1. Fragenkatalog HGR WS 2011/2012
1. Wie viel Personen sind mindestens zur Gründung bestimmter Gesellschaften erforderlich?
KG: mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist
OHG: mindestens zwei Gesellschafter
GmbH: ab einem Gesellschafter möglich
AG: ab einer Person (einem Aktionär) möglich
GmbH und Co. KG: mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist
UG: mindestens ein Gesellschafter
GBR: mindestens zwei Gesellschafter
Stille Gesellschaft: mindestens zwei Gesellschafter
2. Welche Gesellschaften werden ins Handelsregister eingetragen und welche nicht? Begründung!
(Zaunpfahl: Wenn man keine Handelsgesellschaft ist wird man nicht ins HR eingetragen…)
Eingetragen werden:
KG: deklaratorische Eintragung ins Handelsregister
OHG: deklaratorische Eintragung ins Handelsregister
GmbH: konstitutive Eintragung ins Handelsregister
AG: Eintragung ins Handelsregister
GmbH und Co. KG: deklaratorische Eintragung
Begründung:
*Gesellschafter mit kaufmännischer Organisation müssen sich ins Handelsregister eintragen *zum
Schutz vor Gesellschaftsfremden
*schafft klare Rechtsverhältnisse
*Seriosität bei Behörden, potenziellen Vertragspartnern und Banken
Eingetragen werden nicht:
2. GbR: Begründung→ ist keine kaufmännische Gesellschaft, hat keine Firma
Stille Gesellschaft: Begründung→ erscheint nicht nach außen hin
Partnergesellschaft: Begründung→ übt kein Handelsgewerbe aus, wird ins
Partnerschaftsregister eingetragen
3. Müssen Gesellschaftsverträge notariell beurkundet werden? Wenn ja, welcher Gesellschaft?
(Welche Gründungsformalitäten sind erforderlich..?)
KG: notarielle Beurkundung bei Einbringen von z.B. GmbH-Anteilen und Grundstücken
erforderlich
OHG: notarielle Beurkundung bei Einbringen von Grundstücken erforderlich
AG: grundsätzlich notarielle Beurkundung von satzungsändernden Beschlüssen erforderlich GmbH:
notarielle Beurkundung bei Abtretung erforderlich
* Bei der GmbH (Paragraph 2) und der AG (Paragraph 23) ist eine notarielle Beurkundung
erforderlich. Bei den anderen Gesellschaften nicht, es sei denn es wird ein Grundstück mit in die
Unternehmung eingebracht.
4. Unterschied zwischen Gesamtvertretungs –und Einzelvertretungsregeln! (Bsp:
Gesamtvertretungsregelungen betrifft Personengesellschaften)
Einzelvertretung:
OHG: gewöhnliche Geschäfte (jeder Gesellschafter allein)
AG: Einzelvertretungsbefugnis durch Vorstand
KG: Vertretung durch den Komplementär einzeln
GmbH: Einzelvertretungsbefugnis durch Geschäftsführung
GmbH und Co. KG: Komplementär (Geschäftsführer von GmbH)
3. Gesamtvertretung:
AG: ohne Befugnis des Vorstandes gibt es keine Einzelvertretung
GbR: Vertretung und Geschäftsführung
OHG: außergewöhnliche Geschäfte→ Beschluss aller Gesellschafter
5. Ausscheidung aus e
seinen Verpflichtungen nachkommen? (Nur Zahl nennen können!)
5 Jahre
6. Unter welchen Voraussetzungen ist z.B. bei bestimmten Personengesellschaften eine notarielle
Beurkundung erforderlich? (Rückschluss dass es nicht immer der Fall ist…)
OHG bei Einbringung von Grundstücken und KG bei Einbringung von Grundstücken und Einbringung
von GmbH-Anteilen
7. Durch wen werden bestimmte Personengesellschaften vertreten und wer hat deren
Geschäftsführung zu erledigen?
Handlungsvollmacht, Prokura, Angestelltenvollmacht
8. Ob und in wie weit können Beteiligte an solchen Gesellschaften Prokura bzw. Handlungsvollmacht
erteilt werden? (Stichwort KG: Zwei Gesellschaftertypen, einer mit Geschäftsführung beauftragt,
einer macht das Andere…)
Handlungsvollmacht:
darf grundsätzlich alle Geschäfte, die in einem derartigen Handelsgewerbe gewöhnlich vorkommen
→Erfordernis: besondere Ermächtigung
Prokura:
ist ermächtigt zu Geschäften jeder Art, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt
4. →Ausnahme: Grundlagengeschäfte, Prinzipalgeschäfte, Veräußerungen und Belastungen von
Grundstücken
Angestelltenvollmacht:
angestellt ist jeder, der im Laden (Warenladen) mit Wissen und Willen des Inhabers an der
Verkaufstätigkeit mitwirkt
9. KG: In welchen Umfang haften die jeweiligen Gesellschafter Komplementär/Kommanditist(en)? =>
(Komplementär eindeutig; Kommanditist(en) – wie haften sie bis zur Eintragung mit ihrer Einlage und
danach?!)
