2. Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines.................................................................................................... 3
2 Lizenzen.......................................................................................................... 4
3 Transfer .......................................................................................................... 6
4 Qualifikation ................................................................................................... 8
5 Mutation der Mannschaften .......................................................................... 8
6 Regeln der Schweizermeisterschaften ........................................................ 9
7 Organisation der Schweizermeisterschaften ............................................ 10
8 Schweizer-Cup ............................................................................................. 14
9 Forfait............................................................................................................ 15
10 Sanktionen und Bestrafungen.................................................................... 17
11 Spielverschiebungen................................................................................... 19
12 Spielbericht .................................................................................................. 20
13 Proteste Art. 30 des Spielreglement Technische Reglements................. 21
14 Ausnahmen von den internationalen Reglementen.................................. 21
15 Spiele zwischen in und ausländischen Mannschaften............................. 22
16 Werbung, Technisches Reglement Art. 6, 19 ............................................ 22
17 Doping .......................................................................................................... 23
18 Schlussbestimmungen................................................................................ 24
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3. 1 Allgemeines
1.1 Geltung
In diesem Reglement gilt die männlich geschriebene Form für beide
Geschlechter. Mitglieder, die unter der Kat. A der Statuten des SRHV
figurieren, sind nachstehend Verein/Club genannt. Mitglieder des
Vereins/Clubs sind nachstehend Lizenzierte Spieler, Offizielle oder
Schiedsrichter-Assistent genannt. Spieleinheiten der Vereine/Clubs sind
nachstehend Mannschaften genannt.
1.2 Stellung der TK
Die Technische Kommission (TK) ist durch den TK Chef im Zentralkomitee
(ZK) des SRHV vertreten und administrativ diesem unterstellt.
1.3 Organisation
Die TK Mitglieder sind für ihr Ressort gemäss Organigramm der TK zuständig.
Die TK regelt die Stellvertretungen der TK Mitglieder selber. Tritt der TK Chef
vorzeitig zurück, bleiben die andern Mitglieder bis zur nächsten
Delegiertenversammlung (DV) im Amt und führen die Geschäfte weiter. Ein
Mitglied der TK nimmt Einsitz im ZK.
1.4 Aufgaben
Die TK löst ihre Aufgabe nach den Vorgaben der Statuten, dem Leitbild, den
Beschlüssen der DV, der TV und des ZK und entscheidet nach den geltenden
Reglementen.
Muss die TK Fälle regeln, die in keinem Reglement erwähnt sind, entscheidet
sie im Sinne des Fairplay und des Leitbildes Rollhockey. Die TK arbeitet nach
dem Terminplan des SRHV und setzt diesen bei den Vereinen durch.
1.5 TK-Reglement und Technisches Reglement
Die TK passt das TK-Reglement (SRHV) und in Zusammenarbeit mit der SK,
das Technische Reglement, den FIRS-Reglementen an, beurteilt die Anträge
der Vereine oder Funktionäre für Änderung, passt diese allenfalls an und baut
sie in das TK- oder Technische Reglement (in Zusammenarbeit mit der SK)
ein.
Das Verfahren ist in den Statuten definiert.
1.6 Mannschaftsmeldungen
Vereine melden die Mannschaften mit dem Formular <Meldeliste der
Mannschaften> an. Wird die Anmeldefrist überschritten, wird der Verein
sanktioniert. Voraussetzung für die Annahme der Anmeldung ist die
Anmeldung des/der SR.
Zieht ein Verein die Anmeldung des SR oder des SR Kandidaten bis zur
Gestaltung des Spielplanes zurück, werden seine Mannschaften aus dem
Spielplan gestrichen. Zieht der Verein die Anmeldung des SR nach der
Spielplansitzung zurück, bleiben die Mannschaften im Spielplan. Der Verein
wird mit Busse sanktioniert.
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4. 2 Lizenzen
2.1 Lizenz
Jede Lizenz wird mit dem SRHV Formular "Lizenzgesuch", "Lizenzgesuch für
Offizielle" oder "Trainerlizenzen" und einer aktuellen Passfoto zum
Lizenzverantwortlichen der TK beantragt. Die TK kann beweisfähige Angaben
über die Identität der Person verlangen.
Unbeachtet der Ausstellungszeit einer Lizenz ist die ganze Gebühr geschuldet.
Die Erstellung der Lizenz ist kostenpflichtig. Mehrkosten für Sonderleistungen
und Spesen werden dem Verursacher zusätzlich belastet.
Verlorene Lizenzen werden gegen eine Gebühr als Duplikat ersetzt. Eine
Ablehnung des Lizenzgesuches wird von der TK begründet. Gültig ist die
Lizenz mit dem Eintrag in der Qualifikationsliste. Nachstehend bedeutet Lizenz
immer qualifizierte gültige Lizenz.
Jeder zu Lizenzierende muss sich gegen die Folgen von Sportunfällen selber
versichern. Der SRHV lehnt jede Forderung für Personen- und Sachschäden
ab.
2.2 Lizenzen für Spieler
Wer im In- oder Ausland an einem offiziellen, vom SRHV organisierten
Rollhockeyspiel teilnehmen will, muss eine Lizenz des SRHV besitzen.
2.2.1 Geltung der Spielerlizenz
Die gültige Lizenz berechtigt zum Spiel in der Schweizermeisterschaft und im
Schweizer-Cup des SRHV. Jede Lizenz Junioren berechtigt diese in der
zutreffenden und in jeder höheren Junioren- und allen Herrenligen zu spielen.
Lizenzierte Damen können in den Herrenligen eingesetzt werden. In der Liga
Damen spielen keine lizenzierten Männer.
2.3 Lizenz für Offizielle
Wer an einem offiziellen Meisterschafts- oder Cupspiel des SRHV eine
Funktion ausüben will, muss eine SRHV Lizenz für Offizielle, SRHV Funktionär,
SRHV Schiedsrichter-Assistent (3. SR), SR, SRHV Trainer oder eine SRHV
Spielerlizenz haben.
2.3.1 Geltung der Lizenz für Offizielle
Die Lizenz berechtigt den Inhaber bei jedem Spiel in der
Schweizermeisterschaft und im Schweizercup eine offizielle Funktion für jeden
Verein auszuüben.
2.4 Trainerlizenzen
Die Aus- und Weiterbildung der in den Mannschaften eingesetzten Trainer ist
obligatorisch und richtet sich nach dem separaten Reglement
“Trainerausbildung SRHV” (1. Februar 2006).
2.5 Internationaler Spielerpass
Siehe CIRH Reglement über die Internationale Lizenz.
2.6 Administration der Lizenzen
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5. Die TK bewilligt und erstellt die Lizenzen und Ausweise des SRHV. Sie
bestimmt die Ausführungsart derselben in Absprache mit anderen Mitgliedern
des ZK des SRHV.
2.7 Sanktionen
Wird ein Spieler ohne Lizenz bei offiziellen Spielen eingesetzt, sanktioniert die
TK den Verein mit Busse und die Mannschaft mit Forfait. Wird ein Offizieller
ohne Lizenz bei offiziellen Spielen eingesetzt, sanktioniert die TK den Verein
mit Busse. Unwahre Angaben auf dem Lizenzgesuch werden mit Busse und
bei Spielern mit Forfait aller gespielten Spiele sanktioniert.
Ist an einem offiziellen, vom SHRV organisierten Spiel kein Schiedsrichter-
Assistent anwesend, so kann das Spiel nicht durchgeführt werden. Der
Schiedsrichter notiert dies auf dem Spielbericht und pfeift das Spiel nicht an.
Der organisierende Verein wird von der TK mit einem Forfait und der
entsprechenden Busse bestraft.
Ausnahme sind in Turnierform ausgetragene Juniorenspiele, die Spiele werden
durchgeführt und gewertet, der organisierende Verein wird mit der Busse
bestraft.
2.8 Vorweisen der Lizenzen , Ersatzlizenzen
Die Lizenzen müssen dem Schiedsrichter oder einem SRHV Funktionär
zusammen mit dem ausgefüllten Spielbericht 30 Minuten vor jedem
Spielbeginn vorgewiesen werden. Sie bleiben bis zum Spielende auf dem
Zeitnehmertisch. Fehlt eine Lizenz, erstellt der Schiedsrichter für das Spiel oder
das Turnier eine kostenpflichtige Ersatzlizenz.
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6. 3 Transfer
3.1 Allgemeines
Junioren können bei Wohnortwechsel jederzeit transferiert werden. Transfer für
Herren entscheidet die TK auf Antrag.
3.2 Transferende
Jeder Spieler kann nach dem Saisonschluss sofort, spätestens jedoch bis
Ende der Qualifikationsrunde beim neuen Verein lizenziert werden, wenn der
bisherige Verein oder Verband die Freigabe auf dem Transfergesuch bestätigt
hat.
Der neue Verein sendet das Transfergesuch, bei Ausländern das
Lizenzgesuch, und eine aktuelle Foto der TK. Bei einem Transfer eines
ausländischen Spielers ist zusätzlich ein internationaler Spielerpass zu
beantragen. Ein Transfer in das Ausland ist mit gleichen Bedingungen möglich.
Bei Spielern aus nicht EU-/EFTA-Ländern hat der ersuchende Verein
zusätzlich Kopien über die eingeholten Arbeitsbewilligungen, Visa, etc.
vorzuweisen.
