Auf mehreren Ebenen inklusionsfördernd handeln. Schritte auf dem Weg zur gemeinsamen Erziehung für alle.
1. Auf mehreren Ebenen inklusionsfördernd handeln. Schritte auf dem Weg zur gemeinsamen Erziehung für alle. Diskussionsimpulse Ulf Preuss-Lausitz
2. Gliederung I Inklusion im Kontext gesellschaftlicher und bildungspolitischer Entwicklungen und Diskurse. II Integration und Inklusion: Gemeinsamkeit und neue Perspektiven III Realität: Ineffektives, ungerechtes, teures und demografisch irreales Doppelsystem sonderpädagogischer Förderung IV Häufige Fragen zur Inklusion und Antworten aus der langjährigen Integrationsforschung V Vorschlag zur Umsetzung inklusiver Entwicklung auf der Ebene des Unterrichts, der Einzelschule, der Region, der Landesebene und länderübergreifend.
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6. II UN-Konvention: inclusive education als allgemeine Schulreform – über Behindertenintegration hinaus „ Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen (with disabilities) auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen “ („an inclusive education at all levels“). (Alle) Kinder mit Behinderungen sollen „Zugang zu einem integrativen („inclusive“), hochwertigen und unent-geltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführen- den Schulen haben und … innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung “ erhalten. Damit orientiert sich die UN-BRK an einem wertgebundenen Bildungsbegriff von Vielfalt und Gemeinsamkeit, von Wertschätzung und (Leistungs)Anspruch und einer Schule für alle.
21. IV Antworten auf häufig gestellte Fragen und Befürchtungen 7. Angst von Eltern nichtbehinderter Kinder vor Niveauverlust? Auch hier: die Forschung widerspricht – Leistungen bleiben gleich, soziale Kompetenzen werden intensiver erworben, wenn und weil individuelle Lernzeiten und –ziele auch für leistungsstarke Kinder möglich werden. 8. Angst von Eltern behinderter Kinder, dass die Förderung verschütt geht: Der Motivationsschub der „normalen“ Lerngruppe (und die Förderung) führen zu breiterem und tieferem Kompetenzerwerb . Er sollte in jeder Schule, vom individuellen Erwartungswert ausgehend, dokumentiert werden! 9. Angst von Schulleitern , durch Inklusion zur Abschiebeschule für alle schwierigen Kinder im Umfeld zu werden: Klare Strukturen und Ausstattungen von I-Klassen, Realisierung der Wohnortnähe bei zu hoher Nachfrage, regionale Abstimmung mit anderen Schulen und der Schulaufsicht. Gütesiegel Inklusion – gilt für students with disabilities wie für highly gifted students .
22. V Umsetzung inklusiver Bildung als Mehr-Ebenen-Konzept 1. Ebene: Landespolitisch zureichende Aktivitäten und Rahmenbedingungen für ein inklusives allgemeines Bildungs- und Sozialwesen vom Kindergarten und der Frühförderung über Schule und Ausbildung bis zum lebenslangen Lernen. 2. Ebene: Region : Vernetzung der Schulen mit Kinder- / Jugendarbeit, Jugendhilfe, der Unterstützung von Menschen mit Beratungs- und Hilfebedarf in der Region , Selbsthilfeeinrichtungen und der Kommune. „Sozialräumliche Inklusion“. 3. Ebene: Einzelschule: Inklusives, partizipatives Schulleben – akzeptierende Schulkultur und zureichende Ausstattung in einer ganztägig offenen Schule. 4. Ebene: Guter, lerneffektiver und sozial befriedigender inklusiver Unterricht ! 5. Ebene: länderübergreifend Aktivitäten (KMK, Bund, IfM, Dt. Unesco, Stiftungen, Verbände….).
23. V Umsetzung: Handlungsebene Land 1 Auf Landesebene wird ein Aktionsplan zur Umsetzung der Inklusion 2010-2020 vorgelegt, der konkrete Zeitschritte, Ziele, Verantwortliche, den Vergleich zur nationalen und internationalen Entwicklung und eine Gesamtrechung (der Zusatzkosten wie der Einsparungen bei Betriebskosten und Schulbau) einschließt. 3 Schulgesetz, Verordnungen und Rahmenpläne werden inklusiv angepasst. Das Schulgesetz enthält das Recht jedes Kindes auf Inklusion . Gesonderte („zieldifferente“) Rahmenpläne werden in die allgemeinen Rahmenpläne an entsprechenden Stellen endlich integriert! (Sofort!) 4 Der jährliche Inklusions-Landesbericht an das Bundes- Monitoring wird ins Netz gestellt und öffentlich mit allen Akteuren auf Landesebene beraten. 2 Ein Landes-Inklusionsbeirat aller Akteure begleitet die Umsetzung! Partizipation im Prozess, als Prozess.
