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Fassung vom 02.02.2010




                            Modernisierungsvereinbarung
                                            zwischen



_____________________________________________________

(nachfolgend „Mieter“)

                                               und

der Sahle Wohnen GmbH & Co. KG / Sahle Baubetreuungsges. mbH, Bismarckstr. 34, 48268 Greven

(nachfolgend „Vermieter“)

betreffend die Modernisierung und Instandsetzung der Wohnung

_____________________________________________________

im Zuge der Modernisierung und Instandsetzung der gesamten Wohnanlage

I.   Vorbemerkung

Der Vermieter plant in der vom Mieter bewohnten Wohnanlage umfangreiche Modernisierungs- und
Instandsetzungsarbeiten. Ziel ist es, den Gebäudekomplex grundlegend instand zu setzen und ener-
getisch zu ertüchtigen, damit die Bausubstanz für die kommenden Jahre und Jahrzehnte die Anforde-
rungen an ein behagliches und gesundes Wohnen erfüllt.

Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Vermieter und Mieter gemeinsam darauf hinarbeiten,
dass die geplanten Maßnahmen ordnungsgemäß und sozial verträglich durchgeführt werden. Wäh-
rend der Bauzeit soll das Gebäude bewohnt bleiben. Daher ist bei der Durchführung der Arbeiten ins-
besondere zu gewährleisten, dass das Gebäude auch bewohnbar bleibt. Die nachfolgende Vereinba-
rung soll dazu beitragen, dass das Ziel einer verbesserten und schöneren Wohnumgebung reibungs-
los erreicht wird.

II. Art, Umfang und Dauer der geplanten Maßnahmen

          • Maßnahmen am Wohngebäude

Außerhalb der gemieteten Räume werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

          •

          •

          •

          •

          •

          •

          •
• Maßnahmen innerhalb der gemieteten Räume

Die       folgenden        Maßnahmen       sind      in    den     folgenden       Räumen       geplant:
(hier folgt eine detaillierte, gemeinsam mit dem Vermieter erarbeitete und abgesprochene Darstellung
aller Arbeitsschritte, z.B.: Wo läuft welche Leitung, was wird wo entfernt, was wird wo neu installiert?)

                   i. Wohnzimmer

                   ii. Schlafzimmer

                  iii. Küche

                  iv. Bad

                   v. WC

                  vi. Flur

                 vii. Arbeitszimmer

                 viii. Kinderzimmer

                  ix. Abstellraum

                   x. weitere Räume

                  xi. Keller

                 xii. Dachboden

           • Dekorativer Zustand

Derzeit ist in den von der Baumaßnahme betroffenen Räumen folgender dekorativer Zustand vorhan-
den:
a. Wohnzimmer

                   ii. Schlafzimmer

                  iii. Küche

                  iv. Bad

                   v. WC

                  vi. Flur

                 vii. Arbeitszimmer

                 viii. Kinderzimmer

                  ix. Abstellraum

                   x. weitere Räume

                  xi. Keller

                 xii. Dachboden



                                                                                                       2
Der Vermieter stellt diesen dekorativen Zustand binnen einer Woche nach Beendigung der Baumaß-
nahme in den gemieteten Räumen wieder her bzw. sorgt für einen gleichwertigen dekorativen Zu-
stand, wobei er sich nach den Wünschen des Mieters zu richten hat. Andernfalls ist der Mieter be-
rechtigt, einen Fachhandwerker mit der Wiederherstellung des dekorativen Zustands zu beauftragen
und die Kosten hierfür mit künftigen Mieten zu verrechnen.

           • Schimmel und Durchfeuchtungen

In der Wohnung des Mieters haben sich bislang in folgenden Räumen auf folgenden Wänden Schim-
mel und/oder Durchfeuchtungen gezeigt:

____________________________________________________

Im Nachgang zu der durchgeführten Außendämmung erfolgt eine fachgerechte Schimmelsanierung
der betroffenen Flächen. Durchfeuchtete Wände werden getrocknet, mit Schimmel belasteter Putz
ausgetauscht und der dekorative Zustand der Wand gemäß Ziffer 3. wieder hergestellt.

           • Einbaumöbel/maßgefertigte Einrichtungsgegenstände

In den gemieteten Räumen befinden sich folgende fest verbauten Möbel bzw. maßgefertigten Einrich-
tungsgegenstände (z.B. Küche, Wohnzimmerschrank, Schlafzimmergarnitur, Kellerregale, großer
Schrank im Keller, Markise, Rollläden, Gardinen):

           •

           •

           •

           •

           •

           •

           •

           •

           •

Soweit ein (teilweiser) Abbau dieser Gegenstände wegen der Arbeiten erforderlich wird, stellt der Ver-
mieter Umzugskartons und Verpackungsmaterial, sowie Hilfskräfte, die das Aus- und Einräumen, das
Ab- und Aufbauen sowie den Hin- und Rücktransport übernehmen. Soweit Möbel oder Einrichtungs-
gegenstände wegen Veränderungen der gemieteten Räume (z.B. Leitungsschächte in der Küche,
verringerte Deckenhöhen im Keller) beim Wiedereinbau angepasst werden müssen, erfolgt dies auf
Kosten des Vermieters. Lassen sich Möbel oder Einrichtungsgegenstände gar nicht mehr einbauen,
übernimmt der Vermieter die Kosten der Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Möbelstücks oder
Einrichtungsgegenstands entsprechend dem Neupreis des unbrauchbar gewordenen Möbels/Einrich-
tungsgegenstands. Vorstehendes gilt auch für Markisen und Rollläden.

