2. Ihr Referent
Xaver Bühlmann
Ing FH in Elektrotechnik
Sicherheitsingenieur
Branchenbetreuer
öffentlicher Verkehr
Kampagnenleiter "Sichere
Instandhaltung"
Abteilung Arbeitssicherheit
Bereich Gewerbe & Industrie Luzern
xaver.buehlmann@suva .ch
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3. Instandhaltung:
Sorgfältig planen – bereits bei der
Beschaffung
Wer bei der Beschaffung von Maschinen nicht an die
Instandhaltung denkt, bekommt die Quittung dafür später.
Fehlen Vorrichtungen für eine sichere Instandhaltung,
improvisieren die Instandhaltungsfachleute sowie die
Maschinenbediener im Falle einer Störung. Das ist
gefährlich und erhöht das Unfallrisiko. Ausserdem hat
dieser Planungsfehler auch Folgen für die Produktion: Es
kommt zu längeren und teureren Ausfällen. Deshalb lohnt
es sich, bei der Beschaffung neuer Maschinen nicht nur die
Funktionalität im Auge zu haben, sondern auch die
Anforderungen an die sichere Instandhaltung zu
berücksichtigen.
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4. Sichere Instandhaltung - Beschaffung
Inhalt
Einführung
Rechtliche Grundlagen
- Inverkehrbringer
- Betrieb
Beschaffungsprozess
Tipps in Bezug auf die sichere Instandhaltung
Angebote der Suva:
- Acht lebenswichtige Regeln der Instandhaltung
- Sicherheits-Charta
- Schulungstool
- Workshops 2017
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5. Die Praxis zeigt bei der Instandhaltung
drei Gefährdungsschwerpunkte
Absturz bei Instandhaltungsarbeiten in der
Höhe
verkettete Anlage
unerwarteter Anlauf
Sonderbetrieb
Arbeiten an laufender Maschine
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6. Gefährdungsschwerpunkt
"Absturz"; Improvisation beim Motorwechsel
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Improvisation
beim Motorwechsel:
Es fehlen ein sicherer
Zugang zum Arbeitsplatz
in der Höhe und ein
geeignetes Hebemittel
für den Motorwechsel.
9. Sichere Instandhaltung - Beschaffung
Inhalt
Einführung
Rechtliche Grundlagen
- Inverkehrbringer
- Betrieb
Beschaffungsprozess
Tipps in Bezug auf die sichere Instandhaltung
Angebote der Suva:
- Acht lebenswichtige Regeln der Instandhaltung
- Sicherheits-Charta
- Schulungstool
- Workshops 2017
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10. Rechtliche Grundlagen
Übersicht
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UVG,VUV
Art. 24 VUV
EKAS RL 6512
Betrieb
(Arbeitgeber)
PrSG, PrSV
MaschV/ MRL
Erlasse für das
Inverkehrbringen
Inverkehrbringer
(Hersteller)
OR
Vertrag
Anforderungen an Arbeitsmittel
vertraglich vereinbaren
Rechtliche Zusammenhänge bei der Beschaffung von
Arbeitsmitteln.
11. Rechtliche Grundlagen
Inverkehrbringer
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MaschV
Maschinenverordnung
Art. 2, Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
Maschinen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn
die Anforderungen nach der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG (MRL) erfüllt sind.
MRL
Maschinenrichtlinie
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL)
Anhang I: Grundlegende Sicherheits- und Gesundheits-
schutzanforderungen sind einzuhalten. (http://www.seco.admin.ch)
12. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
"Absturz"
1.6.2
Zugang zu den
Bedienungsständen und
den Eingriffspunkten für die
Instandhaltung
Die Maschine muss so
konstruiert und gebaut sein,
dass alle Stellen, die für
den Betrieb, das Einrichten
und die Instandhaltung der
Maschine zugänglich sein
müssen, gefahrlos erreicht
werden können.
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13. Lebenswichtige Regeln Instandhaltung
Regel 5: Keine Absturzrisiken eingehen
Als Vorgesetzter:
sorge ich bei Arbeiten in der
Höhe für sichere Zugänge
und Arbeitsplätze
akzeptiere ich keine
Improvisationen!
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14. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
"verkettete Anlage"
1.6.3. Trennung von den
Energiequellen
Die Maschine muss mit
Einrichtungen zur Trennung
der einzelnen Energie-
quellen ausgerüstet sein;
abschliessbar.
Restenergien oder
gespeicherte Energien
müssen ohne Risiko für
Personen abgeleitet werden
können.
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15. Lebenswichtige Regeln Instandhaltung
Regel 3: Anlage ausschalten und sichern
Als Vorgesetzter:
stelle ich sicher, dass
geeignete
Abschalteinrichtungen
vorhanden sind und diese
vorschriftsgemäss benutzt
werden.
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17. Lebenswichtige Regeln Instandhaltung
Regel 4: Gespeicherte Energien sichern
Als Vorgesetzter:
lege ich fest, wie gefährliche
Energien zu sichern sind
lasse ich Arbeiten an
laufenden Anlagen nur zu,
wenn die erforderlichen
Sonderbetriebseinrichtungen
vorhanden sind.
