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Unternehmensplanung 
7. Bankenworkshop
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Disclaimer 
2 
Bildnachweise: ausschließlich FLICKR oder, soweit ohne Namensnennung eigene. Hinsichtlich der Bilder gilt: Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen. Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
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Gesucht: Der scharfe Blick nach vorne 
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4 
Teil 1: Planungsplausibilisierung
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5 
Begrifflichkeiten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Strategische Planung Operative Unternehmensplanung 
Integrierte Unternehmensplanung 
Forecast 
Budgetplanung Liquiditätsplanung (kurzfristig) 
6 
Begriffe
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7 
Ausgangslage
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Ausgangslage- Ausgangslage 
Wettbewerbsdruck steigt Mandant verlangt vom StB "Ergebnisse" bis hin zur Mitwirkung an Steuerhinterziehung, Bilanz- und/oder Planungsmanipulationen Haftungsdruck steigt Gebührendruck steigt 
8
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Ausgangslage 
Erwartungshaltung Kunden 
Nutzenmaximierung Steuerberater Deckungsbeiträge Verständnis für Zeit- und Termindruck Reduktion Haftungsrisiko 
9
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Ausgangslage 
Erwartungshaltung Bank Verlässliche Zahlen Zukunftsbezogene Unterlagen, vgl. MaRisk BTO 1.4 offene proaktive Kommunikation stabile Kunden Deckungsbeiträge 
10
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11 
Planungsanlässe:
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Gesetzliche Anlässe Vertragliche Anlässe Betriebswirtschaftliche Anlässe 
12 
Planungsanlässe
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Beratungsanlässe 
Stiefkind
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14 
Aktuelle Entwicklung Achtung: aktuelle Entwicklung (Entwurfstadium) 
Zertifizierung nach ISO 9001 setzt künftig ein Risikomanagementsystem voraus 
ISO 31000 setzt wiederum eine Unternehmensplanung voraus 
Folglich benötigt künftig jedes zertifizierte Unternehmen eine Unternehmensplanung
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15 
Unternehmensplanung in der Rechtsprechung:
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Unternehmensplanung in der Rechtsprechung Vorbemerkung 
Unternehmensplanung erfolgt nicht im rechtsfreien Raum 
Hinter jeder Planung stehen rechtliche Anforderungen 
Einhalten der allgemein gültigen betriebswirtschaftlichen Anforderungen 
16
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER BVerfG in „Daimler / Crysler“ 24.5.2012, 1 BvR 3221/10 
Überprüfung Planung nur auf Vertretbarkeit 
Es gibt keine objektive Planung 
Daher würde das Erfordernis der objektiven Planung vom Gutachter/Gericht etwas Unmögliches verlangen (impossibilium nulla est obligatio) 
Eine plausible Planung darf nicht durch eine andere ebenfalls nur plausible Planung ersetzt werden 
17 
Unternehmensplanung in der Rechtsprechung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Fazit 
„Wo (betriebswirtschaftliche) Planung draufsteht, muss auch betriebswirtschaftliche Planung drinstecken.“ 
Ansonsten kann (Fehlkalkulation, Kreditvergabe etc.) eine Haftung entstehen. 
Es gibt einen Ermessensspielraum des Planenden, der akzeptiert werden muss. 
Bank will i. d. R. konservative Planung; das Unternehmen progressive Planung. 
18 
Unternehmensplanung in der Rechtsprechung
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Planungshandbuch: 
19
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Planungshandbuch Im Planungshandbuch sind die Grundentscheidungen der Planung geregelt 
Synonym: Planungsrichtlinien 
Haben Verbindlichkeitscharakter 
Grundsatz der Stetigkeit der Planung Achtung: Nur wer das Planungshandbuch kennt, kann die Planung plausibilisieren 
Bei der KANZLEI NICKERT: dargestellt unter „Auftrag und Auftragsdurchführung“ 
20
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Planungshandbuch Was ist der Planungsanlass? 
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Planungsanlass? 
Was ist das Ziel der Planung? 
