Brandschutznachweise von Bauteilen - Heißbemessung
Beherbergungsstaetten hhpberlin
1. Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel Brandschutztechnische Betrachtung von Hotels nach Muster-Beherbergungsstätten-Verordnung Dipl.-Ing. Dirk Kohmann Niederlassungsleiter Frankfurt a.M. hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH
2. Inhalt 0. hhpberlin – Das Unternehmen Allgemeines Risikobetrachtung Beherbergungsstätten-Verordnung Bauliche Lösungen von Problemstellungen Besonderes Fallbeispiele
3.
4. vom ersten Konzept bis zur schlüsselfertigen Übergabe,
41. A.1 Bauordnungsrechtliche Einstufung Sonderbau nach § 2 (4) Nr. 8 /MBO/ bei mehr als 12 Betten Somit: Bauordnung und Sonderbau-Verordnung ist zu beachten Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungs-stättenverordnung – MBeVO) vom Dezember 2000
43. A.3 Muster-Gaststättenbau-Verordnung Abgestufte Regelungen für: Gasträume ≤ 400 Personen Gasträume > 400 Personen Gastbetten ≤ 60 Personen Gastbetten > 60 Personen Vermischung von Versammlungsstätten-Verordnung und Gaststättenbau-Verordnung
45. B.1 Risikobetrachtung Anforderungen an den Brandschutz nach § 14 /MBO/ Entstehung eines Brandes vorbeugen Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen Wirksame Löschmaßnahmen ermöglichen Gebäude müssen derart angeordnet, errichtet, geändert und instand gehalten werden
46. B.2 Risiko – Brandentstehung durch unsachgemäß gelöschte Zündquellen (rauchen) technische Geräte Risiko: vergleichbar bis geringer als in Wohnungen
47. B.3 Risiko - Brandausbreitung leicht entflammbare Stoffe (Dekorationen) Kapselung der Zimmer in F 30 Risiko: vergleichbar bis geringer als in Wohnungen
48. B.4 Risiko - Personenrettung Reaktionsgeschwindigkeit bei Alarmierung Verständigung (Fremdsprachen) Reaktionsvermögen (Nachtstunden) Mobilität von Personen mangelnde Ortskenntnis Gefahr einer Panik im Alarmierungsfall keine höhere Personendichte als in Bürobereichen Risiko: höher als bei Wohnungsnutzung
50. C.1 Geltungsbereich Beherbergungsstätten (Hotels, Hostels, Herbergen) Mehr als 12 Betten für Gäste Abgestufte Regelungen für: Gastbetten ≤ 60 Gastbetten, bzw. ≤ 30 Betten je Geschoss Gastbetten > 60 Personen, bzw. > 30 Betten je Geschoss Restaurantbereiche werden nach Bauordnung, bzw. ab 200 Personen nach /MVStättV/ betrachtet
51. C.2 Begriffe Beherbergungsstätten sind: Gebäude oder Teile von Gebäuden, die ganz oder teilweise der Beherbergung von Gästen dienen. dies gilt nicht für Ferienwohnungen
52. C.2 Begriffe Beherbergungsräume: dienen dem Wohnen und Schlafen Suite: eine Folge unmittelbar zusammenhängender Beherbergungsräume
53. C.2 Begriffe Gasträume: Aufenthalt von Gästen, jedoch nicht zum Wohnen und Schlafen Speise- und Tagungsräume
54. C.3 Rettungswege mindestens 2 voneinander unabhängige Rettungswege innerhalb eines Geschosses über einen gemeinsamen notwendigen Flur zulässig 1. Rettungsweg: notwendige Treppe 2. Rettungsweg: notwendige Treppe oder Außentreppe Sonderfall ≤ 60 Gastbetten
55. C.3 Sonderfall ≤ 60 Gastbetten Voraussetzungen: ≤ 60 Gastbetten insgesamt ≤ 30 Gastbetten in einem Geschoss eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle des Beherbergungsraumes muss erreichbar sein dann: genügen als 2. Rettungsweg die Geräte der Feuerwehr
57. C.3 Kennzeichnung der Rettungswege Abzweigungen notwendiger Flure Zugänge zu notwendigen Treppenräumen Ausgänge ins Freie Sicherheitszeichen müssenbeleuchtet sein
58. C.4 Bauliche Anforderungen feuerbeständig müssen sein tragende Wände Stützen Decken hiervon ausgenommen sind: oberste Geschosse von Dachräumen ohne Beherbergungsräume feuerhemmende Ausbildungen der o. g. Bauteile genügen bei: Gebäuden mit nicht mehr als 2 oberirdischen Gebäuden (GK 3) in obersten Geschossen von Dachräumen mit Beherbergungsräumen
60. C.5 Trennwände sind erforderlich zwischen Räumen einer Beherbergungsstätte und Räumen, die nicht dazu gehören sind erforderlich zwischen Beherbergungsräumen und Gasträumen, Küchen müssen feuerbeständig sein bei tragenden Bauteilen in feuerhemmender Qualität genügen feuerhemmende Trennwände
