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Östliche Partnerschaft
NR. 10| 22.05.2015 |
Liebe Leserinnen und Leser,
seit einiger Zeit wird intensiv über die Rolle der
Nachrichtendienste in Deutschland diskutiert.
Manch schriller Ton erscheint angesichts des
ernsten Themas unangemessen, denn schließlich
dient die Arbeit der Nachrichtendienste auch
und vor allem dem Schutz der Bürger in unserem
Land – und dem Schutz unserer Soldaten bei
ihren Auslandseinsätzen.
Im Vordergrund der Debatte steht aktuell die Zu­
sammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes
mit anderen Geheimdiensten und insbesondere
der NSA, der Nationalen Sicherheitsbehörde der
USA. Diese Zusammenarbeit basiert auf einer
Vereinbarung, die vom damaligen Kanzler­
amtschef Frank-Walter Steinmeier nach den
Terroranschlägen vom 11. September 2001 ab­
geschlossen worden war. Klar ist: Im Angesicht
des internationalen Terrors ist die Zusammen­
arbeit mit Diensten befreundeter Staaten un­
abdingbar. Sie hat in der Vergangenheit bereits
dazu beigetragen, Anschläge in Deutschland
sowie auf Soldaten der Bundeswehr in Afgha­
nistan zu verhindern.
Gleichwohl gibt es Fragen zu Art und Ausmaß
der Zusammenarbeit. Diese Fragen werden jetzt
in den zuständigen Gremien des Bundestags,
dem Untersuchungsausschuss NSA und dem
Parlamentarischen Kontrollgremium, unter­
sucht und zusammen mit der Bundesregierung
geklärt. Dabei bringt es nichts, das Pferd von
hinten aufzäumen zu wollen: Statt voreilige
Schlüsse zu ziehen und wohlfeile Forderungen
aufzustellen, sollten daher zunächst die Fakten
so weit wie möglich aufgeklärt werden. Erst
dann ist eine abschließende Bewertung möglich,
erst dann kann mit der notwendigen Sorgfalt
über mögliche Konsequenzen entschieden
werden. Eine vertrauliche Zusammenarbeit
mit befreundeten Nachrichtendiensten muss
auch künftig möglich sein – zum Schutz der
Menschen.
Demokratie und Stabilität
„Unsere Botschaft ist klar: Wir wollen gute Nachbarn sein. Und wir
wollen gute Nachbarn haben. Deshalb ist die Stabilisierung und
Demokratisierung unserer Nachbarländer in unserem ureigenen
europäischen Interesse“, unterstrich der außen- und sicherheits-
politische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Florian Hahn, in seiner
Rede anlässlich der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel am Donnerstag.
Am Donnerstag und Freitag tra­fen
sich die Staats- und Regierungs-
chefs der Östlichen Partnerschaft
in Riga. Durch diese Partnerschaft
sollen die Länder Aserbaidschan,
Armenien, Georgien, Ukraine,
Weißrussland und Moldau an
Werte und Standards der EU he-
rangeführt werden. Florian Hahn
unterstrich in seiner Rede, dass
die Östliche Partnerschaft eine
natürliche Folge europäischer
Werte sei: „Sie entspringt der
Bereitschaft, Frieden und Freiheit,
Sicherheit und Wohlstand zu tei-
len und gemeinsam zu mehren.“
Auf dem Gipfel in Riga bildeten
die Assoziierungsabkommen und
die dazu erforderlichen Reformen
einen Schwerpunkt. Dabei ging
es in erster Linie um die Förde-
rung von Rechtsstaatlichkeit, die
Entwicklung von Marktchancen
besonders im Bereich der digi-
talen Wirtschaft, die Gewährlei-
stung von Energieversorgungs­
sicherheit sowie die Steigerung
der Mobilität.
„In einer so vernetzten Welt wie
der unseren müssen natürlich
auch die entscheidenden Akteure
zusammenarbeiten. Deshalb ist
es gut, dass sich die führenden
Industriestaaten am 7. und 8. Juni
zum G7-Gipfel im bayerischen El-
mau treffen“, sagte Florian Hahn.
Der Gipfel der sieben größten
Industrienationen dreht sich um
zahlreiche Themen: von der
Weltwirtschaft, Handel, Energie,
Außen- und Sicherheitspolitik
bis zur Entwicklungs- und Klima-
politik. Natürlich wird die Agenda
auch von aktuellen Ereignissen
wie dem internationalen Terroris-
mus, dem Ukraine- und Nahost-
Konflikt, der Situation in Afrika
sowie der Sicherheit auf den
Meeren bestimmt.
Praxis-Check Mindestlohn
Unternehmer, Vereine, Ehrenamtler haben am Donnerstag der CSU-
Landesgruppe ihre Erfahrungen mit dem Mindestlohn geschildert.
