Gastvortrag im Berufsfeldpraktika-Präsenztermin (Mobile Learning) des ZFL Köln, 14.10.2017 - aktualisierte Version (10/2018)
Urheber: Matthias Andrasch für OERlabs (www.oerlabs.de), Folieninhalte sind freigegeben als CC0 - einzelne Grafiken, Inhalte - insbesondere Screenshots - sind davon ausgenommen, siehe Kennzeichnung auf der jeweiligen Folie. Präsentationsvorlage von Slidescarnival (CC BY 4.0). Link zu den Folien: https://kurzelinks.de/be04 | Vortrag II: https://kurzelinks.de/v847
OERlabs-Vortrag I: OER - kleine Einführung 10_2018
1. Gastvortrag im Berufsfeldpraktika-Präsenztermin (Mobile Learning) des ZFL Köln, 14.10.2017 - aktualisierte Version (10/2018)
Urheber: Matthias Andrasch für OERlabs (www.oerlabs.de), Folieninhalte sind freigegeben als CC0 - einzelne Grafiken, Inhalte -
insbesondere Screenshots - sind davon ausgenommen, siehe Kennzeichnung auf der jeweiligen Folie. Präsentationsvorlage von
Slidescarnival (CC BY 4.0). Link zu den Folien: https://kurzelinks.de/be04 | Vortrag II: https://kurzelinks.de/v847
OER Logo von unesco.org,
Autor: Jonathas Mello (CC BY 3.0).
Open Educational Resources (OER)
- Eine kleine Einführung
2. Ziele und Ablauf
Ziel: Grundverständnis und Einführung in Creative Commons Lizenzen,
„Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen“
1. Vorstellung, OERlabs
2. Kontext: Urheberrecht in mediatisierter Welt
3. Kleines Urheberrechts-1x1
4. OER und freie Lizenzen: Creative Commons (CC)
5. Eigene Inhalte lizenzieren
6. Hilfe zur Selbsthilfe: Weiterführendes Material
2
3. Matthias Andrasch
Wissenschaftlicher Mitarbeiter „OERlabs -
(Lehramts-)Studierende gemeinsam für OER ausbilden“
www.oerlabs.de / Jun-Prof. Dr. Sandra Hofhues
B.A. Medienbildung, Ins-Internet-Reinschreiber & Eduhacker.
Twitter: @m_andrasch | Web: www.matthias-andrasch.de
Hi!
3
7. 1970er Jahre: Mein Lebenstraum ist es ein Buch zu
schreiben und einen Verlag zu finden, sodass es jeder
Mensch in Deutschland lesen kann.
2017: Selfpublishing, Print-On-Demand, E-Bookstores
- wie vermarkte ich mein Buch am besten? Und
warum liest das keiner? :-( :-( :-(
7
10. Web 2.0 als populärer Begriff ab ca. 2004
Web 2.0: User Produser
= Juhu, alle teilen ihr Wissen
und die Welt wird besser!
10
11. * Ein-Prozent-Regel (Theorie) - 90% lesen, 9% kommentieren, 1% erstellt
Web 2.0: User Produser
= Juhu, alle teilen ihr Wissen
und die Welt wird besser!
Nur ein Prozent
teilt etwas?!*
Grafik: Life of Riley, Ein-Prozent-Regel, CC BY-SA 3.0 11
12. Facebook Launch (Februar 2004) erste Million User (Ende 2004);
Erstes iPhone 2007, Facebook 100 Millionen User (2008)
Web 2.0: User Produser
= Juhu, alle teilen ihr Wissen
und die Welt wird besser!
Nur ein Prozent
teilt etwas?!*
Social Media / Smartphones
12
13. Arabischer Frühling (2010), Occupy Wallstreet (2011)
Web 2.0: User Produser
= Juhu, alle teilen ihr Wissen
und die Welt wird besser!
Nur ein Prozent
teilt etwas?!*
Social Media / Smartphones
13
14. 2017
Vgl. Sascha Lobo - „Das Ende der Illusion, die wir Gesellschaft nannten“
Web 2.0: User Produser
= Juhu, alle teilen ihr Wissen
und die Welt wird besser!
