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Frage Nr. 1
Was gibt´s Neues vom Wertersatz nach einem
Verbraucher-Widerruf?
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Aktuelles Urteil
Verbrauchern ist es im Rahmen von Fernabsatzverträgen vor
einem möglichen Widerruf nicht gestattet, Waren über das Maß
hinaus zu gebrauchen, wie es ihnen im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre. Anderenfalls müssen sie Wertersatz zahlen.
BGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 55/15 - Katalysator
4
Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
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Urteil bezieht sich jedoch auf die Rechtslage vor dem
13.6.2014 nach § 357 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F.
Danach hat der Verbraucher Wertersatz für eine Verschlechterung
der Sache zu leisten,
„soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache
zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und
der Funktionsweise hinausgeht …“
Grenze: Prüfungsmöglichkeiten im Ladengeschäft
5
Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
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Voraussetzungen für Wertersatz nach § 357 Abs. 7 BGB n.F.
„Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware
zu leisten, wenn
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen
ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der
Funktionsweise der Waren nicht notwendig war …“
Auf die Prüfungsmöglichkeiten im Ladengeschäft kommt es
nicht mehr an!
6
Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
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Wo ist jetzt der Unterschied?
Frage heute also: Wertverlust der Ware aufgrund einer Nutzung,
die zur Prüfung der Eigenschaften, Funktionsweise und
Beschaffenheit nicht notwendig war?
Können Waren nicht mittels einer Besichtigung, sondern nur nach
einem Einbau ordnungsgemäß geprüft werden, gibt es keinen
Wertersatz.
Aber: Grundsatzurteil steht dazu aus.
7
Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
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LEARNING 1
Auf die Prüfungsmöglichkeiten im
Ladengeschäft kommt es beim
Wertersatz nicht mehr an,
sondern nur noch auf das
Maß der Notwendigkeit
der Prüfung!
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Frage Nr. 2
Was sind gängige und zumutbare Zahlungsmittel
in Onlineshops?
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§ 312 a BGB - Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei
Verbraucherverträgen
(4) Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein
Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen
Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn
1. für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche
Zahlungsmöglichkeit besteht oder
2. das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem
Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.
10
Zahlungsmitteln in Onlineshops
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Aktuelles Urteil:
„Sofortüberweisung“ ist ein gängiges und zumutbares
Zahlungsmittel im Sinne von § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB. Es kann
als einzige Zahlungsart ohne Zusatzkosten angeboten werden.
OLG Frankfurt vom 24.8.2016, Az. 11 U 123/15, nicht rechtskräftig
Anders die Vorinstanz LG Frankfurt, Urteil vom 24.06.2015,
Az.: 2-06 O 458/14
11
Zahlungsmittel in Onlineshops
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Gängige Zahlungsmittel
12
Zahlungsmittel in Onlineshops
 
Rechnung,
Vorab-Überweisung,
Sofort-Überweisung,
Lastschrift,
Paypal,
Kreditkarte …
Visa Electron,
MasterCard Gold
(OLG Dresden Urteil vom
03.02.2015, Az.: 14 U 1489/14).
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LEARNING 2
Im B2C-Shop muss immer mindestens eine
gängige und zumutbare Zahlungsart
angeboten werden.
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Frage Nr. 3
Müssen Amazon-Händler einen Link auf die
OS-Plattform bereithalten?
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Seit 09.01.2016
15
Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
Hinweis auf die EU-Streitbeilegungs-
Plattform – Online-Dispute-Resolution
(kurz: ODR), Verordnung
(524/2013/EU) erforderlich.
©TanjaBagusat-Fotolia.com
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So geht´s:
„Als Onlinehändler sind wir (E-Mail-Adresse ist einzutragen)
verpflichtet, Sie auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese ist über die
folgende Internetadresse erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/.“
16
Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
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Fehlen des Hinweises ist wettbewerbswidrig:
Ein fehlender Link auf die europäische OS-Schlichtungsplattform
ist eine Wettbewerbsverletzung. Die neue Informationspflicht
besteht für Händler seit dem 09.01.2016. Die Plattform besteht
seit dem 15.02.2016.
LG Bochum, Urteil vom 31.03.2016, Az.: 14 O 21/16
17
Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
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Und wie sieht´s für Amazon-Händler aus?
Amazon-Händler müssen in ihren Angeboten keinen Link auf die
OS-Plattform setzen, sondern Amazon als Plattformbetreiber ist
dazu verpflichtet.
