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Call for Papers zur Jahrestagung 2015 der DGPuK
Tagungsdatum, Tagungsort
13.-15. Mai 2015, Darmstadt
Tagungsthema
Verantwortung – Gerechtigkeit – Öffentlichkeit
Normativität in den Medien und in der Kommunikationswissenschaft
Fragen nach und Debatten über Verantwortung und Gerechtigkeit in der Gesellschaft fallen in die
Phase eines andauernden Wandels von Öffentlichkeiten, die maßgeblich durch die Digitalisierung
geprägt ist. Diese teilweise disruptiven Veränderungen führen dazu, dass normative Ansprüche an
(mediale) Kommunikation auf unterschiedlichen Ebenen neu ausgehandelt werden. Diese Diskurse
sind eingebettet in mehrere miteinander verschränkte Entwicklungen wie beispielsweise
 einer verstärkten Konkurrenz journalistischer Produkte um Aufmerksamkeit und Erlösquel-
len,
 größeren Reichweiten, einer zielgenauerem Ansprache von Nutzergruppen und einer höhe-
ren Verbreitungsgeschwindigkeit von Themen,
 einer Stärkung der Rolle nicht-journalistischer Akteure im öffentlichen Meinungsbildungs-
prozess (PR, NGOs, Whistleblower, Blogger, Augenzeugen etc.),
 und der prinzipiellen Möglichkeit von Mediennutzern, aus der passiven Publikumsrolle her-
auszutreten.
Ebenso entfaltet sich eine neue Diskussion über Privatsphäre und Öffentlichkeit und über die ge-
sellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, in deren Diensten zahlreiche Kommunikatoren
stehen. Die Entwicklungen machen zudem deutlich, dass Verantwortung und Gerechtigkeit in Öf-
fentlichkeiten und Journalismus aus wenigstens zwei Perspektiven beleuchtet werden können:
Aus der ersten Perspektive ist darüber zu reden, in welchem Umfang, in welcher Aufbereitung und
in welchem Kontext gesellschaftsweit relevante Themen der Verantwortung und der Gerechtigkeit
in medialen Angeboten und damit in öffentlichen Diskursen repräsentiert sind. Woher – wenn nicht
aus Journalismus und Medien – erfährt die Gesellschaft über verantwortungsvolles / unverantwort-
liches und über gerechtes / ungerechtes Handeln? Gesellschaftliche Norm- und Moralvorstellungen
werden in erheblichem Masse von der Rezeption und den Wirkungen medialer Inhalte beeinflusst.
Aus der zweiten Perspektive müssen sich Journalismus und Medien umgekehrt fragen lassen, ob sie
den Erwartungen „gerecht“ werden hinsichtlich Umfang, Selektion und Präsentation der Inhalte.
Hier wird zum einen danach gefragt, ob Medien und Journalismus, ob Medienschaffende und Jour-
nalist_innen selbst immer verantwortungsvoll und gerecht handeln. Zum anderen stellt sich die
Frage, inwiefern im Kontext der Segregation in plurale digitale Öffentlichkeiten die Erwartung an Öf-
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fentlichkeit als Forum der Kritik und Kontrolle staatlichen Handelns aufrecht erhalten werden kann.
Die Medienethik in Form der Individualethik, der Unternehmens- bzw. Systemethik, aber auch die
Rezipientenethik bieten einen Referenzrahmen für die normative Dimension und die kritische Refle-
xion dieser Fragestellungen an.
Allein aus diesen Gründen erscheint den Veranstalter_innen das Tagungsthema gesellschaftsweit
hochgradig aktuell und relevant, im Hinblick auf Journalismus und öffentliche Diskurse genauso wie
mit Rekurs auf die Kommunikationswissenschaft und ihre Beiträge zum Thema. Die Tagung soll eine
Plattform dafür sein, normative Fragen aus den vielfältigen Blickwinkeln der gesamten Kommunika-
tionswissenschaft zu beleuchten und dabei Kernbegriffe wie Verantwortung und Gerechtigkeit in ih-
ren unterschiedlichen Bedeutungsebenen auszudifferenzieren.