Nur ein Prozent
teilt etwas?!*
Social Media / Smartphones
Mist, jetzt
teilen alle!!!
Wirklich???
14
17. 1% von 754’726 Lehrer*innen
7’547 LuL könnten 7’547 Arbeitsblätter
an einem Tag erstellen und teilen, welche
von 67’925 LuL kommentiert werden
könnten und allen LuL potenziell zu Gute
kommen?
Vgl. Debatte um „Bildungscloud“ in Deutschland
Daten: Statista 2015/2016
Grafik: Life of Riley, Ein-Prozent-Regel, CC BY-SA 3.0 17
20. Folientext aus Vortrag von Leonhard Dobusch „Lehren und Lernen im
Zeitalter des Remixes“ auf Slideshare, Lizenz: CC BY 4.0
1970er Jahre: Verletz mal das Urheberrecht!
2000er Jahre: Verletz mal nicht das Urheberrecht!
20
22. Urheberrecht 1x1: Werk
- Länderspezifisch! Deutschland:
- „Werk“ (Text, Foto, Video, etc.) erstellt = automatisch
Urheber*in
→ eigene geistige Schöpfung
→ „Schaffenshöhe“ (vs. Alltägliches/Handwerkliches)
→ bis 70 Jahre nach dem Tod (danach: gemeinfrei)
22
23. Sonderfälle
Schaffenshöhe?
Foto: Eric de Redelijkheid - Cathedra van
Barnett Newman, CC BY-SA 2.0 Generic
Anforderungen an urheberrechtlichen Schutz eines Tweets
(Screenshot nicht unter freier Lizenz)
...
23
24. Urheberrecht 1x1: Nutzung
Generell:
Für die Nutzung eines Werkes
ist Erlaubnis des Urhebers / der
Urheberin notwendig.
„Quelle:” ist nicht ausreichend.
Foto: geralt (Pixabay, CC0)
24
25. Urheberrecht 1x1: Nutzung
- Ohne Erlaubnis → Schranken:
- Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen
Bibliotheken, Museen und Archiven, § 52b UrhG
- Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, § 53 UrhG
- Zitat, § 51 UrhG → sehr enge Grenzen! (siehe z.B. hier)
- Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, § 52a UrhG
(--> VG Wort Debatte an Hochschulen bzgl. ILIAS & Co)
- ...
Foto: Martina Roell - Noch ein Feldweg (CC
BY-SA 2.0 Generic)
Weiterführende Infos zu Schranken: LLZ Wiki Uni Halle 25
26. §52a
Folie aus Material der
Lehrerfortbildung
Baden-Württemberg:
https://lehrerfortbildung-bw.de
/st_recht/urheber/urh/
(nicht unter freier Lizenz)
Checkliste zu
verschiedenen Quellen
und Nutzung im
Unterricht,
Schul-Intranet oder
weböffentlich:
https://lehrerfortbildung-bw.de/st_rec
ht/urheber/checkl/text_bild/index.htm
l
26
Screenshot nicht unter freier Lizenz
27. Warum ist das wichtig?
Praxis-Übung I:
www.br.de/sogehtmedien/
Darf ich die
Youtube-Videos als
Lehrer*in im
Schulunterricht zeigen?
27
(Screenshot nicht unter freier Lizenz)
28. Blogbeitrag mit gesamter Story:
https://matthias-andrasch.de/2017/unterrichtsmaterial-so-
geht-medien-einsatz-nur-bis-klasse-10-erlaubt/
(Nicht-)ÖffentlicheAufführung?
28
29. 29
Aktuelles Update - 20.09.2018
Im Internet-ABC finden sich aktualisierte Informationen zur Frage der „öffentliche Wiedergabe“:
https://www.internet-abc.de/lehrkraefte/praxishilfen/urheberrecht-in-der-schule/darf-ich-einen-film
-von-youtube-mit-meiner-klasse-ansehen/
30. Unsicherheiten bei Weiternutzung
von “So geht Medien”
- Video auf Schulwebseite / Blog / Wiki / ins Intranet der
Schule hochladen (vs. einbetten)?
