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                                                                                                                                                             DEN DINGEN AUF DEN GRUND GEGANGEN
COPYRIGHTS IM DIGITALEN ZEITALTER                                           www.microsoft.com/germany/ms/originalsoftware
                                                                              Rubrik Rechtslage; aktuelle Fälle
Wichtige Internet-Adressen zu den einzelnen                                 www.ifpi.de
Themenbereichen:                                                              Rubrik News
                                                                            www.dhk.or.at
Was ist Copyright?                                                            Deutsche Handelskammer in Österreich
www.urhg.de                                                                   Rubrik News; Chefletter-Archiv; Auf in den Kampf gegen Produkt-
   Das Deutsche Urheberrechtsgesetz                                           Piraterie vom 21.1.2003 (zum Thema EU-Richtlinienentwurf)
www.microsoft.com/germany/copyright
   Microsoft Copyright Division
www.sharewareautor.de
   Links zum Thema Shareware und Freeware
www.ip-recht.de
                                                                            Praxis
                                                                            www.bsa.de
                                                                                Business Software Alliance
                                                                                Rubrik Kampf gegen Softwarepiraterie; Einkaufstipps im Internet
                                                                                                                                                            Copyrights                           Liebe Lehrerinnen und Lehrer,

                                                                                                                                                                                                 die digitale Welt des Internets eröffnet für Schule und Bildung
   Informative Seite rund um Marken, Patente und Lizenzen
                                                                            www.ifpi.de                                                                                                          völlig neue Wege, stellt sie aber auch vor viele neue Heraus-
                                                                                Rubrik Recht; Filesharing Systeme, sog. Musiktauschbörsen
                                                                            www.pages.ebay.de
                                                                                                                                                                                                 forderungen. Ohne großen Aufwand und technisches Können
Das Urheberrecht                                                                                                                                                                                 wird eine fremde Hausarbeit in die eigene verwandelt. Mit ein
                                                                                Weltweiter Online-Marktplatz
www.urheberrecht.org
    Institut für Urheber- und Medienrecht
                                                                                Rubrik Hilfe; Regeln und Sicherheit                                                                              paar Mausklicks werden Software, Musik oder Filme aus dem
                                                                            www.microsoft.com/germany
www.bitkom.org
                                                                                Rubrik Original Software; Produktidentifikation
                                                                                                                                                                                                 Netz geladen. Und das meist nicht aus kriminellen Motiven,
    Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und                                                                                                                                  sondern aus Unwissenheit und „weil es ja ohnehin jeder
                                                                            http://members.ebay.de/aboutme/copyright01
    Neue Medien e. V.
                                                                                Informationsseite von Microsoft auf eBay zum Schutz der                                                          macht”.
    Rubrik Presse; Pressemitteilung „Bundestag beschließt Gesetz zum
                                                                                Käufer vor Copyrightverletzungen bei Software
    Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ vom 14.4.2003
    Rubrik Publikationen; Flyer zum Thema Urheberrechtliche
    Geräteabgaben
                                                                            Kulturgeschichte des Fälschens                                                                                       Hier ist Aufklärung durch die Lehrkräfte besonders dringend,
                                                                            www.turnitin.com
www.boersenverein.de                                                           Suchmaschine zum Finden von Plagiaten
                                                                                                                                                                                                 um Schülerinnen und Schüler nicht nur für neue Medien zu
    Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.                            www.prints-world.com                                                                                                 gewinnen, sondern sie auch für einen verantwortungsvollen
    Rubrik Recht und Steuern                                                   Rubrik FORUM-Auswahl; Artikel suchen; Dalí
www.cmmv.de                                                                                                                                                                                      und bewussten Umgang zu sensibilisieren. Es ist wichtig,
                                                                            www.sgipt.org/wisms/falsch/lili-f.htm
    Clearingstelle Multimedia für Verwertungsgesellschaften von                Literatur und Linkliste zu Fälschungen in der Wissenschaft                                                        ihnen ein Rechtsbewusstsein gegenüber den komplexen Fra-
    Urheber- und Leistungsschutzrechten GmbH                                www.mpi-fg-koeln.mpg.de                                                                                              gen des Urheberrechts und Copyrights zu vermitteln. Schü-
www.dmmv.de                                                                    Max-Planck Institut für Gesellschaftsforschung
    Deutscher Multimedia Verband e. V.                                                                                                                                                           lerinnen und Schüler sollen einsehen, dass Raubkopieren
                                                                               Rubrik Publikationen; Working Papers; 99/4 Betrug in der
    Rubrik Positionen des dmmv; Stellungnahmen                                 Wissenschaft – Randerscheinung oder wachsendes Problem                                                            Künstlern, Unternehmen und letztlich auch ihnen selbst scha-
www.ifpi.de
    Tonträger-Verbände in Deutschland
                                                                                                                                                                                                 det.
                                                                            Wirtschaft
    Rubrik Recht                                                            www.bsa.de
    Rubrik Zahlen; GfK Brennerstudie                                           Rubrik Kampf gegen Softwarepiraterie; aktuelle Studien                                                            Das Thema hat gerade jetzt einen aktuellen Bezug bekommen.
www.privatkopie.net                                                         www.microsoft.com/germany/copyright
    Initiative für die Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter                                                                                                                               Am 11. Juli 2003 wurde im Bundesrat das neue Urheberrecht
                                                                               Rubrik Rechtslage; Haftung von Unternehmen
http://dip.bundestag.de/btd/15/008/1500837.pdf                                 bei Unterlizenzierung                                                                                             verabschiedet. Mit der Novellierung des Gesetzes kommt
    Beschluss des Deutschen Bundestags zur Urheberrechtsnovelle v.             Rubrik Software- und Lizenzmanagement                                                                             Deutschland einer EU-Richtlinie nach, die eine Angleichung
    9.4.2003                                                                www.softwarespectrum.de
http://dip.bundestag.de/btp/15/15041.pdf                                       Weltweiter Software Service Anbieter; Software Management
                                                                                                                                                                                                 des Urheberrechts in den EU-Mitgliedsländern vorsieht.
    Protokoll der Bundestagssitzung zum Beschluss der                          für Unternehmen
    Urheberrechtsnovelle vom 11.4.2003
                                                                                                                                                                                                 Mit diesem Gesetz wurde ein Konsens zwischen den In-
                                                                            Perspektiven
Das Markenrecht                                                             www.bitkom.org                                                                                                       teressen der Wissenschaft und der Kultur sowie den wissen-
www.marken-recht.de                                                            Rubrik Publikationen; Wertschätzung und Wertschöpfung von                                                         schaftlichen Verlagen gefunden. Auch zukünftig darf ein
   Deutsches, Europäisches und Internationales Markenrecht                     Urheberrechten (TÜVIT-Studie zum Thema DRM)
                                                                                                                                                                                                 Lehrer in seiner Klasse für den Unterricht Kopien eines wis-
www.markengesetz.de
   Das Deutsche Markengesetz
                                                                            www.pro-music.org
                                                                               Internationale Website mit Infos über legale Online Musikangebote
                                                                               und den Schutz von Copyrights
                                                                                                                                                         im digitalen Zeitalter                  senschaftlichen Aufsatzes an die Schüler verteilen oder den-
                                                                                                                                                                                                 selben Aufsatz am Bildschirm zugänglich machen.
Das Patentrecht                                                             www.microsoft.com/issues
www.dpma.de                                                                    Rubrik Archive of Essays; 2001; Seeding lifelong learners
   Deutsches Patent- und Markenamt                                             (Pilotprojekt Washington2Washington)                                                                              Ich hoffe, dass diese Materialien zu einem gewissenhaften
www.insti.de                                                                www.microsoft.com
   Deutschlands größtes Netzwerk für Erfindungen und Patentierung
                                                                                                                                                                                                 Umgang mit den neuen Medien beitragen werden und wün-
                                                                               Rubrik Windows; Windows Media Player; Windows Media DRM (Digital
                                                                               Rights Management)                                                                                                sche Ihnen viel Spaß damit im Unterricht!
Die Fälscher                                                                www.popfile.de, www.apple.com
www.gvu.de                                                                     Musik legal im Internet per DRM
    Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V.         www.divxonline.de/filme, www.sightsound.com
                                                                                                                                                                                                 Ihre Edelgard Bulmahn
www.markenpiraterie-apm.de                                                     Filme legal im Internet per DRM
    Aktionskreis Dt. Wirtschaft gegen Produkt- u. Markenpiraterie e. V.     www.threedegrees.com
www.plagiarius.com                                                             Internetplattform für Peer-to-Peer
    Aktion „Plagiarius“ gegen Produkt- und Markenfälschungen
www.zoll-d.de                                                               Spezielle Service-Links für Lehrerinnen und Lehrer:
    Bundeszollverwaltung                                                    www.infoball.de
    Rubrik Veröffentlichungen; Broschüren;                                     Hier können Sie in über 600 Bibliotheks- und Spezialdatenbanken
    Gewerblicher Rechtsschutz, Jahresberichte                                  kostenlos Fachliteratur zu fast allen Wissenschaften recherchieren
                                                                                                                                                                         BAUSTEINE               Bundesministerin für Bildung und Forschung
www.bmi.bund.de                                                                und ggf. bestellen.                                                             FÜR EINEN ZEITNAHEN UNTERRICHT
    Bundesministerium des Innern                                            www.schulen-ans-Netz.de
    Rubrik Publikationen; Innere Sicherheit; Lagebild Organisierte             Der Verein unterstützt Lehrkräfte bei der Arbeit mit neuen Medien durch
    Kriminalität                                                               Online-Dienste wie Lehrer-Online und Arbeitsplattformen wie lo-net.
Übersicht                                                                                                                                                                                                                                                       Einsatzrahmen                                                                                                   Anregungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                für den handlungsorientierten Unterricht
                                                                                                                                                                                                                                                                Die Kopiervorlagen sind keinesfalls als starre Vorgabe aufzufassen, die abzuarbeiten ist. Wir wollen es Ihnen
KOPIERVORLAGE THEMA                                                                        TITEL
                                                                                                                                                                                                                                                                als Lehrer ermöglichen, unter den zahlreichen Vorlagen diejenigen auszuwählen, die Ihnen für Ihre Klasse
                                                                                                                                                                                                                                                                und Ihr konkretes Unterrichtsziel am besten geeignet erscheinen. Selbstverständlich können Sie die gewähl-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Steigen Sie mit einem Brainstorming in das Thema „Copyrights“ ein. So können Sie Ihre Schüler dort abho-
KV 1                          Was ist Copyright?                                           Tatort Schulhof – Geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter                                                                                                          ten Arbeitsaufträge beliebig erweitern. Die Vorlagen eignen sich für den Einsatz in unterschiedlichen Schul-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                len, wo sie stehen, und auf ihr heterogenes Wissen eingehen.
KV 2                          Was ist Copyright?                                           Die Welt ohne Copyright                                                                                                                                              arten, Jahrgangsstufen und Fächern.
KV 3                          Was ist Copyright?                                           Schütze deine Ideen!
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Sensibilisieren Sie Ihre Schüler für die Brisanz des Themas. Organisieren Sie gemeinsam mit ihnen eine
KV 4                          Was ist Copyright?                                           Shareware-Autor – Umsonst arbeiten?                                                                                                                                  Ausgewählte Beispiele hierzu:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Podiumsdiskussion, zu der Sie z. B. Vertreter eines Marken- oder Softwareherstellers, Kriminalpolizisten,
KV 5                          Das Urheberrecht                                             Mediengeschichte ist Copyright-Geschichte                                                                                                                                                                                                                                            Juristen einladen, die die Schüler nach Lust und Laune löchern können.
KV 6                          Das Urheberrecht                                             Urheberrecht ist Eigentum
                                                                                                                                                                                                                                                                Die Kopiervorlagen 2 „Die Welt ohne Copyright“ und 26 „Die Zukunft: Digital Rights Management“ können
                                                                                                                                                                                                                                                                zum Thema „Datenschutz und Datensicherheit“ im Rahmen der Fächer „Datenverarbeitung“ bzw.
KV 7                          Das Urheberrecht                                             Das neue deutsche Urheberrecht im Meinungsstreit                                                                                                                                                                                                                                     Geben Sie den Schülern die Möglichkeit, in verschiedenen Medien zu recherchieren. Bei diesem Thema bie-
                                                                                                                                                                                                                                                                „Informationstechnische Grundbildung“ (je nach Schulart) eingesetzt werden.
KV 8                          Das Markenrecht                                              Tempo oder Kleenex? Wie eine Marke entsteht                                                                                                                                                                                                                                          tet sich insbesondere das Internet an – vielleicht gemeinsam im Computerraum der Schule? Die Ergebnisse
KV 9                          Das Patentrecht                                              Patente gefragt!                                                                                                                                                                                                                                                                     können dann zum Beispiel im Stationentraining an Infotischen oder als Power-Point vor der Klasse präsen-
                                                                                                                                                                                                                                                                Kopiervorlage 7 „Das neue Deutsche Urheberrecht“ kann sowohl im Deutschunterricht als auch im Fach
KV 10                         Die Fälscher                                                 Von Marken- und Produktfälschern                                                                                                                                                                                                                                                     tiert werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                Sozialkunde (Themenbereiche „Interessengruppen“, „Wie entsteht ein Bundesgesetz“ oder bei der Be-
KV 1 1                        Die Fälscher                                                 Was lacostet die Welt? Spielt doch keine Rolex!                                                                                                                      handlung der Verfassungsorgane und ihrer Aufgaben) herangezogen werden. Im Unterricht an kaufmän-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Gestalten Sie mit Ihren Schülern einen Infotag zum Thema „Copyrights“. Die Schüler können etwa eine
KV 12                         Die Fälscher                                                 Raubkopien kommen teuer!                                                                                                                                             nischen Berufsschulen und Fachoberschulen kann die Kopiervorlage im Rechtskundeunterricht Verwendung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Infowand vorbereiten, Infobroschüren entwickeln, Fragen von Schülern aus anderen Klassen beantworten.
KV 13                         Die Fälscher                                                 Copyrights im Fadenkreuz der organisierten Kriminalität                                                                                                              finden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Vielleicht entsteht sogar eine Experten-Schüler-Gruppe, die von anderen Klassen befragt werden kann.
KV 14                         Praxis                                                       Das Internet als Netz der Raubkopierer - Auktionen
KV 15                         Praxis                                                       Das Internet als Netz der Raubkopierer -„Tauschbörsen“                                                                                                               Die jeweiligen Kopiervorlagen 18 bis 22 des Themenbereichs „Kulturgeschichte des Fälschens“ eignen sich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Verfolgen Sie das Tagesgeschehen. Die Medien berichten beinahe täglich über Themen wie Raubkopieren,
KV 16                         Praxis                                                       Was darf ich kopieren bei Musik und Software?                                                                                                                        zur Verwendung im Kunst-, Deutsch- und Sozialkundeunterricht (z. B. Themenbereich „Normen und Werte“)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                neues Urheberrecht usw. Gehen Sie zusätzlich von den Erfahrungen Ihrer Schüler aus. Fast jeder hat bereits
KV 17                         Praxis                                                       Wie kann ich mich vor illegaler Software schützen?
                                                                                                                                                                                                                                                                aber natürlich auch für die Fächer Ethik und Religionslehre bei den entsprechenden Lehrplanzielen sowie
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                im Urlaub gefälschte Produkte gekauft oder aus dem Internet Musik oder Filme heruntergeladen.
                                                                                                                                                                                                                                                                als Einstieg im Geschichtsunterricht.
KV 18                         Kulturgeschichte des Fälschens                               Original und Fälschung in der Malerei
KV 19                         Kulturgeschichte des Fälschens                               Original und Fälschung in der Literatur                                                                                                                                                                                                                                              „Copyrights in Bildern“: Als Ergebnis eines Projekttages oder als Abschluss des Unterrichtsprojektes kön-
                                                                                                                                                                                                                                                                Die Kopiervorlagen ermöglichen einen lebendigen, handlungsorientierten Umgang mit dem komplexen
KV 20                         Kulturgeschichte des Fälschens                               Original und Fälschung in der Wissenschaft                                                                                                                                                                                                                                           nen die Schüler beispielsweise eine Collage zum Thema gestalten.
                                                                                                                                                                                                                                                                Thema „Copyrights“.
KV 21                         Kulturgeschichte des Fälschens                               Original und Fälschung in der Geschichte
KV 22                         Kulturgeschichte des Fälschens                               Original und Fälschung im Journalismus
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Legen Sie – neben der wichtigen fachlichen Komponente – auch einen Schwerpunkt auf affektive Lernziele
                                                                                                                                                                                                                                                                Die meisten Schüler behalten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                (Betroffenheit, Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins etc.). Nicht bloßes Faktenwissen ist vorrangig, son-
KV 23                         Wirtschaft                                                   Copyright-Delikte schaden der Volkswirtschaft                                                                                                                        10 % von dem, was sie lesen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                dern eine Verhaltensänderung.
KV 24                         Wirtschaft                                                   Copyright-Delikte schaden den Unternehmen                                                                                                                            20 % von dem, was sie hören,
KV 25                         Wirtschaft                                                   Copyright-Delikte schaden den Start-ups                                                                                                                              30 % von dem, was sie sehen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Berücksichtigen Sie die ethische Komponente. Diskutieren Sie mit Ihren Schülern im Zusammenhang mit
KV 26                         Perspektiven                                                 Die Zukunft: Digital Rights Management                                                                                                                               70 % von dem, was sie sagen und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Copyrights Fragen von Recht und Unrecht, Egoismus und Altruismus etc.
KV 27                         Perspektiven                                                 Was ist Peer-to-Peer?                                                                                                                                                90 % von dem, was sie selbst tun.
KV 28                         Perspektiven                                                 Copyright oder Copyleft – Protected oder Open Source Software
                                                                                                                                                                                                                                                                Neben der fachlichen Qualifikation und dem Umgang mit neuen Medien steht deshalb die Schüleraktivität im
KV 29                         Kreuzworträtsel                                              Bist du fit in Sachen Copyright?
                                                                                                                                                                                                                                                                Mittelpunkt.
KV 30/31                      Glossar                                                      Glossar
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Haben Ihre Kolleginnen oder Kollegen Interesse an einer Ausgabe von RERUM „Copyrights im
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     digitalen Zeitalter“? Sämtliche Materialien stehen zum Downloaden bereit unter:
HINTERGRUNDINFORMATION: JUGEND UND COPYRIGHT                                                                                                                                                                                                                     LERNZIELE