LG Dresden, Urteil vom 14.9.2016, 42 HK O 70/16 EV
18
Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
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Und wie sieht´s für Amazon-Händler aus?
Amazon-Händler müssen in ihren Angeboten keinen Link auf die
OS-Plattform setzen, sondern Amazon als Plattformbetreiber ist
dazu verpflichtet.
LG Dresden, Urteil vom 14.9.2016, 42 HK O 70/16 EV
19
Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
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LEARNING 3
Bauen Sie einfach überall einen Link auf die
OS-Plattform ein und riskieren nichts!
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Frage Nr. 4
Können wir weiterhin Cloud-Dienste
bei US-Anbietern nutzen?
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So ging´s los:
Fall Schrems ./. Datenschutzbehörde Irland
Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG dürfen
personenbezogene Daten aus der Europäischen Union (EU) nicht
in Drittstaaten übertragen werde, es sei denn, in dem Drittstaat
herrscht ein vergleichbares Datenschutzniveau. Das
Datenschutzabkommen „Safe Habor“ mit den USA ist unzulässig.
Die USA sind kein sicheres Drittland für die Datenverarbeitung.
EuGH, Urteil vom 06.10.2015, C- 362/14
22
Safe Harbor
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Dann: Keine Reaktion der Unternehmen…
Rechtskräftige Bußgelder gegen Adobe, Punica und Unilever
wegen fehlender Safe-Harbor-Umsetzung.
Hamburger Datenschutzbeauftragter, Pressemitteilung vom
06.06.2016
http://bit.ly/25IBGXF
23
Safe Harbor
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Jetzt neues Abkommen USA – EU:
Nachfolger des Safe-Harbour-Abkommens ist das neu
ausgehandelte sog. EU-US Privacy Shield. US-Unternehmen
können sich seit dem 01.08.2016 gemäß den Privacy-Shield-
Grundsätzen gegenüber dem US-Handelsministerium zu den
vereinbarten Datenschutzgrundsätzen verpflichten. Dazu können
sie sich in eine entsprechende Liste eintragen und sich selbst
dazu verpflichten, die Privacy-Shield-Verpflichtungen einzuhalten.
24
Privacy Shield
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So gehen Sie vor:
1. Prüfung, ob Ihr Anbieter in der Liste eingetragen ist:
https://www.privacyshield.gov/list
2. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages und eines über
Auftragsdatenverarbeitungsvertrages mit
• entweder mit Verpflichtung, dass die Datenverarbeitung
einschl. Backup innerhalb der EU stattfindet;
• oder bei DV außerhalb der EU Verwendung der EU-
Standardvertragsklauseln/ Binding Corporate Rules
25
Privacy Shield
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Learning 4
Nutzen Sie nur Cloud-Dienste von
US-Anbietern, die sich zur Einhaltung
der Privacy Shield-Grundsätze
verpflichtet haben.
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27
Kostenfreies Booklet zum Download
Cloud Computing
Rechtliche Herausforderung für den
Datenschutz im Unternehmen
2. Auflage, September 2016, Format 12 x 12 cm,
34 Seiten, pdf-Datei, 3,0 MB
http://bit.ly/2dmeNjq
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Frage Nr. 5
Sind dynamische IP-Adressen
„personenbezogene Daten“
und wie sollen wir datenschutz-
rechtlich damit umgehen?
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Was ist das?
Eine „dynamische“ IP-Adresse ändert sich bei jeder neuen
Internetverbindung. Anders als statische IP-Adressen erlauben
dynamische IP-Adressen es nicht, anhand allgemein zugänglicher
Dateien eine Verbindung zwischen einem Computer und dem vom
Internetzugangsanbieter verwendeten physischen Netzanschluss
herzustellen. Nur der Internetzugangsanbieter des Nutzers verfügt
über die zu dessen Identifizierung erforderlichen
Zusatzinformationen.
29
Dynamische IP-Adressen
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Aktuelle Entscheidung:
Dynamische IP-Adressen, die von einem Website-Betreiber beim
Zugriff auf seine allgemein zugängliche Website gespeichert
werden, können für ihn ein personenbezogenes Datum
darstellen, wenn an deren Speicherung ein berechtigtes Interesse
besteht (z. B. bei Straftaten). Denn: Grundsätzlich gibt es dann
rechtliche Mittel, den Nutzer anhand von Zusatzinformationen zu
ermitteln, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt.
