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1. Pressemitteilung
Nr. 040/2010 Chemnitz, 28. April 2010
Achtung Schulabgänger!
Gang zur Arbeitsagentur meist gar nicht nötig
Schulabgänger des Jahres 2010 müssen sich nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos
melden, wenn sie innerhalb der nächsten vier Monate entweder eine betriebliche oder schu-
lische Ausbildung oder ein Hochschulstudium beginnen. Gleiches gilt für alle, die innerhalb
dieser Zeit den Zivildienst oder einen Freiwilligen Dienst antreten bzw. zur Bundeswehr ge-
hen.
Hintergrund ist die Regelung der Rententräger, wonach Zeiten bis zu vier Monaten zwischen
zwei Ausbildungsabschnitten für die Rentenanwartschaft anerkannt werden können, ohne
dass eine Meldung bei der Arbeitsagentur notwendig ist. Auch die Voraussetzungen für den
Bezug von Kindergeld sind in diesem Zeitraum unter Umständen auch ohne Arbeitslosmel-
dung erfüllt.
Ausnahmen: Wird der Übergangszeitraum von bis zu vier Monaten überschritten oder der
Jugendliche erhält eine Studienplatzabsage, muss er sich, um leistungsrechtliche Nachteile
zu vermeiden, sofort nach Kenntnis der geänderten Umstände persönlich in der Agentur für
Arbeit arbeitslos melden.
Über Details zu den Rentenanwartschaftszeiten informiert der zuständige Rententräger.
Für Fragen zum Kindergeld ist die Familienkasse, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, unter
Telefon 01801 54 63 37* erreichbar.
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
www.arbeitsagentur.de
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