Anleger, die Aktien der Hess AG halten und viel Geld investiert hatten, bangen um ihr Erspartes und fragen sich wie es mit dem Leuchtenhersteller weitergeht. Als dem Unternehmen im Februar 2013 nach einem euphorischen Börsengang nur vier Monate später Insolvenz anmelden musste, sahen viele Anleger ihr Geld dahin schwimmen. Wie geht es für die Hess AG weiter? Das schwedische Unternehmen Nordeon hat welche Pläne und gibt es Hoffnung für die betroffenen Anleger? Können die betroffenen Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen?
1. „Lichtblick“ am Ende des dunklen Hess AG-Tunnels
Schwedischer Lichthersteller Nordeon springt als neuer
Investor in die Bresche, wie geht es mit der Hess AG nun
weiter? – von Rechtsanwältin Helena Winker
Monate lang mussten zahlreiche Anleger, die in die Aktie der Hess AG
aus der Lantwattenstraße 22, 78050 Villingen-Schwennigen viel Geld
investiert hatten, bangen wie es mit dem Leuchtenhersteller
weitergeht. Als dem Unternehmen im Februar 2013 nach einem
euphorischen Börsengang nur vier Monate später bildlich gesprochen
die Lichter ausgingen und es Insolvenz anmelden musste, sahen viele
Anleger ihr Geld dahin schwimmen.
Denn nachdem aller Wahrscheinlichkeit nach die Vermögenslage des
Unternehmens durch gefälschte Umsatzzahlen bewusst in die Höhe
getrieben und den geprellten Anlegern auf diesem Wege viel Geld aus
der Tasche gezogen wurde, konnte niemand für eine Entschädigung
dieser garantieren. Ehemaliger Vorstandschef war Christoph Hess. Der
neue Chef der Hess AG, Till Becker, versuchte die Fehler seines
Vorgängers auszubaden. Es blieb die Hoffnung für die Privatanleger
diesem betrügerischen Verhalten Haftungsansprüche gegen die
Verantwortlichen entgegensetzen zu können.
Eine solche Entschädigung erschien zwar möglich, da auch die
Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den Leuchtenhersteller wegen
Bilanzmanipulation, Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch) und Betrug (§
263 Strafgesetzbuch) erfolgsversprechend zu ermitteln erschien, wäre
angesichts der erheblichen Investitionen jedoch nur ein kleines
Trostpflaster.
Kann Nordeon die Hess AG neu beleuchten?
Doch nun die bahnbrechende Neuigkeit, welche die Anlegerherzen
vermutlich höher schlagen lässt: der schwedische Lichthersteller Nordeon
mit Sitz in Deutschland und Frankreich springt als neuer Investor in die
Bresche und zieht in letzter Sekunde die Reißleine eines hoffentlich
rettenden Fallschirms. Die Aktiengesellschaft Hess blieb nur deshalb
bestehen, da im Rahmen eines sogenannten Asset Deals (eine Unterart
des Unternehmenskaufs) sämtliche Wirtschaftsgüter auf die Nordeon
übertragen wurden.
Doch wer oder was verbirgt sich hinter dem neuen Investor? Der
innovative Lichthersteller wurde im Oktober 2012 in Deutschland
gegründet und scheint nach Erweiterung des Unternehmens in
Frankreich und der im März 2013 erfolgten Übernahme der Vulkan
GmbH, die zum damaligen Zeitpunkt auch der Hess AG angehörte, mit
rund 400 Beschäftigten weiter auf Wachstumskurs zu sein. Mit der
Spezialisierung
auf
Innenbeleuchtung
scheint
ein
perfekt
harmonierender Partner für die auf Außenbeleuchtung spezialisierte
Hess AG gefunden zu sein.
Doch können Anleger wirklich aufatmen?
Mit großem Interesse und kritischem Blick beobachtet auch die aus
Villingen-Schwenningen stammende Rechtsanwältin Helena Winker von
der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte von Berlin aus das Treiben
Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt - Partner
Bankkaufmann (IHK)
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt - Partner
Fachanwalt für Bank und
Kapitalmarktrecht
Kim Oliver Klevenhagen
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Fachanwalt für Bank und
Kapitalmarktrecht
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Schulte
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2. der in der süddeutschen Stadt ansässigen Hess AG. Nicht nur aus
Verbundenheit zur Heimat, sondern auch im Interesse der zahlreichen
Anleger verfolgt sie stets die neuesten Entwicklungen des
Unternehmens. Sie zeigt sich zwar erfreut über den neu gefundenen
Investor und die gelungene Rettung der rund 180 Arbeitsplätze, rät
aber zugleich zu Vorsicht.
