2. Es ereilt Euch dies bedeutsame Pergamentum,
dessen präzise abgewägter Inhalt Eure biestigen
Augen staunend gaffen und Euren
hohlen Triefzahn frohlockend wässern
lassen wird,da es zum Zwecke der Invitatio
zum dunkelsten Concilium des Jahrzehnts dient.
3. W
ie jedwede andere Kreatur
unserer schaurigen Unterwelt seid
sicher auch Ihr mit dem schrecklich
zeternden Wissen um der hochwohlgeborenen Gastgeberin Wiegenfeste
bestraft, so Euch der 31. des heiligen
Oktobermonats bekannt sein sollte als
der Tag, an dem unsere gräueliche
Comtessa Horriblia die nunmehr dritte
Decade ihres fürchterlich untoten
Daseins vollendet. Diesem außerordentlichen Anlasse liegt selbstredend
ein gleichsam obscures Fest an:
4. Wohlan, lasset Euch eingeladen heißen zu
einem formvollendet verhängnisvollen Gaudium!
5. Das makabre Bankett findet seinen schrillen Auftakt
am zweiten Tage nach dem angehenden Hexensabbat und
just dargelegten Jubiläum, kurzum am 02. November 2013.
Die Herrin Comtessa erwartet Euch pünktlichst zum 8.
Uhrenschlage am Abend, der - wie es scheint - auch 20 Uhr
benamt wird, in ihrer ewig schwarzen und vortrefflich
anheimelnden Gruft in der Triftstraße 5 im Fegefeuerbezirk Wedding. Eurem Stande der Untergebenen und des
Gesindes gemäß solltet Ihr bei Eurer Aufwartung
ehrerbietig die Schelle läuten beim Dienstpersonal
Walter/Schöbel, das Euch alsgleich den Weg zum
beklemmend schauderhaften Gesellschaftskabinett weist.
6. Doch seid Gewahr, der
unheimlichen Schattenregentin
Gemüt sind zweierlei seltsame Dinge
zu eigen, deren Beachtung unlängst
so manches Leben erretten konnte.
So findet die Tatsache, dass einzig einem
kostümierten Gaste Zutritt zur festlichen Compagnie
gewährt wird, einen irrsinnigen Ausgleich in der
zweifellos beängstigenden Fülle widerwärtiger Speis
und blutigen Trunks, welche die grässliche
Untertanenschaft vom Jubiläumszehnt freispricht.
7. Alsdann,
folgt dem Anerbieten
der Unterweltenherrscherin! Es wird angerichtet sein!
Wir harren Eurer Ankunft!
Subscriptio: i.A. der Butler
8. ^(Post scriptum:
Dies ist eine
Invitatio sine abdico,
Dieses Anerbietens Erhalt
verpflichtet zur Partizipation an dem obscuren
Tanze, über deren Aussetzen einzig durch
Einbringung schleimig kriecherischer
Unterwürfigkeit in
Verzahnung mit
grauenhaft monströsen
Präsenten
verhandelt werden kann.)