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MiFID II und die Folgen
für das Wertpapiergeschäft
Pressegespräch des Bankenverbandes
in Frankfurt am Main
18. Oktober 2017
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Was bedeutet MiFID II für das
Wertpapiergeschäft?
Ziel
Europaweit einheitliche Maßstäbe für das Wertpapiergeschäft,
Ausgangspunkt Finanzkrise –
Sinnvoll, ABER…
Für die Kunden
 Banken sind verpflichtet, ihre Kunden bis Jahresende zu
informieren
 Teilweise Kundeninformationen mit bis zu 80 Seiten Umfang
 Verpflichtende Telefonaufzeichnung, ob Kunde will oder nicht
 Geeignetheitserklärung ersetzt Beratungsprotokoll
Für die Banken
 Informationsaufwand ist für die Banken gewaltig
 Einmalige Umstellungskosten für dt. Banken von
1 Milliarde Euro, zusätzlich laufende Kosten
 20.000 Seiten an Rechtstexten und Materialien
 Gesamtüberblick muss da verloren gehen
2
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
MiFID II - Stand Gesetzgebungsverfahren
 Welche EU-Rechtsakte liegen zugrunde?
 Wie sieht die nationale Umsetzung in Deutschland aus?
3
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
EU-Rechtsakte
Level 1
• MiFID II/MiFIR verabschiedet 2014
• Anwendbarkeit verschoben auf 03.01.2018
Level 2
• Delegierte Rechtsakte
 2 delegierte Verordnungen
 1 delegierte Richtlinie
• Technische Standards
 33 RTS (regulatory technical standards)
 3 ITS (implementing technical standards)
Level 3
Fortlaufende Veröffentlichungen, z.B.
• ESMA Leitlinien zu komplexen Schuldtiteln und strukturierten
Einlagen
• ESMA Leitlinien zu Kenntnissen und Erfahrungen
• ESMA Leitlinien Product Governance
• ESMA Leitlinien zur Geeignetheitsprüfung
• ESMA/EBA Leitlinien zur Eignung von Geschäftsleitern
• Q&A zu Anlegerschutzthemen unter MiFID II/MiFIR
• Q&A zu MiFID II/MiFIR Marktinfrastrukturthemen
• und weitere.
4
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Nationale Umsetzung
 Verabschiedung durch Bundestag am 30.03.2017
 Aber: Nachgelagerte Rechtsverordnungen stehen Mitte
Oktober teilweise immer noch aus (u.a. WpDVerOV, WpDPV,
MitAnzV)
 Weitestgehende 1:1 Umsetzung in DE
 Aber: Beibehaltung bestehender dt. Sondervorschriften (z.B.
Mitarbeiter-/Beschwerderegister, Honoraranlageberatung, PIB)
 Folge und Problem: EU-weit im Detail weiterhin
unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen
5
Zweites FinanzmarktnovellierungsG
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
MiFID II – Beispiele, was kommt
 Gesprächsdokumentation / Telefonaufzeichnung
 Product Governance / Zielmarkt
 Ex-Ante-Kosteninformation
 Behandlung von Zuwendungen / Provisionen
 Bestandsreporting
6
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Gesprächsdokumentation/Telefonaufzeichnung
Ziel: Umfassende Dokumentation von Kunde/Bank-Gesprächen
 Filialgespräch:
 Anfertigung einer Gesprächsnotiz
 In der Beratung zusätzlich Geeignetheitserklärung (ähnlich
Beratungsprotokoll)
 Telefonisches Gespräch:
 Aufzeichnung des Gesprächs auf Band
 Aufzuzeichnen ist jedes Gespräch, das zu einer Wertpapierorder
führen könnte (weiter Anwendungsbereich)
 Kollision mit Datenschutz muss aufgelöst werden
 Aufbewahrung: 5 Jahre (auf Verlangen der BaFin: 7 Jahre)
 Jederzeitige Wiederauffindbarkeit erforderlich
 Und wenn Beratung zusätzlich auch hier Geeignetheitserklärung
7
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Kunden n
Daten
5
Daten
4
Daten
3
Daten
2
Daten
8
Konzepteur1Konzepteur2KonzepteurN…
1
Daten
BANK(Vertriebsstelle)
Umsetzung Zielmarkt
& Prüfung
Vertriebsstrategie
Bank
….
Kommunikation
Zielmarkt &
Vertriebsstrategie
X….
Zielmarktabgleich
…
Angemessenheits-
&
Geeignetheitsprüfung
BankBankBankBankBank
45312
Product Governance als ein der Prüfung von Angemessenheit und Geeignetheit
vorgelagerter Teil eines komplexen institutsspezifischen Gesamtprozesses
Product Governance / Zielmarkt
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Wie sieht sowas aus?