           • Beginn und Dauer der gesamten Maßnahme

Der Vermieter fügt dieser Vereinbarung einen verbindlichen Bauzeitenplan bei, aus dem sich Beginn
und Ende jeder einzelnen der unter Ziffer 1. genannten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß-
nahmen ergibt. Sollten sich Abweichungen von diesem Bauzeitenplan ergeben, wird der Vermieter
den Mieter unverzüglich und ohne dass es einer Aufforderung bedarf hiervon durch Überlassung ei-
nes aktualisierten Bauzeitenplans in Kenntnis setzen.

                                                                                                    3
Der Mieter teilt dem Vermieter geplante Abwesenheitszeiten mit. Kann der Mieter dem Vermieter den
Zugang zu gemieteten Räumen z.B. wegen Urlaubsabwesenheit, aber auch aufgrund unvorhersehba-
rer Ereignisse (z.B. Krankheit) vorübergehend nicht gewähren, hat der Vermieter seine Planung ent-
sprechend anzupassen, wobei ein Ausgleich zwischen den Interessen des Mieters und des Vermie-
ters angestrebt wird.

             • Beginn und Dauer der Maßnahmen in gemieteten Räumen

Aus dem Bauzeitenplan ergibt sich auch der grobe Zeitplan für die in den vom Mieter gemieteten
Räumen unter Ziffer 2. genannten Maßnahmen. Spätestens eine Woche vor dem konkreten Beginn
dieser Maßnahmen wird dem Mieter schriftlich mitgeteilt, wann (an welchen Tagen, zu welchen Zei-
ten) welche Maßnahmen in den gemieteten Räumen durchgeführt werden. Sollten sich die Termine
wieder verschieben wird auch dies dem Mieter unverzüglich schriftlich durch Überlassung eines geän-
derten Zeitplans mitgeteilt.

Kommt es zu einer Verschiebung der Arbeiten in den gemieteten Räumen auf einen Zeitraum außer-
halb des Zeitfensters gemäß Bauzeitenplan, und kann der Mieter dem Vermieter den Zugang zu ge-
mieteten Räumen z.B. wegen Urlaubsabwesenheit, aber auch aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse
(z.B. Krankheit) vorübergehend nicht gewähren, hat der Vermieter seine Planung entsprechend anzu-
passen.

III. Individuelle Bedürfnisse des Mieters

1. Stellung einer Ausweichwohnung/Ersatzunterbringung für Haustiere

Der Mieter ist aus gesundheitlichen Gründen auf Stellung einer Ersatzunterkunft für die Zeit der Arbei-
ten in der Wohnung/für die gesamte Zeit der Baumaßnahme angewiesen. Die Ersatzunterkunft muss
die folgenden Bedingungen erfüllen (z.B. Pflegebett, barrierefreier Zugang):

__________________________________________________________________

(oder/und)

Der Mieter hält folgende/s Haustier/e:

_______________________________________________

Für die Dauer der Arbeiten in der Wohnung/für die gesamte Zeit der Baumaßnahme müssen die
Haustiere anderweitig untergebracht werden. Die Ersatzunterkunft muss die folgenden Bedingungen
erfüllen:

__________________________________________________________________

Der Mieter/die Haustiere werden daher in der Zeit von ________ bis ________ untergebracht in

__________________________________________________________________.

Unterbringung sowie Hin- und Rücktransport des Mieters/der Haustiere erfolgt auf Kosten des Ver-
mieters einschließlich nachfolgenden Gepäcks/ nachfolgender Einrichtungsgegenstände:

             •

             •

             •

             •

             •

                                                                                                     4
• Stellung eines Ersatz-WC

Der Mieter verbleibt während der gesamten Baumaßnahme in der Wohnung. Für die Zeit, in der das
WC tagsüber nicht nutzbar ist wird ihm eine Campingtoilette zur Verfügung gestellt und täglich ge-
leert/desinfiziert.

           • Ausweichduschen/-bäder/-wascheinrichtungen

Für die Dauer der Unbenutzbarkeit des Bades stellt der Vermieter ein Ausweichbad samt Waschma-
schine und Wäschetrockner zur Verfügung. Das Ausweichbad wird dreimal täglich durch den Vermie-
ter gründlich gereinigt, einmal täglich desinfiziert.

Es wird eine Duschwohnung im Hause _____________________ eingerichtet. (Alternativ:) Es wer-
den Ausweichduschen in Containern in unmittelbarer Nähe des Hauseingangs (max. 15m) eingerich-
tet. Ein Duschcontainer wird maximal drei Mietparteien gleichzeitig zur Verfügung gestellt. Die Dusch-
container sind nur mithilfe eines Schlüssels zu öffnen, der ausschließlich den jeweiligen Nutzern zur
Verfügung gestellt wird. Die Duschcontainer sind von innen abschließbar. Der Weg zu den Duschcon-
tainern wird ebenerdig und gut ausgeleuchtet gestaltet.