Praktisch immer: Entscheidungsvorbereitung 
Zielvorgabe (z. B. für Vertrieb) 
Steuerungsgröße (z. B. für Ressourcenzuteilung) 
21
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Planungshandbuch Einbettung in strategische Planung Übertragbare Ertragskraft Informationsgewinnung regeln Planungsersteller Ist die Planung mit den Anteilseignern und/oder den Stakeholdern abzuklären Auftrag als Berater oder neutraler Gutachter 
22
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Informationsgewinnung 
Expertenbefragungen im Unternehmen 
Unternehmenssicht entscheidend (vgl. BGH in ARAG/Garmenbeck) 
Qualität abhängig vom Unternehmen 
Mengengerüst 
Chancen vs Risiken 
Risiko- und Chancencheckliste 
Wertegerüst 
Bandbreiten vs Einzelwert 
Verteilungsfunktion 
2. Meinung? 
23 
Informationsgewinnung
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Planungshandbuch Mit welcher Planungsart wird geplant? 
Was ist der Planungsanlass? 
s.o. Planungsarten 
Planungsdarstellung 
An wen richtet sich Planung? 
Was will Leser wissen? 
Bericht vs. Präsentation 
24
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Planungshandbuch Planungsinstanz 
Wer verantwortet Planung? 
Wer gibt Planung frei? 
Ist 4-Augen-Prinzip erforderlich? 
Woher kommen die Informationen? 
Nur von der Geschäftsleitung? Wer ermittelt die Grundtatbestände? 
Strategische Analyse 
25
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Planungshandbuch Planungsstichtag und -zeitraum 
Welcher Planungszeitraum wird benötigt? 
Was ist der Stichtag? 
26
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Wurzeltheorie 
27 
mueritz
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
28 
Wann dürfen Maßnahmen berücksichtigt werden? 
Berücksichtigung von Maßnahmen erst nach Genehmigung? IDW S 6 (TZ 135): Das Sanierungskonzept kann Maßnahmen umfassen, die von der Mitwirkung Dritter abhängen und bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung eine rechtlich bindende Verpflichtung noch aussteht. Es ist empfehlenswert, im Planungshandbuch darzulegen, welche Maßnahmen berücksichtigt werden und welche nicht (und wie im Bericht damit umgegangen wird).
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Maßnahmenplanung 
29 
Maßnahme 
Beginn der Maßnahme 
Kosten der Maßnahme 
Zeitpunkt Kosten 
Wirkung der Maßnahme 
Zeitpunkt Wirkung 
Umsetzungswahrscheinlickeit
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Planungshandbuch Was ist das Planungsintervall? 
üblich ist monatlich zumindest im ersten Jahr 
evtl. ab Planjahr 2/3 nur noch quartalsweise bzw. jährlich 
Planungstiefe 
Grundsatz der Wesentlichkeit 
Komplexitätsreduktion 
30
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Planungshandbuch Planungsstandard und -methode 
Ist ein Standard vorgegeben? Wenn nein, orientieren wir uns an GoP 2.1 Mindeststandard: 
Grundsatz der Vollständigkeit der Planung 
Grundsatz der Wesentlichkeit und Angemessenheit 
Grundsatz der Folgerichtigkeit 
Erfordernis der Dokumentation 
Grundsatz der Transparenz 
31
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Planungshandbuch Planungstiefe 
Grundsatz der Wesentlichkeit 
Komplexitätsreduktion Umgang mit Ungewissheiten 
Festlegen der Risiken und der Ungewissheiten 
Verbale oder rechnerische Abbildung? 
Szenarien, Bandbreiten o.ä. 
32
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Planungshandbuch Wer erstellt die Planung? 
Ist das Fachwissen vorhanden? 
Sind die Ressourcen vorhanden (Zeit, EDV, Zugang zu Informationen) Wie ist das Rechnungswesen aufgebaut? 
Ist es möglich die Planung korrespondierend aufzubauen? (Erleichterung Soll- Ist - Vergleich) 
33
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Projektmanagement Projektziel 
Gesamtziel (mit Datum!) 
Etappenziele 
Verschiedene Sichtweisen berücksichtigen (FK/EK) Projektverantwortlicher Datenraum 
Körperlich/digital 
34
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Planungsdokumentation Auftragsbestimmung und -abgrenzung Unternehmensanalyse Erstellung der Planung Auswertung der Planung ggfls. Handlungsempfehlungen Umfassenden Planungsbericht (ppt oder doc) Nachgelagerte Begleitung, Controlling 
35
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
36 
Plausibilisierung der Planung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Was ist eine Plausibilisierung? 