Fünf Monate nach der Einführung wurde dabei eines deulich: Die
Palette der Probleme ist breit gefächert. 	 → Mehr dazu auf Seite 4
Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hansjörg Durz MdB
22.05.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 2
D i e s e W o c h e
Praxis-Check Mindestlohn	1
Regierungserklärung
Demokratie und Stabilität	 1
Arbeitsmarkt in Bayern
Vollbeschäftigung in Sicht	 2
Bundestags-ABC
Was ist eigentlich eine ...
Geheimschutzordnung?	2
Gesetz zur Tarifeinheit
Konflikten entgegensteuern:
Ein Betrieb – ein Tarifvertrag	 3
Anti-Doping-Gesetz
Meilenstein in der Sportpolitik	 3
Nachtragshaushalt beschlossen
Die Kommunen stärken	 3
Unternehmen und Vereine zum Praxis-Check
Mindestlohn:
Der Praxis eine Stimme geben	 4
Bundestags-ABC
Arbeitsmarkt in Bayern
Vollbeschäftigung in Sicht
Fast 40 Prozent der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern weisen im April 2015 Vollbeschäftigung auf.
Die Arbeitsagentur Bayern und die CSU-Landesgruppe diskutierten am Mittwochnachmittag über die aktuellen
Entwicklungen und Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt.
Was ist eigentlich eine ... Geheimschutzordnung?
Unter Verschluss: Die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundes-
tages regelt den Umgang mit Angelegenheiten, die besonders vor der
Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden müssen. Solche Ver-
schlusssachen können Papiere, Tonträger oder sogar Löschpapier sein.
Die Bilanz stimmt: Auf dem Arbeits-
markt sind die Entwicklungen her-
vorragend. In den vergangenen zehn
Jahren konnte die Arbeitslosigkeit in
Bayern fast halbiert werden, wie Dr.
Markus Schmitz, Chef der Regional-
direktion Bayern der Bundesagentur
für Arbeit, unterstrich. In dem Ge-
spräch mit den Abgeordneten der
CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, stellte Schmitz die Ent-
wicklungen und Herausforderungen
des Arbeitsmarktes in Bayern dar.
Vor allem durch die Fachkräftesi-
cherung, die Unterstützung von
Jugendlichen und die Bekämpfung
der Langzeitarbeitslosigkeit ergeben
sich Herausforderungen, die man nun
fokussieren müsse. In den vergan-
genen sieben Jahren konnte jedoch
die Langzeitarbeitslosigkeit bereits
um rund 47 Prozent gesenkt werden.
Auch der Umgang mit den stei-
genden Zahlen von Asylbewerbern
wurde intensiv beraten. Der Parla-
Nach der Geheimschutzordnung
werden vier Geheimschutzgrade
unterschieden: Würde die Kenntnis
einer Angelegenheit durch Unbefugte
den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland oder der Bundesländer
gefährden, würde sie als „streng ge-
heim“ eingestuft. „Geheim“ hingegen
sind Angelegenheiten, bei denen die
Kenntnis Unbefugter zu einer Gefähr-
dung der Sicherheit Deutschlands oder
der Bundesländer führen könnte oder
ihrem Ansehen schweren Schaden
zufügen würde. Zudem werden als
„geheim“ Kenntnisse eingestuft, die
für einen fremden Staat von großem
Vorteil sein könnten. „VS-Vertraulich“
sind Verschlusssachen, deren Kennt-
nis durch Unbefugte dem Interesse
oder Ansehen Deutschlands oder der
Bundesländer abträglich sein könnten
oder die für einen fremden Staat von
Vorteil sein könnten. Auf der nied-
rigsten Schutzstufe – „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ werden Angelegen-
heiten eingestuft, die nicht unter eine
höhere Schutzstufe fallen, aber nicht
für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
IMPRESSUM:
Der Meinungsbeitrag auf S. 1 gibt die persönliche
Auffassung des betreffenden Abgeordneten wieder.
Foto Editorial:
Verantwortliche Redakteurin: Linda Dietze
11011 Berlin · Platz der Republik 1
Telefon:	 (030) 227	 -	70212
e-mail:	bab@cducsu.de
internet:	www.csu-landesgruppe.de
Diese Veröffentlichung der CSU-Landesgruppe dient ausschließ­­­-
lich der Information und darf während eines Wahlkampfes nicht
zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
mentarische Geschäftsführer der
CSU-Landesgruppe Max Straubinger
unterstrich, dass die Politik auch wei-
terhin die richtigen Leitplanken setzen
werde, um die bayerische Wirtschaft
zu unterstützen, damit diese gute
Arbeitsplätze für die Menschen
schaffen könne.
Foto: CSU-Landesgruppe
Foto: picture alliance/dpa/dpaweb
Brief aus Berlin
Marcus Mark
22.05.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 3
Gesetz zur Tarifeinheit
Konflikten entgegensteuern: Ein Betrieb – ein Tarifvertrag
Um künftig zu verhindern, dass Tarifkonflikte von verschiedenen Gewerkschaften für ein und dieselbe Arbeit-
nehmergruppe in einem Unternehmen entstehen, hat der Bundestag am Freitag das Gesetz zur Tarifeinheit
beschlossen. Darin ist unter anderem die Stärkung der Tariflandschaft vorgesehen. Einen Eingriff in das
Streikrecht sieht das Gesetz nicht vor.
Durch das Tarifeinheitsgesetz wird
die Funktionsfähigkeit der Tarifauto-
nomie dauerhaft gesichert und die
Tariflandschaft gestärkt. Außerdem
sollen kleine Gewerkschaften ge-
schützt werden.
Der Grundsatz der Tarifeinheit soll nur
dann zur Anwendung kommen, wenn
es den Gewerkschaften nicht gelingt,
sich selbstständig zu einigen und so
eine Tarifkollision besteht. In einem
solchen Fall wird in Zukunft, allein
der Tarifvertrag der Gewerkschaft
greifen, die im Betrieb die meisten
Mitglieder hat.
Durch Verfahrensregeln, wie einem
Nachzeichnungsrecht und einem An-
hörungsrecht werden die Rechte der
Minderheitengewerkschaften berück-
sichtigt. Mit dem Tarifeinheitsgesetz
obliegt es weiterhin den Tarifparteien,
Anti-Doping-Gesetz
Meilenstein in der Sportpolitik
Mehr Fairness, mehr Chancengleichheit, mehr Integrität
im sportlichen Wettkampf: Der Deutsche Bundestag hat
am Freitag einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von
Doping im Sport debattiert. Darin werden die bisher gel-
tenden dopingrelevanten Bestimmungen erweitert. Durch
den neuen Straftatbestand des Selbstdopings können
erstmals Leistungssportlerinnen und Leistungssportler
auch unmittelbar selbst strafrechtlich belangt werden.
Zudem werden die bisher geltenden Straftatbestände, die
der Verfolgung der Hintermänner und der Bekämpfung
des Dopingmarktes dienen, um neue Tatbegehungswei-
sen ergänzt. Mit dem Anti-Doping-Gesetz ist ferner die
Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Datenüber-
mittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die
Nationale Anti-Doping Agentur verbunden. Das Gesetz
gilt als Meilenstein in der Sportpolitik.
Nachtragshaushalt beschlossen
Die Kommunen stärken
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Nach-
tragshaushalt 2015 in dritter Lesung beschlossen. Damit
macht das Parlament den Weg frei für eine zusätzliche
Zehn-Milliarden Euro-Investitionsoffensive in den Jahren
2016 bis 2018. Mit 4,35 Milliarden Euro fließt ein Groß-
teil der Mittel in dringend benötigte Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur und den Breitbandausbau.
Außerdem sollen Investitionen finanzschwacher Kom-
munen gefördert werden. Für die Jahre 2015 bis 2018
stehen daher insgesamt 3,5 Milliarden Euro in einem
„Kommunalen Investitionsfonds“ bereit. Damit werden
die Kommunen gestärkt und Deutschland zukunftsfest
gemacht. Auch bei der Aufnahme und Unterbringung
von Asylbewerbern werden Länder und Kommunen 2015
und 2016 um jeweils eine halbe Milliarde Euro entlastet.
Foto: picture alliance/all canada photos Foto: picture alliance/chromorange
eine verantwortungsvolle Tarifpolitik
zu gestalten. Es handelt sich nicht
um eine Regelung des Arbeitskampf-
rechts. Über die Frage, ob ein Streik
verhältnismäßig ist, werden auch in
Zukunft die Gerichte entscheiden.
Zudem ist das Gesetz keine Antwort
auf die derzeitigen Streiks. CDU, CSU
und SPD hatten bereits im Jahr 2013
im Koalitionsvertrag vereinbart, den
Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich
zu regeln. Dieses Vorhaben wurde
nun umgesetzt. „Ein Betrieb – ein
Tarifvertrag“. Dieser Grundsatz der Ta-
rifeinheit hat sich lange Zeit bewährt.
Denn er verhindert, dass einzelne Be-
rufsgruppen ihre Schlüsselpositionen
dazu ausnutzen, um ihre Interessen
gegen die anderen Arbeitnehmer in
einem Betrieb durchzusetzen. Ohne
eine solche Tarifeinheit ist nicht
nur der Betriebsfrieden gefährdet,
sondern letztlich auch die gesamte
Wirtschaft.
