SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 3
Downloaden Sie, um offline zu lesen
Lombardium Hamburg KG: Erste Erkenntnisse über verbotswidrige
Geschäfte liegen vor – Warnung vor Interessenvereinigungen
Nach der Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über bestimmte Geschäfte der
Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG vom 07.12.2015 liegen Röhlke
Rechtsanwälte nunmehr erste weitergehende Informationen über Art
und Umfang der untersagten Geschäfte vor. Zugleich warnen die
bundesweit tätigen Rechtsanwälte vor Anlegerschutzvereinigungen, die
vornehmlich unter Mithilfe ausgerechnet der Vermittlerseite oder
Mitarbeitern der inzwischen insolventen Emissionsgesellschaft Fidentum
GmbH gegründet wurden.
Lombardium Hamburg KG Geschäftsfeld: Beleihung von
Inhaberschuldbriefen und Inhaberaktien – waren Grund zur
Untersagung des Kreditgeschäftes
„Anders als an manchen Stellen im Internet zu lesen ist, hat die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Geschäft
nicht etwa deswegen untersagt, weil es sich um ein Einlagengeschäft
gehandelt haben soll und hierfür keine Erlaubnis vorgelegen hat.
Vielmehr hat die BaFin das Kreditgeschäft untersagt, weil
Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen wurden. Nach der
Darstellung im Geschäftsbericht der Ersten Oderfelder Beteiligungs
GmbH & Co. KG für die Jahre 2012 und 2013 belief sich das Geschäft der
Lombardium GmbH & Co. KG bei der Beleihung von
Inhabergrundschuldbriefen auf ein Volumen von immerhin 23 Mio. Euro
in 2013. Diese Beleihung der Inhabergrundschuldbriefe beschäftigt die
Justiz in Hamburg bereits seit 2012. Hier liegen landgerichtliche Urteile
vor, nach welchen die angebliche Verpfändung der
Inhabergrundschuldbriefe tatsächlich eine Eigentumsübertragung an
den Papieren beinhaltete, die zur Voraussetzung für eine
Darlehensgewährung gemacht wurden“, meint Rechtsanwalt Röhlke.
„Mit diesem Geschäftsmodell aber kann die Lombardium Hamburg
GmbH & Co. KG gegen das Kreditwesengesetz verstoßen haben, weil die
sogenannte Bereichsausnahme für die hergebrachten Geschäfte des
Pfandleihwesens für eine derartige Eigentumsübertragung an
Inhaberpapieren nicht mehr durchgreift. Zwar hat in einem Verfahren
das Hamburger Oberlandesgericht entgegen dem eindeutigen Wortlaut
der notariellen Vereinbarung die Eigentumsübertragung lediglich als
Verpfändung angesehen, das Verfahren ist aber derzeit noch vor dem
Bundesgerichtshof anhängig“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-
H. Röhlke mit, bei dem sich viele betroffene Anleger der Ersten
Oderfelder KG und Kunden der Lombardium gemeldet haben.
Auch wenn damit erste Hintergründe zur Untersagungsverfügung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht klarer werden, bleibt die
Art der Rückabwicklung weiterhin rätselhaft, so die Einschätzung des
Juristen Christian-H. Röhlke.
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel. : +49.(0)30.715.206.71
Fax.: +49.(0)30.715.206.77
anwalt@kanzlei-roehlke.de
www.kanzlei-roehlke.de
Röhlke Rechtsanwälte haben
ihre Kernkompetenz im Bereich
des Kapitalanlagenrechts und
der angrenzenden Gebiete des
Zivilrechts, insbesondere im
Handels- und
Gesellschaftsrecht. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt bei
Kleinverdienern, denen
vermietete
Eigentumswohnungen zur
Altersvorsorge als
"Immobilienrente"
schmackhaft gemacht wurden.
