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    DATUM    15. September 2011
  NUMMER     188
SPERRFRIST




             Verbraucherminister von Bund und Ländern diskutieren
             über Konsequenzen aus der Bekämpfung der EHEC-Epidemie


             Aigner: Sonderkommission von Bund und Ländern hat sich bewährt


             Bundesministerin Ilse Aigner diskutiert am 15./16. September bei der
             Verbraucherministerkonferenz in Bremerhaven mit ihren Länderkollegen über Konsequenzen
             aus der jüngsten EHEC-Epidemie in Deutschland. Die Kooperation und Kommunikation der
             Behörden im Krisenfall soll weiter verbessert werden.


             Bei der EHEC-Epidemie, die im Mai 2011 mit ersten Krankheitsfällen in Norddeutschland
             begann, handelte es sich um den schwersten Ausbruch einer Infektionskrankheit in den
             letzten Jahrzehnten. Der Bakterienstamm, der das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS)
             auslöste, war ungewöhnlich aggressiv. Die schwere Epidemie, die das Robert-Koch-Institut
             (RKI) am 4. Juli 2011 für beendet erklärt hat, forderte laut RKI 53 Tote. Unter den HUS-
             Patienten verstarben 35 und unter den EHEC-Patienten mit Gastroenteritis 18. Insgesamt
             wurden laut RKI 855 Erkrankungen an HUS und 2.987 Fälle von akuter Gastroenteritis
             übermittelt, die dem Ausbruch zugerechnet werden (Stand: 16.08.2011). Erkrankungsfälle
             wurden laut RKI aus allen Bundesländern berichtet, jedoch waren die fünf nördlichsten
             Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und
             Niedersachsen am stärksten betroffen.


             Unter Führung des Bundesverbraucherministeriums hatte die Bundesregierung nach
             Bekanntwerden der ersten Fälle einen nationalen Krisenstab eingerichtet. Zudem fanden
             kurzfristig mehrere Bund-Länder-Konferenzen unter Beteiligung der beiden
DATUM    15. September 2011                                                                  SEITE 2 VON 2

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             Bundesministerien für Verbraucherschutz und Gesundheit sowie weiterer Bundesbehörden
             statt, um alle Maßnahmen zu koordinieren. „Die Bundesbehörden haben in enger
             Abstimmung mit den Ländern schnell und entschlossen gehandelt, um die Ausbreitung von
             EHEC zu bekämpfen und die Ursache zu ermitteln. Unsere Experten haben rund um die Uhr
             gearbeitet, um die Epidemie so schnell wie möglich einzugrenzen und zu stoppen“, so die
             Bilanz von Bundesministerin Ilse Aigner bei der Konferenz der Verbraucherminister von
             Bund und Ländern (VSMK) in Bremerhaven. „Das entschlossene Handeln von Bund und
             Ländern war eine Gemeinschaftsleistung, die hohe Anerkennung verdient und auch von der
             EU-Kommission ausdrücklich gewürdigt wurde. Dennoch dürfen wir jetzt nicht die Hände in
             den Schoß legen. Wir werden wie vereinbart das Krisenmanagement von Bund und Ländern
             gründlich auswerten und gemeinsam diskutieren, wie wir uns noch besser auf solche
             Herausforderungen vorbereiten können“, sagte Aigner.


             Als Konsequenzen aus der Bekämpfung der EHEC-Epidemie stellt die
             Bundesverbraucherministerin bei der VSMK fünf Maßnahmen vor, von denen sich
             zwei bereits in der Umsetzung befinden:


             1. Bund-Länder-Taskforce
             Während der EHEC-Epidemie ist erstmals kurzfristig eine Task Force ins Leben gerufen
             worden, in der Spezialisten von Bundes- und Landesbehörden zusammenarbeiteten, um die
             komplizierten Lieferströme anhand von Einzeldaten zurückzuverfolgen. Durch das
             Zusammenfügen vieler tausend Mosaiksteinchen ist es gelungen, ein zuverlässiges
             bundesweites Lagebild zu erzeugen. Damit konnte im Ergebnis die Ursache des
             Geschehens zügig aufgeklärt und der Eintrag des Erregers in die Lebensmittelkette schnell
             und wirkungsvoll gestoppt werden. Die Task Force, eine Art Sonderkommission mit Sitz am
             Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin, hat sich
             bewährt und soll nach den Vorstellungen des Bundesverbraucherministeriums künftig ein
             fester Bestandteil des Krisenmanagements sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass
             Experten der Bundesinstitute, Länderbehörden, der EU-Behörden und der betroffenen
             Ministerien schnell und effizient die Ursachen von Lebensmittelkrisen aufklären können.
             Einzelheiten dazu sollen auf der Verbraucherministerkonferenz besprochen werden.