Stellt sich später heraus, dass der bisherige Verein die Unterschrift auf dem
Transfergesuch trotz erfüllter Transferbedingungen verschleppt hat, muss er
die Kosten der Bearbeitung zahlen und wird mit Busse sanktioniert. Die
Lizenzierung beim neuen Verein wird in diesem Falle unmittelbar nach dieser
Feststellung vollzogen.
3.3 Spieler ins Ausland
Jeder Spieler darf grundsätzlich nur in einem Verband eine Lizenz für
Rollhockey haben.
3.3.1 Transfer von Schweizern ins Ausland
Ein ins Ausland transferierter Spieler darf bis zum Rückzug seiner Qualifikation
bei der TK SRHV durch seinen Verein in der SM spielen. Der Rückzug der
Qualifikation muss schriftlich erfolgen. Die Lizenzgebühr wird nicht verrechnet.
Stellt sich heraus, dass der Spieler gleichzeitig in mehreren Verbänden für
Rollhockey lizenziert war, werden alle in dieser Zeit im SRHV ausgetragenen
Spiele, in denen der Spieler eingesetzt war, von der TK SRHV mit Forfait
gewertet. Der Verein und der Spieler werden gebüsst.
3.3.2 Rückkehr für Auslandschweizer
Die Lizenz für rückkehrende Auslandschweizer wird für einen beliebigen Verein
in der Schweiz sofort erstellt, wenn die Freigabe des Spielers durch den
bisherigen Verein oder Verband durch Brief und mit dem neuen Lizenzgesuch
der TK zugestellt wird. In der laufenden Saison darf er nicht mehr in einem
ausländischen Verband spielen.
3.4 Lizenz erneuern
Ist eine Lizenz für eine Saison nicht erneuert worden, kann sich der Spieler
jederzeit bei einem beliebigen Verein des SRHV neu lizenzieren lassen.
Vereine des SRHV haben das Recht, eine Neu-Lizenzierung des Spielers
aufgrund finanzieller Forderungen an den Spieler seitens des Vereins, durch
die TK auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeit verbieten zu lassen.
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7. 3.5 Transfer nach Auflösung des Vereins
Löst sich ein Verein des SRHV auf, können dessen Spieler bei einem anderen
Verein ohne Transfergesuch zu jeder beliebigen Zeit neu lizenziert werden.
3.6 Sperren für Spieler
- Sperre durch den Verein: Vereine des SRHV können, sofern begründet
Lizenzierte des Vereins durch die TK für sämtliche Aktivitäten im SRHV auf
bestimmte oder unbestimmte Zeit sperren lassen. Die TK prüft das Gesuch
und entscheidet.
- Sperre durch die TK: Die TK kann Lizenzierte, Funktionäre der Vereine
und Funktionäre des SRHV, sofern begründet auf bestimmte oder
unbestimmte Zeit für sämtliche Aktivitäten im SRHV sperren. Die Sperre ist
nach Mitteilung durch die TK für alle Vereine des SRHV verbindlich.
- Schliesst ein Verein des SRHV einen Lizenzierten aus und verlangt bei der
TK keine Sperre, kann der Lizenzierte bei einem beliebigen Verein ohne
Transfergesuch zu jeder beliebigen Zeit lizenziert werden.
3.7 Spielerausleihe
Die Frist zur Spielerausleihe mit dem SRHV Leihvertrag ist auf die Zeit der
Qualifikationsrunde beschränkt. Der ausgeliehene Spieler kann vor dem ersten
Spiel der Finalrunde zu seinem Verein zurückkehren. Nach dieser Frist gilt die
Leihe für den Rest der Saison. Er darf in der gleichen Saison nicht mehr
ausgeliehen werden. Die TK erstellt eine Leihlizenz. Die Lizenzgebühr und die
Kosten werden dem Leihgeber belastet. Nach Saisonende erlischt der
Leihvertrag und die Leihlizenz ohne Rücksicht auf allfällig noch bestehende
Verpflichtungen des ausgeliehenen Lizenzierten gegenüber dem Leihgeber.
3.7.1 Ausnahme
Die Regeln über die Spielerausleihe gelten nicht für Spieler aus Nicht-EU-
Staaten.
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8. 4 Qualifikation
4.1 Qualifikation neue Saison
Die Qualifikation der bisherigen Lizenzierten eines Vereins für die neue Saison
erfolgt mit der Qualifikationsliste der TK.
Der Verein streicht ausscheidende Lizenzierte und sendet die Liste gemäss
Jahresplanung an die TK. Ordnungsgemäss ausgefüllte und fristgerecht
zugestellte Qualifikationslisten werden ohne Kostenfolge bearbeitet.
Sofern es die Art der Lizenz erlaubt, erhalten Junioren, die die Alters-Kategorie
Jun C zu Jun B und Jun A zu Herren wechseln, eine neue Lizenz. Der Verein
sendet der TK von diesen Spielern mit der Qualifikationsliste die bisherige
Lizenz und eine aktuelle Passfoto. Die neue Lizenz wird ohne Kostenfolge
erstellt.
Namens- und/oder Nationalitätenänderungen sind der TK mitzuteilen. Die neue
Lizenz wird ohne Kostenfolge erstellt.
4.2 Ausländische Spieler
Spieler aus den EU- oder EFTA-Ländern können in unbegrenzter Anzahl
eingesetzt werden. Mannschaften des SRHV können pro Spiel maximal zwei
ausserhalb der erwähnten Länder stammende Spieler mit SRHV Lizenz im
Spielbericht eintragen. Nach drei aufeinanderfolgenden
Schweizermeisterschaften gilt ein Ausländer sportlich als Schweizer.
Ein in der Schweiz geborener Ausländer, der im Ausland in der Sportart
Rollhockey nie lizenziert war, ist sportlich Schweizer. Die TK kann vom Verein
Beweise verlangen. In der Schweiz lizenzierte Ausländer dürfen in der NM
ihres Landes spielen.
5 Mutation der Mannschaften
5.1 Zurückziehen von Mannschaften
Wird nach dem Meldetermin der Mannschaften und später während der
Meisterschaft eine Mannschaft zurückgezogen, wird gegen den Verein eine,
nach Liga unterschiedliche Busse ausgesprochen. Der Verursacher trägt die
Folgekosten. Haben bereits Spiele stattgefunden, werden Spiele und Punkte
annulliert. Strafpunkte gem. Art. 9.5 werden nicht annulliert. Sofern bei der TK
gefordert, muss der Verein mit der ausscheidenden Mannschaft jedem bereits
empfangenen Gegner 50% dessen Reisespesen SBB 2. Klasse für alle
Personen auf dem Spielbericht vergüten. Die Rechnung erstellt der Kassier
SRHV. Die Gutschrift erfolgt nach Eingang der Zahlung.
5.2 Nachmelden von Mannschaften
Wird zwischen dem Meldetermin für Mannschaften und bis zu 7 Tage vor dem
Versandtermin des Spielplanentwurfes eine Mannschaft nachgemeldet, wird
gegen den Verein, je nach Zeitpunkt der Meldung und nach Liga, eine
unterschiedliche Busse ausgesprochen. Der Verursacher trägt die Folgekosten.
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9. 6 Regeln der Schweizermeisterschaften
6.1 Allgemeines
Die Spiele der Meisterschaft werden nach den Spielregeln der FIRS und dem
TK-Reglement des SRHV ausgetragen. Die TK wählt anhand der
angemeldeten Mannschaften den durch die Technische Versammlung SRHV
vorbestimmten Modus für die Meisterschaft aus und erstellt den Spielplan.
Jeder neue Verein im SRHV beginnt die Schweizermeisterschaft (SM) in der
tiefsten Liga. Die Junioren spielen in der entsprechenden Altersgruppe.
Jede Mannschaft trägt ihre Heimspiele auf der gleichen Piste aus. Ausnahmen
regelt die TK.
Der Verein kann für die Benützung der Piste bestimmte Ausrüstungen
vorschreiben oder verbieten, oder Vorschriften des Pistenbesitzers
durchsetzen. Sie sind jedem Gegner und der TK vor dem Beginn jeder
Meisterschaft schriftlich bekannt zu machen. Änderungen während der SM
mindestens 14 Tage vor der nächsten Begegnung.
6.2 Infrastruktur
Mindestanforderung: Die Beleuchtung muss auf der Spielfläche 500 LUX
betragen. Eine geeignete, gut sichtbare Zeitmessung und Resultatanzeige in
den Ligen NLA und NLB.
Pro Mannschaft und für den Schiedsrichter je eine Garderobe. Ausnahmen
bewilligt die TK.
Bei Turnieren der SM können in jeder Altersgruppe pro Garderobe maximal 2
Mannschaften vorgesehen werden.
Die Piste der NLA Herren ist so gedeckt, dass die Zonen für die Spieler und für
den Zeitnehmertisch bei nasser Witterung trocken bleiben.
6.3 Erstellen der Spielpläne und Spielplansitzung
Die TK erstellt die Spielpläne und sendet diese den Vereinen. Die TK
organisiert die Spielplansitzung. Diese wird von jedem Verein besucht. Der
Besuch der Spielplansitzung ist für diejenigen Vereine, deren Mannschaften
am Spielbetrieb teilnehmen obligatorisch. Ein Fernbleiben wird mit Busse
bestraft. Es ist möglich eine autorisierte Vertretung zu bestimmen. Diese ist mit
allen Vollmachten auszustatten und diese ist vorzulegen. Für Vereine, deren
Mannschaften nicht am Spielbetrieb teilnehmen, ist der Besuch der
Spielplansitzung freiwillig.
Die Vereine haben eine Frist, den von der TK geplanten Spielplan mit dem
vollständig ausgefüllten Spielverschiebungsgesuch kostenlos zu korrigieren.
