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Das Bürgerbegehren ist beantragt!
Über 755 Stimmen für einen Bürgerentscheid!
Gegen den Verkauf von Breitloh West II an die Firma C.Hafner!
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Wir Wimsheimer Bürger haben einen großen Schritt in Richtung mehr Demokratie, Schutz der
Umwelt und Erhalt der Lebensqualität in Wimsheim getan. Durch Ihre Unterschrift haben Sie deutlich
gemacht, dass wir gemeinsam die Entscheidung über den Verkauf von Breitloh II an die Fa. C.Hafner in
die eigenen Hände nehmen wollen. Dafür danken wir Ihnen herzlich! Wir alle übernehmen dadurch
Verantwortung für unser Dorf aufgrund eines demokratischen Grundrechts, mit dem wir aktiv unseren
Ort mitgestalten. Das gibt uns allen Mut, unsere Stimme und unsere Meinung zu vertreten. Der Bürger-
meister ist von uns gewählt und muss zu unserem Wohl agieren. Insofern halten wir es z.B. für eine
unmoralische Argumentation, einen Störfallbetrieb gegen die Finanzierung einer Kita auszuspielen!
Wenn Sie noch unterschreiben wollen kommen wir gerne zu Ihnen (email s.u.). Wir reichen ggfls. nach.
So geht es weiter:
 Mit der Übergabe der Unterschriftenlisten mit über 755 Stimmen an den Bürgermeister
liegen die Voraussetzungen für ein gültiges Bürgerbegehren vor. Jetzt hat der Gemeinderat von
Wimsheim zwei Möglichkeiten:
◦ Den Bürgerentscheid zulassen und den Tag der Abstimmung festlegen, oder
◦ selbst im Sinne des Bürgerbegehrens entscheiden und den Verkauf von Breitloh West II an
die Firma C.Hafner verhindern.
 Falls es zum Bürgerentscheid kommt, gehen wir zur Wahlurne. Die gestellte Frage ist im Sinne
der Bürgerinitiative entschieden, wenn mit der Mehrheit der gültigen Stimmen ein Verkauf
abgelehnt wurde und diese Mehrheit mindestens 25% der Stimmberechtigten beträgt. Bei
diesem Ergebnis darf das Areal Breitloh-West II nicht an die Firma C. Hafner verkauft werden.
Der Gemeinderat ist jetzt aufgefordert, im Sinne seiner Wähler und Wählerinnen zu entscheiden.
„Vertrauen und Respekt muss man sich verdienen“ meinen wir. Mit einer klaren Entscheidung gegen
den Verkauf an C.Hafner könnte dies dem Gemeinderat vielleicht noch gelingen, ansonsten wird er
weiter an Rückhalt bei seinen Wählern verlieren und muss uns an die Wahlurne bitten.
Wir stimmen gegen den Verkauf an einen Industriebetrieb!
Warum? Das zukünftige Gewerbegebiet Breitloh II kann jederzeit an Gewerbetreibende verkauft
werden, die sich laut Presse in den Rathäusern entlang der Autobahn die Klinke in die Hand geben.
Eine Firma, die unter die Störfallverordnung fällt, wollen wir nicht!
Die Frage des Bürgerbegehrens lautet:
„Soll das im Gewann „Breitloh West II“ liegende Grundstück von ca. 5,57 Hektar von der Gemeinde
Wimsheim an einen erheblich belästigenden Gewerbebetrieb (Firma C. Hafner, Gold- und
Silberscheideanstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling, Pforzheim, oder an ein anderes
vergleichbares Unternehmen) zum Zwecke der industriellen Nutzung verkauft werden?“
Diese Frage beantwortet die BI mit „Nein“
Kontakt: info@bi-wimsheim.de, Herausgeber: Bürgerinitiative Wimsheim, www.bi-wimsheim.de
4. Juni 2013
Das haben wir mit
755 Unterschriften weit
übertroffen
Am 4. Juni 2013 an den
Bürgermeister
übergeben
Unser Wunsch:
Der Ratsbeschluss soll
bis zum 2. Juli 2013
erfolgen
Dies betrifft die im
Bürgerbegehren gestellte
oben genannte Frage
Der Bürgerentscheid erfolgt
wie eine übliche Wahl,
d.h. im Wahllokal oder mit
Briefwahl: Geheim, frei,
gleich, unmittelbar und
allgemein
Unsere neue Aktion startet:
Ein Online-Appell - auch Online-Petition genannt - ist ein weiteres Werkzeug, um unser
Anliegen bekannter zu machen und die betreffenden Stellen und Personen direkt anzu-
schreiben. „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksver-
tretung zu wenden.“ Genau das tun Sie mit dem Online-Appell. Jede(r) kann mitmachen.
Sie müssen nicht in Wimsheim wohnen oder die Volljährigkeit erreicht haben.
SIE sind herzlich eingeladen auf www.bi-wimsheim.de diesen Appell digital zu
unterschreiben.
