3. Folie 3
Heutige Lage:
Selbstbedienungsladen für die einen –
unnötige Kosten für die anderen
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden jedes Jahr unnötige,
ineffiziente oder schädliche Behandlungen im Umfang von fünf bis sechs Milliarden
Franken abgerechnet.
Das sind zwischen
15 und 20 Prozent
der Prämien,
die eingespart
werden können.
4. Folie 4
Milliardenkosten
zu Lasten der Prämien- und Steuerzahler
Gesundheit 2020 des Bundesrates:
«Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass die heutigen Leistungen ohne
Qualitätseinbussen rund 20 Prozent günstiger erbracht werden könnten (dies
entsprach 2011 5,2 Milliarden Franken, die durch Prämien bezahlt worden sind)»
«Umso wichtiger ist es, die (…)
Effizienzreserven auszuschöpfen (…).
Nur so bleibt das System für die
einkommensschwachen Schichten
und den unteren Mittelstand finanzierbar»
5. Folie 5
Laissez-faire gegenüber den Leistungserbringern –
Vertragszwang für die Krankenversicherer
Die Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, mit jedem zugelassenen
Leistungserbringer einen Tarifvertrag abzuschliessen.
Das bedeutet, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die
Leistungserbringung bezahlen muss, unabhängig davon, ob die Behandlung gut,
schlecht, unnötig, schädlich oder nicht wirksam gewesen ist.
6. Folie 6
Im stationären Bereich sind wir einen Schritt weiter
Qualitätsmessung im spitalstationären Bereich wird schweizweit durchgeführt
nationaler Qualitätsvertrag liegt vor und wird durch ANQ umgesetzt
spitalscharfe Publikation der Qualitätsmessungen
www.spitalfinder.ch
Allerdings…
Ist die Wirkung der Qualitätsmessung durch ANQ eingeschränkt
− Der Versicherer muss mit jedem Listenspital einen Vertrag abschliessen
− Keine Vorzugsbehandlung für Spitäler, die eine qualitativ gute Leistung zu sehr
attraktiven Konditionen erbringen
− Die Überarztung ist nicht Gegenstand der Messungen
− Keine Sanktionsmöglichkeit bei schlechter Qualität
7. Folie 7
Im ambulanten Bereich verzeichnen wir
keine Fortschritte
Spitalambulanter Bereich
− Kein Qualitätsvertrag
− Keine Qualitätsmessungen und keine Ergebnisqualität, die tarifrelevant sind
− Keine Sanktionsmöglichkeiten
− Vertragszwang der Versicherer, mit jedem Listenspital einen Vertrag abzuschliessen
Ärzte mit eigener Praxis
− Kein nationaler Qualitätsvertrag
− Keine Qualitätsmessungen und keine Ergebnisqualität, die tarifrelevant sind
− Keine Sanktionsmöglichkeiten
− Vertragszwang der Versicherer. Jeder niedergelassene Arzt, der über eine
kantonale Zulassung verfügt, darf ohne jede Ausweisung der Ergebnisqualität
zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen
8. Folie 8
Der Lösungsansatz
Nationale Koordinationsplattform für Qualität
Die SGK-N beschloss am 14. Oktober 2016 Eintreten auf die Vorlage «Stärkung von
Qualität und Wirtschaftlichkeit»
Die entscheidende Rolle für die Qualitätskontrolle soll eine neu geschaffene,
paritätisch zusammengesetzte, nationale Qualitäts-Kommission bilden
Qualitäts-Kommission:
Empfehlungen z.H. EDI/BAG
- nationale Qualitäts-Programme
- neue Standards und qualitative Vorgaben
Sie ist paritätisch zusammengesetzt
EDI: Verbindlichkeitserklärung
von neuen Vorgaben
Bisherige Qualitäts-Organisationen
sind eingebunden
9. Folie 9
Hauptziel Nummer 1:
Qualitätsarbeit fördern, Ergebnisqualität verbessern
Die Leistungserbringer messen künftig die Qualität ihrer Behandlungen
Die Ergebnisse werden publiziert, Einbettung in national oder international anerkannte
Indikatoren
Die Qualitätskommission prüft, ob Messung und Offenlegung regelkonform sind
Die nationale Qualitätskommission kann zuhanden des EDI neue Standards und
Massnahmen empfehlen
10. Folie 10
Hauptziel Nummer 2:
unnötige und schädliche Behandlungen vermeiden,
überflüssige Ausgaben sparen
Erhobene und publizierte Qualitätsdaten sind die Voraussetzung für qualitätsorientierte
Tarifverhandlungen und -verträge, die das Gesetz vorsieht (Art. 77 KVV)
Die Patienten verfügen über eine echte Wahlfreiheit und «stimmen mit den Füssen» ab
Die Lockerung des Vertragszwangs aufgrund von klaren Kriterien führt zu einem
echten Qualitätswettbewerb
Das schweizerische
Gesundheitssystem
entwickelt sich qualitativ
weiter und wird effizienter
11. Folie 11
Umsetzung: Netzwerk-Lösung
Die Hauptverantwortung über die Qualitätsarbeit liegt bei den Tarifpartnern
Eine paritätisch zusammengesetzte Qualitätskommission verfolgt die Entwicklung der
Qualitätssicherung und Qualitätsarbeit der Leistungserbringer
Zuhanden des EDI gibt die Qualitätskommission
Empfehlungen ab über neue Standards
und Vorgaben sowie über Massnahmen,
wenn Auflagen nicht befolgt werden
12. Folie 12
Best Practice-Beispiele
Schweiz
Im stationären Bereich ist es gelungen, schweizweite, flächendeckende und
einheitliche Messungen einzuführen und diese der Öffentlichkeit zur Verfügung
zu stellen.
Aber: die Versicherer
müssen weiterhin alle
Listenspitäler als
Vertragspartner akzeptieren.
13. Folie 13
Forderungen
Tarifpartner sind hauptzuständig für die Qualitätssicherung
Zügige KVG-Reform für Durchsetzung der Qualitätssicherung und -messung
Etablierung einer kontinuierlichen, einheitlichen Messung der medizinischen Qualität
und neuen Standards
Sanktionsmöglichkeiten
Lockerung des Vertragszwangs aufgrund von klaren, insbesondere Qualitätskriterien
14. Folie 14
Möglicher Zeitplan für die Umsetzung
der Qualitätsplattform
2017: Verabschiedung der verbesserten Qualitätsvorlage durch die Räte
2018: Aufbau der nationalen Qualitätsplattform
2019: Erste nationale Programme werden ausgeschrieben
2021: Erste Resultate sind evaluiert und Qualitätsprogramme verabschiedet
15. Folie 15
Schlussfolgerungen
Krankenversicherer müssen von der Pflicht zur Finanzierung unnötiger oder gar
schädlicher Leistungen zwingend entbunden werden
Hierfür muss die medizinische Qualität pro Leistungserbringer regelmässig gemessen
und vergleichend ausgewiesen werden
Der nationalen Qualitäts-Kommission kommt eine Schlüsselrolle zu
Das EDI entscheidet über die Verbindlichkeit der Empfehlungen
Insgesamt kann mit solchen Massnahmen eine Kostendämpfung im Umfang von fünf
bis sieben Milliarden Franken pro Jahr realisiert werden – Tendenz steigend
16. Folie 16
Fazit
Was lernen wir für das Schweizer Gesundheitswesen?
Medizinische Qualität verbessern
und Kosten sparen