analytische Prüfungshandlung 
Befragung Wie erfolgt sie in der Praxis 
Befragungen im Unternehmen 
Wirtschaftsinformationen 
Verbände, Kammern 
Banken 
Informationsdienste Feri 
Branchenkennzahlen 
Vergangenheitskennzahlen 
Erfahrung und Intuition 
37 
Plausibilisierung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Plausibilitätsuntersuchung Formelle Plausibilisierung 
Planungssystematik 
Rechnerische Richtigkeit 
Abstimmung der Teilpläne auf die Gesamtplanung Materielle Plausibilisierung 
Beurteilung der Planungsprämissen 
Beurteilung der Annahmen 
Dokumentation der Prämissen und Annahmen 
38
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Formelle Plausibilisierung Formelle Plausibilisierung (nach Ihlau/Duscha) 
 Analyse des Planungsprozesses 
Top-down, bottom- up, Gegenstromverfahren 
Abstimmung der Teilpläne 
VFE-Planung 
Rechnerische Richtigkeit 
39
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Materielle Plausibilisierung Materielle Plausibilisierung 
 gesamtwirtschaftliche Entwicklung (PESTL) 
Markt- und Wettbewerbsanalyse (Porters Five Forces) 
Unternehmens- und Ressourcenanalyse (incl. SWOT) 
Identifikation der Werttreiber und Planungsannahmen (KPIs, USPs) 
Maßnahmenplanung 
Gesamtwürdigung 
40
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Plausibilitätsuntersuchung Detaillierte und transparente Darstellung der Planungsprämissen Ist-Planung vorsichtig oder ambitioniert? Wie wurden die Umsätze geplant? Welche Annahmen liegen der Personalkostenentwicklung zugrunde? Welche Debitoren- und Kreditorenlaufzeiten liegen der Planung zugrunde? 
41
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Berücksichtigung von Risiko und Unsicherheit 
42
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Planungsunsicherheit 
43 
garryknight
KANZLEI NICKERT | Rechtsanwälte & Steuerberater 
Was bedeutet Risiko ? 
44 
„Risiko ist die aus Unvorhersehbarkeit der Zukunft resultierende, durch „zufällige“ Störungen verursachte Möglichkeit, von geplanten Zielen abzuweichen.“ 
(Dr. Werner Gleißner)
KANZLEI NICKERT | Rechtsanwälte & Steuerberater 
Anforderungen an Planungsprozess 
45 
Der Planungsprozess muss grds. zwei Anforderungen gerecht werden: Erstellung einer möglichst erwartungsgetreuen (und präzisen) Prognose Identifikation und Quantifizierung von Chancen und Gefahren, die in der Zukunft Abweichungen von dieser Planung verursachen können.
KANZLEI NICKERT | Rechtsanwälte & Steuerberater 
Berücksichtigung von Unsicherheiten Einwertige Planung: Es gibt nur eine „Zukunftssicht“ Szenarien: Es liegen mehrere Sichten vor, bspw.: worst case, best case, normal/real case Simulationen: Es wird eine Vielzahl von Sichten durch eine Simulationssoftware errechnet (sog. Erwartungswert) 
46
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Umgang mit Risiken Ziel der Planung auch Komplexitätsreduktion 
Grundsatz der Wesentlichkeit Umgang mit Ungewissheiten 
Festlegen der Risiken und der Ungewissheiten 
Risiko = Auswerten von Daten 
Ungewissheit = Auswerten von Daten + Heuristiken und Daumenregeln 
47
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Planungsfehler 
48
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Planungsfehler Planung beginnt bei „0“ (negatives working capital wird ausgeblendet) Nettoplanung (ohne USt) Planung nach vertraglichen Zahlungsgepflogenheiten der Kunden (BWA + Afa = Cashflow des Monats) Keine Bilanzplanung (Veränderung des working capitals) Reine Planung des operativen Bereichs (keine Entnahmen, keine Tilgungen, keine Investitionen etc.) 
49
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Planungsfehler Keine kritische Distanz zum Unternehmen Die eigenen, fremden Feststellungen und Annahmen werden nicht dokumentiert und erläutert Keine Plausibilisierung der Informationen und Annahmen Planung rechnerisch falsch (Excel-Fehler) 
50
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Teil 2: wertorientierte Unternehmenssteuerung 
51
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
56 
Ziele wertorientierter Unternehmensführung
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57 
Ziel: Wertsteigerung 3 - 10 Jahre vor Verkauf Verbesserung der Bonität Ergebnismessung bei Fremdorganschaft 
Vorteil: enthält langfristige/nachhaltige Komponente
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
58 
Wie wird ein Unternehmen bewertet?
