1. Hintergrundtext „Verbraucherschutz im Netz“
So stärkt das BMELV den Verbraucherschutz im Internet
Ob Sie sich informieren, Filme schauen, Musik hören oder Geld überweisen
möchten: Das Internet eröffnet Ihnen ganz neue Möglichkeiten. Auch Online-
Shopping wird immer beliebter und hat gerade in der Vorweihnachtszeit
Hochsaison.
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher das Internet so sorgenfrei wie möglich
nutzen können, engagiert sich das BMELV für mehr Sicherheit, mehr
Transparenz und mehr Information im Netz.
Mehr Sicherheit
Sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene hat das BMELV eine Reihe von
Maßnahmen durchgesetzt, damit Verbraucher ohne Risiko das Internet nutzen
können.
Die Button-Lösung
Seit dem 1. August 2012 gilt die vom BMELV geforderte „Button-Lösung“. Hinter
der „Button-Lösung“ steckt das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen
und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr. Ziel ist es,
unseriösen Geschäften im Internet einen Riegel vorzuschieben. Unternehmen sind
seitdem verpflichtet, bei einem kostenpflichtigen Vertrag im Internet die
Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente zu informieren,
insbesondere über die Kosten. Erfolgt der Vertragsschluss über eine Schaltfläche
(„Button“), muss diese mit einem gut lesbaren, eindeutigen Hinweis wie etwa
„zahlungspflichtig bestellen“ oder „jetzt kaufen“ versehen sein. Ein Vertrag kommt
nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu
einer Zahlung verpflichtet.
Datenschutz in Europa
In ganz Europa muss der Datenschutz verbessert werden. Deshalb hat die EU-
Kommission am 25. Januar 2012 Vorschläge für ein neues europäisches
Datenschutzrecht vorgelegt. Das BMELV unterstützt diesen Vorstoß: Die neue
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2. EU-Datenschutz-Grundverordnung soll die persönlichen Daten von Verbrauchern
in Europa besser schützen. Zentrales Ziel des BMELV ist dabei die Stärkung der
Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Privatsphäre.
Dazu gehört auch das „Recht vergessen zu werden“. Verbraucher sollen künftig
verlangen können, dass ihre persönlichen Daten gelöscht werden, insbesondere
dann, wenn sie die Daten selbst ins Internet gestellt haben. Und zwar zu jeder Zeit
und europaweit.
Mehr Transparenz
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher besser nachvollziehen können, was mit
ihren Daten im Internet passiert, will das BMELV Anbieter von Online-Diensten
dazu verpflichten, ihre Geschäftsbedingungen für die Nutzer transparenter zu
gestalten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bereits im Vorfeld
wissen, was mit ihren Daten passiert.
Datenschutz im Netz
Bundesministerin Ilse Aigner hat deshalb im September 2011 in Washington mit
Vertretern von Facebook, Google und Microsoft über das Thema Datenschutz
diskutiert. Dabei hat sie die besondere Verantwortung sozialer Netzwerke betont.
Ihren eigenen Facebook-Account hat sie längst gelöscht.
Den Google-Dienst Streetview hat Ilse Aigner stark kritisiert und erreicht, dass die
umstrittenen Straßenansichten für den Online-Kartendienst „Google Maps“ erst
online gestellt wurden, nachdem die Widersprüche von Bürgern vollständig
berücksichtigt worden sind (Vorabwidersprüche). Als Folge der Diskussionen um
Google Streetview ist von der betroffenen Branche der Verein „Selbstregulierung
Informationswirtschaft e.V. „ gegründet worden, über dessen Internetplattform
www.geodatendienstekodex.de betroffene Verbraucher Widersprüche gegen die
Veröffentlichung von Hausansichten bzw. Abbildungen von Personen an die
Unternehmen richten können, die dem Kodex beigetreten sind.
Kontakt mit Verbraucherschützern und Wirtschaft
Das BMELV steht in regelmäßigem Kontakt mit den Interessenverbänden der
Verbraucher und der Wirtschaft. Das Gespräch wird durch Veranstaltungen
gepflegt. Traditionell ist mittlerweile der jeweils Anfang Februar stattfindende
Kongress zum Saver-Internet-Day gemeinsam mit dem Unternehmensverband
BITKOM zu aktuellen Fragen rund um das Internet und Datensicherheit.
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3. Sicheres mobiles Internet
Immer wichtiger wird die Bedeutung der Sicherheit im mobilen Internet.
Bundesministerin Aigner setzt sich dafür ein, dass das Schutzniveau bei mobilen
Diensten und Geräten genauso hoch ist wie bei stationären Endgeräten. Hierzu
werden unter anderem im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Nationalen IT-Gipfels
Gespräche mit den Betriebssystemherstellern geführt, um die Sicherheit zu
verbessern.
Mehr Information
Wer sich souverän im Netz bewegen will, muss nicht nur wissen, was die digitale
Welt zu bieten hat, sondern auch, wie man verantwortungsvoll mit den eigenen
Daten und den Daten anderer umgeht.
Medienkompetenz stärken
Damit Verbraucher sich im Dschungel der fast unbegrenzten Möglichkeiten
zurechtfinden, unterstützt das BMELV Informationsportale und Projekte zu
allgemeinen Fragen der Internetnutzung und auch Spezialfragen wie Cloud
Computing.
Das Ministerium will Medienkompetenz von Anfang an vermitteln. Beispiele
hierfür sind die Kinder-Website Durchblicker und die Jugendkampagne watch
your web, die Jugendliche für den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Daten
im Internet sensibilisieren soll. Auch die Internetseite www.verbraucher-sicher-
online.de wurde mit Anschub-Mitteln des BMELV gestartet. Für ältere
Bürgerinnen und Bürger fördert das BMELV den Wegweiser durch die digitale
Welt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.
In einem interaktiven Video erläutert Bundesministerin Ilse Aigner die Themen
Chancen und Risiken des Internets, Sicherheit persönlicher Daten, Verhalten in
Sozialen Netzwerken, Breitbandausbau in ländlichen Räumen und Kostenfallen.
Wie fit Sie fürs Surfen im Internet sind, können Sie außerdem in einem Quiz
testen. Dort erhalten Sie auch wertvolle Tipps für noch mehr Sicherheit im Netz.
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