Die Bundesregierung will diagnosebasierte Versorgungsverträge zwischen Ärzten und Krankenkassen untersagen. Der AOK-Bundesverband spricht sich gegen diese Regelung im Kabinettsbeschluss zum GKV-Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) vom 9. Oktober 2019 aus. Dieses Verbot verkenne den Wert differenzierter Diagnosen und eine sachgerechte Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten.