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Breitband	
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  Internet	
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  „WIE“.	
  


                         rechtskonform - verlässlich - zügig




Vorschriften der Straße                                                                            Vorschriften der
      StVZO                                                                                              EU
       StVO                                                                                              DE
       FZV                                                                                              LSA
    die Grundpfeiler                                                                                 die Grundpfeiler
   im Straßenverkehr                                                                                der öff. Verwaltung




                                                                                                               H.	
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                                  rechtskonform - verlässlich - zügig

                                                             GWB
                                              Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen


                                                             GAKG
       EU- Wettbewerb                                        GAK-Gesetz
  Art. 87 des Vertrages zur Gründung der EG
                                                                                              GAK-Rahmenplan Teil A
                                                               LHO                                  Verbesserung ländl. Strukturen
           EU- Leitlinien                              Landeshaushaltsordnung
                  2009/C 235/04
                                                               VGV                            GAK-Rahmenplan Teil B
EU-KOM Gen. 368/2009-DE                                   Vergabeverordnung
                                                                                                  Breitbandversorgung ländl. Räume
    Staatliche Beihilfe DE, K(2009)10669

                                                             VOL-A
                                                   Verdingungsordnung f. Leistungen

                                                                                                               BBF
                  NNR                                     AnBest-GK                               Breitband-Fördergrundsätze LSA
      Nationale Rahmenregelung d. BRD         Allg. Nebenbestimmungen Gebietskörperschaften


                                                                 GO                                        Erl. / Vfg.
                EPLR                                       Gemeindeordnung                     der obersten und oberen Landesbehörden
   Entwicklungsprogr. f.d. ländl. Raum LSA

                                                          GemHVO
                                                    Gemeindehaushaltsverordnung


                                                   int. Festlegungen GK
                                                 Verbindliche Festlegungen der Gemeinde
                                                                                                Auszug
  Dschungel mit System                                                                          Gesetze, Ordnungen, Verordnungen, Programme
                                                                                                die zur Umsetzung von Breitbandvorhaben zu be-
                                                                                                achten sind.
                                                                                                                    H.	
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Breitband	
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  Internet	
  für	
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  ländlichen	
  Raum	
  
Es	
  ist	
  nicht	
  mehr	
  eine	
  Frage	
  des	
  „Ob“	
  sondern	
  nur	
  noch	
  des	
  „WIE“.	
  

                              Bauer	
  sucht	
  Netz	
  




                            Danke	
  für	
  die	
  Aufmerksamkeit	
  
                                                                                                        H.	
  Haupt;	
  MLU,	
  52	
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  ALR	
  27.01.2010	
  
Breitband - Internet für den ländlichen Raum
Es ist nicht mehr eine Frage des „Ob“ sondern nur noch des „WIE“.




                                                            H. Haupt; MLU, 52 – ALR 27.01.2010
Breitband - Internet für den ländlichen Raum
                           rechtskonform, verlässlich, zügig


-  EU-konform  gegen Wettbewerbsverzerrungen und Handelsbeeinträchtigungen
         -  DE-konform  nach der GAK; zur Stärkung des ländlichen Raumes
     -  LSA-konform  nach dem EPLR; zur Entwicklung des ländlichen Raumes


Antragsbegleitung durch Staatskanzlei, zertifizierte Berater und ÄLFF
Phase 1:    Feststellung des Marktversagens                                                             StK.
            Öffentl. Bekanntmachung an Netzbetreiber zum Netzaufbau ohne Förderung.
Phase 2:    vereinfachte Ausschreibung, offenes Auswahlverfahren                                        StK.
            Netzbetreiber geben Angebote mit Wirtschaftlichkeitslücke ab.
Phase 3:    Antragsbewertung                                                                            Berater
            StK. / zertifizierte Berater bewerten vorliegende Angebote und geben Votum ab,
            Vorgang wird weitergeleitet an Bewilligungsbehörde.
Phase 4:    MLU-ALFF/GAK; (MWA-LVwA/GRW) prüfen Antragsunterlagen                       ALFF
            auf Vollständigkeit, Bestätigung das alle Antragsbedingungen erfüllt sind,
            fertigen Zuwendungsbescheid, führen Verwendungsnachweisprüfung.
Phase 5:    Prüfung des Projektes, Verwendungsnachweis
            zertifizierte Berater / Prüfingenieure überprüfen die technischen                           ALFF /
            Parameter des Projektes als Grundlage der Verwendungsnachweisprüfung.                        Berater




                                                                                             H. Haupt; MLU, 52 – ALR 27.01.2010
Breitband - Internet für den ländlichen Raum
                                  rechtskonform, verlässlich, zügig
Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert,
die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahren einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.


