Giáo trình kỹ thuật phản ứng - Trường ĐH Cần Thơ.pdf
Fachkunde Elektrotechnik (coll.)
1. EUROPA-FACHBUCHREIHE
für elektrotechnische Berufe
Fachkunde
Elektrotechnik
27. überarbeitete und erweiterte Auflage
Bearbeitet von Lehrern an beruflichen Schulen und von Ingenieuren
(siehe Rückseite)
Lektorat: Klaus Tkotz, Kronach
VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL · Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG
Düsselberger Straße 23 · 42781 Haan-Gruiten
Europa-Nr.: 30138
4. Liebe Leserin,
lieber Leser,
die Fachkunde Elektrotechnik dient der Aus- und Weiterbildung im Berufsfeld
Elektrotechnik. Sie wendet sich an alle, die in diesem Berufsfeld tätig sind.
Aufbau des Buches
• Das Buch ist fachsystematisch aufgebaut und fördert das selbstgesteuerte
Lernen.
• Sie finden Erklärungen und Darstellungen wichtiger Gesetze und Formeln
der Elektrotechnik.
• Wiederholungsseiten festigen und vertiefen Ihr erworbenes Wissen.
• Praxistippseiten unterstützen Ihre berufliche Tätigkeit.
• Ein Infoteil am Buchende unterstützt Ihre handlungsorientierte und praxis-
nahe Ausbildung.
• Auf beiliegender DVD finden Sie alle Bilder, Tabellen und Infoseiten aus
dem Buch. Zusätzlich sind nützliche Programme und Bedienungsanleitun-
gen enthalten.
Auf einen Blick
Das folgende Mind-Map-Bild zeigt wichtige Informationen im Überblick.
für:
Informationstechnik
Beleuchtungstechnik
Blitzschul1
Empfangstechnik
Schaltungstechnik
Schutzmaßnahmen
Gebäudesystemtechnik
Frequenzumrichter
Gefahrenmeldeanlagen
Servomotoren
Beispiele für ~
neueund ~
überarbeitete
Buchinhalte
(Handwerk)
Bibliotheksbausteine SPS
Visualisierung
Daten von Infoteil
Drehstrommotoren
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J. J.J.$
A Alle Normen nach
U neuestem Stand,
z.8. Schutzmaß-
nahmen nach DIN
VDE 0100, Teil410
(Stand: 10/2007)
Energie- und
Gebäudetechnik
Gebäude· und
Ihre Meinung zu diesem Buch ist uns wichtig. Deshalb möchten wir Ihre Kritik, Ihre Ratschläge, aber
auch Ihr Lob erfahren.
Schreiben Sie uns unter: info@europa-lehrmittel.de
Die Autoren und der Verlag Europa-Lehrmittel
wünschen Ihnen viel Erfolg Sommer 2009
11. Lernfelder 111111
~~~----------------------------------~
Vorbemerkungen zu den Lernfeldern
Das duale System unterscheidet die Lernorte Betrieb
und Berufsschule. Die Ausbildung im Betrieb wird
durch die Ausbildungsordnung des Bundes geregelt.
Für die Berufsschulen gelten die Lehrpläne des jeweili-
gen Bundeslandes. Diese Lehrpläne bauen auf dem
Rahmenlehrplan1
des Bundes auf. Rahmenlehrpläne
für den berufsbezogenen Unterrichtwerden für die ge-
samte Ausbildungszeit erstellt. Sie geben eine inhalt-
liche und zeitliche Struktur vor, machen jedoch keine
Angaben zu möglichen Unterrichtsfächern, Unter-
richtsformen und Stundentafeln. Diese organisatori-
schen Maßnahmen werden durch das jeweilige Bun-
desland getroffen.
Der technische, arbeitsorganisatorische und soziale
Wandel stellt neue Anforderungen an Schule und
Ausbildung. Deshalb wurden Lernfelder geschaffen.
Rahmenlehrpläne beinhalten:
• Vorbemerkungen,
• Bildungsauftrag der
Berufsschule,
• didaktische Grundsätze,
• berufsbezogene Anmerkungen und
• Lernfeldinhalte.
Lernfelder beinhalten:
• Zielformulierung,
• Lerninhalte und
• Zeitrichtwerte.
Lernfelder erfordern:
• Projektarbeit (Seite 13) und
• selbstgesteuertes Lernen.
Lernfelder für das erste Ausbildungsjahr im Berufsfeld Elektrotechnik
Die folgende Seitenauswahl zu den Lernfeldern aus dem Rahmenlehrplan dient als Anregung. Lernfelder
können eventuell je nach Bundesland variieren.
Lernfeld 1: Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen Seite
• Betriebliche Strukturen, Arbeitsorganisation, Teamarbeit............................................................................. 578, 580, 579
• Informationsbeschaffung................................................................................................................................................... 583
• Schaltpläne, Schaltzeichen ............................................................................................................................ 25, 99, 100,603
• Elektrotechnische Grundgrößen ...................................................................................................................... 21, 28, 31,42
• Gefahren des elektrischen Stromes.................................................................................................................................. 320
• Arbeitsschutz, Unfallschutz, Sicherheitsregeln ........................................................................................................ 15, 325
• Messverfahren, Oszilloskop .............................................................................................................................. 160, 168, 171
• Elektronische Bauelemente ............................................................................................................... 185,610,615,616,617
Lernfeld 2: Elektrische Installationen planen und ausführen
• Auftragsplanung .................................................................................................................................................................. 590
• Installationsschaltungen ................................................................................................................................................... 101
• Hausrufanlagen, Haussprechanlagen ...................................................................................................................... 104, 105
• Auswahl von Kabeln, Leitungen und Überstrom-Schutzeinrichtungen .............................................. 290, 295, 307, 611
• Leitungsdimensionierung .......................................................................................................................................... 308, 612
• Sicherheitsbestimmungen und -regeln, Sicherheitszeichen ......................................... 15, hintere Innenumschlagseite
• Umweltschutz, Energieeinsparung ........................................................................................................................... 569, 573
• Angebotserstellung, Kostenberechnung, Rechnungserstellung .......................................................................... 593, 597
Lernfeld 3: Steuerungen analysieren und anpassen
• Fachbegriffe, EVA-Prinzip, Steuerungsarten............................................................................................................ 511,514
• Sensoren ............................................................................................................................................................................. 176
• Digitaltechnik, logische Grundverknüpfungen ................................................................................................................ 221
• Speicherfunktion, Kippschaltungen ................................................................................................................................. 228
• Relais und Schütze...................................................................................................................................................... 108, 110
• Englische Fachbegriffe ................................................................................................................. 620, Sachwertverzeichnis
Lernfeld 4: Informationstechnische Systeme bereitstellen
• Pflichtenheft, Lastenheft .................................................................................................................................................... 587
• Hardware.............................................................................................................................................................................. 490
• Betriebssysteme.................................................................................................................................................................. 500
• Softwarekomponenten, Anwendungen, Internet ................................................................................................... 500, 506
Netzwerke ............................................................................................................................................................................ 503
• Präsentationstechniken ..................................................................................................................................................... 584
• Datensicherung, Datenschutz............................................................................................................................................ 509
1
Rahmenlehrpläne können überdie Hornepage www.kmk.org der Kultusministerkonferenz eingesehen werden.