EuGH, Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-582/14 - Patrick Breyer ./.
Bundesrepublik Deutschland
30
Dynamische IP-Adressen
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Und was heißt das EuGH-Urteil jetzt für Online-Shops?
• Nach TMG ist die Speicherung von personenbezogenen Daten
wie IP-Adressen ohne Einverständnis des Betroffenen nur für
kurze Zeit zu Abrechnungszwecken zulässig.
• Der EuGH hält die Regelung für unzulässig. Die Verarbeitung
personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn ein
berechtigtes Interesse des Shopbetreibers vorliegt, sofern nicht
das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der
betroffenen Person überwiegen.
31
Dynamische IP-Adressen
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Wie sollen sich Shopbetreiber verhalten?
• Egal ob statische oder dynamische IP-Adressen (Shopbetreiber
kann diese ohnehin nicht unterscheiden): es sind
personenbezogene Daten
• Datenschutzrecht ist einzuhalten, d.h. es ist ein Einverständis für
die Nutzung zu Werbezwecken erforderlich, aber es scheint eine
Entwicklung weg vom Einverständnis hin zum „berechtigten
Interesse“ (DSGVO) zu geben, die auch deutsche
Datenschutzbehörden nicht mehr ignorieren können.
32
IP-Adressen und Datenschutz
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LEARNING 5
Zur Zeit ist noch unklar, wie die
deutschen Datenschutzbehörden
bis zum Wirksamwerden der
DSGVO mit dem EuGH-Urteil
umgehen.
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34
Kostenfreie Checkliste zum Download
Übersicht und Checkliste zur neuen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Was ist neu und was ist Ihr To Do bis
25.05.2018?
September 2016, 6 Seiten, pdf-Format, 102 KB
http://bit.ly/2cEGN3Y
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Frage Nr. 6
Ist der Amazon Dash-Button nun zulässig oder
nicht?
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Wie funktioniert er?
36
Amazon Dash-Button
Ein kleiner Knopf wird z. B. an Haushaltsgeräten angebracht, über
den Verbraucher per Knopfdruck einfach ein bestimmtes Produkt –
etwa Waschmittel oder Kaffeebohnen – nachbestellen können.
Die Buttons sind mit einer Smartphone-App des Nutzers
verbunden und lösen die Bestellung auf Knopfdruck
automatisch aus.
Problematik betrifft alle Entwicklungen im Smart Home insgesamt.
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Was ist das Problem?
37
Amazon Dash-Button
Abmahnung durch Verbraucherzentrale NRW – es wird zum
Verfahren kommen. Problematisch in der aktuellen Version sind
die Nichtbeachtung
− der Informationspflichten im Fernabsatz
(Artikelbeschreibung, Preisauszeichnung, Lieferbedingungen,
Widerrufsbelehrung … )
− Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (Button-
Lösung …)
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Wie ist die Lösung?
38
Amazon Dash-Button
Sämtliche rechtliche Anforderungen müssten vorab über die
angebundene Smartphone-App für das betreffende Produkt erfüllt
werden. Alle gesetzlichen Pflichten müssten dann bereits bei der
Registrierung der App mitberücksichtigt werden. Der Dash-Button
wäre dann wirklich nur noch der eigentliche Bestell-Button – dann
mit rechtmäßiger Beschriftung - sämtliche anderen Anforderungen
an den Bestellvorgang würden zuvor über die App erfüllt.
Art Abo-Modell oder laufender Vertrag, bei dem alle Inhalte
einschließlich Preis vorab festgelegt sind, der Verbraucher aber
erst später abruft.
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LEARNING 6
Lassen Sie sich nicht gleich von rechtlichen
Artikeln im Internet verunsichern,
sondern suchen Sie nach
kreativen Lösungen und
Umsetzungen.
magann-Fotolia
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40
Kostenfreies Booklet zum Download
Rechtssichere B2C-Online-Shops
Was Online-Händler beim Verkauf an
Verbraucher zu beachten haben
2. Auflage, August 2016, Format 12 x 12 cm,
28 Seiten, pdf-Datei, 1,5 MB
http://bit.ly/2fsnCLt
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41
Download der Präsentation unter…
http://de.slideshare.net/RESMEDIA
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42
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Die aktuellen und neuesten Rechtstipps im E-Commerce

  • 1. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Ask me anything Die aktuellen und neuesten Rechtstipps im E-Commerce nach Ihrer Auswahl ecommerce conference München 07.11.2016 gustavofrazao-Fotolia
  • 2.