Beispiel Ex-ante-Kosteninformation (Fondskauf)
Anlagebetrag EUR 10.000
Geschäftsart Kommissionshandel Kauf
Haltedauer 5 Jahre
Geschäftsdetails
ISIN DE0001234567 Menge 30,00 Stk
Handelsplatz KVG Kurs 333,33 EUR / vom xx.yy.zzzz hh:mm
Kostenaufstellung der
Dienstleistungskosten in % in EUR Beschreibung
Einstiegskosten
Provision 0,xx% xx,yy
Ausgabeaufschlag 0,yy% 0,00 NAV xxx,yy
Ausstiegskosten
Provision 0,xx% xx,yy
Rücknahmeabschlag 0,00% 0,00 NAV xxx,yy
Laufende Kosten
Depotgebühren p.a. 0,xx% xx,yy Die Depotgebühr bezieht sich nur auf eine
fiktive Position. In der Realität können die
Depotgebühren auf Basis des gesamten
Depotbestands deutlich abweichen.
Zuwendungen
Bestandsprovisionsservice p.a. 0,xx% xx,yy
Einbehaltene Bestandsprovisionen laut
Vertragsvereinbarung
Gesamtkosten auf Basis der
Haltedauer von 5 Jahren in %
in
EUR
Wertpapierdienstleistung x,yy% xxx,yy
direkte Kosten an die Bank x,yy% xxx,yy
zusätzlich erhaltene
Zuwendungen x,yy% xxx,yy
Kosten an Dritte 0,00% 0,00
Produktkosten x,yy% xxx,yy
davon gezahlte
Zuwendungen z,yy% zzz,yy
Einstiegskosten 0,00% 0,00
Ausstiegskosten 0,00% 0,00
Laufende Kosten Gesamt x,yy% xxx,yy
p.a. x,yy% xxx,yy
Gesamt x,yy% xxx,yy
Kumulative Auswirkung der Kosten auf die Rendite
Ohne Kosten wäre die Rendite
im ersten Jahr um EUR xxx,yy
höher,
in den folgenden Jahren jeweils um EUR xxx,yy
höher.
Bei Veräußerung des Finanzinstruments sinkt die Rendite für
das entsprechende Jahr um weitere EUR yy,xx.
9
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Behandlung von Zuwendungen (Provisionen)
10
 Problem: Zuwendungen können Interessenkonflikte
verursachen
 Daher Regel: Provisionen sind unzulässig
 Ausnahmen:
 Zuwendung dient dazu Qualität der Dienstleistung für Kunden zu
verbessern UND
 beeinträchtigt nicht die Pflicht, im bestmöglichen Kundeninteresse
zu handeln UND
 wird dem Kunden gegenüber offengelegt.
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Zuwendungen (Provisionen)
1. Beispiel
 Anlageberatung
 auf Basis breiter Produktpalette
 mit Zugang zu Produkten
unabhängiger Emittenten
2. Beispiel
 Anlageberatung
 entw. Angebot jährl. Depotüber-
prüfung auf Eignung
 oder andere fortl. Dienstleistung mit
Wert für Kunden (z.B. „optimale
Vermögensstrukturierung“)
3. Beispiel
 Günstiger Zugang zu breiter
Produktpalette inkl. Produkten
unabhängiger Emittenten und
 entw. Bereitstellung von Hilfsmitteln
mit Mehrwert
 oder periodische Berichte über
Wertentwicklung und Kosten
4. Beispiel (neu)
 Verbesserter Zugang zur
Anlageberatung z.B. durch
„weitverzweigtes Filialberaternetz-
werk“ mit Vor-Ort-Verfügbarkeit
qualifizierter Berater auch in länd-
lichen Regionen
11
Was heißt Qualitätsverbesserung?
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Bestandsreporting
Anforderung
• Grundsätzlich müssen alle Kunden mind. jedes Quartal
(bislang 1x pro Jahr) eine Aufstellung ihrer
Finanzinstrumente und Gelder erhalten.
