Der Fonds IVG Euroselect 14 "The Gherkin" entpuppt sich für die mehr als 9.000 Anleger endgültig als Gurke. Die mit Rundschreiben vom 15. Februar 2013 durchgeführte Abstimmung über eine Umwandlung von in Schweizer Franken aufgenommenen Darlehen in Britische Pfund ist der wohl unvermeidbare Schritt, mit dem das Scheitern des Fondskonzepts manifestiert wird. Der damit realisierte Wechselkursverlust in Höhe von angekündigten 92 Mio. GBP entspricht rund 30% des ursprünglichen Immobilienkaufpreises und knapp 60% des von den Anlegern aufgebrachten Kommanditkapitals. Angesichts dieses massiven Zuwachses der Verschuldung (in GBP) erscheint es als äußerst unwahrscheinlich, dass die Anleger zu irgendeinem Zeitpunkt noch einen Rückfluss erhalten werden. Etwaige künftige Überschüsse werden allenfalls für den gestiegenen künftigen Kapitaldienst und die Bedienung des noch einzuwerbenden zusätzlichen Sanierungskapitals ausreichen. Für die Anleger bedeutet dies - zumindest derzeit - den wirtschaftlichen Totalverlust.
Für die Schadenersatzansprüche der Anleger des IVG Euroselect 14 droht die Verjährung zum Jahresende 2013. Daher besteht akuter Handlungsbedarf, die entsprechenden Schritte zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche einzuleiten.
Kommanditgesellschaft MS Santa Giorgina Offen Reederei GmbH & Co. KG
IVG Euroselect 14 "The Gherkin" - Der befürchtete Totalschaden ist eingetreten
1. IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ – Der befürchtete Totalschaden ist eingetreten
Akuter Handlungsbedarf für Fondsanleger zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen
(16. März 2013) Der Fonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ entpuppt sich für die mehr als 9.000
Anleger endgültig als Gurke. Die mit Rundschreiben vom 15. Februar 2013 durchgeführte
Abstimmung über eine Umwandlung von in Schweizer Franken aufgenommenen Darlehen in Britische
Pfund ist der wohl unvermeidbare Schritt, mit dem das Scheitern des Fondskonzepts manifestiert
wird. Der damit realisierte Wechselkursverlust in Höhe von angekündigten 92 Mio. GBP entspricht
rund 30 % des ursprünglichen Immobilienkaufpreises und knapp 60 % des von den Anlegern
aufgebrachten Kommanditkapitals. Angesichts dieses massiven Zuwachses der Verschuldung (in GBP)
erscheint es als äußerst unwahrscheinlich, dass die Anleger zu irgendeinem Zeitpunkt noch einen
Rückfluss erhalten werden. Etwaige künftige Überschüsse werden allenfalls für den gestiegenen
künftigen Kapitaldienst und die Bedienung des noch einzuwerbenden zusätzlichen Sanierungskapitals
ausreichen. Für die Anleger bedeutet dies – zumindest derzeit – den wirtschaftlichen Totalverlust.
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung als einziger Ausweg
Anleger, die die sich abzeichnenden Verluste nicht hinnehmen wollen, haben gute Chancen,
Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits
Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem IVG Euroselect 14 zugesprochen.
Nach unserer Erfahrung sind insbesondere folgende Punkte bei der Beratung nicht oder falsch
angesprochen worden:
Keine Eignung als Altersvorsorge: Vielen Anlegern wurde die Beteiligung an dem Fonds IVG
Euroselect Vierzehn – “The Gherkin” als Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der enormen
Risiken derartiger Beteiligungen, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können, ist
eine solche unternehmerische Beteiligung als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie
zwischenzeitlich verschiedene Gerichte festgestellt haben.
Keine Aufklärung über Währungsrisiken: Keinem der von uns vertretenen Anleger wurde
erklärt, dass der Fonds ein Darlehen in Schweizer Franken aufnimmt und damit ein
Währungsrisiko besteht. Dieses kann zur Folge haben, dass sowohl die Darlehenssumme, als
auch die Zinsraten, umgerechnet in GBP ansteigen. Da die Mietzahlungen in GBP erfolgen,
kann sich dies negativ auf die Liquidität des Fonds und damit auf die Gewinne und
Gewinnausschüttungen auswirken.
Loan-to-value-Klausel: Völlig überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der
Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine loan-to-value-
Klausel vereinbart wurde, die eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes und gewisse
Beleihungswertgrenzenvorsieht, bei deren Unterschreiten die Banken zusätzliche
Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Mit ihnen wurde nicht erörtert, welche
Faktoren zu einer solchen Unterschreitung der Beleihungsgrenze führen können.
Wechselkursschwankungen und Schwankungen des Preises für Gewerbeimmobilien wurden
ihnen gegenüber von den Beratern nicht thematisiert. Möchten Sie wissen was es mit der
loan-to-value-Klausel auf sich hat, lesen Sie hier.
Starke Preisschwankungen auf dem Londoner Immobilienmarkt: Dementsprechend blieb
auch unerwähnt, dass die Preise für Gewerbeimmobilien in London grundsätzlich starken
Schwankungen unterliegen und bereits im Jahr 2007 stark rückläufig waren. Überhaupt
2. wurde auf die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie durch Marktschwankungen nicht
hingewiesen. Regelmäßig wurde die Immobilie als sichere und wertbeständige
Sachwertanlage bezeichnet.
Kein Hinweis auf das Risiko des Totalverlusts: Die von uns vertretenen Anleger sind allesamt
nicht durch ihre Berater darauf hingewiesen worden, dass sie mit dieser Anlage ihr Geld
vollständig verlieren und somit einen Totalverlust erleiden können.
Banken wiesen nicht auf Provisionen hin: Außerdem unterblieb in zahlreichen Fällen ein
Hinweis darauf, dass die beratende Bank, wie beispielsweise die Deutsche Bank oder die
Commerzbank ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der Fondsanteile
an die Anleger Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns vertretenen Anleger wurde
darüber informiert, dass und in welcher Höhe die ihn beratende Bank Provisionen erhält.
Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank hierzu verpflichtet
gewesen und muss, allein schon wenn sie diese Pflichten verletzt, ihrem Kunden
Schadenersatz zahlen.
Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern und der bereits zu Gunsten von Anlegern ergangenen
Urteile sehen wir gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken
durchzusetzen.
Verjährung droht
Für die Schadenersatzansprüche der Anleger des IVG Euroselect 14 droht die Verjährung zum
Jahresende 2013. Daher besteht akuter Handlungsbedarf, die entsprechenden Schritte zur
Durchsetzung der Schadenersatzansprüche einzuleiten.
Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn – “The Gherkin”
Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische
Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung.
Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
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