             2. Krisenkommunikation
             Die EHEC-Krise hat gezeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher behördliche
             Warnungen erfreulicherweise sehr ernst nehmen. Bei Lebensmittelkrisen und
             außergewöhnlichen Ereignissen im Bereich Tierseuchen sollten die zuständigen Behörden
             des Bundes und der Länder ihre Kommunikation in Zukunft noch enger untereinander
DATUM    15. September 2011                                                                    SEITE 3 VON 3

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             abstimmen. Das Bundesverbraucherministerium setzt sich dafür ein, dass sich Bund und
             Länder im Rahmen der VSMK auf diesen Vorschlag verständigen. Ziel ist es, die
             Öffentlichkeit und die Medien schnell und umfassend mit einheitlichen Botschaften zu
             informieren.


             3. Neue Meldepflichten, kurze Meldewege

             Als weitere Konsequenz aus dem EHEC-Geschehen werden wichtige Änderungen im
             Infektionsschutzgesetz vorgenommen: Vorgesehen ist unter anderem eine Beschleunigung
             des Meldeweges für Infektionskrankheiten, von Ärzten an das Gesundheitsamt innerhalb von
             24 Stunden. Zusätzlich wird es künftig eine Unterrichtungspflicht für die Gesundheitsämter
             an die Lebensmittelüberwachungsbehörden geben, sobald der Verdacht besteht, dass
             Lebensmittel die Ursache für den Infektionsausbruch sein könnten. Das Bundeskabinett hat
             diesen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits zugestimmt.

             4. Verbesserte Aufklärung des Personals
             Des weiteren müssen künftig alle Personen, die gewerbsmäßig Sprossen und Keimlinge
             zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum
             Rohverzehr herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, bei erstmaliger Aufnahme
             der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt und später alle zwei Jahre durch den
             Lebensmittelunternehmer über wichtige Hygiene- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit
             diesen Lebensmitteln belehrt werden. Auch diese Gesetzesänderung hat das
             Bundeskabinett bereits beschlossen.


             5. Verbesserter Schutz vor Lebensmittelinfektionen
             Bei Lebensmitteln, die roh gegessen werden, müssen besondere Maßnahmen zum Schutz
             vor Krankheitserregern beachtet werden. Um das Risiko einer Infektion durch belastete
             Lebensmittel noch effektiver vorbeugen zu können, prüft das Bundesverbraucherministerium
             zur Zeit mögliche Ergänzungen des europäischen und des nationalen
             Lebensmittelhygienerechts. Zusätzlich wird ermittelt, in welchen Bereichen noch
             Forschungsbedarf besteht, vor allem mit Blick auf die Verbesserung der analytischen
             Methoden zum mikrobiologischen Nachweis von EHEC in Lebensmitteln pflanzlichen
             Ursprungs. Zu humanmedizinischen Fragestellungen wird das Robert-Koch-Institut im Herbst
             2011 eine wissenschaftliche Arbeitstagung veranstalten.