Kat. 1) Konsultation der Netzbetreiber zu Planungsabsichten
       Private Investoren sind zu Planungsabsichten bzgl. des Breitbandausbaus innerhalb eines Zeitraumes
       von „naher Zukunft – 3 Jahren“ zu konsultieren.
         Die Bedingung „Planungsabsicht“ ist bei allen Verfahren ohne ZWB nachzuholen! ( erfolgt zentral)
         Risiko: Liegt eine konkrete/belastbare Planungsabsicht vor, erfolgt keine Förderung.

Kat. 2) Die Bedingungen muss die Gemeinde / der Netzbetreiber bestätigen / erfüllen:
            - Übertragungsrate 2 Mbit/s,
            - Zweckbindung Zuwendungszweck von 7 Jahren,
            - Gewährleistung offener Zugang; Bedingung Technik neutral,
            - Endkundenpreis – Festlegung,
            - Prognose der Einnahmen (Netzbetreiber)
      a)  Die Bedingung kann als Auflage im ZWB formuliert werden.
          Risiko: Kann der ZW-Nehmer die Einhaltung der Bedingungen nicht nachweisen, führt dies zur Rückforderung.

      b)  Die Einhaltung der Bedingungen wird vor Erteilen des ZWB durch den Netzbetreiber bestätigt.
          Risiko: Zeitverzögerung,   Vorteil: minimierte Anlastung.

Kat. 3) Die Bedingung „BB-Karte + Analyse“ ist eine Infrastrukturerhebung und ist durch die Gemeinde zu erstellen.
           Die Bedingung kann als Auflage im ZWB formuliert werden.
           Risiko: Ein fehlender Nachweis kann zur Anlastung führen.


                                                                                                       H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
Breitband - Internet für den ländlichen Raum
                                        rechtskonform, verlässlich, zügig
Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert,
die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.

Kat. 1) Konsultation der Netzbetreiber zu Planungsabsichten; (siehe EU-Leitlinien 2009/C 235/04)

Private Investoren sind zu Planungsabsichten bzgl. des Breitbandausbaus innerhalb eines Zeitraumes
von „naher Zukunft – 3 Jahren“ zu konsultieren.

EU-Breitband-Leitlinien
42. Die Kommission erkennt an, dass die Mitgliedstaaten echte Kohäsions- und Entwicklungsziele verfolgen, wenn sie finanzielle
Unterstützung für die Bereitstellung von Breitbanddiensten in Gebieten gewähren, in denen diese derzeit nicht vorhanden sind und in denen
es auch keine Pläne privater Investoren gibt, eine solche Infrastruktur in naher Zukunft aufzubauen, weshalb davon auszugehen ist, dass
staatliche Eingriffe ihrerseits dem gemeinsamen Interesse entsprechen ( 45 ). Für den Begriff „nahe Zukunft“ ist in diesem Zusammenhang
ein Zeitraum von drei Jahren anzusetzen. Hierbei sollten die von privaten Investoren geplanten Investitionsvorhaben so angelegt sein, dass
innerhalb dieses Zeitraums von drei Jahren zumindest erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Abdeckung erzielt werden, wobei der Abschluss
der geplanten Investitionen anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorgesehen sein sollte (je nach den Besonderheiten des
jeweiligen Projekts und Gebiets). Die Behörden können die Vorlage eines Unternehmensplans fordern, nebst einem detaillierten Zeitplan für
den Netzausbau sowie Belegen für eine adäquate Finanzierung oder sonstigen Nachweisen, die belegen, dass die geplanten Investitionen
der privaten Netzbetreiber glaubhaft und plausibel sind.

EU-Genehmigung N368/2009-DE
18. Deutschland bestätigt, dass im Einklang mit Rd. Nr. 42 der Breitbandleitlinien bei der Prüfung der Frage, ob Breitbandnetzbetreiber in
naher Zukunft Investitionen in die Breitbanderschließung beabsichtigen, die Gemeinde einen Planungshorizont von drei Jahren anwenden
wird.

 Bedingung: „Planungsabsicht“ ist bei allen Verfahren ohne ZWB nachzuholen! ( erfolgt zentral)
 Risiko:     Liegt eine konkrete / belastbare Planungsabsicht vor, erfolgt keine Förderung.