Foto: picture alliance/dpa
Brief aus Berlin
22.05.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 4
Was die Praktiker zu sagen haben:
Unternehmen und Vereine zum Praxis-Check
Mindestlohn: Der Praxis eine Stimme geben
Der Mindestlohn als solcher ist kein Thema, die 8,50 Euro pro Stunde stehen nicht zur Diskussion. Es sind viel-
mehr die Nebenwirkungen der derzeitigen Regelungen, die Unternehmen, Vereinen, sozialen Einrichtungen und
Ehrenamtlern schwer im Magen liegen. Das wurde beim „Praxis-Check Mindestlohn“ der CSU-Landesgruppe
am Donnerstagnachmittag deutlich.
Die Dokumentationspflichten, die
Auftraggeberhaftung, die Abgren-
zung von Ehrenamt zu mindest-
lohnpflichtiger Beschäftigung und
vor allem die Regelungen bei den
Bereitschaftsdiensten in sozialen
Einrichtungen waren nur einige von
vielen Punkten, die den Praktikern
am Donnerstag unter den Nägeln
brannten. „Wir haben in der Gastro-
nomie bereits 20 Dokumentations-
pflichten – doch die jetzige bringt
das Fass zum Überlaufen“, sagt Ernst
Fischer, Hotelbesitzer und Gastronom
aus Tübingen. Beginn, Ende, Pausen
und Dauer der Arbeitszeit seiner Mit­
arbeiter müsse er nun genauestens
aufzeichnen und archivieren. Der Zoll
kontrolliere dies dann in den Lokalen
mit kugelsicherer Weste. „Hier wird
eine ganze Branche diskriminiert. Ich
bin seit 45 Jahren selbstständig. Aber
so etwas habe ich noch nie erlebt.“
Auch Reinhard Sperber von dem Un-
ternehmen Wiegel aus Bayern konnte
seine Emotionen kaum unterdrücken.
Vor allem die verschuldensunabhän-
gige Auftraggeberhaftung ist für ihn
nicht das geeignete Mittel, um die
Einhaltung des Mindestlohns zu ga-
rantieren. „Letzten Endes haftet jeder
für jeden“, erklärt er und ergänzt:
„Dadurch werden 99,9 Prozent der
Unternehmen in die Pflicht genom-
men, um einen zu erwischen, der den
Mindestlohn nicht zahlt. Verhindern
jedoch kann man dies auch nicht
mit der Auftraggeberhaftung“, so der
Unternehmer. Gerda Hasselfeldt, die
Vorsitzende der CSU-Landesgruppe,
machte bei dem Gespräch mit den
Praktikern deutlich, dass die CSU-
Landesgruppe weiter an den Anlie-
gen der Wirtschaft und den Vereinen
dran bleiben werde. „Der Mindest-
lohn bleibt auf der Tagesordnung bis
die Probleme vernünftig gelöst sind.“
Es könne nicht sein, dass überbor-
dende Demokratie und unkalkulier-
bare Risiken zu einer Gefahr für die
Arbeitsplätze in Deutschland werden.
Fotos Portraits: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Praxis-Check
Hans Ach
Geschäftsführer Niedermaier Spedition GmbH
„Die Auftraggeberhaftung bekommen wir
rechtlich nicht in den Griff. Wie sollen wir
zumBeispielosteuropäischeTransportun-
ternehmen kontrollieren?“
Herbert Mühlbauer
Geschäftsführer Mühlbauer Gemüse GmbH
„Die Dokumentationspflichten für
Familien­angehörige sind ein Witz. Da
müsste ich ja auch aufschreiben, wenn
mein 93-Jähriger Uropa auf dem Feld
nach dem Rechten schaut.“
Michael Dregger
Vorstandssprecher von Rot-Weiß Lüdenscheid
„Es herrscht eine große Rechtsunsicher-
heit. Doch wir als Vereine brauchen
klare Regeln. Sind zum Beispiel unsere
Vertrags­spieler Arbeitnehmer?“
Simone Tucci-Diekmann
Geschäftsführerin Passauer Neue Presse GmbH
„Wir haben Bezirke, in denen die Zeitung
nicht mehr verlässlich zugestellt werden
kann. Das betrifft gerade das Land. Dabei
ist ein freier Zugang zu Information im
Grundgesetz verankert.“
Praxis-Check
Mindestlohn
Reinhard Sperber
Geschäftsführung Wiegel Feuerverzinken GmbH
„Wir müssen unser Förderprogramm
mit viermonatigem Praktikum, welches
wir speziell für Schulabbrecher gemacht
haben, wahrscheinlich einstellen. Das
tut weh.“
Karl Prinz zu Löwenstein
Vorsitzender der Geschäftsführung Malteser
Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
„Wenn wir beispielsweise bei Behinderten-
fahrdiensten Mindestlohn bezahlen müssen,
können wir dort nicht mehr tätig sein. Wir
brauchen eine klare Definition des Ehren-
amtsbegriffswieimEinkommenssteuerrecht.“
Ernst Fischer
Präsident Dehoga Bundesverband und
Gastwirt/Hotelbesitzer
„Ich bin Gastronom aus Leidenschaft und
möchte für meine Gäste da sein und nicht