Ein wesentlicher
Tätigkeitsschwerpunkt ist auch
das Recht der
Handelsvertreter, die
Regelungen über Provisionen,
Buchauszüge,
Wettbewerbsverbote etc.
BaFin fordert Rückabwicklung – Was bedeutet das für die
Anlegerdarlehen?
„Es stellt sich natürlich die Frage, wie die verbotswidrig betriebenen
Darlehensgeschäfte rückabgewickelt werden sollen. Üblicherweise hat
bei der Rückabwicklung eines Darlehens der Darlehensnehmer den
Darlehensbetrag an die Bank oder den Darlehensgeber
zurückzuerstatten gegen Rückübertragung des Pfandes oder der bisher
vereinnahmten Zins- und Tilgungen - die es bei einem Pfandkredit ja
nicht gab. Die Kunden der Lombardium KG müssten also aufgefordert
werden, ihre verpfändeten Grundschuldbriefe und Inhaberaktien sofort
auszulösen, was natürlich entsprechende Liquidität der Pfandschuldner
voraussetzt. Sollte diese nicht vorhanden sein, müssen die
Pfandgegenstände evtl. verwertet werden. Ich gehe davon aus, dass hier
umfassender juristischer Beistand der Schuldner nötig sein wird“, meint
der Berliner Jurist.
Lombardium Hamburg KG: Verantwortung der Vermittler?
Rechtsanwalt Röhlke beobachtet zudem, dass sich offensichtlich die
Vermittler der Beteiligungen an der Ersten Oderfelder langsam in
Stellung bringen. „So wird im Internet bereits von einschlägig bekannten
Rechtsanwaltskanzleien der Vermittler mitgeteilt, es sei für Vermittler
vorteilhaft, sich in Interessengemeinschaften zu organisieren. Aber auch
Interessengemeinschaften der Kapitalanleger, also der Opfer, werden
bereits initiiert. Derartige Sammlungsbewegungen sind bei sämtlichen
großen Schadensfällen der letzten Jahre zu beobachten gewesen“, meint
Röhlke.
Problematik: Empfehlung zur Interessenvereinigung der Anleger durch
die Vermittler?
„Ob in den Skandalen um Phoenix-Kapitaldienst, Canada Gold Trust,
BWF-Stiftung, INFINUS oder jetzt bei der Lombardium Hamburg KG:
Stets werden betroffene Vermittler aufgefordert, sich zu organisieren
und ihr Wissen zu bündeln, was grundsätzlich nicht verwerflich ist.
Problematisch wird es nach unserer Meinung, wenn ausgerechnet die
Vermittler ihren Anlegern eine bestimmte Interessengemeinschaft
nahelegen wollen und diese Interessengemeinschaft von
Rechtsanwälten betreut wird, die üblicherweise auf der Seite der
Vermittler handeln. Das Problem besteht darin, dass die Vermittler im
Regelfalle als Vertragspartner der Anleger möglicherweise
schadensersatzpflichtig für das fehlgeschlagene betrügerische
Kapitalanlagemodell sind und die Anleger in derartigen
Interessengemeinschaften von Ihren Ansprüchen gegen die Vermittler
vielfach gar nichts wissen und von den betreuenden Rechtsanwälten
auch darüber nicht informiert werden. Uns sind sogar Fälle bekannt
geworden, in denen die Rechtsanwälte zwar Mandate der Anleger
annehmen, aber explizit ein Vorgehen gegen die Vermittler
ausschließen. Unter ethischen Gesichtspunkten halten wir dieses
Vorgehen für standesrechtlich zweifelhaft, da die Interessen der
Mandanten nicht optimal vertreten werden können. Zu befürchten ist
auch, dass die Anleger mit Scheingefechten solange ruhig gehalten
werden sollen, bis Ansprüche gegen die Vermittler nach drei Jahren
verjährt sind“, meint der erfahrene Rechtsanwalt.
Röhlke Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Lombardium
Hamburg GmbH & Co. KG Anlegern, unabhängigen juristischen und
qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtanwalt

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

Andere mochten auch (12)

SFX in der MPG - Hintergründe und Erfahrungen
SFX in der MPG - Hintergründe und ErfahrungenSFX in der MPG - Hintergründe und Erfahrungen
SFX in der MPG - Hintergründe und Erfahrungen
 
SMS2U: ¿Cómo enviarle SMS en otros idiomas?
SMS2U: ¿Cómo enviarle SMS en otros idiomas?SMS2U: ¿Cómo enviarle SMS en otros idiomas?
SMS2U: ¿Cómo enviarle SMS en otros idiomas?
 
Julio...
Julio...Julio...
Julio...
 
Vergesst Gleichstellung!
Vergesst Gleichstellung!Vergesst Gleichstellung!
Vergesst Gleichstellung!
 
Fka velunnarar - kynning pdf
Fka   velunnarar - kynning  pdfFka   velunnarar - kynning  pdf
Fka velunnarar - kynning pdf
 
Social Media: Chancen und Risiken
Social Media: Chancen und RisikenSocial Media: Chancen und Risiken
Social Media: Chancen und Risiken
 
Instructions SWAROVSKI STR 80 | Optics Trade
Instructions SWAROVSKI STR 80 | Optics TradeInstructions SWAROVSKI STR 80 | Optics Trade
Instructions SWAROVSKI STR 80 | Optics Trade
 
ALBUM
ALBUMALBUM
ALBUM
 
E.h.schloss kobersdorf 2014
E.h.schloss kobersdorf 2014E.h.schloss kobersdorf 2014
E.h.schloss kobersdorf 2014
 
La rosetta-rom-2012-s
La rosetta-rom-2012-sLa rosetta-rom-2012-s
La rosetta-rom-2012-s
 
KWG Geschäftsbericht 2007
KWG Geschäftsbericht 2007KWG Geschäftsbericht 2007
KWG Geschäftsbericht 2007
 
Handarbeit
HandarbeitHandarbeit
Handarbeit
 

Lombardium Hamburg KG: Erste Erkenntnisse über verbotswidrige Geschäfte liegen vor