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
59 
Werttreiber Unternehmenswert 
Ertrag/Cashflow
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
60 
Berechnung Unternehmenswert Fazit: 
Reduktion der unsystematischen Risiken 
Bzw. Eingehen sinnvoller Risiken
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
61 
Umsetzung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
62 
Schritt 1: Bewertung der unsystematischen Risiken
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Werden Sie sich klar, wo Sie stehen 
63
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Risiken aus Markt und Marktumfeld ermitteln 
64 
Die 5 Forces von Porter können in ihren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell aufgezeigt werden
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Lebenszyklusanalyse 
65
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Strategische Unternehmensplanung 
66
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
67 
Acht wesentliche Bereiche Management Führung Vertrieb Marketing Mitarbeiter Produktion Finanzen Recht/Steuern
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68 
Bewertung - KMU Abgrenzungsprobleme Privatbereich / Betriebsbereich 
Privatausgaben in den Betrieb verlagert 
Nicht marktgerechte Konditionen Eingeschränkte Verwertbarkeit des Rechnungswesens 
Rechnungswesen rein steuerlich motiviert Keine integrierte Planungsrechnung des Unternehmens 
Rein für Bewertungszwecke erstellte Planung 
Keine Erwartungswertbildung 
Erfordert Sicherheitsabschläge
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69 
Bewertung - KMU Übertragbare Ertragskraft 
Partiell übertragbare Ertragskraft 
Temporär übertragbare Ertragskraft Kalkulatorische Kosten nicht oder unzureichend erfasst 
Z. B. Unternehmerlohn Begrenzte Fortführungsdauer Finanzierungsbeiträge der Anteilseigner 
Persönliche Haftung 
Private Sicherheiten 
Kalkulatorische Kosten berücksichtigen
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70 
Bewertung - KMU Ertragsteuern der Anteilseigner Kapitalkosten 
Explizit: Volatilität der Überschüsse im Vergleich zum Vergleichsunternehmen 
Vergangenheitsabweichungen vs. Standardabweichung Fungibilitätsabschlag 
Wohl nicht beim objektivierten Wert 
Möglich aber bei subjektiven Werten Verfügungsbeschränkungen 
Satzungsklauseln 
Zugriffsbeschränkungen auf Gewinn
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71 
Schritt 2: Verbindung zum Bewertungskalkül
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72 
Werttreiber Unternehmenswert Ertrag/Cashflow 
Höhe erhöhen 
Volatilität vermindern Diskontierungssatz 
Nur Betafaktor 
Besser: „Implizite Kapitalkosten“ aus der CF- Volatilität
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73 
Risikomanagement
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74 
Roadmap Maßnahmenplanung Ausgehen von „ Was wäre wenn Fragen“ Priorisieren nach „Impact“ Umsetzung der Maßnahmen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
Risiko-Reporting 
77
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
78 
„Stille Reserven“ können ein wesentlicher KPI/Wertbeitrag sein Das Risikomanagement zeigt systematische und unsystematische Risiken U. E. sollte man differenzieren danach, ob man selbst die Risiken beherrschen kann oder nicht Defacto bedeutet die Optimierung von Risiken immer eine Steigerung des Unternehmenswerts Wesentlich sind heute vor allem nicht bilanzierte Assets
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79 
Was ist zu tun?