24. V Umsetzung: Handlungsebene Land 5 Das Land überträgt den Kreisen /kreisfreien Städten die Entscheidung über die Schließung oder Umwandlung einzelner Förderschulen. 6 Die Kosten für die Beförderung behinderter Schüler/innen werden vom Land nur für die nächst gelegene, inklusiv ausgestattete allgemeine Schule übernommen. 7 Zur Klarheit für Kostenübernahme sind auf Landesebene verbindliche Vereinbarungen zwischen verschiedenen Kostenträgern (u.a. Bildung / Sozialbehörde / Kranken- kassen) zu treffen. 8 Lehrerfortbildung : Fortbildung Inklusion pro Region ausbauen und ab 2011 umsetzen.- Lehrerbildung : Pflichtmodul Inklusion/ Heterogenität / Individualisierung / Teamarbeit in allen Lehrämtern.- Sonderpädagogik LES auch als Zweitfach der allg. Lehrämter.- Weiterbildungs- angebot „inklusiver Unterricht und Schule“ (Bedarf hoch).
25. V Umsetzung: Handlungsebene Region (Kreis, kreisfreie Stadt oder Verbünde) * Pro Region Aktionsplan, der die konkreten Zeitschritte, quantitativen Ziele bis 2020 , Verantwortlichen und eine Gesamtrechung (der Zusatzkosten wie der Einsparungen) enthält. Jährliche Fortschreibung. * Informationsmaterial für Inklusion in den regional wichtigen Sprachen wird kooperativ mit Vereinen / Verbänden entwickelt (von Frühförderung bis lebenslangem Lernen). * Zur Begleitung der Umsetzung des Aktionsplans wird ein Inklusionsbeirat geschaffen, der alle Akteure und Betroffenenen einbezieht. Jährliche öffentliche Erörterung der Entwicklung. * Pro Region wird ein/e Ombudsman /-frau beim Behindertenbeauftragten geschaffen (Beratung, Konfliktklärung, Zuarbeit Monitoring). * Gemeinsame Inklusions-Fortbildung (Lehrkräfte, Sozialpädagogen/Erzieher, Schulaufsicht, Jugendhilfe…)
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27. V Umsetzung: Handlungsebene Einzelschule * Alle Kinder werden aus den inklusiven Kindergärten aufgenommen. Auf Zurückstellungen wird verzichtet. * Auf Diagnose-Förderklassen wird zugunsten flexibler GS-Dauer (jahrgangsübergreifendes Lernen) verzichtet. * Außenklassen in Regelschulen werden durch innerschulische Inklusionskonzepte ersetzt. * In jeder Schule wird ein Zentrum unterstützende Pädagogik (ZuP) eingerichtet, mit Sonderpädagogen, Sozialarbeitern / Erzieher/innen (bei GTS), die die schulinterne Förderung und die außerschulische Vernetzung organisieren. * Die Leitung des ZuP ist Teil der Schulsteuerungsgruppe. Fachkonferenz für ZuP-Mitarbeiter. * Für time-out-Situationen wird eine Schulstation („Trainingsraum“) mit Sozialarbeitern/Erz. geschaffen. * Rechenschaftslegung erfolgt jährlich schulintern und nach außen (anonymisiert).
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29. V Umsetzung: Handlungsebene Einzelschule: Ausstattung Ausstattung für übrige Förderbereiche: Beibehaltung indiv. Feststellung und indiv. Bedarf 5-8 h Sopä-L plus indiv. Prüfung zusätzlicher Betreuungs- und Assistenznotwendigkeit. Möglichst keine Einzelintegration, sondern einbezogen in Integrationsklassen mit Förderausstattung LES und Kindern anderer Behinderungen.
30. V Handlungsebene inklusiver guter Unterricht 1 Lernen mit allen Sinnen 2 Lernen durch Handeln 3 Lernen durch Partizipation (Wahlmöglichkeiten bei Inhalten, Sozialformen, Präsentationstechniken) 4 Differenzierte Leistungsansprüche, „ individuelle Passung“ 5 Individualisierung der Arbeitsabläufe 6 Häufigerer Wechsel zw. Sozialformen 7 Vielfältiger Medieneinsatz 8 Möglichkeiten der Selbst- und Fremdbewertung, Zielvereinbarungen 9 Peer-peer-Lernen 10 Teamarbeit im Raum 11. Klarer, freundlicher Lehrerstil 12. gemeinsame Regeln 13. Verantwortungsübergabe auch an schwierige Schüler 14. Förderpläne in kürzeren Abständen 15. Rechenschaftslegung über Erfolg/Misserfolg der Förderung .
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32. V Umsetzung: länderübergreifend (Beispiele) * KMK: Überprüfung der Standards und der Lehrerbildung svereinbarungen unter Aspekten der Inklusion. * KMK: Ausbau der Mitwirkung an europäischen Inklusionsaktivitäten und Projekten (u.a. European Agency). * KMK: Beseitigung der Rechtsvorbehalte (im KMK-Papier 2010). Denn: UN-BRK hat „unmittelbare Wirkung“ (Platter 2010) * Bund: Die Monitoring-Berichte von Bund und NGOs werden durch mitfinanzierte Foren begleitet. * Unesco und Stiftungen bauen den Jacob-Muth-Preis aus: neben inklusiven Einzelschulen werden sozialräumliche Konzepte gefördert.