„Vor allem unter Schülern und Studenten hat sich eine weit verbreitete Kopierkultur entwickelt. Raubkopieren gilt als cool, das
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     www.zeitbild.de oder
abendliche Brennen von Daten- und Musik-CDs ist Alltag. Auf Netzwerk-Partys (…) werden regelmäßig Wettbewerbe ausgerichtet.
Wer es am schnellsten schafft, einen bestimmten Hollywoodfilm aus dem Internet herunterzuladen, hat gewonnen. ‚Da sitzen vier-,
                                                                                                                                                                                                                                                                 Die Schüler sollen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     www.microsoft.com/germany/rerumcopyrights
fünfhundert Leute und haben ihre Rechner mitgebracht, und keiner hat auch nur ein legales Programm auf dem Rechner.´“

So zitiert die Illustrierte STERN in ihrer Ausgabe 7/2002 einen Schüler. Die Statistik bestätigt die Problematik:                                                                                                                                                   die rechtlichen Grundlagen zum Thema Copyright kennen

                                                                                                                                                                                                                                                                    den Zusammenhang zwischen technologischer Entwicklung und der Entstehung von neuem
ENTWICKLUNG DER HAUSHALTSAUSSTATTUNG                                                              ENTWICKLUNG DER BRENNER-REICHWEITE
MIT CD-BRENNERN Basis: Haushalte in % am Ende des Jahres                                          Frage: Wurden im Jahr 2002 CD-Rohlinge mit Inhalten bespielt (gebrannt)?
                                                                                                                                                                                                                                                                    Regelungsbedarf (z. B. Urheberrecht) erkennen und erläutern können                                                                                                                       Impressum
   1998    1999   2000     2001       2002       2003*      2004*      2005*
                                                                       41,0%                                                                                                             April 2001                                                                 die Relevanz des Themas für unterschiedliche Bereiche der Wirtschaft (Volkswirtschaft,                                                                                                   Herausgeber:
                                                                                                                                                   24,8%
                                                           38,0%                                         Gesamt                                            30,0%
                                                                                                                                                                        40,2%
                                                                                                                                                                                         Februar 2002                                                               Betriebswirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsmarkt etc.) verstehen                                                                                                                   Zeitbild Verlag GmbH
                                                                                                                                                                                         Februar 2003                                                                                                                                                                                                                                                        Redaktion München
                                                34,0%                                                                                                    29,1%
                                                                                                         Männer                                               33,4%
                                                                                                                                                                                                                                                                    wichtige methodische Kompetenzen erwerben (Methoden der Informationsbeschaffung, Zeitplanung,                                                                                            Reichenbachstraße 1
                                                                                                                                                                                                                Basis: 63,2 Mio. private Deutsche ab 10 Jahre