• Bei 28 Millionen Depots in DE = 112 Millionen Briefe pro
Jahr (nur wenige Kunden bekommen elektronisch Post)
Reportinhalt
• Angaben zu „gehaltenen“ Finanzinstrumenten und
Geldern
• Marktwert bzw. Schätzwert der Bestände
• Hinweis auf den Schutz der Kundenassets nach MiFID II
• ggf. Hinweis auf „Wertpapierfinanzierungsgeschäfte“
sowie „Sicherheitenvereinbarungen“
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MiFID II – die negativen Folgen für Banken und Kunden

  • 1. MiFID II und die Folgen für das Wertpapiergeschäft Pressegespräch des Bankenverbandes in Frankfurt am Main 18. Oktober 2017
  • 2. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Was bedeutet MiFID II für das Wertpapiergeschäft? Ziel Europaweit einheitliche Maßstäbe für das Wertpapiergeschäft, Ausgangspunkt Finanzkrise – Sinnvoll, ABER… Für die Kunden  Banken sind verpflichtet, ihre Kunden bis Jahresende zu informieren  Teilweise Kundeninformationen mit bis zu 80 Seiten Umfang  Verpflichtende Telefonaufzeichnung, ob Kunde will oder nicht  Geeignetheitserklärung ersetzt Beratungsprotokoll Für die Banken  Informationsaufwand ist für die Banken gewaltig  Einmalige Umstellungskosten für dt. Banken von 1 Milliarde Euro, zusätzlich laufende Kosten  20.000 Seiten an Rechtstexten und Materialien  Gesamtüberblick muss da verloren gehen 2
  • 3. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. MiFID II - Stand Gesetzgebungsverfahren  Welche EU-Rechtsakte liegen zugrunde?  Wie sieht die nationale Umsetzung in Deutschland aus? 3
  • 4. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. EU-Rechtsakte Level 1 • MiFID II/MiFIR verabschiedet 2014 • Anwendbarkeit verschoben auf 03.01.2018 Level 2 • Delegierte Rechtsakte  2 delegierte Verordnungen  1 delegierte Richtlinie • Technische Standards  33 RTS (regulatory technical standards)  3 ITS (implementing technical standards) Level 3 Fortlaufende Veröffentlichungen, z.B. • ESMA Leitlinien zu komplexen Schuldtiteln und strukturierten Einlagen • ESMA Leitlinien zu Kenntnissen und Erfahrungen • ESMA Leitlinien Product Governance • ESMA Leitlinien zur Geeignetheitsprüfung • ESMA/EBA Leitlinien zur Eignung von Geschäftsleitern • Q&A zu Anlegerschutzthemen unter MiFID II/MiFIR • Q&A zu MiFID II/MiFIR Marktinfrastrukturthemen • und weitere. 4
  • 5. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Nationale Umsetzung  Verabschiedung durch Bundestag am 30.03.2017  Aber: Nachgelagerte Rechtsverordnungen stehen Mitte Oktober teilweise immer noch aus (u.a. WpDVerOV, WpDPV, MitAnzV)  Weitestgehende 1:1 Umsetzung in DE  Aber: Beibehaltung bestehender dt. Sondervorschriften (z.B. Mitarbeiter-/Beschwerderegister, Honoraranlageberatung, PIB)  Folge und Problem: EU-weit im Detail weiterhin unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen 5 Zweites FinanzmarktnovellierungsG
  • 6. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. MiFID II – Beispiele, was kommt  Gesprächsdokumentation / Telefonaufzeichnung  Product Governance / Zielmarkt  Ex-Ante-Kosteninformation  Behandlung von Zuwendungen / Provisionen  Bestandsreporting 6
  • 7. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Gesprächsdokumentation/Telefonaufzeichnung Ziel: Umfassende Dokumentation von Kunde/Bank-Gesprächen  Filialgespräch:  Anfertigung einer Gesprächsnotiz  In der Beratung zusätzlich Geeignetheitserklärung (ähnlich Beratungsprotokoll)  Telefonisches Gespräch:  Aufzeichnung des Gesprächs auf Band  Aufzuzeichnen ist jedes Gespräch, das zu einer Wertpapierorder führen könnte (weiter Anwendungsbereich)  Kollision mit Datenschutz muss aufgelöst werden  Aufbewahrung: 5 Jahre (auf Verlangen der BaFin: 7 Jahre)  Jederzeitige Wiederauffindbarkeit erforderlich  Und wenn Beratung zusätzlich auch hier Geeignetheitserklärung 7