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18. Rechtliche Grundlagen "Inverkehrbringer"
Nachweis der Sicherheit gegenüber Betrieb
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Nachweis
der
Sicherheit
Nachweis
der
Sicherheit
Konformitäts-
Erklärung
Konformitäts-
Erklärung
Betriebsanleitung
(Einzelanleitungen sind
ungenügend)
Betriebsanleitung
(Einzelanleitungen sind
ungenügend)
Risikobeurteilung nach Methode
Suva (Best.-Nr. 66037) oder
SN EN ISO 12100:2010
z.B. bei Eigenbau, Nachrüstung
und ev. Direktimport
21. Rechtliche Grundlagen
Betrieb
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UVG,VUV
Art. 24 VUV
EKAS RL 6512
Betrieb
(Arbeitgeber)
PrSG, PrSV
MaschV/ MRL
Erlasse für das
Inverkehrbringen
Inverkehrbringer
(Hersteller)
OR
Vertrag
Anforderungen an Arbeitsmittel
vertraglich vereinbaren
Rechtliche Zusammenhänge bei der Beschaffung von
Arbeitsmitteln.
22. Rechtliche Grundlagen "Betrieb"
Arbeitsmittelrichtlinie 6508
Art. 32a VUV Verwendung von
Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel müssen
bestimmungsgemäss
verwendet werden.
Art. 32b VUV Instandhaltung
von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel sind gemäss
den Angaben des
Herstellers fachgerecht in
Stand zu halten.
Die Instandhaltung ist zu
dokumentieren.
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23. Sichere Instandhaltung - Beschaffung
Inhalt
Einführung
Rechtliche Grundlagen
- Inverkehrbringer
- Betrieb
Beschaffungsprozess
Tipps in Bezug auf die sichere Instandhaltung
Angebote der Suva:
- Acht lebenswichtige Regeln der Instandhaltung
- Sicherheits-Charta
- Schulungstool
- Workshops 2017
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24. Tipps für den Betrieb
Beschaffungsteam
Betriebsintern:
Einkauf
Technik: Instandhalter
Produktion/Betreiber: Schichtführer, Maschinenbediener
Extern – situativ, je nach Komplexität der Anlage:
Inverkehrbringer (Integrator für verkettete Anlagen)
Beizug eines Spezialisten (ASA) für den ganzen
Beschaffungsprozess
Arbeitsinspektorat, Suva, andere Ämter
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25. Tipps für den Betrieb
Instandhaltungsstrategie klären
Reparatur nach Ausfall (Redundanz?)
Geplante Instandhaltung
- vorausbestimmt
- zustandsorientiert
WER führt Instandhaltungsarbeiten aus
- eigene Fachleute
- Dritte
Servicevertrag
Fernwartung
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26. Tipps für den Betrieb
Pflichtenheft – Lastenheft
Konformitätserklärung
Betriebsanleitung
− Transport und Montage
− Normalbetrieb
− Instandhaltung, Sonderbetrieb,
Störungsbehebung
− Restrisiken
Inbetrieb- und Abnahmeprozedere
KnowHow Transfer; Schulung
(Bediener und Instandhalter)
Relevante Ersatzteile: Vorschlagsliste
Lieferbedienungen für Ersatzteile
Instandhaltungssupport anhand der
Instandhaltungsstrategie
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27. Tipps für den Betrieb
Abnahme
Konformitätserklärung vorhanden?
Betriebsanleitung in erforderlicher Sprache mitgeliefert?
Instruktion/Ausbildung der Arbeitnehmenden erfolgt?
Instandhalter, Schichtführer, Maschinenbediener
Keine offensichtlichen Mängel vorhanden?
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28. Tipps für den Betrieb
Abnahme - Offensichtliche Mängel
Offene Gefahrenstellen (z.B. Einzugsstellen)
Kennzeichnung (z.B. Bedienelemente, Schalter)
neue Gefährdungen zur Umgebung
Absturz:
Zugänge zu Instandhaltungsarbeitsplätzen in der Höhe
Verkettete Anlagen:
Abschalt- und Absperrvorrichtungen für die Anlage oder
deren Teile.
Z.B. Haupt-/ Revisionsschalter, Ventile
Sonderbetrieb Sonderbetriebseinrichtungen:
Zustimmtaste, Tippsteuerung, Zweihandsteuerung
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33. Schulungstool – Version 2016/2017
Alles auf einem USB Stick
Standardlektionen:
So instruieren Sie die
Lebenswichtigen Regeln am
Arbeitsplatz
Workshop:
Umfassende Anleitung und
Unterlagen für die
Durchführung eines
Workshops "do it yourself":
- PowerPoint Präsentation
- Schulungsprogramm
- Gefährdungskatalog für die
Gruppenarbeiten
- Muster eines Nachweises
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34. Workshop 2017
Zur Befähigung von Multiplikatoren
Die Teilnehmer kennen
die Botschaft
«STOPP bei Gefahr!»
die Verantwortung in AS/GS
die acht lebenswichtigen
Regeln der Instandhaltung
das Schulungstool «Sichere
Instandhaltung» und können
dieses im eigenen Betrieb
umsetzen.
…. in der ganzen CH.
34www.suva.ch/instandhaltung
Workshop 2015Workshop 2015
Workshop 2017
35. Unser Appell an Sie
Berücksichtigen Sie die Instandhaltung bereits bei der
Beschaffung – so verhindern Sie Unfälle und sparen Zeit
und Geld.
Führen Sie die Stopp-Botschaft in Ihrem Betrieb ein und
unterzeichnen Sie die Charta.
Besuchen Sie uns am Stand.
Wir beraten Sie gerne.
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