Die Veranstalter_innen sind zudem der Ansicht, dass das Tagungsthema alle in der Kommunikati-
onswissenschaft Tätigen betrifft und dass sich das Thema über alle Fach- und Ad-hoc-Gruppen er-
streckt. Es ist einerlei, ob Lasswells Formel oder Maletzkes Feldschema, ob Mediatisierung oder In-
tereffikation der Analyse zugrunde liegen: Wer Kommunikationsprozesse untersucht, muss sich
stets mit den Dimensionen Verantwortung und Gerechtigkeit auseinandersetzen, bei gesamtgesell-
schaftlichen Strukturen und Relationen (Makro-Ebene) genauso wie auf dem organisationalen Feld
(Meso-Ebene) und bei individuellen Lebenswelten (Mikro-Ebene). Die Veranstalter_innen sehen viel-
fältige Bezüge zum Fach und wünschen sich, diese in den Einreichungen wieder zu finden. An dieser
Stelle sollen nur einige Beispiele Hinweise auf mögliche Themen geben.
Gesellschaft
 Medialen und journalistischen Skandalen folgt in der Regel eine kurze Phase der Reflexion. Die
öffentliche Empörung schläft jedoch schnell ein, ebenso wie die guten Vorsätze der Medien-
schaffenden. Was könnte getan werden, um eine ethische Fundierung in den Medien permanent
zu diskutieren und verantwortliche und gerechte Kriterien tatsächlich zu etablieren?
 Welchen Einfluss haben gesamtgesellschaftliche – und damit auch im medialen Feld wirksame –
Tendenzen wie Ökonomisierung, Entertainisierung, Mediatisierung? Gibt es Strategien des Ent-
gegenwirkens? Was müsste in der Berichterstattung, in der Programmplanung, aber auch in der
Kommunikationswissenschaft geschehen, um den Primat der Ökonomie zurückzudrängen zu-
gunsten einer Gesellschaft, die ihre kulturellen Werte als gleichberechtigt oder sogar wichtiger
erkennt? Welche Zusammenhänge bestehen zwischen (vermeintlichen) Publikumspräferenzen
und den medialen Angeboten?
 Partizipationschancen rücken in der medialen Öffentlichkeit oft nur dann in den Blick, wenn Ak-
teur_innen, die es am wenigsten nötig haben, diese exakt messen und aushandeln können, wie
etwa Kanzlerkandidat_innen bei den Rededuellen in telegenen Wahlkämpfen.
 Vermeintliche Ungerechtigkeiten in der Berichterstattung werden nur wenig dokumentiert, aber
häufig beklagt. Wobei die Ungerechtigkeiten doppelt wiegen: Bekannte Personen beklagen sich
lauthals über Ungerechtigkeiten in der Berichterstattung – und bekommen auch öffentliches
Gehör. Dieser – tatsächlichen oder vermeintlichen – Ungerechtigkeit durch die Berichterstat-
tung folgt für unbekannte Personen gleich die nächste: sie werden öffentlich kaum gehört.
3
Organisation
 Schon seit Jahren liegt der Vorschlag für eine Stiftung Medientest auf dem Tisch. Doch zu mehr
als einem Vorschlag hat es bislang nicht gereicht. Was sind die Gründe, dass eine institutionali-
sierte Organisation medialer Verantwortung nicht zustande kommt? Und welche sinnvollen Al-
ternativen könnten den aktuellen Herausforderungen gerecht werden?
 Auch die Medien hätten die Finanzkrise, so lautete ein Vorwurf nach deren Beginn, nicht vor-
hergesehen. Haben also die journalistischen Organisationen ihre Verantwortung nicht wahrge-
nommen? Wie lässt sich journalistische Verantwortung definieren, also die Verantwortung der-
jenigen Personen und Institutionen, die Öffentlichkeit herstellen? Und ist das die gleiche Art von
Verantwortung, die Medienunternehmen haben, oder unterscheiden sich die Verantwortungs-
formen? Welchen Stand hat die Media Social Responsibility und welche Entwicklung wird sie
nehmen?
 Was erzählen uns typische Themen der politischen Kommunikation über das Maß an Verantwor-
tung(slosigkeit) und (Un)Gerechtigkeit in der medialen Berichterstattung? Welche Rolle spielen
Governance und Compliance in Medienunternehmen und -anstalten? Wird das Bundesverfas-
sungsgericht die Besetzung der öffentlich-rechtlichen Gremien mit juristischen Mitteln regeln
können, oder sind dafür normsetzende Verfahren und Handlungsweisen jenseits des Rechts
notwendig?
