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      Presse-Information
Nr. 1033                                                                22. Juli 2011


Heute mit folgenden Themen:

             – Achtung, Schweiz-Urlauber: Vignette ab 1. August teurer
             – Bundesrat hebt Grundtarif für Abgasuntersuchung an


Achtung, Schweiz-Urlauber: Vignette ab 1. August teurer
Bad Windsheim (ARCD) – Die großen Veränderungen beim Wechselkurs sind laut
Eidgenössischer Zollverwaltung Grund für eine deutliche Preisanhebung bei der Schweizer
Autobahn-Vignette: Ab dem 1. August 2011 kostet sie mit 34,50 Euro gleich drei Euro mehr als
bisher. Der ARCD macht alle Urlauber, die demnächst in oder über die Schweiz in die Ferien
fahren wollen, auf diese Erhöhung aufmerksam und empfiehlt, rechtzeitig vorher eine Vignette
zum alten Preis zu kaufen. Erforderlich ist sie für alle Pkw und Motorräder, aber auch für
Anhänger und Wohnwagen, sofern auf der Fahrt das Schweizer Autobahnnetz benutzt wird.
Wer ohne die direkt am Fahrzeug aufgeklebte Vignette erwischt wird, muss mit einer Geld-
strafe von 100 Schweizer Franken (rund 86 Euro) rechnen und zusätzlich die Gebühr für die
Plakette bezahlen. ARCD

Diese Meldung hat 872 Zeichen.


Bundesrat hebt Grundtarif für Abgasuntersuchung an
Bad Windsheim (ARCD) – In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hob der Bundesrat
die Mindesttarife für Abgasuntersuchungen bei Kraftfahrzeugen kräftig an. Ab August sind min-
destens 21,20 Euro für eine AU samt Messung am Auspuffrohr fällig, bisher waren es 10,90
Euro. Der Grundtarif für eine AU ohne Emissionstest am Endrohr klettert von 6,20 Euro auf
11,95 Euro. Eine Messung am Auspuff entfällt, wenn das Fahrzeug eine elektronische Diag-
noseeinrichtung an Bord hat. Die bisherigen Tarifobergrenzen von 98 Euro beziehungsweise
55,20 Euro bleiben unverändert.

Seit Jahresbeginn 2010 ist die AU Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die Gesamtkosten
errechnen sich aus der Summe der jeweiligen Einzelgebühren. Um den durch eine gemeinsa-
me Prüfung erzielten Rationalisierungsgewinn an die Verbraucher weiterzugeben, konnte die
Gebühr für Abgasuntersuchungen bislang um bis zu 30 % gekürzt werden, künftig sind nur
noch bis zu 15 % Bonus erlaubt. Zu dem von Medien kolportierten starken Anstieg der AU-
Kosten wird es aus Sicht des ARCD aber nicht kommen. Die neuen Gebührenuntergrenzen in
der Verordnung wirken sich kaum aus, weil die Preise schon bisher zum Teil deutlich über den
gesetzlichen Untergrenzen liegen.

Der ARCD rät Fahrzeugbesitzern, darauf zu achten, ob der Prüfbetrieb den zulässigen
Kombibonus weitergibt und nicht zwei volle Gebühren abrechnet. Der Club empfiehlt generell
Tarifvergleiche zwischen den in der Region ansässigen Anbietern. Nach einer von der


                                                                         Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                         91427 Bad Windsheim
                                                                         Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                         presse@arcd.de
                                                                         www.arcd.de/presse
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        Presse-Information
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhobenen Stichprobe kann die Preisspanne für eine
Hauptuntersuchung durchaus um bis zu 50 Prozent differieren. Ältere Autos sind alle zwei Jahre
zur Haupt- und Abgasuntersuchung fällig, Neufahrzeuge müssen erst drei Jahre nach
Zulassungsdatum zum ersten Mal zum Prüftest vorfahren. Wer als Fahrzeughalter den HU-
Termin verbummelt, muss mit einer Geldbuße und einem Punkteeintrag im Flensburger
Zentralregister rechnen. Auch eine amtliche Fahrzeugstilllegung sieht der Gesetzgeber bei hart-
näckigen Verstößen vor. ARCD

Diese Meldung hat 2080 Zeichen.




