Der Bundesgerichtshof zur Eigenverantwortung der Unternehmen in Bezug auf Bearbeitungsgebühren und Entgelte. Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer?
Inhaltskontrolle: Klausel zur einmaligen Bearbeitungsgebühr
1. Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft
Inhaltskontrolle: Klausel zur einmaligen Bearbeitungsgebühr
Wichtiger Verhandlungstag des BGH für Unternehmer - Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Annuitätenkreditverträge - Inhaltskontrolle für
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Unternehmerkredite beinhalten nicht selten Klauseln, die für die Bearbeitung eine nicht unerhebliche Gebühr vorsehen.
Doch nun ist es so, dass Unternehmen kein Geld zu verschenken haben und sich daher diese Klauseln am 04. Juli
2017 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand befinden werden.
Bearbeitungsgebühren für langfristige Annuitätenkreditverträge
In einem von insgesamt drei zu verhandelnden Fällen wird der Bundesgerichtshof (BGH) über folgenden Fall
verhandeln: Die durch den Insolvenzverwalter vertretene Schuldnerin, eine GmbH, klagt gegen ihre Bank auf
Rückerstattung der in den Jahren 2009 und 2011 geleisteten Bearbeitungsgebühren für vier langfristige
Annuitätenkreditverträge. Alle Verträge beinhalteten eine Regelung über eine einmalige Bearbeitungsgebühr, welche
vom Kreditbetrag einbehalten wurde und nach Ansicht der Schuldnerin eine nach § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt.
2. Kontrolle und Verantwortung: Vertragskosten - Kostenregulierung
Das Oberlandesgericht Dresden, welches in der zweiten Instanz am 03.08.2016 zum Az. 5 U 138/16, zu diesem Fall
sein Urteil fällte, zeigte sich hinsichtlich der Eigenverantwortung des Unternehmens streng. Nach Ansicht des
Oberlandesgerichts (OLG) gehört es zur unternehmerischen Verantwortung, Preisklauseln aller Art im Rahmen der
Preisfindung und Preisgestaltung zu prüfen und zu entscheiden, ob diese Vertragskosten betriebswirtschaftlich für das
Unternehmen vertretbar sind. Letztlich entscheidet das Unternehmen selbst, ob es einen Vertrag mit den
entsprechenden Klauseln abschließt oder nicht. Eine Kostenregulierung habe insofern nicht durch die Gerichte zu
erfolgen.
Andere Rechtsauffassungen können hier sicherlich zu Recht ebenfalls vertreten werden. Dies geschah z.B. durch das
LG Hannover und das OLG Celle in einem anderen Verfahren, was ebenfalls am 04.07.2017 beim BGH verhandelt
(http://advoadvice.de/blog/bgh-verhandelt-zu-bearbeitungsentgelten-bei-unternehmerdarlehen/) wird. Die beiden
Vorinstanzen beim Landgericht Hannover, Urteil vom 04.06.2015, Az. 3 O 354/14 sowie beim Oberlandesgericht Celle,
Urteil vom 02.12.2015, Az. 3 U 113/15, hatten hier der Klage eines Unternehmers auf Rückerstattung stattgegeben.
Bearbeitungsentgelte bei Unternehmensdarlehen - Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB
kommentiert: "Es ist vom OLG Dresden schon etwas gewagt, anzunehmen, der Unternehmer könne, anders als
vielleicht der Verbraucher, Verträge mit der Bank, welche diese bereits in den Vertragsbedingungen vorbereitet hat und
ständig verwendet, frei aushandeln oder selbst gestalten. Auch hier muss eine Inhaltskontrolle für Allgemeine
Geschäftsbedingungen gelten, ebenso wie der Grundsatz, dass die Bank nicht für etwas Gebühren nehmen darf, wozu
sie sowieso z.B. durch Gesetz oder im eigenen Interesse verpflichtet ist. Aus unserer Sicht wird der BGH daher wohl
auch die Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen kippen. Diese können dann ebenfalls, so bei bei
Verbraucherdarlehensvertragen auch, zurückverlangt werden."
Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB erwarten mit Spannung, ob der Bundesgerichtshof in seiner
mündlichen Verhandlung in Karlsruhe eine gleichfalls strenge Eigenverantwortung der Unternehmen sieht und der Klage
in der Revisionsinstanz nicht zum Erfolg verhelfen wird. Für betroffene Unternehmen bietet die Berliner
Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter 030-921 000 40 eine kostenlose Erstberatung an.
Die Rechtsanwälte haben sich auf die folgenden Rechtsgebiete spezialisieren:
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