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                           mitteilung
    DATUM    18. Oktober 2012
  NUMMER     301
SPERRFRIST




             Verbraucherportal Lebensmittelwarnung.de wird erweitert
             Ein Jahr nach dem Start ziehen die Betreiber eine positive Bilanz


             Im Oktober 2011 ging das Portal www.lebensmittelwarnung.de an den Start. Seit einem Jahr
             können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über Warnungen zu
             gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und über Rückrufaktionen in Deutschland
             informieren. Ein Blick auf die Zugriffszahlen zeigt, dass das Interesse an dem
             Informationsangebot groß ist: Mehr als drei Millionen Mal wurde die Seite seit ihrem
             Bestehen aufgerufen. Die große Resonanz ist für die Betreiber des Portals, die
             Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
             ein Grund, das Angebot zu erweitern: So wird in Zukunft nicht nur vor Lebensmitteln mit
             Krankheitserregern oder gefährlichen Inhaltsstoffen gewarnt, sondern auch vor
             gesundheitsschädlichen Bedarfsgegenständen wie Geschirr, Spielzeug, Reinigungsmittel
             oder Kosmetika.


             „Das Portal www.lebensmittelwarnung.de ist ein entscheidender Baustein für mehr
             Transparenz in der Lebensmittelkontrolle. Hier erhalten die Verbraucher auf einen Blick
             wichtige Informationen. Neben diesem Portal haben wir für die Länderbehörden per Gesetz
             weitgehende Veröffentlichungspflichten und –rechte geschaffen und damit eine Transparenz
             in der Lebensmittelkontrolle erreicht, die es so in Deutschland bislang nicht gegeben hat.
             Lebensmittelwarnung.de ist außerdem ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit von
             Bund und Ländern in der Lebensmittelsicherheit“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse
             Aigner anlässlich des einjährigen Bestehens der Internetseite. Besonders erfreut zeigte sie
             sich über die ausgesprochen hohe Resonanz, die das Portal bei Verbraucherinnen und
             Verbrauchern, aber auch bei den Medien erfährt.
DATUM    18. Oktober 2012                                                                     SEITE 2 VON 3

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             Hamburgs Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Cornelia Prüfer-Storcks,
             derzeit Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, hob die Vorteile eines
             zentralen Portals für alle Länderbehörden hervor. „Mit www.lebensmittelwarnung.de erhalten
             Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit auf einen Blick alle wichtigen Informationen,
             die von den zuständigen Behörden in den Ländern direkt online gestellt werden. Gerade weil
             Lebensmittel in den seltensten Fällen nur in einer bestimmten Region vermarktet werden, ist
             es sinnvoll, dass Verbraucher solche wichtigen Informationen schnell und gebündelt
             erhalten“, sagte die Senatorin.


             Mehr als drei Millionen Besucher kann das Portal www.lebensmittelwarnung.de seit seinem
             Start verzeichnen. Über 3.000 Nutzer folgen den Warnungen bereits auf Twitter. „Das Portal
             kommt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern gut an. Sie erhalten dadurch direkte
             Informationen über unsichere Lebensmittel, die möglicherweise in Umlauf geraten sind“, so
             Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
             Lebensmittelsicherheit (BVL). „Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass Verbraucherinnen
             und Verbraucher sich in Zukunft auf dieser Webseite auch über Warnungen vor
             gesundheitsschädlichen Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln informieren
             können. Damit bauen wir das Informationsangebot konsequent aus.“


             Derzeit veröffentlichen die Bundesländer und das BVL auf www.lebensmittelwarnung.de
             Warnungen und Informationen der Lebensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden
             vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die
             Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit
             unter Umständen auch schon in einzelnen Haushalten befinden.


             Bald können die zuständigen Behörden auch vor Bakterien in Cremes oder fehlerhaftem
             Kinderspielzeug über dieses Webportal warnen. Die Entscheidung, die Seite um
             entsprechende Warnungen vor Bedarfsgegenständen (dazu gehören Verbraucherprodukte
             wie Spielzeug und Kleidung) sowie kosmetischen Mitteln zu erweitern, traf die
             Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) bei ihrer Herbsttagung Mitte September 2012
             in Hamburg. Das BVL wird die Erweiterung zusammen mit den Ländern umsetzen.