Stromversorgung in den vermieteten Räumen

Der Vermieter gewährleistet die Versorgung der vermieteten Räume mit Strom. Insbesondere Kühl-
und Tiefkühlschränke sollen permanent in Betrieb bleiben. Der Vermieter haftet für den Verlust von
Kühl- bzw. Gefriergut nach Maßgabe der Ziffer VI. 3.

IV. Baustellenbetrieb

             Der Baustellenbetrieb erfolgt geordnet und koordiniert. Die Planung schafft Si-
             cherheit für den Mieter, dass die in dem Bauzeitenplan genannten Termine einge-
             halten werden.

1. Zugang zu den Häusern

Während der gesamten Baumaßnahme trägt der Vermieter Sorge, dass jederzeit ein möglichst bar-
rierefreier und gut beleuchteter Zugang zum Haus besteht. Briefkästen und Klingeltableaus sind stets
gut sichtbar und beleuchtet. Die Türöffnungsanlage bleibt in Betrieb. Die Haustür bleibt auch tagsüber
geschlossen. Handwerker lassen die Haustür nur offen stehen, sofern dies aus arbeitstechnischen
Gründen zwingend erforderlich ist.

           • Zustand der Gemeinschaftsflächen

Die Handwerker rauchen nicht im Haus. Bauschutt und Staub werden jeden Tag entfernt und alle Ge-
meinschaftsflächen permanent so sauber wie möglich gehalten. Werkzeug und Baumaterial behin-
dern den Zugang zum Haus und das Durchkommen im Treppenhaus so wenig wie möglich. Der Ver-
mieter trägt durch entsprechende Anweisung der Hausmeister oder anderer Personen Sorge, dass
die Einhaltung dieser Regelungen ständig überwacht wird.

           • Herstellung von Baufreiheit in den vermieteten Räumen/gang- und schließbarma-
             chung von Türen

Ist ein Verbringen von Möbeln oder anderen Gegenständen in andere Räume oder zur vorübergehen-
den Lagerung außerhalb der Wohnung erforderlich, stellt der Vermieter Umzugskartons und Verpa-
ckungsmaterial, sowie Hilfskräfte, die das Aus- und Einräumen, das Ab- und Aufbauen sowie den
Hin- und Rücktransport übernehmen. Übernimmt der Mieter diese Aufgaben, so erhält er eine Auf-
wandsentschädigung gem. Ziffer VI. 1.

Der Vermieter veranlasst die gang- und schließbarmachung der Türen innerhalb der Wohnung, damit
der Mieter seine Einrichtungsgegenstände in diesen Räumen wegschließen kann, solange in anderen
Räumen gearbeitet wird.

                                                                                                    5
Der Mieter muss sich darauf verlassen können, dass Baumaßnahmen innerhalb der gemieteten Räu-
me wie sie unter Ziffer I. 2. vereinbart sind auch durchgeführt werden. Demgemäß muss der Vermie-
ter gewährleisten, dass angekündigte Maßnahmen, für die Baufreiheit geschaffen werden muss, nach
Schaffung der Baufreiheit auch durchgeführt werden. Verschieben sich Maßnahmen nach Schaffung
von Baufreiheit, wird der Vermieter für die vorübergehende Wiedereinrichtung der betroffenen Räume
sorgen.

          • Zugang zu den vermieteten Räumen

Der Mieter gewährt dem Vermieter zu den im Bauzeitenplan genannten Zeiten Zugang zu den jeweils
von Arbeiten betroffenen vermieteten Räumen. Der Mieter muss hierfür im Falle der Berufstätigkeit
ggf. dafür sogen, dass Dritte vor Ort sind und den Zugang ermöglichen. Daher ist es von besonderer
Bedeutung, dass die Arbeitszeiten gemäß Bauzeitenplan eingehalten werden bzw. Änderungen
schnellstmöglich kommuniziert werden.

          • Sorgfältiger Umgang mit dem Mietereigentum/Reinigung der Wohnung

Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass das Eigentum des Mieters so wenig wie möglich in Mitleiden-
schaft gezogen wird. Der Vermieter haftet dem Mieter für Schäden an dessen Eigentum und ersetzt
zerstörtes Eigentum zum Neupreis.

Vor Beginn von Innenarbeiten wird der Boden in der Wohnung des Mieters durch den Vermieter fach-
gerecht abgeklebt und das Mobiliar so abgedeckt bzw. beiseite geräumt, dass keine Beschädigung
durch Verschmutzung von Baustaub erfolgt.

Bei Bohrarbeiten trägt der Vermieter dafür Sorge, dass diese so umsichtig durchgeführt werden, dass
sich der Staub nicht im ganzen Raum/Wohnung verteilen kann. Der Baustaub wird mit Baustaubsau-
gern entfernt.

