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CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“: Ist der Schiffsfonds auf dem Weg in die
Zahlungsunfähigkeit?

Fachanwälte beraten Anleger des notleidenden CFB-Fonds


01. November 2012 – Rund 47,25 Mio. US-Dollar haben Anleger im Jahr 2007 in den
CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“ investiert. Bislang wurden die prospektierten
Ausschüttungen geleistet, der Fonds lief „voll im Plan“. Am 18. Oktober 2012 informierte die
Fondsgesellschaft mit dem Geschäftsbericht für das Jahr 2011 die Anleger darüber, dass der mit der
Prospektauflegung geschlossene Chartervertrag mit der Rudolf A. Oetker KG am 27. Oktober 2012
auslaufen würde. Statt der für die ersten fünf Jahre vereinbarten Festcharterrate von 23.000 US-
Dollar am Tag würde der Fonds nun zunächst nur noch 7.000 US-Dollar pro Tag erhalten. Ein Wert,
der weit unterhalb der ursprünglich geplanten Anschlusscharterrate in Höhe von 23.500 US-Dollar
pro Tag liegt. Einnahmen, die weit hinter den Kosten zurückbleiben.

Zugleich wurden die Anleger darüber informiert, dass die von der Fondsgesellschaft zu tragenden
Schiffsbetriebskosten wie Schiffspersonal und Schiffsunterhalt, insbesondere für Wartung, Reparatur
und Ersatzteile ca. 15 % über Plan liegen.

Letztlich erfolgte – im Geschäftsbericht – der lapidare Hinweis darauf, dass derzeit keine
Ausschüttungen geleistet werden können. Sollten die Charterraten über 2013 hinaus auf dem
derzeitigen Stand verharren, wäre im Jahr 2014 ein Sanierungsprogramm mit dem Bereederer und
der finanzierenden Bank erforderlich.


Doch was bedeutet dies konkret für den Schiffsfonds?

Betrachtet man den Geschäftsbericht etwas näher, ergibt sich, dass der Fonds – in Euro gerechnet –
im Jahr 2011 Ausgaben für Bereederung, Betriebs- und Reisekosten, Geschäftsbesorgung, Verwaltung
und sonstige Kosten in Höhe von 2.531.000 € hatte. Hinzu kommen die vertraglichen Zinsen aus der
Schiffshypothek in Höhe von 652.000 € sowie die Tilgung mit 2.138.000 Mio. €. Insgesamt belaufen
sich die Kosten somit auf 5.321.000 €/Jahr. Dies entspricht – umgerechnet in USD mit dem auch dem
Geschäftsbericht zugrunde gelegten Wechselkurs von 1,2803 USD/Euro – 6.812.400 USD. Das
bedeutet, dass das Schiff pro Tag eine Chartereinnahme in Höhe von 18.664 USD erzielen müsste,
um sowohl seine Kosten decken, als auch seinen Verpflichtungen gegenüber der finanzierenden
Bank nachkommen zu können.

Bei einer Charterrate von 7.000 USD/Tag, wie sie derzeit erzielt wird, fährt das Schiff pro Tag einen
Verlust in Höhe von 11.646 USD ein – pro Jahr sind dies 4,26 Mio. USD (3,325 Mio. €) und pro Monat
rund 277.000 €. Der im Geschäftsbericht ausgewiesene Liquiditätsbestand der Gesellschaft in Höhe
von rund 3,1 Mio. € reicht damit gerade einmal dafür aus, die laufenden Verluste für 11 Monate zu
decken. Bei diesen Überlegungen sind die noch in diesem Jahr anfallenden Kosten für den
Trockendockaufenthalt für Kontroll- und Überholungsarbeiten sowie zur Erneuerung des
Klassezertifikats, über deren Höhe sich der Geschäftsbericht ausschweigt, die aber im Prospekt mit
650.000 USD (507.700 €) veranschlagt sind, noch nicht berücksichtigt.


Wie werden sich die Chartereinnahmen des Schiffs entwickeln?

Als Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und Bankkunden
spezialisiert ist, gehört die Prognose von Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir
beziehen uns daher auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten
Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012
schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten
Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose:
Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.

Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg
der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem „allmählichen“ Anstieg zu rechnen. Daher
besteht für 2013 wohl keine Hoffnung, dass die Chartereinnahmen signifikant höher ausfallen
werden, als die derzeit erzielten 7.000 USD/Tag. Der Fonds wird also zunächst von seinen Rücklagen
zehren. Wie lange diese bei diesen Verlusten ausreichen werden, ist ungewiss.


Was passiert, wenn die Charterraten nicht steigen?