  • 8. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Kunden n Daten 5 Daten 4 Daten 3 Daten 2 Daten 8 Konzepteur1Konzepteur2KonzepteurN… 1 Daten BANK(Vertriebsstelle) Umsetzung Zielmarkt & Prüfung Vertriebsstrategie Bank …. Kommunikation Zielmarkt & Vertriebsstrategie X…. Zielmarktabgleich … Angemessenheits- & Geeignetheitsprüfung BankBankBankBankBank 45312 Product Governance als ein der Prüfung von Angemessenheit und Geeignetheit vorgelagerter Teil eines komplexen institutsspezifischen Gesamtprozesses Product Governance / Zielmarkt
  • 9. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Wie sieht sowas aus? Beispiel Ex-ante-Kosteninformation (Fondskauf) Anlagebetrag EUR 10.000 Geschäftsart Kommissionshandel Kauf Haltedauer 5 Jahre Geschäftsdetails ISIN DE0001234567 Menge 30,00 Stk Handelsplatz KVG Kurs 333,33 EUR / vom xx.yy.zzzz hh:mm Kostenaufstellung der Dienstleistungskosten in % in EUR Beschreibung Einstiegskosten Provision 0,xx% xx,yy Ausgabeaufschlag 0,yy% 0,00 NAV xxx,yy Ausstiegskosten Provision 0,xx% xx,yy Rücknahmeabschlag 0,00% 0,00 NAV xxx,yy Laufende Kosten Depotgebühren p.a. 0,xx% xx,yy Die Depotgebühr bezieht sich nur auf eine fiktive Position. In der Realität können die Depotgebühren auf Basis des gesamten Depotbestands deutlich abweichen. Zuwendungen Bestandsprovisionsservice p.a. 0,xx% xx,yy Einbehaltene Bestandsprovisionen laut Vertragsvereinbarung Gesamtkosten auf Basis der Haltedauer von 5 Jahren in % in EUR Wertpapierdienstleistung x,yy% xxx,yy direkte Kosten an die Bank x,yy% xxx,yy zusätzlich erhaltene Zuwendungen x,yy% xxx,yy Kosten an Dritte 0,00% 0,00 Produktkosten x,yy% xxx,yy davon gezahlte Zuwendungen z,yy% zzz,yy Einstiegskosten 0,00% 0,00 Ausstiegskosten 0,00% 0,00 Laufende Kosten Gesamt x,yy% xxx,yy p.a. x,yy% xxx,yy Gesamt x,yy% xxx,yy Kumulative Auswirkung der Kosten auf die Rendite Ohne Kosten wäre die Rendite im ersten Jahr um EUR xxx,yy höher, in den folgenden Jahren jeweils um EUR xxx,yy höher. Bei Veräußerung des Finanzinstruments sinkt die Rendite für das entsprechende Jahr um weitere EUR yy,xx. 9
  • 10. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Behandlung von Zuwendungen (Provisionen) 10  Problem: Zuwendungen können Interessenkonflikte verursachen  Daher Regel: Provisionen sind unzulässig  Ausnahmen:  Zuwendung dient dazu Qualität der Dienstleistung für Kunden zu verbessern UND  beeinträchtigt nicht die Pflicht, im bestmöglichen Kundeninteresse zu handeln UND  wird dem Kunden gegenüber offengelegt.
  • 11. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Zuwendungen (Provisionen) 1. Beispiel  Anlageberatung  auf Basis breiter Produktpalette  mit Zugang zu Produkten unabhängiger Emittenten 2. Beispiel  Anlageberatung  entw. Angebot jährl. Depotüber- prüfung auf Eignung  oder andere fortl. Dienstleistung mit Wert für Kunden (z.B. „optimale Vermögensstrukturierung“) 3. Beispiel  Günstiger Zugang zu breiter Produktpalette inkl. Produkten unabhängiger Emittenten und  entw. Bereitstellung von Hilfsmitteln mit Mehrwert  oder periodische Berichte über Wertentwicklung und Kosten 4. Beispiel (neu)  Verbesserter Zugang zur Anlageberatung z.B. durch „weitverzweigtes Filialberaternetz- werk“ mit Vor-Ort-Verfügbarkeit qualifizierter Berater auch in länd- lichen Regionen 11 Was heißt Qualitätsverbesserung?
  • 12. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Bestandsreporting Anforderung • Grundsätzlich müssen alle Kunden mind. jedes Quartal (bislang 1x pro Jahr) eine Aufstellung ihrer Finanzinstrumente und Gelder erhalten. • Bei 28 Millionen Depots in DE = 112 Millionen Briefe pro Jahr (nur wenige Kunden bekommen elektronisch Post) Reportinhalt • Angaben zu „gehaltenen“ Finanzinstrumenten und Geldern • Marktwert bzw. Schätzwert der Bestände • Hinweis auf den Schutz der Kundenassets nach MiFID II • ggf. Hinweis auf „Wertpapierfinanzierungsgeschäfte“ sowie „Sicherheitenvereinbarungen“ Form „dauerhafter Datenträger“ = in der Regel schriftlich Verzichts- möglichkeit Nein 12

Notas do Editor

  1. Insges