61. C.5 Trennwände müssen zwischen Beherbergungsräumen feuerhemmend sein müssen zwischen Beherbergungsräumen und sonstigen Räumen feuerhemmend sein
62. C.5 Öffnungen in Trennwänden Öffnungen sind unzulässig zwischen Beherbergungsräumen und Gasträumen/Küchen Beherbergungsräumen Beherbergungsräumen und sonstigen Räumen Öffnungen müssen feuerhemmende und rauchdichte Abschlüsse haben zwischen den Räumen einer Beherbergungsstätte und Räumen, die nicht zur Beherbergungsstätte gehören (T 30-RS)
63. C.6 Notwendige Flure folgende Elemente müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (A) bestehen: Bekleidungen Unterdecken Dämmstoffe Bodenbeläge müssen mindestens schwerentflammbar sein (B1)
65. C.6 Notwendige Flure Stichflure dürfen nicht länger als 15 m sein maßgeblich: Tür Beherbergungsraum zu notwendiger Treppenraum oder Ausgang ins Freie Stufen in notwendigen Fluren: beleuchtet
66. C.7 Türen Feuerhemmende und rauchdichte Abschlüsse (T 30-RS) von notwendigen Treppenräumen zu anderen Räumen als notwendigen Fluren von notwendigen Fluren in Kellergeschossen zu Räumen, die von Gästen nicht benutzt werden Rauchdichte Abschlüsse (RS) von notwendigen Treppenräumen zu notwendigen Fluren von notwendigen Fluren zu Beherbergungsräumen von notwendigen Fluren zu Gasträumen (wenn im selben Rauchabschnitt Öffnungen zu Beherbergungsräumen liegen)
67. C.8 Sicherheitsbeleuchtung erforderlich in: notwendigen Fluren notwendigen Treppenräumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen, für Stufen in notwendigen Fluren
70. C.9 Alarmierungseinrichtungen Brandmeldeanlage für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten mit Automatischen Rauchmeldern in den notwendigen Fluren Nichtautomatischen Meldern Vermeidung von Falschalarmen (TM - Technische Maßnahmen)
72. C.11 Organisatorische Maßnahmen Freihaltung von Rettungswegen Türen müssen von innen leicht zu öffnen sein Rettungswegpläne in jedem Beherbergungsraum inklusive Verhaltenshinweise in den üblichen Fremdsprachen
79. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mind. einmal jährlich
80.
81. C.13 Anpassungsverlangen Vorschriften der Verordnung ohne hohem investiven Aufwand, die dem sicheren Betrieb und der Rettung von Personen im Brandfall dienen, sollen Anwendung finden, um die Sicherheit zu erhöhen: Freihalten der Rettungswege Brandschutzordnung Feuerwehrpläne …. Vorgaben des § 11 /MBeVO/
82. C.14 Ordnungswidrigkeiten Nicht-Freihalten von Rettungswegen Versperren von Türen im Zuge von Rettungswegen Als Verantwortlicher nicht gegen das Versperren vorgeht Nicht-Anbringung von Rettungswegplänen und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall
83. D.1 Leitungsführung Horizontal: Lüftungsleitungen im Flurbereich Vertikal Sanitärleitungen Lüftungsleitungen Elektroleitungen in Schächten oder mit Schottung in Deckenebene
84. D.2 Lüftung im unbelüfteten Flur In notwendigen Fluren […] genügen […] Lüftungsleitungen aus Stahlblech, ohne Öffnungen, […]. Erleichterung nach /MLüAR/ kann nicht angewendet werden, da Hotelzimmer als brandschutztechnisch getrennte Bereiche zu bewerten sind.
87. E.1 Hochhaus Hotels in Hochhäusern Anforderungen werden im Einzelnen festgelegt MBeVO gilt nicht allein Beispiele flächendeckende Rauchmelderüberwachungvs. Überwachung der Flurbereiche Ausbildung von Elektro-Schächten (horizontale Schottung im Hochhaus in S 30 erforderlich)
88. E.2 Schacht-Variante Führung von Leitungen in Schächten Schacht in der Qualität der durchdrungenen Bauteile (bspw. F 90) 7.2.3 /MHHR/: „Installationsschächte für Elektroleitungen müssen in Höhe der Geschossdecken feuerhemmend abgeschottet werden.“
90. F.1 Fallbeispiel Geltungsbereich: mehr als 12 Gastbetten Rettungswege: Zwei voneinander unabhängige notwendige Treppenräume Über denselben notwendigen Flur geführt Beherbergungsräume und Suiten
91. F.2 Fallbeispiel Tragende Elemente: feuerbeständig Wände zwischen Beherbergungsräumen und zum Flur: feuerhemmend Stichflurlänge: < 15 m
92. F.3 Fallbeispiel RS-Türen zu Beherbergungsräumen T 30-RS-Türen zu Räumen anderer Nutzung RS-Tür zur Unterteilung in Rauchabschnitte