  • 3. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Frage Nr. 1 Was gibt´s Neues vom Wertersatz nach einem Verbraucher-Widerruf? lchumpitaz-Fotolia
  • 4. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Aktuelles Urteil Verbrauchern ist es im Rahmen von Fernabsatzverträgen vor einem möglichen Widerruf nicht gestattet, Waren über das Maß hinaus zu gebrauchen, wie es ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Anderenfalls müssen sie Wertersatz zahlen. BGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 55/15 - Katalysator 4 Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
  • 5. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Urteil bezieht sich jedoch auf die Rechtslage vor dem 13.6.2014 nach § 357 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. Danach hat der Verbraucher Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten, „soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht …“ Grenze: Prüfungsmöglichkeiten im Ladengeschäft 5 Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
  • 6. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Voraussetzungen für Wertersatz nach § 357 Abs. 7 BGB n.F. „Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war …“ Auf die Prüfungsmöglichkeiten im Ladengeschäft kommt es nicht mehr an! 6 Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
  • 7. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wo ist jetzt der Unterschied? Frage heute also: Wertverlust der Ware aufgrund einer Nutzung, die zur Prüfung der Eigenschaften, Funktionsweise und Beschaffenheit nicht notwendig war? Können Waren nicht mittels einer Besichtigung, sondern nur nach einem Einbau ordnungsgemäß geprüft werden, gibt es keinen Wertersatz. Aber: Grundsatzurteil steht dazu aus. 7 Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
  • 8. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz LEARNING 1 Auf die Prüfungsmöglichkeiten im Ladengeschäft kommt es beim Wertersatz nicht mehr an, sondern nur noch auf das Maß der Notwendigkeit der Prüfung! lchumpitaz-Fotolia
  • 9. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Frage Nr. 2 Was sind gängige und zumutbare Zahlungsmittel in Onlineshops? electriceye-Fotolia
  • 10. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz § 312 a BGB - Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen (4) Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn 1. für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder 2. das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen. 10 Zahlungsmitteln in Onlineshops
  • 11. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Aktuelles Urteil: „Sofortüberweisung“ ist ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel im Sinne von § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB. Es kann als einzige Zahlungsart ohne Zusatzkosten angeboten werden. OLG Frankfurt vom 24.8.2016, Az. 11 U 123/15, nicht rechtskräftig Anders die Vorinstanz LG Frankfurt, Urteil vom 24.06.2015, Az.: 2-06 O 458/14 11 Zahlungsmittel in Onlineshops
  • 12. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Gängige Zahlungsmittel 12 Zahlungsmittel in Onlineshops   Rechnung, Vorab-Überweisung, Sofort-Überweisung, Lastschrift, Paypal, Kreditkarte … Visa Electron, MasterCard Gold (OLG Dresden Urteil vom 03.02.2015, Az.: 14 U 1489/14).
  • 13. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz LEARNING 2 Im B2C-Shop muss immer mindestens eine gängige und zumutbare Zahlungsart angeboten werden. electriceye-Fotolia
  • 14. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Frage Nr. 3 Müssen Amazon-Händler einen Link auf die OS-Plattform bereithalten? JanEngel-Fotolia
  • 15. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Seit 09.01.2016 15 Infopflicht OS-Schlichtungsplattform Hinweis auf die EU-Streitbeilegungs- Plattform – Online-Dispute-Resolution (kurz: ODR), Verordnung (524/2013/EU) erforderlich. ©TanjaBagusat-Fotolia.com
  • 16. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz So geht´s: „Als Onlinehändler sind wir (E-Mail-Adresse ist einzutragen) verpflichtet, Sie auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese ist über die folgende Internetadresse erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.“ 16 Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
  • 17. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Fehlen des Hinweises ist wettbewerbswidrig: Ein fehlender Link auf die europäische OS-Schlichtungsplattform ist eine Wettbewerbsverletzung. Die neue Informationspflicht besteht für Händler seit dem 09.01.2016. Die Plattform besteht seit dem 15.02.2016. LG Bochum, Urteil vom 31.03.2016, Az.: 14 O 21/16 17 Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
