Vortrag Kappenstein - Forum 9 - Energieeffizienz und -sparen - VOLLER ENERGIE...
Vortrag Finger - Forum 4 - Windkraft - VOLLER ENERGIE 2013 - Regionale Steuerung der Windenergienutzung in der Metropolregion Rhein-Neckar
1. Regionale Steuerung der Windenergienutzung
in der Metropolregion Rhein-Neckar
Regionale Steuerung der Windenergienutzung
Axel Finger
Verband Region Rhein-Neckar
Konferenz „Voller Energie 2013“
Mannheim, 15.03.2013
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2. Regionale Steuerung der Windenergienutzung Metropolregion Rhein-Neckar
ca. 2,4 Mio. Einwohner 15 Kreise
5.637 km² Fläche 291 Kommunen
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6. Politischer Rahmen
Änderung der politischen Rahmenbedingungen:
• Fukushima
• Energiewende, Ausstieg aus der Atomenergie
• Neue Landesregierungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
Regionale Steuerung der Windenergienutzung
Politische Vorgaben:
Baden-Württemberg:
• 10% des erzeugten Stroms aus heimischer Windenergie bis 2020, d.h.
ca. 120 neue Windenergieanlagen pro Jahr bis 2020
Hessen:
• 2% der Landesfläche als Standorte für die Windenergienutzung
Rheinland-Pfalz:
• Verfünffachung der Stromerzeugung aus Windenergie bis 2020
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7. Planerischer Rahmen Bundesländer
Baden-Württemberg
• Bis 04/2012: Vorranggebiete mit außergebietlicher Ausschlusswirkung
• Seit 05/2012: Vorranggebiete, keine Ausschlussgebiete
Hessen
• Vorranggebiete mit außergebietlicher Ausschlusswirkung
Regionale Steuerung der Windenergienutzung
Rheinland-Pfalz
• Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete, Ausschlussgebiete,
regionalplanerisch unbeplante Flächen
Vorranggebiet Vorbehaltsgebiet Ausschlussgebiet
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8. Planerischer Rahmen Rhein-Neckar
Region Rhein-Neckar
Festlegung der Steuerungsinstrumente in der Raumordnungskommission
• Bis 2010: Vorranggebiete mit außergebietlicher Ausschlusswirkung
Flächen
• 2011: Vorranggebiete, Ausschlussgebiete und regionalplanerisch nicht
Regionale Steuerung der Windenergienutzung
beplante Flächen
• 2012: Vorranggebiete
• Evt. 2013: Vorranggebiete, Ausschlussgebiete und regionalplanerisch
nicht beplante Flächen
Keine abschließende regionalplanerische Steuerung der Windenergie
Abschließende Steuerung der Windenergienutzung nur auf FNP-Ebene
möglich
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9. Vorgehensweise Windenergiesteuerung
Leitlinien VRRN
• Einheitliche Vorgehensweise und einheitliche Kriterien
• Substanziell Raum schaffen
• Bündelung von Windenergieanlagen
• Standortauswahl unter den Aspekten Natur-, Umwelt-, Landschafts-
Regionale Steuerung der Windenergienutzung
und Anwohnerschutz, Windgeschwindigkeit, Erschließung
Vorgehensweise VRRN
Vierstufiges Suchverfahren unter Berücksichtigung zahlreicher
Restriktions- und Abwägungskriterien aus den Bereichen Siedlungen,
Naturschutz, Wasserwirtschaft, Rohstoffsicherung, Verkehr,
Landschaftsbild
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10. Kriterien
Restriktionskriterien
• Wohnbauflächen u. Flächen gemischter Nutzung im Innenbereich =
Geschlossene Ortslagen (750 m Abstand)
• Wohnbauflächen u. Flächen gemischter Nutzung im Außenbereich =
Einzelstehende Gebäude, Streusiedlungen (500 m Abstand)
Regionale Steuerung der Windenergienutzung
• Freizeitwohnen (500 m Abstand)
• Industrie- und Gewerbeflächen (300 m Abstand)
• Freizeitanlagen und –einrichtungen (300 m Abstand)
• Naturschutzgebiete (200 m Abstand)
• Vogelschutzgebiete (ohne Abstand)
• Wasserschutzgebiete Zone I (200 m Abstand)
• Vorranggebiet Rohstoffabbau (ohne Abstand)
• Flugplätze (mind. 1000 m Abstand)
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11. Kriterien
Sonstige Abwägungskriterien
• FFH-Gebiete
• Landschaftsschutzgebiete
• Wasserschutzgebiete Zone II
• Landschaftsbild
Regionale Steuerung der Windenergienutzung
• Einsehbarkeit
• Abstände zwischen Windenergieanlagen
Mindestflächengröße
• ca. 20 ha
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12. Ergebnis Einheitlicher Regionalplan
Regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung
• 58 Vorranggebiete
• ca. 3950 ha Fläche
• Verfünffachung der Vorranggebietsfläche gegenüber derzeit
gültigen Plänen
Regionale Steuerung der Windenergienutzung
• Potenzial zur Errichtung von etwa 300 Windenergieanlagen
(bisher 79 Anlagen in der Region Rhein-Neckar errichtet)
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14. Weiteres Vorgehen
Aktueller Beschluss des Planungsausschusses vom 22.02.2013
• Abkoppelung des Themas Windenergienutzung aus dem
Einheitlichen Regionalplan
Gründe für Abkoppelung
• Bisher keine Regelung in der Raumordnungskommission über
Regionale Steuerung der Windenergienutzung
Planungssystematik (Vorranggebiete, Ausschlussgebiete,
regionalplanerisch unbeplante Flächen)
• Veränderung der Flächenkulisse im Rahmen der Anhörung zum
Einheitlichen Regionalplan
• Verschärfung der Untersuchungstiefe beim Artenschutz
Neuaufstellung eines Teilregionalplans Windenergie
• Beginn nach Beschlussfassung der Raumordnungskommission über
Planungssystematik
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