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König & Cie. Renditefonds 50: MT “King Dorian” (ex MT “King David”) in der Krise
Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

08. November 2012 – Bis zum Frühjahr 2012 schien beim König & Cie. Renditefonds 50 - MT „King
Dorian“ (ehem. MT „King David“) alles in Ordnung zu sein. Die seit der Inbetriebnahme des
Rohöltankers im März 2007 laufende Festcharter von fünf Jahren ließ die Einnahmen annähernd
planmäßig sprudeln. Doch mit dem Ende der Festcharter kam das böse Erwachen für die Anleger des
Fonds, die im Jahr 2006 rund 21 Mio. € in den Fonds investiert haben. Denn die anstelle der
prospektierten Charterraten in Höhe von 22.780 US-Dollar/Tag erzielt das seit März 2012 im Scorpio
Panmax Pool eingesetzte Schiff nur noch 14.801 US-Dollar/Tag. Die fehlenden rund 8.000 US-
Dollar/Tag werden zunächst aus der noch vorhandenen Liquidität des Fonds abgedeckt werden
können. Bei anhaltend schlechten Marktbedingungen und infolgedessen weiterhin unter Plan
befindlichen Poolausschüttungen kann es aber eng werden für die Anleger des König & Cie.
Renditefonds 50. Ausschüttungen werden jedenfalls wohl auch für das dritte Jahr hintereinander
nicht gezahlt werden.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene
Anleger des König & Cie. Renditefonds 50 - MT „King Dorian“ umso wichtiger, die Möglichkeit der
Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds
nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az.
III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das
eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.

Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als
auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:

      Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung.
       Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum
       Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten
       Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
      Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass
       ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde.
       Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
       Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an
        geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
       Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds
        gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar
        nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten
        Anleger mehrheitlich nicht informiert.
       Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der
        weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu
        sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten
        schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen
        Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf
        hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach
        dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so
        unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht
        geschehen.
       Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist
        nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil
        floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen
        (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die
        Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante
        Mittelverwendung informiert.
       Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die
        Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die
        Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn
        Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft
        handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen
        Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten
        Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die
        wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder
nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von
Beratungsfehlern festgestellt. Außerdem gehen wir von verschiedenen Prospektfehlern aus, die
ebenfalls Schadenersatzansprüche gegen Berater und Gründungsgesellschafter nach sich ziehen.
Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen
der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu
verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen
ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen
aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer
Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie
ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von
dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach
2012 erschweren oder unmöglich machen.
Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren
Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-
anlegern-geschlossener-fonds.html


Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Renditefonds 50 - MT „King Dorian“?
Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen
Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus)
04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01

www.nittel.co
info@nittel.co

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-renditefonds-50-mt-king-dorian-ex-mt-king-david-in-
der-krise.html

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  • 1. König & Cie. Renditefonds 50: MT “King Dorian” (ex MT “King David”) in der Krise Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch 08. November 2012 – Bis zum Frühjahr 2012 schien beim König & Cie. Renditefonds 50 - MT „King Dorian“ (ehem. MT „King David“) alles in Ordnung zu sein. Die seit der Inbetriebnahme des Rohöltankers im März 2007 laufende Festcharter von fünf Jahren ließ die Einnahmen annähernd planmäßig sprudeln. Doch mit dem Ende der Festcharter kam das böse Erwachen für die Anleger des Fonds, die im Jahr 2006 rund 21 Mio. € in den Fonds investiert haben. Denn die anstelle der prospektierten Charterraten in Höhe von 22.780 US-Dollar/Tag erzielt das seit März 2012 im Scorpio Panmax Pool eingesetzte Schiff nur noch 14.801 US-Dollar/Tag. Die fehlenden rund 8.000 US- Dollar/Tag werden zunächst aus der noch vorhandenen Liquidität des Fonds abgedeckt werden können. Bei anhaltend schlechten Marktbedingungen und infolgedessen weiterhin unter Plan befindlichen Poolausschüttungen kann es aber eng werden für die Anleger des König & Cie. Renditefonds 50. Ausschüttungen werden jedenfalls wohl auch für das dritte Jahr hintereinander nicht gezahlt werden. Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Renditefonds 50 - MT „King Dorian“ umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:  Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.  Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
  • 2. völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.  Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.  Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.  Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen. Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Außerdem gehen wir von verschiedenen Prospektfehlern aus, die ebenfalls Schadenersatzansprüche gegen Berater und Gründungsgesellschafter nach sich ziehen. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
  • 3. Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von- anlegern-geschlossener-fonds.html Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Renditefonds 50 - MT „King Dorian“? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Alexander Meyer, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 www.nittel.co info@nittel.co http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-renditefonds-50-mt-king-dorian-ex-mt-king-david-in- der-krise.html