Ja zum Tierseuchengesetz, weil:
• das geltende Gesetz aus dem Jahr 1966 nicht mehr aktuell ist und die zunehmende Globali-sierung und Reisefreudigkeit immer neue Krankheiten in unser Land bringt.
• es die Prävention in den Vordergrund stellt.
• es die Tiergesundheit verbessert
• es die Finanzierung von Bekämpfungsprogrammen schweizweit einheitlich regelt.
• es die Eigenverantwortung hoch hält und den Tierhaltern mehr Rechte gibt.
• keinerlei Zwangsimpfungen damit verbunden sind, was die Initianten des Referendums fälschlicherweise behaupten!
GWA als Brückenbauerin Hannover Stand 29.4.24 final.pptx
Ja zum Tierseuchengesetz
1.
2. Ausgangslage
Gesunde Nutztierbestände sind für die Landwirtschaft wirtschaftlich
existentiell (der Wert der tierischen Produktion der CH-
Landwirtschaft beträgt fast 5 Milliarden Franken pro Jahr).
Die Schweiz steht heute im Bereich der Tiergesundheit im
internationalen Vergleich sehr gut da, dieser Vorteil muss erhalten
bleiben.
Krankheitsdruck steigt infolge zunehmender internationaler Waren-
und Personenverkehr sowie Klimaveränderungen:
– Erreger und Schädlinge werden rasch verschleppt.
– Erreger und Schädlinge können in der Schweiz überleben.
– Aktuelle Beispiele: Besnoitiose oder Schmalenberg-Virus.
3. Ausgangslage
Das geltende Tierseuchengesetz (TSG) stammt aus dem Jahr 1966:
– Fokus liegt bei der Bekämpfung, Ausrottung und Überwachung.
– Prävention ist zu wenig geregelt.
Die Landwirtschaft hat im Jahr 2008 eine Revision des TSG gefordert
(Motion Zemp).
Das Parlament hat das revidierte TSG mit grosser Mehrheit
angenommen (Ständerat 43:0; Nationalrat 192:1:3).
Eine kleine Gruppierung Impfgegner hat das Referendum ergriffen.
Volksabstimmung am 25. November 2012.
4. Das bringt das neue Tierseuchengesetz
Stärkung der Prävention und der Tiergesundheit:
– Prävention durch Früherkennung & Überwachung (Art. 57)
– Hausierverbot = Eindämmung Verschleppung (Art. 21)
– Professionalisierung Bieneninspektoren (Art. 4, 53)
– Betrieb Impfstoffbanken, unentgeltliche Abgabe Impfstoffe (Art. 42)
ABER: Keine Neuregelung bezüglich Impfprogrammen!
– Internationale Vernetzung (Art. 53b)
Stärkung Rechte der Tierhalter:
– Recht zur Einsprache gegen sämtliche Verfügungen (Art. 59b)
5. Das bringt das neue Tierseuchengesetz
Zeitgerechte Finanzierung:
– Möglichkeit für schweizweit einheitliche Finanzierung &
Leistungsabgeltung bei neuen nationalen Programmen (Art. 31a).
– Neuregelung Inkasso der seit 2007 im TSG verankerten
Schlachtabgabe (Ersatz Viehhandelsabgabe), Mittel zweckgebunden
für Prävention (Art. 56a).
– Bund engagiert sich zusätzlich mit jährlich CHF 1.5 Mio.
Aktualisierung Gesetz:
– Abschaffung Wasenmeister, Viehinspektor, u.ä.m.
6. Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil:
… dieses einen Beitrag zu gesunden Tieren und damit zu einer
wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft leistet.
… dieses im Sinne des Grundsatzes „Vorbeugen ist besser als
Heilen“ handelt.
… dieses künftige Herausforderungen aufnimmt, die durch den
zunehmenden internationalen Waren- und Personenverkehr und den
Klimawandel entstehen.
… die Finanzierung der Seuchenprävention und -bekämpfung
zeitgemäss regelt.
7. Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil:
… dieses ein stärkeres finanziellen Engagement des Bundes
vorsieht und nicht auf den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen
zurückgreift.
… dieses die Eigenverantwortung der Tierhalter hoch hält und die
Rechte der Tierhalter stärkt.
… dieses nur einzelne Schwachpunkte (Staatsverträge,
Sanktionen) enthält, die aus Sicht des Schweiz. Bauernverbands
akzeptabel sind.
8. Mehr zur Revision und dem Unterstützungskomitee finde Sie hier
www.tierseuchengesetz-ja.ch