12. ~~---------------------------------------------------------=
L=
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~r~F
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~
e
Lern- Berufe*
Lernfeldinhalt Buchseiten (Beispiele)
feld GS MA GI BT EG AT
5 X X X X X • Elektroenergieversorgung und Sicherheitvon Betriebsmiueln • Sicherheitam Arbeitsplatz •...•...•..... 15
gewährleisten • Gefahren des elektrischen Stromes....... 320
X • Elektroenergieversorgung für Geräte und Systeme realisieren • Schuttmaßnahmen•..... ........ .•.... . . 320
und deren Sicherheitgewährleisten • Netzsysteme......•..............•...•. . 327
6 X X • Anlagen analysieren und deren Sicherheit prüfen • Gebäudetechnik ..•...• . .........•...... 350
X • Geräte und Baugruppen in Anlagen analysieren und prüfen • Prüfen derSchuttmaßnahmen ........... 340
X • Gebäudetechnische Anlagen inspizieren und prüfen • Wiederholungsprüfung, E
·Check . ... 347,380
X • Elektrische Maschinen herstellen und prüfen • Elektrische Maschinen ............•...•. 421
X • Elektronische Baugruppen von Geräten konzipieren, herstellen • Messtechnik.•..... •... . ... . ... .. .• 160, 183
und prüfen • Elektronik... .......•... . ....... . ......•. 185
• Gedruckte Schaltungen.•...•.. .. . .. ...•. 566
7 X X X • Steuerungenfür Anlagen programmieren und realisieren • Sensoren,Aktaren .•...•... .• .. ... .... •. 176
X • Gebäudetechnische Anlagen kundengerecht realisieren • Steuerungstechnik .•...•...•...•......•. 511
X • Betriebsverhalten elektrischer Maschinen analysieren • Kleinsteuerungen ... . .... ..•. . .... ....• . 514
X • Baugruppen hard- und softwaremäßig konfigurieren • Speicherprogrammierbare Steuerungen .. 516
• Gebäudeautomation.•..............•.... 399
• KNX/EIB-Projekt ....•..............•.... 403
• Betriebsarten elektrischer Maschinen ...• 481
8 X X X • Antriebssysteme auswählen und integrieren • Auswahl eines Elektromotors.•. .... .•...• 484
X • Gebäudetechnische Systeme nach betriebswirtschaftliehen • Anlassverfahren elektrischer Maschinen.• 448
Aspekten erweitern • Aufbau elektrischerMaschinen .... ..... • 443
X • E
lektrische Maschinen und mechanische Komponenten • Elektrische Maschinen ..• . ..•......... .. 421
integrieren • Prüfenvon Geräten... ... ... ...... ....... 378
X • Geräte herstellen und prüfen • Wiederholungsprüfungen..... . ..... 347, 380
9 X • Steuerungs- und Kommunikationssysteme integrieren • Leitungen und Kabel. .•. ... . ... ..... .•... 290
X • Kommunikationssysteme in Wohn· undZweckbauten planen • Leitungsbemessung ..•. ..•.... . .... 305,308
und realisieren • Gebäudetechnik ... .. ...... ............. 350
X • Gebäudetechnische Anlagen ausführen und in Betrieb nehmen • Telekommunikationsanlagen ....... . ..... 394
X • Systeme integrieren und Fremdleistungen vergeben • Hausruf-Anlagen... ..•..............•..• 104
X • Elektrische Maschinen in Stand setten • Gebäudeleiuechnik...•.. ... ... . ....... .. 399
X • Geräte und Systemewarten, inspizieren und in Stand halten • Antennenanlagen ..... . ............. .... 381
• Gefahrenmeldeanlagen.......•.... . ... .. 406
• Wartung und Prüfung elektr. Maschinen .. 486
10 X • Automatisierungssysteme in Betrieb nehmen und übergeben • Elektrische Anlagentechnik ...•...... .•.. 267
X •Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und • Nettsysteme............................ 327
in Stand halten • Leistungselektronik.. ..... .. . ... . .. . ..• .. 235
X • Energietechnische Anlagen errichten und in Stand hahen • Transformatoren .................. ... ... 422
X • Gebäude- und Infrastruktursysteme nach Kundenwunsch • Automatisierungstechnik ................ 511
betreiben • Elektrogeräte ........................... 365
X • Steuerungen und Regelungen für elektrische Maschinen • licht- und Beleuchtungstechnik .. ........ 350
auswählen und anpassen • Fotovoltaikanlagen ....... .•. ........ .. . . 271
X • Fertigungsanlagen einrichten • Regelungstechnik .... .•.. . ... .•..... .... 541
• Biitzschutz...... ... ..................... 412
11 X • Automatisierungssysteme in Stand halten und optimieren • ElektrischeAnlagentechnik .. .......... . . 267
X • Energietechnische Anlagen errichten,in Betrieb nehmen und • Netzsysteme.. .. ................. ....... 327
in Stand setzen • Netzformen....... ...................... 278
X • Automatisierte Anlagen in Betrieb nehmen und in Stand halten • Transformatoren ................ . ... ... . 422
X • Gebäude- und Infrastruktursysteme in Stand halten und • Automatisierungstechnik ....... , ......•. 511
Reparaturaufträge vergeben •Kundenauftrag............... ... .. .. . .. . 589
X • E
lektrische Maschinen in technische Systeme integrieren • Gebäudetechnik ....................... . 350
X • Prüfsysteme einrichten und anwenden • Elektrische Maschinen .•. ... . ..•. ....... 421
