Mais conteúdo relacionado Mais de AgroSax e.V. (20) Risikotransfer in der Landwirtschaft2. gvf VersicherungsMakler AG
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Wer ist die gvf versicherungsMakler AG
Spezialmakler für die Landwirtschaft
über 60 festangestellte Mitarbeiter
unabhängige Beratung
Betreut über 1000 Großbetriebe
Bearbeitete ca 28.000 Schäden innerhalb
der letzen 10 Jahre
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Agenda
1. Warum überhaupt versichern?
2. Risikoidentifizierung, Risikoeinschätzung, Risikoanalyse
3. Grundprinzip des Riskotransfers
4. Absicherung eines Agrarunternehmens
5. Neuerungen - landwirtschaftliche Transporte im Güterverkehr
6. Fragen/Diskussion
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1. Warum überhaupt versichern?
Murphys Gesetz
„Wenn es mehrere
Möglichkeiten gibt, eine
Aufgabe zu erledigen, und
eine davon in einer
Katastrophe endet oder
sonst wie unerwünschte
Konsequenzen nach sich
zieht, dann wird es jemand
genau so machen.“
Das heißt: Alles, was passieren kann, wird auch passieren.
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2. Risikoidentifizierung-, Einschätzung-, Analyse
Welche Risiken wirken auf Ihren Betrieb?
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2. Risikoidentifizierung-, Einschätzung-, Analyse
Bei allen Bereichen des
Risikomanagements ist es wichtig, dass
die Betriebsstruktur und Tätigkeiten genau
herausgearbeitet werden, um in der
Risikoanalyse entsprechend
Berücksichtigung zu finden.
Betriebsindividuelle Betrachtung
Risikoeinschätzung
Eintrittswahrscheinlichkeit
Schadenausmaß
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2. Risikoidentifizierung-, Einschätzung-, Analyse
Berücksichtigen Sie die
Eintrittswahrscheinlichkeit
häufig
wahrscheinlich
gelegentlich
vorstellbar
unwahrscheinlich
unvorstellbar
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2. Risikoidentifizierung-, Einschätzung-, Analyse
Welches Schadenausmaß könnte Sie treffen?
unwesentlich
gering
kritisch
katastrophal
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3. Grundprinzip des Risikotransfers
Das E=mc² der Versicherung
Sanierung ab 60% Schadenquote von der Nettoprämie
ca. 60 % maximale Schadenzahlungen 60%
ca. 10 % Vertrieb
10%ca. 10 % Rückversicherer
10%ca. 20 % Anteil des Versicherers
20%
ca. 19 % Versicherungssteuer
19%
Für jeden eingezahlten Euro bekommt die Solidargemeinschaft maximal
50,42 Cent zurück. Versicherungen kosten Geld und verdienen kann
der Versicherte statistisch an Versicherungen nie.
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3. Grundprinzip des Risikotransfers
Schadenvermeidung und Risikopotentialminimierung ist oberstes Gebot!
Brand von 3 Mähdreschern
1 war Auslöser – 2 wurden zu dicht abgestellt
Schaden: 750.000 Euro
Das bedeutet 1,5 Mio. Euro Belastung für die
Solidargemeinschaft
Das sind 500.000 Euro zu viel. Ein Mähdrescher
hätte gereicht!
Umkehrschluss: Kann die Schadenquote bei den Versicherern durch
aktives Sicherheitsmanagement z. B. um 15 % gesenkt werden, kann der
Versicherer 30 % mehr Leistung vertraglich garantieren, ohne dass die
Kosten steigern.
Jeder vermiedene oder verminderte Schaden zahlt sich auf Dauer aus.
15. gvf VersicherungsMakler AG
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3. Grundprinzip des Risikotransfers
Denn das kann passieren!
Jeder vermiedene oder verminderte Schaden zahlt sich auf Dauer aus.
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3. Grundprinzip des Risikotransfers
Und das darf nicht passieren.
Jeder vermiedene oder verminderte Schaden zahlt sich auf Dauer aus.
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Sie bedrohen die
Existenz
Liquidität
Gewinn und
Ertrag
Welche Auswirkungen haben Risiken auf den Betrieb?
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
EXISTENZ
LIQUIDITÄT
ERTRAG
SCHADENHÖHE
Wahrscheinlichkeit
Nicht
versicherte
Sparte
Selbst-
beteiligung
Risiko-
struktur
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Die Haftpflichtversicherung unterteilt sich in mehrere
Versicherungsformen
Betriebshaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Umweltschadenversicherung
KFZ Haftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht
Schadenhöhen können nicht geschätzt werden.
