SlideShare uma empresa Scribd logo
1 de 9
Call Center Qualitätssicherung
         im Minenfeld Datenschutz

DATATREE AG
Marketing Börse
Freitag, 07. Oktober 2011




                                  © DATATREE 2011 l 07.10.2011
                                        Minenfeld Datenschutz l 1
Anwendungsbereich des BDSG – schützenswerte Güter


                                Umgang
                    mit personenbezogenen Daten
                  mittels automatisierter Verarbeitung
                             im Call Center


                      Anwendungsbereich des BDSG




Erheben                     Verarbeiten                       Nutzen


  speichern    verändern übermitteln         sperren       löschen
               anonymisieren
              pseudonymisieren



                                                               © DATATREE 2011 l 07.10.2011
                                                                     Minenfeld Datenschutz l 2
Ausnahmetatbestände im Datenschutzrecht




Das BDSG verbietet grundsätzlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten, erlaubt diese aber unter bestimmten Voraussetzungen
(Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).


                                      Gemäß BDSG
                                     Datenerhebung
                                       möglich bei



                                                               Berechtigtes
             Einwilligung                                        Interesse
              § 4 BDSG                                      § 28 (1) Nr. 2 BDSG




                                        Mitarbeiter         Unternehmen

                                        Achtung: Abwägung der Interessen




                                                                           © DATATREE 2011 l 07.10.2011
                                                                                 Minenfeld Datenschutz l 3
Merkmale, die eine Mitarbeiterkontrolle im Call Center rechtfertigen


Leistungsüberwachung ist für Call Center unverzichtbar, denn nach einen
Telefonat ist die Qualität der Arbeitsleistung nicht mehr messbar:


    § 28 (1) Satz 2: …zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle
                                   erforderlich ist…

                             Das kann z. B. der Fall sein bei:
                    - Qualität der Arbeitsleistung muss messbar sein
                         - Einhaltung der Kundenanforderungen
                      - Serviceorientierung eines Call Center Agent
                  - Dokumentation von Einwilligungen der Anrufenden
                               - Schulungsbedarf festlegen
                            - Produktkenntnisse hinterfragen




                                        Fazit:
   Damit dient die Mitarbeiterkontrolle in Call-Centern nicht dem Zweck, die
      Mitarbeiter zu überwachen. Vielmehr geht es um die berechtigte
         Sicherstellung von betrieblichen Zielen und der Steuerung.


                                                                                 © DATATREE 2011 l 07.10.2011
                                                                                       Minenfeld Datenschutz l 4
Einwilligungen der Mitarbeiter




      Grundlage                Einwilligung                Strafgesetz                   Anforderungen

                                                                                           Call Center-
          Zu den                   Freiwillige                     .
                                                      Ein solcher Eingriff in die    Verantwortliche sollten
  Erlaubnistatbeständen         Einverständnis-         Persönlichkeitsrechte          deshalb stets dafür
  nach dem BDSG zählt          erklärungen zum             könnte nur dann              sorgen, dass die
       das freiwillige           Mithören und           gerechtfertigt werden,      formalen Anforderungen
    Einverständnis des         Mitschneiden von          wenn er durch einen            - keine negativen
 Mitarbeiters gemäß § 4a    Telefonaten sowie für     hinreichend begründeten          Konsequenzen und
        (1) BDSG.               Testanrufe der            Verdacht auf eine          Widerrufsmöglichkeit –
   So ist das heimliche      Arbeitgeber können        Straftat erfolgen würde             schriftlich mit
     Aufzeichnen von        direkt beim Mitarbeiter     (Strafprozessordnung             Unterschrift des
    Gesprächen ohne                oder über          StPO § 100, vergl. auch               Mitarbeiters
     grundsätzliche        Betriebsvereinbarungen      BverfG von 3.3.2004 –         dokumentiert sind und
    Zustimmung des           mit Zustimmung des            1BvR 2378/98).              auch in der Praxis
 Mitarbeiters nach einem   Betriebsrates eingeholt                                  eingehalten werden. Die
         Urteil des                 werden.                                                 schriftliche
   Bundesverfassungs-                                                               Einverständniserklärung
          gerichts                                                                  und Widerrufsbelehrung
 (BVerfG, Entscheidung                                                                 sollte getrennt vom
vom 19. Dezember 1991 -                                                              Arbeitsvertrag erfolgen,
  1 BvR 382/85) immer                                                                am besten einige Tage
       rechtswidrig.                                                                 oder Wochen nach der
                                                                                      Unterzeichnung des
                                                                                        Arbeitsvertrages.