Am Ende eines jeden Tages werden die vermieteten Räume grob gereinigt (besenrein). Nach Beendi-
gung der Baumaßnahmen bzw. am Ende eines Bauabschnitts erfolgt eine sorgfältige Reinigung aller
betroffenen vermieteten Räume samt Mobiliar nach hausfrauenart. Erfolgt die Endreinigung nicht bin-
nen 24 Stunden ist der Mieter berechtigt, einen Reinigungsdienst zu beauftragen bzw. selbst die Rei-
nigung vorzunehmen und die Kosten gem. Ziffer VI. 1 hierfür mit künftigen Mietezahlungen zu ver-
rechnen. Sonstige Aufwendungsersatzansprüche des Mieters bleiben unberührt.

V. Information und Kommunikation

Bevor die Arbeiten beginnen, werden die Handwerker von den jeweiligen Vorgesetzten vorgestellt,
damit das Betreten der Wohnung durch unbefugte Personen ausgeschlossen werden kann. Es wird
gewährleistet, das stets ein deutschsprachiger Mitarbeiter vor Ort und zu erreichen ist.

Der Vermieter nennt dem Mieter einen stets zu erreichenden Ansprechpartner für alle Fragen rund
um die Maßnahme. Eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit sowie persönliche Sprechzeiten min-
destens zweimal wöchentlich werden gewährleistet. Der Ansprechpartner vor Ort ist berechtigt, Ent-
scheidungen für den Vermieter zu treffen.

Der Ansprechpartner des Vermieters ist unter Der Mieter ist unter folgender/folgenden Rufnummer/n
zu erreichen:

_______________________________________

_______________________________________

_______________________________________

Ergänzend hierzu dienen die unter Ziffer II. 5. und 6. genannten Bauzeitenpläne der Information des
Mieters.

Der Mieter ist unter folgender/folgenden Rufnummer/n zu erreichen:
                                                                                                  6
_______________________________________

_______________________________________

_______________________________________

VI. Mietminderung, Aufwendungsersatz, Schadenersatz

1. Aufwendungsersatz

Der Mieter erhält für jede von ihm oder Freunden/Bekannten/Verwandten geleistete Arbeitsstunde im
Rahmen der Arbeiten (Räumen, Packen, Putzen) € 10,- gegen Vorlage einer Aufstellung, aus der sich
der Anlass der Tätigkeit ergibt sowie die Anzahl der aufgewandten Stunden. Für die Zeit, in der die
Küche unbenutzbar ist erhält der Mieter für jeden Haushaltsangehörigen einen pauschalen Ausgleich
für den entstehenden Verpflegungsmehraufwand in Höhe von € 8;- pro Tag.

          • Mietminderung

Für die Dauer der gesamten Maßnahme erhält der Mieter eine Mietminderung in Höhe von _____%
bezogen auf die Gesamtmiete. Die Mietminderung beträgt damit monatlich € _______ und wird dem
Mietekonto des Mieters ab _________ bis zur Fertigstellung für den jeweiligen Monat gutgeschrieben.

          • Schadenersatz

Der Vermieter haftet dem Mieter für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen im
Verlauf der Baumaßnahme wie ein Hausratversicherer. Insbesondere die folgenden Wertgegenstän-
de sind in den vermieteten Räumen vorhanden und in einem mangelfreien Zustand (der Vermieter
hatte Gelegenheit, die Gegenstände in Augenschein zu nehmen):

          •

          •

          •

          •

          •

          •

          •

          •

          •

VII. Wohnfläche

Durch die Baumaßnahmen verändert sich die Größe der Wohnung. Die Veränderung ist aber so ge-
ring, dass eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche um mehr als 10% nicht erfolgt.
Für Mieterhöhungen, die Abrechnung der Betriebskosten und dergleichen wird daher die vertraglich
vereinbarte Wohnfläche beibehalten.

VIII.Modernisierungsmieterhöhung

Mit Beginn des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Maßnahme beendet ist, erhöht
sich die Miete um € _______ auf € _______ monatlich. Das entspricht einer Mieterhöhung von € ____
je m² Wohnfläche.

                                                                                                 7
IX. Umgang mit Problemen

Sollten Unstimmigkeiten hinsichtlich der Durchführung einzelner Maßnahmen ergeben, vereinbaren
die Parteien, dass in so einem Fall die Arbeiten ruhen sollen, bis eine einvernehmliche Einigung er-
zielt wurde. Damit dies so schnell und unkompliziert wie möglich vonstatten geht, ist es von besonde-
rer Bedeutung, dass der unter Ziffer V. genannte Ansprechpartner stets zu erreichen ist.

X. Sonstiges

Z.B. Vereinbarungen über die Durchführung besonderer Arbeiten




XI. Abschluss dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung wird von Mieter und Vermieter persönlich unterschrieben. Soweit der Vermieter
einen Vertreter mit der Unterzeichnung beauftragt, weist der Bevollmächtigte seine Vollmacht nach.
Der Nachweis wird in Kopie zu jeder Ausfertigung dieser Vereinbarung genommen.