- Was ist eigentlich mit Veränderungen am Video? Im
„Flipped Classroom“-Video einen Ausschnitt der “So
geht Medien“-Videos einfügen?
- in außerschulischem Workshop nutzen?
- Im BFP nutzen?
Auswege? Bayerischen Rundfunk anrufen und Vertrag
abschließen - für jeden spezifischen Nutzungszweck?
30
34. Unsicherheiten:
EU-Perspektive
Studie zu Lehrertypen und wie
Umgang mit Urheberrecht
erfolgt in EU-Ländern:
https://rightcopyright.eu/wp-content/uploads/2
017/04/Teachers-and-modern-educational-pra
ctices.pdf (CC0)
34
36. OER und freie/offene
Lizenzen als Lösung?
Pädagogische und zeitgemäße Freiheiten durch
Creative-Commons-Lizenzen?
4.
SWOT
mitdenken
bitte
36
37. OER-Definition (UNESCO)
Offene Lizenz
Open Educational
Resources (OER) sind
Bildungsmaterialien
jeglicher Art und in
jedem Medium, die
unter einer offenen
Lizenz veröffentlicht
werden.
Nutzung/Bearbeitung
Eine solche offene
Lizenz ermöglicht den
kostenlosen Zugang
sowie die kostenlose
Nutzung, Bearbeitung
und Weiterverbreitung
durch Andere ohne oder
mit geringfügigen
Einschränkungen.
Mehr als Material
Open Educational Resources
können einzelne Materialien aber
auch komplette Kurse oder
Bücher umfassen. Jedes Medium
kann verwendet werden.
Lehrpläne, Kursmaterialien,
Lehrbücher, Streaming-Videos,
Multimediaanwendungen,
Podcasts – all diese Ressourcen
sind OER, wenn sie unter einer
offenen Lizenz veröffentlicht
werden.
Quelle: Jöran Muuß-Merholz für www.open-educational-resources.de – Transferstelle für OER. Lizenz: CC BY 4.0 37
42. Lizenzen
Illustration: Jesper Wallerborg - copyright-hacking
(CC BY-SA 2.0 Generic)
= Spezielle Lizenzen (Nutzungsvereinbarungen), die
Urheberrechtsgesetze verschiedener Länder
berücksichtigen, aber Teilen und Verändern von
Werken vereinfachen sollen - für Ersteller*innen
und Nutzer*innen zugleich
42
43. “
We have a massive system to regulate
creativity. A massive system of lawyers
regulating creativity as copyright law has
expanded in unrecognizable forms, going
from a regulation of publishing to a
regulation of copying.
Lawrence Lessig, Jurist, Harvard-Professor, Gründer
Creative Commons - Zitat aus Vortrag von 2002 (Quelle:
Wikiquote)
Foto: "Lawrence Lessig" (CC BY 2.0) by Joi
43
44. Vorteile Creative Commons
- Creative Commons Lizenzen operieren ebenfalls
mit länderspezifischem Urheberrecht
- Verschiedene Varianten
- weltweit Arbeitsgruppen aktiv, weite Verbreitung,
rechtlich anerkannt
- Nutzungsvertrag zwischen Urheber*in und
Lizenznehmer*in ohne mündliche/schriftliche
Extra-Absprache/Nachfrage
- regeln auch Veränderungen und
Wiederveröffentlichung statt nur passive Nutzung Lizenzhinweis auf
www.segu-geschichte.de
44
45. This guide was developed by members of the
ScratchEd research team at the Harvard
Graduate School of Education: Christan Balch,
Michelle Chung, and Karen Brennan.
We encourage you to use as much or as little of
the guide as you like, to design new activities, and
to remix the included activities. No matter your
prior experience or expertise, we think of every
educator as a co-designer of the Creative
Computing experience. We would love to learn
about what you’re doing, so we encourage you to
document and share your experiences with us
and with other educators via the ScratchEd
community at http://scratched.gse.harvard.edu
We are releasing this guide under a Creative
Commons Attribution-ShareAlike license, which
means that you are completely free to use,
change, and share this work, as long as you
provide appropriate attribution and give others
access to any derivative works.