  • 1. Lombardium Hamburg KG: Erste Erkenntnisse über verbotswidrige Geschäfte liegen vor – Warnung vor Interessenvereinigungen Nach der Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über bestimmte Geschäfte der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG vom 07.12.2015 liegen Röhlke Rechtsanwälte nunmehr erste weitergehende Informationen über Art und Umfang der untersagten Geschäfte vor. Zugleich warnen die bundesweit tätigen Rechtsanwälte vor Anlegerschutzvereinigungen, die vornehmlich unter Mithilfe ausgerechnet der Vermittlerseite oder Mitarbeitern der inzwischen insolventen Emissionsgesellschaft Fidentum GmbH gegründet wurden. Lombardium Hamburg KG Geschäftsfeld: Beleihung von Inhaberschuldbriefen und Inhaberaktien – waren Grund zur Untersagung des Kreditgeschäftes „Anders als an manchen Stellen im Internet zu lesen ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Geschäft nicht etwa deswegen untersagt, weil es sich um ein Einlagengeschäft gehandelt haben soll und hierfür keine Erlaubnis vorgelegen hat. Vielmehr hat die BaFin das Kreditgeschäft untersagt, weil Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen wurden. Nach der Darstellung im Geschäftsbericht der Ersten Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG für die Jahre 2012 und 2013 belief sich das Geschäft der Lombardium GmbH & Co. KG bei der Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen auf ein Volumen von immerhin 23 Mio. Euro in 2013. Diese Beleihung der Inhabergrundschuldbriefe beschäftigt die Justiz in Hamburg bereits seit 2012. Hier liegen landgerichtliche Urteile vor, nach welchen die angebliche Verpfändung der Inhabergrundschuldbriefe tatsächlich eine Eigentumsübertragung an den Papieren beinhaltete, die zur Voraussetzung für eine Darlehensgewährung gemacht wurden“, meint Rechtsanwalt Röhlke. „Mit diesem Geschäftsmodell aber kann die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG gegen das Kreditwesengesetz verstoßen haben, weil die sogenannte Bereichsausnahme für die hergebrachten Geschäfte des Pfandleihwesens für eine derartige Eigentumsübertragung an Inhaberpapieren nicht mehr durchgreift. Zwar hat in einem Verfahren das Hamburger Oberlandesgericht entgegen dem eindeutigen Wortlaut der notariellen Vereinbarung die Eigentumsübertragung lediglich als Verpfändung angesehen, das Verfahren ist aber derzeit noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian- H. Röhlke mit, bei dem sich viele betroffene Anleger der Ersten Oderfelder KG und Kunden der Lombardium gemeldet haben. Auch wenn damit erste Hintergründe zur Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht klarer werden, bleibt die Art der Rückabwicklung weiterhin rätselhaft, so die Einschätzung des Juristen Christian-H. Röhlke. Röhlke Rechtsanwälte Christian-H. Röhlke Kastanienallee 1 10435 Berlin Tel. : +49.(0)30.715.206.71 Fax.: +49.(0)30.715.206.77 anwalt@kanzlei-roehlke.de www.kanzlei-roehlke.de Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.
  • 2. BaFin fordert Rückabwicklung – Was bedeutet das für die Anlegerdarlehen? „Es stellt sich natürlich die Frage, wie die verbotswidrig betriebenen Darlehensgeschäfte rückabgewickelt werden sollen. Üblicherweise hat bei der Rückabwicklung eines Darlehens der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag an die Bank oder den Darlehensgeber zurückzuerstatten gegen Rückübertragung des Pfandes oder der bisher vereinnahmten Zins- und Tilgungen - die es bei einem Pfandkredit ja nicht gab. Die Kunden der Lombardium KG müssten also aufgefordert werden, ihre verpfändeten Grundschuldbriefe und Inhaberaktien sofort auszulösen, was natürlich entsprechende Liquidität der Pfandschuldner voraussetzt. Sollte diese nicht vorhanden sein, müssen die Pfandgegenstände evtl. verwertet werden. Ich gehe davon aus, dass hier umfassender juristischer Beistand der Schuldner nötig sein wird“, meint der Berliner Jurist. Lombardium Hamburg KG: Verantwortung der Vermittler? Rechtsanwalt Röhlke beobachtet zudem, dass sich offensichtlich die Vermittler der Beteiligungen an der Ersten Oderfelder langsam in Stellung bringen. „So wird im Internet bereits von einschlägig bekannten Rechtsanwaltskanzleien der Vermittler mitgeteilt, es sei für Vermittler vorteilhaft, sich in Interessengemeinschaften zu organisieren. Aber auch Interessengemeinschaften der Kapitalanleger, also der Opfer, werden bereits initiiert. Derartige Sammlungsbewegungen sind bei sämtlichen großen Schadensfällen der letzten Jahre zu beobachten gewesen“, meint Röhlke. Problematik: Empfehlung zur Interessenvereinigung der Anleger durch die Vermittler? „Ob in den Skandalen um Phoenix-Kapitaldienst, Canada Gold Trust, BWF-Stiftung, INFINUS oder jetzt bei der Lombardium Hamburg KG: Stets werden betroffene Vermittler aufgefordert, sich zu organisieren und ihr Wissen zu bündeln, was grundsätzlich nicht verwerflich ist. Problematisch wird es nach unserer Meinung, wenn ausgerechnet die Vermittler ihren Anlegern eine bestimmte Interessengemeinschaft nahelegen wollen und diese Interessengemeinschaft von Rechtsanwälten betreut wird, die üblicherweise auf der Seite der Vermittler handeln. Das Problem besteht darin, dass die Vermittler im Regelfalle als Vertragspartner der Anleger möglicherweise schadensersatzpflichtig für das fehlgeschlagene betrügerische Kapitalanlagemodell sind und die Anleger in derartigen Interessengemeinschaften von Ihren Ansprüchen gegen die Vermittler vielfach gar nichts wissen und von den betreuenden Rechtsanwälten auch darüber nicht informiert werden. Uns sind sogar Fälle bekannt geworden, in denen die Rechtsanwälte zwar Mandate der Anleger annehmen, aber explizit ein Vorgehen gegen die Vermittler
  • 3. ausschließen. Unter ethischen Gesichtspunkten halten wir dieses Vorgehen für standesrechtlich zweifelhaft, da die Interessen der Mandanten nicht optimal vertreten werden können. Zu befürchten ist auch, dass die Anleger mit Scheingefechten solange ruhig gehalten werden sollen, bis Ansprüche gegen die Vermittler nach drei Jahren verjährt sind“, meint der erfahrene Rechtsanwalt. Röhlke Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Anlegern, unabhängigen juristischen und qualifizierten Rechtsrat einzuholen. V.i.S.d.P.: Christian-H. Röhlke Rechtanwalt