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Freier Zugang zum digitalen Gedächtnis

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Freier Zugang zum digitalen Gedächtnis

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Beitrag auf der 4.ten Netzpolitik Konferenz am 01.09.2017 zum 13. Geburtstag von netzpolitik.org in Berlin

Was ist das "digitale Gedächntis" und was bedeutet "freier Zugang" und was hat das überhaupt mit Netzpolitik zu tun? Diesen Fragen widmet sich dieser Beitrag und zeigt auf, dass Gedächtnisinstitutionen Netzpolitik machen, indem sie sich der Überlieferung des Kulturerbes in digitaler Form (Digitalisierung & Zurverfügungstellung der Abbilder ggfs. noch geschützter körperlicher Werke) sowie des neuen digitalen Kulturerbes (Gifs, Memes, Remixes, Mashups etc.) widmen.

Das gilt umso mehr, wenn bei ihnen Rechte bei der Digitalisierung gemeinfreier Werke entstehen, bzw. wenn sie selbst kulturelles Wissen schaffen. Hier haben es die Gedächtnisinstitutuionen in der Hand "freien Zugang" zu schaffen, denn das Recht ist auf ihrer Seite.

Der Beitrag zeigt auf, wie Gedächtnisinstituionen diesen Spielraum in der Praxis nutzen und das noch Luft nach oben offen ist.

Gedächtnisinsitutionen, zumindest die in öffentlicher Hand, sind genau wie Wissenschaftseinrichtungen Adressaten der vielen Open Access Strategien und Erklärungen und sollten ihren Spielraum dergestalt nutzen, dass Open Access zum Standard wird.

Zuletzt wird betont, wie wichtig es ist, dass Nutzer, die sich aus der digitalen Wissensallmende bedienen, eigene Inhalte wieder durch freie Lizenzierung in diese Allemende zurückgeben!

Für die Organisation des digitalen und digitalisierten Kulturerbes kommt dem Urheberrecht eine entscheidende Bedeutung zu. Der Grund dafür liegt im Charakter des Urheberrechts als Ausschließlichkeitsrecht. Auf dessen Grundlage steht es den jeweiligen Rechteinhabern – Urhebern, Verlegern, Tonträgerherstellern, Filmproduzenten und Datenbankherstellern – frei, darüber zu entscheiden, ob und wer ihre Werke digital speichern, vervielfältigen und zugänglich machen darf. Damit rücken marktwirtschaftliche Privatinteressen in den Vordergrund. Das Allgemeininteresse an Erhaltung und Zugänglichkeit des kulturellen Erbes kann dagegen nur im Wege gesetzlicher Ausnahmebestimmungen Berücksichtigung finden, denen jedoch durch das internationale Recht wie durch die Verfassung vergleichsweise enge Grenzen gesetzt sind.

Das hat insbesondere im Hinblick auf die proprietäre Praxis der Museen in Bezug auf Reprografien negative Auswirkungen auf den freien Zugang zum digitalen Gedächtnis und die freie Nutzbarkeit unserer eigentlich gemeinfreien Schätze, wie an Beispielen aufgezeigt wird.

Beitrag auf der 4.ten Netzpolitik Konferenz am 01.09.2017 zum 13. Geburtstag von netzpolitik.org in Berlin

Was ist das "digitale Gedächntis" und was bedeutet "freier Zugang" und was hat das überhaupt mit Netzpolitik zu tun? Diesen Fragen widmet sich dieser Beitrag und zeigt auf, dass Gedächtnisinstitutionen Netzpolitik machen, indem sie sich der Überlieferung des Kulturerbes in digitaler Form (Digitalisierung & Zurverfügungstellung der Abbilder ggfs. noch geschützter körperlicher Werke) sowie des neuen digitalen Kulturerbes (Gifs, Memes, Remixes, Mashups etc.) widmen.