  • 18. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Und wie sieht´s für Amazon-Händler aus? Amazon-Händler müssen in ihren Angeboten keinen Link auf die OS-Plattform setzen, sondern Amazon als Plattformbetreiber ist dazu verpflichtet. LG Dresden, Urteil vom 14.9.2016, 42 HK O 70/16 EV 18 Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
  • 19. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Und wie sieht´s für Amazon-Händler aus? Amazon-Händler müssen in ihren Angeboten keinen Link auf die OS-Plattform setzen, sondern Amazon als Plattformbetreiber ist dazu verpflichtet. LG Dresden, Urteil vom 14.9.2016, 42 HK O 70/16 EV 19 Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
  • 20. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz LEARNING 3 Bauen Sie einfach überall einen Link auf die OS-Plattform ein und riskieren nichts! JanEngel-Fotolia
  • 21. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Frage Nr. 4 Können wir weiterhin Cloud-Dienste bei US-Anbietern nutzen? AlexWhite-Fotolia
  • 22. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz So ging´s los: Fall Schrems ./. Datenschutzbehörde Irland Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG dürfen personenbezogene Daten aus der Europäischen Union (EU) nicht in Drittstaaten übertragen werde, es sei denn, in dem Drittstaat herrscht ein vergleichbares Datenschutzniveau. Das Datenschutzabkommen „Safe Habor“ mit den USA ist unzulässig. Die USA sind kein sicheres Drittland für die Datenverarbeitung. EuGH, Urteil vom 06.10.2015, C- 362/14 22 Safe Harbor
  • 23. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Dann: Keine Reaktion der Unternehmen… Rechtskräftige Bußgelder gegen Adobe, Punica und Unilever wegen fehlender Safe-Harbor-Umsetzung. Hamburger Datenschutzbeauftragter, Pressemitteilung vom 06.06.2016 http://bit.ly/25IBGXF 23 Safe Harbor
  • 24. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Jetzt neues Abkommen USA – EU: Nachfolger des Safe-Harbour-Abkommens ist das neu ausgehandelte sog. EU-US Privacy Shield. US-Unternehmen können sich seit dem 01.08.2016 gemäß den Privacy-Shield- Grundsätzen gegenüber dem US-Handelsministerium zu den vereinbarten Datenschutzgrundsätzen verpflichten. Dazu können sie sich in eine entsprechende Liste eintragen und sich selbst dazu verpflichten, die Privacy-Shield-Verpflichtungen einzuhalten. 24 Privacy Shield
  • 25. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz So gehen Sie vor: 1. Prüfung, ob Ihr Anbieter in der Liste eingetragen ist: https://www.privacyshield.gov/list 2. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages und eines über Auftragsdatenverarbeitungsvertrages mit • entweder mit Verpflichtung, dass die Datenverarbeitung einschl. Backup innerhalb der EU stattfindet; • oder bei DV außerhalb der EU Verwendung der EU- Standardvertragsklauseln/ Binding Corporate Rules 25 Privacy Shield
  • 26. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Learning 4 Nutzen Sie nur Cloud-Dienste von US-Anbietern, die sich zur Einhaltung der Privacy Shield-Grundsätze verpflichtet haben. AlexWhite-Fotolia
  • 27. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 27 Kostenfreies Booklet zum Download Cloud Computing Rechtliche Herausforderung für den Datenschutz im Unternehmen 2. Auflage, September 2016, Format 12 x 12 cm, 34 Seiten, pdf-Datei, 3,0 MB http://bit.ly/2dmeNjq
  • 28. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Frage Nr. 5 Sind dynamische IP-Adressen „personenbezogene Daten“ und wie sollen wir datenschutz- rechtlich damit umgehen? fotogestoeber-Fotolia
  • 29. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Was ist das? Eine „dynamische“ IP-Adresse ändert sich bei jeder neuen Internetverbindung. Anders als statische IP-Adressen erlauben dynamische IP-Adressen es nicht, anhand allgemein zugänglicher Dateien eine Verbindung zwischen einem Computer und dem vom Internetzugangsanbieter verwendeten physischen Netzanschluss herzustellen. Nur der Internetzugangsanbieter des Nutzers verfügt über die zu dessen Identifizierung erforderlichen Zusatzinformationen. 29 Dynamische IP-Adressen