Mit den Rücklagen wird die Fondsgesellschaft eine gewisse Zeit in der Lage sein, die fortlaufenden
Verluste infolge der geringen Chartereinnahmen zu tragen. Sollte ein „Sanierungskonzept“
erforderlich werden, wären davon nicht nur, wie es im Geschäftsbericht heißt, der Bereederer und
die finanzierende Bank betroffen sondern nach unseren Erfahrungen aus anderen Fonds
insbesondere auch die Anleger, die zur Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen
(zumindest anteilig) aufgefordert werden. Im Rahmen des Möglichen liegt auch, dass die
finanzierende Bank aufgrund des mit den geringeren Chartereinnahmen einhergehenden Verfalls des
Schiffswertes – dieser orientiert sich an den Chartereinnahmen – die Gesellschaft auffordern wird,
das Darlehen teilweise zu tilgen. Auch für diese zusätzlich erforderliche Liquidität müssten dann die
Anleger sorgen. Der CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“ fährt demnach bereits jetzt in schwerer
See.


Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“ stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation
tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im
Wege des Schadenersatzes – wirtschaftlich betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die Chancen hierfür
stehen in der Regel gut, da von die Beratung durch die Bankberatern in vielerlei Hinsicht regelmäßig
fehlerhaft war und auch der Prospekt des Fonds nach unserer Prüfung nicht mangelfrei ist.


Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds
nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der
Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen
die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht
sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen
wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.



       Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des CFB Fonds Nr. 162
        MS „Gabriel Schulte“ können die Beteiligung erst zum Ende des Jahres 2025 kündigen. Vorher
        besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für
        gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem
        ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte
        Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.


       Keine Informationen drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich
        Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten
        Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten
        führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen
        müssen, ihren Kunden nicht nur die den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen
        Charterraten wässrig zu machen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das
        Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen
        nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies
        ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen,
        nicht geschehen.

       Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist
        nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Rund 22,5 % flossen in nicht
        investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich
        Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Nur 77,5 % wurden
        tatsächlich für Herstellungs- und Herstellungsnebenkosten aufgewendet. Die im
        Fondsprospekt hierzu enthaltenen Informationen sind unseres Erachtens unvollständig und
        irreführend. Darüber hinaus haben die Berater der Commerzbank diejenigen Anleger, mit
        denen wir gesprochen haben, nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.


       Bis zu 12 % Vertriebsprovisionen: Nach den Prospektangaben wurden für den Vertrieb des
        Fonds bis zu 12 % des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals verwendet. Auch die
        Commerzbank hat für den Vertrieb der Fondsanteile Provisionen erhalten, dies aber
        gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen hat, nicht offengelegt. In
        einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank vortragen, ihr sei
        noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese
        Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären.


       Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass
        ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde.
        Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
        Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
        völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an
        geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.



Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“ gezeichnet? Möchten
Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?


Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. Katja Lembach, Rechtsanwältin



Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

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Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
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Leipzig:
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Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01


www.nittel.co
info@nittel.co



http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-nr.-162-ms-gabriel-schulte-ist-der-schiffsfonds-auf-
dem-weg-in-die-zahlungsunfaehigkeit.html

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CFB Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte: Ist der Schiffsfonds auf dem Weg in die Zahlungsunfähigkeit?