Individuum
 Im Zusammenhang mit der Entstehung und Entwicklung der sozialen Medien werden die Mög-
lichkeiten, werden die Chancen und Risiken von strukturell anders gearteten Öffentlichkeiten
verstärkt debattiert, im Gefolge von Shitstorms und Onlinepetitionen beispielsweise. Welche
Rolle spielen die sogenannten Social Media für Fragen der Verantwortung und Gerechtigkeit?
Verändern sie tatsächlich deren Stellenwert für das Individuum? Können sie die Erwartungen ei-
ner demokratischeren Beteiligung des Einzelnen erfüllen?
 Welche ethischen Vorstellungen vom eigenen Handeln sind bei den Rezipient_innen der One-to-
many-Kommunikation und ebenso in der aktiven Nutzung der Online-Medien zu finden? Haben
die Nutzer_innen ein Bewusstsein dafür, dass auch sie mit ihren Selektionen und Produktionen
Verantwortung tragen für die Medieninhalte?
 Gerechtigkeit soll unter anderem auch durch das Leitbild der Objektivität hergestellt werden. Zu
fragen ist jedoch, ob es nicht auch Ereignisse gibt, bei denen die Berichterstattung nicht objek-
tiv und ausgewogen sein soll oder kann, in Fällen beispielsweise, bei denen es um gesellschaft-
liche Skandale geht? Was sagt die Forschung über Gerechtigkeit in der Berichterstattung? Wel-
che Nachrichten dominieren, welche werden vergessen? Was bedeutet das für die Wirklich-
keitskonstruktion in der Gesellschaft, wenn Rezeption und Wirkung der Berichterstattung jedem
Einzelnen ein ethnozentristisches Bild vermitteln?
Schließlich sind auch Beiträge erwünscht, die sich mit der Rolle und Bedeutung der Kommunikati-
onswissenschaft im Zusammenhang mit Verantwortung, Gerechtigkeit und Öffentlichkeit befassen.
4
Diese und viele weitere Themen halten wir Veranstalter_innen im Hinblick auf das Tagungsthema
für relevant und wir erbitten dazu Einreichungen. Erwünscht sind theoretische Auseinandersetzun-
gen und empirische Studien ebenso wie historische Beiträge zu den genannten Themenaspekten.
Vorgaben und Fristen für die Einreichung von Einzelbeiträgen und offenen Panels
Bis zum 15. Oktober 2014 können Extended Abstracts (4.000 bis 6.000 Zeichen inklusive Leerzei-
chen) zum Tagungsthema eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das unter
der URL www.dgpuk2015.de eingerichtete Online Abstract Management System (OAMS).
Auch bei der DGPuK-Jahrestagung in Darmstadt 2015 wird es offene Panels geben. Diese bieten die
Möglichkeit für Einreichungen, die nicht zwingend im direkten Zusammenhang mit dem Tagungs-
thema stehen. Damit wird sichergestellt, dass auch aktuelle Forschung zu anderen Themenschwer-
punkten unter Fachkolleg_innen diskutiert werden kann. Als Einreichung für die offenen Panels
werden ebenfalls Extended Abstracts (4.000 bis 6.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) erbeten.
Deadline für die Einreichung für offene Panels ist ebenfalls der 15. Oktober 2014.
Bitte achten Sie darauf, dass der Abstract keine Hinweise auf die Autorenschaft enthält. Die Frei-
schaltung des OAMS erfolgt ab 1. September 2014. Alle Einreichungen werden anonym begutach-
tet. Nähere Informationen zu den Panels entnehmen Sie bitte der Tagungswebsite
www.dgpuk2015.de. Über die Ablehnung oder Annahme der Extended Abstracts werden Sie nach
Abschluss des Reviewprozesses umgehend informiert.
Vorgaben und Fristen für die Einreichung von kompletten Panels
Die Veranstalter bieten die Möglichkeit, komplette Panel einzureichen, die nicht über den her-
kömmlichen Call laufen. Dabei handelt es sich um bis zu sechs Panel, die als Gruppenpanel (Vorträ-
ge plus Moderation) eingereicht werden können. Zwei dieser Panel sollen explizit mit Themen be-
legt werden, die in Form von Wissenschafts-Praxis-Dialogen geführt werden, bis zu vier Panel mit
Themen, die direkt und ausschließlich das Tagungsthema betreffen.
Diese Panel unterliegen nicht dem allgemeinen Review-Prozess der DGPuK. Sie werden in einem
Peer-Review-Verfahren ausgewählt, das von den Veranstaltern durchgeführt wird. Wichtigster Maß-
stab für das Review ist der Wissenschafts-Praxis-Dialog bzw. der explizite Bezug aller Panelbeiträge
zum Tagungsthema.