Die TK bestimmt eine angemessene Frist.
Danach erstellt die TK den Spielkalender, veröffentlicht diesen auf www.srhv.ch
im Internet. Dieser gilt als Aufgebot.
Nach der Korrekturfrist gilt jede Änderung von Spieldaten als kostenpflichtige
Spielverschiebung.
In den Ligen Herren, Damen und Junioren A werden pro Liga an einem Tag ein
Spiel, für Junioren B, C, D und E in Turnierform maximal zwei Spiele geplant.
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10. 7 Organisation der Schweizermeisterschaften
7.1 Kategorien
Die Meisterschaften können in folgenden Kategorien durchgeführt:
Nationalliga A (NLA) Nationalliga B (NLB)
Nationalliga C (NLC) 1.Liga (1.Liga)
Reserven (Res.) Damen (Damen)
Junioren A (Jun A) Junioren B (Jun B)
Junioren C (Jun C) Junioren D (Jun D)
Junioren E (Jun E)
Veteranen Oldstars
Jeder Verein kann eine Mannschaft in der NLA oder eine Mannschaft in der
NLB melden. In allen anderen Ligen ist die Zahl der Mannschaften nicht
begrenzt. Die Meisterschaft wird in jeder Liga im gewählten Modus
ausgetragen.
Die Rangliste von Meisterschaften oder Qualifikationen wird nach Artikel 20
des Technischen Reglements erstellt.
Abweichend vom Technischen Reglement ist die Punktevergabe.
Sieg nach regulärer Spielzeit: 3 Punkte
Niederlage nach regulärer Spielzeit: 0 Punkte
Bei Sieg nach Verlängerung, und nach Penaltyschiessen: 2 Punkte
Bei Niederlage nach Verlängerung, und nach Penaltyschiessen: 1 Punkt
Bei Juniorenspielen die in Turnierform ausgetragen werden: direktes
Penaltyschiessen.
Verlängerung und Penaltyschiessen werden nach Artikel 5 der Spielregeln
durchgeführt.
Bei Playoff-, Kreuz- und Barragespielen gilt folgende Regelung:
- Das erste Spiel endet auf jeden Fall nach der regulären Spielzeit (egal ob
Sieg oder Unentschieden).
- Bei einem Sieg im ersten Spiel, kann auch das zweite Spiel unentschieden
ausgehen und die Summierung der Punkte ergibt einen Sieger. Dies gilt
auch in umgekehrter Reihenfolge.
- Bei einem Unentschieden im ersten Spiel und im zweiten Spiel, wird das
zweite Spiel via Verlängerung und Penaltyschiessen (Artikel 5. Der
Spielregeln) entscheiden.
- Bei einem Sieg und einer Niederlage nach der regulären Spielzeit, werden
die Tore aus beiden Spiele addiert. Der Sieger ist derjenige, mit der
grösseren Anzahl erzielten Tore. Bei Gleichheit wird das zweite Spiel via
Verlängerung und Penaltyschiessen (Artikel 5 der Spielregeln) entscheiden.
7.2 Nationalliga A
- Die NLA besteht aus 10 Mannschaften
- Die Qualifikation wird in einer Hin- und Rückrunde gespielt
- Die ersten 8 Mannschaften sind für das Play-Off qualifiziert und die letzten
zwei werden in der Auf-/Abstiegrunde spielen.
- Modus für Playoff (Anhang NLA—1 und NLA—2):
o wird nach Europacupmodus gespielt
(Hin- und Rückspiel mit Entscheidung {bei Gleichstand nach zwei Spielen
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11. gibt es Verlängerung mit Golden-Goal; bei weiterem Gleichstand gibt es
Penaltyschiessen}).
o Der besser klassierte hat im Rückspiel immer Heimrecht
- Playoff erste Runde (Playoff ¼-Final):
o Der 1. gegen den 8.
o Der 2. gegen den 7.
o Der 3. gegen den 6.
o Der 4. gegen den 5.
Die vier Sieger gehen in die Playoff zweite Runde (Playoff ½-Final)
Die vier Verlierer gehen in die Klassierungsplayoff (Platz 5 bis 8) NLA
- Playoff zweite Runde (Playoff ½-Final):
o Der beste aus der Qualifikation gegen den letzten aus der Qualifikation
o Der zweitbeste aus der Qualifikation gegen den zweitletzten aus der
Qualifikation
Die zwei Sieger gehen in das Finalspiel.
Die zwei Verlierer gehen in das Kleine Finalspiel.
- Playoff dritte Runde (Playoff Final und kleines Finale):
Der Sieger Finalspiel ist CH-Meister.
Der Sieger Kleines Finalspiel ist dritter.
- Klassierungsplayoff (Platz 5 bis 8) NLA:
o Der beste aus der Qualifikation gegen den letzten aus der Qualifikation
o Der zweitbeste aus der Qualifikation gegen den zweitletzten aus der
Qualifikation
Die zwei Sieger gehen in die Klassierungsplayoff (Platz 5 bis 6) NLA
Die zwei Verlierer gehen in die Klassierungsplayoff (Platz 7 bis 8) NLA
- Modus für Auf-/Abstiegsrunde NLA/NLB (Anhang NLA-B—1):
o Der 9. und 10. NLA und 2 Sieger NLB Spielrunde mit Hin- und Rückspiel
o Die besten zwei spielen in der nächsten Saison in der NLA
o Die Verlierer spielen in der nächsten Saison in der NLB
o In der ersten Runde Spielt der 9. der NLA gegen den 2. NLB und der 10.
NLA gegen den 1. NLB
o Die NLB Vereine dürfen das Heimrecht bestimmen
7.3 Nationalliga B
- Bis 9 (neun) Mannschaften wird eine Hin- und Rückrunde gespielt.
- Ab 10 (zehn) Mannschaften, 2 (zwei) Regionalgruppen
- Min. 5 (fünf) max. 7 (sieben) Mannschaften pro Gruppe wird die
Qualifikation in Hin- und Rückrunde gespielt.
- Teilnehmer für Auf-/Abstiegsrunde in NLA (Anhang NLA-B—1):
o eine Gruppe, die ersten 2
o bei zwei Gruppen, dann Hin- und Rückspiel (Anhang NLA-B—1)
- Der Sieger der 1. Gruppe A gegen 2. Gruppe B
- Der Sieger der 2. Gruppe A gegen 1. Gruppe B
o Sieger der NLB und Qualifikation Auf-/Abstieg NLA/NLB (Anhang NLA-
B—1):
- Die Gruppensieger spielen Hin- und Rückspiel um den Qualifikationssieg
- Der best platzierte NLB-Verein nach der Auf-/Abstiegsrunde NLA/NLB ist
NLB-Meister
o Platzierung der NLB:
- Der Verlierer aus 1. Gruppe A gegen 2. Gruppe B und der Verlierer aus
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12. 2. Gruppe A gegen 1. Gruppe B und der 3. jeder Gruppe machen eine
Platzierungsrunde Platz 3 bis 6 (Anhang NLB—2).
- der 4. und 5. jeder Gruppe machen auch eine Platzierungsrunde Platz 7
bis 10 (Anhang NLB—3)
- der 6. und 7. jeder Gruppe machen auch eine Platzierungsrunde Platz
11 bis 14 (Anhang noch nicht definiert)
7.4 1. Liga
Wird bei bedarf neu definiert
7.5 Reserven und NLC
Bei den Reserven und NLC ist die Anzahl der Spieler, die in der NLA oder NLB
spielen, unbegrenzt. Die TK erstellt den Modus. Bei mehreren Gruppen wird
pro Gruppe eine separate Rangliste erstellt.
7.6 Damen
In dieser Damen Liga wird der Modus von den betroffenen Clubs, in
Zusammenarbeit mit der TK definiert.
7.6.1 Zweitlizenz
Frauen, für die der Verein keine Mannschaft in der Damenliga gemeldet hat,
können mit einer zusätzlichen Lizenz <Zweitverein> für einen zusätzlichen
Verein in der Damenliga eingesetzt werden. Dem Zweitverein werden dafür die
Lizenzkosten belastet. Die Lizenz gilt für eine Saison und muss vor dem ersten
Spiel der Meisterschaft der entsprechenden Liga im Zweitverein ausgestellt
sein.
7.7 Oldstars
In dieser Liga spielen nur Spieler jeden Alters, die in keiner anderen
Mannschaft des Vereins eingesetzt werden. Es können Spieler aus mehreren
Vereinen unter einem Namen eine Mannschaft bilden. Sie werden speziell
lizenziert. Sie spielen pro Saison 12 - 16 Spiele. Die Resultate werden
veröffentlicht. Die TK setzt die Daten für das Finalspiel fest.
7.8 Juniorenligen
Die Meisterschaft wird in jeder Altersklasse im gewählten Modus ausgetragen.
Spiele der Meisterschaft können bei jeder teilnehmenden Mannschaft
ausgetragen werden
Altersklassen
Jun A - alle Spieler, die im Kalenderjahr der Finalrunde das 19. Altersjahr
erreichen.
Jun B - alle Spieler, die im Kalenderjahr der Finalrunde das 16. Altersjahr
erreichen.
Jun C - alle Spieler, die im Kalenderjahr der Finalrunde das 13. Altersjahr
erreichen.
Jun D - alle Spieler, die im Kalenderjahr der Finalrunde das 11. Altersjahr
erreichen.
Jun E - alle Spieler, die im Kalenderjahr der Finalrunde das 9. Altersjahr
erreichen.