                                                                                                     © DATATREE 2011 l 07.10.2011
                                                                                                           Minenfeld Datenschutz l 5
Auswertung von telefonischen Rahmendaten




 Gesprächsdauer                 Servicegedanke
 Nachbearbeitungszeit           Produktkenntnisse
 Ø Gesprächsdauer je Call       Freundlichkeit



                   Optimale Daten zur
                Steuerung der Kampagne
                                                                       Vorsicht:
                   über die Mitarbeiter                            Schnittmenge kann
                                                                   Unternehmen zum
                                                                   Verhängnis werden




 Conversion Rate                                   Zu beachten:
 Anzahl Calls                                           BDSG
 Umsatz pro Verkauf                                       TKG
                                                          StGB
                                                            GG

                                                                    © DATATREE 2011 l 07.10.2011
                                                                          Minenfeld Datenschutz l 6
Monitoring im Call Center



                    Novelle Beschäftigtendatenschutz § 32 BDSG

   Das Gesetz wird voraussichtlich lediglich die stichprobenartige Aufzeichnung von
    Gesprächen zum Zwecke der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle erlauben.

   Der Beschäftigte muss dabei vorab in geeigneter Weise über den
    Aufzeichnungszeitraum informiert werden und nach einer erfolgten Aufzeichnung den
    Hinweis bekommen, dass das vergangene Gespräch aufgezeichnet worden ist.

   Eine individuelle Einwilligung des Beschäftigten fordert der Gesetzentwurf hingegen
    nicht.

                                       Fazit:
    Dadurch ist ein Betrieb von Call Centern in der heutigen Form faktisch nicht
    möglich! Daher sollten heute schon Maßnahmen ergriffen werden, die eine
                    zukünftige Auswertung weiter sicherstellen!




                                                                             © DATATREE 2011 l 07.10.2011
                                                                                   Minenfeld Datenschutz l 7
Werbeansprache ohne Kundeneinwilligung: Haftungsrisiko!



Warum benötigt ein Werbetreibender ein Opt In?
Antwort: Weil es der Gesetzgeber vorschreibt, Diskussion zwecklos und sinnlos!

Die gesetzliche Grundlage ist hier das Wettbewerbsrecht in § 7 UWG:
(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise
belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist,
dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen,
          …
2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen
vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen
Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung

- Für eine Mitstörerhaftung ist ein Verschulden das Call Centers nicht erforderlich -

                 Geldbußen können bis zu 50.000 Euro pro Fall betragen!
         Bei Vorsatz droht auch ein Bußgeld der BNetzA in Höhe von 50.000 Euro

Folge:    Haftungsrisiken des Call Centers sollten vertraglich mit dem
          Auftraggeber geregelt werden!

                                                                              © DATATREE 2011 l 07.10.2011
                                                                                    Minenfeld Datenschutz l 8
Vielen Dank
    Für Ihre
Aufmerksamkeit!
                               DATATREE AG
                                 Bernd Fuhlert
                             Heubesstraße 10
                             40597 Düsseldorf
                     +49 (0) 211 5989471 Tel.
                  +49 (0) 176 62960098 Mobil
                    +49 (0) 211 59894780 Fax
                   Bernd.Fuhlert@datatree.eu
                              www.datatree.eu




                                © DATATREE 2011 l 07.10.2011
                                      Minenfeld Datenschutz l 9

Mais conteúdo relacionado

Destaque

Teorías de la comunicación y sus diferentes enfoques
Teorías de la comunicación y sus diferentes enfoquesTeorías de la comunicación y sus diferentes enfoques
Teorías de la comunicación y sus diferentes enfoquesmiri_161
 