Für die Einreichung kompletter Panels gelten die folgenden (über die generellen Anforderungen für
Einreichungen hinausgehenden) Bedingungen: ausführliche Panelbeschreibung, Paneltitel, Be-
schreibung des Panels in 400 Wörtern, Titel und Abstract von 150 Wörtern für jeden Vortrag (das
Panel kann bis zu vier Vorträge enthalten).
Die Kriterien bei der Bewertung orientieren sich, neben den unabdingbaren Anforderungen des Wis-
senschaft-Praxis-Dialogs bzw. des strikten Bezugs zum Tagungsthema, an den üblichen Kriterien für
die Begutachtung von Vorschlägen zur DGPuK-Jahrestagung (theoretische Fundierung, Relevanz der
5
Fragestellung, Angemessenheit der Methode/Vorgehensweise, Neuigkeitswert/Originalität, Klar-
heit und Prägnanz der Darstellung).
Eine Einreichung einzelner Beiträge aus den kompletten Panel im Normalverfahren ist nicht zuläs-
sig.
Komplette Panel sind bis 15. Oktober 2014 einzureichen bei: Klaus-Dieter Altmeppen, klaus-
dieter.altmeppen@ku.de.
Organisation und Veranstalter
 Prof. Dr. Thomas Pleil (Institut für Kommunikation und Medien und Studiengang Onlinekommu-
nikation, Hochschule Darmstadt, thomas.pleil@h-da.de)
 Alexander Gemeinhardt (Vorsitzender des Vorstands, Schader-Stiftung Darmstadt,
gemeinhardt@schader-stiftung.de)
 Prof. Dr. Petra Werner (Institut für Informationswissenschaft, Fachhochschule Köln,
petra.werner@fh-koeln.de)
 Prof. Dr. Klaus-Dieter Altmeppen (Studiengang Journalistik, Katholische Universität Eichstätt-
Ingolstadt, klaus-dieter.altmeppen@ku.de)
 Prof. Dr. Lars Rinsdorf (Hochschule der Medien Stuttgart, Studiengang Crossmedia-Redaktion,
rinsdorf@hdm-stuttgart.de)

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Verantwortung - Gerechtigkeit - Öffentlichkeit (Call for Papers, DGPuK2015)

  • 1. 1 Call for Papers zur Jahrestagung 2015 der DGPuK Tagungsdatum, Tagungsort 13.-15. Mai 2015, Darmstadt Tagungsthema Verantwortung – Gerechtigkeit – Öffentlichkeit Normativität in den Medien und in der Kommunikationswissenschaft Fragen nach und Debatten über Verantwortung und Gerechtigkeit in der Gesellschaft fallen in die Phase eines andauernden Wandels von Öffentlichkeiten, die maßgeblich durch die Digitalisierung geprägt ist. Diese teilweise disruptiven Veränderungen führen dazu, dass normative Ansprüche an (mediale) Kommunikation auf unterschiedlichen Ebenen neu ausgehandelt werden. Diese Diskurse sind eingebettet in mehrere miteinander verschränkte Entwicklungen wie beispielsweise  einer verstärkten Konkurrenz journalistischer Produkte um Aufmerksamkeit und Erlösquel- len,  größeren Reichweiten, einer zielgenauerem Ansprache von Nutzergruppen und einer höhe- ren Verbreitungsgeschwindigkeit von Themen,  einer Stärkung der Rolle nicht-journalistischer Akteure im öffentlichen Meinungsbildungs- prozess (PR, NGOs, Whistleblower, Blogger, Augenzeugen etc.),  und der prinzipiellen Möglichkeit von Mediennutzern, aus der passiven Publikumsrolle her- auszutreten. Ebenso entfaltet sich eine neue Diskussion über Privatsphäre und Öffentlichkeit und über die ge- sellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, in deren Diensten zahlreiche Kommunikatoren stehen. Die Entwicklungen machen zudem deutlich, dass Verantwortung und Gerechtigkeit in Öf- fentlichkeiten und Journalismus aus wenigstens zwei Perspektiven beleuchtet werden können: Aus der ersten Perspektive ist darüber zu reden, in welchem Umfang, in welcher Aufbereitung und in welchem Kontext gesellschaftsweit relevante Themen der Verantwortung und der Gerechtigkeit in medialen Angeboten und damit in öffentlichen Diskursen repräsentiert sind. Woher – wenn nicht aus Journalismus und Medien – erfährt die Gesellschaft über verantwortungsvolles / unverantwort- liches und über gerechtes / ungerechtes Handeln? Gesellschaftliche Norm- und Moralvorstellungen werden in erheblichem Masse von der Rezeption und den Wirkungen medialer Inhalte beeinflusst. Aus der zweiten Perspektive müssen sich Journalismus und Medien umgekehrt fragen lassen, ob sie den Erwartungen „gerecht“ werden hinsichtlich Umfang, Selektion und Präsentation der Inhalte. Hier wird zum einen danach gefragt, ob Medien und Journalismus, ob Medienschaffende und Jour- nalist_innen selbst immer verantwortungsvoll und gerecht handeln. Zum anderen stellt sich die Frage, inwiefern im Kontext der Segregation in plurale digitale Öffentlichkeiten die Erwartung an Öf-