Das gilt umso mehr, wenn bei ihnen Rechte bei der Digitalisierung gemeinfreier Werke entstehen, bzw. wenn sie selbst kulturelles Wissen schaffen. Hier haben es die Gedächtnisinstitutuionen in der Hand "freien Zugang" zu schaffen, denn das Recht ist auf ihrer Seite.

Der Beitrag zeigt auf, wie Gedächtnisinstituionen diesen Spielraum in der Praxis nutzen und das noch Luft nach oben offen ist.

Gedächtnisinsitutionen, zumindest die in öffentlicher Hand, sind genau wie Wissenschaftseinrichtungen Adressaten der vielen Open Access Strategien und Erklärungen und sollten ihren Spielraum dergestalt nutzen, dass Open Access zum Standard wird.

Zuletzt wird betont, wie wichtig es ist, dass Nutzer, die sich aus der digitalen Wissensallmende bedienen, eigene Inhalte wieder durch freie Lizenzierung in diese Allemende zurückgeben!

Für die Organisation des digitalen und digitalisierten Kulturerbes kommt dem Urheberrecht eine entscheidende Bedeutung zu. Der Grund dafür liegt im Charakter des Urheberrechts als Ausschließlichkeitsrecht. Auf dessen Grundlage steht es den jeweiligen Rechteinhabern – Urhebern, Verlegern, Tonträgerherstellern, Filmproduzenten und Datenbankherstellern – frei, darüber zu entscheiden, ob und wer ihre Werke digital speichern, vervielfältigen und zugänglich machen darf. Damit rücken marktwirtschaftliche Privatinteressen in den Vordergrund. Das Allgemeininteresse an Erhaltung und Zugänglichkeit des kulturellen Erbes kann dagegen nur im Wege gesetzlicher Ausnahmebestimmungen Berücksichtigung finden, denen jedoch durch das internationale Recht wie durch die Verfassung vergleichsweise enge Grenzen gesetzt sind.

Das hat insbesondere im Hinblick auf die proprietäre Praxis der Museen in Bezug auf Reprografien negative Auswirkungen auf den freien Zugang zum digitalen Gedächtnis und die freie Nutzbarkeit unserer eigentlich gemeinfreien Schätze, wie an Beispielen aufgezeigt wird.

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Freier Zugang zum digitalen Gedächtnis