Screenhots: http://scratched.gse.harvard.edu/guide/download.html (nicht unter freier Lizenz) 45
47. Lehrer*innen?
AUTHENTISCHER SPRACHEN LERNEN – DIGITALE
MEDIEN IM UNTERRICHT VON MONIKA
HEUSINGER
https://www.joeran.de/monika-heusinger/ (Interview 2015)
Webseite: https://monika-heusinger.info/
Twitter: https://twitter.com/m_heusinger
Monika Heusinger leitet beim Verbundpartner an der TU Kaiserslautern Seminare im
Rahmen der OERlabs.
47
51. Praxisübung: Lizenzieren
1. Werk erstellen
2. Lizenzhinweis erstellen - offizielles Tool:
https://creativecommons.org/choose/?lang=de
Alternativ: https://oerhoernchen.de/bildungsteiler
3. Lizenzhinweis in Werk einfügen und veröffentlichen
(bzw. Dienst/Tool/Plattform nutzen, welche CC-Lizenzierung anbietet wie
Flickr, Wikimedia Commons, Youtube, Tutory, H5P, ZUMWiki, …)
→ Print vs. digital beachten! (Hyperlink zu Lizenztext)
51
52. 52
Für Web (HTML) oder
für Print (Offline)
(Screenshot nicht unter freier Lizenz)
53. Beispiel Web:
Vortrag „OER-Kurzeinführung“ ist unter der Lizenz CC BY 4.0
lizenziert. Der Urheber soll wie folgt genannt werden:
Matthias Andrasch.
Beispiel Print:
Vortrag „OER-Kurzeinführung“ ist unter der Lizenz CC BY 4.0
(https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) lizenziert.
Der Urheber soll wie folgt genannt werden: Matthias
Andrasch.
53
57. Fallstricke / Risiken
◉ Wirklich nur selbst erstellte Inhalte?
◉ Urheberrechtsverletzung möglich bei
○ Persönlichkeitsrechte → nicht in CC-Lizenz geregelt
○ Urheberrechten Dritter (Musik/Radio im Hintergrund,
Flyer/Poster in Aufnahme, etc.)
■ Gebäudeaufnahmen → Panoramafreiheit
■ Kunstgegenstände (im Museum)
○ Markenrechten
○ Plagiaten
→ Abmahnungsrisiko → Wird bei Nutzung/Remix relevanter!
57
58. Beliebte „Fehler“
Lizenzlogo ohne Verlinkung des
Lizenztextes (Welche Version?)
Nutzung einer älteren Version statt
aktueller 4.0 Version
(--> Youtube gibt CC BY 3.0 US vor, im
Beschreibungstext kann eigene ergänzt werden)
4.0
Fotos/Medien ohne Info, dass selber
erstellt wurde (Unklarheit/Vertrauen)?
58
59. TULLU-Regel (Nachnutzende)
Gilt für CC-BY, CC-BY-SA;
(nicht für CC0)
- Titel
- Urheber*in
- Lizenz
- Link
- Ursprungsort
http://open-educational-resources.de/oer-tullu-regel/
59
60. Beispiel Web:
Foto „Lawrence Lessig“ von Joi Ito unter der Lizenz CC BY 2.0 via Flickr
Beispiel Print:
Foto „Lawrence Lessig“ von Joi Ito (https://www.flickr.com/photos/joi/)
unter der Lizenz CC BY 2.0
(https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode) via Flickr
(https://www.flickr.com/photos/joi/2723085701)
60
61. Bonuspunkte
Datei (auch) in veränderbarem Format
oder auf Plattform, die Download/Remix
erlaubt, bereitstellen
Nur PDF?
Kontext?
Infos für Nutzende über didaktisches
Setting, Zielgruppe, Erfahrungen, etc.