den ganzen Tag am Schreibtisch sitzen
und dokumentieren.“
Brief aus Berlin

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  • 1. Östliche Partnerschaft NR. 10| 22.05.2015 | Liebe Leserinnen und Leser, seit einiger Zeit wird intensiv über die Rolle der Nachrichtendienste in Deutschland diskutiert. Manch schriller Ton erscheint angesichts des ernsten Themas unangemessen, denn schließlich dient die Arbeit der Nachrichtendienste auch und vor allem dem Schutz der Bürger in unserem Land – und dem Schutz unserer Soldaten bei ihren Auslandseinsätzen. Im Vordergrund der Debatte steht aktuell die Zu­ sammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit anderen Geheimdiensten und insbesondere der NSA, der Nationalen Sicherheitsbehörde der USA. Diese Zusammenarbeit basiert auf einer Vereinbarung, die vom damaligen Kanzler­ amtschef Frank-Walter Steinmeier nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ab­ geschlossen worden war. Klar ist: Im Angesicht des internationalen Terrors ist die Zusammen­ arbeit mit Diensten befreundeter Staaten un­ abdingbar. Sie hat in der Vergangenheit bereits dazu beigetragen, Anschläge in Deutschland sowie auf Soldaten der Bundeswehr in Afgha­ nistan zu verhindern. Gleichwohl gibt es Fragen zu Art und Ausmaß der Zusammenarbeit. Diese Fragen werden jetzt in den zuständigen Gremien des Bundestags, dem Untersuchungsausschuss NSA und dem Parlamentarischen Kontrollgremium, unter­ sucht und zusammen mit der Bundesregierung geklärt. Dabei bringt es nichts, das Pferd von hinten aufzäumen zu wollen: Statt voreilige Schlüsse zu ziehen und wohlfeile Forderungen aufzustellen, sollten daher zunächst die Fakten so weit wie möglich aufgeklärt werden. Erst dann ist eine abschließende Bewertung möglich, erst dann kann mit der notwendigen Sorgfalt über mögliche Konsequenzen entschieden werden. Eine vertrauliche Zusammenarbeit mit befreundeten Nachrichtendiensten muss auch künftig möglich sein – zum Schutz der Menschen. Demokratie und Stabilität „Unsere Botschaft ist klar: Wir wollen gute Nachbarn sein. Und wir wollen gute Nachbarn haben. Deshalb ist die Stabilisierung und Demokratisierung unserer Nachbarländer in unserem ureigenen europäischen Interesse“, unterstrich der außen- und sicherheits- politische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Florian Hahn, in seiner Rede anlässlich der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Donnerstag. Am Donnerstag und Freitag tra­fen sich die Staats- und Regierungs- chefs der Östlichen Partnerschaft in Riga. Durch diese Partnerschaft sollen die Länder Aserbaidschan, Armenien, Georgien, Ukraine, Weißrussland und Moldau an Werte und Standards der EU he- rangeführt werden. Florian Hahn unterstrich in seiner Rede, dass die Östliche Partnerschaft eine natürliche Folge europäischer Werte sei: „Sie entspringt der Bereitschaft, Frieden und Freiheit, Sicherheit und Wohlstand zu tei- len und gemeinsam zu mehren.“ Auf dem Gipfel in Riga bildeten die Assoziierungsabkommen und die dazu erforderlichen Reformen einen Schwerpunkt. Dabei ging es in erster Linie um die Förde- rung von Rechtsstaatlichkeit, die Entwicklung von Marktchancen besonders im Bereich der digi- talen Wirtschaft, die Gewährlei- stung von Energieversorgungs­ sicherheit sowie die Steigerung der Mobilität. „In einer so vernetzten Welt wie der unseren müssen natürlich auch die entscheidenden Akteure zusammenarbeiten. Deshalb ist es gut, dass sich die führenden Industriestaaten am 7. und 8. Juni zum G7-Gipfel im bayerischen El- mau treffen“, sagte Florian Hahn. Der Gipfel der sieben größten Industrienationen dreht sich um zahlreiche Themen: von der Weltwirtschaft, Handel, Energie, Außen- und Sicherheitspolitik bis zur Entwicklungs- und Klima- politik. Natürlich wird die Agenda auch von aktuellen Ereignissen wie dem internationalen Terroris- mus, dem Ukraine- und Nahost- Konflikt, der Situation in Afrika sowie der Sicherheit auf den Meeren bestimmt. Praxis-Check Mindestlohn Unternehmer, Vereine, Ehrenamtler haben am Donnerstag der CSU- Landesgruppe ihre Erfahrungen mit dem Mindestlohn geschildert. Fünf Monate nach der Einführung wurde dabei eines deulich: Die Palette der Probleme ist breit gefächert. → Mehr dazu auf Seite 4 Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hansjörg Durz MdB