12 X • Automatisierungssysteme planen • Elektrische Anlagentechnik .•.. .. .. .. . ... 267
X • Energie- und gebäudetechnischeAnlagen planen und realisieren • leitungsberechnung.................. .. . 308
X • Elektrotechnische Anlagen planen und realisieren • KNX/EIB. ..•..•...... ... .......• , .... .. . 400
X • Nutzungsänderungen an Gebäude- und Infrastruktursystemen • Energieeinsparung ....... . ...... .. ...... 573
planen • Automatisierungstechnik .............. .. 511
X • Antriebssysteme in Stand hahen • Feldbusse ............................. . 536
X • Geräte und Systeme planen und realisieren • Maschinensicherheit....•...•..........• 534
•Wartung und Prüfung elektr. Maschinen .• 486
13 X • Automatisierungssysteme realisieren • Schutzmaßnahmen....... . ......•...... • 320
X • Energie· und gebäudetechnische Anlagen in Stand halten und • Prüfen der Schutzmaßnahmen ..........• 340
ändern • Auswahl eines E
lektromotors....... ...... 484
X • Elektrotechnische Anlagen in Stand halten und ändern • Automatisierungstechnik ................ 511
X • Gebäude- und Infrastruktursysteme optimieren • Ablaufsteuerungen.... .... . ............. 530
X • Antriebssysteme anpassen und optimieren • Fertigungsverfahren .... .... .... ........ . 563
X •Fertigungs-und Prüfsysteme inStand halten • Räume und Anlagen besonderer Art ... .. . 309
• Elektronikerfür AT:Automatisierungstechnik, EG: Energie· und Gebäudetechnik, BT: Betriebstechnik, GI: Gebäude· und lnfrastruktursysteme, MA: Maschinen·
und Antriebstechnik, GS: Geräte und Systeme sowie Systemelektroniker(Handwerk)
13. --------------------------------------~~~~~
Ein neues Pro·ekt entsteht!
Um Projekteoder Aufträge professionell durchzuführen, z. 8. Erstellen einer Installationsschaltung (nächste
Seite), ist ein systematisches Vorgehen notwendig. Die Schritte zur Bearbeitung eines Projektes bzw. eines
Auftrages zeigt die Übersicht. Sie können auf beliebige Anwendungsfälle übertragen werden. Je nach
Auftrag sind nicht alle Projektschritte notwendig.
Arbeitsauftrag
Baupläne,
Schaltpläne
Räumlichkeiten
Teambildung
durch
Projektleiter
Informations-
beschaffung
Vorschriften,
Verordnungen,
Gesetze
Planung,
Dimensionierung
Angebots- und
Kostenrechnungen
Zeitlicher
Rahmen
Material-
disposition
Wirtschaftlichkeit
Ausführen der
Projektplanung
Sichtprüfung
Rechnungserstellung
Dokumentation
Dokumentation,
Ausführungen,
Lösungswege
Fachbuch,
Kataloge,
Firmenunterlagen,
PC-Programme,
Mitarbeiter,
Internet
Dokumentation
Prüfen der
Schutz-
maßnahmen
Nachkalkulation
Präsentation,
Übergabe
Eigenbewertung
Kommunikations-
regeln
14. -~------------------
Kundendatei ergänzen
Eventuell Nachkalkulation
1
Rechnung erstellen
Arbeitszeiten ermitteln
Kundenwünsche
Fahrzeiten, Fahrtkosten
ermitteln Technische
Aufmaß erstellen Möglichkeiten
Kundengespräch f Vorschriften
Auftrags- zur Planung
Raumbeleuchtung
Wartungs-
4
analyse
arbeiten , Energieeinsparung
klären
Kunden- Auftragsablauf
Bedienungs- einweisung
vorschritten
übergeben
Funktion
erklären
Ausschaltung
Dokumentation Auftrags- Serien-
lnbetrieb-"""' auswertung schaltung
Funktion i.O.
nahme
Wechsel-
Schaltungs- schaltung
Rechtsdrehfeld art Stromstoß-
Auslösezeit Fl- i. schaltung
Schutzschalter ~Treppenhaus-
Erdungs- Zeitschaltung
Prüfen durch
widerstand
Messen und
Schleifen- ""- Erproben
~
Mantelleitung
impedanz
Phasen eines Leitungs- j Stegleitung
Isolations- ~ Kundenauftrages: 1:1
art A I .
widerstand der eotung
Erstellen einer Kunststoff-
Schutzleiter-
Elektroinstallations- kabel
widerstand
schaltung
Farbkenn- 1
:1 Schmelz-
zeichnungen """"" Sicherung
Prüfen Ab-
Abdeckungen durch sicherung Leitungs-
"( Besichtigen
Schutzleiter-
r
schutz-
verbindungen / schalter
Installations-
Leitungsauswahl planung
Zuordnung
3
Auf Putz
von Schutz-
Verlege- Unter Putz
einrichtungen arten Im Putz
Auftrags- Im Rohr
Baustelle reonogen planung
Leitungs-, Kabel ". Entsorgung
~""'""""''
DIN-VDE-Vorschriften
rcste entsorgen
Leuchtstofflampeq
Angebotserstellung
zum Sondermüll Auftrags-
durch-
Schaltzeichen
DIN·VDE Vorsehrorten
führung
2
Installations-
Sicherheitsregeln ~ schallplan
lVorschroften)
Unfallverhutungs beachten Stromlaufplan
vorschritten
1 Stücklisten
Arbeitssocherheit
lnstallatron Zeitliche Festlegung
ausfuhren Werkzeug, Material
Baustellen lnstnllatoon Organisation
Verteilungsnetz-
besprechung l betreiber
Material, Werkzeug
bereit stellen
15. 1 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
1.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Elektrounfälle lassen sich meistauftechnischeMän-
gel, z. B. fehlende Schutzabdeckungen oder fehler-
hafte Isolation, zurückführen. Auch organisatori-
sche Mängel, z.B. fehlende oder ungenügende Ar-
beitsanweisungen, und persönliche Fehler, z. B.
