Staatliche Förderungen für Photovoltaik-Stromspeicher. Energieheld informiert über die Möglichkeiten den selbst erstellten Ökostrom auch selbst zu nutzen - durch Stromspeicher.
2. Nur jeweils ein Stromspeicher-System kann pro Photovoltaikanlage gefördert werden.
Der Stromspeicher befindet sich in Deutschland und wird mindestens 5 Jahre betrieben.
Die Netzeinspeisung ist nach Abzug von Eigenverbrauch und Ladung des Stromspeichers auf max. 60 % begrenzt.
Zur Einordnung: Im privaten Bereich sind für Ein- und Zweifamilienhäuser Photovoltaikanlagen mit bis zu zehn kWp üblich. Diese sind
meistens ausreichend, um den Bedarf an Strom zu decken. Weiterhin können Sie auch ihren durchschnittlichen Energiebedarf ihres
Einfamilienhauses senken. Wir helfen gerne weiter.
Anforderungen an den Antragsteller
A l s Antragsteller kommen Privatpersonen, Freiberufler und Landwirte (nur nach Artikel 23 der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung) in Betracht. Auch gemeinnützige Antragsteller, die mindestens einen Teil des mit der Photovoltaikanlage
erzeugten Strom einspeisen, können gefördert werden. Dazu kommen gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz
befinden und Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind.
Kredithöhe
Es können 100% der Netto-Investitionskosten des Stromspeichers bzw. der Investitionskosten für die Neuinstallation der
Photovoltaikanalage in Verbindung mit dem Stromspeicher gefördert werden. Die Zinssätze richten sich nach der Laufzeit des Kredites, der
Anzahl der tilgungsfreien Jahre und der Jahre für die Zinsbindung. Energieheld bietet weitere Informationen zu den Zinssätzes des KfW-
Kredits (Programm 275).
Höhe der staatlichen Förderung für den Tilgungszuschuss des BMU
Die Gesamthöhe der staatlichen Förderung für einen Stromspeicher ist zunächst abhängig von der Leistung der zugehörigen
Photovoltaikanlage. So können Sie bei der Neueinrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Stromspeicher eine
Förderung von bis zu 600 Euro pro kWp Photovoltaikanlagen-Leistung erhalten.
Bei der Nachrüstung eines Stromspeichers zu einer bestehenden Photovoltaikanlage nach sechs Monaten sind sogar bis zu 660 Euro pro
kWp möglich. Maximal jedoch werden 30 Prozent der Anschaffungskosten des Stromspeichers durch den Staat über den Tilgungszuschuss
gefördert.
Die folgende Tabelle zeigt den maximalen Tilgungszuschuss für die verschiedenen Kombinationen. Auch bei einer Neuinstallation muss
jedoch beachtet werden, dass diese erst nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde.
Nachrüstung Stromspeicher Maximale Förderung pro
kWp
Inbetriebnahme PV-Anlage mit
Stromspeicher
600 Euro
Inbetriebnahme PV-Anlage Innerhalb von sechs Monaten 600 Euro
Inbetriebnahme PV-Anlage Nach sechs Monaten 660 Euro
Beispielrechnungen der staatlichen Förderung
Im Folgenden werden verschiedene Rechenbeispiele für die Höhe des Tilgungszuschusses gezeigt. Dabei wird stets angenommen, dass die
Photovoltaikanlage und der Stromspeicher nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden.
Rechenbeispiel 1:
Inbetriebnahme einer 5 kWp Photovoltaikanlage mit Lithium-Ionen Stromspeicher
Gesamtkosten der Anlage (PV-Anlage + Stromspeicher): 19.000 Euro
Davon Kosten des Stromspeichers: 11.000 Euro
Staatliche Förderung: 3.000 Euro (ergibt volle 600 Euro pro kWp)
Anteil staatlicher Förderung: 3.000 Euro / 19.500 Euro = 15,38 %
Rechenbeispiel 2:
Inbetriebnahme einer 5 kWp Photovoltaikanlage mit Blei-Säure Stromspeicher innerhalb von sechs Monaten
Gesamtkosten der Anlage (PV-Anlage + Stromspeicher): 16.000 Euro
Davon Kosten des Stromspeichers: 8.000 Euro
Staatliche Förderung: 2.400 Euro (ergibt so 480 Euro pro kWp)
Anteil staatlicher Förderung: 2.400 Euro / 16.000 Euro = 15 %
Rechenbeispiel 3:
Inbetriebnahme einer 5 kWp Photovoltaikanlage und Nachrüstung eines Lithium-Ionen Stromspeicher nach über 6 Monaten.
3. energieheld GmbH
Schwarzer Bär 2
30449 Hannover
Telefon: 0511 270 203 59
Telefax: +49 (0) 511 - 270 282 30
eMail: kontakt@energieheld.de
energieheld GmbH | Sitz: Hannover, Amtsgericht Hannover HRB 208456, USt-IdNr. DE282868680 | Geschäftsführer: Philipp Lyding und
Pascal Ludynia
Kennzahlen
Kosten
Hersteller und Modelle
Gesamtkosten der Anlage (PV-Anlage + Stromspeicher): 19.000 Euro
Kosten des Stromspeichers: 11.000 Euro
Staatliche Förderung: 3.300 Euro (ergibt 660 Euro pro kWp)
Anteil staatlicher Förderung: 3.300 Euro / 19.000 Euro = 17,37 %
Rechenbeispiel 4:
Inbetriebnahme einer 3 kWp Photovoltaikanlage und Nachrüstung eines Lithium-Ionen Stromspeicher nach 6 Monaten.
Gesamtkosten der Anlage (PV-Anlage + Stromspeicher): 17.000 Euro
Kosten des Stromspeichers davon: 11.000 Euro
Staatliche Förderung: 1.980 Euro (ergibt 660 Euro pro kWp)
Anteil staatlicher Förderung: 1.980 Euro / 17.000 Euro = 11,65 %
Fazit
Durch die Beispiele wird deutlich, dass es für die Höhe des Tilgungszuschusses mehrere begrenzende Faktoren gibt. Zum einen die Leistung
der Photovoltaikanlage und zum anderen die Kosten des Stromspeichers. Selbstverständlich auch die maximale Förderung pro kWp. Um den
Tilgungszuschuss voll auszunutzen und den prozentualen Eigenanteil an den Kosten zu minimieren, ist eine ausgeklügelte Kombination
aus Photovoltaikanlage und Stromspeicher sinnvoll. Selbstverständlich sollte jedoch in erster Linie der eigene Bedarf an Photovoltaik-
Leistung und Stromspeicher im Vordergrund stehen. Um den optimalen Mix zu finden, stehen Ihnen jedoch viele verschiedene Hersteller
und Produkte für Stromspeicher zur Verfügung, welche sich in Ihren Kennzahlen stark unterscheiden können.
Interesse an einem Photovoltaik-Stromspeicher?
Bei Interesse oder weiteren Fragen kontaktieren Sie uns einfach. Sie erreichen uns per Telefon, E-Mail oder hier
rechts im Live-Chat. Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die Förderung Ihrer Photovoltaikanlage und
Stromspeicher. Bei konkretem Interesse an einer Photovoltaikanlage oder einem Stromspeicher können Sie uns
auch hier eine direkte Anfrage stellen.
Geschrieben von:
Julia Blattner
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