*vor Eintragung ins Handelsregister: unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
*nach Eintragung ins Handelsregister:
1. Komplementär haftet uneingeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch
2. Kommanditist haftet unmittelbar bis zur Höhe seiner Einlage, sobald diese geleistet ist entfällt
unmittelbare Haftung
10. Regeln der Firmenbildung (früher: nur Personen –und Sachfirmen; heute: andere
Möglichkeiten…)
Früher: nur Personen und Sachfirmen
→Voraussetzung: erkennbar für Außenstehende, wer der Firmeninhaber ist und welche Art von
Unternehmen es ist (Firmenwahrheit)
Heute: Personen und Sachfirmen, Fantasiefirmen, Mischfirmen
→Voraussetzung:
*Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unter dem er verklagt oder selber
klagen kann
*Haftungsbeschränkung muss erkennbar sein→ Abkürzungen sind nicht erlaubt
*Grundsätze:
1. Firmenwahrheit
2. Firmenbeständigkeit
5. 3. Firmenausschließlichkeit
4. Firmeneinheit
5. Firmenöffentlichkeit
11. Gesellschaftsrecht: Mindeststammkapitalregeln für einige der besprochenen Gesellschaften
(Hinweis: Wenn Frage nach der Höhe des Mindeststammkapitals und es dreht sich um
Personengesellschaften…. => falsch! Nur Kapitalgesellschaften haben Mindeststammkapital)
1. Personengesellschaften sind ausgeschlossen
2. Kapitalgesellschaften haben Mindeststammkapital:
UG: 1 Euro
GmbH: 25.000 Euro
AG: 50.000 Euro
KGaA: nicht vorgeschrieben
12. Welche 3 Vertragsklauseln sind bei internationalen Verträgen auf jeden Fall zu empfehlen?
1. Mit dem Vertragspartner von Anfang an das Nationalrecht vereinbaren_
2. Gerichtsstand festlegen
3. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen
13. Mündliche Verträge (d.h. 3 Klauseln nicht vereinbart): Wonach richtet sich das geltende Recht für
solche Verträge bzw. welches ist maßgebend?
Es gilt das IPR (Internationale Privatrecht)→dies gilt für jedes Land
14. Mahnung, Verzug, Anspruchsdurchsetzungsverfahren: Welche Voraussetzungen sind einzuhalten
wenn Kündigungen ausgesprochen werden? (Hinweis: 2 Möglichkeiten: ordentlich und
außerordentlich, was muss jeweils gemacht werden?)
6. -außerordentliche Kündigung: ist die fristlose Kündigung d.h. Kündigung ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist, die aus einem wichtigen Grund erfolgt
-ordentlich Kündigung: Kündigung bei Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist
15. Unterschiede Mahnung/Vollstreckungsbescheid: Wie kann man sich gegen diese jeweiligen
Bescheide wehren?
Antragssteller (Gläubiger) –Anspruch auf Zahlung einer Geldforderung an Antraggegner (Schuldner)
1.erster Fall: Schuldner zahlt→ Angelegenheit erledigt
2.zweiter Fall: Schuldner zahlt nicht→ Antrag auf Mahnbescheid beim Amtsgericht des Antragstellers
→Erlass des Mahnbescheids beim Amtsgericht→Zustellung des Mahnbescheids an Schuldner
3. dritter Fall: Antragsgegener zahlt→Angelegenheit erledigt
4. vierter Fall: Schuldner legt Widerspruch ein→ Übergang streitige Verfahren
5. fünfter Fall: Antragsgegner zahlt nicht→Antrag auf Vollstreckungsbescheid→Zustellung des
Vollstreckungsbescheid→Einspruch von Schuldner→Übergang in das streitige Verfahren→Urteil
16. Nennen Sie 1-2 Beispiele für Vollstreckungstitel!
1.Vollstreckbare Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide und Prozessvergleiche