Fehlhandlungen, führen zu Unfällen. Die persön-
liche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz ist von
großer Bedeutung als Schutz vor Verletzung und
Erkrankung. PersönlicheSchutzausrüstung istalles,
was den Körper gegen schädigende Einflüsse
schützt, z. B. Schutzkleidung oder Schutzhelm.
Schutzvorrichtungen und erklärende Hinweis-
schilder, z.B. das Hinweisschild zur Sicherheit
am Arbeitsplatz (Bild), darf man nicht entfernen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
(Übersicht ) beinhaltet Vorschriften für die Bereit-
stellung und die Benutzung von Arbeitsmitteln.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses Gesetz
dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen
des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für Sicherheit
und Gesundheitsschutz im Betrieb. Mit der Durch-
führung einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefähr-
dungsbeurteilung (Seite 19) muss er die konkreten
Gefährdu ngen der Arbeitsmittel und Anlagen so-
wie der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten
und die Umwelt erfassen und beurteilen. Gefähr-
dungen müssen durch geeignete Maßnahmen mi-
nimiert oder beseitigt werden.
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verpflichten
die Arbeitgeber, Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbe-
dingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirk-
same erste Hilfe zu treffen. Die Berufsgenossen-
schaften bezeichnen die von ihnen erlassenen UVV
als BerufsgenossenschaftlicheVorschriften für Si-
cherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV).
1.2 Geräte- und Produkt-
sicherheitsgesetz
Das Geräte- und Produkt sicherheitsgesetz (GPSG)
giltfürdas lnverkehrbringen und Ausstellen von Pro-
~ukten. Als lnverkehrbringen versteht man jedes
Uberlassen eines Produktes, gleich, ob neu, ge-
~raucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich ver-
andert,an andere. Ausstellen meint hierdas Aufstel-
len oder Vorführen von Produkten zur Werbung.
Übersicht: Gesetze und Vorschriften (Beispiele)
• DIN-VDE-Vorschriften
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Unfallverhütungsvorschriften (UW)
• Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)
z. B. - BGV A1 Grundsätze der Prävention
- BGV A2 Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
- BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebs-
mittel
- BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- BGV A8 Sicherheits- und Gesundheits-
schutzkennzeichnung
• Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
• Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Sicherheit am Arbeitsplatz
• Arbeiten Sie sicher und umsichtig.
• Nutzen Sie die passive Sicherheit.
• Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung.
Achten
Sie auf: Warnzeichen Gebotszeichen Verbotszeichen
& @)
Rettungszeichen Brandschutzzeichen
[]13
• Beachten Sie Verbote, z.B. Alkoholverbot,
Rauchverbot, Zutrittsverbot
• Melden bzw. beseitigen Sie Sicherheitsmängel
oder Gefahrenzustände sofort.
• Benutzen Sie nicht ohne Befugnis Betriebsein-
richtungen, Arbeitsgeräte oder Arbeitsmittel.
• Halten Sie Ordnung am Arbeitsplatz.
Durch aktive Mitarbeit bewahren Sie sich und Ihre
Kollegen vor Unfällen und gesundheitlichen Schäden.
Bild: Hinweisschild zur Sicherheit am Arbeitsplatz
A Technische Arbeitsmittel und
U Verbraucherprodukte
• Technische Arbeitsmittel, z.B. Werkzeuge, sind ver-
wendungsfertige Arbeitseinrichtungen, die bestim-
mungsgemäß ausschließlich bei der Arbeit verwen-
det werden, deren Zubehörteile sowie Schutzausrüs-
tungen.
• Verbraucherprodukte, z. B. Elektrohausgeräte, sind
Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die
entweder für Verbraucher bestimmt sind oder unter
vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von
Verbrauchern benutzt werden.
16. ~------------------------~
G~
e~
r~
ät~
e~
·~
u~n~
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P~
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z,~G
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fa~h~r~
s~
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~r~
o~
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d~
n=
u~
n~
g
Produkte, die innerhalb der europäischen Union auf den Markt gelan-
gen, müssen den Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinien genü-
gen. Als Zeichen der Übereinstimmung tragen diese Produkte das
CE1
-Zeichen (Bild 1a).DerHerstellererklärt damit dieÜbereinstimmung
(Konformität) des Produktes mit den grundlegenden Anforderungen
und bringt selbst die CE-Kennzeichnung am Produkt an.
Mit dem Anbri ngen der CE-Kennzeichnung bestätigt derHersteller,
dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien ent-
spricht.
Neben dem CE-Zeichen können technische Arbeitsmittel und Ge-
brauchsgegenstände das GS-Zeichen (Bild 1b) für geprüfte Sicher-
heit erhalten. Das GS-Zeichen beruht auf dem Geräte- und Produktsi-
cherheitsgesetz. Hersteller können ihre Erzeugnisse freiwillig bei
Prüfstellen, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialord-
nung (BMAS) benannt sind, z. B. TÜV2
und VDE3, prüfen lassen.
Geräte mit dem GS-Zeichen garantieren die sicherheitsgerechte
Ausführung des Gerätes. Die Anbringung dieses Zeichens ist nur
nach einer Prüfung durch die Prüfsteilen erlaubt.
1.3 Gefahrstoffverordnung
DieGefahrstoffverordnung (GefStoffV) giltfürdas lnverkehrbringenvon
Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen. Weiterhin zum Schutz der
Beschäftigten und anderer Personen vor Gefährdungen ihrer Gesundheit
und Sicherheit durch Gefahrstoffe und zum SchutzderUmweltvorstoff-
bedingten Schädigungen. Insbesondere sind gefährliche Stoffe und
Zubereitungenordnungsgemäß zu verpacken und zu kennzeichnen.Auf
der Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen müssen die in
Bild2 gelb unterlegten Angaben vorhandensein. Der Anwender kannda-
raus Hinweise auf Gefahren und für den sicheren Umgang entnehmen.