  • 2. 22.05.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 2 D i e s e W o c h e Praxis-Check Mindestlohn 1 Regierungserklärung Demokratie und Stabilität 1 Arbeitsmarkt in Bayern Vollbeschäftigung in Sicht 2 Bundestags-ABC Was ist eigentlich eine ... Geheimschutzordnung? 2 Gesetz zur Tarifeinheit Konflikten entgegensteuern: Ein Betrieb – ein Tarifvertrag 3 Anti-Doping-Gesetz Meilenstein in der Sportpolitik 3 Nachtragshaushalt beschlossen Die Kommunen stärken 3 Unternehmen und Vereine zum Praxis-Check Mindestlohn: Der Praxis eine Stimme geben 4 Bundestags-ABC Arbeitsmarkt in Bayern Vollbeschäftigung in Sicht Fast 40 Prozent der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern weisen im April 2015 Vollbeschäftigung auf. Die Arbeitsagentur Bayern und die CSU-Landesgruppe diskutierten am Mittwochnachmittag über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt. Was ist eigentlich eine ... Geheimschutzordnung? Unter Verschluss: Die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundes- tages regelt den Umgang mit Angelegenheiten, die besonders vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden müssen. Solche Ver- schlusssachen können Papiere, Tonträger oder sogar Löschpapier sein. Die Bilanz stimmt: Auf dem Arbeits- markt sind die Entwicklungen her- vorragend. In den vergangenen zehn Jahren konnte die Arbeitslosigkeit in Bayern fast halbiert werden, wie Dr. Markus Schmitz, Chef der Regional- direktion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, unterstrich. In dem Ge- spräch mit den Abgeordneten der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, stellte Schmitz die Ent- wicklungen und Herausforderungen des Arbeitsmarktes in Bayern dar. Vor allem durch die Fachkräftesi- cherung, die Unterstützung von Jugendlichen und die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ergeben sich Herausforderungen, die man nun fokussieren müsse. In den vergan- genen sieben Jahren konnte jedoch die Langzeitarbeitslosigkeit bereits um rund 47 Prozent gesenkt werden. Auch der Umgang mit den stei- genden Zahlen von Asylbewerbern wurde intensiv beraten. Der Parla- Nach der Geheimschutzordnung werden vier Geheimschutzgrade unterschieden: Würde die Kenntnis einer Angelegenheit durch Unbefugte den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesländer gefährden, würde sie als „streng ge- heim“ eingestuft. „Geheim“ hingegen sind Angelegenheiten, bei denen die Kenntnis Unbefugter zu einer Gefähr- dung der Sicherheit Deutschlands oder der Bundesländer führen könnte oder ihrem Ansehen schweren Schaden zufügen würde. Zudem werden als „geheim“ Kenntnisse eingestuft, die für einen fremden Staat von großem Vorteil sein könnten. „VS-Vertraulich“ sind Verschlusssachen, deren Kennt- nis durch Unbefugte dem Interesse oder Ansehen Deutschlands oder der Bundesländer abträglich sein könnten oder die für einen fremden Staat von Vorteil sein könnten. Auf der nied- rigsten Schutzstufe – „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ werden Angelegen- heiten eingestuft, die nicht unter eine höhere Schutzstufe fallen, aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. IMPRESSUM: Der Meinungsbeitrag auf S. 1 gibt die persönliche Auffassung des betreffenden Abgeordneten wieder. Foto Editorial: Verantwortliche Redakteurin: Linda Dietze 11011 Berlin · Platz der Republik 1 Telefon: (030) 227 - 70212 e-mail: bab@cducsu.de internet: www.csu-landesgruppe.de Diese Veröffentlichung der CSU-Landesgruppe dient ausschließ­­­- lich der Information und darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. mentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe Max Straubinger unterstrich, dass die Politik auch wei- terhin die richtigen Leitplanken setzen werde, um die bayerische Wirtschaft zu unterstützen, damit diese gute Arbeitsplätze für die Menschen schaffen könne. Foto: CSU-Landesgruppe Foto: picture alliance/dpa/dpaweb Brief aus Berlin Marcus Mark