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Breitband - Internet für den ländlichen Raum
                                  rechtskonform, verlässlich, zügig
Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert,
die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.




Kat. 2) Die Bedingungen muss die Gemeinde / der Netzbetreiber bestätigen / erfüllen:
Übertragungsrate:                      2 MBit/s                                Rd. Nr. 17
Widerrufsklausel / Zweckbindung:       7 Jahre                                 Rd. Nr. 26, 27
Bedingung Technik neutral              kein Vorzug einer Tech.                 Rd. Nr. 59 e
Gewährleistung offener Zugang          für alle int. Dritte                    Rd. Nr. 59 g
Endkundenpreis                         Festlegung                              Rd. Nr. 59 h
Einnahmen (Wirtschaftlichkeitslücke)   Prognose                                Rd. Nr. 25

a)  Die Bedingungen können als Auflage im ZWB formuliert werden.
    Risiko: Kann der ZW-Nehmer die Einhaltung der Bedingungen nicht nachweisen, führt dies zur Rückforderung.

b)  Die Einhaltung der Bedingungen wird vor Erteilen des ZWB durch den ZW-Nehmer / Netzbetreiber bestätigt.
    Risiko: Zeitverzögerung;          Vorteil: minimierte Anlastung


                                                                                                    H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
Breitband - Internet für den ländlichen Raum
                               rechtskonform, verlässlich, zügig
Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert,
die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.




Kat. 3) Die Bedingung „BB-Karte + Analyse“ ist eine Infrastrukturerhebung der Gemeinde

Breitbandkarte          Erstellung, Qualität unbestimmt, detailliert     Rd. Nr. 59 a
Analyse                 BB-Abdeckung im Gebiet                           Rd. Nr. 59 a

 Die Bedingungen können als Auflage im ZWB formuliert werden.
 Risiko: Ein fehlender Nachweis kann zur Anlastung führen.


Bedingungen sind bei neuen BB-Vorhaben zu berücksichtigen

Konsultation            der beteiligten Akteure (Netzbetreiber)          Rd. Nr. 59 a
Auswahlverfahren        nach Vergaberecht                                Rd. Nr. 59 c
Gewichtung              im Vorfeld Gewichtung der Qualitätskriterien     Rd. Nr. 59 d



Hinweis
Infrastruktur           Nutzung bestehender Infrastruktur                Rd. Nr. 59 f




                                                                                           H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
Breitband - Internet für den ländlichen Raum
                               rechtskonform, verlässlich, zügig



 Kosten aus Phase 3 / 5 (Antragsberatung / Projektprüfung)

 Beiblatt: Erläuterung / Berechnung zum Breitband-Antrag



 Kosten für Antragsbewertung / Prüfung
 a)*     Antragsbewertung            5% der WL max. 2000,- EUR                                   €

 b)*     Prüfung des Vorhabens       9 √ WL                                                      €



 c)      MWSt nach a) und b)                                                                     €




*) In den Kostenanteilen nach a) und b) sind alle Auslagen, auch die nach § 14 VwKostG-LSA enthalten.
   Die Umsatzsteuer ist durch den Auftraggeber zu entrichten, diese ist nicht förderfähig.




                                                                                                H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
Breitband - Internet für den ländlichen Raum
                                         rechtskonform, verlässlich, zügig
3. Kosten- / Finanzierungsplan                                       zum Nachweis der Antragsdaten
3.1 Wirtschaftlichkeitslücke
a) Kosten                      (Investitions- und Betriebskosten)                                                              €
b) Einnahmen                                          (Prognose)                                                         -     €
c) Wirtschaftlichkeitslücke                                (a – b)
                              (unterliegt nicht der Umsatzsteuer)    €
            (i.d.R. <= 490.122 € bei einem Fördersatz v. 87,5%)