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  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de mitteilung INTERNET www.bmelv.de DATUM 15. September 2011 NUMMER 188 SPERRFRIST Verbraucherminister von Bund und Ländern diskutieren über Konsequenzen aus der Bekämpfung der EHEC-Epidemie Aigner: Sonderkommission von Bund und Ländern hat sich bewährt Bundesministerin Ilse Aigner diskutiert am 15./16. September bei der Verbraucherministerkonferenz in Bremerhaven mit ihren Länderkollegen über Konsequenzen aus der jüngsten EHEC-Epidemie in Deutschland. Die Kooperation und Kommunikation der Behörden im Krisenfall soll weiter verbessert werden. Bei der EHEC-Epidemie, die im Mai 2011 mit ersten Krankheitsfällen in Norddeutschland begann, handelte es sich um den schwersten Ausbruch einer Infektionskrankheit in den letzten Jahrzehnten. Der Bakterienstamm, der das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) auslöste, war ungewöhnlich aggressiv. Die schwere Epidemie, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am 4. Juli 2011 für beendet erklärt hat, forderte laut RKI 53 Tote. Unter den HUS- Patienten verstarben 35 und unter den EHEC-Patienten mit Gastroenteritis 18. Insgesamt wurden laut RKI 855 Erkrankungen an HUS und 2.987 Fälle von akuter Gastroenteritis übermittelt, die dem Ausbruch zugerechnet werden (Stand: 16.08.2011). Erkrankungsfälle wurden laut RKI aus allen Bundesländern berichtet, jedoch waren die fünf nördlichsten Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen am stärksten betroffen. Unter Führung des Bundesverbraucherministeriums hatte die Bundesregierung nach Bekanntwerden der ersten Fälle einen nationalen Krisenstab eingerichtet. Zudem fanden kurzfristig mehrere Bund-Länder-Konferenzen unter Beteiligung der beiden
  • 2. DATUM 15. September 2011 SEITE 2 VON 2 NUMMER 188 SPERRFRIST Bundesministerien für Verbraucherschutz und Gesundheit sowie weiterer Bundesbehörden statt, um alle Maßnahmen zu koordinieren. „Die Bundesbehörden haben in enger Abstimmung mit den Ländern schnell und entschlossen gehandelt, um die Ausbreitung von EHEC zu bekämpfen und die Ursache zu ermitteln. Unsere Experten haben rund um die Uhr gearbeitet, um die Epidemie so schnell wie möglich einzugrenzen und zu stoppen“, so die Bilanz von Bundesministerin Ilse Aigner bei der Konferenz der Verbraucherminister von Bund und Ländern (VSMK) in Bremerhaven. „Das entschlossene Handeln von Bund und Ländern war eine Gemeinschaftsleistung, die hohe Anerkennung verdient und auch von der EU-Kommission ausdrücklich gewürdigt wurde. Dennoch dürfen wir jetzt nicht die Hände in den Schoß legen. Wir werden wie vereinbart das Krisenmanagement von Bund und Ländern gründlich auswerten und gemeinsam diskutieren, wie wir uns noch besser auf solche Herausforderungen vorbereiten können“, sagte Aigner. Als Konsequenzen aus der Bekämpfung der EHEC-Epidemie stellt die Bundesverbraucherministerin bei der VSMK fünf Maßnahmen vor, von denen sich zwei bereits in der Umsetzung befinden: 1. Bund-Länder-Taskforce Während der EHEC-Epidemie ist erstmals kurzfristig eine Task Force ins Leben gerufen worden, in der Spezialisten von Bundes- und Landesbehörden zusammenarbeiteten, um die komplizierten Lieferströme anhand von Einzeldaten zurückzuverfolgen. Durch das Zusammenfügen vieler tausend Mosaiksteinchen ist es gelungen, ein zuverlässiges bundesweites Lagebild zu erzeugen. Damit konnte im Ergebnis die Ursache des Geschehens zügig aufgeklärt und der Eintrag des Erregers in die Lebensmittelkette schnell und wirkungsvoll gestoppt werden. Die Task Force, eine Art Sonderkommission mit Sitz am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin, hat sich bewährt und soll nach den Vorstellungen des Bundesverbraucherministeriums künftig ein fester Bestandteil des Krisenmanagements sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Experten der Bundesinstitute, Länderbehörden, der EU-Behörden und der betroffenen Ministerien schnell und effizient die Ursachen von Lebensmittelkrisen aufklären können. Einzelheiten dazu sollen auf der Verbraucherministerkonferenz besprochen werden. 2. Krisenkommunikation Die EHEC-Krise hat gezeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher behördliche Warnungen erfreulicherweise sehr ernst nehmen. Bei Lebensmittelkrisen und außergewöhnlichen Ereignissen im Bereich Tierseuchen sollten die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder ihre Kommunikation in Zukunft noch enger untereinander
  • 3. DATUM 15. September 2011 SEITE 3 VON 3 NUMMER 188 SPERRFRIST abstimmen. Das Bundesverbraucherministerium setzt sich dafür ein, dass sich Bund und Länder im Rahmen der VSMK auf diesen Vorschlag verständigen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit und die Medien schnell und umfassend mit einheitlichen Botschaften zu informieren. 3. Neue Meldepflichten, kurze Meldewege Als weitere Konsequenz aus dem EHEC-Geschehen werden wichtige Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen: Vorgesehen ist unter anderem eine Beschleunigung des Meldeweges für Infektionskrankheiten, von Ärzten an das Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden. Zusätzlich wird es künftig eine Unterrichtungspflicht für die Gesundheitsämter an die Lebensmittelüberwachungsbehörden geben, sobald der Verdacht besteht, dass Lebensmittel die Ursache für den Infektionsausbruch sein könnten. Das Bundeskabinett hat diesen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits zugestimmt. 4. Verbesserte Aufklärung des Personals Des weiteren müssen künftig alle Personen, die gewerbsmäßig Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt und später alle zwei Jahre durch den Lebensmittelunternehmer über wichtige Hygiene- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit diesen Lebensmitteln belehrt werden. Auch diese Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett bereits beschlossen. 5. Verbesserter Schutz vor Lebensmittelinfektionen Bei Lebensmitteln, die roh gegessen werden, müssen besondere Maßnahmen zum Schutz vor Krankheitserregern beachtet werden. Um das Risiko einer Infektion durch belastete Lebensmittel noch effektiver vorbeugen zu können, prüft das Bundesverbraucherministerium zur Zeit mögliche Ergänzungen des europäischen und des nationalen Lebensmittelhygienerechts. Zusätzlich wird ermittelt, in welchen Bereichen noch Forschungsbedarf besteht, vor allem mit Blick auf die Verbesserung der analytischen Methoden zum mikrobiologischen Nachweis von EHEC in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs. Zu humanmedizinischen Fragestellungen wird das Robert-Koch-Institut im Herbst 2011 eine wissenschaftliche Arbeitstagung veranstalten.