  1. 1. Freier Zugang zum digitalen Gedächtnis?! Das ist Netzpolitik, Berlin 01.09.2017 Prof. Dr. Ellen Euler, LL.M. @elleneuler Bild:SteveRohde,CCBY-NC-ND2.0
  2. 2. Betrachtungsgegenstand Zugang in der Praxis (Netz-)Politik Agenda
  3. 3. Betrachtungsgenstand - Das digitale Gedächtnis - Freier Zugang / Open Access
  4. 4. Das digitale Gedächtnis ………..Fähigkeit kulturelles Wissen über digitale und vernetzte Medien dauerhaft und unverfälscht über Generationen hinweg weiterzugeben.
  5. 5. Das digitale Gedächtnis Digitalisiertes kulturelles Wissen Digitalisierung Originär digitales kulturelles Wissen Digitalia z.B. Remix, Blogs, Memes, Gifs, Multimediawerke Zusammengefasst alles, was keine analoge Entsprechung mehr hat. z.B. alte Drucke, Gemälde, Skulpturen, Audioarchive. Zusammengefasst alles, was sich als Bild, Ton, Text wahrnehmen und in Nullen und Einsen übersetzen lässt.
  6. 6. Freier Zugang / Open Access https://openaccess.mpg.de/68053/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf Barrierefreier offener Zugang zu kulturellem Wissen + Nutzungsrechte vervielfältigen & online weitergeben (zugänglich machen) Berliner Erklärung
  7. 7. Zugang in der Praxis
  8. 8. Gewährleistung des freien Zugangs durch Kulturerbeeinrichtungen Digitalisiertes kulturelles Wissen Digitalisierung Originär digitales kulturelles Wissen Digitalia
  9. 9. Ellen Euler, CC-BY-SA Bearbeitung von Tom Raftery, CC-BY-SA Eine Herausforderung – nicht nur finanziell & technologisch §
  10. 10. Digitalisierung gemeinfreier Werke & Umgang mit neuen eigenen Rechten Jürgen Keiper CC-BY 4.0. Scanzentrum Bayerische Staatsbibliothek
  11. 11. Erwägungsgrund 13 2011/711/EU „Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien gemeinfreien Materials sollte vermieden werden.“
  12. 12. In Dt nicht gewährleistet
  13. 13. Fotografie Victor Grigas CC-BY-SA 4.0. https://en.wikipedia.org/wiki/Mona_Lisa#/media/File:Crowd_looking_at_the_Mona_Lisa_at_the_Louvre.jpg
  14. 14. Fotografie Victor Grigas CC-BY-SA 4.0. https://en.wikipedia.org/wiki/Mona_Lisa#/media/File:Crowd_looking_at_the_Mona_Lisa_at_the_Louvre.jpg
  15. 15. Reprografie
  16. 16. § 32 Absatz 3 S. 3 UrhG „Der Urheber kann [aber] unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.“
  17. 17. Die Kulturerbeeinrichtungen können die digitale Allmende bereichern
  18. 18. Die Kulturerbeeinrichtungen können die digitale Allmende bereichern
  19. 19. Gemeinfreie Inhalte im digitalen Gedächtnis ……sind wie Werkzeuge in einem Werkzeugkasten & können für alle möglichen Zwecke benutzt werden.
  20. 20. Originär digitale eigene Inhalte - Bereit zu teilen?! Lesetipp: https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/ueber-uns/aktuelles/bereit-zu-teilen
  21. 21. Nefertitihack von Nora Al-Badri and Jan Nikolai Nelles Best Practice?
  22. 22. Jürgen Keiper, CC BY 4.0 Digitalisierung. Scanzentrum Bayerische Staatsbibliothek Jürgen Keiper, CC BY 4.0 Scanroboter. Scanzentrum Bayerische Staatsbibliothek Jürgen Keiper, CC BY 4.0 Magazin, Deutsche Nationalbibliothek (Leipzig) Jürgen Keiper, CC BY 4.0 Fragmente. Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB) Best Practice: Deutsche Digitale Bibliothek
  23. 23. Freier Zugang + Nutzungsmöglichkeiten
  24. 24. Coding da Vinci 2014 - 2016 17 von 54 Anwendungen
  25. 25. Digitalisierung geschützter Werke
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  27. 27. https://giphy.com/kiszkiloszki
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  29. 29. Netzpolitik
  30. 30. Netzpolitik Netzpolitik bezeichnet ein Politikfeld um netzkulturelle Fragen. Der Begriff ist eine Metapher für die Entwicklungen, Kontroversen und Entscheidungsdispositive, mit und in denen die global vernetzten digitalen Medientechnologien und ihre Anwendungen sich in gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche und politische Handlungsfelder einschreiben. Politik mit dem Netz (auch: Digitale Demokratie) Das sind die Fragen, Debatten, Entwicklungen, wie die digitalen Medien und ihre Anwendungen in die klassischen politischen Prozesse und Institutionen eingreifen und diese verändern.
  31. 31. Kulturerbeeinrichtungen machen Netzpolitik
  32. 32. Selbst die Wissensallmende pflegen!
  33. 33. Fragen?! P.S. Dieser Foliensatz steht unter CC-BY 4.0 Das gilt nicht für einzelne Bilder oder Folien, es sei denn, entsprechend gekennzeichnet. Das ist Netzpolitik, Berlin 01.09.2017 Prof. Dr. Ellen Euler, LL.M. @elleneuler oder ellen.euler@fh-potsdam.de Bild:SteveRohde,CCBY-NC-ND2.0

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