  • 2. 2 fentlichkeit als Forum der Kritik und Kontrolle staatlichen Handelns aufrecht erhalten werden kann. Die Medienethik in Form der Individualethik, der Unternehmens- bzw. Systemethik, aber auch die Rezipientenethik bieten einen Referenzrahmen für die normative Dimension und die kritische Refle- xion dieser Fragestellungen an. Allein aus diesen Gründen erscheint den Veranstalter_innen das Tagungsthema gesellschaftsweit hochgradig aktuell und relevant, im Hinblick auf Journalismus und öffentliche Diskurse genauso wie mit Rekurs auf die Kommunikationswissenschaft und ihre Beiträge zum Thema. Die Tagung soll eine Plattform dafür sein, normative Fragen aus den vielfältigen Blickwinkeln der gesamten Kommunika- tionswissenschaft zu beleuchten und dabei Kernbegriffe wie Verantwortung und Gerechtigkeit in ih- ren unterschiedlichen Bedeutungsebenen auszudifferenzieren. Die Veranstalter_innen sind zudem der Ansicht, dass das Tagungsthema alle in der Kommunikati- onswissenschaft Tätigen betrifft und dass sich das Thema über alle Fach- und Ad-hoc-Gruppen er- streckt. Es ist einerlei, ob Lasswells Formel oder Maletzkes Feldschema, ob Mediatisierung oder In- tereffikation der Analyse zugrunde liegen: Wer Kommunikationsprozesse untersucht, muss sich stets mit den Dimensionen Verantwortung und Gerechtigkeit auseinandersetzen, bei gesamtgesell- schaftlichen Strukturen und Relationen (Makro-Ebene) genauso wie auf dem organisationalen Feld (Meso-Ebene) und bei individuellen Lebenswelten (Mikro-Ebene). Die Veranstalter_innen sehen viel- fältige Bezüge zum Fach und wünschen sich, diese in den Einreichungen wieder zu finden. An dieser Stelle sollen nur einige Beispiele Hinweise auf mögliche Themen geben. Gesellschaft  Medialen und journalistischen Skandalen folgt in der Regel eine kurze Phase der Reflexion. Die öffentliche Empörung schläft jedoch schnell ein, ebenso wie die guten Vorsätze der Medien- schaffenden. Was könnte getan werden, um eine ethische Fundierung in den Medien permanent zu diskutieren und verantwortliche und gerechte Kriterien tatsächlich zu etablieren?  Welchen Einfluss haben gesamtgesellschaftliche – und damit auch im medialen Feld wirksame – Tendenzen wie Ökonomisierung, Entertainisierung, Mediatisierung? Gibt es Strategien des Ent- gegenwirkens? Was müsste in der Berichterstattung, in der Programmplanung, aber auch in der Kommunikationswissenschaft geschehen, um den Primat der Ökonomie zurückzudrängen zu- gunsten einer Gesellschaft, die ihre kulturellen Werte als gleichberechtigt oder sogar wichtiger erkennt? Welche Zusammenhänge bestehen zwischen (vermeintlichen) Publikumspräferenzen und den medialen Angeboten?  Partizipationschancen rücken in der medialen Öffentlichkeit oft nur dann in den Blick, wenn Ak- teur_innen, die es am wenigsten nötig haben, diese exakt messen und aushandeln können, wie etwa Kanzlerkandidat_innen bei den Rededuellen in telegenen Wahlkämpfen.  Vermeintliche Ungerechtigkeiten in der Berichterstattung werden nur wenig dokumentiert, aber häufig beklagt. Wobei die Ungerechtigkeiten doppelt wiegen: Bekannte Personen beklagen sich lauthals über Ungerechtigkeiten in der Berichterstattung – und bekommen auch öffentliches Gehör. Dieser – tatsächlichen oder vermeintlichen – Ungerechtigkeit durch die Berichterstat- tung folgt für unbekannte Personen gleich die nächste: sie werden öffentlich kaum gehört.