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
80 
Was ist zu tun? Verknüpfung der Bereiche zum Unternehmenswert darstellen und berechnen 
„Maßnahmen“ Roadmap zum Erfolg beziehungsweise zur Wertsteigerung 
Hilfreiches Werkzeug: was wäre wenn Fragen 
Brainstorming 
Liste nach Prioritäten filtern Lieber wenige Ziele setzen und diese erreichen. Bei der Zielsetzungen Folgeziele bereits berücksichtigen Und systematische Risiken aufzeigen und Auswirkungen auf den Planwert darstellen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 
81 
Was ist zu tun? Schriftliche Dokumentation der Unternehmensstrategie 
Beschreibung des Geschäftsmodells 
Strategische Planung Integrierte Unternehmensplanung 
Definition wichtiges Kennzahlen Einführung eines zumindest bewertenden Risikomanagementsystems Ausgangsbewertung des Unternehmens Bewertung der möglichen Maßnahmen und Handlungen anhand des Ziels- bzw. Wertesystems = Zielwert des Unternehmens
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 
Besuchen Sie uns im Internet: www.kanzlei-nickert.de
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Titel
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  • 2. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Disclaimer 2 Bildnachweise: ausschließlich FLICKR oder, soweit ohne Namensnennung eigene. Hinsichtlich der Bilder gilt: Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen. Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
  • 3. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Gesucht: Der scharfe Blick nach vorne 3
  • 4. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4 Teil 1: Planungsplausibilisierung
  • 5. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 5 Begrifflichkeiten
  • 6. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Strategische Planung Operative Unternehmensplanung Integrierte Unternehmensplanung Forecast Budgetplanung Liquiditätsplanung (kurzfristig) 6 Begriffe
  • 7. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 7 Ausgangslage
  • 8. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Ausgangslage- Ausgangslage Wettbewerbsdruck steigt Mandant verlangt vom StB "Ergebnisse" bis hin zur Mitwirkung an Steuerhinterziehung, Bilanz- und/oder Planungsmanipulationen Haftungsdruck steigt Gebührendruck steigt 8
  • 9. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Ausgangslage Erwartungshaltung Kunden Nutzenmaximierung Steuerberater Deckungsbeiträge Verständnis für Zeit- und Termindruck Reduktion Haftungsrisiko 9
  • 10. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Ausgangslage Erwartungshaltung Bank Verlässliche Zahlen Zukunftsbezogene Unterlagen, vgl. MaRisk BTO 1.4 offene proaktive Kommunikation stabile Kunden Deckungsbeiträge 10
  • 11. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 11 Planungsanlässe:
  • 12. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Gesetzliche Anlässe Vertragliche Anlässe Betriebswirtschaftliche Anlässe 12 Planungsanlässe
  • 13. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Beratungsanlässe Stiefkind
  • 14. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14 Aktuelle Entwicklung Achtung: aktuelle Entwicklung (Entwurfstadium) Zertifizierung nach ISO 9001 setzt künftig ein Risikomanagementsystem voraus ISO 31000 setzt wiederum eine Unternehmensplanung voraus Folglich benötigt künftig jedes zertifizierte Unternehmen eine Unternehmensplanung
  • 15. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 15 Unternehmensplanung in der Rechtsprechung:
  • 16. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Unternehmensplanung in der Rechtsprechung Vorbemerkung Unternehmensplanung erfolgt nicht im rechtsfreien Raum Hinter jeder Planung stehen rechtliche Anforderungen Einhalten der allgemein gültigen betriebswirtschaftlichen Anforderungen 16
  • 17. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER BVerfG in „Daimler / Crysler“ 24.5.2012, 1 BvR 3221/10 Überprüfung Planung nur auf Vertretbarkeit Es gibt keine objektive Planung Daher würde das Erfordernis der objektiven Planung vom Gutachter/Gericht etwas Unmögliches verlangen (impossibilium nulla est obligatio) Eine plausible Planung darf nicht durch eine andere ebenfalls nur plausible Planung ersetzt werden 17 Unternehmensplanung in der Rechtsprechung
  • 18. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Fazit „Wo (betriebswirtschaftliche) Planung draufsteht, muss auch betriebswirtschaftliche Planung drinstecken.“ Ansonsten kann (Fehlkalkulation, Kreditvergabe etc.) eine Haftung entstehen. Es gibt einen Ermessensspielraum des Planenden, der akzeptiert werden muss. Bank will i. d. R. konservative Planung; das Unternehmen progressive Planung. 18 Unternehmensplanung in der Rechtsprechung