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Tiere laufen auf ein Bahngleis.
Der Zug entgleist.
Sachschaden: 125.000 €
Folgekosten: 95.000 €
Betriebshaftpflichtversicherung
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Produkthaftpflichtversicherung
Ihr Getreide wird zu Mehl verarbeitet und verbacken.
Rückrufaktion einer Bäckerei:
Betroffen waren fünf Brotsorten.
Ursache sei qualitativ minderwertiges Roggenmehl vom Typ 997 und
Weizenmehl des Typs 812 gewesen.
„Es hat in der Verarbeitung nicht richtig gegährt und zu wenig Wasser
angenommen.“
Als Folge seien die Backwaren nicht richtig aufgegangen und „spindig“
gewesen. „Die Ware wurde aus allen Filialen sofort zurückbeordert, das
betroffene Mehl abgepumpt und mit „Sackware“ produziert.
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Umwelthaftpflichtversicherung
Unbekannte dringen Nachts auf das Betriebsgrundstück ein.
Sie öffneten den Güllegeber. Die Gülle läuft in einen Bach
und verunreinigt einen Fischteich.
Schadenhöhe: 17.500 €
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Haftung der Geschäftsleitung – Vermögensschadenhaftpflicht
Geschäftsführer haften bspw. wenn Sie...
eine berechtigte Forderung der Gesellschaft verjähren
lassen.
es unterlassen, Subventionen rechtzeitig zu beantragen
im Lagebericht der Bilanz nicht oder nur unzureichend auf
die Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung
eingehen und dadurch den Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers gefährden oder verfehlen.
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Sachsubstanzen sind Gebäude und Inhalte wie Technik,
Vorräte, Ernteerzeugnisse, Tierbestände, etc.
Diese Bereiche werden häufig nur mit einigen Sparten
versichert, z. B. sind Gebäude gegen Feuer,
Leitungswasser und Sturm versichert; dagegen Inhalte nur
gegen Feuer.
Bei Technisch kaufmännischer Betriebseinrichtung gilt
i.d.R. Gebäudegebundenheit
Cyberangriffe
KFZ-Flotte / Maschinenbruch
Rechtsschutz
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Ertragsausfall-/Mehrkostenversicherung:
Wird der versicherte Betrieb infolge eines dem Grunde nach
versicherten Schadens an einer dem Betrieb dienenden Sache
unterbrochen oder beeinträchtigt, so ersetzen wir den dadurch
entstandenen Unterbrechungsschaden (Ertragsausfall bzw.
Mehrkosten).
Egal welche Schäden auftreten, sie behindern immer einen
effektiven Produktionsprozess und verursachen Ertragsausfälle und
Mehrkosten.
28. gvf VersicherungsMakler AG
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Häufig werden auch die Mehrkosten und Ertragsausfälle
gar nicht oder nur für einige Gefahren versichert.
z. B. Ertragsausfälle/Mehrkosten durch Feuer
Bei allen anderen auslösenden Gefahren fallen die
Kosten voll beim Betrieb an.
Ein Versicherungsunternehmen reguliert schneller, wenn jeder
Zeitverlust die Versicherung Geld kostet!
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Tierversicherung - Die Deckung der Tierseuchenkasse
reicht nicht aus!
Entschädigung bei Keulung!
Keine Entschädigung der wirtschaftlichen Folgen wie
Produktionsausfall, Ertragsminderungen, erhöhte
Bestandsergänzung, etc.
In der Praxis ist die
Wahrscheinlichkeit, in einem
Sperrbezirk oder
Beobachtungsgebiet zu
liegen, um den Faktor 70
bzw. 550 höher als die eines
Seuchenausbruchs im
eigenen Betrieb.
30. gvf VersicherungsMakler AG
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Durch Tierseuchen wie Schweinepest, Rinder-Tuberkulose,
Maul- und Klauenseuche oder Blauzungenkrankheit
entstehen den Versicherern (Angaben des GDV) jährlich
Schäden in Höhe von durchschnittlich 61,7 Mio. EUR.
Ertragsschadenversicherung
31. gvf VersicherungsMakler AG
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Afrikanische Schweinepest - Was zahlt eine Versicherung
im Seuchenfall?
Beispiel 600 Zuchtsauen zur Ferkelproduktion
Tierwert 320,- EUR je Tier = 192.000,- EUR
Ertragswert 600,- EUR je Tier = 360.000,- EUR
Gesamtversicherungssumme = 552.000,- EUR
Tierwert, Ausfall der Einnahmen, Verminderte
Produktionsleistung, Wertminderung der tierischen
Erzeugnisse, Zusatzkosten R+D, Tierarztkosten, etc.