Foreman: OpenNebula orchestrieren (Webinar vom 26.06.2014)
Foreman: OpenNebula orchestrieren (Webinar vom 26.06.2014)Foreman: OpenNebula orchestrieren (Webinar vom 26.06.2014)
Foreman: OpenNebula orchestrieren (Webinar vom 26.06.2014)NETWAYS
 
PICET - VIQUES - SANTILLAN QUISPE, LUZ MERY
PICET - VIQUES - SANTILLAN QUISPE, LUZ MERY PICET - VIQUES - SANTILLAN QUISPE, LUZ MERY
PICET - VIQUES - SANTILLAN QUISPE, LUZ MERY luzmery28
 
Proceso de-enfermeria-en-accion
Proceso de-enfermeria-en-accionProceso de-enfermeria-en-accion
Proceso de-enfermeria-en-accionKatherin Meregildo
 
Romanticismo
RomanticismoRomanticismo
RomanticismoPCussit
 
Taller reflexión
Taller reflexiónTaller reflexión
Taller reflexiónkarnatpat
 
Universidad fermín toro
Universidad fermín toroUniversidad fermín toro
Universidad fermín toroLuis Barrera
 
Wochentipp1_Inhaltsverzeichnis
Wochentipp1_InhaltsverzeichnisWochentipp1_Inhaltsverzeichnis
Wochentipp1_Inhaltsverzeichnisbmstrauss
 

Destaque (18)

Programa
ProgramaPrograma
Programa
 
PAPER - EY
PAPER - EYPAPER - EY
PAPER - EY
 
GBI..
GBI..GBI..
GBI..
 
Teorías de la comunicación y sus diferentes enfoques
Teorías de la comunicación y sus diferentes enfoquesTeorías de la comunicación y sus diferentes enfoques
Teorías de la comunicación y sus diferentes enfoques
 
La pupila
La pupilaLa pupila
La pupila
 
Foreman: OpenNebula orchestrieren (Webinar vom 26.06.2014)
Foreman: OpenNebula orchestrieren (Webinar vom 26.06.2014)Foreman: OpenNebula orchestrieren (Webinar vom 26.06.2014)
Foreman: OpenNebula orchestrieren (Webinar vom 26.06.2014)
 
Dossier empr
Dossier emprDossier empr
Dossier empr
 
PICET - VIQUES - SANTILLAN QUISPE, LUZ MERY
PICET - VIQUES - SANTILLAN QUISPE, LUZ MERY PICET - VIQUES - SANTILLAN QUISPE, LUZ MERY
PICET - VIQUES - SANTILLAN QUISPE, LUZ MERY
 
Proceso de-enfermeria-en-accion
Proceso de-enfermeria-en-accionProceso de-enfermeria-en-accion
Proceso de-enfermeria-en-accion
 
Eichstätt 3 twitter
Eichstätt 3 twitterEichstätt 3 twitter
Eichstätt 3 twitter
 
Innovación cavernícola'
Innovación cavernícola'Innovación cavernícola'
Innovación cavernícola'
 
Romanticismo
RomanticismoRomanticismo
Romanticismo
 
Taller reflexión
Taller reflexiónTaller reflexión
Taller reflexión
 
Grupo 3
Grupo 3Grupo 3
Grupo 3
 
Universidad fermín toro
Universidad fermín toroUniversidad fermín toro
Universidad fermín toro
 
Wochentipp1_Inhaltsverzeichnis
Wochentipp1_InhaltsverzeichnisWochentipp1_Inhaltsverzeichnis
Wochentipp1_Inhaltsverzeichnis
 
Uso de articulos para la educacion
Uso de articulos para la educacionUso de articulos para la educacion
Uso de articulos para la educacion
 
Autorenprojekt
AutorenprojektAutorenprojekt
Autorenprojekt
 

Mais de Bernd Fuhlert

Ebook erfolgreiches contactcenter_2014_bernd_fuhlert
Ebook erfolgreiches contactcenter_2014_bernd_fuhlertEbook erfolgreiches contactcenter_2014_bernd_fuhlert
Ebook erfolgreiches contactcenter_2014_bernd_fuhlertBernd Fuhlert
 