  • 30. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Aktuelle Entscheidung: Dynamische IP-Adressen, die von einem Website-Betreiber beim Zugriff auf seine allgemein zugängliche Website gespeichert werden, können für ihn ein personenbezogenes Datum darstellen, wenn an deren Speicherung ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. bei Straftaten). Denn: Grundsätzlich gibt es dann rechtliche Mittel, den Nutzer anhand von Zusatzinformationen zu ermitteln, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt. EuGH, Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-582/14 - Patrick Breyer ./. Bundesrepublik Deutschland 30 Dynamische IP-Adressen
  • 31. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Und was heißt das EuGH-Urteil jetzt für Online-Shops? • Nach TMG ist die Speicherung von personenbezogenen Daten wie IP-Adressen ohne Einverständnis des Betroffenen nur für kurze Zeit zu Abrechnungszwecken zulässig. • Der EuGH hält die Regelung für unzulässig. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn ein berechtigtes Interesse des Shopbetreibers vorliegt, sofern nicht das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. 31 Dynamische IP-Adressen
  • 32. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wie sollen sich Shopbetreiber verhalten? • Egal ob statische oder dynamische IP-Adressen (Shopbetreiber kann diese ohnehin nicht unterscheiden): es sind personenbezogene Daten • Datenschutzrecht ist einzuhalten, d.h. es ist ein Einverständis für die Nutzung zu Werbezwecken erforderlich, aber es scheint eine Entwicklung weg vom Einverständnis hin zum „berechtigten Interesse“ (DSGVO) zu geben, die auch deutsche Datenschutzbehörden nicht mehr ignorieren können. 32 IP-Adressen und Datenschutz
  • 33. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz LEARNING 5 Zur Zeit ist noch unklar, wie die deutschen Datenschutzbehörden bis zum Wirksamwerden der DSGVO mit dem EuGH-Urteil umgehen. fotogestoeber-Fotolia
  • 34. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 34 Kostenfreie Checkliste zum Download Übersicht und Checkliste zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was ist neu und was ist Ihr To Do bis 25.05.2018? September 2016, 6 Seiten, pdf-Format, 102 KB http://bit.ly/2cEGN3Y
  • 35. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Frage Nr. 6 Ist der Amazon Dash-Button nun zulässig oder nicht? magann-Fotolia
  • 36. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wie funktioniert er? 36 Amazon Dash-Button Ein kleiner Knopf wird z. B. an Haushaltsgeräten angebracht, über den Verbraucher per Knopfdruck einfach ein bestimmtes Produkt – etwa Waschmittel oder Kaffeebohnen – nachbestellen können. Die Buttons sind mit einer Smartphone-App des Nutzers verbunden und lösen die Bestellung auf Knopfdruck automatisch aus. Problematik betrifft alle Entwicklungen im Smart Home insgesamt.
  • 37. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Was ist das Problem? 37 Amazon Dash-Button Abmahnung durch Verbraucherzentrale NRW – es wird zum Verfahren kommen. Problematisch in der aktuellen Version sind die Nichtbeachtung − der Informationspflichten im Fernabsatz (Artikelbeschreibung, Preisauszeichnung, Lieferbedingungen, Widerrufsbelehrung … ) − Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (Button- Lösung …)
  • 38. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wie ist die Lösung? 38 Amazon Dash-Button Sämtliche rechtliche Anforderungen müssten vorab über die angebundene Smartphone-App für das betreffende Produkt erfüllt werden. Alle gesetzlichen Pflichten müssten dann bereits bei der Registrierung der App mitberücksichtigt werden. Der Dash-Button wäre dann wirklich nur noch der eigentliche Bestell-Button – dann mit rechtmäßiger Beschriftung - sämtliche anderen Anforderungen an den Bestellvorgang würden zuvor über die App erfüllt. Art Abo-Modell oder laufender Vertrag, bei dem alle Inhalte einschließlich Preis vorab festgelegt sind, der Verbraucher aber erst später abruft.
  • 39. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz LEARNING 6 Lassen Sie sich nicht gleich von rechtlichen Artikeln im Internet verunsichern, sondern suchen Sie nach kreativen Lösungen und Umsetzungen. magann-Fotolia
  • 40. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 40 Kostenfreies Booklet zum Download Rechtssichere B2C-Online-Shops Was Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben 2. Auflage, August 2016, Format 12 x 12 cm, 28 Seiten, pdf-Datei, 1,5 MB http://bit.ly/2fsnCLt
  • 41. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 41 Download der Präsentation unter… http://de.slideshare.net/RESMEDIA
  • 42. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!  shb@res-media.net http://twitter.com/res_media https://www.facebook.com/resmedia