                                                                                                                                                                              43,7%
                                     29,0%                                                                                                    20,8%                                                                                                                                                                                                                                                                                                          80469 München
                                                                                                          Frauen                                      26,8%
                                                                                                                                                                   36,8%
                                                                                                                                                                                                                                                                    Präsentation etc.)
                                                                                                                                                                    37,5%                                                                                                                                                                                                                                                                                    Redaktion:
                                                                                                     10–19 Jahre                                                              42,8%                                                                                 lernen, Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und differenziert zu argumentieren                                                                                     B. Kuffer, N. Woischnik; beide Zeitbild Verlag
                          20,0%                                                                                                                                                                 58,9%
                                                                                                                                                                                44,9%                                                                                                                                                                                                                                                                        Pädagogische Beratung: OStR S. Huber-Jilg,
                                                                                                     20–29 Jahre                                                                            55,4%
                                                                                                                                                                                                        66,5%                                                                                                                                                                                                                                                OStR E. Jilg, beide Diplom-Handelslehrer
                                                                                                                                                                   35,8%                                                                                            zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit
                  11,0%                                                                              30–39 Jahre                                                             41,8%                                                                                                                                                                                                                                                                           vibrio; Kommunikationsmanagement
                                                                                                                                                                                               58,7%                                                                moralischen Verhaltens erwerben                                                                                                                                                          Dr. M. Kausch GmbH
                                                                                                                                                     26,2%
                                                                                                     40–49 Jahre                                              32,9%                                                                                                                                                                                                                                                                                          Diese Ausgabe entstand in Zusammenarbeit
                                                                               *Prognose




          4,5%                                                                                                                                                                   46,2%
   2,0%                                                                                                 50 Jahre             7,8%
                                                                                                                                10,7%
                                                                                                                                                                                                                                                                    eigenes Fehlverhalten erkennen und die Bereitschaft entwickeln, es zu korrigieren                                                                                                        mit der Microsoft Copyright Division in
                                                                                                        und älter                        16,6%                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Deutschland.

                                  Quelle: FFA auf Grundlage der GFK-Sonderbefragung                                                                                 Quelle: FFA auf Grundlage der GFK-Sonderbefragung                                                                                                                                                                                                                                        Druck: PPS, Detmold

Es ist deshalb von besonderer Wichtigkeit, Schülerinnen und Schülern ein Bewusstsein für geistiges Eigentum zu vermitteln.
Kurzantwort per Fax oder Post

FAXNUMMER 089 / 26 82 79

Zeitbild Verlag GmbH
Reichenbachstraße 1
80469 München


Schule:
Vor- und Nachname:




                                                                                                  (bitte in Druckschrift)
Straße:
PLZ/Ort:
Unterrichtsfächer:
E-Mail:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihre Meinung zum RERUM „Copyrights“ ist für unsere weitere Arbeit sehr wichtig.
Vorab herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Unter allen Einsendern verlost* ) der Zeitbild Verlag
zehn Microsoft Office XP Professional.

1. Werden Sie die vorliegende RERUM-Ausgabe verwenden?
    ja, sicher                                   ja, wahrscheinlich
    nein, wahrscheinlich nicht                   nein, bestimmt nicht
Begründung:
               ________________________________________________________________________

2. Wenn Ihre Antwort „ja“ lautet, wie oft planen Sie, das RERUM einzusetzen?
   einmal                                          zwei- bis dreimal
   vier- bis fünfmal                               mehr als sechsmal
Begründung:
              ________________________________________________________________________

3. Wenn Ihre Anwort „nein“ lautet, was machen Sie mit dem RERUM?
    an bestimmte KollegInnen weitergeben        im Lehrerzimmer auslegen
    für mich persönlich archivieren
Sonstiges:
           ________________________________________________________________________

4. Ist das Thema „Copyrights“ Ihrer Ansicht nach ein Thema, das Jugendliche interessiert?
    ja, ich bin mir sicher                       ja, ich denke schon
    nein, wahrscheinlich nicht                   nein, bestimmt nicht
Begründung:________________________________________________________________________

5. Das RERUM „Copyrights“ eignet sich als Unterrichtsmaterial:
    sehr gut         gut            weniger gut
Begründung / Anregungen:
_____________________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________________
*) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Geistiges




                                                                                                                   Was ist Copyright?
                 Tatort                             Schulhof:
                 Eigentum im digitalen Zeitalter

MARKUS [Schüler, 18]
Illegal Kopieren schadet doch keinem Armen, sondern nur irgend-
welchen reichen Unternehmen. Das ist wie bei der Schwarzarbeit,
das schädigt auch keinen, nur den Staat.

       STEFAN KLINGER [Programmierer, 32]
       Wenn du ein Haus baust, dann gehört es dir. Natürlich kannst du es auch
       vermieten. Aber stell dir vor, eines Tages behauptet der Mieter deines
       Hauses: „Ab jetzt gehört das Haus mir!“ Das würdest du doch sicherlich
       als ziemlich ungerecht empfinden. Genauso geht es dem Entwickler eines




                                                                                                           TO DO
       Computerprogramms, das plötzlich jedermann frei kopiert. Dabei hat er
       viel Arbeit investiert und muss vom Programmieren leben. Auch Com-
       puterprogramme sind geistiges Eigentum.

LEONIE [Schülerin, 14]
Natürlich kopiere ich! Weißt du, was Musik-CDs heute kosten?
Und Software erst! Da würde mein Taschengeld niemals rei-
chen. Außerdem kopiert doch sowieso jeder schwarz!
                                                                          BILDET VIER GRUPPEN:
                                                                          Jugendliche, Arbeitnehmer,
        RUPERT BECK [Staatsanwalt, 58]                                    geschädigtes Unternehmen,
                                                                          Staatsanwalt.
        Wenn jemand Hardware klaut, dann gilt das als                     Überlegt euch weitere
        Verbrechen. Wenn aber jemand Software klaut,                      Argumente, um euren Stand-
                                                                          punkt zu begründen. Versucht
        dann soll das ein „Kavaliersdelikt“ sein?                         in einer kurzen Diskussion vor
                                                                          der Klasse, die anderen von
                                                                          eurer Position zu überzeugen.



PROGRAMMIEREN ist, wie das Komponieren von Musik, kreative geistige Arbeit. Komponierte Lieder kann
jeder nachspielen, programmierte Software kann technisch beliebig kopiert werden. Deshalb gibt es für
Computerprogramme wie für Musik ein Copyright. Der Programmierer oder der Komponist kann entscheiden,
wer sein Werk wie und wann benutzen darf. Ein Software-
Entwickler hat hier verschiedene Möglichkeiten. Er
kann die Nutzung seiner Software freigeben, wie das
bei Freeware der Fall ist. Er kann alle Details seiner
Programmierung offen legen, damit andere sein
Programm weiterentwickeln können, wie bei Open
Source Software. Schließlich kann er die Software
aber auch gegen Lizenz allen Interessenten zur
Verfügung stellen, die Details seiner Programme
aber für sich behalten. Die Lizenzeinnahmen sind
dann sein Verdienst. Für dieses Modell hat sich                                                                       1
Microsoft entschieden. Mit den Einnahmen
finanzieren wir unter anderem die
Weiterentwicklung von Software.

Jürgen Gallmann [Vorsitzender
der Geschäftsführung der Microsoft
Deutschland GmbH, 41]
Was ist Copyright?
                                  Die Welt                                            ohne Copyright




     Was wäre eigentlich, wenn es kein Copyright gäbe? Jeder dürfte alles kopieren, tauschen und
     verbreiten. Niemand müsste Lizenzgebühren oder Geräteabgaben bezahlen! Aber ist das wirk-
     lich eine wünschenswerte Zukunft?