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13. Mädchen, also weibliche Rollhockeyspielerinnen, haben ohne
Ausnahmebewilligung und ohne Auswirkung auf Rangierung des Teams, die
Möglichkeit, jeweils ein Jahr länger in der jeweiligen Alterskategorie zu
spielen.
7.8.1 Ausnahme
Die TK bewilligt Ausnahmen von maximal einem Altersjahr und meldet diese
jedem beteiligten Verein. Die Ausnahmen sind gültig für eine Saison. Pro Spiel
dürfen zwei lizenzierte Spieler mit einer Ausnahme im Spielbericht
eingeschrieben sein. Mannschaften, die Lizenzierte mit Ausnahmen einsetzen,
können nicht Meister werden. Sie spielen in der tiefsten Gruppe um die
Klassierung, resp. werden nach den Mannschaften mit regulären Spielern
klassiert. Die Ausnahmen von maximal einem Altersjahr gelten nicht für Herren.
7.8.2 Mehrere Mannschaften innerhalb derselben Liga
Junioren können in mehreren Mannschaften derselben Altersklasse spielen.
Nach dem 3. Spiel in einer Mannschaft derselben Altersklasse, darf ein Spieler
oder ein Torhüter nicht mehr in einer tieferen Mannschaft eingesetzt werden,
falscher Spielereinsatz wird mit Busse und Forfait sanktioniert.
7.8.3 Zweitlizenz
Junioren, für die ein Verein keine Mannschaft gemeldet hat, können für eine
altersmässig mögliche Mannschaft Junioren bei einem weiteren Verein mit der
zusätzlichen Lizenz <Zweitverein> eingesetzt werden. Dem Zweitverein
werden dafür die Lizenzkosten belastet. Die Lizenz gilt für eine Saison und
muss vor dem ersten Spiel der Meisterschaft der entsprechenden Liga im
Zweitverein ausgestellt sein.
7.9 Veteranen
Gemäss Turnier-Reglement
7.10 Verleihung der Pokale
Pokal geht in Eigentum des Vereins über bei 3 Siegen in Folge oder 5 Siegen
insgesamt.
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14. 8 Schweizer-Cup
8.1 Reglement
Der Schweizercup wird je in den Kategorien Herren und Damen ausgetragen.
Jeder Verein kann je eine Mannschaft Herren und Damen anmelden.
Für die Mannschaften NLA, NLB und Damen ist die Teilnahme obligatorisch.
Für alle anderen Mannschaften ist die Teilnahme freiwillig. Die Vorschriften SM
gelten auch für die CUP Spiele.
8.2 Auslosung
Die Mannschaften der NLA und der Titelverteidiger sind qualifiziert und spielen
nicht in der Qualifikation. Die TK bestimmt anhand der Anmeldungen die CUP
Spielplanstruktur inkl. allfällig notwendiger Qualifikationsrunde. Die TK
organisiert die Auslosungen. Bis und mit 1/4-Final haben Mannschaften der
tieferen Liga Heimspiel. Bei gleicher Liga hat die zuerst ausgeloste Mannschaft
Heimspiel. Die TK bewilligt begründete Ausnahmen.
1/2-Final und Finale werden an einem Wochenende, auf vom ZK zu
bestimmender Piste, ausgetragen.
Der Verein mit Heimspiel meldet der TK das Datum und die Anspielzeit
spätestens an dem von der TK vorgegebenen Termin. Danach und bei
Uneinigkeit bestimmt die TK die Spieldaten. Werden diese Daten nicht genutzt,
wird der fehlbare Verein gem. TK-Reglement Art. 8.2 – 8.5. sanktioniert. Die TK
veröffentlicht den Spielkalender.
8.3 Spieldauer im CUP
Gemäss Spielreglement
8.4 Verlängerungen
Die Spiele des Schweizer-Cups müssen mit einem entscheidenden Resultat
enden. Art. 5 des Technischen Reglements ist anzuwenden.
8.5 CUP Final 1/2- und Final-Wochenende Finanzen
Die Organisations- und Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer. Freier
Eintritt haben die Spielenden und die Offiziellen 2 der beteiligten Mannschaften
und alle Funktionäre des SRHV. (Vorstands- und Kommissionsmitglieder und
alle lizenzierten SR und Ehrenmitglieder).
Alle Vergünstigungen der Vereine und deren Mitglieder sind aufgehoben. Alle
Einnahmen und Ausgaben verbleiben beim Organisator resp. dem SRHV.
8.6 Cup-Final 1/2- und Final-Wochenende
Das ZK SRHV kann das Cup Wochenende selber durchführen, oder die
Durchführung einem Organisator vertraglich übergeben. Er regelt die
Modalitäten. Die TK erstellt oder bewilligt den Spielplan. Sie überwacht den
Spielbetrieb. Die SK bietet den 3. SR (A-Lizenz) auf.
8.7 Verleihung der Pokale
Pokal geht in Eigentum des Vereins über bei 3 Siegen in Folge oder 5 Siegen
insgesamt.
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15. 9 Forfait
9.1 Grundsatz
Die TK entscheidet über Forfait. Weiteres Vorgehen siehe gültiges
Rechtspflegereglement.
9.2 Zu später Spielbeginn gem. Art. 6 des Technische Reglements
Ergänzung dazu: Ist die Verspätung mehr als 15 Minuten gegenüber dem
offiziellen Spielbeginn und ist die rechtzeitig spielbereite Mannschaft mit dem
späteren Spielbeginn einverstanden, notiert der SR diese Entscheidung vor
dem Spielbeginn auf dem Rapport. Damit wird der Match rechtsgültig. Die
durch einwandfrei bestätigte höhere Gewalt verursachte Verspätung ist für alle
Beteiligten Kosten- und Gebührenfrei. Die TK entscheidet.
9.3 Ausrüstung
Jedes Benützen nicht bewilligter Ausrüstungen (Art. 16, 17 und 18 des
Technischen Reglements) hat ein Forfait zur Folge. Die Spieleinrichtungen,
Garderoben, Platz, Tore, Bälle, Linien, Zeitnahme, ausgefüllter Spielbericht etc.
müssen rechtzeitig – Richtzeit: Garderobe mindestens 1 Stunde, alle anderen
Teile 30 Minuten - vor dem offiziellen Spielbeginn bereit sein. Der SR notiert
Fehlleistungen des Organisators im Rapport. Die TK kann den Verein mit
Busse sanktionieren und die entstandenen Kosten belasten. Sie unterstützt
den fehlbaren Verein bei der Korrektur der Mängel.
9.4 Folgen eines Forfait
Jede Mannschaft, die ein Forfait verursacht, verliert das Spiel mit 0:10 Toren.
Der Verein, dem die mit Forfait sanktionierte Mannschaft angehört, wird mit
einer Busse sanktioniert und trägt die Folgekosten.
9.5 Mannschaft fehlt
Nichterscheinen der Gastmannschaft: Sanktion mit Forfait und einer Busse an
den Verein. Sofern vom Heimverein an die TK gefordert: Entschädigung der
belegten Organisationskosten und Einnahmeausfälle gem. Anhang.
Nichterscheinen der Heimmannschaft: Sanktion mit Forfait und Busse an den
Verein.
9.6 Junioren
Analog alle Ligen. Für Spiele in Turnierform der Jun. B und jüngeren gilt für den
Turnierorganisator folgende Regelung: Er kann die maximale Entschädigungen
für Organisationskosten und Einnahmeausfall pro Turnier im Verhältnis zu den
Mannschaften gem. Anhang geltend machen.
9.7 SR fehlt
Erscheint der SR nicht, sucht der Heimverein, einen geeigneten (der Liga
entsprechend den Kategorien), vom SRHV lizenzierten SR als Ersatz. Dieser
ist von den Vereinen zu akzeptieren. Wird kein SR gefunden, setzt die TK ein
neues Datum für das Spiel an. Sofern von den Vereinen von der TK gefordert,
vergütet der SRHV dem Heimverein die belegten Organisationskosten, den
Einnahmeausfall und dem Gastverein die Reisekosten SBB 2. Klasse für alle
effektiv mitgereisten Spieler und die Offiziellen.
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16. 9.8 Abgebrochener Match
Laut Art. 7 Punkt 2.1 des Technische Reglements. Die TK entscheidet.
9.9 Matchabbruch gem. Art. 20 des Technische Reglements
Verlässt eine Mannschaft freiwillig das Spielfeld, so verliert sie das Spiel Forfait
und wird gebüsst.
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17. 10 Sanktionen und Bestrafungen
10.1 Grundlage
Der TK steht das Recht zu, einen Verein sowie jeden Lizenzierten des Vereins
und einzelne Funktionäre des SRHV im Rahmen des TK Reglements zu
sanktionieren für: brutales, unkorrektes, unsportliches, undiszipliniertes,
obszönes, sportschädigendes und ehrverletzendes, rassistisches Verhalten
gegenüber anderen Personen, vor, während und nach den Spielen,
Versammlungen und Veranstaltungen des SRHV oder der Verein und bei
Dopingmissbrauch.
10.1.1 Doping
Bei einer positiven A- resp. B-Probe anlässlich einer Dopingkontrolle schliesst
die TK den betroffenen Spieler per sofort von sämtlichen offiziellen Spielen des
SRHV aus.