- Gefahrensymbole
Bild 1: CE- und GS-Zeichen
www.bmas.de
Tabelle: Gefahrensymbole
Symbol
Kenn·
Gefahrenbezeichnug
buchslabe
• E
Explosions-
gefährlich
[!] 0 Brandfördernd
[I] F Leicht entzündlich
F+ Hoch entzündlich
~ N Umweltgefährlich
~
T Giftig
T + Sehrgiftig
~ c Ätzend
~
~
Xi Reizend
Xn Gesundheitsschädlich
Chemische Bezeichnung des Stoffes
(Tabelle)
I oder die Bezeichnung der Zubereitung
-
I
~
T + sehr giftig
I~
C Ätzend
I
Gefahrenbe-
zeichnung
Flusssäure 40 o/o I
R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen,
Verschlucken und bei
Berührung mit der Haut.
R35 Verursacht schwere Ver-
ätzungen.
S7/9 Behälter dicht geschlos-
sen an einem gut belüf-
teten Ort aufbewahren.
s 37/39 Bei der Arbeit geeignete
Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichts-
schutz tragen.
Achtung! Nach gering-
fügiger Hautbenetzung
sofort Arzt aufsuchen!
Max Maler KG, Schellingerstr. 20
München, Tel.
I
I
Bild 2: Beispiel für die Kennzeichnung eines gefährlichen Stoffes
Gefahren-
hinweise
(R-Sätze)
Sicherheits-
ratschläge
(S-Sätzel
Eventuell
zusätzliche
Hinweise
Vollständige Anschrift des Herstellers,
Vertreibers oder Einführers
1
CE, Abk. für: Communaute Europeenne (franz.) = Europäische Gemeinschaft
3 VOE, Abk. für Verbandder ElektrotechnikElektronik Informationstechnike.V.
' TÜV, Abk. für Technischer Überwachungsverein
17. =
S~
ic~h~e~r~
h=
e~
it~
sz
=e
~i~
c~
he
~n
~--------------------------------------------------------~llllill
Grundlage für die Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Unternehmen ist die
Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind Ge-
fährdungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften, insbeson-
dere Brand- und Explosionsgefahren, toxische Eigenschaften sowie
sonstige Gefährdungen zu unterscheiden und zu beurteilen.
Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung werden Tätigkeiten mit Ge-
fahrstoffen einer der vier Schutzstufen (Bild 2) zugeordnet.
1.4 Sicherheitszeichen
Das Vorschriftenwerk der Berufsgenossenschaften (BGV A8) enthält
die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Sicherheits- und Gesund-
heitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz". ln der UVV werden die
Unternehmen verpflichtet, an allen Arbeitsplätzen durch Sicherheits-
zeichen (Hintere Umschlaginnenseite) auf Gefahren und aufvorhan-
dene Sicherheitseinrichtungen hinzuweisen. Dazu gehört ebenso das
Aufzeigen von Verboten. Jede Sicherheit skennzeichnung soll schnell
und unmissverständlich die Aufmerksamkeit auf Gegenstände und
Sachverhalte lenken, die Gefahren verursachen können.
Sicherheitszeichen ermöglichen allein durch die Kombination von
Form und Sicherheitsfarbe eine Aussage darüber, ob es sich dabei
um Verbots-, Gebots-, Warn-, Rettungs- oder Brandschutzzeichen
handelt (Tabelle). Zusätzlich haben Sicherheitszeichen noch ein ent-
sprechendes Bildsymbol.
• Verbotszeichen untersagen ein Verhalten, durch das eine Gefahr
entstehen kann, z. B. nicht schalten (Bild 1).
• Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor, z.B. Schutz-
helm benutzen.
• Warnzeichen warnen vor Risiken oder Gefahren, z.B. Warnung vor
Laserstrahl.
• Rettungszeichen kennzeich nen Rettungswege oder Notausgänge
oder den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung.
• Brandschutzzeichen kennzeichnen die Standorte von Feuermelde-
oder Feuerlöscheinrichtungen.
Zum eindeutigen Verständnis von Sicherheitszeichen werden oft Zu-
satzzeichen und Hinweiszeichen benötigt.
• Zusatzzeichen (Bild 1)dürfen nurin Verbindung miteinem Sicherheits-
zeichen verwendetwerden. Sieerläuterndas Sicherheitszeichen durch
Worte oder Texte, die bei Bedarf mehrsprachig auszuführen sind.
• Hinweiszeichen finden dann Verwendung, wenn sich der Sachver-
halt nicht durch ein Sicherheitszeichen ausdrücken lässt, z.B. die
Darstellung derfünf Sicherheitsregeln (Seite 325).
Tabelle: Sicherheitszeichen
Form und Farbe
Verbot
Gebot
~:i~~~t~-'®
Materio
d
und Ein·
ric:htungen
zur Brand ·
bekämp·
fung
Rettung
Erste
Hilfe
Hinweis
Zusatz-
; eichen
rr
,==
Ni=
ch
=t=
s=
ch=a=
lte=n==il
~~~
es wird gearbeitet! Jl
Bild 1: Verbotszeichen mit
Zusatzzeichen
{) KMRF-Stoffe
K: krebserzeugend
M : mutagen (erbgu tverändernd}
RF: reproduktionstoxisch
(fruchtbarkeitsgefährdend)
Die Schutzstufen bauen
~KMRF
Verwendung Krebs erzeugender (K), Erbgut verändern-
aufeinander auf, d.h. sind
+
der (M l oder fruchtbarkeitsgefährdender (RF) Stoffe
z.B. Tätigkeiten der Schutz-
--- Schutzstufe 4
stufe 2 zuzuordnen, so sind
~ ~
neben Maßnahmen der Verwendung giftiger oder sehr giftiger Stoffe?
Schutzstufe 2 zusätzlich
+
die Maßnahmen der
---Schutzstufe 3
Stufe 1 erforderlich.
~ 00 ~~~]
Verwendung ätzender, reizender, gesundheits-
+
schädlicher oder sensibilisierender Stoffe?
--- Schutzstufe 2
Verwendung keiner gekennzeichneten Stoffe oder nur kurzfristig geringe Mengen an
toxischen oder entzündlichen Gefahrstoffen, so dass nur eine geringe Gefährdung entsteht?
---Schutzstufe 1
Bald 2: Zuordnung zu den Schutzst ufen
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1.5 Erste Hilfe
Unter Erster Hilfe versteht man Hilfeleistungen vor Ort, bevor der
Verletzte oder Kranke ärztlich versorgt wird.