3.2 Kosten für Beratung / Prüfung
a) Antragsberatung / - Prüfung                      (excl. MWSt.)                                                              €
b) MWSt.                                               (z.Z. 19%)                                                              €
c) Gesamtkosten                                            (a + b)                                                             €
3.3 Eigenmittel der Gemeinde
a) Anteil Wirtschaftlichkeitslücke                   (z.Z. 12,5%)                                                              €
b) Anteil Beratungs- / Prüfkosten                     (z.Z. 12,5%)                                                             €
c) MWSt.                                                   (3.2 b)                                                             €
d) Gesamtkosten                                        (a + b + c)                                                             €
3.4 Zuwendung (Bund, Land)
a) Anteil Wirtschaftlichkeitslücke                   (z.Z. 87,5%)                                                              €
b) Anteil Beratungs- / Prüfkosten                     (z.Z. 87,5%)                                                             €
c) Gesamtkosten                                            (a + b)                                                             €
3.5 Gesamtfinanzierung                           (3.3 d + 3.4 c)                                                               €
                (das Vorhaben ist begrenzt auf max. 500.000 €)


                                                                                                     H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
Zusammenfassung	
  der	
  Änderungen	
  GAK-­‐Rahmenplan;	
  
     Gen.	
  KOM	
  Nr.:	
  N	
  368/2009	
  DE	
  vom	
  23.12.2009	
  
1.  Laufzeit 2010 – 2013                                                    Verlängerung
2.  Übertragungsrate von 1 Mbit/s auf 2 Mbit/s                              Erhöhung
3.  Beihilfehöchstbetrag je Vorhaben v. 200 T€ auf 500 T€                   Erhöhung
4.    Zweckbindung Zuwendungszweck von 5 J. auf 7 J.                        Erhöhung
5.    Planungshorizont von 3 Jahren bzgl. BB-Ausbau                         Erhöhung
6.    Gewährleistung offener Zugang; Bedingung tech.neutral                 neu
7.    Auswahlverfahren, wirtschaftlichstes Angebot
      unter Berücksichtigung tech. Parameter                                zusätzlich
8.  Nachweis der kalk. Einnahmen des Betreibers                             neu
9.  Wirtschaftlichkeitslücke,Investitionen
   + Betriebskosten – kalk. Einnahmen                                       zusätzlich
10. Endkundenpreis, Festlegung                                              neu
11. BB-Karte und Analyse der Abdeckung                                      neu
12. Leerrohrförderung im Gemeinde-Eigentum                                  neu

Alle bisher nicht bewilligten Anträge auf Breitbandvorsorgung ländlicher Räume müssen alle
Bedingungen im Sinne der GAK-Rahmenplanänderung 2010-2013 i.V.m. der Genehmigung
KOM Nr.: N 368/2009 DE, vom 23.12.2009 erfüllen.
 Alle nicht genehmigten Anträge sind diesbezüglich durch die Antragsteller zu vervollständigen,
fehlende Nachweise, Bestätigungen und dgl. sind nachzureichen.
Breitband	
  -­‐	
  Internet	
  für	
  den	
  ländlichen	
  Raum	
  
Es	
  ist	
  nicht	
  mehr	
  eine	
  Frage	
  des	
  „Ob“	
  sondern	
  nur	
  noch	
  des	
  „WIE“.	
  

                              Bauer	
  sucht	
  Netz	
  




                            Danke	
  für	
  die	
  Aufmerksamkeit	
  
                                                                                                        H.	
  Haupt;	
  MLU,	
  52	
  –	
  ALR	
  27.01.2010	
  

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Breitband für den ländlichen Raum