XII. Umfang dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung besteht aus

          • diesem Text (Umfang: ____ Seiten)

          • einem Bauzeitenplan

          • einer Vollmacht gemäß Ziffer XI

          folgenden weiteren Anlagen:

          •

          •

          •

          •




                                                                                                   8
XIII.Kenntnisnahme dieser Vereinbarung

Jeweils eine Kopie dieser Vereinbarung erhalten:

          • der Vermieter

          • der Mieter

          • jeder mit der Ausführung einzelner Bauabschnitte beauftragte Unternehmer

          • der in Ziffer V. genannte Ansprechpartner des Vermieters

          • der Mieterverein zu Hamburg




Hamburg, den _____________________



_____________________________                      _____________________________

       Unterschrift Vermieter                            Unterschrift Mieter




                                                                                       9

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C:\Fakepath\Modernisierungsvereinbarung

  • 1. Fassung vom 02.02.2010 Modernisierungsvereinbarung zwischen _____________________________________________________ (nachfolgend „Mieter“) und der Sahle Wohnen GmbH & Co. KG / Sahle Baubetreuungsges. mbH, Bismarckstr. 34, 48268 Greven (nachfolgend „Vermieter“) betreffend die Modernisierung und Instandsetzung der Wohnung _____________________________________________________ im Zuge der Modernisierung und Instandsetzung der gesamten Wohnanlage I. Vorbemerkung Der Vermieter plant in der vom Mieter bewohnten Wohnanlage umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten. Ziel ist es, den Gebäudekomplex grundlegend instand zu setzen und ener- getisch zu ertüchtigen, damit die Bausubstanz für die kommenden Jahre und Jahrzehnte die Anforde- rungen an ein behagliches und gesundes Wohnen erfüllt. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Vermieter und Mieter gemeinsam darauf hinarbeiten, dass die geplanten Maßnahmen ordnungsgemäß und sozial verträglich durchgeführt werden. Wäh- rend der Bauzeit soll das Gebäude bewohnt bleiben. Daher ist bei der Durchführung der Arbeiten ins- besondere zu gewährleisten, dass das Gebäude auch bewohnbar bleibt. Die nachfolgende Vereinba- rung soll dazu beitragen, dass das Ziel einer verbesserten und schöneren Wohnumgebung reibungs- los erreicht wird. II. Art, Umfang und Dauer der geplanten Maßnahmen • Maßnahmen am Wohngebäude Außerhalb der gemieteten Räume werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt: • • • • • • •
  • 2. • Maßnahmen innerhalb der gemieteten Räume Die folgenden Maßnahmen sind in den folgenden Räumen geplant: (hier folgt eine detaillierte, gemeinsam mit dem Vermieter erarbeitete und abgesprochene Darstellung aller Arbeitsschritte, z.B.: Wo läuft welche Leitung, was wird wo entfernt, was wird wo neu installiert?) i. Wohnzimmer ii. Schlafzimmer iii. Küche iv. Bad v. WC vi. Flur vii. Arbeitszimmer viii. Kinderzimmer ix. Abstellraum x. weitere Räume xi. Keller xii. Dachboden • Dekorativer Zustand Derzeit ist in den von der Baumaßnahme betroffenen Räumen folgender dekorativer Zustand vorhan- den: a. Wohnzimmer ii. Schlafzimmer iii. Küche iv. Bad v. WC vi. Flur vii. Arbeitszimmer viii. Kinderzimmer ix. Abstellraum x. weitere Räume xi. Keller xii. Dachboden 2
  • 3. Der Vermieter stellt diesen dekorativen Zustand binnen einer Woche nach Beendigung der Baumaß- nahme in den gemieteten Räumen wieder her bzw. sorgt für einen gleichwertigen dekorativen Zu- stand, wobei er sich nach den Wünschen des Mieters zu richten hat. Andernfalls ist der Mieter be- rechtigt, einen Fachhandwerker mit der Wiederherstellung des dekorativen Zustands zu beauftragen und die Kosten hierfür mit künftigen Mieten zu verrechnen. • Schimmel und Durchfeuchtungen In der Wohnung des Mieters haben sich bislang in folgenden Räumen auf folgenden Wänden Schim- mel und/oder Durchfeuchtungen gezeigt: ____________________________________________________ Im Nachgang zu der durchgeführten Außendämmung erfolgt eine fachgerechte Schimmelsanierung der betroffenen Flächen. Durchfeuchtete Wände werden getrocknet, mit Schimmel belasteter Putz ausgetauscht und der dekorative Zustand der Wand gemäß Ziffer 3. wieder hergestellt. • Einbaumöbel/maßgefertigte Einrichtungsgegenstände In den gemieteten Räumen befinden sich folgende fest verbauten Möbel bzw. maßgefertigten Einrich- tungsgegenstände (z.B. Küche, Wohnzimmerschrank, Schlafzimmergarnitur, Kellerregale, großer Schrank im