Die Aufarbeitung des Anlegerskandals rund um die Berliner BWF-Stiftung geht juristisch in die nächste Runde. Die Berater und Vermittler sind durch Fehlberatung schadensersatzpflichtig. Welche Strategie bietet Schlupflöcher für die Berater und Vermittler gegenüber den betroffenen Anlegern? Welche Chancen bestehen für die betroffenen Anleger durch die Klagen gegen die Vermittler der BWF-Stiftung?
Anlegerskandal um die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung
1. Typ: Fachartikel
Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft
Anlegerskandal um die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung
BWF Stiftung: Klagen gegen Vermittler eingereicht
Klagen gegen Vermittler eingereicht - Anlegerskandal um die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung
Die Aufarbeitung des Anlegerskandals rund um die Berliner BWF-Stiftung geht juristisch in die nächste Runde. RÖHLKE
Rechtsanwälte haben für mehrere Mandanten Klagen gegen die Vermittler der betrügerischen Goldanlage eingereicht.
Erste Urteile gegen Vermittler von unterschiedlichen Landgerichten sind bereits bekannt geworden. Hauptkritikpunkt der
Anlegerschutzanwälte: den Vermittlern hätte die Unplausibilität der Kapitalanlage auffallen müssen. Zudem wurden die
hohen Kosten der Kapitalanlage entgegen rechtlichen Anforderungen verschwiegen.
BWF-Stiftung Vermittler setzten die Sicherheit der Kapitalanlage in den Fokus der Anleger
"In den uns vorliegenden Fällen haben die Vermittler den Anlegern als besondere Sicherheit der Kapitalanlage den
direkten Eigentumserwerb an den Gold besonders herausgestellt. Rechtlich war dieser Eigentumserwerb allerdings aus
mehreren Gründen nicht möglich. Zum einen gab es keine eindeutige sachenrechtliche Zuordnung des Goldes in der
Sammelverwahrung, zum anderen sah die Vertragskonstruktion der BWF-Stiftung ja eine Sachdarlehensgewährung vor,
bei der das Eigentum jedenfalls auf den Darlehensnehmer wieder übergeht. Das wäre hier die BWF-Stiftung gewesen.
Diese wiederum wollte das Gold weiter verkaufen an Goldschmiede und verarbeitendes Gewerbe zur
Weiterverwendung. Spätestens auf dieser Ebene wäre dann das Eigentum an dem Gold auf den Goldschmied oder
dessen Kunden übergegangen. Das Top-Argument der Sicherheit durch Eigentumserwerb der Anleger persönlich war
damit von Anfang an vollkommener Humbug", teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der sich intensiv mit der
Kapitalanlage auseinandergesetzt hat.
Rechnerisches Wunder: Verdoppelung des Kaufpreises in kurzer Zeit?
Der erfahrene Jurist weist auch darauf hin, dass durch die vom Insolvenzverwalter Sebastian Laboga auf der
Gläubigerversammlung mitgeteilten Provisionsquoten von bis zu 20 Prozent des Kaufpreises die Einhaltung des
garantierten Rückkaufsversprechens durch die BWF-Stiftung vollkommen unplausibel gewesen ist. Denn zunächst
einmal musste die BWF-Stiftung durch den angeblichen Handel mit dem Gold des Kunden ja diese Kosten wieder
erwirtschaften, um dann binnen nur 8 Jahren, beispielsweise bei dem Modell Gold Standard, einen weiteren Gewinn von
80 Prozent des Kaufpreises erwirtschaften. Im Ergebnis läuft dies auf eine Verdoppelung des Kaufpreises in nur 8
Jahren hinaus, was kein vernünftiger Geschäftsmann in 8 Jahren versprechen kann.
2. Plausibilitätsprüfung durch den Vermittler?
"Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Kapitalanlagenvermittler grundsätzlich
verpflichtet, die Plausibilität eines angebotenen Kapitalanlagenmodells auf Herz und Nieren zu überprüfen und die
Angaben des Produktgebers zu hinterfragen. Einmal abgesehen von der Frage, ob das Modell der BWF-Stiftung gegen
behördliche Genehmigungspflichten verstieß, wäre schon die versprochene Traum-Rendite in 8 Jahren Grund genug,
an der Seriosität des Angebotes zu zweifeln. Trotzdem haben in uns vorliegenden Fällen die Vermittler Anleger noch
dazu aufgefordert, bestehende sichere Kapitalanlagen wie z. Bsp. Lebensversicherungen aufzulösen, um sich auf das
Betrugsgeschäft der BWF-Stiftung einzulassen. Bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Plausibilitätsprüfung hätte
jedem Vermittler auffallen müssen, dass das Modell ein unrealistisches Finanzmärchen ist", meint der Jurist.