CCN Investitionsstudie2014 bernd fuhlert
CCN Investitionsstudie2014 bernd fuhlertCCN Investitionsstudie2014 bernd fuhlert
CCN Investitionsstudie2014 bernd fuhlertBernd Fuhlert
 
Datenschutz ist Kundenschutz Bernd Fuhlert
Datenschutz ist Kundenschutz Bernd FuhlertDatenschutz ist Kundenschutz Bernd Fuhlert
Datenschutz ist Kundenschutz Bernd FuhlertBernd Fuhlert
 
Datenschutz Schulung Bernd Fuhlert 2013
Datenschutz Schulung Bernd Fuhlert 2013Datenschutz Schulung Bernd Fuhlert 2013
Datenschutz Schulung Bernd Fuhlert 2013Bernd Fuhlert
 
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2013
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2013Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2013
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2013Bernd Fuhlert
 
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2012
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2012Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2012
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2012Bernd Fuhlert
 
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd Fuhlert
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd FuhlertDatenschutz 2014 - Social Media Bernd Fuhlert
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd FuhlertBernd Fuhlert
 
Crm systeme-voice+ip 2012-bernd-fuhlert
Crm systeme-voice+ip 2012-bernd-fuhlertCrm systeme-voice+ip 2012-bernd-fuhlert
Crm systeme-voice+ip 2012-bernd-fuhlertBernd Fuhlert
 
FOM Vortrag Bernd Fuhlert
FOM Vortrag Bernd FuhlertFOM Vortrag Bernd Fuhlert
FOM Vortrag Bernd FuhlertBernd Fuhlert
 
FOM Vortrag Bernd Fuhlert April 2013
FOM Vortrag Bernd Fuhlert April 2013FOM Vortrag Bernd Fuhlert April 2013
FOM Vortrag Bernd Fuhlert April 2013Bernd Fuhlert
 
Datenschutz 2013 bernd_fuhlert
Datenschutz 2013 bernd_fuhlertDatenschutz 2013 bernd_fuhlert
Datenschutz 2013 bernd_fuhlertBernd Fuhlert
 
CNN Experten-Webinar: Alles was Recht ist - Monitoring im Contact-Center
CNN Experten-Webinar: Alles was Recht ist - Monitoring im Contact-CenterCNN Experten-Webinar: Alles was Recht ist - Monitoring im Contact-Center
CNN Experten-Webinar: Alles was Recht ist - Monitoring im Contact-CenterBernd Fuhlert
 
Minenfeld Archivierung - Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten.
Minenfeld Archivierung - Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten.Minenfeld Archivierung - Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten.
Minenfeld Archivierung - Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten.Bernd Fuhlert
 
Bernd Fuhlert: Code of conduct zum Datenschutz
Bernd Fuhlert: Code of conduct zum DatenschutzBernd Fuhlert: Code of conduct zum Datenschutz
Bernd Fuhlert: Code of conduct zum DatenschutzBernd Fuhlert
 
Ebook Erfolgreiches Callcenter_2011
Ebook Erfolgreiches Callcenter_2011Ebook Erfolgreiches Callcenter_2011
Ebook Erfolgreiches Callcenter_2011Bernd Fuhlert
 
Bernd Fuhlert: Vortrag an der FOM Hochschule - Dezember 2011
Bernd Fuhlert: Vortrag an der FOM Hochschule - Dezember 2011Bernd Fuhlert: Vortrag an der FOM Hochschule - Dezember 2011
Bernd Fuhlert: Vortrag an der FOM Hochschule - Dezember 2011Bernd Fuhlert
 
Contact Center Network: Investitionsstudie 2012
Contact Center Network: Investitionsstudie 2012Contact Center Network: Investitionsstudie 2012
Contact Center Network: Investitionsstudie 2012Bernd Fuhlert
 