Keller, Markise, Rollläden, Gardinen): • • • • • • • • • Soweit ein (teilweiser) Abbau dieser Gegenstände wegen der Arbeiten erforderlich wird, stellt der Ver- mieter Umzugskartons und Verpackungsmaterial, sowie Hilfskräfte, die das Aus- und Einräumen, das Ab- und Aufbauen sowie den Hin- und Rücktransport übernehmen. Soweit Möbel oder Einrichtungs- gegenstände wegen Veränderungen der gemieteten Räume (z.B. Leitungsschächte in der Küche, verringerte Deckenhöhen im Keller) beim Wiedereinbau angepasst werden müssen, erfolgt dies auf Kosten des Vermieters. Lassen sich Möbel oder Einrichtungsgegenstände gar nicht mehr einbauen, übernimmt der Vermieter die Kosten der Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Möbelstücks oder Einrichtungsgegenstands entsprechend dem Neupreis des unbrauchbar gewordenen Möbels/Einrich- tungsgegenstands. Vorstehendes gilt auch für Markisen und Rollläden. • Beginn und Dauer der gesamten Maßnahme Der Vermieter fügt dieser Vereinbarung einen verbindlichen Bauzeitenplan bei, aus dem sich Beginn und Ende jeder einzelnen der unter Ziffer 1. genannten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen ergibt. Sollten sich Abweichungen von diesem Bauzeitenplan ergeben, wird der Vermieter den Mieter unverzüglich und ohne dass es einer Aufforderung bedarf hiervon durch Überlassung ei- nes aktualisierten Bauzeitenplans in Kenntnis setzen. 3
  • 4. Der Mieter teilt dem Vermieter geplante Abwesenheitszeiten mit. Kann der Mieter dem Vermieter den Zugang zu gemieteten Räumen z.B. wegen Urlaubsabwesenheit, aber auch aufgrund unvorhersehba- rer Ereignisse (z.B. Krankheit) vorübergehend nicht gewähren, hat der Vermieter seine Planung ent- sprechend anzupassen, wobei ein Ausgleich zwischen den Interessen des Mieters und des Vermie- ters angestrebt wird. • Beginn und Dauer der Maßnahmen in gemieteten Räumen Aus dem Bauzeitenplan ergibt sich auch der grobe Zeitplan für die in den vom Mieter gemieteten Räumen unter Ziffer 2. genannten Maßnahmen. Spätestens eine Woche vor dem konkreten Beginn dieser Maßnahmen wird dem Mieter schriftlich mitgeteilt, wann (an welchen Tagen, zu welchen Zei- ten) welche Maßnahmen in den gemieteten Räumen durchgeführt werden. Sollten sich die Termine wieder verschieben wird auch dies dem Mieter unverzüglich schriftlich durch Überlassung eines geän- derten Zeitplans mitgeteilt. Kommt es zu einer Verschiebung der Arbeiten in den gemieteten Räumen auf einen Zeitraum außer- halb des Zeitfensters gemäß Bauzeitenplan, und kann der Mieter dem Vermieter den Zugang zu ge- mieteten Räumen z.B. wegen Urlaubsabwesenheit, aber auch aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Krankheit) vorübergehend nicht gewähren, hat der Vermieter seine Planung entsprechend anzu- passen. III. Individuelle Bedürfnisse des Mieters 1. Stellung einer Ausweichwohnung/Ersatzunterbringung für Haustiere Der Mieter ist aus gesundheitlichen Gründen auf Stellung einer Ersatzunterkunft für die Zeit der Arbei- ten in der Wohnung/für die gesamte Zeit der Baumaßnahme angewiesen. Die Ersatzunterkunft muss die folgenden Bedingungen erfüllen (z.B. Pflegebett, barrierefreier Zugang): __________________________________________________________________ (oder/und) Der Mieter hält folgende/s Haustier/e: _______________________________________________ Für die Dauer der Arbeiten in der Wohnung/für die gesamte Zeit der Baumaßnahme müssen die Haustiere anderweitig untergebracht werden. Die Ersatzunterkunft muss die folgenden Bedingungen erfüllen: __________________________________________________________________ Der Mieter/die Haustiere werden daher in der Zeit von ________ bis ________ untergebracht in __________________________________________________________________. Unterbringung sowie Hin- und Rücktransport des Mieters/der Haustiere erfolgt auf Kosten des Ver- mieters einschließlich nachfolgenden Gepäcks/ nachfolgender Einrichtungsgegenstände: • • • • • 4
  • 5. • Stellung eines Ersatz-WC Der Mieter verbleibt während der gesamten Baumaßnahme in der Wohnung. Für die Zeit, in der das WC tagsüber nicht nutzbar ist wird ihm eine Campingtoilette zur Verfügung gestellt und täglich ge- leert/desinfiziert. • Ausweichduschen/-bäder/-wascheinrichtungen Für die Dauer der Unbenutzbarkeit des Bades stellt der Vermieter ein Ausweichbad samt Waschma- schine und Wäschetrockner zur Verfügung. Das Ausweichbad wird dreimal täglich durch den Vermie- ter gründlich gereinigt, einmal täglich desinfiziert. Es wird eine Duschwohnung im Hause _____________________ eingerichtet. (Alternativ:) Es wer- den Ausweichduschen in Containern in unmittelbarer Nähe des Hauseingangs (max. 