             Außerdem werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in naher Zukunft die Möglichkeit
             haben, sich via E-Mail-Newsletter sowie RSS-Feed über neue Warnungen benachrichtigen
             zu lassen. Die Verbraucher werden durch diese Neuerungen auf
             www.lebensmittelwarnung.de noch schneller und umfassender informiert als bisher. Die
             Benachrichtigung via Twitter ist bereits heute möglich.
DATUM    18. Oktober 2012                                                                                  SEITE 3 VON 3

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             Hintergrundinformationen


             Nach § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) soll die Öffentlichkeit über unsichere,
             ekelerregende oder aus anderen Gründen nicht verkehrsfähige Lebensmittel, die sich im Handel oder
             bei den Verbraucher/innen befinden können, informiert werden. Ebenso soll über Lebensmittel
             informiert werden, die geeignet sind, die Verbraucher/innen irrezuführen oder zu täuschen. Dies soll in
             gleicher Art und Weise erfolgen, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein kosmetisches
             Mittel oder ein Bedarfsgegenstand ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann.
             Solche Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit werden von Unternehmern und/oder von den
             zuständigen Behörden der Länder veröffentlicht. Generell ist die Überwachung und Kontrolle von
             Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln und damit auch die Information
             darüber Aufgabe der Bundesländer. Wenn das Produkt jedoch aus dem Ausland (z.B. via Internet)
             vertrieben wird und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert, warnt das BVL die
             Öffentlichkeit.


             Das Internetportal der Bundesländer und des BVL www.lebensmittelwarnung.de wurde am 21.
             Oktober 2011 online geschaltet. Seither wurden 106 Warnungen oder Informationen durch die
             zuständigen Behörden eingestellt, 59 davon sind bereits wieder aufgehoben. Die Medien werden
             automatisch über jede neue Warnung informiert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über
             Twitter benachrichtigen lassen. Die Webseite listet alle Warnungen in Deutschland auf; gleichzeitig
             kann nach Warnungen der einzelnen Bundesländer gefiltert werden.