Bernd Fuhlert: AMC Arbeitskreis - Dialogmarketing trotz Recht
Bernd Fuhlert: AMC Arbeitskreis - Dialogmarketing trotz RechtBernd Fuhlert: AMC Arbeitskreis - Dialogmarketing trotz Recht
Bernd Fuhlert: AMC Arbeitskreis - Dialogmarketing trotz RechtBernd Fuhlert
 
Bernd Fuhlert: Datenschutz im Minenfeld Archivierung_schloss-eicherhof
Bernd Fuhlert: Datenschutz im Minenfeld Archivierung_schloss-eicherhofBernd Fuhlert: Datenschutz im Minenfeld Archivierung_schloss-eicherhof
Bernd Fuhlert: Datenschutz im Minenfeld Archivierung_schloss-eicherhofBernd Fuhlert
 

Mais de Bernd Fuhlert (19)

Ebook erfolgreiches contactcenter_2014_bernd_fuhlert
Ebook erfolgreiches contactcenter_2014_bernd_fuhlertEbook erfolgreiches contactcenter_2014_bernd_fuhlert
Ebook erfolgreiches contactcenter_2014_bernd_fuhlert
 
CCN Investitionsstudie2014 bernd fuhlert
CCN Investitionsstudie2014 bernd fuhlertCCN Investitionsstudie2014 bernd fuhlert
CCN Investitionsstudie2014 bernd fuhlert
 
Datenschutz ist Kundenschutz Bernd Fuhlert
Datenschutz ist Kundenschutz Bernd FuhlertDatenschutz ist Kundenschutz Bernd Fuhlert
Datenschutz ist Kundenschutz Bernd Fuhlert
 
Datenschutz Schulung Bernd Fuhlert 2013
Datenschutz Schulung Bernd Fuhlert 2013Datenschutz Schulung Bernd Fuhlert 2013
Datenschutz Schulung Bernd Fuhlert 2013
 
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2013
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2013Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2013
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2013
 
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2012
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2012Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2012
Ebook Erfolgreiches Contactcenter 2012
 
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd Fuhlert
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd FuhlertDatenschutz 2014 - Social Media Bernd Fuhlert
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd Fuhlert
 
Crm systeme-voice+ip 2012-bernd-fuhlert
Crm systeme-voice+ip 2012-bernd-fuhlertCrm systeme-voice+ip 2012-bernd-fuhlert
Crm systeme-voice+ip 2012-bernd-fuhlert
 
FOM Vortrag Bernd Fuhlert
FOM Vortrag Bernd FuhlertFOM Vortrag Bernd Fuhlert
FOM Vortrag Bernd Fuhlert
 
FOM Vortrag Bernd Fuhlert April 2013
FOM Vortrag Bernd Fuhlert April 2013FOM Vortrag Bernd Fuhlert April 2013
FOM Vortrag Bernd Fuhlert April 2013
 
Datenschutz 2013 bernd_fuhlert
Datenschutz 2013 bernd_fuhlertDatenschutz 2013 bernd_fuhlert
Datenschutz 2013 bernd_fuhlert
 
CNN Experten-Webinar: Alles was Recht ist - Monitoring im Contact-Center
CNN Experten-Webinar: Alles was Recht ist - Monitoring im Contact-CenterCNN Experten-Webinar: Alles was Recht ist - Monitoring im Contact-Center
CNN Experten-Webinar: Alles was Recht ist - Monitoring im Contact-Center
 
Minenfeld Archivierung - Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten.
Minenfeld Archivierung - Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten.Minenfeld Archivierung - Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten.
Minenfeld Archivierung - Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten.
 
