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Die Fragen der Abgrenzung von
     Nahrungsergänzungsmitteln zu
                Kosmetika


DI Gregor Özelt
Institut für Lebensmittelsicherheit
Fachbereich: Kosmetik

Nahrungsergänzungsmittel: Nutzen und Risiko
Wien, 30.5.2012
www.ages.at                      Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Nutricosmetics – eine
Abgrenzungsfrage?“
 „Nutri-“ von Nutrition = Ernährung; „-cosmetic“ von Kosmetik
sind zur oralen Aufnahme mit ästhetischer Zweckbestimmung
auf
              Haut      Haare                 Nägel




                                      Cystein für die Haare



www.ages.at                                                   2
Kosmetische Mittel

Artikel 2 EU-Verordnung 1223/2009
Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den
Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel,
Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den
Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu
dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen,
zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in
gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen;




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Nahrungsergänzungsmittel

§3 Z.4 LMSVG

Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen
und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder
sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer
Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h.
in Form von zB Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen
Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit
Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und
Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.



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Lebensmittel

EG-BasisVO, Artikel 2:
Im Sinne dieser VO sind „Lebensmittel“ alle Stoffe oder Erzeugnisse, die
dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet
werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder
unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden.

Zu „Lebensmittel“ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe –
  einschließlich Wasser -, die dem LM bei seiner Herstellung oder Ver- oder
  Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.

LMSVG: Nicht zu „Lebensmittel“ gehören:
  […] e) Kosmetische Mittel […]

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Abgrenzung LM - Kosmetika

• Artikel 2 (2) – EU-Verordnung 1223/2009


[…] Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, eingenommen,
eingeatmet, injiziert oder in den menschlichen Körper implantiert zu
werden, nicht als kosmetische Mittel.

⇒ Klare Abgrenzung zwischen Lebensmittel und Kosmetik
⇒ alle Produkte die verzehrt (dem Magen zugeführt) werden fallen
  unter die Definition von Lebensmittel, dazu zählen auch Produkte wie
  „Kosmetik von innen“ oder „Nutricosmetics“
⇒keine Abgrenzungsfrage


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Anwendung in der Mundhöhle
• Tabletten gegen Mundgeruch – (lutschen)
• Zahnpflegekaugummi – (kauen)


• Mundhöhle ist Anwendungsort kosmetischer Mittel
• Entscheidend: Aufnahme (Ingestion) im Sinne der
  Lebensmitteldefinition
• Nicht entscheidend: Die Lebensmitteldefinition bezieht sich
  nicht auf einen bestimmten Zweck. Daher ist die Zweckbestimmung
  eines Produkts nicht entscheidend.




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MANUAL ON THE SCOPE OF APPLICATION OF THE
COSMETICS DIRECTIVE
76/768/EEC - VERSION 8.0 (JUNE 2011)

Bewertung ob aus Verbrauchersicht das Produkt
bestimmungsgemäß aufgenommen wird: Folgende
Kriterien sind wesentlich:
- Werden Stoffe absichtlich (LM) oder unabsichtlich
  geschluckt (KM)
- Wird das Produkt – welches mit den Schleimhäuten der
  Mundhöhle gebracht wurde – anschließend wieder
  ausgespuckt (KM) oder wird es bestimmungsgemäß
  verschluckt (LM)
- Werden die Bestandteile über die Schleimhäute der
  Mundhöhle aufgenommen? (KM)
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MANUAL ON THE SCOPE OF APPLICATION OF THE
COSMETICS DIRECTIVE
76/768/EEC - VERSION 8.0 (JUNE 2011)

• Tablette gegen Mundgeruch, welche im Speichel gelöst wird und
  letztlich geschluckt wird.

Welche in der Mundhöhle sich löst und anschließend bestimmungemäß
geschluckt wird ⇒ Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel)

• Zahnpflegekaugummi:

Besteht aus eine Gummi-Basis, welche Substanzen durch das Kauen
freisetzt

- Die freigesetzten Substanzen werden üblicherweise
  bestimmungsgemäß gänzlich verschluckt (und nicht bloß
  unabsichtlich), und im Gegensatz zur Gummibasis auch nicht
  ausgespuckt ⇒ Lebensmittel?


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Multifunktionsprodukte


• Schokomaske, welche auch zum Essen ist,
„Verwöhnt und pflegt die Haut“
„Schmeckt lecker“
• Buttermilchprodukt: wenn zum Trinken bestimmt (LM), bei äußerlicher
  Anwendung (KM)
• Honig zum Essen und zum Einreiben
• Salz als Badezusatz und Speisesalz

• Entscheidend ist hier die
              überwiegende Zweckbestimmung
              inkl. Aufnahmepfad!

