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Nordcapital Schiffsportfolio 5 in Schwierigkeiten: Kapitalverlust wahrscheinlich!
Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fonsanleger durch

12. November 2012 – Der im Jahr 2008/2009 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital
Schiffsportfolio 5 (Nordcapital Schiffsportfolio 5 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten.
Der Fonds hat Beteiligungen an 163 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der
weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende
Einnahmen erwartet, so das keine Ausschüttungen erfolgen können. Keine Aussagen trifft
die aktuelle Leistungsbilanz des Emissionshauses zum Wert des Portfolios. Dieser dürfte
sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise
nicht unerheblich reduziert haben.

Für die Anleger, die insgesamt ca. 31.5 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies,
dass sie Gefahr laufen, einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes zu verlieren.
Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der
Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen
werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an
Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden
Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der
Charterraten zu rechnen ist, sind Ausfälle zu befürchten.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für
betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 5 umso wichtiger, die Möglichkeit der
Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht
schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich
in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der
Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der
Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu
einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der
Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben
weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige
genannt werden:

      Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische
       Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische
       Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer
       Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen
       Umstand informiert.
      Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten
       berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im
Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische
       Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust
       führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat
       daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als
       Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
      Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an
       geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der
       Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen
       möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
      Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive
       Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und
       damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches
       Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten
       Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater
       zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und
       damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt
       zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus
       zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
      Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an
       Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten: Seit 2007 wurde in
       zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an
       Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen
       Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
      Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist
       haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese
       geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch
       wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um
       Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall.
       Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
       Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
       Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
       Schiffsfondsanleger hingewiesen.
      Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen
       (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die
       Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder
       tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher
       für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen
       regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert,
       wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank
       als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen
Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer
Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der
Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio 5?
Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche
durchzusetzen?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
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  • 1. Nordcapital Schiffsportfolio 5 in Schwierigkeiten: Kapitalverlust wahrscheinlich! Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fonsanleger durch 12. November 2012 – Der im Jahr 2008/2009 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 (Nordcapital Schiffsportfolio 5 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 163 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende Einnahmen erwartet, so das keine Ausschüttungen erfolgen können. Keine Aussagen trifft die aktuelle Leistungsbilanz des Emissionshauses zum Wert des Portfolios. Dieser dürfte sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise nicht unerheblich reduziert haben. Für die Anleger, die insgesamt ca. 31.5 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass sie Gefahr laufen, einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes zu verlieren. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der Charterraten zu rechnen ist, sind Ausfälle zu befürchten. Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 5 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:  Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.  Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im
  • 2. Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.  Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.  Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten: Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.  Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.  Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt. Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio 5? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!
  • 3. Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihr Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Alexander Meyer, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 www.nittel.co info@nittel.co Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/nordcapital-schiffsportfolio-5-in-schwierigkeiten- kapitalverlust-wahrscheinlich.html