  • 1. Breitband  -­‐  Internet  für  den  ländlichen  Raum   Es  ist  nicht  mehr  eine  Frage  des  „Ob“  sondern  nur  noch  des  „WIE“.   rechtskonform - verlässlich - zügig Vorschriften der Straße Vorschriften der StVZO EU StVO DE FZV LSA die Grundpfeiler die Grundpfeiler im Straßenverkehr der öff. Verwaltung H.  Haupt;  MLU,  52  –  ALR  27.01.2010  
  • 2. Breitband  -­‐  Internet  für  den  ländlichen  Raum   rechtskonform - verlässlich - zügig GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GAKG EU- Wettbewerb GAK-Gesetz Art. 87 des Vertrages zur Gründung der EG GAK-Rahmenplan Teil A LHO Verbesserung ländl. Strukturen EU- Leitlinien Landeshaushaltsordnung 2009/C 235/04 VGV GAK-Rahmenplan Teil B EU-KOM Gen. 368/2009-DE Vergabeverordnung Breitbandversorgung ländl. Räume Staatliche Beihilfe DE, K(2009)10669 VOL-A Verdingungsordnung f. Leistungen BBF NNR AnBest-GK Breitband-Fördergrundsätze LSA Nationale Rahmenregelung d. BRD Allg. Nebenbestimmungen Gebietskörperschaften GO Erl. / Vfg. EPLR Gemeindeordnung der obersten und oberen Landesbehörden Entwicklungsprogr. f.d. ländl. Raum LSA GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung int. Festlegungen GK Verbindliche Festlegungen der Gemeinde Auszug Dschungel mit System Gesetze, Ordnungen, Verordnungen, Programme die zur Umsetzung von Breitbandvorhaben zu be- achten sind. H.  Haupt;  MLU,  52  –  ALR  27.01.2010  
  • 3. Breitband  -­‐  Internet  für  den  ländlichen  Raum   Es  ist  nicht  mehr  eine  Frage  des  „Ob“  sondern  nur  noch  des  „WIE“.   Bauer  sucht  Netz   Danke  für  die  Aufmerksamkeit   H.  Haupt;  MLU,  52  –  ALR  27.01.2010  
  • 4. Breitband - Internet für den ländlichen Raum Es ist nicht mehr eine Frage des „Ob“ sondern nur noch des „WIE“. H. Haupt; MLU, 52 – ALR 27.01.2010
  • 5. Breitband - Internet für den ländlichen Raum rechtskonform, verlässlich, zügig -  EU-konform  gegen Wettbewerbsverzerrungen und Handelsbeeinträchtigungen -  DE-konform  nach der GAK; zur Stärkung des ländlichen Raumes -  LSA-konform  nach dem EPLR; zur Entwicklung des ländlichen Raumes Antragsbegleitung durch Staatskanzlei, zertifizierte Berater und ÄLFF Phase 1: Feststellung des Marktversagens  StK. Öffentl. Bekanntmachung an Netzbetreiber zum Netzaufbau ohne Förderung. Phase 2: vereinfachte Ausschreibung, offenes Auswahlverfahren  StK. Netzbetreiber geben Angebote mit Wirtschaftlichkeitslücke ab. Phase 3: Antragsbewertung  Berater StK. / zertifizierte Berater bewerten vorliegende Angebote und geben Votum ab, Vorgang wird weitergeleitet an Bewilligungsbehörde. Phase 4: MLU-ALFF/GAK; (MWA-LVwA/GRW) prüfen Antragsunterlagen  ALFF auf Vollständigkeit, Bestätigung das alle Antragsbedingungen erfüllt sind, fertigen Zuwendungsbescheid, führen Verwendungsnachweisprüfung. Phase 5: Prüfung des Projektes, Verwendungsnachweis zertifizierte Berater / Prüfingenieure überprüfen die technischen  ALFF / Parameter des Projektes als Grundlage der Verwendungsnachweisprüfung. Berater H. Haupt; MLU, 52 – ALR 27.01.2010
  • 6. Breitband - Internet für den ländlichen Raum rechtskonform, verlässlich, zügig Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert, die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahren einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind. Kat. 1) Konsultation der Netzbetreiber zu Planungsabsichten Private Investoren sind zu Planungsabsichten bzgl. des Breitbandausbaus innerhalb eines Zeitraumes von „naher Zukunft – 3 Jahren“ zu konsultieren.  Die Bedingung „Planungsabsicht“ ist bei allen Verfahren ohne ZWB nachzuholen! ( erfolgt zentral)  Risiko: Liegt eine konkrete/belastbare Planungsabsicht vor, erfolgt keine Förderung. Kat. 2) Die Bedingungen muss die Gemeinde / der Netzbetreiber bestätigen / erfüllen: - Übertragungsrate 2 Mbit/s, - Zweckbindung Zuwendungszweck von 7 Jahren, - Gewährleistung offener Zugang; Bedingung Technik neutral, - Endkundenpreis – Festlegung, - Prognose der Einnahmen (Netzbetreiber) a)  Die Bedingung kann als Auflage im ZWB formuliert werden.  