  • 1. CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“: Ist der Schiffsfonds auf dem Weg in die Zahlungsunfähigkeit? Fachanwälte beraten Anleger des notleidenden CFB-Fonds 01. November 2012 – Rund 47,25 Mio. US-Dollar haben Anleger im Jahr 2007 in den CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“ investiert. Bislang wurden die prospektierten Ausschüttungen geleistet, der Fonds lief „voll im Plan“. Am 18. Oktober 2012 informierte die Fondsgesellschaft mit dem Geschäftsbericht für das Jahr 2011 die Anleger darüber, dass der mit der Prospektauflegung geschlossene Chartervertrag mit der Rudolf A. Oetker KG am 27. Oktober 2012 auslaufen würde. Statt der für die ersten fünf Jahre vereinbarten Festcharterrate von 23.000 US- Dollar am Tag würde der Fonds nun zunächst nur noch 7.000 US-Dollar pro Tag erhalten. Ein Wert, der weit unterhalb der ursprünglich geplanten Anschlusscharterrate in Höhe von 23.500 US-Dollar pro Tag liegt. Einnahmen, die weit hinter den Kosten zurückbleiben. Zugleich wurden die Anleger darüber informiert, dass die von der Fondsgesellschaft zu tragenden Schiffsbetriebskosten wie Schiffspersonal und Schiffsunterhalt, insbesondere für Wartung, Reparatur und Ersatzteile ca. 15 % über Plan liegen. Letztlich erfolgte – im Geschäftsbericht – der lapidare Hinweis darauf, dass derzeit keine Ausschüttungen geleistet werden können. Sollten die Charterraten über 2013 hinaus auf dem derzeitigen Stand verharren, wäre im Jahr 2014 ein Sanierungsprogramm mit dem Bereederer und der finanzierenden Bank erforderlich. Doch was bedeutet dies konkret für den Schiffsfonds? Betrachtet man den Geschäftsbericht etwas näher, ergibt sich, dass der Fonds – in Euro gerechnet – im Jahr 2011 Ausgaben für Bereederung, Betriebs- und Reisekosten, Geschäftsbesorgung, Verwaltung und sonstige Kosten in Höhe von 2.531.000 € hatte. Hinzu kommen die vertraglichen Zinsen aus der Schiffshypothek in Höhe von 652.000 € sowie die Tilgung mit 2.138.000 Mio. €. Insgesamt belaufen sich die Kosten somit auf 5.321.000 €/Jahr. Dies entspricht – umgerechnet in USD mit dem auch dem Geschäftsbericht zugrunde gelegten Wechselkurs von 1,2803 USD/Euro – 6.812.400 USD. Das bedeutet, dass das Schiff pro Tag eine Chartereinnahme in Höhe von 18.664 USD erzielen müsste, um sowohl seine Kosten decken, als auch seinen Verpflichtungen gegenüber der finanzierenden Bank nachkommen zu können. Bei einer Charterrate von 7.000 USD/Tag, wie sie derzeit erzielt wird, fährt das Schiff pro Tag einen Verlust in Höhe von 11.646 USD ein – pro Jahr sind dies 4,26 Mio. USD (3,325 Mio. €) und pro Monat rund 277.000 €. Der im Geschäftsbericht ausgewiesene Liquiditätsbestand der Gesellschaft in Höhe von rund 3,1 Mio. € reicht damit gerade einmal dafür aus, die laufenden Verluste für 11 Monate zu decken. Bei diesen Überlegungen sind die noch in diesem Jahr anfallenden Kosten für den Trockendockaufenthalt für Kontroll- und Überholungsarbeiten sowie zur Erneuerung des
  • 2. Klassezertifikats, über deren Höhe sich der Geschäftsbericht ausschweigt, die aber im Prospekt mit 650.000 USD (507.700 €) veranschlagt sind, noch nicht berücksichtigt. Wie werden sich die Chartereinnahmen des Schiffs entwickeln? Als Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und Bankkunden spezialisiert ist, gehört die Prognose von Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir beziehen uns daher auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau. Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem „allmählichen“ Anstieg zu rechnen. Daher besteht für 2013 wohl keine Hoffnung, dass die Chartereinnahmen signifikant höher ausfallen werden, als die derzeit erzielten 7.000 USD/Tag. Der Fonds wird also zunächst von seinen Rücklagen zehren. Wie lange diese bei diesen Verlusten ausreichen werden, ist ungewiss. Was passiert, wenn die Charterraten nicht steigen? Mit den Rücklagen wird die Fondsgesellschaft eine gewisse Zeit in der Lage sein, die fortlaufenden Verluste infolge der geringen Chartereinnahmen zu tragen. Sollte ein „Sanierungskonzept“ erforderlich werden, wären davon nicht nur, wie es im Geschäftsbericht heißt, der Bereederer und die finanzierende Bank betroffen sondern nach unseren Erfahrungen aus anderen Fonds insbesondere auch die Anleger, die zur Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen (zumindest anteilig) aufgefordert werden. Im Rahmen des Möglichen liegt auch, dass die finanzierende Bank aufgrund des mit den geringeren Chartereinnahmen einhergehenden Verfalls des Schiffswertes – dieser orientiert sich an den Chartereinnahmen – die Gesellschaft auffordern wird, das Darlehen teilweise zu tilgen. Auch für diese zusätzlich erforderliche Liquidität müssten dann die Anleger sorgen. Der CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“ fährt demnach bereits jetzt in schwerer See. Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Anleger des CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“ stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes – wirtschaftlich betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da von die Beratung durch die Bankberatern in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war und auch der Prospekt des Fonds nach unserer Prüfung nicht mangelfrei ist. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht
  • 3. sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“ können die Beteiligung erst zum Ende des Jahres 2025 kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.  Keine Informationen drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht nur die den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.  Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Rund 22,5 % flossen in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Nur 77,5 % wurden tatsächlich für Herstellungs- und Herstellungsnebenkosten aufgewendet. Die im Fondsprospekt hierzu enthaltenen Informationen sind unseres Erachtens unvollständig und irreführend. Darüber hinaus haben die Berater der Commerzbank diejenigen Anleger, mit denen wir gesprochen haben, nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.  Bis zu 12 % Vertriebsprovisionen: Nach den Prospektangaben wurden für den Vertrieb des Fonds bis zu 12 % des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals verwendet. Auch die Commerzbank hat für den Vertrieb der Fondsanteile Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen hat, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären.  Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • 4. Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds Nr. 162 MS „Gabriel Schulte“ gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Katja Lembach, Rechtsanwältin Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 www.nittel.co info@nittel.co http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-nr.-162-ms-gabriel-schulte-ist-der-schiffsfonds-auf- dem-weg-in-die-zahlungsunfaehigkeit.html