auch
während des Ermittlungsverfahren/familien-
rechtlichen Verfahrens die Umwelt.
Es ist angemessen, wenn Kinder sich von der
Umwelt verraten fühlen.
©Ursula Enders 2018
Intrigen säen!

Täter und Täterinnen säen Intrigen.
Mädchen und Jungen sind während des
rechtlichen Verfahrens nach wie vor den Intrigen
ausgesetzt.
©Ursula Enders 2018
Täter und Täterinnen
haben zwei Gesichter

Täter und Täterinnen haben zwei Gesichter.
Es ist keineswegs immer als Hinweis auf eine
stabile Beziehung und die Unschuld eines
Erwachsenen zu bewerten, wenn ein Kind
strahlend auf diesen zuläuft.
©Ursula Enders 2018
Die Schweigegebote der Täter/Täterinnen wirken
lange – oftmals über viele Jahre.

©Ursula Enders 2018

Einige Täter/Täterinnen verwickeln Kinder und
Jugendliche in gegenseitige sexuelle Übergriffe.
Mädchen und Jungen schweigen häufig, um sich
selbst und ihre Freunde und Freundinnen nicht zu
verraten. Sie haben Angst, für diese Handlungen
bestraft zu werden.
©Ursula Enders 2018

Die Umwelt beschäftigt sich meist mehr mit
Täter und Täterinnen als mit den betroffenen
Mädchen und Jungen.
©Ursula Enders 2018

Hilfen für kindliche Opfer, Zeuginnen und
Zeugen werden meist vergessen.
©Ursula Enders 2018
.

Oft werden betroffene Kinder und ihre
Vertrauenspersonen ausgegrenzt…
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„Anwesenheit des abwesenden Täters“
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Täter und Täterinnen sind trotz räumlicher
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da ihre Intrigen noch wirken und die seelischen
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©Ursula Enders 2018
Täter manipuliert
von außen die institutionelle Dynamik

Täter/Täterinnen versuchen weiterhin die Situation
von außen unter Kontrolle zu halten - z. B.:
•setzen über Dritte Opfer unter Druck
•versuchen über in Briefe versteckte Botschaften,
das Opfer zu manipulieren
©Ursula Enders 2018

Belastungen kindlicher und jugendlicher
(Opfer-)Zeug*innen im Vorfeld
familienrechtlicher bzw. strafrechtlicher
Auseinandersetzungen
Fokussierung auf das Opfer:
Opfer wird die gesamte Verantwortung
für die Aufdeckung aufgeladen.

©Ursula Enders 2018
Opfer wird durch intensive und häufige
Befragungen retraumatisiert.

©Ursula Enders 2018
…
Andere Hinweise/Beweise werden nicht
ausreichend beachtet.

Verhalten
des Täters
Aussagen
des Kindes
Hinweise
anderer
Mädchen
und Jungen
Objektive
Beweise
©Ursula Enders 2018

„Klassischer“ Fehler:
Zu frühe Befragung des betroffenen
Mädchens/Jungen, ohne zuvor
Schweigegebote des Täters/der Täterin
zu entkräften.
©Ursula Enders 2018

Mehrere Opfer werden gemeinsam befragt.
Wurden sie zu gegenseitigen Handlungen
überredet/gezwungen wurden, so schweigen sie
häufig, um sich selbst und andere nicht zu
belasten.
©Ursula Enders 2018

Täter/Täterinnen schleimen sich bei den
Erwachsenen des Umfeldes ein.
Betroffene Kinder machen oft die Erfahrung, dass
Ihnen nicht mehr geglaubt wird, sobald
jemand mit dem Täter/der Täterin spricht.
©Ursula Enders 2018

Täter/Täterinnen gelten auch bei eindeutigen
Beweisen oftmals als Opfer vermeintlich
falscher Verdächtigungen.
©Ursula Enders 2018

Eltern betroffener Kinder sind nach gemeinsamen
Terminen mit dem Täter z.B. bei Gutachter*innen
oder beim Familiengericht oftmals sehr belastet.
Kinder schweigen oder nehmen Aussage zurück,
da sie ihren Eltern kein zusätzliches Leid zufügen
wollen.
©Ursula Enders 2018

„Klassischer“ Fehler:
Name des Opfers und/oder Details der
Missbrauchshandlungen werden im
sozialen Umfeld bekannt.
©Ursula Enders 2018
Das Opfer fühlt sich erneut wie entblößt.
Name des Opfers und/oder
Details werden bekannt …
©Ursula Enders 2018
Das Opfer fühlt sich erneut wie entblößt.
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„Klassischer“ Fehler:
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Kinder spalten bei Gegenüberstellungen die eigenen
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Das dissoziative Verhalten traumatisierter Kinder
wird häufig als Beweis der vermeintlichen Unschuld
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©Ursula Enders 2018
Die „klassischen“ Fehler der erwachsenen
Bezugspersonen verstärken Belastungen und
Schuldgefühle von sexualisierter Gewalt
betroffenen Kindern und Jugendlichen.