Risiko: Kann der ZW-Nehmer die Einhaltung der Bedingungen nicht nachweisen, führt dies zur Rückforderung. b)  Die Einhaltung der Bedingungen wird vor Erteilen des ZWB durch den Netzbetreiber bestätigt.  Risiko: Zeitverzögerung, Vorteil: minimierte Anlastung. Kat. 3) Die Bedingung „BB-Karte + Analyse“ ist eine Infrastrukturerhebung und ist durch die Gemeinde zu erstellen.  Die Bedingung kann als Auflage im ZWB formuliert werden.  Risiko: Ein fehlender Nachweis kann zur Anlastung führen. H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
  • 7. Breitband - Internet für den ländlichen Raum rechtskonform, verlässlich, zügig Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert, die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind. Kat. 1) Konsultation der Netzbetreiber zu Planungsabsichten; (siehe EU-Leitlinien 2009/C 235/04) Private Investoren sind zu Planungsabsichten bzgl. des Breitbandausbaus innerhalb eines Zeitraumes von „naher Zukunft – 3 Jahren“ zu konsultieren. EU-Breitband-Leitlinien 42. Die Kommission erkennt an, dass die Mitgliedstaaten echte Kohäsions- und Entwicklungsziele verfolgen, wenn sie finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung von Breitbanddiensten in Gebieten gewähren, in denen diese derzeit nicht vorhanden sind und in denen es auch keine Pläne privater Investoren gibt, eine solche Infrastruktur in naher Zukunft aufzubauen, weshalb davon auszugehen ist, dass staatliche Eingriffe ihrerseits dem gemeinsamen Interesse entsprechen ( 45 ). Für den Begriff „nahe Zukunft“ ist in diesem Zusammenhang ein Zeitraum von drei Jahren anzusetzen. Hierbei sollten die von privaten Investoren geplanten Investitionsvorhaben so angelegt sein, dass innerhalb dieses Zeitraums von drei Jahren zumindest erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Abdeckung erzielt werden, wobei der Abschluss der geplanten Investitionen anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorgesehen sein sollte (je nach den Besonderheiten des jeweiligen Projekts und Gebiets). Die Behörden können die Vorlage eines Unternehmensplans fordern, nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belegen für eine adäquate Finanzierung oder sonstigen Nachweisen, die belegen, dass die geplanten Investitionen der privaten Netzbetreiber glaubhaft und plausibel sind. EU-Genehmigung N368/2009-DE 18. Deutschland bestätigt, dass im Einklang mit Rd. Nr. 42 der Breitbandleitlinien bei der Prüfung der Frage, ob Breitbandnetzbetreiber in naher Zukunft Investitionen in die Breitbanderschließung beabsichtigen, die Gemeinde einen Planungshorizont von drei Jahren anwenden wird.  Bedingung: „Planungsabsicht“ ist bei allen Verfahren ohne ZWB nachzuholen! ( erfolgt zentral)  Risiko: Liegt eine konkrete / belastbare Planungsabsicht vor, erfolgt keine Förderung. H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
  • 8.
  • 9. Breitband - Internet für den ländlichen Raum rechtskonform, verlässlich, zügig Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert, die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind. Kat. 2) Die Bedingungen muss die Gemeinde / der Netzbetreiber bestätigen / erfüllen: Übertragungsrate: 2 MBit/s Rd. Nr. 17 Widerrufsklausel / Zweckbindung: 7 Jahre Rd. Nr. 26, 27 Bedingung Technik neutral kein Vorzug einer Tech. Rd. Nr. 59 e Gewährleistung offener Zugang für alle int. Dritte Rd. Nr. 59 g Endkundenpreis Festlegung Rd. Nr. 59 h Einnahmen (Wirtschaftlichkeitslücke) Prognose Rd. Nr. 25 a)  Die Bedingungen können als Auflage im ZWB formuliert werden.  Risiko: Kann der ZW-Nehmer die Einhaltung der Bedingungen nicht nachweisen, führt dies zur Rückforderung. b)  Die Einhaltung der Bedingungen wird vor Erteilen des ZWB durch den ZW-Nehmer / Netzbetreiber bestätigt.  Risiko: Zeitverzögerung; Vorteil: minimierte Anlastung H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