15m) eingerich- tet. Ein Duschcontainer wird maximal drei Mietparteien gleichzeitig zur Verfügung gestellt. Die Dusch- container sind nur mithilfe eines Schlüssels zu öffnen, der ausschließlich den jeweiligen Nutzern zur Verfügung gestellt wird. Die Duschcontainer sind von innen abschließbar. Der Weg zu den Duschcon- tainern wird ebenerdig und gut ausgeleuchtet gestaltet. Stromversorgung in den vermieteten Räumen Der Vermieter gewährleistet die Versorgung der vermieteten Räume mit Strom. Insbesondere Kühl- und Tiefkühlschränke sollen permanent in Betrieb bleiben. Der Vermieter haftet für den Verlust von Kühl- bzw. Gefriergut nach Maßgabe der Ziffer VI. 3. IV. Baustellenbetrieb Der Baustellenbetrieb erfolgt geordnet und koordiniert. Die Planung schafft Si- cherheit für den Mieter, dass die in dem Bauzeitenplan genannten Termine einge- halten werden. 1. Zugang zu den Häusern Während der gesamten Baumaßnahme trägt der Vermieter Sorge, dass jederzeit ein möglichst bar- rierefreier und gut beleuchteter Zugang zum Haus besteht. Briefkästen und Klingeltableaus sind stets gut sichtbar und beleuchtet. Die Türöffnungsanlage bleibt in Betrieb. Die Haustür bleibt auch tagsüber geschlossen. Handwerker lassen die Haustür nur offen stehen, sofern dies aus arbeitstechnischen Gründen zwingend erforderlich ist. • Zustand der Gemeinschaftsflächen Die Handwerker rauchen nicht im Haus. Bauschutt und Staub werden jeden Tag entfernt und alle Ge- meinschaftsflächen permanent so sauber wie möglich gehalten. Werkzeug und Baumaterial behin- dern den Zugang zum Haus und das Durchkommen im Treppenhaus so wenig wie möglich. Der Ver- mieter trägt durch entsprechende Anweisung der Hausmeister oder anderer Personen Sorge, dass die Einhaltung dieser Regelungen ständig überwacht wird. • Herstellung von Baufreiheit in den vermieteten Räumen/gang- und schließbarma- chung von Türen Ist ein Verbringen von Möbeln oder anderen Gegenständen in andere Räume oder zur vorübergehen- den Lagerung außerhalb der Wohnung erforderlich, stellt der Vermieter Umzugskartons und Verpa- ckungsmaterial, sowie Hilfskräfte, die das Aus- und Einräumen, das Ab- und Aufbauen sowie den Hin- und Rücktransport übernehmen. Übernimmt der Mieter diese Aufgaben, so erhält er eine Auf- wandsentschädigung gem. Ziffer VI. 1. Der Vermieter veranlasst die gang- und schließbarmachung der Türen innerhalb der Wohnung, damit der Mieter seine Einrichtungsgegenstände in diesen Räumen wegschließen kann, solange in anderen Räumen gearbeitet wird. 5
  • 6. Der Mieter muss sich darauf verlassen können, dass Baumaßnahmen innerhalb der gemieteten Räu- me wie sie unter Ziffer I. 2. vereinbart sind auch durchgeführt werden. Demgemäß muss der Vermie- ter gewährleisten, dass angekündigte Maßnahmen, für die Baufreiheit geschaffen werden muss, nach Schaffung der Baufreiheit auch durchgeführt werden. Verschieben sich Maßnahmen nach Schaffung von Baufreiheit, wird der Vermieter für die vorübergehende Wiedereinrichtung der betroffenen Räume sorgen. • Zugang zu den vermieteten Räumen Der Mieter gewährt dem Vermieter zu den im Bauzeitenplan genannten Zeiten Zugang zu den jeweils von Arbeiten betroffenen vermieteten Räumen. Der Mieter muss hierfür im Falle der Berufstätigkeit ggf. dafür sogen, dass Dritte vor Ort sind und den Zugang ermöglichen. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die Arbeitszeiten gemäß Bauzeitenplan eingehalten werden bzw. Änderungen schnellstmöglich kommuniziert werden. • Sorgfältiger Umgang mit dem Mietereigentum/Reinigung der Wohnung Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass das Eigentum des Mieters so wenig wie möglich in Mitleiden- schaft gezogen wird. Der Vermieter haftet dem Mieter für Schäden an dessen Eigentum und ersetzt zerstörtes Eigentum zum Neupreis. Vor Beginn von Innenarbeiten wird der Boden in der Wohnung des Mieters durch den Vermieter fach- gerecht abgeklebt und das Mobiliar so abgedeckt bzw. beiseite geräumt, dass keine Beschädigung durch Verschmutzung von Baustaub erfolgt. Bei Bohrarbeiten trägt der Vermieter dafür Sorge, dass diese so umsichtig durchgeführt werden, dass sich der Staub nicht im ganzen Raum/Wohnung verteilen kann. Der Baustaub wird mit Baustaubsau- gern entfernt. Am Ende eines jeden Tages werden die vermieteten Räume grob gereinigt (besenrein). Nach Beendi- gung der Baumaßnahmen bzw. am Ende eines Bauabschnitts erfolgt eine sorgfältige Reinigung aller betroffenen vermieteten Räume samt Mobiliar nach hausfrauenart. Erfolgt die Endreinigung nicht bin- nen 24 Stunden ist der Mieter berechtigt, einen Reinigungsdienst zu beauftragen bzw. selbst die Rei- nigung