  • 3. 22.05.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 3 Gesetz zur Tarifeinheit Konflikten entgegensteuern: Ein Betrieb – ein Tarifvertrag Um künftig zu verhindern, dass Tarifkonflikte von verschiedenen Gewerkschaften für ein und dieselbe Arbeit- nehmergruppe in einem Unternehmen entstehen, hat der Bundestag am Freitag das Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Darin ist unter anderem die Stärkung der Tariflandschaft vorgesehen. Einen Eingriff in das Streikrecht sieht das Gesetz nicht vor. Durch das Tarifeinheitsgesetz wird die Funktionsfähigkeit der Tarifauto- nomie dauerhaft gesichert und die Tariflandschaft gestärkt. Außerdem sollen kleine Gewerkschaften ge- schützt werden. Der Grundsatz der Tarifeinheit soll nur dann zur Anwendung kommen, wenn es den Gewerkschaften nicht gelingt, sich selbstständig zu einigen und so eine Tarifkollision besteht. In einem solchen Fall wird in Zukunft, allein der Tarifvertrag der Gewerkschaft greifen, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Durch Verfahrensregeln, wie einem Nachzeichnungsrecht und einem An- hörungsrecht werden die Rechte der Minderheitengewerkschaften berück- sichtigt. Mit dem Tarifeinheitsgesetz obliegt es weiterhin den Tarifparteien, Anti-Doping-Gesetz Meilenstein in der Sportpolitik Mehr Fairness, mehr Chancengleichheit, mehr Integrität im sportlichen Wettkampf: Der Deutsche Bundestag hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Doping im Sport debattiert. Darin werden die bisher gel- tenden dopingrelevanten Bestimmungen erweitert. Durch den neuen Straftatbestand des Selbstdopings können erstmals Leistungssportlerinnen und Leistungssportler auch unmittelbar selbst strafrechtlich belangt werden. Zudem werden die bisher geltenden Straftatbestände, die der Verfolgung der Hintermänner und der Bekämpfung des Dopingmarktes dienen, um neue Tatbegehungswei- sen ergänzt. Mit dem Anti-Doping-Gesetz ist ferner die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Datenüber- mittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Nationale Anti-Doping Agentur verbunden. Das Gesetz gilt als Meilenstein in der Sportpolitik. Nachtragshaushalt beschlossen Die Kommunen stärken Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Nach- tragshaushalt 2015 in dritter Lesung beschlossen. Damit macht das Parlament den Weg frei für eine zusätzliche Zehn-Milliarden Euro-Investitionsoffensive in den Jahren 2016 bis 2018. Mit 4,35 Milliarden Euro fließt ein Groß- teil der Mittel in dringend benötigte Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und den Breitbandausbau. Außerdem sollen Investitionen finanzschwacher Kom- munen gefördert werden. Für die Jahre 2015 bis 2018 stehen daher insgesamt 3,5 Milliarden Euro in einem „Kommunalen Investitionsfonds“ bereit. Damit werden die Kommunen gestärkt und Deutschland zukunftsfest gemacht. Auch bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern werden Länder und Kommunen 2015 und 2016 um jeweils eine halbe Milliarde Euro entlastet. Foto: picture alliance/all canada photos Foto: picture alliance/chromorange eine verantwortungsvolle Tarifpolitik zu gestalten. Es handelt sich nicht um eine Regelung des Arbeitskampf- rechts. Über die Frage, ob ein Streik verhältnismäßig ist, werden auch in Zukunft die Gerichte entscheiden. Zudem ist das Gesetz keine Antwort auf die derzeitigen Streiks. CDU, CSU und SPD hatten bereits im Jahr 2013 im Koalitionsvertrag vereinbart, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Dieses Vorhaben wurde nun umgesetzt. „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Dieser Grundsatz der Ta- rifeinheit hat sich lange Zeit bewährt. Denn er verhindert, dass einzelne Be- rufsgruppen ihre Schlüsselpositionen dazu ausnutzen, um ihre Interessen gegen die anderen Arbeitnehmer in einem Betrieb durchzusetzen. Ohne eine solche Tarifeinheit ist nicht nur der Betriebsfrieden gefährdet, sondern letztlich auch die gesamte Wirtschaft. Foto: picture alliance/dpa Brief aus Berlin
