2. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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3. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Gesucht: Der scharfe Blick nach vorne
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14. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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Aktuelle Entwicklung Achtung: aktuelle Entwicklung (Entwurfstadium)
Zertifizierung nach ISO 9001 setzt künftig ein Risikomanagementsystem voraus
ISO 31000 setzt wiederum eine Unternehmensplanung voraus
Folglich benötigt künftig jedes zertifizierte Unternehmen eine Unternehmensplanung
15. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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Unternehmensplanung in der Rechtsprechung:
16. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Unternehmensplanung in der Rechtsprechung Vorbemerkung
Unternehmensplanung erfolgt nicht im rechtsfreien Raum
Hinter jeder Planung stehen rechtliche Anforderungen
Einhalten der allgemein gültigen betriebswirtschaftlichen Anforderungen
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17. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER BVerfG in „Daimler / Crysler“ 24.5.2012, 1 BvR 3221/10
Überprüfung Planung nur auf Vertretbarkeit
Es gibt keine objektive Planung
Daher würde das Erfordernis der objektiven Planung vom Gutachter/Gericht etwas Unmögliches verlangen (impossibilium nulla est obligatio)
Eine plausible Planung darf nicht durch eine andere ebenfalls nur plausible Planung ersetzt werden
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Unternehmensplanung in der Rechtsprechung
18. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Fazit
„Wo (betriebswirtschaftliche) Planung draufsteht, muss auch betriebswirtschaftliche Planung drinstecken.“
Ansonsten kann (Fehlkalkulation, Kreditvergabe etc.) eine Haftung entstehen.
Es gibt einen Ermessensspielraum des Planenden, der akzeptiert werden muss.
Bank will i. d. R. konservative Planung; das Unternehmen progressive Planung.
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Unternehmensplanung in der Rechtsprechung
20. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungshandbuch Im Planungshandbuch sind die Grundentscheidungen der Planung geregelt
Synonym: Planungsrichtlinien
Haben Verbindlichkeitscharakter
Grundsatz der Stetigkeit der Planung Achtung: Nur wer das Planungshandbuch kennt, kann die Planung plausibilisieren
Bei der KANZLEI NICKERT: dargestellt unter „Auftrag und Auftragsdurchführung“
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21. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungshandbuch Was ist der Planungsanlass?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Planungsanlass?
Was ist das Ziel der Planung?
Praktisch immer: Entscheidungsvorbereitung
Zielvorgabe (z. B. für Vertrieb)
Steuerungsgröße (z. B. für Ressourcenzuteilung)
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22. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungshandbuch Einbettung in strategische Planung Übertragbare Ertragskraft Informationsgewinnung regeln Planungsersteller Ist die Planung mit den Anteilseignern und/oder den Stakeholdern abzuklären Auftrag als Berater oder neutraler Gutachter
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23. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Informationsgewinnung
Expertenbefragungen im Unternehmen
Unternehmenssicht entscheidend (vgl. BGH in ARAG/Garmenbeck)
Qualität abhängig vom Unternehmen
Mengengerüst
Chancen vs Risiken
Risiko- und Chancencheckliste
Wertegerüst
Bandbreiten vs Einzelwert
Verteilungsfunktion
2. Meinung?
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Informationsgewinnung
24. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungshandbuch Mit welcher Planungsart wird geplant?
Was ist der Planungsanlass?
s.o. Planungsarten
Planungsdarstellung
An wen richtet sich Planung?
Was will Leser wissen?
Bericht vs. Präsentation
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25. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungshandbuch Planungsinstanz
Wer verantwortet Planung?
Wer gibt Planung frei?
Ist 4-Augen-Prinzip erforderlich?
Woher kommen die Informationen?
Nur von der Geschäftsleitung? Wer ermittelt die Grundtatbestände?
Strategische Analyse
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26. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungshandbuch Planungsstichtag und -zeitraum
Welcher Planungszeitraum wird benötigt?
Was ist der Stichtag?
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28. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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Wann dürfen Maßnahmen berücksichtigt werden?
Berücksichtigung von Maßnahmen erst nach Genehmigung? IDW S 6 (TZ 135): Das Sanierungskonzept kann Maßnahmen umfassen, die von der Mitwirkung Dritter abhängen und bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung eine rechtlich bindende Verpflichtung noch aussteht. Es ist empfehlenswert, im Planungshandbuch darzulegen, welche Maßnahmen berücksichtigt werden und welche nicht (und wie im Bericht damit umgegangen wird).
29. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Maßnahmenplanung
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Maßnahme
Beginn der Maßnahme
Kosten der Maßnahme
Zeitpunkt Kosten
Wirkung der Maßnahme
Zeitpunkt Wirkung
Umsetzungswahrscheinlickeit
30. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungshandbuch Was ist das Planungsintervall?
üblich ist monatlich zumindest im ersten Jahr
evtl. ab Planjahr 2/3 nur noch quartalsweise bzw. jährlich
Planungstiefe
Grundsatz der Wesentlichkeit
Komplexitätsreduktion
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31. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungshandbuch Planungsstandard und -methode
Ist ein Standard vorgegeben? Wenn nein, orientieren wir uns an GoP 2.1 Mindeststandard:
Grundsatz der Vollständigkeit der Planung
Grundsatz der Wesentlichkeit und Angemessenheit
Grundsatz der Folgerichtigkeit
Erfordernis der Dokumentation
Grundsatz der Transparenz
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32. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungshandbuch Planungstiefe
Grundsatz der Wesentlichkeit
Komplexitätsreduktion Umgang mit Ungewissheiten
Festlegen der Risiken und der Ungewissheiten
Verbale oder rechnerische Abbildung?
Szenarien, Bandbreiten o.ä.
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33. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungshandbuch Wer erstellt die Planung?
Ist das Fachwissen vorhanden?
Sind die Ressourcen vorhanden (Zeit, EDV, Zugang zu Informationen) Wie ist das Rechnungswesen aufgebaut?
Ist es möglich die Planung korrespondierend aufzubauen? (Erleichterung Soll- Ist - Vergleich)
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37. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Was ist eine Plausibilisierung?
analytische Prüfungshandlung
Befragung Wie erfolgt sie in der Praxis
Befragungen im Unternehmen
Wirtschaftsinformationen
Verbände, Kammern
Banken
Informationsdienste Feri
Branchenkennzahlen
Vergangenheitskennzahlen
Erfahrung und Intuition
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Plausibilisierung
38. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Plausibilitätsuntersuchung Formelle Plausibilisierung
Planungssystematik
Rechnerische Richtigkeit
Abstimmung der Teilpläne auf die Gesamtplanung Materielle Plausibilisierung
Beurteilung der Planungsprämissen
Beurteilung der Annahmen
Dokumentation der Prämissen und Annahmen
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40. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Materielle Plausibilisierung Materielle Plausibilisierung
gesamtwirtschaftliche Entwicklung (PESTL)
Markt- und Wettbewerbsanalyse (Porters Five Forces)
Unternehmens- und Ressourcenanalyse (incl. SWOT)
Identifikation der Werttreiber und Planungsannahmen (KPIs, USPs)
Maßnahmenplanung
Gesamtwürdigung
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41. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Plausibilitätsuntersuchung Detaillierte und transparente Darstellung der Planungsprämissen Ist-Planung vorsichtig oder ambitioniert? Wie wurden die Umsätze geplant? Welche Annahmen liegen der Personalkostenentwicklung zugrunde? Welche Debitoren- und Kreditorenlaufzeiten liegen der Planung zugrunde?
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42. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Berücksichtigung von Risiko und Unsicherheit
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44. KANZLEI NICKERT | Rechtsanwälte & Steuerberater
Was bedeutet Risiko ?
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„Risiko ist die aus Unvorhersehbarkeit der Zukunft resultierende, durch „zufällige“ Störungen verursachte Möglichkeit, von geplanten Zielen abzuweichen.“
(Dr. Werner Gleißner)
45. KANZLEI NICKERT | Rechtsanwälte & Steuerberater
Anforderungen an Planungsprozess
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Der Planungsprozess muss grds. zwei Anforderungen gerecht werden: Erstellung einer möglichst erwartungsgetreuen (und präzisen) Prognose Identifikation und Quantifizierung von Chancen und Gefahren, die in der Zukunft Abweichungen von dieser Planung verursachen können.
46. KANZLEI NICKERT | Rechtsanwälte & Steuerberater
Berücksichtigung von Unsicherheiten Einwertige Planung: Es gibt nur eine „Zukunftssicht“ Szenarien: Es liegen mehrere Sichten vor, bspw.: worst case, best case, normal/real case Simulationen: Es wird eine Vielzahl von Sichten durch eine Simulationssoftware errechnet (sog. Erwartungswert)
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47. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Umgang mit Risiken Ziel der Planung auch Komplexitätsreduktion
Grundsatz der Wesentlichkeit Umgang mit Ungewissheiten
Festlegen der Risiken und der Ungewissheiten
Risiko = Auswerten von Daten
Ungewissheit = Auswerten von Daten + Heuristiken und Daumenregeln
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49. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungsfehler Planung beginnt bei „0“ (negatives working capital wird ausgeblendet) Nettoplanung (ohne USt) Planung nach vertraglichen Zahlungsgepflogenheiten der Kunden (BWA + Afa = Cashflow des Monats) Keine Bilanzplanung (Veränderung des working capitals) Reine Planung des operativen Bereichs (keine Entnahmen, keine Tilgungen, keine Investitionen etc.)
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50. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungsfehler Keine kritische Distanz zum Unternehmen Die eigenen, fremden Feststellungen und Annahmen werden nicht dokumentiert und erläutert Keine Plausibilisierung der Informationen und Annahmen Planung rechnerisch falsch (Excel-Fehler)
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59. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Werden Sie sich klar, wo Sie stehen
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60. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Risiken aus Markt und Marktumfeld ermitteln
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Die 5 Forces von Porter können in ihren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell aufgezeigt werden
64. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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Bewertung - KMU Abgrenzungsprobleme Privatbereich / Betriebsbereich
Privatausgaben in den Betrieb verlagert
Nicht marktgerechte Konditionen Eingeschränkte Verwertbarkeit des Rechnungswesens
Rechnungswesen rein steuerlich motiviert Keine integrierte Planungsrechnung des Unternehmens
Rein für Bewertungszwecke erstellte Planung
Keine Erwartungswertbildung
Erfordert Sicherheitsabschläge
65. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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Bewertung - KMU Übertragbare Ertragskraft
Partiell übertragbare Ertragskraft
Temporär übertragbare Ertragskraft Kalkulatorische Kosten nicht oder unzureichend erfasst
Z. B. Unternehmerlohn Begrenzte Fortführungsdauer Finanzierungsbeiträge der Anteilseigner
Persönliche Haftung
Private Sicherheiten
Kalkulatorische Kosten berücksichtigen
66. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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Bewertung - KMU Ertragsteuern der Anteilseigner Kapitalkosten
Explizit: Volatilität der Überschüsse im Vergleich zum Vergleichsunternehmen
Vergangenheitsabweichungen vs. Standardabweichung Fungibilitätsabschlag
Wohl nicht beim objektivierten Wert
Möglich aber bei subjektiven Werten Verfügungsbeschränkungen
Satzungsklauseln
Zugriffsbeschränkungen auf Gewinn
67. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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Schritt 2: Verbindung zum Bewertungskalkül
70. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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Roadmap Maßnahmenplanung Ausgehen von „ Was wäre wenn Fragen“ Priorisieren nach „Impact“ Umsetzung der Maßnahmen
72. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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„Stille Reserven“ können ein wesentlicher KPI/Wertbeitrag sein Das Risikomanagement zeigt systematische und unsystematische Risiken U. E. sollte man differenzieren danach, ob man selbst die Risiken beherrschen kann oder nicht Defacto bedeutet die Optimierung von Risiken immer eine Steigerung des Unternehmenswerts Wesentlich sind heute vor allem nicht bilanzierte Assets
74. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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Was ist zu tun? Verknüpfung der Bereiche zum Unternehmenswert darstellen und berechnen
„Maßnahmen“ Roadmap zum Erfolg beziehungsweise zur Wertsteigerung
Hilfreiches Werkzeug: was wäre wenn Fragen
Brainstorming
Liste nach Prioritäten filtern Lieber wenige Ziele setzen und diese erreichen. Bei der Zielsetzungen Folgeziele bereits berücksichtigen Und systematische Risiken aufzeigen und Auswirkungen auf den Planwert darstellen
75. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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Was ist zu tun? Schriftliche Dokumentation der Unternehmensstrategie
Beschreibung des Geschäftsmodells
Strategische Planung Integrierte Unternehmensplanung
Definition wichtiges Kennzahlen Einführung eines zumindest bewertenden Risikomanagementsystems Ausgangsbewertung des Unternehmens Bewertung der möglichen Maßnahmen und Handlungen anhand des Ziels- bzw. Wertesystems = Zielwert des Unternehmens
76. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Besuchen Sie uns im Internet: www.kanzlei-nickert.de
78. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
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