10.2 Beurteilung
10.2.1 Grundlage
Die TK beurteilt jeden Fall auf Grund von Rapporten von SK-Mitgliedern oder
SR. Sie erhärten die Berichte mit geeigneten Mitteln, bewertet die Tatsachen
und wägt allfällige Verfehlungen mit den bestehenden Reglementen und den
Umständen ab. Sie entscheidet über den Fall und können folgende Sanktionen
treffen: Ermahnung, Verwarnung, Disqualifikation, Sperre, Heimspielsperre,
Forfait und Bussen gegen Vereine, Vorstände der Vereine, Lizenzierte und
Funktionäre des SRHV.
Der Entscheid geht in schriftlicher Form an alle beteiligten Parteien.
10.2.2 Verfahren
Gemäss Rechtspflegereglement.
10.3 Termine
Vereine, die durch die Jahresplanung bekannte oder von einem Organ des
SRHV gesetzte Termine nicht einhalten oder offizielle Formulare falsch oder
unvollständig ausgefüllt haben, werden gebüsst und tragen die Folgekosten. Es
gilt das Datum des Poststempels. Die Sendung gilt als ordnungsgemäss
eingegangen, wenn sie beim zutreffenden Ressort angekommen ist.
Sendungen, die mit falscher Adresse in einer Stelle des SRHV eintreffen,
werden unter Kostenfolge an den Absender, intern an den richtigen Empfänger
geleitet.
Mannschaften, die ohne oder mit nicht regelkonformen Nummern ein Spiel
austragen, werden gebüsst. Wird der Zustand nicht oder nicht in der gesetzten
Frist korrigiert, steigt die Busse pro Mannschaft und Spiel progressiv gemäss
Bussen- und Gebührenkatalog.
10.4 Funktionär, Aufgabe
Stellt ein Funktionär des SRHV als Zuschauer oder als Gast eines
Veranstalters an einem offiziellen Spiel in Art. 9.2 beschriebene Zwischenfälle
und Vorkommnisse fest, muss er einen Rapport über den Tatbestand, den
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18. Hergang und, soweit identifizierbar, über Beteiligte erstellen und der TK
senden.
10.5 Anhäufung von Karten
Die Strafen und Bussen werden wie folgt verfügt:
Sanktion
- Die Summe von sechs, neun, zwölf, fünfzehn blauen Karten hat eine
entsprechende Busse an den Bestraften zur Folge.
- Ab der zweiten roten Karte als Folge von drei blauen Karten hat eine
Spielsperre im unmittelbar folgenden Spiel zur Folge und zusätzlich
entsprechende Busse an den Bestraften. Jede weitere rote Folgekarte hat
eine Spielsperre im unmittelbar folgenden Spiel und eine entsprechende
Busse zur Folge.
- Eine rote Karte direkt hat zwei Spielsperren in den unmittelbar folgenden
Spielen zur Folge. Rapport des SR an die TK und SK Zusätzlich Busse und
ev. Sanktionen der TK.
- Wird ein Lizenzierter in einer Saison mit mehr als einer roten Karte
sanktioniert werden Spielsperren und Busse wie folgt verhängt:
2. direkte rote Karte: drei Spielsperren + Busse
3. direkte rote Karte: vier Spielsperren + Busse
etc. und ev. Sanktionen der TK.
- Die Lizenz wird in der Liga entzogen, in der er die Strafe erhalten hat. Der
Schweizercup zählt immer und in allen Belangen in der 1. Mannschaft des
Vereins.
- Eine rote Karte (Ausschluss) kann nicht bestritten werden
(Tatsachenentscheid). Der Schiedsrichter erstellt einen Rapport und sendet
diesen unverzüglich der TK. Gegen den TK Entscheid kann nicht rekurriert
werden.
10.6 Administration
Die TK zeigt den Beteiligten die Sanktion gegen diesen selber und/oder gegen
seine Lizenzierten schriftlich an. Spielsperre nach roten Karten wirken ohne
Anzeige durch die TK unmittelbar. Dem Verein werden die Folgekosten jeder
Anzeige belastet.
Ein direkter Ausschluss sowie Sanktionen der TK und gemäss der
Rechtspflegereglement werden durch das Saisonende, durch Transfer oder
Unterbruch über eine beliebige Zeit nicht aufgehoben. Die TK orientiert nach
Transfer oder bei Neulizenzierung nach Unterbruch den neuen Verein über den
aktuellen Stand. Besteht die Sanktion gegen einen Junior mit altersbedingtem
Ligawechsel, entscheidet die TK.
10.7 Kontrolle der Punkte
Die Kontrolle der Anzahl blauen Karten und die Einhaltung der Spielsperren
nach roter Karte und TK Entscheid in allen Ligen obliegen dem Verein. Die TK
macht die Kontrolle auf Grund der Spielberichte und sanktioniert fehlbare
Vereine.
10.8 Nicht verbüsste Spielsperre
Wird eine nach Art. 9.5 fällige Spielsperre nicht im unmittelbar folgenden Spiel
verbüsst, wird die fehlbare Mannschaft mit Forfait und Busse gem. 8.4
sanktioniert. Der Bestrafte muss in allen Fällen noch seine Sanktion verbüssen.
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19. 11 Spielverschiebungen
11.1 Bedingungen
Die TK bewilligt Spielverschiebungen nach der Veröffentlichung des Kalenders
unter folgenden Bedingungen, die Verschiebung erfolgt ohne Gebühr wenn:
Die Piste oder die Garderoben vom Heimverein unbeeinflussbar und mit
glaubhaftem Beleg nachgewiesen, nicht zur Verfügung steht. Alle Fälle von
höherer Gewalt entscheidet die TK auf Antrag.
Den beteiligten Mannschaften Lizenzierte wegen einem Aufgebot einer
altersmässig zutreffenden oder der nächst höheren NM nicht zur Verfügung
stehen. Die Mannschaft innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem geplanten
Spieldatum ein EC-Spiel im In- oder Ausland bestreitet.
11.2 Verschiebung in der Frist
Jede Spielverschiebung ist 14 Tage vor dem angesetzten oder dem neu
geplanten Datum der TK einzureichen.
Die Verschiebung erfolgt mit einer Gebühr und den Folgekosten wenn:
- beide Vereine mit der Verschiebung einverstanden sind, und
- die Verschiebung nicht über das Saisonende hinausgeht.
Die Gebühr wird dem Gesuchsteller belastet.
11.3 Verschiebung ausserhalb der Frist
Bei kürzeren Fristen, 13 - 7 Tage, ist die Gebühr progressiv steigend. Später
eintreffende Gesuche werden nicht bewilligt und der Spieltermin bleibt
bestehen. Die Frist dauert vom Tag der Meldung bei der TK durch Posteingang
A-Poststempel - bis zum Tag vor dem Spiel. Falls das Spiel auf ein früheres
Datum verschoben wird gilt die Frist für das neue Datum. Der Gesuchssteller
trägt die Folgekosten.
11.4 Wetterbedingte Verschiebung, Art. 24 SR-Reglement
Ist im bezeichneten Artikel abschliessend definiert.
11.5 Administration
Kosten gemäss Gebühren- und Bussenkatalog
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20. 12 Spielbericht
12.1 Vor Spielbeginn
Der Verein oder der Organisator sorgt für die Spielberichte des SRHV. Muss
der SR ein Spielbericht abgeben, wird der Verein gebüsst.
Alle leeren Namenfelder im Spielbericht werden vor Spielbeginn gestrichen.
Nach der Kontrolle des SR dürfen durch den Schreiber nur noch die Tore und
die damit zusammenhängenden Tatsachen und am Schluss der Begegnung
die Unterschriften der Beteiligten eingetragen werden. Bemerkungen und
Proteste werden vom SR im SR-Rapport eingetragen.
12.2 Nach dem Spiel
Der SR sendet die Spielberichte und die Rapporte nach Meisterschafts- und
Cupspielen spätestens an dem, auf das Spiel folgenden Arbeitstag per A-Post
dem Ressortverantwortlichen der TK und der SK. Der SR streicht alle
ausgefüllten Namensfelder bei denen die betreffende Person während des
Spiels nicht anwesend war.
12.3 Schreiber und Zeitnehmer, gem. Art. 7 des Technischen Reglements
Der Verein ist für die Ausbildung und den Einsatz der Zeitnehmer und
Schreiber, die den Spielbericht korrekt und gut leserlich ausfüllen,
verantwortlich.
Anlässlich eines vom SRHV organisierten Spiels hat zwingend eine Person,
welche über die Lizenz „Schiedsrichter-Assistent“ (A-8xxx) verfügt und
volljährig ist, anwesend zu sein. Ist keine Person mit dieser Lizenzkategorie
anwesend, so pfeift der Schiedsrichter das Spiel nicht an. Die Mannschaft des
organisierenden Vereins wird mit Forfait und einer entsprechenden Busse
bestraft. Ausnahme sind in Turnierform ausgetragene Juniorenspiele, die
Spiele werden durchgeführt und gewertet, der organisierende Verein wird mit
Busse bestraft.
Werden Spielberichte nicht korrekt ausgefüllt, wird der Verein gebüsst. Die TK
ist bei der Ausbildung mit Ergänzung der SK auf Anfrage hin behilflich.
12.4 Resultat melden
Die Vereine melden die Resultate aller Meisterschafts- und Cupspiele
spätestens ½ Stunde nach dem Spielende der Resultatsammelstelle.
Werden die Resultate innerhalb der obgenannten Frist nicht der beim SRHV
zuständigen Person gemeldet, so hat dies eine Busse nach Bussen- und
Gebührenkatalog zur Folge.