     Mit der Digitalkamera unterm Mantel versteckt, schleichen sich Raubkopierer in die Kinos. Der
     gesamte Streifen wird abgefilmt und im Netz oder auf dem Schwarzmarkt zu Billigstpreisen
     vertrieben. Lange vor dem Kinostart in Deutschland kann man sich so große Filme wie Matrix –




                                                                                                                               TO DO
     Reloaded zu Hause auf DVD oder CD ansehen. Hört sich doch erst mal gut an! Aber wer
     bezahlt in Zukunft Schauspieler, Regisseure, Kostümbildner, Maskenbildner, Ausstatter oder
     Kinobetreiber, wenn die Kinokassen leer bleiben? Den Videotheken könnte das Aus
     drohen. Und auch das DVD-Geschäft der Filmindustrie leidet unter Raubkopierern.

     Besonders die Musikbranche ist angeschlagen. Aber sie wehrt sich
     bereits: Raffiniertere Systeme werden ausgeklügelt, die ein
     Vervielfältigen verhindern sollen. Leidtragende sind ehrliche
     Konsumenten: Gekaufte CDs funktionieren nicht mehr auf den                                Wie sieht die Welt ohne
                                                                                               Copyright in zehn Jahren aus?
     modernen MP-3-Playern oder im Auto-CD-Player. Die komplizierten
     Datenkombinationen verwirren den digitalen Mediaplayer.                                   ENTWERFT mehrere
                                                                                               denkbare Szenarien in Bezug
                                                                                               auf die Musik-, Film- und die
                                                                                               IT-Branche!
     Auch gedankenloses Kopieren von Software schadet vielen. Das Geld
     aus dem Verkauf von Software fließt nicht nur in die Kassen von

                                                                                      Unternehmern und Programmie-
     INHALTE BESPIELTER RAUBKOPIEN AUF CD                   1)                        rern, sondern wird vor allem in
                                                                        MUSIK         die Weiterentwicklung von Pro-
                                                                                      grammen investiert.
                    SONSTIGE INHALTE
                                        1,9                      50,2                 Der Investitionsumfang in das
          ANWENDER-SOFTWARE
                                  5,4                                                 Programm Windows XP zum
           FOTOS/VIDEOS
                           6,2                                                        Beispiel, mit heute ungefähr 200
                                                                                      Millionen Programmzeilen, er-
                                                                                      höht sich durch die laufende
                                                                                                                                       2
PC/KONSOLENSPIELE   10,4
                                                                                      Fortentwicklung jedes Jahr um
                                              14,3                                    rund 30 Prozent. Allein für das
                           11,6
                                                                                      Programm Windows beschäftigt
    SPIELFILM/KINOFILM                                                                Microsoft weltweit 8.500 Ent-
                                                DATEN
                                                                                      wickler sowie insgesamt 620
                                                                                      Mitarbeiter für Grundlagenfor-
     1)
      Angaben in Prozent/2002 (Basis 515 Millionen Stück)          Quelle: FFA 2003   schung.
TO DO

 Durch welche gewerb-
 lichen Schutzrechte
 sind folgende               Schutzrechte für Produkte
 Dinge geschützt?
 BEGRÜNDE!

 · der neueste Macintosh-
  Computer
 · Gene, Diagnose-
  verfahren für Krebs               BEREICH TECHNIK                                                    BEREICH DESIGN
 · Mercedesstern
 · aktuelle Kollektion von
  Dior
 · „Die Copyrighter“ –
  der neue Bestseller aus                          Gebrauchs-              Geschmacks-                                                     Wettbewerbs-
  den Staaten                     Patent                                                             Marke           Urheberrecht
                                                     muster                  muster                                                            recht
                                                                                                                                                                      Schütze




• Was kann geschützt         erfinderische       erfinderischer Schritt   ästhetische           geschäftliches      persönliche geistige   alle Produkte/Leistungen
  werden?                    Tätigkeit                                    Schöpfung             Zeichen             Schöpfung              z. B. bei Nachahmung
                                                                                                                                           und Rufausbeutung

• Wodurch zeichnet sich das Neuheit              Neuheit                  Neuheit               Unterscheidungskraft besondere             keine besonderen
  geschützte Produkt aus?                                                                       von Konkurrenzange- Gestaltungshöhe        Kennzeichen
                                                                                                boten

• Welche Bedingung für das gewerbliche           gewerbliche              gewerbliches Muster   Kennzeichnung von   Schutz bei             keine besonderen
  Schutzrecht gibt es?       Anwendbarkeit       Anwendbarkeit            oder Modell           Waren oder          Veröffentlichung des   Bedingungen
                                                                                                Dienstleistungen    Werkes, bloße Idee
                                                                                                                    genügt nicht

• Besteht eine               Anmeldung beim DPMA Anmeldung beim DPMA      Anmeldung beim DPMA Anmeldung beim DPMA keine Anmeldung          keine Anmeldung
  Anmeldepflicht?            (Deutsches Patent-                                               Benutzung mit       notwendig                notwendig
                             und Markenamt)                                                   Verkehrsgeltung

• Wie lange gilt das         maximal 20 Jahre    drei Jahre, nach         drei Jahre, nach      unbefristet         bis 70 Jahre nach      Schutzdauer auch nach
  Schutzrecht?                                   Verlängerung maximal     Verlängerung          verlängerbar        dem Tod des            Ablauf anderer
                                                 10 Jahre                 maximal 20 Jahre                          Urhebers               Schutzrechte

• Wo ist das Schutzrecht     Patentgesetz        Gebrauchsmuster-         Geschmacksmuster-     Markengesetz        Urheberrechtsgesetz Gesetz gegen den un-
  gesetzlich fixiert?                            gesetz                   gesetz                                                        lauteren Wettbewerb
                                                                                                                                                                      deine Ideen!




• Beispiele                  ABS, ein bestimmtes Klappstuhl               Layout oder Design    die springende      Bücher, Bilder,        Rolex gewinnt Prozess
                             chemisches Verfahren                         eines Gegenstandes    Raubkatze von       Photos, Musik,         gg. Tchibo wg. sklavi-
                                                                                                PUMA                Software               scher Nachahmung von
                                                                                                                                           Rolex-Uhren (BGH GRUR
                                                                                                                                           1985, S. 876)




                         3
                                                                                                                       Was ist Copyright?
Was ist Copyright?
                               Shareware-Autor
                               – Umsonst arbeiten?
Seine Karriere startet er mit elf Jahren. Da programmiert er ein Rechenprogramm, das er für ein
paar Groschen an Mitschüler verkauft. Die Einnahmen steckt er sofort in neue Hardware. Mit 23
Jahren ist er scheinbar am Ziel seiner Träume: Sein erstes Programm erscheint auf dem amerika-
nischen Markt und verkauft sich glänzend.
Nein – die Rede ist nicht von Bill Gates, sondern von Andreas Pizsa aus Österreich. Sein Programm
„Look Mom, no Hands“ wurde sogar von Apple-Mitbegründer Steve Wozniak registriert. Es dient der
vereinfachten Dateneingabe in Macintosh-Computer mittels einer Zweitasten-Maus. Das Programm
wird über ftp-Server vertrieben, das heißt jeder kann es sich aus dem Internet laden. Es ist
Shareware. In nur sechs Wochen wurde das Programm 25.000
Mal downgeloaded – allerdings nur 1.700 Mal für jeweils
neun US-Dollar registriert.
Diese Zahlen sprechen für sich: Die Registriermoral der
User ist gering. Die amerikanische Vereinigung der
Shareware-Autoren schätzt, dass nur drei bis fünf
Prozent der Anwender auch die Registriergebühr




