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IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ – Der befürchtete Totalschaden ist eingetreten
Akuter Handlungsbedarf für Fondsanleger zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen

(16. März 2013) Der Fonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ entpuppt sich für die mehr als 9.000
Anleger endgültig als Gurke. Die mit Rundschreiben vom 15. Februar 2013 durchgeführte
Abstimmung über eine Umwandlung von in Schweizer Franken aufgenommenen Darlehen in Britische
Pfund ist der wohl unvermeidbare Schritt, mit dem das Scheitern des Fondskonzepts manifestiert
wird. Der damit realisierte Wechselkursverlust in Höhe von angekündigten 92 Mio. GBP entspricht
rund 30 % des ursprünglichen Immobilienkaufpreises und knapp 60 % des von den Anlegern
aufgebrachten Kommanditkapitals. Angesichts dieses massiven Zuwachses der Verschuldung (in GBP)
erscheint es als äußerst unwahrscheinlich, dass die Anleger zu irgendeinem Zeitpunkt noch einen
Rückfluss erhalten werden. Etwaige künftige Überschüsse werden allenfalls für den gestiegenen
künftigen Kapitaldienst und die Bedienung des noch einzuwerbenden zusätzlichen Sanierungskapitals
ausreichen. Für die Anleger bedeutet dies – zumindest derzeit – den wirtschaftlichen Totalverlust.

Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung als einziger Ausweg

Anleger, die die sich abzeichnenden Verluste nicht hinnehmen wollen, haben gute Chancen,
Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits
Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem IVG Euroselect 14 zugesprochen.
Nach unserer Erfahrung sind insbesondere folgende Punkte bei der Beratung nicht oder falsch
angesprochen worden:

      Keine Eignung als Altersvorsorge: Vielen Anlegern wurde die Beteiligung an dem Fonds IVG
       Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” als Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der enormen
       Risiken derartiger Beteiligungen, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können, ist
       eine solche unternehmerische Beteiligung als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie
       zwischenzeitlich verschiedene Gerichte festgestellt haben.
      Keine Aufklärung über Währungsrisiken: Keinem der von uns vertretenen Anleger wurde
       erklärt, dass der Fonds ein Darlehen in Schweizer Franken aufnimmt und damit ein
       Währungsrisiko besteht. Dieses kann zur Folge haben, dass sowohl die Darlehenssumme, als
       auch die Zinsraten, umgerechnet in GBP ansteigen. Da die Mietzahlungen in GBP erfolgen,
       kann sich dies negativ auf die Liquidität des Fonds und damit auf die Gewinne und
       Gewinnausschüttungen auswirken.
      Loan-to-value-Klausel: Völlig überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der
       Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine loan-to-value-
       Klausel vereinbart wurde, die eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes und gewisse
       Beleihungswertgrenzenvorsieht, bei deren Unterschreiten die Banken zusätzliche
       Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Mit ihnen wurde nicht erörtert, welche
       Faktoren zu einer solchen Unterschreitung der Beleihungsgrenze führen können.
       Wechselkursschwankungen und Schwankungen des Preises für Gewerbeimmobilien wurden
       ihnen gegenüber von den Beratern nicht thematisiert. Möchten Sie wissen was es mit der
       loan-to-value-Klausel auf sich hat, lesen Sie hier.
      Starke Preisschwankungen auf dem Londoner Immobilienmarkt: Dementsprechend blieb
       auch unerwähnt, dass die Preise für Gewerbeimmobilien in London grundsätzlich starken
       Schwankungen unterliegen und bereits im Jahr 2007 stark rückläufig waren. Überhaupt
wurde auf die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie durch Marktschwankungen nicht
       hingewiesen. Regelmäßig wurde die Immobilie als sichere und wertbeständige
       Sachwertanlage bezeichnet.
      Kein Hinweis auf das Risiko des Totalverlusts: Die von uns vertretenen Anleger sind allesamt
       nicht durch ihre Berater darauf hingewiesen worden, dass sie mit dieser Anlage ihr Geld
       vollständig verlieren und somit einen Totalverlust erleiden können.
      Banken wiesen nicht auf Provisionen hin: Außerdem unterblieb in zahlreichen Fällen ein
       Hinweis darauf, dass die beratende Bank, wie beispielsweise die Deutsche Bank oder die
       Commerzbank ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der Fondsanteile
       an die Anleger Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns vertretenen Anleger wurde
       darüber informiert, dass und in welcher Höhe die ihn beratende Bank Provisionen erhält.
       Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank hierzu verpflichtet
       gewesen und muss, allein schon wenn sie diese Pflichten verletzt, ihrem Kunden
       Schadenersatz zahlen.

Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern und der bereits zu Gunsten von Anlegern ergangenen
Urteile sehen wir gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken
durchzusetzen.

Verjährung droht

Für die Schadenersatzansprüche der Anleger des IVG Euroselect 14 droht die Verjährung zum
Jahresende 2013. Daher besteht akuter Handlungsbedarf, die entsprechenden Schritte zur
Durchsetzung der Schadenersatzansprüche einzuleiten.

Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin”
Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische
Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung.

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Rotherstraße 16, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ivg-euroselect-vierzehn-gmbh-co-kg-the-gherkin-
schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falschberatung.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter
www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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  • 1. IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ – Der befürchtete Totalschaden ist eingetreten Akuter Handlungsbedarf für Fondsanleger zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen (16. März 2013) Der Fonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ entpuppt sich für die mehr als 9.000 Anleger endgültig als Gurke. Die mit Rundschreiben vom 15. Februar 2013 durchgeführte Abstimmung über eine Umwandlung von in Schweizer Franken aufgenommenen Darlehen in Britische Pfund ist der wohl unvermeidbare Schritt, mit dem das Scheitern des Fondskonzepts manifestiert wird. Der damit realisierte Wechselkursverlust in Höhe von angekündigten 92 Mio. GBP entspricht rund 30 % des ursprünglichen Immobilienkaufpreises und knapp 60 % des von den Anlegern aufgebrachten Kommanditkapitals. Angesichts dieses massiven Zuwachses der Verschuldung (in GBP) erscheint es als äußerst unwahrscheinlich, dass die Anleger zu irgendeinem Zeitpunkt noch einen Rückfluss erhalten werden. Etwaige künftige Überschüsse werden allenfalls für den gestiegenen künftigen Kapitaldienst und die Bedienung des noch einzuwerbenden zusätzlichen Sanierungskapitals ausreichen. Für die Anleger bedeutet dies – zumindest derzeit – den wirtschaftlichen Totalverlust. Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung als einziger Ausweg Anleger, die die sich abzeichnenden Verluste nicht hinnehmen wollen, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem IVG Euroselect 14 zugesprochen. Nach unserer Erfahrung sind insbesondere folgende Punkte bei der Beratung nicht oder falsch angesprochen worden:  Keine Eignung als Altersvorsorge: Vielen Anlegern wurde die Beteiligung an dem Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” als Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der enormen Risiken derartiger Beteiligungen, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können, ist eine solche unternehmerische Beteiligung als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zwischenzeitlich verschiedene Gerichte festgestellt haben.  Keine Aufklärung über Währungsrisiken: Keinem der von uns vertretenen Anleger wurde erklärt, dass der Fonds ein Darlehen in Schweizer Franken aufnimmt und damit ein Währungsrisiko besteht. Dieses kann zur Folge haben, dass sowohl die Darlehenssumme, als auch die Zinsraten, umgerechnet in GBP ansteigen. Da die Mietzahlungen in GBP erfolgen, kann sich dies negativ auf die Liquidität des Fonds und damit auf die Gewinne und Gewinnausschüttungen auswirken.  Loan-to-value-Klausel: Völlig überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine loan-to-value- Klausel vereinbart wurde, die eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes und gewisse Beleihungswertgrenzenvorsieht, bei deren Unterschreiten die Banken zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Mit ihnen wurde nicht erörtert, welche Faktoren zu einer solchen Unterschreitung der Beleihungsgrenze führen können. Wechselkursschwankungen und Schwankungen des Preises für Gewerbeimmobilien wurden ihnen gegenüber von den Beratern nicht thematisiert. Möchten Sie wissen was es mit der loan-to-value-Klausel auf sich hat, lesen Sie hier.  Starke Preisschwankungen auf dem Londoner Immobilienmarkt: Dementsprechend blieb auch unerwähnt, dass die Preise für Gewerbeimmobilien in London grundsätzlich starken Schwankungen unterliegen und bereits im Jahr 2007 stark rückläufig waren. Überhaupt
  • 2. wurde auf die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie durch Marktschwankungen nicht hingewiesen. Regelmäßig wurde die Immobilie als sichere und wertbeständige Sachwertanlage bezeichnet.  Kein Hinweis auf das Risiko des Totalverlusts: Die von uns vertretenen Anleger sind allesamt nicht durch ihre Berater darauf hingewiesen worden, dass sie mit dieser Anlage ihr Geld vollständig verlieren und somit einen Totalverlust erleiden können.  Banken wiesen nicht auf Provisionen hin: Außerdem unterblieb in zahlreichen Fällen ein Hinweis darauf, dass die beratende Bank, wie beispielsweise die Deutsche Bank oder die Commerzbank ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der Fondsanteile an die Anleger Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns vertretenen Anleger wurde darüber informiert, dass und in welcher Höhe die ihn beratende Bank Provisionen erhält. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank hierzu verpflichtet gewesen und muss, allein schon wenn sie diese Pflichten verletzt, ihrem Kunden Schadenersatz zahlen. Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern und der bereits zu Gunsten von Anlegern ergangenen Urteile sehen wir gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken durchzusetzen. Verjährung droht Für die Schadenersatzansprüche der Anleger des IVG Euroselect 14 droht die Verjährung zum Jahresende 2013. Daher besteht akuter Handlungsbedarf, die entsprechenden Schritte zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche einzuleiten. Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht info@nittel.co Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 16, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
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