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21. 13 Proteste Art. 30 des Spielreglement Technische Reglements
13.1 Grundsatz
Jede Verletzung einer Regel kann Gegenstand eines Protestes sein. Der im
Spielbericht angemeldete Protest muss vom Verein rechtsgültig unterzeichnet
in den nächsten 2 Arbeitstagen nach dem Spieltag mit eingeschriebenem Brief
ausführlich begründet und mit Beweisen versehen an den TK-Präsidenten
bestätigt werden. Die TK behandelt den Protest in einer solchen Frist, dass
dem Protestierenden sportlich keine oder nur unausweichliche oder durch sein
Verhalten hervorgerufene Nachteile entstehen.
13.2 Formfehler
Jeder Formfehler führt zur Ungültigkeit des Protestes.
13.3 Kosten
Proteste können nur an die TK gerichtet werden und haben keine Kosten zur
Folge. Rekurse werden im Rechtspflegereglement behandelt.
14 Ausnahmen von den internationalen Reglementen
Art. 6: Organisation der Schweizermeisterschaften
Art. 18 Ziff. 2.6 des Technisches Reglement: Feldspieler spielen
grundsätzlich ohne Helm. Über eine begründete Ausnahme entscheidet die TK.
Feldspieler der Kategorien Jun. B/C/D/E dürfen mit einem Helm spielen.
Art. 20 des Technische Reglements: Bei den Kategorien Jun. B/C/D/E
werden bei gleicher Punktzahl bei Saisonende Entscheidungsspiele um den
Schweizermeistertitel durchgeführt. Diese Spiele haben zwingend mit einer
Entscheidung zu enden.
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22. 15 Spiele zwischen in und ausländischen Mannschaften
15.1 Grundsatz
Begegnungen mit in und ausländischen Mannschaften müssen bei der TK
angemeldet werden. Für alle Spiele müssen Matchblätter geführt werden.
Jedes Turnier kann durch einen SRHV Delegierten inspiziert werden.
Besondere Vorkommnisse hat er in einem Rapport z.Hd. der TK festzuhalten.
15.2 Internationale Turniere
Internationale Turniere müssen bei der TK angemeldet werden und dürfen den
Meisterschaftsbetrieb nicht behindern. Das CC hat einen Sitz im OK und
entscheidet nach Bedarf ob Sie an den Sitzungen teilnimmt. Das Programm
muss 5 Tage vor dem Turnier bei der TK eintreffen.
15.3 Nationale Turniere
Nationale Turniere müssen bei der TK angemeldet werden und dürfen den
Meisterschaftsbetrieb nicht behindern. Das Programm muss 5 Tage vor dem
Turnier bei der TK eintreffen.
16 Werbung, Technisches Reglement Art. 6, 19
16.1 Grundlagen und Ausnahmen
Die Werbung hat dem Art. 19 des Technischen Reglements zu entsprechen.
16.2 Gebühren
Die Aufdrucke auf Spieldress und Hosen gelten je als eine grosse Werbung,
alle Aufdrucke auf Stulpen gelten als eine kleine Werbung. Die Dresshersteller
gelten nicht als Werbung.
16.3 Tragen einer Werbung
Trägt eine Mannschaft eine Werbung, wird dies im Spielbericht mit ja vermerkt.
Der Vermerk wird mit der Unterschrift des Kapitäns unwiderruflich und wird
dem Verein verrechnet. Sie ist auch dann geschuldet, wenn sie dem Verein
nicht von einem Sponsor bezahlt wird.
16.4 Werbung auf den Plätzen gem. Art. 6 des Technischen Reglements
Werbungen im und ausserhalb des Spielfeldes - an Banden oder auf dem Platz
- werden vom SRHV nicht mit Gebühren belastet. Anstössige, rassistische oder
sexistische Texte und Sujets sowie Reklame für alkoholische Getränke,
Raucherwaren und für Drogen sind verboten.
16.5 Sanktionen
Ist die Werbung verboten oder entspricht die Werbung nicht dem Art. 6 und 19
des Technischen Reglements, so wird der Verein sanktioniert.
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23. 17 Doping
17.1 Grundsatz
Der SRHV ist im Kontrollpool Teamsport III eingeteilt. Als Grundlage dient das
aktuelle Doping-Statut von Swiss Olympic (SO) sowie die aktuellen
Ausführungsbestimmungen für Dopingkontrollen von Antidoping Schweiz
(ADS) und die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden (Dopingliste).
Diese gelten für alle Nationalteams und Teams die der höchsten Liga
zugehören und deren zugehörenden Spieler und Spielerinnen. Der
Verantwortliche für die Nationalmannschaften erhält die Doping Unterlagen zur
Information. Für die Aktualität der Unterlagen und die unterschriebenen
Unterstellungsvereinbarungen sind die Vereine verantwortlich. Die
Unterstellungserklärung ist von allen Spielern der oben genannten Teams zu
unterzeichnen. Bei Minderjährigen unterzeichnet zusätzlich der gesetzliche
Vertreter. Die Vereine senden das Formular an den Lizenzverantwortlichen der
TK des SRHV. In den Melde- und kontrollpflichtigen Mannschaften des SRHV
dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die die Unterstellungserklärung
unterzeichnet haben. Diese Unterzeichnung wird in der Qualifikationsliste des
Vereins für die entsprechende Saison vermerkt. Die Bestätigung der
Unterstellungserklärung geht bei Leihe oder Transfer mit dem Spieler zum
neuen Verein. Spieler, die die Unterstellungserklärung nicht unterzeichnet
haben, können bei Einhaltung der Massnahmen unter Art. 17.4 Sanktionen in
einem Spiel eingesetzt werden.
Die Vereine haben die Trainingsorte und -Pläne und deren Änderungen auf
dem Internet zu veröffentlichen und aktuell zu halten. Die Vereine machen jede
Verschiebung des Trainings (Ort und/oder Zeit) mit dem neuen Datum und der
neuen Adresse ersichtlich.
Die TK informiert die Vereine auf Änderungen. Das Rekursrecht in Dopingfällen
ist im Doping Statut SOA geregelt. Entscheide der SOA können im SRHV nicht
angefochten werden.
17.2 Sanktionen
Werden Spieler in der NLA erstmals eingesetzt, die die Unterstellungserklärung
nicht unterzeichnet haben, gilt folgendes Verfahren:
1. Der Verein muss die Unterstellungserklärung spätestens an dem auf das
Spiel folgenden Arbeitstag an den Lizenzverantwortlichen mit einer Kopie
an den Ligaverantwortlichen der TK SRHV senden.
2. Unterlässt der Verein die Zustellung, wird das Spiel für die Mannschaft mit
Spieler ohne unterzeichnete Unterstellungserklärung von der TK SRHV
Forfait gewertet.
3. der Verein wird gebüsst.
Stellt sich heraus, dass die Unterschrift auf der Unterstellungserklärung nicht
von jeder Person eigenhändig angebracht worden ist, werden der fehlbare
Verein und die fehlbare(en) Person(en) mit den höchsten Sanktionen gem. TK
Reglement SRHV bestraft. Eine Anzeige gemäss Strafgesetzbuch bleibt in
jedem Falle vorbehalten.
Werden die Trainingspläne, Adressen und Terminverschiebungen nicht im
Internet aktuell gehalten, trägt der fehlbare Verein oder die fehlbare
Mannschaft die Folgen der SOA sowie die Folgekosten des SRHV.
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24. 18 Schlussbestimmungen
Dieses Reglement ergänzt das FIRS Reglement, das für die
Schweizermeisterschaften gültig ist.
Auf internationaler Ebene: Es gelten nur die Spielregeln des FIRS.
Auf nationaler Ebene: Die TK SRHV entscheidet bei Unstimmigkeiten zwischen
FIRS und SRHV Reglementen.
Jeder Entscheid eines Organs des SRHV kann von allen Beteiligten gemäss
Rekursreglement des SRHV weiter gezogen werden.
Das vorliegende Reglement ist am 17.09.2011 von der TV genehmigt worden
und ersetzt alle vorherigen TK-Reglemente. Es tritt auf die Saison 2011/2012 in
Kraft.
Sig. Willi Braun, Präsident SRHV
Sig. Martin Lehn, Präsidentin TK SRHV
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25. Anhang NLA—1
NLA Finalrundenschema ab Saison 2011-12 nach Definition TK Reglement
Es wird nach dem selben Spielmodus gespielt wie im RH CERS Cup (Bester aus Hin- und Rückspiel)
Erste
Platz 5-6 und 7-8 2. Runde Verl. 5-8 2. Runde Sieger 1-4 Platz 1-2 und 3-4
Finalrunde
Spiel x01
8. - 1.
Platz 5-6 Spiel x11 Spiel x09 Platz 1-2
Verl. (schlechtester Finalrunde)
Spiel x05 Sieger (schlechtester Finalrunde)
Spiel x19 Verl. (bester Finalrunde) 1. – 8. Sieger (bester Finalrunde) Spiel x17
Sieger (schlechtester Finalrunde) Spiel x15 Spiel x13 Sieger (schlechtester Finalrunde)
Sieger (bester Finalrunde) Verl. (bester Finalrunde) Sieger (bester Finalrunde) Sieger (bester Finalrunde)
Spiel x23 Verl. (schlechtester Finalrunde) Spiel x04 Sieger (schlechtester Finalrunde) Spiel x21
Sieger (bester Finalrunde) 5. - 4. Sieger (bester Finalrunde)
Sieger (schlechtester Finalrunde) Spiel x08 Sieger (schlechtester Finalrunde)
4. – 5.