                                                                                                                                                      TO DO
                                            bezahlen. In nur sechs Wochen wurde
                                             Andreas Pizsa um 300.000 US-Dollar
                                             „betrogen“. Im deutsch-
                                            sprachigen Raum scheint
                                           es noch schlimmer zu sein.
                                         Hier gehen Shareware-Au- FINDE sowohl Argumente für
                                                                       die Meinung des Staatsanwaltes
                                     toren von nur ein bis zwei Pro- Pfisterer, dass die Verbreitung
                                                                       eine strafbare Handlung ist, als
                                zent ehrlicher Anwender aus. Pro- auch für die Position der Firma
blematisch ist, dass es in den USA und Europa unterschiedliche recht- Nullcom, dass die Verbreitung
                                                                       legal ist, da niemand geschädigt
liche Regelungen zu Copyright gibt. In den USA ist es z. B. durchaus wurde. DISKUTIERE!
möglich, dass jemand anderes als der Autor ein Freeware-Programm
als sein eigenes ausgibt und verkauft, ohne eine strafbare Handlung zu
begehen. In Deutschland würde dies eindeutig dem Urheberrecht widersprechen.
Der Informatiker Robert Gehring erläutert das Dilemma, das daraus entstehen kann, anhand eines
fiktiven Fallbeispiels im Rahmen seiner Studienarbeit an der TU Berlin:

Staatsanwalt Pfisterer liest eines Morgens in der Zeitung:
Eine Landesregierung in Süddeutschland hat           ben worden. Aber wer ist der Urheber dieses          raufhin Nullcom begonnen hatte, WindoX-96           4
beschlossen, Behörden und staatliche Institutionen   Programms? Ein Programmierer B. Smith aus            zusammen mit den von ihr zusammengeschraub-
zu vernetzen. Der Großauftrag geht an die deut-      Kalifornien hat es vor ein paar Jahren geschrieben   ten PC-Clones in großen Stückzahlen unter eige-
sche Firma Nullcom. Mit viel Rabatt sind 10.000      und beschlossen, es als Freeware im Internet ver-    nem Namen zu vertreiben.
PCs mit dem Betriebssystem WindoX-96 erwor-          fügbar zu machen. Die Resonanz war groß, wo-

Herr Pfisterer beginnt zu ermitteln: Nullcom behauptet, nichts Illegales getan zu haben, da der Autor in den USA auf sein
Copyright verzichtet. Pfisterer hält dagegen, dass B. Smith nach deutschem Recht sehr wohl der Urheber sei und Nullcom
gegen das deutsche Urheberrecht verstoße. Ein schwieriger, kaum lösbarer Fall! Mehr dazu unter
http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/1997/0048/freeware.html
Das Urheberrecht
                            Mediengeschichte
                            ist Copyright-Geschichte
Die Geschichte der Medien ist auch die Geschichte ihrer technischen Reproduzierbarkeit. Und
deshalb ist die Geschichte der Medien zugleich eine Geschichte um den Schutz des Copy-
rights von Künstlern und Kreativen. Urheberrecht entsteht mit der Entwicklung des Buch-
drucks Mitte des 15. Jahrhunderts. Gutenbergs Erfindung ermöglicht erstmals die Verviel-
fältigung von Ergebnissen geistiger Arbeit. Jede neue Medientechnologie perfektioniert, be-
schleunigt und verbilligt seitdem diese Reproduktion.
Erste Schallplatte          Erste LP                        Erste Musikkassette         BVG-Urteil zu
                                                                                     Geräteabgaben und
                 Gründung                                                           erlaubte Privatkopien
                 der GEMA                                                                                                               Digitalzeitalter
                                                Erster Kopierer            Urheberrechts-
                                                                           gesetz in Kraft
                                                                                                      1974          1982         1992       1996      1997     2002          2003
      1877           1903    1931                    1959          1963           1965       1971


                                       Analogzeitalter
                                                                                                                                          Erste DVD          Breitband-
                                                                                                                Erste Musik-CD                                Internet
                                                                                                                                   Erste CD-RW
                                                                                                    Erster PC              Erste CD-Rom               MP3                 Novelle zum
                                                                                                                                                                          Urheberrecht


Der Vorläufer der heutigen GEMA wird bereits 1903 als Reaktion auf die Erfindung von




                                                                                                                                                                            TO DO
Radio und Schallplatte gegründet. Die GEMA kassiert von Rundfunkanstalten und
Schallplattenproduzenten Gebühren und reicht die Gelder an Künstler weiter.
Mit der Erfindung des Kopierers und der Musikkassette (siehe Grafik) wird es
erstmals möglich, Druckwerke und Musikaufnahmen einfach und preiswert zu
kopieren. Als Reaktion auf die Vielzahl von Privatkopien fordert die GEMA
Abgaben auf Kopiergeräte, Leerkassetten und Kassetten-
rekorder. Die Rechtmäßigkeit dieser „Geräteabgaben“ wird
1971 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Dritte dürfen ENTWERFT ein originelles
dieses Eigentum nur mit der Genehmigung des Rechte- Plakat zum Thema
                                                             „Mediengeschichte ist
inhabers nutzen. Da die Anfertigung privater Musikkopien Copyright-Geschichte“.
kaum zu überprüfen ist, sollen Geräteabgaben einen In- ORIENTIERT euch an der
teressensausgleich zwischen Autoren und Nutzern herstellen. Zeitachse und erweitert die
                                                                                                                             Mediengeschichte um zu-
                                                                                                                             sätzliche Daten und Fakten!
Mitte der 70er Jahre wird in den USA der PC entwickelt. Ein
neuer Aspekt des Themas Copyright tut sich auf: Von der
ersten Standardsoftware Microsoft Basic sind schon nach kurzer Zeit Kopien im Umlauf. Bill
Gates, der Gründer von Microsoft und Entwickler von Basic, verbietet jedoch in
Lizenzverträgen seines Programms jedes von ihm nicht autorisierte Kopieren. Amerikanische
Gerichte bestätigen 1977 die Rechtmäßigkeit dieser Lizenzregeln. Denn da Software schon
immer nur digital und damit in mit dem Original vergleichbarer Qualität vorliegt, sind für
Softwareprogramme andere Regeln notwendig.