Eingesparte Kosten werden abgezogen!
32. gvf VersicherungsMakler AG
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Afrikanische Schweinepest - Was zahlt eine Versicherung
im Seuchenfall?
Beispiel 600 Zuchtsauen zur Ferkelproduktion mit
Biogasanlage am Standort
Schweinegülle fällt weg – Güllebonus?
Reinigung und Hygienisierung der Behälter und
Substrate
fehlender Umsatz aus Strom / Wärme
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Schaden:
Gebäudeschaden:
Inhaltsschaden:
Aufräumkosten:
Notreparaturen:
Mehrkosten:
Gesamtschaden ca.:
1.150.000 €
250.000 €
185.000 €
65.000 €
55.000 €
1.705.000 €
4. Absicherung eines Agrarunternehmens
38. gvf VersicherungsMakler AG
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Cyberpolice – digitale Landwirtschaft
Betriebsabläufe sind häufiger auf IT Systeme angewiesen, neben
der Buchhaltung auch Produktion mit bspw. Fütterungstechnik,
Melktechnik, GPS-gelenkte Fahrzeuge, Biogassteuerung etc.
Ob digitale Angriffe oder Bedienungsfehler von Mitarbeitern
verursacht werden Ertragsausfälle und Kosten zur
Wiederherstellung Ihrer IT.
Wird der Fördermittelantrag von Hackern abgefangen und Geld für
die Freigabe gefordert.
Ersetzt eine Cyber-Versicherung das gezahlte Erpressungsgeld!
39. gvf VersicherungsMakler AG
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Es gelten die Sicherheitsvorschriften der Landwirtschaft
40. gvf VersicherungsMakler AG
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4. Absicherung eines Agrarunternehmens
Es gelten die Sicherheitsvorschriften der Landwirtschaft
Reinigung Arbeitsmaschine
Sicherheitsabstände
49. gvf VersicherungsMakler AG
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Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche
Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich
Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen
haben.
Ausnahmen:
Für eigene Zwecke: Der Landwirt oder der Mitarbeiter transportiert
ausschließlich die eigenen Hoferzeugnisse oder Bedarfsgüter des
landwirtschaftlichen Betriebes.
Nachbarschaftshilfe: Gegenseitige Hilfeleistung ist befreit, aber dafür
darf kein Geld bezahlt werden.
Im Rahmen eines Maschinenring e. V. oder vergleichbaren
Zusammenschlusses: Die Beförderungen sind bis zu einem Umkreis
von 75 km um den Betriebssitz vom GüKG befreit, wenn die
Transporte mit Kfz steuerbefreiten Zugmaschinen und Anhängern
(keine Sattelzugmaschinen oder Lkw) durchgeführt werden.
50. gvf VersicherungsMakler AG
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Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Kriterien für die Abgrenzung Lohnunternehmen im Sinne des GüKG:
„Die Bestimmungen des GüKG (und damit zur GüKGErlaubnispflicht)
finden nur dann Anwendung, wenn die Beförderung geschäftsmäßig
oder entgeltlich erfolgt. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit setzt
voraus, dass der Beförderer zumindest beabsichtigt, die wiederholte
Beförderung zum Gegenstand seiner beruflichen oder wirtschaftlichen
Betätigung zu machen.“
51. gvf VersicherungsMakler AG
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Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung:
Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
Die Finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
Die fachliche Eignung des Unternehmer oder der Verkehrsleiter
Versicherungspflicht: Der Unternehmer hat sich nach § 7a GüKG in
Form einer "Güterschaden-Haftpflichtversicherung" gegen alle
Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen
Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des
Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag
haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein
gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird.)
52. gvf VersicherungsMakler AG
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Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Gemeinsamer Vorschlag der Verbände BLU e.V, DBV e.V. und BMR
e.V. zur gesetzlichen Änderungen Güterkraftverkehr
Ausnahme c) mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h
53. gvf VersicherungsMakler AG
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Fragen und Diskussion
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kerstin Eber
Kerstin.Eber@gvf.de
0371-27830
Quellen:
Risikomanagement in der ostdeutschen Landwirtschaft (Umfrage)
LfuLG Risikomanagement in der Landwirtschaft
Landwirtschaftsveröffentlichungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
Risikomanagement in der Landwirtschaft (Rentenbank)
http://www.ffw-froettstaedt.de/02_Hauptframe_seitlich_rechts/045_Einsaetze/2009_08_06_Brand_Maehdrescher/Bilder.html
Notas do Editor Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Ansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden.