Häufig hängt das Leben eines Verletzten davon ab, dass möglichst
rasch und noch am Unfallort Erste Hilfe (Bild 2) geleistet wird. Dies gilt
besonders für Unfälle durch den elektrischen Strom. Jede Elektro-
fachkraft muss daher die wichtigsten Regeln für Erste Hilfe kennen
und anwenden können. ln Betrieben ausgehängte Hinweistafeln in-
formieren u.a. über Maßnahmen zur Ersten Hilfe.
Bei Unfällen durch elektrischen Strom ist auf Selbstschutz zu achten
und der über den Menschen fließende Strom muss unterbrochen
werden.
ln Niederspannungsanlagen (übliche Spannung im Haushalt und Ge-
werbe230/400 V bis maximal1000 V) erfolgt eine Unterbrechung des
Stromkreises z.B. durch Ausschalten, Ziehen des Steckers oder He-
rausnehmen der Sicherung. Kann der Stromkreis nicht unterbrochen
werden, so ist der Verunglückte durch einen nichtleitenden Gegen-
() Notruf 112
• Wo geschah der Unfall?
• Was geschah?
• Wieviele Verletzte?
• Welche Verletzungen?
• Warten auf Rückfragen der Ret-
tungsleitstelle! Niemals das Ge-
spräch selbst beenden.
st and, z. B. eine lsolierstange, von den unter Spannung stehenden Bild 1: Warnung vor gefährlicher
Teilen zu trennen. elektrischer Spannung
ln Hochspannungsanlagen (über 1000 V, durch Warnschild mit Blitz-
pfeil gekennzeichnete Anlagen, Bild 1) ist sofort der Notrufzu veranlassen und Fachpersonal zu verständi-
gen. Die Rettung aus Hochspannungsanlagen erfolgt nur durch FachpersonaI. Der Stromkreis darf nurvon
einer Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung abgeschaltet werden.
Bei unbekannterSpannung ist ebenso wie bei Hochspannung ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m
zu halten. Es sind die gleichen Maßnahmen zu ergreifen w ie bei Hochspannung.
Bevor weitere Maßnahmen zur Ersten Hilfe (Bild 2) eingeleitet werden, ist eventuell durch Notrufärztliche
Hilfe herbeizurufen. Der Verletzte sollte aber möglichst nicht allein gelassen werden.
Bild 2: Maßnahmen zur Ersten Hilfe
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Handlungsanleitung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Jede Tätigkeit ist mit Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden. Damit die Risiken möglichst gering ge-
halten werden, muss nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Betrieben eine Gefährdungsbeurtei-
lung durchgeführt werden.
Erfassen der Betriebsorganisation
Strukturierung des Betriebs in zu erfassende
Arbeitsbereiche, z. B. Verwaltung, Werkstatt,
Lager und Tätigkeiten
Welche Tätigkeiten werden ausgeführt?
Erfassen der Sicherheitsorganisation des
Betriebs
Z.B. Organisation der Ersten Hilfe, Umgang mit
Gefahrstoffen, Sicherheitsbeauftragte ...
Erfassen und Ermitteln möglicher Gefährdungen und Belastungen
Gefährdungen bzw. Belastungen können z.B. unterteilt werden in
• Mechanische Gefährdungen, z.B. Stolpern, Rutschen, Stürzen ...
• Elektrische Gefährdungen, z.B. elektrische Körperdurchströmung infolge defekter Geräte
• Gefährdung durch Gefahrstoffe, z. B. Einatmen oder Verschlucken giftiger Stoffe
• Biologische Gefährdung, z.B. Infektionsgefahr durch Mikroorganismen
• Physikalische Gefährdungen, z.B. Einwirkungen von Lärm, Vibrationen, Strahlung
• Gefährdungen durch physische Belastung, z.B. schwere kö rperliche Arbeit
• Gefährdungen durch Mängel der Sicherheitsorganisation, z.B. mangelnde Regelung zur Ersten Hilfe, Kennzeichnung
von Fluchtwegen, persönliche Schutzausrüstung, Unterweisungen, Betriebsanweisungen.
Was kann zu einer Gefährdung führen?
Beurteilung der Gefährdungen
Beurteilung darüber, wie sich die ermittelten Gefähr-
dungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken
können.
Sind Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
gefährdet?
Maßnahmen
wirksam
Festlegen und Durchführen von Maßnahmen
Maßnahmen sind nach den allgemeinen Grundsätzen
des ArbSchG festzulegen.
Daraus ergibt sich die Rangfolge technisch, o rganisato-
risch und persönlich (TOP) der festzulegenden Schutz-
maßnahmen.
• Technische Schutzmaßnahmen, z.B. Absauganlagen,
Positionsschalter.
• Organisatorische Schutzmaßnahmen, z.B. Organisation
der Ersten Hilfe, Unterweisung, Arbeitsmedizin, Hygiene.
• Persönliche Schutzmaßnahmen, z. B. persönliche
Schutzausrüstung (Schutzbrille, Handschuhe), kommen
erst zum Einsatz, wenn technische Maßnahmen die Be-
schäftigten nicht schützen können.
Maßnahmen
nicht wirksam
Wer macht Was bis Wann?
Dokumentation
Die Dokumentation umfasst nach § 6 des ArbSchG:
• Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
• Die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
• Das Ergebnis ihrer Überprüfung.
• Unfälle im Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als drei Tage
völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird.
20. 1. a) Auf welche Mängel bzw. Fehler lassen sich
Elektrounfälle meist zurückführen? Nennen Sie
Beispiele. b) Welche Forderungen lassen sich
daraus für technische Anlagen ableiten?
2. a) Was versteht man unter persönlicher Schutz-
ausrüstung? b) Welche Aufgabe erfüllt die per-
sönliche Schutzausrüstung? c) Geben Sie Bei-
spiele für die persönliche Schutzausrüstung an.
3. a) Zu welchem Zweckwird eine Gefährdungsbe-
urteilung durchgeführt? b) Nennen Sie die
Schritte zur praktischen Durchführung einer
Gefährdungsbeurteilung.
4. Welche Pflichten ergeben sich aus den Unfall-
verhütungsvorschriften für die Arbeitgeber?
5 . Welche Gesetze bzw. Verordnungen werden
durch die folgenden Abkürzungen beschrieben:
a) BGV, b) GefStoffV, c) GPSG und d) UVV?