Mit der Erfindung der wiederbespielbaren CD-R und CD-RW in den neunziger Jahren und der                                                                                                  5
Durchsetzung digitaler Standards wie MP3 im Internet wird das perfekte Kopieren auch von
Musik möglich. Breitband-Internet und wiederbespielbare DVDs perfektionieren das Kopieren
von Filmen. Musikdateien lassen sich heute in 45 Sekunden und Kinofilme in weniger als zwei
Stunden aus dem Internet ziehen. Neue Kompressionsverfahren werden diese Zeiten weiter
verkürzen. Das Internet wird zum vollwertigen Unterhaltungsmedium für jedermann. Deshalb
taugen Geräteabgaben immer weniger als Mittel zum Interessensausgleich zwischen Autoren
und Industrie auf der einen und Konsumenten auf der anderen Seite. Die Zukunft des
Schutzes von Copyrights liegt deshalb im digitalen Rechtemanagement.
Das Urheberrecht
                          Urheberrecht
                                ist Eigentum
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner Beziehung zum Werk und bei dessen Nutzung – so sagt
das Gesetz. Allein der Urheber hat das Recht zum Vervielfältigen, Übersetzen, Ändern, Vertreiben oder
Ausstellen seines Produktes. Dritte dürfen dieses Werk grundsätzlich nur mit der ausdrücklichen
Genehmigung des Rechteinhabers nutzen. Urheberrecht ist Eigentum. Gemäß dem Prinzip „Eigentum
verpflichtet“ soll sein Gebrauch aber auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Aber nicht jede gestalterische Leistung fällt unter den Urheberrechtsschutz. Es muss sich um eine eige-
ne geistige Schöpfung handeln, in der persönliche Züge des Urhebers zum Ausdruck kommen. Das kön-
nen Sprach-, Bild-, Film- oder Sammelwerke, Computerprogramme, Musik oder Darstellungen wissen-
schaftlicher oder technischer Art sein.

Eine gewerbliche Nutzung muss in der Regel vom Urheber oder von einer von ihm beauftragten
Verwertungsgesellschaft genehmigt werden. Das ist beispielsweise für Sprachwerke die VG WORT, für
Bildwerke die VG BILD-KUNST und für Musikwerke die GEMA.




                                                                                                                        TO DO
1971 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass einzelne Vervielfältigungen von Musik-
aufnahmen in geringerem Umfang für den privaten Gebrauch erstellt werden dürfen. Deshalb sorgen
seitdem Verwertungsgesellschaften dafür, dass Künstler durch eine Entschädigung über
Geräteabgaben auch für private Kopien honoriert werden. Beim Kauf einer Musik-CD z. B.
zahlt der Käufer zirka zehn Prozent an die GEMA, die das Geld an Musiker und Komponisten
ausschüttet. Diese Abgaben dienen aber lediglich als Kompensation für die
gesetzlich erlaubten Privatkopien und nicht als Entschädigung für illegale
Kopien.
                                                                                    RECHERCHIERT im Internet,
                                                                                    welche Aufgaben die VG Wort
                         MUSIKRAUB UND MUSIKKAUF                                    und VG Bild-Kunst übernehmen.
                                                                                    Inwieweit profitiert der jeweili-
                                                                        191         ge Künstler oder Autor davon?
   2000                                      133                                    Gibt es noch weitere VGs, z. B.
                                                            172                     für Film- und Fernsehwerke?
   2001                                                           182               Folgende Links helfen bei der
                                                          166                       Recherche: www.vgwort.de,
   2002                                                                       259   www.bildkunst.de, www.urhe-
                          gekaufte                                                  berrecht.org, www.cmmv.de.
  Quelle: Phonoverband
                          selbstgebrannte CDs in Deutschland in Mio.


Durch die Errungenschaften der Medientechnologie ändert sich die Lage: Limitierten damals noch
Qualitätseinbußen die Anzahl privater Kopien, so erlaubt die digitale Technik jetzt uneingeschränktes und
zum Original völlig gleichwertiges Vervielfältigen. Geräteabgaben können jetzt Künstler nicht mehr aus-
reichend entschädigen, die Effizienz von Verwertungsgesellschaften nimmt ab.

Allerdings lag Software im Gegensatz zu Musik von Anfang an ausschließlich in digitaler Form vor, verlust-
freie Kopien waren hier jederzeit möglich. Daher ist bei Software die Erstellung einer Privatkopie grund-
sätzlich verboten. Bei Software ist daher auch keine Verwertungsgesellschaft erforderlich. Vielmehr über-                       6
trägt der Urheber über einen Lizenzvertrag Nutzungsrechte auf den Anwender. Soweit dieser nicht aus-
drücklich etwas anderes vorsieht, gilt das Prinzip „eine Anwendung – eine Lizenz“. Das heißt, es muss für
jeden PC, auf dem das Programm installiert wird, eine eigene Lizenz erworben werden.

CDs, CD-Brenner und das Internet stehen dafür, dass die Musik- und Softwarebranche nun ähnliche
Probleme haben. Deshalb fordert die Industrie geeignete Gesetze für digitale Inhalte. Die Forderungen
sollen in der Urheberrechtsnovelle Ausdruck finden.
Das Urheberrecht
                                               Das neue        deutsche
                                               Urheberrecht im Meinungsstreit
                                 Das neue Urheberrecht soll die aktuelle Rechtslage an die Herausforderungen der digi-
                                 talen Welt anpassen. Es gilt, die Interessen von Künstlern, Verwertungsgesellschaften
                                 und Wirtschaft auf der einen und die Wünsche der Konsumenten auf der anderen Seite
                                 auszugleichen. Dabei sollen unterschiedliche Auffassungen in der Wirtschaft auf einen
                                 Nenner gebracht werden. So fordern z. B. die Verwertungsgesellschaften höhere Ge-
                                 räteabgaben und zusätzliche Abgaben auf PCs, da PCs zunehmend für Internet-Down-
                                 loads genutzt werden. Die Computerindustrie dagegen lehnt Geräteabgaben als wachs-
DIE POSITIONEN SIND KONTROVERS




                                 tumshemmend ab und setzt auf Digital Rights Management.

                                 DIETER SCHORMANN,           Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:
                                 „Es kann nicht sein, dass der Staat Bücher und Zeitschriften auch dann nutzen darf,
                                 wenn er sie nicht bezahlt hat. Wenn sich Kreativität von Autoren und Investitionen von
                                 Verlagen und Buchhandlungen nicht mehr auszahlen, geraten Bildung und Forschung in
                                 Deutschland in eine Sackgasse.“

                                 GEMA-Vorstandsvorsitzender PROF. DR. REINHOLD KREILE: „Gerade im Infor-




                                                                                                                                  TO DO
                                 mationszeitalter gilt es, den Schutz der Urheber erneut zu bewahren. Wir begrüßen
                                 deshalb die Regelung, dass privates Kopieren in begrenztem Umfang und nur gegen
                                 Vergütung zulässig ist. Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, in
                                 der Urheberrechtsnovelle die Vergütung für das private Kopieren deutlich
                                 anzuheben und somit die Leistung des schöpferischen Urhebers angemessen
                                 zu entlohnen.“

                                 DR. CHRISTIAN DRESSEL,           Leiter des dmmv-Arbeits-
                                                                                                RECHERCHIERE den aktuellen
                                 kreises Medienpolitik: „Das Urheberrecht ist mit dieser        Stand der Urheberrechts-
                                                                                                debatte. Was sind die zentralen
                                 Novellierung noch nicht in der Informationsgesellschaft        Diskussionspunkte, auf welche
                                 angekommen. Der dringend erforderliche Schutz der              Punkte hat man sich bereits ge-
                                                                                                einigt?
                                 Produzenten digitaler Werke ist nicht umfassend gewähr-        Was hältst du von der Urheber-
                                 leistet. Dazu müsste der Gesetzgeber beispielsweise die        rechtsnovelle? Welche Chancen,
                                                                                                aber auch Probleme könnten
                                 Anfertigung von Kopien aus illegalen Vorlagen untersagen       sich bei einer Durchsetzung
                                                                                                ergeben?
                                 und den rechtlichen Schutz technischer Schutzvorkehrungen
                                 insgesamt verbessern.“