Spiel x02
Platz 7-8 7. – 2. Platz 3-4
Spiel x12 Spiel x06 Spiel x10
Spiel x20 Spiel x18
Verl. (schlechtester Finalrunde) Verl. (zweitschlechtester Finalrunde) 2. – 7. Sieger (zweitschlechtester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde)
Verl. (bester Finalrunde) Verl. (zweitbester Finalrunde) Sieger (zweitbester Finalrunde) Verl. (bester Finalrunde)
Spiel x24 Spiel x16 Spiel x14 Spiel x22
Verl. (bester Finalrunde) Verl. (zweitbester Finalrunde) Sieger (zweitbester Finalrunde) Verl. (bester Finalrunde)
Verl. (zweitschlechtester Finalrunde) Spiel x03 Sieger (zweitschlechtester Finalrunde)
Verl. (schlechtester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde)
6. – 3.
Spiel x07
3. – 6.
26. Anhang NLA-B--1
Spielplan SRHV Auf-/Abstiegsrunde (NLA/B) mit 4 Mannsch. (2 NLA und 2 NLB) 2011/12
Liga Kurzbezeichnung Liga NLA/B
Spielnummer Start Nr. 400
Teilnehmende Mannschaften 1 2. NLB
2 9. NLA
3 1. NLB
4 10. NLA
Datum Zeit Nr. Liga Heim - Gast
Sa 14.04.2012 401 NLA/B 2. NLB - 9. NLA
Sa 14.04.2012 402 NLA/B 1. NLB - 10. NLA
Sa 21.04.2012 403 NLA/B 10. NLA - 2. NLB
Sa 21.04.2012 404 NLA/B 9. NLA - 1. NLB
Sa 05.05.2012 405 NLA/B 2. NLB - 1. NLB
Sa 05.05.2012 406 NLA/B 10. NLA - 9. NLA
Sa 12.05.2012 407 NLA/B 9. NLA - 2. NLB
Sa 12.05.2012 408 NLA/B 10. NLA - 1. NLB
Sa 09.06.2012 409 NLA/B 2. NLB - 10. NLA
Sa 09.06.2012 410 NLA/B 1. NLB - 9. NLA
Sa 23.06.2012 411 NLA/B 1. NLB - 2. NLB
Sa 23.06.2012 412 NLA/B 9. NLA - 10. NLA
27. Anhang NLA--2
Spielplan SRHV 2011/12 NLA Finalrunde
Datum Zeit Nr. Finalrunde Heim - Gast
FR 1. Runde Hinspiel
Sa 21.04.2011 201 FR1H 8. Quali 1: Quali
Sa 21.04.2011 202 FR1H 7. Quali 2. Quali
Sa 21.04.2011 203 FR1H 6. Quali 3. Quali
Sa 21.04.2011 204 FR1H 5.Quali 4. Quali
FR 1. Runde Rückspiel
Sa 05.05.2011 205 FR1R 1: Quali 8. Quali
Sa 05.05.2011 206 FR1R 2. Quali 7. Quali
Sa 05.05.2011 207 FR1R 3. Quali 6. Quali
Sa 05.05.2011 208 FR1R 4. Quali 5.Quali
FR 2. Runde Hinspiel
Sa 02.06.2011 209 FR2H Sieger (schlechtester Finalrunde) Sieger (bester Finalrunde) 1-4
Sa 02.06.2011 210 FR2H Sieger (zweitschlechtester Finalrunde) Sieger (zweitbester Finalrunde) 1-4
Sa 02.06.2012 211 FR2H Verl. (schlechtester Finalrunde) Verl. (bester Finalrunde) 5-8
Sa 02.06.2011 212 FR2H Verl. (zweitschlechtester Finalrunde) Verl. (zweitbester Finalrunde) 5-8
FR 2. Runde Rückspiel
Sa 09.06.2012 213 FR2R Sieger (bester Finalrunde) Sieger (schlechtester Finalrunde) 1-4
Sa 09.06.2012 214 FR2R Sieger (zweitbester Finalrunde) Sieger (zweitschlechtester Finalrunde) 1-4
Sa 09.06.2012 215 FR2R Verl. (bester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde) 5-8
Sa 09.06.2012 216 FR2R Verl. (zweitbester Finalrunde) Verl. (zweitschlechtester Finalrunde) 5-8
FR 3. Runde Hinspiel
Sa 16.06.2012 217 FR3H Sieger (schlechtester Finalrunde) Sieger (bester Finalrunde) 1+2
Sa 16.06.2012 218 FR3H Verl. (schlechtester Finalrunde) Verl. (bester Finalrunde) 3+4
Sa 16.06.2012 219 FR3H Sieger (schlechtester Finalrunde) Sieger (bester Finalrunde) 5+6
Sa 16.06.2012 220 FR3H Verl. (schlechtester Finalrunde) Verl. (bester Finalrunde) 7+8
FR 3. Runde Rückspiel
Sa 23.06.2012 221 FR3R Sieger (bester Finalrunde) Sieger (schlechtester Finalrunde) 1+2
Sa 23.06.2012 222 FR3R Verl. (bester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde) 3+4
Sa 23.06.2012 223 FR3R Sieger (bester Finalrunde) Sieger (schlechtester Finalrunde) 5+6
Sa 23.06.2012 224 FR3R Verl. (bester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde) 7+8
28. Anhang NLB--1
Spielplan SRHV NLB 2011/12 Gruppe 1 und 2 -- Kreuz-Spiele
Liga Kurzbezeichnung Liga NLB KR
Spielnummer Start Nr. 360
Teilnehmende Mannschaften Alle NLB aus beiden Gruppen
Datum Zeit Nr. Liga Heim - Gast
Sa 03.03.2012 361 NLB KR 2. Rang Gruppe 1 - 1. Rang Gruppe 2
Sa 03.03.2012 362 NLB KR 2. Rang Gruppe 2 - 1. Rang Gruppe 1
Sa 03.03.2012 363 NLB KR 4. Rang Gruppe 1 - 3. Rang Gruppe 2
Sa 03.03.2012 364 NLB KR 4. Rang Gruppe 2 - 3. Rang Gruppe 1
Sa 03.03.2012 365 NLB KR 5. Rang Gruppe 1 - 5. Rang Gruppe 2
Sa 10.03.2012 366 NLB KR 1. Rang Gruppe 2 - 1. Rang Gruppe 1
Sa 10.03.2012 367 NLB KR 1. Rang Gruppe 1 - 2. Rang Gruppe 2
Sa 10.03.2012 368 NLB KR 3. Rang Gruppe 2 - 4. Rang Gruppe 1
Sa 10.03.2012 369 NLB KR 3. Rang Gruppe 1 - 4. Rang Gruppe 2
Sa 10.03.2012 370 NLB KR 5. Rang Gruppe 2 - 5. Rang Gruppe 1
Spielplan SRHV NLB 2011/12 Platz für Auf-/Abstiegsrunde -- Barrage-Spiele
Liga Kurzbezeichnung Liga NLB AB
Spielnummer Start Nr. 380
Teilnehmende Mannschaften Sieger aus 361/366 und 362/367
Datum Zeit Nr. Liga Heim - Gast
Sa 17.03.2012 381 NLB AB Sieger aus 361 und 366 - Sieger aus 362 und 367
Sa 24.03.2012 382 NLB AB Sieger aus 362 und 367 - Sieger aus 361 und 366
Die betreffenden Clubs müssen die Kreuz- und Brarrage-Spiele Bestreiten! Ansonsten Forfait-Niederlage mit Kostenfolge!