©Ursula Enders 2018
Opfer verstummen erneut und ziehen sich zurück.

©Ursula Enders 2018
Richterinnen und Richter benötigen
Fortbildung, um das Verhalten
traumatisierter Mädchen und Jungen in
der Befragungssituation einschätzen
können.
©Ursula Enders 2018
Die ersten Reaktionen betroffener Mädchen und
Jungen auf sexualisierte Gewalterfahrungen lassen
keine unmittelbare Rückschlüsse die Langzeitfolgen
traumatisierten Kinder zu.
©Ursula Enders 2018
Dissoziation
wirkt wie unbeteiligt,
„cool“
Erstarrung Verzweiflung
©Ursula Enders 2018
Reaktionen kindlicher Opfer auf sexualisierte
Gewalterfahrungen
Anpassung
wirkt wie „freiwillig“
aktiv beteiligt
Kampf
wirkt wie
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Flucht
©Ursula Enders 2018
Reaktionen kindlicher Opfer auf sexualisierte
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Richterinnen und Richter
müssen die Belastungen der Eltern
einschätzen können.
©Ursula Enders 2018
Die Eltern betroffener Kinder und Jugendlicher
sind in der Regel extrem belastet.
©Ursula Enders 2018
Eltern müssen auch auf die Befragung des Kindes
vorbereitet werden.
©Ursula Enders 2018
Die (richterliche) Befragung
betroffener Kinder
©Ursula Enders 2018
Die Anwesenheit von Vertrauenspersonen, denen
das Kind im Alltag wieder begegnet, ist für
viele Mädchen und Jungen langfristig eine
große Belastung.
©Ursula Enders 2018
Sinnvoll ist es, dass das Mädchen/der Junge von
einer Fachkraft begleitet wird. Mit dieser kann das
Kind anschließend über die Befragung sprechen
und den Angehörigen über den Verlauf berichten.
©Ursula Enders 2018
Das Mädchen/der Junge braucht sachliche
Informationen über die persönliche Kompetenz
und die Funktion der Richterin/des Richters.
©Ursula Enders 2018
Die Richterin/der Richter sollte sich zugewandt
verhalten und zugleich Distanz halten.
©Ursula Enders 2018
Es ist oft sinnvoll, wenn eine Begleitperson das Kind
emotional unterstützt und für das Kind sorgt.
©Ursula Enders 2018
Kinder stellen sich häufig Gefängnisse wie Kerker
vor, in denen Täter nur Wasser und Brot bekommen.
Es entlastet sie, wenn sie erfahren, dass man z.B.
im Gefängnis arbeiten, fernsehen und Sport
treiben darf.
©Ursula Enders 2018
Positiv nehmen Kinder meist die Information auf,
dass es im Gefängnis Therapiegruppen gibt, in
denen Täter lernen können, Kindern keine Gewalt
mehr anzutun.
Ebenso finden viele Mädchen und Jungen es okay,
dass Täter wegen guter Führung vorzeitig entlassen
werden können.
©Ursula Enders 2018
Hilfreich ist es für viele Kinder, wenn sie die
Möglichkeit haben, die Gesprächsform
aktiv mitzugestalten.
©Ursula Enders 2018
Selbst im Gerichtssaal besteht die Möglichkeit,
durch einen wertschätzenden Umgang die
Belastungen kindlicher (Opfer-)Zeug*innen zu
reduzieren.
©Ursula Enders 2018
Richterinnen und Richter sollten betroffenen
Kindern das Angebot machen, ihnen das Urteil in
einem persönlichen Gespräch zu erläutern.
©Ursula Enders 2018
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!

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Was Richter*innen über die Belastungen kindlicher Opfer und Zeug*innen wissen sollten

