Bauherren oder Käufer einer Gebrauchtimmobilie unterschätzen leicht die Nebenkosten, wie Maklercourtage, Bankgebühren, Notarkosten und besonders die Grunderwerbsteuer. Bauzinsen.com gibt Ihnen Tipps, mit welchen Kostenfaktoren Sie rechnen müssen.
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Bei den Bauzinsen die Nebenkosten nicht vergessen
1. Bei den Bauzinsen die
Nebenkosten nicht
vergessen
Wer eine Bestandsimmobilie kauft oder selber als
Bauherr sein Eigenheim errichtet schaut in erster
Linie auf den Kaufpreis bzw. die Herstellungskosten.
Oft werden einfach die Nebenkosten bei der
Immobilienfinanzierung vergessen. Und die können
das Projekt ganz schön verteuern. Beim
Gebrauchtimmobilienkauf muss fast immer mit
einem zweistelligen Prozentbetrag vom Kaufpreis
kalkuliert werden.
Bauzinsen.com stellt hier die wichtigsten
Nebenkosten vor:
1. Bankgebühren
2. Grunderwerbsteuer
3. Gutachterkosten
4. Maklercourtage
5. Notarkosten
2. Die Maklercourtage ist der ungeliebteste
Kostenfaktor im Zusammenhang mit einem
Immobilienerwerb. Immer wieder ist sie Gegenstand
von Gerichtsverhandlungen, wenn es strittig ist, ob
der Makler einen Provisionsanspruch hat oder nicht.
Eine einstimmige Rechtslage existiert leider nicht. Die
Makler lassen sich ihren Courtageanspruch häufig im
Kaufvertrag festschreiben.
Die Höhe der Maklercourtage ist ebenfalls nicht
bundeseinheitlich geregelt, sondern variiert in der
maximalen Höhe von Bundesland zu Bundesland. Die
Bandbreite reicht von fünf bis sechs Prozent
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der
Käufer hat die Courtage auch zu bezahlen, wenn der
Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. In wenigen
Ausnahmen teilen sich Käufer und Verkäufer die
Provision. Seit einiger Zeit wird in Deutschland das
Verursacherprinzip diskutiert. Dies bedeutet, dass
derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat,
in den meisten Fällen ist dies der Verkäufer. Die
Erfahrung zeigt, dass Courtagen verhandelbar sind,
nur die Obergrenze ist gesetzlich verankert.
3. Gutachterkosten
Stellt die Bank keinen eigenen Gutachter, so liegt es beim
Käufer, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Die
Gebühren für den Gutachter richten sich nach der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
und orientieren sich am Wert des Objektes sowie dem
Schwierigkeitsgrad bei der Erstellung des Gutachtens.
Eine pauschale Deklaration der Kosten ist nicht möglich.
Neben den klassischen Kosten für den Gutachter fallen
unter Umständen noch weitere Aufwendungen für einen
Architekten oder Baubetreuer an. Dies ist der Fall, wenn
an einer Bestandsimmobilie Umbaumaßnahmen geplant
sind, die nicht ohne entsprechende Baugenehmigung
vorgenommen werden können.
Weitere Tipps gibt es auf www.bauzinsen.com/tipps
4. Bankgebühren
Seitdem es rechtlich nicht mehr zulässig ist, dass
Banken eine Kreditgebühr verlangen, entfällt diese
Position. Wird für den Darlehensabschluss jedoch ein
freier Vermittler eingeschaltet, berechnet dieser in
der Regel noch einmal ein Honorar von einem
Prozent auf die Darlehenssumme. Der Vorteil bei der
Einschaltung eines Vermittlers liegt darin, dass dieser
größere Kontingente bei einem Kreditinstitut
„einkauft“ und diese dann zu günstigeren
Konditionen am Markt platzieren kann, als sie ein
einzelner Erwerber bei einer Bank eingeräumt
bekommt. Nicht umsonst rangieren Vermittler in
Onlinevergleichen für Baugelder häufig in den
Spitzenpositionen.
Die Position der Erwerbsnebenkosten darf bei der
Ermittlung der Tragfähigkeit der Finanzierung auf
keinen Fall vernachlässigt werden. In der Spitze
können hier zusätzlich bis zu 16 Prozent des
Kaufpreises anfallen. Dieses Volumen kann manche
Traumimmobilie plötzlich unbezahlbar werden
lassen.
5. Weitere Informationen zu den Nebenkosten bei der
Baufinanzierung finden Sie auf
http://www.bauzinsen.com/nebenkosten
Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch
Immobilienerwerber stellen nach der Protokollierung
des Kaufvertrages und der Entrichtung der
Grunderwerbsteuer fest, dass sie einen neuen
Brieffreund haben – die Gerichtskasse. In
regelmäßigen Abständen finden sich die Rechnungen
des Grundbuchamtes im Briefkasten. Die
Eigentumsumschreibung einer Immobilie ist ein
Prozess, welcher sich Schritt für Schritt vollzieht. Nach
Begleichung der Grunderwerbsteuer ist der erste
Schritt die Auflassungsvormerkung. Dabei handelt es
sich um einen Eintrag im Grundbuch, dass ein
Eigentümerwechsel stattfindet und die Immobilie
faktisch für alle Änderungen gesperrt ist. Die Kosten
für Notar und Grundbuch sind eng miteinander
verknüpft, da durch den Notar die Änderungen
angestoßen werden. Aufseiten des Gerichts fallen
Gebühren für die Eintragung den Eigentümerwechsel
und die Briefbildung für die Grundschuld an.
Der Notar stellt umfangreichere Kosten in Rechnung:
Abwicklungs- und Beurkundungsgebühr für den Kauf
Vollzugsgebühr je für Kauf und Eintragung
Gebühr für das Notaranderkonto
Abgerechnet werden all diese Kosten in Zehntel,
welche sich aus der Gebührenordnung für Notare
(BRAGO) und der Gebührenordnung des
Grundbuchamtes ergeben. Neben den Gebühren,
welche für den Käufer anfallen, entstehen auch für
den Verkäufer Kosten, die in Zusammenhang mit den
jeweiligen Löschungen der alten Daten entstehen.
Quelle: www.bauzinsen.com