art 6 VEU
Die Grundrechte, wie sie in der Europäischen
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich
aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen
der Mitgliedstaaten ergeben, sind als allgemeine
Grundsätze Teil des Unionsrechts.
Rahmenbeschluss 2002/946 Pflicht der
Strafverfolgung des Smugglings
Richtlinie 2002/90 Möglichkeit jedes
Mitgliedstaates für Beihilfe zur unerlaubten
Ein- und Durchreise oder Aufenthalt keine
Sanktionen zu verhängen, wenn das Ziel
der Handlungen die humanitäre
Unterstützung ist
Facilitatorspackage
“ ..Indirect refoulement of an alien leaves the responsibility
of the Contracting State intact, and that State is required, in
accordance with the well-established case-law, to ensure
that the person in question would not face a real risk of
being subjected to treatment contrary to Article 3 in the
event of repatriation” (par. 147)
Artikel 98 - Pflicht zur Hilfeleistung
(1) Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes,
soweit der Kapitän ohne ernste Gefährdung des Schiffes, der Besatzung oder
der Fahrgäste dazu imstande ist,
a) jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten;
b) so schnell wie möglich Personen in Seenot zu Hilfe zu eilen, wenn er von
ihrem Hilfsbedürfnis Kenntnis erhält, soweit diese Handlung
vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann;
(..)
SAR
Rettung von Menschen in Seenot unabhängig vom
Unfallort durch eine Seenotrettungsorganisation
sicherstellen
POS, place of safety
Respekt Der Menschenrechte (Europarat 1821/2011)
art. 12 Einheitstext für Einwanderung
“..wer unter Verstoß gegen den vorliegenden Einheitstext die Beförderung
von Ausländern nach Italien fördert, leitet, organisiert, finanziert oder
durchführt, oder andere Handlungen vornimmt, die darauf gerichtet sind,
ihnen die unerlaubte Einreise nach Italien oder in einen anderen Staat, (..)
zu ermöglichen, mit Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren und Geldstrafe
von 15.000 Euro für jede Person bestraft, wenn
(a) die Tat die unerlaubte Einreise von mindestens fünf Personen nach
Italien oder deren unerlaubten Aufenthalt in Italien betrifft.
(..)
3a. Erfüllt die Begehung der Taten im Sinne von Abs. 3 zwei oder
mehr der unter dessen Buchst. a bis e aufgeführten
Tatbestandsmerkmale, wird die dort vorgesehene Strafe erhöht.“
Der Mut zum Ungehorchsam
Paul Grüninger
1941 verurteilt wegen Amtspflichtverlerzung
„Ich schäme mich nicht für das Urteil. Im Gegenteil, ich bin stolz,
Hunderten von unterdrückten Menschen das Leben gerettet zu
haben. (..) Es ging letztendlich darum, Menschen, die dem sicheren
Tod gegenüberstanden, das Leben zu retten. Wie hätte ich mich in
dieser Situation ernsthaft mit bürokratischen und statistischen
Überlegungen abgeben können? Gewiss, ich habe bewusst und
absichtlich meine Befugnisse überschritten, aber ich habe dies nur
getan, um verfolgten Menschen die Einreise zu ermöglichen. Mein
persönliches Wohlergehen erschien mir gegenüber dem Schicksal
dieser Tausende von Menschen so marginal und unwichtig, dass
ich es völlig außer Acht gelassen habe."