Entwicklung eines Policy Papiers für ein standardisiertes GeoGoverment in den österreichischen Verwaltungen.
Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open Data und PSI-Richtlinie) Aktueller Stand zur Ermittlung hochwertiger Datensätze in Österreich
1. Open [Geo] Data & PSI in
Österreich
Gerhard Hartmann – MA01 Wien Digital
2. Open [Geo] Data
Zielsetzung
Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung eines Policy Papiers für ein
standardisiertes geoGoverment in den österreichischen Verwaltungen.
Die in diesem Dokument aufgezeigten Empfehlungen sollen ein
Wegweiser zur Entwicklung von IT-Anwendungen mit Geo-Bezug sein,
ihre obligatorische Verwendung in IT Anwendungen der Verwaltung muss
angestrebt werden.
Ziel des Projektes ist es daher, einen Leitfaden mit Standards und
Empfehlungen zu erarbeiten, der bei allen österreichischen Verwaltungen
zur Anwendung kommt.
3. Open [Geo] Data
Raumbezug schaffen
Der Raumbezug in IT-Fachanwendungen soll durch den standardisierten
Einsatz von zentralen Geo-Bezugssystemen sichergestellt werden. In den
meisten Verwaltungsprozessen kann ein direkter oder indirekter
Raumbezug über wenige, zentral verfügbare Geo-Bezugssysteme definiert
werden. Jedenfalls sicherzustellen ist die Datenintegrität und die
Historisierung der, für den Raumbezug verwendeten, Objekte.
Adresse , Grundstück, Straßenkilometer , Flusskilometer, Koordinate
Raster (statistische, geologische, meteorologische Raster, …)
4. Open [Geo] Data
• Geodaten müssen möglichst vollständig und aktuell sein.
• Die Datenmodelle der Geodaten müssen einen Zeitbezug enthalten
(Gültigkeit).
• Geodaten werden im Rahmen von Open Government Data (OGD) auch
für BürgerInnen, Wirtschaft und Wissenschaft verfügbar gemacht.
• Die standardisierte Kommunikation über das Internet und die dabei
etablierten Technologien (XML, REST, SOAP) werden empfohlen.
• Die Verwendung des Standards „Portalverbundprotokoll“ ist
anzustreben.
• Die Nutzung von verfügbaren Standards zur Geodatenverarbeitung
(W3C, ISO, OGC) wird empfohlen.
5. PSI
Die am 18.7. in Kraft getretene Richtlinie
(EU) 2019/1024 über offene Daten und
die Weiterverwendung von
Informationen des öffentlichen Sektors
(Open Data und PSI-Richtlinie) ist binnen
zwei Jahren bis zum 17.7.2021
umzusetzen.
6. PSI
Entsprechend der vorangehenden
Aussendungen starten/laufen nun die
folgenden beiden Prozesse:
Ermittlung und Festlegung bestimmter
hochwertiger Datensätze (europaweit)
Legislative Umsetzung in Österreich
7. PSI
Ermittlung hochwertiger Datensätze
Entsprechend der neuen PSI-Richtlinie (Art. 14) beginnt nun der Prozess
der Ermittlung bestimmter hochwertiger Datensätze, die verbindlichen
europaweiten Kriterien unterliegen. Diese müssen
• (vorbehaltlich gewisser Ausnahmen) kostenlos verfügbar sein
• maschinenlesbar sein
• über API verfügbar sein
• gegebenenfalls als Massen-Download verfügbar sein
8. PSI
Was sind hochwertige Datensätze?
Gemäß PSI-RL (Art 2 Abs 10) sind dies Dokumente/Daten, deren
Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die
Umwelt und die Wirtschaft verbunden ist, insbesondere aufgrund ihrer
Eignung für die Schaffung von Mehrwertdiensten, Anwendungen und
neuer, hochwertiger und menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie aufgrund
der Zahl der potenziellen Nutznießer der Mehrwertdienste und -
anwendungen auf der Grundlage dieser Datensätze.
9. PSI
Übermittlung von Vorschlägen
Die Mitgliedstaaten wurden nun von der Kommission zur Unterstützung
bei der Ermittlung von potentiellen hochwertigen Datensätzen
aufgerufen. In einem ersten Schritt konzentriert man sich auf die
folgenden Datenkategorien:
• Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
• Statistik
Erste Vorschläge sollen bereits im Oktober auf EU-Ebene diskutiert
werden. Die Task Force ist dankbar für die Übermittlung von Vorschlägen
für hochwertige Datensätze, insbesondere zu den beiden genannten
Kategorien.
10. Danke für Ihr Interesse
Gerhard Hartmann
Tel: 01/4000 - 71699
MA01 – Wien Digital
1220 Wien, Stadlauer Straße 54 und 56
E-Mail gerhard.hartmann@wien.gv.at