  • 1. Was Richterinnen und Richter über die Belastungen kindlicher 0pfer und Zeug*innen sexualisierter Gewalt wissen sollten … Ursula Enders, Zartbitter e.V. mit Illustrationen von Dorothee Wolters ©Ursula Enders 2018
  • 2. Belastungen betroffener Kinder und Jugendlicher nach der Aufdeckung sexualisierter Gewalt … ©Ursula Enders 2018
  • 3.  Täter und Täterinnen tragen Masken. Sie missbrauchen das Vertrauen von Kindern. Es ist angemessen, wenn betroffene Kinder Erwachsenen mit gesundem Misstrauen begegnen - auch Richterinnen und Richtern. ©Ursula Enders 2018
  • 4. Täter und Täterinnen vernebeln die Wahrnehmung der Umwelt  Täter und Täterinnen vernebeln die Wahrnehmung der Umwelt, damit sie die Hinweise von betroffenen Mädchen und Jungen nicht glauben. Es ist angemessen, wenn Opfer testen, ob man ihnen glaubt. ©Ursula Enders 2018
  • 5. Verführung  Täter und Täterinnen manipulieren auch während des Ermittlungsverfahren/familien- rechtlichen Verfahrens die Umwelt. Es ist angemessen, wenn Kinder sich von der Umwelt verraten fühlen. ©Ursula Enders 2018
  • 6. Intrigen säen!  Täter und Täterinnen säen Intrigen. Mädchen und Jungen sind während des rechtlichen Verfahrens nach wie vor den Intrigen ausgesetzt. ©Ursula Enders 2018
  • 7. Täter und Täterinnen haben zwei Gesichter  Täter und Täterinnen haben zwei Gesichter. Es ist keineswegs immer als Hinweis auf eine stabile Beziehung und die Unschuld eines Erwachsenen zu bewerten, wenn ein Kind strahlend auf diesen zuläuft. ©Ursula Enders 2018
  • 8. Die Schweigegebote der Täter/Täterinnen wirken lange – oftmals über viele Jahre.  ©Ursula Enders 2018
  • 9.  Einige Täter/Täterinnen verwickeln Kinder und Jugendliche in gegenseitige sexuelle Übergriffe. Mädchen und Jungen schweigen häufig, um sich selbst und ihre Freunde und Freundinnen nicht zu verraten. Sie haben Angst, für diese Handlungen bestraft zu werden. ©Ursula Enders 2018
  • 10.  Die Umwelt beschäftigt sich meist mehr mit Täter und Täterinnen als mit den betroffenen Mädchen und Jungen. ©Ursula Enders 2018
  • 11.  Hilfen für kindliche Opfer, Zeuginnen und Zeugen werden meist vergessen. ©Ursula Enders 2018
  • 12. .  Oft werden betroffene Kinder und ihre Vertrauenspersonen ausgegrenzt… ©Ursula Enders 2018
  • 13. „Anwesenheit des abwesenden Täters“ (Ursula Enders) ©Ursula Enders 2018
  • 14. Intrigen des Täters wirken noch  Täter und Täterinnen sind trotz räumlicher Abwesenheit noch über lange Zeiträume anwesend, da ihre Intrigen noch wirken und die seelischen Verletzungen des Opfers noch nicht verheilt sind. ©Ursula Enders 2018
  • 15. Täter manipuliert von außen die institutionelle Dynamik  Täter/Täterinnen versuchen weiterhin die Situation von außen unter Kontrolle zu halten - z. B.: •setzen über Dritte Opfer unter Druck •versuchen über in Briefe versteckte Botschaften, das Opfer zu manipulieren ©Ursula Enders 2018
  • 16.  Belastungen kindlicher und jugendlicher (Opfer-)Zeug*innen im Vorfeld familienrechtlicher bzw. strafrechtlicher Auseinandersetzungen
  • 17. Fokussierung auf das Opfer: Opfer wird die gesamte Verantwortung für die Aufdeckung aufgeladen.  ©Ursula Enders 2018
  • 18. Opfer wird durch intensive und häufige Befragungen retraumatisiert.  ©Ursula Enders 2018
  • 19. … Andere Hinweise/Beweise werden nicht ausreichend beachtet.  Verhalten des Täters Aussagen des Kindes Hinweise anderer Mädchen und Jungen Objektive Beweise ©Ursula Enders 2018
  • 20.  „Klassischer“ Fehler: Zu frühe Befragung des betroffenen Mädchens/Jungen, ohne zuvor Schweigegebote des Täters/der Täterin zu entkräften. ©Ursula Enders 2018
  • 21.  Mehrere Opfer werden gemeinsam befragt. Wurden sie zu gegenseitigen Handlungen überredet/gezwungen wurden, so schweigen sie häufig, um sich selbst und andere nicht zu belasten. ©Ursula Enders 2018
  • 22.  Täter/Täterinnen schleimen sich bei den Erwachsenen des Umfeldes ein. Betroffene Kinder machen oft die Erfahrung, dass Ihnen nicht mehr geglaubt wird, sobald jemand mit dem Täter/der Täterin spricht. ©Ursula Enders 2018
  • 23.  Täter/Täterinnen gelten auch bei eindeutigen Beweisen oftmals als Opfer vermeintlich falscher Verdächtigungen. ©Ursula Enders 2018