Bei unberechtigten Forderungen wehrt der Betriebshaftpflichtversicherer diese auch gerichtlich ab.
Wer nicht nur seine Erzeugnisse an Endverbraucher liefert, sondern in arbeitsteiligen oder vorgelagerten Produktionsprozessen produziert, ist dem Risiko ausgesetzt, dass seine Produkte über direkte Schäden hinaus Vermögensschäden verursachen können.
Unter anderem sind versichert:
Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Die Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung.
Die Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten.
Die Umwelthaftpflichtversicherung gewährt Deckung für Haftpflichtansprüche aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkungen (Übertragung durch die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft) entstehen.
1991 trat das heutige Umwelthaftungsgesetz in Kraft. Das Umwelthaftungsgesetz sieht eine generelle verschuldensunabhängige Haftung vor. Unbekannte Täter wollten Diesel klauen, wurden vermutlich gestört und haben den Diesel laufen lassen. Der Diesel gelangte ins Erdreich, in einen angrenzenden Bach und lief unter ein Lagergebäude.
Es fielen Kosten an durch
Bodensanierung
Gebäudesanierung
Wiederherstellung des Wassergrabens
Wiederherstellung des Uferbereiches des Baches
Was deckt die Ertragsschadenversicherung:
Produktionsausfall, Ertragsminderung nach Keulung des Bestands, Sperrmaßnahmen und Betriebsbeschränkungen
Ausgeglichen werden eine Verminderung des Deckungsbeitrags der versicherten Produktionsverfahren
Wiederbeschaffung von Tieren (z.B. eine erhöhte Bestandsergänzungsrate)
sowie andere zusätzliche Kosten (z.B. Erhöhte Tierarztkosten, Sonderentsorgung von Milch oder Gülle, etc.)
Darüber hinaus gleicht eine Ertragsschadensversicherung Mindererlöse aus, die durch den Wegfall von Verkaufserlösen für zum Beispiel Milch, Zucht- und Masttiere oder den Leistungseinbruch in der Wiederaufbauphase entstehen Was deckt die Ertragsschadenversicherung:
Produktionsausfall, Ertragsminderung nach Keulung des Bestands, Sperrmaßnahmen und Betriebsbeschränkungen
Ausgeglichen werden eine Verminderung des Deckungsbeitrags der versicherten Produktionsverfahren
Wiederbeschaffung von Tieren (z.B. eine erhöhte Bestandsergänzungsrate)
sowie andere zusätzliche Kosten (z.B. Erhöhte Tierarztkosten, Sonderentsorgung von Milch oder Gülle, etc.)
Darüber hinaus gleicht eine Ertragsschadensversicherung Mindererlöse aus, die durch den Wegfall von Verkaufserlösen für zum Beispiel Milch, Zucht- und Masttiere oder den Leistungseinbruch in der Wiederaufbauphase entstehen Was deckt die Ertragsschadenversicherung:
Produktionsausfall, Ertragsminderung nach Keulung des Bestands, Sperrmaßnahmen und Betriebsbeschränkungen
Ausgeglichen werden eine Verminderung des Deckungsbeitrags der versicherten Produktionsverfahren
Wiederbeschaffung von Tieren (z.B. eine erhöhte Bestandsergänzungsrate)
sowie andere zusätzliche Kosten (z.B. Erhöhte Tierarztkosten, Sonderentsorgung von Milch oder Gülle, etc.)
Darüber hinaus gleicht eine Ertragsschadensversicherung Mindererlöse aus, die durch den Wegfall von Verkaufserlösen für zum Beispiel Milch, Zucht- und Masttiere oder den Leistungseinbruch in der Wiederaufbauphase entstehen Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachsubstanz-schäden durch:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Böswillige Beschädigung, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Terror
Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
Wasserlöschanlagen-Leckage
Leitungswasser
Sturm, Hagel
Einbruchdiebstahl, Raub
Glasbruch
Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau; Erdbeben; Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachsubstanz-schäden durch:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Böswillige Beschädigung, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Terror
Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
Wasserlöschanlagen-Leckage
Leitungswasser
Sturm, Hagel
Einbruchdiebstahl, Raub
Glasbruch
Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau; Erdbeben; Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
Schaden Agroteam Unseburg – 20 Betriebsstunden Ausnahmengenehmigung fordert 25 Mio Versicherungssumme für angebauten Kartoffelvollernter