  • 3. 3 Organisation  Schon seit Jahren liegt der Vorschlag für eine Stiftung Medientest auf dem Tisch. Doch zu mehr als einem Vorschlag hat es bislang nicht gereicht. Was sind die Gründe, dass eine institutionali- sierte Organisation medialer Verantwortung nicht zustande kommt? Und welche sinnvollen Al- ternativen könnten den aktuellen Herausforderungen gerecht werden?  Auch die Medien hätten die Finanzkrise, so lautete ein Vorwurf nach deren Beginn, nicht vor- hergesehen. Haben also die journalistischen Organisationen ihre Verantwortung nicht wahrge- nommen? Wie lässt sich journalistische Verantwortung definieren, also die Verantwortung der- jenigen Personen und Institutionen, die Öffentlichkeit herstellen? Und ist das die gleiche Art von Verantwortung, die Medienunternehmen haben, oder unterscheiden sich die Verantwortungs- formen? Welchen Stand hat die Media Social Responsibility und welche Entwicklung wird sie nehmen?  Was erzählen uns typische Themen der politischen Kommunikation über das Maß an Verantwor- tung(slosigkeit) und (Un)Gerechtigkeit in der medialen Berichterstattung? Welche Rolle spielen Governance und Compliance in Medienunternehmen und -anstalten? Wird das Bundesverfas- sungsgericht die Besetzung der öffentlich-rechtlichen Gremien mit juristischen Mitteln regeln können, oder sind dafür normsetzende Verfahren und Handlungsweisen jenseits des Rechts notwendig? Individuum  Im Zusammenhang mit der Entstehung und Entwicklung der sozialen Medien werden die Mög- lichkeiten, werden die Chancen und Risiken von strukturell anders gearteten Öffentlichkeiten verstärkt debattiert, im Gefolge von Shitstorms und Onlinepetitionen beispielsweise. Welche Rolle spielen die sogenannten Social Media für Fragen der Verantwortung und Gerechtigkeit? Verändern sie tatsächlich deren Stellenwert für das Individuum? Können sie die Erwartungen ei- ner demokratischeren Beteiligung des Einzelnen erfüllen?  Welche ethischen Vorstellungen vom eigenen Handeln sind bei den Rezipient_innen der One-to- many-Kommunikation und ebenso in der aktiven Nutzung der Online-Medien zu finden? Haben die Nutzer_innen ein Bewusstsein dafür, dass auch sie mit ihren Selektionen und Produktionen Verantwortung tragen für die Medieninhalte?  Gerechtigkeit soll unter anderem auch durch das Leitbild der Objektivität hergestellt werden. Zu fragen ist jedoch, ob es nicht auch Ereignisse gibt, bei denen die Berichterstattung nicht objek- tiv und ausgewogen sein soll oder kann, in Fällen beispielsweise, bei denen es um gesellschaft- liche Skandale geht? Was sagt die Forschung über Gerechtigkeit in der Berichterstattung? Wel- che Nachrichten dominieren, welche werden vergessen? Was bedeutet das für die Wirklich- keitskonstruktion in der Gesellschaft, wenn Rezeption und Wirkung der Berichterstattung jedem Einzelnen ein ethnozentristisches Bild vermitteln? Schließlich sind auch Beiträge erwünscht, die sich mit der Rolle und Bedeutung der Kommunikati- onswissenschaft im Zusammenhang mit Verantwortung, Gerechtigkeit und Öffentlichkeit befassen.