  • 19. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch: 19
  • 20. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch Im Planungshandbuch sind die Grundentscheidungen der Planung geregelt Synonym: Planungsrichtlinien Haben Verbindlichkeitscharakter Grundsatz der Stetigkeit der Planung Achtung: Nur wer das Planungshandbuch kennt, kann die Planung plausibilisieren Bei der KANZLEI NICKERT: dargestellt unter „Auftrag und Auftragsdurchführung“ 20
  • 21. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch Was ist der Planungsanlass? Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Planungsanlass? Was ist das Ziel der Planung? Praktisch immer: Entscheidungsvorbereitung Zielvorgabe (z. B. für Vertrieb) Steuerungsgröße (z. B. für Ressourcenzuteilung) 21
  • 22. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch Einbettung in strategische Planung Übertragbare Ertragskraft Informationsgewinnung regeln Planungsersteller Ist die Planung mit den Anteilseignern und/oder den Stakeholdern abzuklären Auftrag als Berater oder neutraler Gutachter 22
  • 23. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Informationsgewinnung Expertenbefragungen im Unternehmen Unternehmenssicht entscheidend (vgl. BGH in ARAG/Garmenbeck) Qualität abhängig vom Unternehmen Mengengerüst Chancen vs Risiken Risiko- und Chancencheckliste Wertegerüst Bandbreiten vs Einzelwert Verteilungsfunktion 2. Meinung? 23 Informationsgewinnung
  • 24. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch Mit welcher Planungsart wird geplant? Was ist der Planungsanlass? s.o. Planungsarten Planungsdarstellung An wen richtet sich Planung? Was will Leser wissen? Bericht vs. Präsentation 24
  • 25. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch Planungsinstanz Wer verantwortet Planung? Wer gibt Planung frei? Ist 4-Augen-Prinzip erforderlich? Woher kommen die Informationen? Nur von der Geschäftsleitung? Wer ermittelt die Grundtatbestände? Strategische Analyse 25
  • 26. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch Planungsstichtag und -zeitraum Welcher Planungszeitraum wird benötigt? Was ist der Stichtag? 26
  • 27. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Wurzeltheorie 27 mueritz
  • 28. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28 Wann dürfen Maßnahmen berücksichtigt werden? Berücksichtigung von Maßnahmen erst nach Genehmigung? IDW S 6 (TZ 135): Das Sanierungskonzept kann Maßnahmen umfassen, die von der Mitwirkung Dritter abhängen und bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung eine rechtlich bindende Verpflichtung noch aussteht. Es ist empfehlenswert, im Planungshandbuch darzulegen, welche Maßnahmen berücksichtigt werden und welche nicht (und wie im Bericht damit umgegangen wird).
  • 29. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Maßnahmenplanung 29 Maßnahme Beginn der Maßnahme Kosten der Maßnahme Zeitpunkt Kosten Wirkung der Maßnahme Zeitpunkt Wirkung Umsetzungswahrscheinlickeit
  • 30. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch Was ist das Planungsintervall? üblich ist monatlich zumindest im ersten Jahr evtl. ab Planjahr 2/3 nur noch quartalsweise bzw. jährlich Planungstiefe Grundsatz der Wesentlichkeit Komplexitätsreduktion 30
  • 31. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch Planungsstandard und -methode Ist ein Standard vorgegeben? Wenn nein, orientieren wir uns an GoP 2.1 Mindeststandard: Grundsatz der Vollständigkeit der Planung Grundsatz der Wesentlichkeit und Angemessenheit Grundsatz der Folgerichtigkeit Erfordernis der Dokumentation Grundsatz der Transparenz 31
  • 32. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch Planungstiefe Grundsatz der Wesentlichkeit Komplexitätsreduktion Umgang mit Ungewissheiten Festlegen der Risiken und der Ungewissheiten Verbale oder rechnerische Abbildung? Szenarien, Bandbreiten o.ä. 32
  • 33. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungshandbuch Wer erstellt die Planung? Ist das Fachwissen vorhanden? Sind die Ressourcen vorhanden (Zeit, EDV, Zugang zu Informationen) Wie ist das Rechnungswesen aufgebaut? Ist es möglich die Planung korrespondierend aufzubauen? (Erleichterung Soll- Ist - Vergleich) 33
  • 34. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Projektmanagement Projektziel Gesamtziel (mit Datum!) Etappenziele Verschiedene Sichtweisen berücksichtigen (FK/EK) Projektverantwortlicher Datenraum Körperlich/digital 34
  • 35. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungsdokumentation Auftragsbestimmung und -abgrenzung Unternehmensanalyse Erstellung der Planung Auswertung der Planung ggfls. Handlungsempfehlungen Umfassenden Planungsbericht (ppt oder doc) Nachgelagerte Begleitung, Controlling 35