29. Anhang NLB--2
Spielplan SRHV NLB-Klassierungsrunde 3-6 mit 4 Mannschaften 2011/12
Liga Kurzbezeichnung Liga NLB Kl. 3-6
Spielnummer Start Nr. 450
Teilnehmende Mannschaften 1 3. NLB
2 4. NLB
3 5. NLB
4 6. NLB
Datum Zeit Nr. Liga Heim - Gast
Sa 14.04.2012 451 NLB Kl. 3-6 3. NLB - 4. NLB
Sa 14.04.2012 452 NLB Kl. 3-6 5. NLB - 6. NLB
Sa 21.04.2012 453 NLB Kl. 3-6 6. NLB - 3. NLB
Sa 21.04.2012 454 NLB Kl. 3-6 4. NLB - 5. NLB
Sa 05.05.2012 455 NLB Kl. 3-6 3. NLB - 5. NLB
Sa 05.05.2012 456 NLB Kl. 3-6 6. NLB - 4. NLB
Sa 12.05.2012 457 NLB Kl. 3-6 4. NLB - 3. NLB
Sa 12.05.2012 458 NLB Kl. 3-6 6. NLB - 5. NLB
Sa 02.06.2012 459 NLB Kl. 3-6 3. NLB - 6. NLB
Sa 02.06.2012 460 NLB Kl. 3-6 5. NLB - 4. NLB
Sa 16.06.2012 461 NLB Kl. 3-6 5. NLB - 3. NLB
Sa 16.06.2012 462 NLB Kl. 3-6 4. NLB - 6. NLB
30. Anhang NLB--3
Spielplan SRHV NLB-Klassierungsrunde 7-10 mit 4 Mannschaften 2011/12
Liga Kurzbezeichnung Liga NLB Kl. 7-10
Spielnummer Start Nr. 470
Teilnehmende Mannschaften 1 7. NLB
2 8. NLB
3 9. NLB
4 10. NLB
Datum Zeit Nr. Liga Heim - Gast
Sa 14.04.2012 471 NLB Kl. 7-10 7. NLB - 8. NLB
Sa 14.04.2012 472 NLB Kl. 7-10 9. NLB - 10. NLB
Sa 21.04.2012 473 NLB Kl. 7-10 10. NLB - 7. NLB
Sa 21.04.2012 474 NLB Kl. 7-10 8. NLB - 9. NLB
Sa 05.05.2012 475 NLB Kl. 7-10 7. NLB - 9. NLB
Sa 05.05.2012 476 NLB Kl. 7-10 10. NLB - 8. NLB
Sa 12.05.2012 477 NLB Kl. 7-10 8. NLB - 7. NLB
Sa 12.05.2012 478 NLB Kl. 7-10 10. NLB - 9. NLB
Sa 02.06.2012 479 NLB Kl. 7-10 7. NLB - 10. NLB
Sa 02.06.2012 480 NLB Kl. 7-10 9. NLB - 8. NLB
Sa 16.06.2012 481 NLB Kl. 7-10 9. NLB - 7. NLB
Sa 16.06.2012 482 NLB Kl. 7-10 8. NLB - 10. NLB
31. Gebühren- und Bussen Katalog ab 2011-12 (in CHF) 1/2
Artikel Gebühr Busse
1.7 Schiedsrichterrückzug nach Spielplansitzung Busse an Verein 500.-- bis 1000.--
SR Lizenz nicht erlangt, Lizenzentzug durch SK Busse an Verein 100.-- bis 250.--
2.1 Lizenz Elite (Damen und Herren) Jahresbeitrag 140.--
Lizenz Junioren (Damen und Herren) Jahresbeitrag 80.--
Lizenz Junioren für Zweitverein Jahresbeitrag 20.--
Lizenz Trainer Jahresbeitrag 20.--
Lizenz Veteranen Jahresbeitrag 20.--
Lizenz SR Jahresbeitrag 30.--
Lizenz Offizielle (exkl. Spieler) Jahresbeitrag 20.--
Herstellkosten pro Lizenz Jahresbeitrag 5.--
Verlorene Lizenz (Duplikat) Jahresbeitrag 5.--
2.7 Offizielle oder Trainer ohne Lizenz, oder nicht qualifiziert Busse an Verein 100.-- bis 200.--
Spieler ohne Lizenz, oder nicht qualifiziert Forfait und Busse an Verein 300.-- bis 2000.--
Falsche Angaben auf dem Lizenzgesuch Alle Spiele Forfait und Busse an Verein 500.-- bis 2000.--
2.8 Ersatzlizenz Spieler und Offizielle (ganze Tag gültig) Pro Lizenzierter 30.--
Ersatzlizenz Spieler und Offizielle (ganze Tag gültig) Pro Mannschaft maximal 100.--
3.2 Verweigerung, oder Verzögerung der Unterschrift auf Transfergesuch Busse und effektive Kosten an Verein 100.-- bis 2000.--
3.6 Sperre eines Lizenzierten auf Wunsch des Vereins Gebühr pro Sperre/Saison an Verein 50.--
Sperre eines Lizenzierten als TK Massnahme Gebühr einmalig und effektive Kosten an Verein 100.--
4.1 Qualifikationsliste Lizenzierte Bearbeitung ohne Kostenfolge 0.--
Alle Lizenzen für Ligawechsel einsenden (C-B und A-Elite) Neue Lizenz bei Ligawechsel 0.--
Qualifikationsliste zuspät Gem. Art. 10.3
Fehlende Lizenz, oder fehlende Foto bei Ligawechsel Gem. Art. 10.3
6.1 Vorschriften Piste nicht, oder nicht rechtzeitig bekannt gemacht Busse und effektive Kosten an Verein 100.-- bis 500.--
6.2 Infrastruktur mangelhaft, oder zu spät Gem. Art. 9.3
6.3 Spielplansizung nicht anwesend Busse an Verein 200.--
9.2 Spielbeginn verspätet, auch wenn Gegner einverstanden Busse an fehlbaren Verein 100.--
Bei höherer Gewalt und auf Vorweisen eines offiziellen Dokumentes (Polizei, TCS, usw.) Keine Busse
9.3 Ausrüstung nicht bewilligt Forfait, Busse und effektive Kosten an Verein 100.-- bis 500.--
Einrichtung nicht, oder zu spät vorbereitet NLA, NLB, NLC, Damen und Jun. A Busse pro Gegenstand -- maximal pro Spieltag an fehlbaren Verein 100.-- bis 500.--
Einrichtung nicht, oder zu spät vorbereitet Jun. B, C, D und E 50% davon 50.-- bis 250.--
9.4 Forfait alle Liegen Forfait, Busse und Folgekosten an fehlbaren Verein 200.--
9.5 Mannschaft fehlt oder Gastmannschaft fehlt Forfait, Busse an fehlbaren Verein 1000.--
Organisator kann fordern bis maximal 400.--
Heimmannschaft fehlt Forfait, Busse an fehlbaren Verein 1000.--
9.6 Forfait Juioren in Turnierform, oder Mannschaft nicht anwesend Forfait, Busse pro Turnier an fehlbaren Verein 250.--
Organisator kann fordern Organisationskosten pro Turniertag bis maximal 400.--
9.7 SR nicht anwesend; Entschädigung an Heimmannschaft Wenn gefordert, dann Organisationskosten bis maximal 400.--
SR nicht anwesend; Entschädigung an Gastmannschaft Wenn gefordert, dann SBB Reisekosten 2. Kl. variabel
32. Gebühren- und Bussen Katalog ab 2011-12 (in CHF) 2/2
Artikel Gebühr Busse
9.9 Abgebrochener Match (Art. 20 Technisches Reglement) Wie 9.4 ff
Abbruch Cup- und Meisterschaftsspiel durch eine Mannschaft NLA Forfait des Verursachers und Busse 1000.--
Abbruch Cup- und Meisterschaftsspiel durch eine Mannschaft Damen Forfait des Verursachers und Busse 500.--
Abbruch Cup- und Meisterschaftsspiel durch eine Mannschaft NLC, 1. Liga und Reserven Forfait des Verursachers und Busse 300.--
Abbruch Cup- und Meisterschaftsspiel durch eine Mannschaft Junioren und Turniere Forfait des Verursachers und Busse 300.--
Abbruch durch Gannschaft kann Heimverein fordern Wenn gefordert, dann Organisationskosten bis maximal 400.--
10.2 Allgemeine Sanktionen gegen Vereine und Litzenzierte Busse bis maximal - TK Entscheid 1000.--
Allgemeine Sanktionen gegen Vereine und Litzenzierte Weitere Sanktionen nach Rechtspflrgereglement (RPR) 1001.-- bis 2000.--
Busse an Lizenzierten 100.-- bis 2000.--
Wenn Gesuche, Meldungen und Spielberichte mit falschen Angabenerstellt, die dem
Busse an Verein 100.-- bis 2000.--
Gesuchsteller oder Verfasser des Dokuments einen unberechtigten Vorteil ergenben,
Zusätzlich alle Rechtsfolgen z.B. Forfait, Entzug der Lizenz, oder
werden die Verursacher insesondere Lizenzierte und Vereine sanktioniert.
Bewilligungen, usw.
Antwort nicht fristgerecht, wenn Frist durch Terminplan SRHV, oder auf dem Schreiben
10.3 1. x / 2. x / 3. x usw. in der Saison, zusätzlich effektive Kosten 50.-- / 100.-- / 200.--
definiert war
10.5 Sanktionen gengen Lizenzierte Elite - blaue Karten Busse an Spieler nach 6 / 9 / 12 Karten pro Saison 100.-- / 200.-- / 400.--
Sanktionen gengen Lizenzierte Elite - rote Karte nach 3 blauen das 1. x in der Saison 0.--
Sanktionen gengen Lizenzierte Elite - rote Karte nach 3 blauen das 2. x, 3. x in der Saison je 150.--
Matchstrafe (Ausschluss mit direkt Rot) 1. x / 2. x / 3. x usw. in der Saison 200.-- / 400.-- / 800.--
Matchstrafe (Ausschluss mit direkt Rot) für Junioren Busse an Junioren 50% der Elite 100.-- / 200.-- / 400.--
Matchstrafe (Ausschluss mit direkt Rot) für Alle Weitere Sanktionen nach Rechtspflrgereglement (RPR)
10.7 Jeder fehlbare Verein wird im Rahmen des Forfait saktioniert TK Reglement 9.4
11.1 Spielverschiebung Administrationskosten 40.--
11.2 Spielverschiebung mit Gebühr in der Frist Administrationskosten und Gebühr 40.-- und 100.--
11.3 Gesuch nach der Frist Administrationskosten und Gebühr und Busse pro Tag 40.-- und 100.-- 50.--
12.1 SR muss leere(n) Spielbericht(e) zur Verfügung stellen Busse 50.-- / 100.--
Spielbericht unleserlich, oder mangelhaft ausgefüllt (Schreiber Verantwortlich, auch wenn
12.3 1. x / 2. x / 3. x usw. in der Saison (TK bietet Ausbildungshilfe) 50.-- / 100.-- / 200.--
SR unterschrieben hat
12.4 Resultat nicht gemeldet 1. x / 2. x / 3. x usw. in der Saison 50.-- / 100.-- / 200.--
15 Versäumnisse Busse je 50.--
Trikot oder Hose je 100.--
16.3 Tragegebühr für Werbung pro Mannschaft Stulpen 50.--
maximal 200.--
16.3 Verbotene Werbung Busse und Forfait - 1. x / im Wiederholungsfall 200.-- / 500.--