6. Welche Bedeutung hat auf Produkten das a) CE-
Zeichen und b) GS-Zeichen?
7 . Welche Verordnung dient dem Schutz von Be-
schäftigten vor einer Gefährdung ihrer Gesund-
heit durch Gefahrstoffe?
8 . Geben Sie die Kennbuchstaben und die Gefah-
renbezeichnungen für die in Bild 1 dargestellten
Gefahrensymbole von a) bis g) an.
al b) c) d) el f) g)
Bild 1: Gefahrensymbole
9. a) Welche Angaben müssen auf der Verpa-
ckung von gefährlichen Stoffen vorhanden
sein? b) Was kann der Anwenderaus diesen
Angaben entnehmen?
10. a) Durch welche Beurteilung erfolgt die Zuord-
nung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu den
einzelnen Schutzstufen? b) Welche Tätigkeiten
fallen unterdie Schutzstufe 4derGefahrstoffver-
ordnung?
11. Welche Pflichten ergeben sich u. a. für die Un-
ternehmen aus der Unfallverhütungsvorschrift
" Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeich-
nung am Arbeitsplatz"?
12. a) Was versteht man nach dem GPSG unter Pro-
dukten? b) Unter welchen Voraussetzungen dür-
fen Produkte aufden Markt gebracht werden, und
durch welches Zeichen wird dies angegeben?
13. Durch welche zwei Merkmale lassen sich Si-
cherheitszeichen unterscheiden?
14. Nennen Sie die Sicherheitsfarben a) bis d) für
die in der Tabelle angegebenen Sicherheits-
zeichen.
0 Verbot Gebot
ß Warnung
Vorsicht
D Mtltoriat und Rettung
Einrichtungen
Erste Hinweis
D zur Brandbo·
kämpfung Hilfe
15. a) Welche Sicherheitszeichen können unter-
schieden und b) welche Aussagen können
durch die jeweiligen Zeichen gemacht werden?
16. Benennen Sie die im Bild 2 dargestellten Si-
cherheitszeichen und geben Sie ihre Bedeu-
tung an.
al b) cl d)
Bild 2: Sicherheitszeichen
17.Warum werden häufig bei Sicherheitszeichen
a) Zusatzzeichen und b) Hinweiszeichen ver-
wendet?
18.Welche Angaben müssen bei einem Notruf
unbedingt gemacht werden?
19.Was versteht man unter Erster Hilfe?
20.Welche Sofortmaßnahmen sind bei Unfällen
durch den elektrischen Strom zu treffen?
21 .Wie kann man einem durch elektrischen Strom
Verunglückten helfen, wenn der Stromkreis
nicht unterbrochen werden kann?
22. Beschreiben Sie die Maßnahmen der Ersten
Hilfe, wenn Sie einen Verletzten auffinden, der
a) ansprechbar ist oder b) nicht ansprechbar ist.
21. Masse, Strom -=n
--~~-----------------------------------~
Grundbegriffe der Elektrotechnik
.______ ================:::::
2.1 Umgang mit physikalischen Größen
Gesetze und Normen
Das Gesetz über Einheiten im Messwesen schreibt
Einheiten und Einheitenzeichen vor. Wichtige Nor-
men sind in der Übersicht genannt.
Gleichungen und Formeln
Man unterscheidet
• Zahlenwertgleichungen, z. 8 . 3x= 8 + x
• Größengleichungen (Formeln), z.8. FG =m · g
Zahlenwertgleichungen setzen zwei Terme z. 8. (3x
und 8 + x) mit Zahlen und Variablen (x) gleich. Die
Zahl für die Variable (x). die beide Terme gleichwer-
tig macht (x= 4), ist die Lösu ng der Gleichung.
Größengleichungen (Formeln) bestehen meist aus
Variablen. Sie erfassen den mathematischen Zu-
sammenhang zwischen physikalischen Größen.
Einheitenvorsätze
Sehr große oder sehr kleine Größenwerte drückt
man mit einem Einheitenvorsatz aus (Tabelle 1).
Man schreibt z. 8 . 5432 km statt 5 432 000 m .
Physikalische Größen
Messbare Eigenschaften von Körpern oder physi-
kalischen Zuständen nennt man physikalische Grö-
ßen, z. 8. Länge, Temperatur, Spannung. Sie beste-
hen aus einem Zahlenwert und der Maßeinheit, z. 8.
3.4 m, 36 oc oder 230 V. Physikalische Größen
werden mit Formelzeichen abgekürzt, z.8./ für Län-
ge, T für Temperatur, V für elektrische Spannung.
ln der Technik w erden nur SI-Einheiten oder da-
von abgeleitete Einheiten benutzt (Tabelle 2).
Kursiv schreibt man nach DIN 1313 und DIN 1338
• Formelzeichen z. 8. F(Kraft), • Variablen, z. 8. x, y.
Masse und Kraft
Übersicht Normen über Größen und Einheiten,
Formelzeichen und Gleichungen
• DIN 1301 Einheiten
• DIN 1302 Mathematische Zeichen und Begriffe
• DIN 1304 Formelzeichen
• DIN 1313 Physikalische Größen und Gleichungen
• DIN 1338 Formelschreibweise
Formel-
zeichen
Beispiel:
Gewichtskraft
Einheiten-
[F) =kg · m/s2
=N zeichen,
Maßeinheit
Gewichtskraft eines
Körpers (Gewicht)
Masse physikalische
Erdbeschleunigung Größen
(9,81 m/s2)
Eine Kiste mit Werkzeugen hat die Masse m = 15 kg.
Berechnen Sie die Gewichtskraft FG.
Lösun~:
FG= m · g = 15 kg · 9,81 ~ = 147 N
Den Materiegehalt einer Stoffmenge z. 8 . von ei- Bild: Kraft auf eine last am Kran
nem Liter Wasser nennt man Masse. Die Masse hat
das Formelzeichen munddie Maßeinheit kg. Die Masse ist ortsunabhängig. Auf der Erde wirkt auf jede
Masse eine Anziehung. Diese Eigenschaft nennt man Gewichtskraft FG(Bild).
