Der B2B-Handel ist nicht so abmahngefährdet wie der B2C-Handel, denn es gibt rechtlich mehr Gestaltungsfreiheiten und weniger Informationspflichten, wenn an andere Unternehmer verkauft wird. Allerdings gibt es beim Aufbau eines B2B-Shops und den Rechtstexten wie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich einiges zu beachten.
Der Vortrag wurde am 16.11.2015 auf der ecommerce conference in Hamburg im Rahmen des B2B-Specials gehalten und gibt einen Überblick über die vier wichtigsten Tipps, die B2B-Onlinehändler beim internationalen Onlinehandel zu beachten haben.
B2B-Geschäft international - Die wichtigsten Punkte aus rechtlicher Sicht
1. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B-Geschäft international
Die wichtigsten Punkte aus rechtlicher Sicht
ecommerce conference - B2B-Special Hamburg, 16.11.2015
2. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Zuerst die gute Nachricht:
/ B2B-Handel ist nicht so
abmahngefährdet wie der
B2C-Handel.
/ Es gibt rechtlich mehr
Gestaltungsfreiheiten und
kaum Informationspflichten.
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3. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Jetzt die schlechte Nachricht:
/ Es gibt Arbeit, denn beim
Aufbau des B2B-Shops
und den Rechtstexten ist
rechtlich einiges zu
beachten.
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4. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B-Geschäft international
4
Tipp 2:
Fragen Sie die Umsatzsteuer-
identifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
Tipp 4:
Regeln Sie in Ihren AGB auch den
Gerichtsstand!
Tipp 1:
Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen
Sie keine Verbraucher rein!
Tipp 3:
Regeln Sie in Ihren AGB, welche
Rechtsordnung gelten soll!
6. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops!
/ Preisangabenverordnung (PAngV) bzw. VRRLi:
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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
B2C B2B
Preise Brutto Netto
Versandkosten Direkt bei jeder
Preisangabe
z. B. erst im
Warenkorb, in
den AGB oder in
der AB usw.
7. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops!
/ Informationspflichten im Fernabsatz (§§ 312 b ff. BGB/VRRLi):
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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
B2C B2B
Widerrufsrecht + -
Infopflichten + -
8. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops!
/ Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
(§ 312 i + j BGB/VRRLi):
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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
u.a. B2C B2B
Technische Schritte
zum Vertragsschluss
+ + aber*
Bestellbestätigung + + aber*
Abrufbarkeit der AGB + +
Infos elektr.
Geschäftsverkehr vor
Bestellung
+ + aber*
* Abweichende Vereinbarung im B2B-Geschäft möglich, § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB
9. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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So geht´s!
/ Geschäftskundenbereich / reiner B2B-Shop:
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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
„sprechender“ Link zum
Geschäftskundenbereich
„Einlass“ nur nach Registrierung
Hinweis im Head
Bestellung nur nach
Registrierung/Prüfung
10. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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So geht´s!
/ Gestaltung des Registrierungsformulars
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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
- Überschrift: z. B. „Registrierung für Geschäftskunden“
- Abfrage von
- Firma, Adresse
- Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG
/ AGB-Klausel: Geltungsbereich der AGB nur B2B-Kunden
11. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Checkliste
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Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
/ Einrichtung eines Geschäftskundenbereichs oder eines separaten
B2B-Shops
/ Einlass/Verkauf nur nach Registrierung/Kontrolle
/ Registrierungsformular mit Abfrage der Firmendaten
/ AGB-Klausel: Geltungsbereich der AGB nur B2B-Kunden
12. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B-Geschäft international
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Tipp 2:
Fragen Sie die Umsatzsteuer-
identifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
Tipp 4:
Regeln Sie in Ihren AGB auch den
Gerichtsstand!
Tipp 1:
Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen
Sie keine Verbraucher rein!
Tipp 3:
Regeln Sie in Ihren AGB, welche
Rechtsordnung gelten soll!
13. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Wo ist denn da der Unterschied zu Tipp 1?
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Tipp 2 Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
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/ Beim innerdeutschen
B2B-Shop KÖNNEN
Sie die USt.-ID zur
Prüfung mit abfragen.
/ Beim B2B-Handel
innerhalb der EU sind
Sie dazu steuerrecht-
lich VERPFLICHTET!
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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
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Kriegen Sie das mit der Umsatzsteuer hin?