So erklärt die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwältin:
„Ich freue mich über die neusten Entwicklungen und die damit
verbundenen Hoffnungen, dass zahlreiche Anleger nun doch wieder
über werthaltige Aktien verfügen. Doch sollte trotz alledem das
betrügerische Verhalten der Verantwortlichen der Hess AG nicht aus
dem
Auge
verloren
werden.
Eine
Geltendmachung
von
Schadensersatzansprüchen
gegen
die Verantwortlichen
scheint
durchaus erfolgsversprechend. Auch sollten die Anleger sich überlegen,
ob eine anwaltliche Beratung, inwiefern weiterhin in das Unternehmen
investiert werden sollte, womöglich sinnvoll wäre, nicht zuletzt um
endlich wieder ohne flaues Gefühl im Magen die Nachttischlampe
ausschalten zu können.“
Auch Dritte haften den Anlegern
Die Emission der Hess Aktien wurde durch Banken begleitet.
Möglicherweise hätten diese die Bilanzmanipulation bereits erkennen
müssen. Die Staatsanwalt Mannheim soll schließlich wegen des
Verdachts der Bilanzfälschung und des Kapitalanlagebetruges durch
falsche Prospektangaben ermitteln. Außerdem wird für zahlreiche
Anleger besonders enttäuschend sein, dass die Aktien durch die sonst
so vertrauenswürdigen Sparkassen vermittelt worden sein sollen. Die
Anleger wollten völlig zu Recht ihr mühsam Erspartes und ihren ehrlich
erarbeiteten Lohn nicht nur sicher angelegt wissen, sondern gleichzeitig
damit ein regionales Traditionsunternehmen unterstützen. Nicht nur
das Vertrauen in die Villinger Hess AG war groß, sondern auch das in
die beratenden Bankmitarbeiter. Sollte hier eine Falschberatung
stattgefunden haben, so könnten auch Schadensersatzansprüche
gegenüber den am Rande tätigen Protagonisten dieses Schwarzwälder
Wirtschaftskrimis in Betracht kommen. Die Bond-Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes (XI ZR 12/93) legt klare Kriterien für die
ordnungsgemäße Anlegerberatung fest.
„ Erst vor kurzem hat unsere Kanzlei Dr. Schulte und Partner für einen
unserer süddeutschen Mandanten ein Urteil vor dem Landgericht
Coburg gegen die beratende Sparkasse Lichtenfels-Coburg erstritten.
Zwar ist das Urteil vom 23.07.2013, Az. 23 O 651/12, noch nicht
rechtskräftig, aber das Landgericht entschied in diesem Fall, dass die
Sparkasse unseren Mandanten über sogenannte Rückvergütungen nicht
ordnungsgemäß aufgeklärt hat und deshalb zur Zahlung von
Schadensersatz verpflichtet ist. Es handelte sich dort zwar um die
Beteiligung an einem Schifffonds, allerdings bestehen strenge
Beratungspflichten des Bankmitarbeiters gegenüber dem Anleger
hinsichtlich jeder Form von Kapitalanlage.“, so Rechtsanwältin Winker.
Wie geht es nun weiter?
Nach Aussage des Insolvenzverwalters Dr. Grub plant dieser für
November
eine
größere
Pressemitteilung.
Zum
Inhalt
der
Pressemitteilung und den Fortgang der Hess AG hielt sich der
Insolvenzverwalter jedoch bedeckt.
Eine unerfreuliche Nachricht wäre eine mögliche Liquidation der
3. Gesellschaft. Es bleibt daher zu hoffen, dass der finstere Tunnel der
Hess AG auch noch im November tatsächlich ein Ende hat und durch
den neuen Investor mit frischem Wind aus dem Norden und ehrlicher
Unternehmensführung viel Licht ins Dunkle gebracht wird.
V.i.S.d.P.
Helena Winker
Rechtsanwältin
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