  • 24.  Eltern betroffener Kinder sind nach gemeinsamen Terminen mit dem Täter z.B. bei Gutachter*innen oder beim Familiengericht oftmals sehr belastet. Kinder schweigen oder nehmen Aussage zurück, da sie ihren Eltern kein zusätzliches Leid zufügen wollen. ©Ursula Enders 2018
  • 25.  „Klassischer“ Fehler: Name des Opfers und/oder Details der Missbrauchshandlungen werden im sozialen Umfeld bekannt. ©Ursula Enders 2018
  • 26. Das Opfer fühlt sich erneut wie entblößt. Name des Opfers und/oder Details werden bekannt … ©Ursula Enders 2018
  • 27. Das Opfer fühlt sich erneut wie entblößt. Name des Opfers und/oder Details werden bekannt …
  • 29.  Kinder spalten bei Gegenüberstellungen die eigenen Belastungen oftmals ab und wirken z.B. „cool“. Das dissoziative Verhalten traumatisierter Kinder wird häufig als Beweis der vermeintlichen Unschuld des Täters/der Täterin fehlinterpretiert. ©Ursula Enders 2018
  • 30. Die „klassischen“ Fehler der erwachsenen Bezugspersonen verstärken Belastungen und Schuldgefühle von sexualisierter Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen.  ©Ursula Enders 2018
  • 31. Opfer verstummen erneut und ziehen sich zurück.  ©Ursula Enders 2018
  • 32. Richterinnen und Richter benötigen Fortbildung, um das Verhalten traumatisierter Mädchen und Jungen in der Befragungssituation einschätzen können. ©Ursula Enders 2018
  • 33. Die ersten Reaktionen betroffener Mädchen und Jungen auf sexualisierte Gewalterfahrungen lassen keine unmittelbare Rückschlüsse die Langzeitfolgen traumatisierten Kinder zu. ©Ursula Enders 2018
  • 34. Dissoziation wirkt wie unbeteiligt, „cool“ Erstarrung Verzweiflung ©Ursula Enders 2018 Reaktionen kindlicher Opfer auf sexualisierte Gewalterfahrungen
  • 35. Anpassung wirkt wie „freiwillig“ aktiv beteiligt Kampf wirkt wie widerstandsfähig Flucht ©Ursula Enders 2018 Reaktionen kindlicher Opfer auf sexualisierte Gewalterfahrungen
  • 36. Richterinnen und Richter müssen die Belastungen der Eltern einschätzen können. ©Ursula Enders 2018
  • 37. Die Eltern betroffener Kinder und Jugendlicher sind in der Regel extrem belastet. ©Ursula Enders 2018
  • 38. Eltern müssen auch auf die Befragung des Kindes vorbereitet werden. ©Ursula Enders 2018
  • 39. Die (richterliche) Befragung betroffener Kinder ©Ursula Enders 2018
  • 40. Die Anwesenheit von Vertrauenspersonen, denen das Kind im Alltag wieder begegnet, ist für viele Mädchen und Jungen langfristig eine große Belastung. ©Ursula Enders 2018
  • 41. Sinnvoll ist es, dass das Mädchen/der Junge von einer Fachkraft begleitet wird. Mit dieser kann das Kind anschließend über die Befragung sprechen und den Angehörigen über den Verlauf berichten. ©Ursula Enders 2018
  • 42. Das Mädchen/der Junge braucht sachliche Informationen über die persönliche Kompetenz und die Funktion der Richterin/des Richters. ©Ursula Enders 2018
  • 43. Die Richterin/der Richter sollte sich zugewandt verhalten und zugleich Distanz halten. ©Ursula Enders 2018
  • 44. Es ist oft sinnvoll, wenn eine Begleitperson das Kind emotional unterstützt und für das Kind sorgt. ©Ursula Enders 2018
  • 45. Kinder stellen sich häufig Gefängnisse wie Kerker vor, in denen Täter nur Wasser und Brot bekommen. Es entlastet sie, wenn sie erfahren, dass man z.B. im Gefängnis arbeiten, fernsehen und Sport treiben darf. ©Ursula Enders 2018
  • 46. Positiv nehmen Kinder meist die Information auf, dass es im Gefängnis Therapiegruppen gibt, in denen Täter lernen können, Kindern keine Gewalt mehr anzutun. Ebenso finden viele Mädchen und Jungen es okay, dass Täter wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden können. ©Ursula Enders 2018
  • 47. Hilfreich ist es für viele Kinder, wenn sie die Möglichkeit haben, die Gesprächsform aktiv mitzugestalten. ©Ursula Enders 2018
  • 48. Selbst im Gerichtssaal besteht die Möglichkeit, durch einen wertschätzenden Umgang die Belastungen kindlicher (Opfer-)Zeug*innen zu reduzieren. ©Ursula Enders 2018
  • 49. Richterinnen und Richter sollten betroffenen Kindern das Angebot machen, ihnen das Urteil in einem persönlichen Gespräch zu erläutern. ©Ursula Enders 2018
  • 50. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!