  • 10. Breitband - Internet für den ländlichen Raum rechtskonform, verlässlich, zügig Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert, die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind. Kat. 3) Die Bedingung „BB-Karte + Analyse“ ist eine Infrastrukturerhebung der Gemeinde Breitbandkarte Erstellung, Qualität unbestimmt, detailliert Rd. Nr. 59 a Analyse BB-Abdeckung im Gebiet Rd. Nr. 59 a  Die Bedingungen können als Auflage im ZWB formuliert werden.  Risiko: Ein fehlender Nachweis kann zur Anlastung führen. Bedingungen sind bei neuen BB-Vorhaben zu berücksichtigen Konsultation der beteiligten Akteure (Netzbetreiber) Rd. Nr. 59 a Auswahlverfahren nach Vergaberecht Rd. Nr. 59 c Gewichtung im Vorfeld Gewichtung der Qualitätskriterien Rd. Nr. 59 d Hinweis Infrastruktur Nutzung bestehender Infrastruktur Rd. Nr. 59 f H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
  • 11. Breitband - Internet für den ländlichen Raum rechtskonform, verlässlich, zügig Kosten aus Phase 3 / 5 (Antragsberatung / Projektprüfung) Beiblatt: Erläuterung / Berechnung zum Breitband-Antrag Kosten für Antragsbewertung / Prüfung a)* Antragsbewertung 5% der WL max. 2000,- EUR € b)* Prüfung des Vorhabens 9 √ WL € c) MWSt nach a) und b) € *) In den Kostenanteilen nach a) und b) sind alle Auslagen, auch die nach § 14 VwKostG-LSA enthalten. Die Umsatzsteuer ist durch den Auftraggeber zu entrichten, diese ist nicht förderfähig. H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
  • 12. Breitband - Internet für den ländlichen Raum rechtskonform, verlässlich, zügig 3. Kosten- / Finanzierungsplan zum Nachweis der Antragsdaten 3.1 Wirtschaftlichkeitslücke a) Kosten (Investitions- und Betriebskosten) € b) Einnahmen (Prognose) - € c) Wirtschaftlichkeitslücke (a – b) (unterliegt nicht der Umsatzsteuer) € (i.d.R. <= 490.122 € bei einem Fördersatz v. 87,5%) 3.2 Kosten für Beratung / Prüfung a) Antragsberatung / - Prüfung (excl. MWSt.) € b) MWSt. (z.Z. 19%) € c) Gesamtkosten (a + b) € 3.3 Eigenmittel der Gemeinde a) Anteil Wirtschaftlichkeitslücke (z.Z. 12,5%) € b) Anteil Beratungs- / Prüfkosten (z.Z. 12,5%) € c) MWSt. (3.2 b) € d) Gesamtkosten (a + b + c) € 3.4 Zuwendung (Bund, Land) a) Anteil Wirtschaftlichkeitslücke (z.Z. 87,5%) € b) Anteil Beratungs- / Prüfkosten (z.Z. 87,5%) € c) Gesamtkosten (a + b) € 3.5 Gesamtfinanzierung (3.3 d + 3.4 c) € (das Vorhaben ist begrenzt auf max. 500.000 €) H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
  • 13. Zusammenfassung  der  Änderungen  GAK-­‐Rahmenplan;   Gen.  KOM  Nr.:  N  368/2009  DE  vom  23.12.2009   1.  Laufzeit 2010 – 2013 Verlängerung 2.  Übertragungsrate von 1 Mbit/s auf 2 Mbit/s Erhöhung 3.  Beihilfehöchstbetrag je Vorhaben v. 200 T€ auf 500 T€ Erhöhung 4.  Zweckbindung Zuwendungszweck von 5 J. auf 7 J. Erhöhung 5.  Planungshorizont von 3 Jahren bzgl. BB-Ausbau Erhöhung 6.  Gewährleistung offener Zugang; Bedingung tech.neutral neu 7.  Auswahlverfahren, wirtschaftlichstes Angebot unter Berücksichtigung tech. Parameter zusätzlich 8.  Nachweis der kalk. Einnahmen des Betreibers neu 9.  Wirtschaftlichkeitslücke,Investitionen + Betriebskosten – kalk. Einnahmen zusätzlich 10. Endkundenpreis, Festlegung neu 11. BB-Karte und Analyse der Abdeckung neu 12. Leerrohrförderung im Gemeinde-Eigentum neu Alle bisher nicht bewilligten Anträge auf Breitbandvorsorgung ländlicher Räume müssen alle Bedingungen im Sinne der GAK-Rahmenplanänderung 2010-2013 i.V.m. der Genehmigung KOM Nr.: N 368/2009 DE, vom 23.12.2009 erfüllen. Alle nicht genehmigten Anträge sind diesbezüglich durch die Antragsteller zu vervollständigen, fehlende Nachweise, Bestätigungen und dgl. sind nachzureichen.
  • 14. Breitband  -­‐  Internet  für  den  ländlichen  Raum   Es  ist  nicht  mehr  eine  Frage  des  „Ob“  sondern  nur  noch  des  „WIE“.   Bauer  sucht  Netz   Danke  für  die  Aufmerksamkeit   H.  Haupt;  MLU,  52  –  ALR  27.01.2010