vorzunehmen und die Kosten gem. Ziffer VI. 1 hierfür mit künftigen Mietezahlungen zu ver- rechnen. Sonstige Aufwendungsersatzansprüche des Mieters bleiben unberührt. V. Information und Kommunikation Bevor die Arbeiten beginnen, werden die Handwerker von den jeweiligen Vorgesetzten vorgestellt, damit das Betreten der Wohnung durch unbefugte Personen ausgeschlossen werden kann. Es wird gewährleistet, das stets ein deutschsprachiger Mitarbeiter vor Ort und zu erreichen ist. Der Vermieter nennt dem Mieter einen stets zu erreichenden Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Maßnahme. Eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit sowie persönliche Sprechzeiten min- destens zweimal wöchentlich werden gewährleistet. Der Ansprechpartner vor Ort ist berechtigt, Ent- scheidungen für den Vermieter zu treffen. Der Ansprechpartner des Vermieters ist unter Der Mieter ist unter folgender/folgenden Rufnummer/n zu erreichen: _______________________________________ _______________________________________ _______________________________________ Ergänzend hierzu dienen die unter Ziffer II. 5. und 6. genannten Bauzeitenpläne der Information des Mieters. Der Mieter ist unter folgender/folgenden Rufnummer/n zu erreichen: 6
  • 7. _______________________________________ _______________________________________ _______________________________________ VI. Mietminderung, Aufwendungsersatz, Schadenersatz 1. Aufwendungsersatz Der Mieter erhält für jede von ihm oder Freunden/Bekannten/Verwandten geleistete Arbeitsstunde im Rahmen der Arbeiten (Räumen, Packen, Putzen) € 10,- gegen Vorlage einer Aufstellung, aus der sich der Anlass der Tätigkeit ergibt sowie die Anzahl der aufgewandten Stunden. Für die Zeit, in der die Küche unbenutzbar ist erhält der Mieter für jeden Haushaltsangehörigen einen pauschalen Ausgleich für den entstehenden Verpflegungsmehraufwand in Höhe von € 8;- pro Tag. • Mietminderung Für die Dauer der gesamten Maßnahme erhält der Mieter eine Mietminderung in Höhe von _____% bezogen auf die Gesamtmiete. Die Mietminderung beträgt damit monatlich € _______ und wird dem Mietekonto des Mieters ab _________ bis zur Fertigstellung für den jeweiligen Monat gutgeschrieben. • Schadenersatz Der Vermieter haftet dem Mieter für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen im Verlauf der Baumaßnahme wie ein Hausratversicherer. Insbesondere die folgenden Wertgegenstän- de sind in den vermieteten Räumen vorhanden und in einem mangelfreien Zustand (der Vermieter hatte Gelegenheit, die Gegenstände in Augenschein zu nehmen): • • • • • • • • • VII. Wohnfläche Durch die Baumaßnahmen verändert sich die Größe der Wohnung. Die Veränderung ist aber so ge- ring, dass eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche um mehr als 10% nicht erfolgt. Für Mieterhöhungen, die Abrechnung der Betriebskosten und dergleichen wird daher die vertraglich vereinbarte Wohnfläche beibehalten. VIII.Modernisierungsmieterhöhung Mit Beginn des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Maßnahme beendet ist, erhöht sich die Miete um € _______ auf € _______ monatlich. Das entspricht einer Mieterhöhung von € ____ je m² Wohnfläche. 7
  • 8. IX. Umgang mit Problemen Sollten Unstimmigkeiten hinsichtlich der Durchführung einzelner Maßnahmen ergeben, vereinbaren die Parteien, dass in so einem Fall die Arbeiten ruhen sollen, bis eine einvernehmliche Einigung er- zielt wurde. Damit dies so schnell und unkompliziert wie möglich vonstatten geht, ist es von besonde- rer Bedeutung, dass der unter Ziffer V. genannte Ansprechpartner stets zu erreichen ist. X. Sonstiges Z.B. Vereinbarungen über die Durchführung besonderer Arbeiten XI. Abschluss dieser Vereinbarung Diese Vereinbarung wird von Mieter und Vermieter persönlich unterschrieben. Soweit der Vermieter einen Vertreter mit der Unterzeichnung beauftragt, weist der Bevollmächtigte seine Vollmacht nach. Der Nachweis wird in Kopie zu jeder Ausfertigung dieser Vereinbarung genommen. XII. Umfang dieser Vereinbarung Diese Vereinbarung besteht aus • diesem Text (Umfang: ____ Seiten) • einem Bauzeitenplan • einer Vollmacht gemäß Ziffer XI folgenden weiteren Anlagen: • • • • 8
  • 9. XIII.Kenntnisnahme dieser Vereinbarung Jeweils eine Kopie dieser Vereinbarung erhalten: • der Vermieter • der Mieter • jeder mit der Ausführung einzelner Bauabschnitte beauftragte Unternehmer • der in Ziffer V. genannte Ansprechpartner des Vermieters • der Mieterverein zu Hamburg Hamburg, den _____________________ _____________________________ _____________________________ Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter 9