[PDF] Pressemitteilung: Bundesgesundheitsministerin Schmidt zu den neuen Regelungen zu Patientenverfügungen: endlich Rechtssicherheit!
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mitteilung
Berlin, 1. September 2009
Nr. 86
Bundesgesundheitsministerin Schmidt zu den neuen Regelungen zu
Patientenverfügungen: endlich Rechtssicherheit!
Ab 1. September 2009 gelten die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Um-
gang mit einer Patientenverfügung.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: ”Ich bin sehr froh, dass nun
endlich Rechtssicherheit besteht. Menschen müssen in allen Phasen ihres Lebens
selbstbestimmt entscheiden können. Mit dem Gesetz ist sicher gestellt, dass der Wille
der Patientin oder des Patienten auch dann entscheidend ist, wenn sie oder er sich
nicht mehr selbst äußern kann.„
Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen,
die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Mit einer schriftlichen Patientenverfü-
gung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizi-
nische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst
entscheiden können. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die ak-
tuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind so-
2. Seite 2 von 2 wohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter daran gebun-
den.
Die neue gesetzliche Regelung stellt auch für den Fall, dass keine Patientenverfügung
vorliegt oder die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht für die eingetretene
Situation gelten, den Patientenwillen in den Mittelpunkt.
Weitergehende Informationen sowie eine Broschüre zur Patientenverfügung finden Sie auf der
Internetseite des Bundesministeriums der Justiz. Die Broschüre enthält auch nützliche Beispiele
und Textbausteine, die Ihnen bei der möglichen Formulierung des Schriftstücks helfen. Zudem
bietet das Bundesministerium der Justiz in der Broschüre „Betreuungsrecht“ u.a. Hinweise, wie
Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten bestellen, der anstelle einer Betreuerin
oder eines Betreuers handelt (Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09,
18132 Rostock).
Pressemitteilung des BMJ