  • 4. 22.05.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 4 Was die Praktiker zu sagen haben: Unternehmen und Vereine zum Praxis-Check Mindestlohn: Der Praxis eine Stimme geben Der Mindestlohn als solcher ist kein Thema, die 8,50 Euro pro Stunde stehen nicht zur Diskussion. Es sind viel- mehr die Nebenwirkungen der derzeitigen Regelungen, die Unternehmen, Vereinen, sozialen Einrichtungen und Ehrenamtlern schwer im Magen liegen. Das wurde beim „Praxis-Check Mindestlohn“ der CSU-Landesgruppe am Donnerstagnachmittag deutlich. Die Dokumentationspflichten, die Auftraggeberhaftung, die Abgren- zung von Ehrenamt zu mindest- lohnpflichtiger Beschäftigung und vor allem die Regelungen bei den Bereitschaftsdiensten in sozialen Einrichtungen waren nur einige von vielen Punkten, die den Praktikern am Donnerstag unter den Nägeln brannten. „Wir haben in der Gastro- nomie bereits 20 Dokumentations- pflichten – doch die jetzige bringt das Fass zum Überlaufen“, sagt Ernst Fischer, Hotelbesitzer und Gastronom aus Tübingen. Beginn, Ende, Pausen und Dauer der Arbeitszeit seiner Mit­ arbeiter müsse er nun genauestens aufzeichnen und archivieren. Der Zoll kontrolliere dies dann in den Lokalen mit kugelsicherer Weste. „Hier wird eine ganze Branche diskriminiert. Ich bin seit 45 Jahren selbstständig. Aber so etwas habe ich noch nie erlebt.“ Auch Reinhard Sperber von dem Un- ternehmen Wiegel aus Bayern konnte seine Emotionen kaum unterdrücken. Vor allem die verschuldensunabhän- gige Auftraggeberhaftung ist für ihn nicht das geeignete Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns zu ga- rantieren. „Letzten Endes haftet jeder für jeden“, erklärt er und ergänzt: „Dadurch werden 99,9 Prozent der Unternehmen in die Pflicht genom- men, um einen zu erwischen, der den Mindestlohn nicht zahlt. Verhindern jedoch kann man dies auch nicht mit der Auftraggeberhaftung“, so der Unternehmer. Gerda Hasselfeldt, die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, machte bei dem Gespräch mit den Praktikern deutlich, dass die CSU- Landesgruppe weiter an den Anlie- gen der Wirtschaft und den Vereinen dran bleiben werde. „Der Mindest- lohn bleibt auf der Tagesordnung bis die Probleme vernünftig gelöst sind.“ Es könne nicht sein, dass überbor- dende Demokratie und unkalkulier- bare Risiken zu einer Gefahr für die Arbeitsplätze in Deutschland werden. Fotos Portraits: CDU/CSU-Bundestagsfraktion Praxis-Check Hans Ach Geschäftsführer Niedermaier Spedition GmbH „Die Auftraggeberhaftung bekommen wir rechtlich nicht in den Griff. Wie sollen wir zumBeispielosteuropäischeTransportun- ternehmen kontrollieren?“ Herbert Mühlbauer Geschäftsführer Mühlbauer Gemüse GmbH „Die Dokumentationspflichten für Familien­angehörige sind ein Witz. Da müsste ich ja auch aufschreiben, wenn mein 93-Jähriger Uropa auf dem Feld nach dem Rechten schaut.“ Michael Dregger Vorstandssprecher von Rot-Weiß Lüdenscheid „Es herrscht eine große Rechtsunsicher- heit. Doch wir als Vereine brauchen klare Regeln. Sind zum Beispiel unsere Vertrags­spieler Arbeitnehmer?“ Simone Tucci-Diekmann Geschäftsführerin Passauer Neue Presse GmbH „Wir haben Bezirke, in denen die Zeitung nicht mehr verlässlich zugestellt werden kann. Das betrifft gerade das Land. Dabei ist ein freier Zugang zu Information im Grundgesetz verankert.“ Praxis-Check Mindestlohn Reinhard Sperber Geschäftsführung Wiegel Feuerverzinken GmbH „Wir müssen unser Förderprogramm mit viermonatigem Praktikum, welches wir speziell für Schulabbrecher gemacht haben, wahrscheinlich einstellen. Das tut weh.“ Karl Prinz zu Löwenstein Vorsitzender der Geschäftsführung Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH „Wenn wir beispielsweise bei Behinderten- fahrdiensten Mindestlohn bezahlen müssen, können wir dort nicht mehr tätig sein. Wir brauchen eine klare Definition des Ehren- amtsbegriffswieimEinkommenssteuerrecht.“ Ernst Fischer Präsident Dehoga Bundesverband und Gastwirt/Hotelbesitzer „Ich bin Gastronom aus Leidenschaft und möchte für meine Gäste da sein und nicht den ganzen Tag am Schreibtisch sitzen und dokumentieren.“ Brief aus Berlin