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15. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
So geht das mit der Umsatzsteuer im internationalen B2B-Geschäft
(Ware):
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16. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
So geht das mit der Umsatzsteuer im internationalen B2B-Geschäft
(Ware):
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Innergemeinschaftliche Lieferung Ausfuhrlieferung
Ware muss in einen anderen
EU-Mitgliedsstaat gelangen.
Der Kunde ist ein Unternehmer
(USt-ID !).
Kunde erwirbt Ware für sein
Unternehmen.
Der Kunde unterliegt in seinem
EU-Staat der Erwerbsbesteuerung
(USt-ID!).
Gelangensnachweis
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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
Sie haften für die von Ihrem B2B-Kunden angegebene USt-ID!
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18
Kostenloses Booklet zum Download
http://www.res-media.net/booklets
http://www.res-media.net/app
FAQ zur Umsatzsteuer im
internationalen Handel
Was Onlinehändler in Cross
Border Shops steuerrechtlich
beachten müssen
September 2015, Format 12 x 12 cm,
42 Seiten, pdf-Datei, 2,0 MB
19. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Checkliste
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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
/ Beim EU-Geschäft muss die Angabe der USt.-ID über ein Pflichtfeld
erfolgen
/ Kontrollieren Sie die Angabe des Kunden über die Webseite des
Bundeszentralamtes für Steuern.
/ Richten Sie Ihre Prozesse und Abläufe darauf ein, dass die
Nachweise und Belege ordnungsgemäß archiviert werden.
20. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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B2B-Geschäft international
20
Tipp 2:
Fragen Sie die Umsatzsteuer-
identifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
Tipp 4:
Regeln Sie in Ihren AGB auch den
Gerichtsstand!
Tipp 1:
Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen
Sie keine Verbraucher rein!
Tipp 3:
Regeln Sie in Ihren AGB, welche
Rechtsordnung gelten soll!
21. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
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Ist deutsches Recht eigentlich immer am besten?
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22. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
22
Welche
Rechtsordnung
soll gelten?
Ausländisches Recht
UN-Kaufrecht Landesrecht
Deutsches Recht
23. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen BGB und dem
UN-Kaufrecht?
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BGB/HGB CISG*
Gewährleistungsrechte
Verschuldensabhängiger
Schadensersatz
Vertragsauflösung (Rücktritt vom
Vertrag) nur bei einer „wesentlichen
Vertragsverletzung“.
Verschuldensunabhängiger
Schadensersatz
Aber: Schadensersatz auf den bei
Vertragsschluss voraussehbaren
Schaden
*United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods
24. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
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/ ABER: Trotz Rechtswahl müssen manchmal zwingende
Rechtsvorschriften einiger Lieferländer beachtet werden.
27. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Checkliste
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
/ Legen Sie in Ihren AGB die zwischen Ihnen und den Kunden
geltende Rechtsordnung fest.
/ Prüfen Sie dazu, ob deutsches Recht, das Recht des jeweiligen
Lieferlandes oder aber das verkäuferfreundlichere UN-Kaufrecht für
Sie vorteilhafter ist.
/ Prüfen Sie, ob es zwingende gesetzliche Vorschriften in Ihren
Lieferländern gibt, auf die Sie reagieren müssen.
28. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B-Geschäft international
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Tipp 2:
Fragen Sie die Umsatzsteuer-
identifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
Tipp 4:
Regeln Sie in Ihren AGB auch den
Gerichtsstand!
Tipp 1:
Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen
Sie keine Verbraucher rein!
Tipp 3:
Regeln Sie in Ihren AGB, welche
Rechtsordnung gelten soll!
29. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!
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Sie oder Ihre Mitarbeiter möchten sicherlich nicht weltweit zu
Gerichtsprozessen anreisen…
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30. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!
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/ Im Gegensatz zum B2C-Geschäft können Sie im B2B-Bereich frei
regeln, welches Gericht im Falle von Streitigkeiten mit Ihren Kunden
zuständig sein soll.
/ Beispiel: „Gerichtsstand ist Hamburg.“
31. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Checkliste
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Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!
/ Prüfen Sie, welche Gerichtszuständigkeit für Sie vorteilhafter ist.
/ Möchten Sie Streitigkeiten zentral in Deutschland an Ihrem
Firmensitz führen?
32. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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