  • 36. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36 Plausibilisierung der Planung
  • 37. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Was ist eine Plausibilisierung? analytische Prüfungshandlung Befragung Wie erfolgt sie in der Praxis Befragungen im Unternehmen Wirtschaftsinformationen Verbände, Kammern Banken Informationsdienste Feri Branchenkennzahlen Vergangenheitskennzahlen Erfahrung und Intuition 37 Plausibilisierung
  • 38. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Plausibilitätsuntersuchung Formelle Plausibilisierung Planungssystematik Rechnerische Richtigkeit Abstimmung der Teilpläne auf die Gesamtplanung Materielle Plausibilisierung Beurteilung der Planungsprämissen Beurteilung der Annahmen Dokumentation der Prämissen und Annahmen 38
  • 39. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Formelle Plausibilisierung Formelle Plausibilisierung (nach Ihlau/Duscha)  Analyse des Planungsprozesses Top-down, bottom- up, Gegenstromverfahren Abstimmung der Teilpläne VFE-Planung Rechnerische Richtigkeit 39
  • 40. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Materielle Plausibilisierung Materielle Plausibilisierung  gesamtwirtschaftliche Entwicklung (PESTL) Markt- und Wettbewerbsanalyse (Porters Five Forces) Unternehmens- und Ressourcenanalyse (incl. SWOT) Identifikation der Werttreiber und Planungsannahmen (KPIs, USPs) Maßnahmenplanung Gesamtwürdigung 40
  • 41. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Plausibilitätsuntersuchung Detaillierte und transparente Darstellung der Planungsprämissen Ist-Planung vorsichtig oder ambitioniert? Wie wurden die Umsätze geplant? Welche Annahmen liegen der Personalkostenentwicklung zugrunde? Welche Debitoren- und Kreditorenlaufzeiten liegen der Planung zugrunde? 41
  • 42. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Berücksichtigung von Risiko und Unsicherheit 42
  • 43. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungsunsicherheit 43 garryknight
  • 44. KANZLEI NICKERT | Rechtsanwälte & Steuerberater Was bedeutet Risiko ? 44 „Risiko ist die aus Unvorhersehbarkeit der Zukunft resultierende, durch „zufällige“ Störungen verursachte Möglichkeit, von geplanten Zielen abzuweichen.“ (Dr. Werner Gleißner)
  • 45. KANZLEI NICKERT | Rechtsanwälte & Steuerberater Anforderungen an Planungsprozess 45 Der Planungsprozess muss grds. zwei Anforderungen gerecht werden: Erstellung einer möglichst erwartungsgetreuen (und präzisen) Prognose Identifikation und Quantifizierung von Chancen und Gefahren, die in der Zukunft Abweichungen von dieser Planung verursachen können.
  • 46. KANZLEI NICKERT | Rechtsanwälte & Steuerberater Berücksichtigung von Unsicherheiten Einwertige Planung: Es gibt nur eine „Zukunftssicht“ Szenarien: Es liegen mehrere Sichten vor, bspw.: worst case, best case, normal/real case Simulationen: Es wird eine Vielzahl von Sichten durch eine Simulationssoftware errechnet (sog. Erwartungswert) 46
  • 47. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Umgang mit Risiken Ziel der Planung auch Komplexitätsreduktion Grundsatz der Wesentlichkeit Umgang mit Ungewissheiten Festlegen der Risiken und der Ungewissheiten Risiko = Auswerten von Daten Ungewissheit = Auswerten von Daten + Heuristiken und Daumenregeln 47
  • 48. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungsfehler 48
  • 49. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungsfehler Planung beginnt bei „0“ (negatives working capital wird ausgeblendet) Nettoplanung (ohne USt) Planung nach vertraglichen Zahlungsgepflogenheiten der Kunden (BWA + Afa = Cashflow des Monats) Keine Bilanzplanung (Veränderung des working capitals) Reine Planung des operativen Bereichs (keine Entnahmen, keine Tilgungen, keine Investitionen etc.) 49
  • 50. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungsfehler Keine kritische Distanz zum Unternehmen Die eigenen, fremden Feststellungen und Annahmen werden nicht dokumentiert und erläutert Keine Plausibilisierung der Informationen und Annahmen Planung rechnerisch falsch (Excel-Fehler) 50
  • 51. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Teil 2: wertorientierte Unternehmenssteuerung 51
  • 52. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56 Ziele wertorientierter Unternehmensführung
  • 53. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 57 Ziel: Wertsteigerung 3 - 10 Jahre vor Verkauf Verbesserung der Bonität Ergebnismessung bei Fremdorganschaft Vorteil: enthält langfristige/nachhaltige Komponente
  • 54. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 58 Wie wird ein Unternehmen bewertet?