Bestehen Erfolgsaussichten bei Inanspruchnahme der Vermittler von BWF-Stiftung Goldanlagen für die betroffenen
Anleger?
Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters haben ca. 900 Vermittler die Schwindelverträge an ca. 6500 Anleger
vermittelt. "Statistisch gesehen hat also jeder Vermittler 7 bis 8 Verträge vermittelt. Nach unseren Erfahrungen liegen die
Durchschnittswerte der Verträge bei ca. 20.000 Euro, so dass auf jeden Vermittler ein potentieller Schadensumfang von
160.000 Euro zukommen könnte. Bei dieser statistischen Betrachtung erscheint es uns durchaus möglich, dass die
eingesetzten Vermittler im Falle einer Verurteilung die Schadenersatzansprüche ihrer Kunden voll bedienen können. Wir
empfehlen daher allen BWF-Opfern, eine Inanspruchnahme der Vermittler durch hierauf spezialisierte Anwälte
überprüfen zu lassen", meint Rechtsanwalt Röhlke.
Der Anwalt beobachtet mit Sorge, dass einzelne Berufskollegen diese Ansprüche gegen Vermittler offensichtlich nicht
verfolgen wollen. Im Internet wird im Zusammenhang mit der Anlage bei der BWF - Stiftung verschiedentlich von
Rechtsanwälten behauptet Schadenersatzansprüche gegen Personen, die an dem Konzept oder der Gestaltung der
Stiftung mitgearbeitet hätten, seien am erfolgversprechendsten. Einzelne Anwälte gehen sogar davon aus, dass Anleger
und Vertriebler gemeinsame Geschädigte des Betrugsmodells geworden sind. Zu beobachten ist auch, dass Anwälte
den Mandanten Vollmachten vorlegen, die sich auf sämtliche Schadenersatzansprüche erstrecken, Ansprüche gegen
die Vertriebler aber explizit ausklammern.
Berater und Vermittler durch Fehlberatung schadensersatzpflichtig - welche Strategie bieten Schlupflöcher?
"Wir beobachten schon seit einiger Zeit eine für Anleger gefährliche Tendenz auf dem grauen Kapitalmarkt: sowie der
Schadensfall eingetreten ist, werden die Kapitalanlagenberater und Vermittler, die dem Anleger letztlich die ruinöse
Kapitalanlage erst ins Haus getragen haben, aktiv und suchen die Kooperation von Rechtsanwälten. In einigen Fällen
werden Interessengemeinschaften gegründet, die hauptsächlich von Rechtsanwälten moderiert werden und dem Ziel
dienen, möglichst viele Mandanten zu bündeln. Der nächste Schritt besteht dann darin, dass der von den Vermittlern
kontaktierte Rechtsanwalt eine vermeintlich sinnvolle Strategie zur Führung von Schadenersatzprozessen entwirft und
die Anleger in zeit- und nervenaufreibende Prozesse führt - selbstverständlich nicht gegen die Vermittler und Berater,
mit denen der Rechtsanwalt ja kooperiert. Ein gerichtliches Verfahren gegen die vermeintlich erfolgversprechenden
Verantwortlichen auf Initiatoren Seite dauert im Regelfalle über zwei Instanzen gut und gerne drei Jahre, so dass
Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler nach Abschluss des "Scheinprozesses" gegen Initiatoren und
Hintermänner wahrscheinlich verjährt sein werden. Dass die Rechtsprechung Schadenersatzansprüche gegen
Vertriebsgesellschaften und Kapitalanlagenberater wesentlich einfacher zu erkennt als Ansprüche gegen dubiose
Hintermänner mit zweifelhafter Begründung, wird von den Vermittlern eingesetzten Rechtsanwälten meist
verschwiegen. Am Ende schaut der Anleger in die Röhre", meint Anlegerschutzanwalt Christian-H. Röhlke.
Röhlke Rechtsanwälte raten den betroffenen Anlegern, den jeweiligen Einzelfall prüfen zu lassen, um
Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen. Für weitere Informationen und eine kostenfreie
Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 und office@kanzlei-roehlke.de gerne zur
Verfügung.
V.i.S.d.P.:
3. Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere
im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge
als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen
über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel.: 0049 (0)30 715 206 71
E-Mail: anwalt@kanzlei-roehlke.de
Web: http://www.kanzlei-roehlke.de
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