Überwiegende Zweckbestimmung kosmetischer Natur ⇒
Definition für Kosmetika erfüllt ⇒
Kein Lebensmittel

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"Die Fragen der Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln in Kontrolle und Aufsicht in der Praxis" DI Gregor ÖZELT (AGES, Institut für Lebensmittelsicherheit)

  • 1. Die Fragen der Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln zu Kosmetika DI Gregor Özelt Institut für Lebensmittelsicherheit Fachbereich: Kosmetik Nahrungsergänzungsmittel: Nutzen und Risiko Wien, 30.5.2012 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
  • 2. Nutricosmetics – eine Abgrenzungsfrage?“ „Nutri-“ von Nutrition = Ernährung; „-cosmetic“ von Kosmetik sind zur oralen Aufnahme mit ästhetischer Zweckbestimmung auf Haut Haare Nägel Cystein für die Haare www.ages.at 2
  • 3. Kosmetische Mittel Artikel 2 EU-Verordnung 1223/2009 Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen; www.ages.at 3
  • 4. Nahrungsergänzungsmittel §3 Z.4 LMSVG Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von zB Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen. www.ages.at 4
  • 5. Lebensmittel EG-BasisVO, Artikel 2: Im Sinne dieser VO sind „Lebensmittel“ alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden. Zu „Lebensmittel“ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe – einschließlich Wasser -, die dem LM bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. LMSVG: Nicht zu „Lebensmittel“ gehören: […] e) Kosmetische Mittel […] www.ages.at 5
  • 6. Abgrenzung LM - Kosmetika • Artikel 2 (2) – EU-Verordnung 1223/2009 […] Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, eingenommen, eingeatmet, injiziert oder in den menschlichen Körper implantiert zu werden, nicht als kosmetische Mittel. ⇒ Klare Abgrenzung zwischen Lebensmittel und Kosmetik ⇒ alle Produkte die verzehrt (dem Magen zugeführt) werden fallen unter die Definition von Lebensmittel, dazu zählen auch Produkte wie „Kosmetik von innen“ oder „Nutricosmetics“ ⇒keine Abgrenzungsfrage www.ages.at 6
  • 7. Anwendung in der Mundhöhle • Tabletten gegen Mundgeruch – (lutschen) • Zahnpflegekaugummi – (kauen) • Mundhöhle ist Anwendungsort kosmetischer Mittel • Entscheidend: Aufnahme (Ingestion) im Sinne der Lebensmitteldefinition • Nicht entscheidend: Die Lebensmitteldefinition bezieht sich nicht auf einen bestimmten Zweck. Daher ist die Zweckbestimmung eines Produkts nicht entscheidend. www.ages.at 7
  • 8. MANUAL ON THE SCOPE OF APPLICATION OF THE COSMETICS DIRECTIVE 76/768/EEC - VERSION 8.0 (JUNE 2011) Bewertung ob aus Verbrauchersicht das Produkt bestimmungsgemäß aufgenommen wird: Folgende Kriterien sind wesentlich: - Werden Stoffe absichtlich (LM) oder unabsichtlich geschluckt (KM) - Wird das Produkt – welches mit den Schleimhäuten der Mundhöhle gebracht wurde – anschließend wieder ausgespuckt (KM) oder wird es bestimmungsgemäß verschluckt (LM) - Werden die Bestandteile über die Schleimhäute der Mundhöhle aufgenommen? (KM) www.ages.at 8
  • 9. MANUAL ON THE SCOPE OF APPLICATION OF THE COSMETICS DIRECTIVE 76/768/EEC - VERSION 8.0 (JUNE 2011) • Tablette gegen Mundgeruch, welche im Speichel gelöst wird und letztlich geschluckt wird. Welche in der Mundhöhle sich löst und anschließend bestimmungemäß geschluckt wird ⇒ Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel) • Zahnpflegekaugummi: Besteht aus eine Gummi-Basis, welche Substanzen durch das Kauen freisetzt - Die freigesetzten Substanzen werden üblicherweise bestimmungsgemäß gänzlich verschluckt (und nicht bloß unabsichtlich), und im Gegensatz zur Gummibasis auch nicht ausgespuckt ⇒ Lebensmittel? www.ages.at 9
  • 10. Multifunktionsprodukte • Schokomaske, welche auch zum Essen ist, „Verwöhnt und pflegt die Haut“ „Schmeckt lecker“ • Buttermilchprodukt: wenn zum Trinken bestimmt (LM), bei äußerlicher Anwendung (KM) • Honig zum Essen und zum Einreiben • Salz als Badezusatz und Speisesalz • Entscheidend ist hier die überwiegende Zweckbestimmung inkl. Aufnahmepfad! Überwiegende Zweckbestimmung kosmetischer Natur ⇒ Definition für Kosmetika erfüllt ⇒ Kein Lebensmittel www.ages.at 10