Bernd Fuhlert: Code of conduct zum Datenschutz
Bernd Fuhlert: Code of conduct zum DatenschutzBernd Fuhlert: Code of conduct zum Datenschutz
Bernd Fuhlert: Code of conduct zum Datenschutz
 
Ebook Erfolgreiches Callcenter_2011
Ebook Erfolgreiches Callcenter_2011Ebook Erfolgreiches Callcenter_2011
Ebook Erfolgreiches Callcenter_2011
 
Bernd Fuhlert: Vortrag an der FOM Hochschule - Dezember 2011
Bernd Fuhlert: Vortrag an der FOM Hochschule - Dezember 2011Bernd Fuhlert: Vortrag an der FOM Hochschule - Dezember 2011
Bernd Fuhlert: Vortrag an der FOM Hochschule - Dezember 2011
 
Contact Center Network: Investitionsstudie 2012
Contact Center Network: Investitionsstudie 2012Contact Center Network: Investitionsstudie 2012
Contact Center Network: Investitionsstudie 2012
 
Bernd Fuhlert: AMC Arbeitskreis - Dialogmarketing trotz Recht
Bernd Fuhlert: AMC Arbeitskreis - Dialogmarketing trotz RechtBernd Fuhlert: AMC Arbeitskreis - Dialogmarketing trotz Recht
Bernd Fuhlert: AMC Arbeitskreis - Dialogmarketing trotz Recht
 
Bernd Fuhlert: Datenschutz im Minenfeld Archivierung_schloss-eicherhof
Bernd Fuhlert: Datenschutz im Minenfeld Archivierung_schloss-eicherhofBernd Fuhlert: Datenschutz im Minenfeld Archivierung_schloss-eicherhof
Bernd Fuhlert: Datenschutz im Minenfeld Archivierung_schloss-eicherhof
 