61
62. Bonuspunkte
Maschinenlesbarer Lizenzhinweis: Auffindbarkeit über
search.creativecommons.org → Google Web / Bilder,
Flickr, Youtube und weitere Quellen nach Lizenz
durchsuchbar (funktioniert nur über Maschinenlesbarkeit)
Maschinenlesbarer Lizenzhinweis
auf Webseiten / bei digitalen
Projekten einfügen
62
63. Hilfe zur Selbsthilfe:
- Facebook: https://www.facebook.com/groups/OERde/
- Twitter: #OERde
- Erklärvideos und PDFs: https://oerlabs.de/oer/was-sind-oer/
- MOOC: COER
- Selbstlernkurs: Ruhr-Uni Bochum
- CC-Vermittlungsmodell für SuS:
http://medienberaterbloggt.de/cc-kompetenz-ein-vermittlungsmodell/
- Vortrag Nutzung, Remix und Fallstricke:
https://oerlabs.de/oer/fallstricke-bzgl-urheberrecht-oer-und-cc-lizenzen/
- CC-Lizenzen / Remix: https://irights.info/
- OERInfo: https://open-educational-resources.de/
Gute Nachricht: OER über OER ist
reichlich vorhanden!
63
64. Vielen Dank!
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
Kontakt: kontakt@oerlabs.de
Twitter: @m_andrasch / @OERlabs
64
66. Kleine Entscheidungshilfe
Mach was du willst, wäre cool wenn du „Danke“ sagst
und mich nennst, aber mach dir keinen Stress!
Du musst meinen Namen, die Lizenz und paar weitere
Infos angeben (TULLU-Regel), wenn du das nutzt,
Veränderung sichtbar machen - ansonsten alles kein
Problem!
Du musst meinen Namen, die Lizenz und paar weitere
Infos angeben (TULLU-Regel), wenn du das nutzt,
Veränderung sichtbar machen - wenn es du es wieder
veröffentlichst, dann muss es ebenfalls unter
CC-BY-SA sein!
66
67. Kleine Entscheidungshilfe
Urheber*in: Kontrolle über korrekte Namensnennung
Nutzer*in: Evtl. von Abmahnung in DE bedroht wenn Verstoß
gegen TULLU-Regel, Veränderungen müssen
gekennzeichnet werden, Wiederveröffentlichung relativ
einfach
Urheber*in: Gewährt Freiheit, keine Kontrolle
Nutzer*in: Keine Angst vor Abmahnungen, kann optional
Quelle und Urheber*in angeben, sehr große Offenheit, sehr
einfach zu verändern & wiederzuveröffentlichen (Remix)
Urheber*in: Kontrolle über korrekte Namensnennung und
Lizenzierung unter gleicher Lizenz (Offenheit bleibt erhalten)
Nutzer*in: Evtl. von Abmahnung in DE bedroht wenn Verstoß
gegen TULLU-Regel, Veränderungen müssen wieder unter
gleiche Lizenz (erschwert Nachnutzung in Remix-Werken)
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68. Debatten: Kommerzielle Nutzung? (NC)
◉ Sollte wirklich jede*r OER nutzen dürfen? Warum
nicht kommerzielle Nutzung doch einschränken?
(Freiberufler*innen, Volkshochschulen,
Privatschulen, Nachhilfeanbieter, Verlage,
Bildungsstartups, [„fiese“ Großkonzerne?], etc.)
→ widerspricht UNESCO-Definition, 5R
→ #Openwashing
→ Open-Source und Unternehmen
→ Privatpersonen vs. vom Staat/Allgemeinheit
angestellt/produziert 68
69. Debatten: Ich will nicht, dass jemand mein
Werk „verschlimmbessert“ / in den falschen
Kontext setzt (ND)
◉ Kernelement von OER → Veränderbarkeit
◉ Gewisser Kontrollverlust durch Offenheit
◉ Nachvollziehbarkeit über CC-BY oder
CC-BY-SA-Angabe, sozialer Faktor, Recherche
via Suchmaschine nach Original (Original bleibt
unverändert bzw. in Versionierung in Wikis,
Etherpads erhalten z.B.)
69