Über den ARCD
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub.
Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, permanent besetzter
Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablier-
ten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unter-stützung durch einen
speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als
Gründungsmit-glied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD
zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit
der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.




                                                                                                  Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                                  91427 Bad Windsheim
                                                                                                  Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                                                  presse@arcd.de
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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 1033 22. Juli 2011 Heute mit folgenden Themen: – Achtung, Schweiz-Urlauber: Vignette ab 1. August teurer – Bundesrat hebt Grundtarif für Abgasuntersuchung an Achtung, Schweiz-Urlauber: Vignette ab 1. August teurer Bad Windsheim (ARCD) – Die großen Veränderungen beim Wechselkurs sind laut Eidgenössischer Zollverwaltung Grund für eine deutliche Preisanhebung bei der Schweizer Autobahn-Vignette: Ab dem 1. August 2011 kostet sie mit 34,50 Euro gleich drei Euro mehr als bisher. Der ARCD macht alle Urlauber, die demnächst in oder über die Schweiz in die Ferien fahren wollen, auf diese Erhöhung aufmerksam und empfiehlt, rechtzeitig vorher eine Vignette zum alten Preis zu kaufen. Erforderlich ist sie für alle Pkw und Motorräder, aber auch für Anhänger und Wohnwagen, sofern auf der Fahrt das Schweizer Autobahnnetz benutzt wird. Wer ohne die direkt am Fahrzeug aufgeklebte Vignette erwischt wird, muss mit einer Geld- strafe von 100 Schweizer Franken (rund 86 Euro) rechnen und zusätzlich die Gebühr für die Plakette bezahlen. ARCD Diese Meldung hat 872 Zeichen. Bundesrat hebt Grundtarif für Abgasuntersuchung an Bad Windsheim (ARCD) – In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hob der Bundesrat die Mindesttarife für Abgasuntersuchungen bei Kraftfahrzeugen kräftig an. Ab August sind min- destens 21,20 Euro für eine AU samt Messung am Auspuffrohr fällig, bisher waren es 10,90 Euro. Der Grundtarif für eine AU ohne Emissionstest am Endrohr klettert von 6,20 Euro auf 11,95 Euro. Eine Messung am Auspuff entfällt, wenn das Fahrzeug eine elektronische Diag- noseeinrichtung an Bord hat. Die bisherigen Tarifobergrenzen von 98 Euro beziehungsweise 55,20 Euro bleiben unverändert. Seit Jahresbeginn 2010 ist die AU Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die Gesamtkosten errechnen sich aus der Summe der jeweiligen Einzelgebühren. Um den durch eine gemeinsa- me Prüfung erzielten Rationalisierungsgewinn an die Verbraucher weiterzugeben, konnte die Gebühr für Abgasuntersuchungen bislang um bis zu 30 % gekürzt werden, künftig sind nur noch bis zu 15 % Bonus erlaubt. Zu dem von Medien kolportierten starken Anstieg der AU- Kosten wird es aus Sicht des ARCD aber nicht kommen. Die neuen Gebührenuntergrenzen in der Verordnung wirken sich kaum aus, weil die Preise schon bisher zum Teil deutlich über den gesetzlichen Untergrenzen liegen. Der ARCD rät Fahrzeugbesitzern, darauf zu achten, ob der Prüfbetrieb den zulässigen Kombibonus weitergibt und nicht zwei volle Gebühren abrechnet. Der Club empfiehlt generell Tarifvergleiche zwischen den in der Region ansässigen Anbietern. Nach einer von der Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhobenen Stichprobe kann die Preisspanne für eine Hauptuntersuchung durchaus um bis zu 50 Prozent differieren. Ältere Autos sind alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung fällig, Neufahrzeuge müssen erst drei Jahre nach Zulassungsdatum zum ersten Mal zum Prüftest vorfahren. Wer als Fahrzeughalter den HU- Termin verbummelt, muss mit einer Geldbuße und einem Punkteeintrag im Flensburger Zentralregister rechnen. Auch eine amtliche Fahrzeugstilllegung sieht der Gesetzgeber bei hart- näckigen Verstößen vor. ARCD Diese Meldung hat 2080 Zeichen. Über den ARCD Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablier- ten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unter-stützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmit-glied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse