Ride the Storm: Navigating Through Unstable Periods / Katerina Rudko (Belka G...
Sicherheitsbelehrung Fluchtwege 2015
1. Fluchtwege
Jesus sagt: „Ich bin die Tür; wenn jemand durch mich
hineingeht, so wird er gerettet werden und wird ein-
und ausgehen und Weide finden“. Joh 10,9
2. Im Notfall schnell raus!
Im Ernstfall geht es um jede Minute,
deshalb muss der Notausgang schnell
zu erreichen sein!
Fluchtwege
3. • Wenn es brennt, wollen alle eins: raus! Dafür gibt es
oft nur einen sicheren Ausgang, den Notausgang.
Dieser muss unbedingt immer frei gehalten werden.
Und er darf auch nicht verschlossen sein. Achtet ein
Arbeitgeber nicht darauf, handelt er ordnungswidrig.
Das kann sehr teuer werden.
4. Verkehrswege – breit genug?
Verkehrswege nennt man alle Wege, Flure, Treppen
und Gänge in einem Betrieb. Verkehrswege werden
von Fußgängern oder Fahrzeugen genutzt, um von A
nach B zu kommen, also zum Beispiel von der
Werkstatt im Erdgeschoss ins Büro in die erste Etage.
5. • Sämtliche Verkehrswege müssen so angelegt sein,
dass sie sicher begangen beziehungsweise befahren
werden können. Damit dies gewährleistet ist, muss
klar sein, wie viele Personen oder Fahrzeuge den
Verkehrsweg benutzen. Erst dann kann man
festlegen, wie breit er sein muss. Wichtig ist es auch
zu wissen, wofür der Verkehrsweg genutzt wird.
Handelt es sich nur um einen Zugangsweg oder dient
er auch als Fluchtweg?
6. Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist eine gute und
ausreichende Beleuchtung. Bei Wegen im Freien müssen
zudem die Jahreszeiten und Witterungseinflüsse bedacht
werden. Nässe und Laub können im Herbst den
Untergrund rutschig machen. Im Winter sind Glatteis und
Schnee gefährlich. Deshalb müssen diese Verkehrswege
regelmäßig geräumt werden.
7. Sofern ein Verkehrsweg auch Fluchtweg ist, muss er
mit Hinweisschildern gekennzeichnet sein. Fluchttüren
dürfen nicht abgeschlossen sein. Sie müssen sich
jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel öffnen
lassen, wenn sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte
befinden.
8. Und auch die Wege zwischen Tür und Arbeitsplatz oder
zum Schrank etwa in Büroräumen benötigen
ausreichend Fläche. Die Richtwerte für die Breite von
Verkehrs- und Fluchtwegen hängen in erster Linie von
der Zahl der Personen ab, die sich üblicherweise im
Raum aufhalten. Die Raumnutzungsart bestimmt
dagegen die maximale Fluchtweglänge.
9. Flucht auch über den Balkon
Flucht- und Rettungswege sind Verkehrswege, an die
besondere Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit
gestellt werden. Die Bauordnungen der Länder
verlangen zum Beispiel, dass die Rettung von
Menschen und Tieren sowie Löscharbeiten möglich
sein müssen. Deshalb müssen alle Räume, in denen
Menschen arbeiten, zwei voneinander unabhängige
Rettungswege haben.
10. Als Fluchtweg kommt nur ein Verkehrsweg in Frage, der
selbstständig genutzt werden kann, heißt es in der
Arbeitsstättenverordnung. Das bedeutet, dass
Menschen im Notfall auch ohne die Hilfe der Feuerwehr
ins Freie oder in einen gesicherten Bereich gelangen
können. Den ersten Fluchtweg bilden entsprechende
Verkehrswege sowie die Notausgänge. Der zweite
Fluchtweg kann, bei kleineren Gebäuden oder wenn es
eine Gefährdungsbeurteilung nicht anders ergibt, auch
über einen Notausstieg – etwa ein gut erreichbares
Fenster oder einen Balkon – angelegt sein.‧
11. Wie breit ein Flucht- und Rettungsweg sein muss, hängt davon ab, wie
viele Personen im Bedarfsfall höchstens den Weg benutzen müssen.
Fluchtwege müssen ...
•breit genug und
•dürfen nur begrenzt lang sein;
•an der Anzahl der Personen und
•auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder
•in einen gesicherten Bereich führen;
•gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein;
•eine Sicherheitsbeleuchtung haben, wenn ohne diese kein
gefahrloses Verlassen der Arbeitsstätte möglich ist.
12. Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von
Notausgängen müssen ...
•sich von innen ohne besondere Hilfsmittel und
•jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich jemand in
der Arbeitsstätte befindet;
•nach außen aufgehen und
•gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein;
•immer frei gehalten werden, d. h.
•sie dürfen auch nicht kurzfristig verstellt sein.
13. Gefährliche Hindernisse
Meist ist es keine böse Absicht, dass etwas im Weg
steht. Manchmal muss es schnell gehen. Zeitdruck führt
dazu, dass kurzfristig etwas zwischengelagert wird, an
einer Stelle, wo es nicht hingehört. Manchmal sind aber
auch die Sicherheitsvorschriften nicht ausreichend
bekannt. Zu den „klassischen“ Hindernissen zählen:
•Kartons, die angeliefert werden,
•Material oder Werkzeug für Bauarbeiten,
•Pflanzen, Schirmständer oder Werbeaufsteller im‧
Eingangsbereich.
14. Treppenhäusern kommt eine besondere Bedeutung zu.
Dort dürfen auf keinen Fall Brandlasten abgestellt
werden. Brandlasten sind unter anderem Kopierer,‧
Drucker, Getränkeautomaten, Papier oder Abfall.
15. Entkommen bei Panik
Ereignet sich zum Beispiel eine Explosion oder entsteht bei
einer Veranstaltung Panik, so ist es wichtig, dass
Rettungskräfte zum Ort des Geschehens vordringen können.
In solchen Fällen zählt jede Minute. Freie Flucht- und
Rettungswege ermöglichen es, dass gefährdete Personen vor
dem Unglück entkommen können und dass Feuerwehr und
Sanitäter schnell zu Personen gelangen können, die Hilfe
brauchen. Sind Hindernisse im Weg, können Menschen ...
•stolpern und fallen,
•hängen bleiben und sich verletzen,
•sich im Notfall nicht selbst retten,
•in Gefahr nicht von den Rettungshelfern erreicht werden.
16. Verstöße sind Ordnungswidrigkeit
Wer eine Arbeitsstätte betreibt oder neu einrichtet,
muss darauf achten, dass im Notfall Rettung möglich
ist, also auch darauf, dass die Rettungs- und
Fluchtwege freigehalten werden. Verstöße dagegen
sind kein Kavaliersdelikt. Seit 2010 werden sie als
Ordnungswidrigkeit eingestuft. Nach dem
Arbeitsschutzgesetz können sie mit einer Geldstrafe bis
zu 5.000 Euro geahndet werden.
17. Regelmäßig überprüfen
Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb kennt sein
Arbeitsumfeld genau. Er weiß, an welchen Stellen und
in welchen Situationen es zu Unachtsamkeiten
kommen kann. Auf solche Schwachstellen sollte er
stets hinweisen und Gefahren und mögliche negative
Folgen für die Sicherheit und Gesundheit gegenüber
den Kollegen darstellen. Dauerhaft lassen sich Mängel
am besten durch gezielte Maßnahmen beheben.
18. Kleine und größere Maßnahmen:
•Überprüfen der Fluchtwege,
•Sensibilisieren der Mitarbeiter über Fehler-Such-Bilder, Vorher-
Nachher-Szenarien oder Filme,
•Unterweisungen und Schulungen zum Thema,
•Gespräch über aktuelle Gefahrenquellen,
•Anweisen oder Veranlassen von Freiräum-Aktionen,‧
•konsequentes Durchgreifen beim Nicht-Einhalten von vereinbarten
Maßnahmen,
•Vereinbarung und Kennzeichnung von festen Orten, an denen etwas
(kurzfristig) abgestellt werden kann,
•selber ein gutes Beispiel geben,
•fachgerechte und regelmäßige Überprüfung von
Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher oder
Sicherheitsbeleuchtung,
Begehung der Fluchtwege im Rahmen der jährlichen Unterweisung.
19. Missstände umgehend beseitigen
Bei kleineren Gebäuden besteht die Gefahr, dass der zweite
Rettungsweg mit der Zeit in Vergessenheit gerät. Da er nicht
benutzt wird, kümmert sich niemand um ihn. Besonderes
Augenmerk gilt hier zum Beispiel den Aufstellflächen für die
Feuerwehr. Sie dürfen nicht zugeparkt oder zweckentfremdet
werden. Und auch Fenster, die als Anleitermöglichkeit für
die Feuerwehr dienen, müssen uneingeschränkt frei sein.
Das bedeutet, dass sie nicht zugestellt sein dürfen und
regelmäßig freigeschnitten werden müssen, falls außen am
Gebäude zum Beispiel Hecken oder Bäume wachsen.
20. Verkehrs- und Fluchtwege sind weder Zwischenlager
für Akten noch Flächen für Regale und Schränke. Wann‧
immer Missstände auffallen, sollte man darauf
hinweisen oder dafür sorgen, dass sie umgehend
beseitigt werden. Denn für die Sicherheit und
Gesundheit der Beschäftigten – und das besonders im
Notfall – ist es wichtig, dass der Weg frei ist.