Tabelle 1: Vorsätze für Vielfache und Teile der Einheiten
Vorsatz Giga Mega Kilo Dezi Zenti Milli Mikro Nano Piko
Zeichen G M k d c m IJ n p
Faktor 109 106 103 10-1 10-2 10-3 11J6 10-9 10-12
1 000 000 000 1 000 000 1 000 0,1 0,01 0,001 0,000 001 0,000 000 001 0,000 000 000 001
Tabelle 2: SI-Basisgrößen und SI-Basiseinheiten
Basisgröße Länge Zeit Masse Stromstärke Temperatur Stoffmenge Lichtstärke
Formelzeichen ~ I t m I T n lv
Basiseinheit Meter Sekunde Kilogramm Ampere Kelvin Mol Candela
Einheitenzeichen m s kg A K mol cd
22. ~L----------------------------------------------------~A
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b
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is
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t~
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g
Mechanische Arbeit
Eine Arbeit wird immer dann verrichtet, wenn ein Körper durch Ein-
wirkung einer Kraft Fentlang eines Weges s bewegt wird, z.B. wenn
der Kran in Bild, Seite 21 die Last gegen die Gewichtskraft F
Ghochhebt.
Dabei müssen die Richtung der Kraft F und die Bewegungsrichtung
des Körpers gleich sein. Die Arbeit W1
wird in der Maßeinheit Newton-
meter (Einheitenzeichen Nm) oder mit dem besonderen Einheiten-
namen Joule2
(Einheitenzeichen J) gemessen.
Energie
Die angehobene Last hat sich äußerlich nicht geändert. Sie hat jedoch
beim Anheben Energie gespeichert. Beim Absenken der Last ist sie in
der Lage, Arbeit zu verrichten, z.B. einen Generator anzutreiben.
Energie ist das Vermögen, Arbeit zu leisten.
Die Lastam Kran kann beim Absenken genausoviel Arbeit verrichten,
wie zuvor Arbeit aufgewendet wurde, um die Lastanzuheben. Diesen
Zusammenhang nennt man Energieerhaltungssatz.
Energie kann nicht erzeugt oder verbraucht werden. Energie kann
man nur umwandeln.
Die Maßeinheit der Energie ist Newtonmeter (Nm) oder Joule (J),
genau wie bei der Arbeit.
Die Energie, die in derangehobenen Lastgespeichert ist, heißt poten-
zielle Energie W pot (Lageenergie). Beim Absenken wird sie in Bewe-
gungsenergie (kinetische Energie W kinl, beim Bremsen meist in Wär-
me umgewandelt. Man unterscheidet außerder mechanischen Ener-
gie noch andere Energiearten (Übersicht).
Beispiel:
Ein Gabelstapler hebt einen Elektromotor mit der Masse m = 75 kg den Weg
s = 1,2 m hoch (Bild). Berechnen Sie
a) die Gewichtskraft des Elektromotors, b) die Arbeit, die zum Anheben nötig ist.
Lösung:
a) FG= m · g = 75 kg · 9,81 .!!} = 736 N; b) W= F· s = 736 N · 1,2 m = 883 Nm
s
blJ Elektrische Energie, Seite 42
Mechanische Leistung
Die Leistung des Gabelstaplers ist umso größer, je schwerer die Last
ist, die er anhebt, und je kürzer die Zeit ist, die er dafür benötigt. All-
gemein gilt: Je größer eine Arbeit ist und je schneller sie verrichtet
wird, desto mehr Leistung P3
muss dazu aufgebracht werden. Die
Maßeinheit für die Leistung ist Watt4 (W).
Leistung istverrichtete Arbeit geteilt durch die benötigte Zeit.
Beispiel:
Der Gabelstapler aus obigem Beispiel benötigt zum Anheben der Last 3 s.
Berechnen Sie die erforderliche Leistung.
Lösung:
P= W = 8833 Nm = 294 Nm = 294 Ws = 294 W
t s s s
1 W von work (engI.) = Arbeit, 2 nach Joule (sprich dschul), engI. Physiker,
>Pvon power (engl.) = Leistung ' nach James W att, engI. Physiker, 1736 bis 1819
Arbeit und Energie
W= F · s [W] = Nm
w pot=m ·g· h
w Arbeit, Energie
Wpo, potenzielle Energie
F Kraft
s Weg
m Masse
g Erdbeschleunigung
(9,81 m/s2)
h Höhe
Übersicht: Energiearten
• Mechanische Energie
• Kernenergie
• Wärme
• Elektrische Energie
• Lichtenergie
• Chemische Energie
1
6 1 Nm = 1 J = 1 Ws
F Kraft zum Anheben der Last
FGGewtchtskr aft des Motors
Bild: Verrichten einer Arbeit durch
einen Gabelstapler
Leistung
P=W=F ·s= F ·v
t t
[P) = Nm= Ws =W
s s
P Leistung
W Arbeit
t Zeit
v Geschwindigkeit
{) Leistung
• Formelzeichen: P
F Kraft
s Weg
• Einheitenname: Watt
• Einheitenzeichen: W
• Einheitenvorsätze {Beispiele):
1 mW=0,001W=1 · 1CJ3 W
1 kW = 1000W = 1 · 103 W
1 MW = 1 000 000 W = 1 · 106
W
23. Stromkreise -=n
~~~----------------------------------~
2.2 Arten von Stromkreisen Elektrischer Gleichstromkreis (Seite 24)
ln der Elektrotechnik muss die elektrische Energie
sicher und wirtschaftlich bis zum Verbraucher ge-
liefert werden. Dazu benötigt man verschiedene
Stromkreise. Man unterscheidet in der Praxis:
• Gleichstromkreise,
• Einphasen-Wechselstromkreise
(vereinfacht Wechselstromkreise genannt),
• Dreiphasen-Wechselstromkreise
(auch Drehstromkreise genannt).
Leiter-
benennung
Überstrom-Schutzeinrichtungen
(Sicherungen)
liJ Gleichrichtung, Seite 242
Schaltplan
W • lnstallationsschaltungen, Seite 101
Schaltplan
• Farbkennzeichnung von Leitern,
Seite 293
• Leitungsverlegung, Seite 296
Ausschalter
Die Zehl nach . L·, z.B. L1, L2, L3, wird nur in Stromkreisen mit mehr als einem Außenleiter angegeben.