  • 55. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 59 Werttreiber Unternehmenswert Ertrag/Cashflow
  • 56. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 60 Berechnung Unternehmenswert Fazit: Reduktion der unsystematischen Risiken Bzw. Eingehen sinnvoller Risiken
  • 57. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 61 Umsetzung
  • 58. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62 Schritt 1: Bewertung der unsystematischen Risiken
  • 59. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Werden Sie sich klar, wo Sie stehen 63
  • 60. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Risiken aus Markt und Marktumfeld ermitteln 64 Die 5 Forces von Porter können in ihren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell aufgezeigt werden
  • 61. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Lebenszyklusanalyse 65
  • 62. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Strategische Unternehmensplanung 66
  • 63. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 67 Acht wesentliche Bereiche Management Führung Vertrieb Marketing Mitarbeiter Produktion Finanzen Recht/Steuern
  • 64. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 68 Bewertung - KMU Abgrenzungsprobleme Privatbereich / Betriebsbereich Privatausgaben in den Betrieb verlagert Nicht marktgerechte Konditionen Eingeschränkte Verwertbarkeit des Rechnungswesens Rechnungswesen rein steuerlich motiviert Keine integrierte Planungsrechnung des Unternehmens Rein für Bewertungszwecke erstellte Planung Keine Erwartungswertbildung Erfordert Sicherheitsabschläge
  • 65. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 69 Bewertung - KMU Übertragbare Ertragskraft Partiell übertragbare Ertragskraft Temporär übertragbare Ertragskraft Kalkulatorische Kosten nicht oder unzureichend erfasst Z. B. Unternehmerlohn Begrenzte Fortführungsdauer Finanzierungsbeiträge der Anteilseigner Persönliche Haftung Private Sicherheiten Kalkulatorische Kosten berücksichtigen
  • 66. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 70 Bewertung - KMU Ertragsteuern der Anteilseigner Kapitalkosten Explizit: Volatilität der Überschüsse im Vergleich zum Vergleichsunternehmen Vergangenheitsabweichungen vs. Standardabweichung Fungibilitätsabschlag Wohl nicht beim objektivierten Wert Möglich aber bei subjektiven Werten Verfügungsbeschränkungen Satzungsklauseln Zugriffsbeschränkungen auf Gewinn
  • 67. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 71 Schritt 2: Verbindung zum Bewertungskalkül
  • 68. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 72 Werttreiber Unternehmenswert Ertrag/Cashflow Höhe erhöhen Volatilität vermindern Diskontierungssatz Nur Betafaktor Besser: „Implizite Kapitalkosten“ aus der CF- Volatilität
  • 69. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 73 Risikomanagement
  • 70. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 74 Roadmap Maßnahmenplanung Ausgehen von „ Was wäre wenn Fragen“ Priorisieren nach „Impact“ Umsetzung der Maßnahmen
  • 71. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Risiko-Reporting 77
  • 72. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 78 „Stille Reserven“ können ein wesentlicher KPI/Wertbeitrag sein Das Risikomanagement zeigt systematische und unsystematische Risiken U. E. sollte man differenzieren danach, ob man selbst die Risiken beherrschen kann oder nicht Defacto bedeutet die Optimierung von Risiken immer eine Steigerung des Unternehmenswerts Wesentlich sind heute vor allem nicht bilanzierte Assets
  • 73. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 79 Was ist zu tun?
  • 74. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 80 Was ist zu tun? Verknüpfung der Bereiche zum Unternehmenswert darstellen und berechnen „Maßnahmen“ Roadmap zum Erfolg beziehungsweise zur Wertsteigerung Hilfreiches Werkzeug: was wäre wenn Fragen Brainstorming Liste nach Prioritäten filtern Lieber wenige Ziele setzen und diese erreichen. Bei der Zielsetzungen Folgeziele bereits berücksichtigen Und systematische Risiken aufzeigen und Auswirkungen auf den Planwert darstellen
  • 75. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 81 Was ist zu tun? Schriftliche Dokumentation der Unternehmensstrategie Beschreibung des Geschäftsmodells Strategische Planung Integrierte Unternehmensplanung Definition wichtiges Kennzahlen Einführung eines zumindest bewertenden Risikomanagementsystems Ausgangsbewertung des Unternehmens Bewertung der möglichen Maßnahmen und Handlungen anhand des Ziels- bzw. Wertesystems = Zielwert des Unternehmens
  • 76. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns im Internet: www.kanzlei-nickert.de
  • 77. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 83 Titel
  • 78. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Weitere interessante Infos im Internet von der KANZLEI NICKERT für Sie 84 Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT. Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Banken-Blog Vernetzen Sie sich mit uns unter… Cornelius Matthias Sebastian Nickert Kühne Broß Unsere Präsentationen finden Sie unter… slideshare.net Unsere Whitepaper finden Sie unter… scribd.com
  • 79. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 85