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…..der Versicherungsmakler für Gastgeber….
CYBER
…Ihre Kreditkartendaten liegen zur Abholung im Internet bereit….
CYBER
Was würden Sie tun, wenn Sie morgen früh Ihr
Unternehmen betreten und kein PC mehr hoch fährt,
keine Buchungssysteme oder Kassen mehr
funktionieren?
Unsere Empfehlung:
1. Datensicherheit prüfen
2. Zuständigkeiten regeln
3. Notfallplan erstellen
4. Cyberversicherung: die bezahlbare
Versicherungslösung von HogaProtect
BEHÖRDLICHE SCHLIESSUNG
Das Antivirenprogramm für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter.
Eine besondere Form des Ertragsausfalls.
Was gilt versichert?
• Finanzielle Ausgleich für den entgangenen Betriebsgewinn/ Betriebskosten
• Lohn- und Gehaltsaufwendungen aufgrund Tätigkeitsverbot
• Ersatz und Vernichtung von betroffenen Waren- und Vorräten
• Desinfektion der Betriebsräume
• Ermittlungs- und Beobachtungskosten
08/15 Versicherungslösungen
Gewerbliche Policen legen keinen Wert auf die Betrachtung der
Branche.
Wir finden:
Eine besondere Branche braucht besondere und individuelle
Versicherungslösungen.
Elektronik, Maschinen,
Urheberrechtsverletzungen,
Terrassenmobiliar,
Schwimmbadtechnik,
Betriebsschließung etc.
... die Liste der
Besonderheiten der
Gastgeberbranche ist lang
Was Sie beachten sollten:
Nicht der Mindestlohn ist das Problem,
sondern die geforderte Dokumentationspflicht.
Bei Nichteinhalten wird die Unternehmensleitung strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen.
Ausweisen von Allergenen
Was passiert, wenn ein Gast mit Nussallergie beim
Frühstück nicht auf die Müslibestandteile
hingewiesen wird und der Tag für den Gast im
Krankenhaus endet?
Unser Tipp:
• Stellen Sie sicher, dass der Versicherungsschutz Ihrer Betriebs- Haftpflicht-
Versicherung auf die aktuelle Gesetzeslage angepasst ist.
• Eine Straf- Rechtsschutz- Versicherung schützt das Unternehmen und den
Geschäftsführer/ Direktor.
Brandschutz
Behördliche und gesetzliche Auflagen
 Revision der elektrischen Anlagen.
• Wartung ortsfester Anlagen alle 4 Jahre
• Wartung ortsveränderlicher Anlagen zwischen 6, 12, 18 oder 24 Monaten
Klausel SK 3602:
VDS- Prüfung der ortsfesten Anlagen jährlich bzw. alle drei Jahre
Was passiert, wenn bei einem kausalen Schaden ein
Revisionsnachweis nicht erbracht werden kann?
Der Versicherer ist berechtigt die Schadenzahlung beträchtlich zu kürzen.
Brandschutz
Unsere Empfehlungen:
1. Klären Sie mit Ihrem derzeitigen Versicherer den Umfang Ihre Revision
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2. Worauf achtet der Versicherer: Organisatorischer Brandschutz
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