Bernd Fuhlert: Call Center Qualitätssicherung im Minenfeld Datenschutz

  • 1. Call Center Qualitätssicherung im Minenfeld Datenschutz DATATREE AG Marketing Börse Freitag, 07. Oktober 2011 © DATATREE 2011 l 07.10.2011 Minenfeld Datenschutz l 1
  • 2. Anwendungsbereich des BDSG – schützenswerte Güter Umgang mit personenbezogenen Daten mittels automatisierter Verarbeitung im Call Center Anwendungsbereich des BDSG Erheben Verarbeiten Nutzen speichern verändern übermitteln sperren löschen anonymisieren pseudonymisieren © DATATREE 2011 l 07.10.2011 Minenfeld Datenschutz l 2
  • 3. Ausnahmetatbestände im Datenschutzrecht Das BDSG verbietet grundsätzlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, erlaubt diese aber unter bestimmten Voraussetzungen (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Gemäß BDSG Datenerhebung möglich bei Berechtigtes Einwilligung Interesse § 4 BDSG § 28 (1) Nr. 2 BDSG Mitarbeiter Unternehmen Achtung: Abwägung der Interessen © DATATREE 2011 l 07.10.2011 Minenfeld Datenschutz l 3
  • 4. Merkmale, die eine Mitarbeiterkontrolle im Call Center rechtfertigen Leistungsüberwachung ist für Call Center unverzichtbar, denn nach einen Telefonat ist die Qualität der Arbeitsleistung nicht mehr messbar: § 28 (1) Satz 2: …zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist… Das kann z. B. der Fall sein bei: - Qualität der Arbeitsleistung muss messbar sein - Einhaltung der Kundenanforderungen - Serviceorientierung eines Call Center Agent - Dokumentation von Einwilligungen der Anrufenden - Schulungsbedarf festlegen - Produktkenntnisse hinterfragen Fazit: Damit dient die Mitarbeiterkontrolle in Call-Centern nicht dem Zweck, die Mitarbeiter zu überwachen. Vielmehr geht es um die berechtigte Sicherstellung von betrieblichen Zielen und der Steuerung. © DATATREE 2011 l 07.10.2011 Minenfeld Datenschutz l 4
  • 5. Einwilligungen der Mitarbeiter Grundlage Einwilligung Strafgesetz Anforderungen Call Center- Zu den Freiwillige . Ein solcher Eingriff in die Verantwortliche sollten Erlaubnistatbeständen Einverständnis- Persönlichkeitsrechte deshalb stets dafür nach dem BDSG zählt erklärungen zum könnte nur dann sorgen, dass die das freiwillige Mithören und gerechtfertigt werden, formalen Anforderungen Einverständnis des Mitschneiden von wenn er durch einen - keine negativen Mitarbeiters gemäß § 4a Telefonaten sowie für hinreichend begründeten Konsequenzen und (1) BDSG. Testanrufe der Verdacht auf eine Widerrufsmöglichkeit – So ist das heimliche Arbeitgeber können Straftat erfolgen würde schriftlich mit Aufzeichnen von direkt beim Mitarbeiter (Strafprozessordnung Unterschrift des Gesprächen ohne oder über StPO § 100, vergl. auch Mitarbeiters grundsätzliche Betriebsvereinbarungen BverfG von 3.3.2004 – dokumentiert sind und Zustimmung des mit Zustimmung des 1BvR 2378/98). auch in der Praxis Mitarbeiters nach einem Betriebsrates eingeholt eingehalten werden. Die Urteil des werden. schriftliche Bundesverfassungs- Einverständniserklärung gerichts und Widerrufsbelehrung (BVerfG, Entscheidung sollte getrennt vom vom 19. Dezember 1991 - Arbeitsvertrag erfolgen, 1 BvR 382/85) immer am besten einige Tage rechtswidrig. oder Wochen nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. © DATATREE 2011 l 07.10.2011 Minenfeld Datenschutz l 5
  • 6. Auswertung von telefonischen Rahmendaten  Gesprächsdauer  Servicegedanke  Nachbearbeitungszeit  Produktkenntnisse  Ø Gesprächsdauer je Call  Freundlichkeit Optimale Daten zur Steuerung der Kampagne Vorsicht: über die Mitarbeiter Schnittmenge kann Unternehmen zum Verhängnis werden  Conversion Rate Zu beachten:  Anzahl Calls  BDSG  Umsatz pro Verkauf  TKG  StGB  GG © DATATREE 2011 l 07.10.2011 Minenfeld Datenschutz l 6
  • 7. Monitoring im Call Center Novelle Beschäftigtendatenschutz § 32 BDSG  Das Gesetz wird voraussichtlich lediglich die stichprobenartige Aufzeichnung von Gesprächen zum Zwecke der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle erlauben.  Der Beschäftigte muss dabei vorab in geeigneter Weise über den Aufzeichnungszeitraum informiert werden und nach einer erfolgten Aufzeichnung den Hinweis bekommen, dass das vergangene Gespräch aufgezeichnet worden ist.  Eine individuelle Einwilligung des Beschäftigten fordert der Gesetzentwurf hingegen nicht. Fazit: Dadurch ist ein Betrieb von Call Centern in der heutigen Form faktisch nicht möglich! Daher sollten heute schon Maßnahmen ergriffen werden, die eine zukünftige Auswertung weiter sicherstellen! © DATATREE 2011 l 07.10.2011 Minenfeld Datenschutz l 7
  • 8. Werbeansprache ohne Kundeneinwilligung: Haftungsrisiko! Warum benötigt ein Werbetreibender ein Opt In? Antwort: Weil es der Gesetzgeber vorschreibt, Diskussion zwecklos und sinnlos! Die gesetzliche Grundlage ist hier das Wettbewerbsrecht in § 7 UWG: (1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht. (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen, … 2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung - Für eine Mitstörerhaftung ist ein Verschulden das Call Centers nicht erforderlich - Geldbußen können bis zu 50.000 Euro pro Fall betragen! Bei Vorsatz droht auch ein Bußgeld der BNetzA in Höhe von 50.000 Euro Folge: Haftungsrisiken des Call Centers sollten vertraglich mit dem Auftraggeber geregelt werden! © DATATREE 2011 l 07.10.2011 Minenfeld Datenschutz l 8
  • 9. Vielen Dank Für Ihre Aufmerksamkeit! DATATREE AG Bernd Fuhlert Heubesstraße 10 40597 Düsseldorf +49 (0) 211 5989471 Tel. +49 (0) 176 62960098 Mobil +49 (0) 211 59894780 Fax Bernd.Fuhlert@datatree.eu www.datatree.eu © DATATREE 2011 l 07.10.2011 Minenfeld Datenschutz l 9