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  • 1. Pressestelle HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Presse- TEL FAX E-MAIL INTERNET +49 (0)30 18 529 - 3170 +49 (0)30 18 529 - 3179 pressestelle@bmelv.bund.de www.bmelv.de mitteilung DATUM 18. Oktober 2012 NUMMER 301 SPERRFRIST Verbraucherportal Lebensmittelwarnung.de wird erweitert Ein Jahr nach dem Start ziehen die Betreiber eine positive Bilanz Im Oktober 2011 ging das Portal www.lebensmittelwarnung.de an den Start. Seit einem Jahr können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über Warnungen zu gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und über Rückrufaktionen in Deutschland informieren. Ein Blick auf die Zugriffszahlen zeigt, dass das Interesse an dem Informationsangebot groß ist: Mehr als drei Millionen Mal wurde die Seite seit ihrem Bestehen aufgerufen. Die große Resonanz ist für die Betreiber des Portals, die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ein Grund, das Angebot zu erweitern: So wird in Zukunft nicht nur vor Lebensmitteln mit Krankheitserregern oder gefährlichen Inhaltsstoffen gewarnt, sondern auch vor gesundheitsschädlichen Bedarfsgegenständen wie Geschirr, Spielzeug, Reinigungsmittel oder Kosmetika. „Das Portal www.lebensmittelwarnung.de ist ein entscheidender Baustein für mehr Transparenz in der Lebensmittelkontrolle. Hier erhalten die Verbraucher auf einen Blick wichtige Informationen. Neben diesem Portal haben wir für die Länderbehörden per Gesetz weitgehende Veröffentlichungspflichten und –rechte geschaffen und damit eine Transparenz in der Lebensmittelkontrolle erreicht, die es so in Deutschland bislang nicht gegeben hat. Lebensmittelwarnung.de ist außerdem ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Lebensmittelsicherheit“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner anlässlich des einjährigen Bestehens der Internetseite. Besonders erfreut zeigte sie sich über die ausgesprochen hohe Resonanz, die das Portal bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch bei den Medien erfährt.
  • 2. DATUM 18. Oktober 2012 SEITE 2 VON 3 NUMMER 301 SPERRFRIST Hamburgs Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Cornelia Prüfer-Storcks, derzeit Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, hob die Vorteile eines zentralen Portals für alle Länderbehörden hervor. „Mit www.lebensmittelwarnung.de erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit auf einen Blick alle wichtigen Informationen, die von den zuständigen Behörden in den Ländern direkt online gestellt werden. Gerade weil Lebensmittel in den seltensten Fällen nur in einer bestimmten Region vermarktet werden, ist es sinnvoll, dass Verbraucher solche wichtigen Informationen schnell und gebündelt erhalten“, sagte die Senatorin. Mehr als drei Millionen Besucher kann das Portal www.lebensmittelwarnung.de seit seinem Start verzeichnen. Über 3.000 Nutzer folgen den Warnungen bereits auf Twitter. „Das Portal kommt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern gut an. Sie erhalten dadurch direkte Informationen über unsichere Lebensmittel, die möglicherweise in Umlauf geraten sind“, so Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). „Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich in Zukunft auf dieser Webseite auch über Warnungen vor gesundheitsschädlichen Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln informieren können. Damit bauen wir das Informationsangebot konsequent aus.“ Derzeit veröffentlichen die Bundesländer und das BVL auf www.lebensmittelwarnung.de Warnungen und Informationen der Lebensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon in einzelnen Haushalten befinden. Bald können die zuständigen Behörden auch vor Bakterien in Cremes oder fehlerhaftem Kinderspielzeug über dieses Webportal warnen. Die Entscheidung, die Seite um entsprechende Warnungen vor Bedarfsgegenständen (dazu gehören Verbraucherprodukte wie Spielzeug und Kleidung) sowie kosmetischen Mitteln zu erweitern, traf die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) bei ihrer Herbsttagung Mitte September 2012 in Hamburg. Das BVL wird die Erweiterung zusammen mit den Ländern umsetzen. Außerdem werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in naher Zukunft die Möglichkeit haben, sich via E-Mail-Newsletter sowie RSS-Feed über neue Warnungen benachrichtigen zu lassen. Die Verbraucher werden durch diese Neuerungen auf www.lebensmittelwarnung.de noch schneller und umfassender informiert als bisher. Die Benachrichtigung via Twitter ist bereits heute möglich.
  • 3. DATUM 18. Oktober 2012 SEITE 3 VON 3 NUMMER 301 SPERRFRIST Hintergrundinformationen Nach § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) soll die Öffentlichkeit über unsichere, ekelerregende oder aus anderen Gründen nicht verkehrsfähige Lebensmittel, die sich im Handel oder bei den Verbraucher/innen befinden können, informiert werden. Ebenso soll über Lebensmittel informiert werden, die geeignet sind, die Verbraucher/innen irrezuführen oder zu täuschen. Dies soll in gleicher Art und Weise erfolgen, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein kosmetisches Mittel oder ein Bedarfsgegenstand ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann. Solche Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit werden von Unternehmern und/oder von den zuständigen Behörden der Länder veröffentlicht. Generell ist die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln und damit auch die Information darüber Aufgabe der Bundesländer. Wenn das Produkt jedoch aus dem Ausland (z.B. via Internet) vertrieben wird und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert, warnt das BVL die Öffentlichkeit. Das Internetportal der Bundesländer und des BVL www.lebensmittelwarnung.de wurde am 21. Oktober 2011 online geschaltet. Seither wurden 106 Warnungen oder Informationen durch die zuständigen Behörden eingestellt, 59 davon sind bereits wieder aufgehoben. Die Medien werden automatisch über jede neue Warnung informiert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über Twitter benachrichtigen lassen. Die Webseite listet alle Warnungen in Deutschland auf; gleichzeitig kann nach Warnungen der einzelnen Bundesländer gefiltert werden.