2.Vollstreckbare Urkunden
17. Was sind die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des Verzugs?
Voraussetzungen:
1.fälliger und durchsetzbarer Erfüllungsanspruch
2.Nichtleistung trotz Möglichkeit der Leistung
7. 3.Mahnung bzw. Entbehrlichkeit oder Verzug nach 30 Tage-Regelung
3. Vertretenmüssen der Verzögerung
Rechtsfolgen:
1. Erfüllungsanspruch auf die Leistung
2.Ersatz des Verzögerungsschadens
3.Verzugszinsen
18. Vertrieb: Welche Regeln wendet man beim Vertragshändler an?
Vertriebssystem über Vertragshändler ist gesetzlich nicht geregelt, Regelung erfolgt ähnlich dem
handelsvertreterrecht.
19. Nennen Sie den Unterschied zwischen Handlungsvertreter und Handlungsmakler! (Hinweis: Bei
Fragen nach Beispielen für Makler bloß nicht Immobilienmakler etc nennen!:))
Handelsvertreter:
1. Ständige Vertretung eines Unternehmens
2.Handel im fremden namen und für fremde rechnung
3.Handelsvertretervertrag
(Beispiel: Versicherungskaufmann)
Handelsmakler: (kein Grundstücksmakler)
1. keine ständige Vertretung eines Unternehmens
2.kein handelsvertretervertrag
3. steht unpateiisch beiden Parteien eines Geschäfts zur verfügung
(Beispiel: Vesicherungsmakler, wertpapiermakler)
8. 19.1. Betriebsrechtsvertrag?
-Kommissionär: drei Rechtsverhältnisse
1.Kommissionsvertrag zw. Kommittent und Kommissionär
2. Ausführungsgeschäft zw. Kommissionär und Kunde
3. Abwicklungsgeschäft zw. Kommissionär und Kommittent
Kommissionsverträge: Wertpapiergeschäfte, Warenexport und Warenimport, Kunsthandel
Handelsvertreter: drei Rechtsverhältnisse
1.Handelsvertretervertrag im Innenverhältnis zw. Unternehmer und Handelsvertreter
2.Geschäftsbesorgungsvertrag im Außenverhältnis zw. Handelsvertreter und Kunde
3.Unternehmer und Kunde im Außenverhältnis (Zahlung)
Vermittelte Verträge:Kaufvertrag, Versicherungsvertrag und Reisevertrag
Vertragshändler:
Vertriebssystem über Vertragshändler ist gesetzlich nicht geregelt, Regelung erfolgt ähnlich dem
handelsvertreterrecht
20. Was ist eine stille Gesellschaft? (Hinweis: Woran erkennt man eine stille Gesellschaft im
-Gar nicht, da sie nur im Innenverhältnis auftritt!
21. Was hat ein Einzelhändler im Hinblick auf Sonderveranstaltungen, Räumungsverkäufe etc zu
beachten?
- das Irreführungsverbot muss beachtet werden
- Unsachliche Einflussnahme ist untersagt
- Sonderverkäufe unterliegen dem Gebot der Transparenz
- Lockvogelwerbung ist verboten
9. - kein unlautere Wettbewerbe betreiben
- Überwachung durch Gesetze z.B Patent
- keine Werbung ohne Erlaubnis
22. Für welche Berufszweige steht eine Partnerschaftsgesellschaft? Wer kann eine
Partnerschaftsgesellschaft gründen?
Wer:
Gesellschaft in der sich angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer berufe zusammenschließen
→übt kein Handelsgewerbe aus
freie Berufe: Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt
Welche: Arzt, Rechtsanwalt, Hebamme
23. AG: Wer ist für die Einberufung der Hauptversammlung zuständig? Wer überwacht den
Vorstand? (Struktur kennen)
Vorstand beruft Hauptversammlung.
Aufsichtsrat überwacht Vorstand.
Den Vorstand, dem die Geschäftsführung obliegt; den Aufsichtsrat, der den Vorstand vor allem im
Interesse der Aktionäre kontrolliert und berät, sowie die Hauptversammlung der Aktionäre.
24. Was ist der Unterschied zwischen einer KG und einer GmbH & Co KG?
Bei einer GmbH und Co KG ist der Komplementär eine GmbH, d.h. es gibt keinen Komplementär, der
persönlich unbegrenzt haftet
25. Wo und in wie weit ist die Unternehmergesellschaft (UG) geregelt?
UG wird bei Notar im Handelsregister eingetragen
Stammkapital ist 1 Euro, ab 25ooo Euro kann es GmbH werden.