Kontakt: info@bi-wimsheim.de, Herausgeber: Bürgerinitiative Wimsheim, www.bi-wimsheim.de
4. Juni 2013
Initiierendes Bürgerbegehren in Wimsheim
Über 200 Unterschriften
sammeln
Einreichen des
Bürgerbegehrens
mit Unterschriften
Feststellungsbeschluss
der Zulässigkeit
durch den Gemeinderat und Ratsbeschluss
über die gestellte Forderung
Zustimmung Ablehnung
Ziel erreicht:
Kein Verkauf
an C.Hafner
Bürgerentscheid
ONLINE-
APPELL

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  • 1. Das Bürgerbegehren ist beantragt! Über 755 Stimmen für einen Bürgerentscheid! Gegen den Verkauf von Breitloh West II an die Firma C.Hafner! Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Wir Wimsheimer Bürger haben einen großen Schritt in Richtung mehr Demokratie, Schutz der Umwelt und Erhalt der Lebensqualität in Wimsheim getan. Durch Ihre Unterschrift haben Sie deutlich gemacht, dass wir gemeinsam die Entscheidung über den Verkauf von Breitloh II an die Fa. C.Hafner in die eigenen Hände nehmen wollen. Dafür danken wir Ihnen herzlich! Wir alle übernehmen dadurch Verantwortung für unser Dorf aufgrund eines demokratischen Grundrechts, mit dem wir aktiv unseren Ort mitgestalten. Das gibt uns allen Mut, unsere Stimme und unsere Meinung zu vertreten. Der Bürger- meister ist von uns gewählt und muss zu unserem Wohl agieren. Insofern halten wir es z.B. für eine unmoralische Argumentation, einen Störfallbetrieb gegen die Finanzierung einer Kita auszuspielen! Wenn Sie noch unterschreiben wollen kommen wir gerne zu Ihnen (email s.u.). Wir reichen ggfls. nach. So geht es weiter:  Mit der Übergabe der Unterschriftenlisten mit über 755 Stimmen an den Bürgermeister liegen die Voraussetzungen für ein gültiges Bürgerbegehren vor. Jetzt hat der Gemeinderat von Wimsheim zwei Möglichkeiten: ◦ Den Bürgerentscheid zulassen und den Tag der Abstimmung festlegen, oder ◦ selbst im Sinne des Bürgerbegehrens entscheiden und den Verkauf von Breitloh West II an die Firma C.Hafner verhindern.  Falls es zum Bürgerentscheid kommt, gehen wir zur Wahlurne. Die gestellte Frage ist im Sinne der Bürgerinitiative entschieden, wenn mit der Mehrheit der gültigen Stimmen ein Verkauf abgelehnt wurde und diese Mehrheit mindestens 25% der Stimmberechtigten beträgt. Bei diesem Ergebnis darf das Areal Breitloh-West II nicht an die Firma C. Hafner verkauft werden. Der Gemeinderat ist jetzt aufgefordert, im Sinne seiner Wähler und Wählerinnen zu entscheiden. „Vertrauen und Respekt muss man sich verdienen“ meinen wir. Mit einer klaren Entscheidung gegen den Verkauf an C.Hafner könnte dies dem Gemeinderat vielleicht noch gelingen, ansonsten wird er weiter an Rückhalt bei seinen Wählern verlieren und muss uns an die Wahlurne bitten. Wir stimmen gegen den Verkauf an einen Industriebetrieb! Warum? Das zukünftige Gewerbegebiet Breitloh II kann jederzeit an Gewerbetreibende verkauft werden, die sich laut Presse in den Rathäusern entlang der Autobahn die Klinke in die Hand geben. Eine Firma, die unter die Störfallverordnung fällt, wollen wir nicht! Die Frage des Bürgerbegehrens lautet: „Soll das im Gewann „Breitloh West II“ liegende Grundstück von ca. 5,57 Hektar von der Gemeinde Wimsheim an einen erheblich belästigenden Gewerbebetrieb (Firma C. Hafner, Gold- und Silberscheideanstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling, Pforzheim, oder an ein anderes vergleichbares Unternehmen) zum Zwecke der industriellen Nutzung verkauft werden?“ Diese Frage beantwortet die BI mit „Nein“ Kontakt: info@bi-wimsheim.de, Herausgeber: Bürgerinitiative Wimsheim, www.bi-wimsheim.de 4. Juni 2013
  • 2. Das haben wir mit 755 Unterschriften weit übertroffen Am 4. Juni 2013 an den Bürgermeister übergeben Unser Wunsch: Der Ratsbeschluss soll bis zum 2. Juli 2013 erfolgen Dies betrifft die im Bürgerbegehren gestellte oben genannte Frage Der Bürgerentscheid erfolgt wie eine übliche Wahl, d.h. im Wahllokal oder mit Briefwahl: Geheim, frei, gleich, unmittelbar und allgemein Unsere neue Aktion startet: Ein Online-Appell - auch Online-Petition genannt - ist ein weiteres Werkzeug, um unser Anliegen bekannter zu machen und die betreffenden Stellen und Personen direkt anzu- schreiben. „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksver- tretung zu wenden.“ Genau das tun Sie mit dem Online-Appell. Jede(r) kann mitmachen. Sie müssen nicht in Wimsheim wohnen oder die Volljährigkeit erreicht haben. SIE sind herzlich eingeladen auf www.bi-wimsheim.de diesen Appell digital zu unterschreiben. Kontakt: info@bi-wimsheim.de, Herausgeber: Bürgerinitiative Wimsheim, www.bi-wimsheim.de 4. Juni 2013 Initiierendes Bürgerbegehren in Wimsheim Über 200 Unterschriften sammeln Einreichen des Bürgerbegehrens mit Unterschriften Feststellungsbeschluss der Zulässigkeit durch den Gemeinderat und Ratsbeschluss über die gestellte Forderung Zustimmung Ablehnung Ziel erreicht: Kein Verkauf an C.Hafner Bürgerentscheid ONLINE- APPELL