  • 4. 4 Diese und viele weitere Themen halten wir Veranstalter_innen im Hinblick auf das Tagungsthema für relevant und wir erbitten dazu Einreichungen. Erwünscht sind theoretische Auseinandersetzun- gen und empirische Studien ebenso wie historische Beiträge zu den genannten Themenaspekten. Vorgaben und Fristen für die Einreichung von Einzelbeiträgen und offenen Panels Bis zum 15. Oktober 2014 können Extended Abstracts (4.000 bis 6.000 Zeichen inklusive Leerzei- chen) zum Tagungsthema eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das unter der URL www.dgpuk2015.de eingerichtete Online Abstract Management System (OAMS). Auch bei der DGPuK-Jahrestagung in Darmstadt 2015 wird es offene Panels geben. Diese bieten die Möglichkeit für Einreichungen, die nicht zwingend im direkten Zusammenhang mit dem Tagungs- thema stehen. Damit wird sichergestellt, dass auch aktuelle Forschung zu anderen Themenschwer- punkten unter Fachkolleg_innen diskutiert werden kann. Als Einreichung für die offenen Panels werden ebenfalls Extended Abstracts (4.000 bis 6.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) erbeten. Deadline für die Einreichung für offene Panels ist ebenfalls der 15. Oktober 2014. Bitte achten Sie darauf, dass der Abstract keine Hinweise auf die Autorenschaft enthält. Die Frei- schaltung des OAMS erfolgt ab 1. September 2014. Alle Einreichungen werden anonym begutach- tet. Nähere Informationen zu den Panels entnehmen Sie bitte der Tagungswebsite www.dgpuk2015.de. Über die Ablehnung oder Annahme der Extended Abstracts werden Sie nach Abschluss des Reviewprozesses umgehend informiert. Vorgaben und Fristen für die Einreichung von kompletten Panels Die Veranstalter bieten die Möglichkeit, komplette Panel einzureichen, die nicht über den her- kömmlichen Call laufen. Dabei handelt es sich um bis zu sechs Panel, die als Gruppenpanel (Vorträ- ge plus Moderation) eingereicht werden können. Zwei dieser Panel sollen explizit mit Themen be- legt werden, die in Form von Wissenschafts-Praxis-Dialogen geführt werden, bis zu vier Panel mit Themen, die direkt und ausschließlich das Tagungsthema betreffen. Diese Panel unterliegen nicht dem allgemeinen Review-Prozess der DGPuK. Sie werden in einem Peer-Review-Verfahren ausgewählt, das von den Veranstaltern durchgeführt wird. Wichtigster Maß- stab für das Review ist der Wissenschafts-Praxis-Dialog bzw. der explizite Bezug aller Panelbeiträge zum Tagungsthema. Für die Einreichung kompletter Panels gelten die folgenden (über die generellen Anforderungen für Einreichungen hinausgehenden) Bedingungen: ausführliche Panelbeschreibung, Paneltitel, Be- schreibung des Panels in 400 Wörtern, Titel und Abstract von 150 Wörtern für jeden Vortrag (das Panel kann bis zu vier Vorträge enthalten). Die Kriterien bei der Bewertung orientieren sich, neben den unabdingbaren Anforderungen des Wis- senschaft-Praxis-Dialogs bzw. des strikten Bezugs zum Tagungsthema, an den üblichen Kriterien für die Begutachtung von Vorschlägen zur DGPuK-Jahrestagung (theoretische Fundierung, Relevanz der
  • 5. 5 Fragestellung, Angemessenheit der Methode/Vorgehensweise, Neuigkeitswert/Originalität, Klar- heit und Prägnanz der Darstellung). Eine Einreichung einzelner Beiträge aus den kompletten Panel im Normalverfahren ist nicht zuläs- sig. Komplette Panel sind bis 15. Oktober 2014 einzureichen bei: Klaus-Dieter Altmeppen, klaus- dieter.altmeppen@ku.de. Organisation und Veranstalter  Prof. Dr. Thomas Pleil (Institut für Kommunikation und Medien und Studiengang Onlinekommu- nikation, Hochschule Darmstadt, thomas.pleil@h-da.de)  Alexander Gemeinhardt (Vorsitzender des Vorstands, Schader-Stiftung Darmstadt, gemeinhardt@schader-stiftung.de)  Prof. Dr. Petra Werner (Institut für Informationswissenschaft, Fachhochschule Köln, petra.werner@fh-koeln.de)  Prof. Dr. Klaus-Dieter Altmeppen (Studiengang Journalistik, Katholische Universität Eichstätt- Ingolstadt, klaus-dieter.altmeppen@ku.de)  Prof. Dr. Lars Rinsdorf (Hochschule der Medien Stuttgart, Studiengang Crossmedia-Redaktion, rinsdorf@hdm-stuttgart.de)