                                 DR. BERNHARD ROHLEDER,               Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung: „Der
                                 Rechtsschutz für technische Kopierschutzmaßnahmen ist als sehr positiv zu bewerten.
                                 Dagegen hat es der Bundestag versäumt, eine klare Regelung bezüglich der Abgaben-
                                 forderungen auf digitale Geräte in das Gesetz aufzunehmen. Aus Sicht der ITK-Branche
                                 wäre eine eindeutige Aussage gegen die Ausweitung von Pauschalabgaben auf digitale
                                 Geräte, insbesondere auf Drucker und PCs, sowie zur Förderung des Einsatzes Digitaler
                                 Rechte-Management-Systeme nötig gewesen.“
                                                                                                                   ..                     7
                                 Vorsitzender der Geschäftsführung der Microsoft Deutschland GmbH, JURGEN
                                 GALLMANN: „Die derzeitige Rechtslage fordert zu rechtswidrigem Verhalten gera-
                                 dezu auf, da dem Rechtsverletzer als Schadenersatzpflicht lediglich eine Zahlung
                                 droht, die er auch bei rechtmäßigem Erwerb einer Lizenz hätte leisten müssen. Hier
                                 weist das deutsche Urheberrechtsgesetz dringenden Reformbedarf auf. In einzelnen
                                 EU-Mitgliedsstaaten gibt es bereits Regelungen, die als Vorbild dienen können, so z. B.
                                 in Österreich, wo die doppelte Lizenzgebühr als Mindestschaden festgesetzt wird.“
Das Urheberrecht
               Tempo          oder Kleenex?
               Wie eine Marke entsteht
Wenn du heute in einem Geschäft nach Tempos fragst, kriegst du mit Sicherheit Papier-
taschentücher, wenn auch vielleicht nicht gerade die bekannte blaue Packung. Tempo ist
eine starke Marke. Ihr Bekanntheitsgrad ist so groß, dass der Markenname im alltäglichen
Sprachgebrauch für eine ganze Produktkategorie benutzt wird. In den USA müsstest du je-
doch nach Kleenex fragen. Aber wie entstehen eigentlich Marken?

§ 3 MARKENGESETZ
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen,
Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließ-
lich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließ-
lich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder
Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unter-
scheiden. Das Markengesetz hindert Trittbrettfahrer, den guten Ruf eines Produktes oder
eines Unternehmens für sich zu nutzen. In den Aufbau ihrer Marken haben die Hersteller
viel Geld investiert. Und genau diese Investition in das Produkt rechtfertigt den Wert einer
Marke und auch ihre Schutzwürdigkeit.




                                                                                                         TO DO
Gemäß § 4 Ziffer 1 des Markengesetzes entsteht Markenschutz nach erfolgter Anmeldung
durch Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München.

Nach § 4 Ziffer 2 des Markengesetzes können Marken auch durch Gebrauch als
solche gelten. Es handelt sich dann um Marken mit Verkehrsgel-
tung. Voraussetzung dafür ist, dass das benutzte Zeichen als
Marke Verkehrsgeltung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise
erlangt hat. Dafür müssen mindestens 20 Prozent aller Men- ERSTELLE EINE COLLAGE
                                                               mit Marken, die deiner Mei-
schen der Zielgruppe einen Namen mit einem bestimmten Pro- nung nach für eine ganze
dukt verbinden. Dann wird der Name zur Marke. Wenn also jeder Produktkategorie benutzt wer-
                                                               den (z. B. Uhu für Kleber).
fünfte Benutzer von Waschmitteln mit dem Namen „Persil“ das
gleichnamige Waschmittel verbindet, wird Persil auch ohne Finde weiterein diese Produkt-
                                                               die ebenfalls
                                                                             Markennamen,

Anmeldung zu einer geschützten Marke. Das Markengesetz de- kategorie gehören (z. B. Pritt,
                                                               Pattex).
finiert als Schutzhindernisse:

                                       Fehlende Unterscheidungskraft
                                       Zeichen, die ausschließlich aus Angaben über Beschaffenheit,
                                       Menge, Bestimmung, Wert, Zeit und Ort der Herstellung bzw.
                                       Dienstleistung bestehen
                                       Allgemein übliche Bezeichnungen, d. h. Zeichen, die ursprünglich
                                       Unterscheidungskraft hatten, die sich jedoch im allgemeinen
                                       Sprachgebrauch als Gattungsbezeichnungen durchgesetzt haben (z.
                                       B. „Vaseline“)                                                            8
                                       Täuschende Angaben über Art, Beschaffenheit oder Herkunft
                                       Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten
                                       Zeichen, die Wappen, Flaggen, Hoheitszeichen, Siegel,
                                       Bezeichnungen von Kommunen etc. enthalten
                                       Zeichen, die amtliche Prüf- und Gewährzeichen enthalten
                                       Zeichen, deren Benutzung nach sonstigen Vorschriften im öffent-
                                       lichen Interesse untersagt werden können
Das Patentrecht
              Patente                                 gefragt!


                                                   Auf der Nürnberger Erfindermesse
                                                   IENA wurde ein neues Klappbett
                                                   präsentiert, das Langschläfer aus
                                                   den Federn wirft. Hier war nicht
                                                   etwa ein Unternehmen besonders
                                                   innovativ, nein, dieses gnadenlose
                                                   Bett, mit dem Verschlafen künftig
                                                   unmöglich wird, wurde von
                                                   Schülern des Maristengymnasiums
                                                   in Fürstenzell (Niederbayern) vor-
                                                   gestellt. Fünf Minuten nach dem
                                                   Läuten des Weckers ist Schluss
                                                   mit Dösen: Ein Hebemechanismus
kippt Bett samt Langschläfer, der so unsanft in den Tag befördert wird.

Das Klappbett ist keineswegs die erste Erfindung der Niederbayern. An dem als
„Erfinderschule“ bekannten Gymnasium gibt es schon seit Jahren das
Wahlpflichtfach „Erfinden“, das von etwa zehn Prozent der Schüler besucht wird. Im




                                                                                        TO DO
Laufe der Jahre haben die Teilnehmer mehrere hundert Neuheiten und Erfindungen
entwickelt, von denen viele bei „Jugend forscht“, Erfindermessen und anderen
Wettbewerben ausgezeichnet wurden.

Worauf hat die Welt schon immer gewartet? Vielleicht die Pinzette mit
Beleuchtung, der magnetische Lockenwickler, der Ein-
Finger-Schreiber, die Cola als Frostschutzmittel, die maden-
sichere Bio-Abfalltonne? Die Ideen sind unbegrenzt und die
Gedanken frei.                                               INFORMIERT euch unter
                                                                www.insti.de.

Bis aber Erfinder ihre Konstrukte auf der IENA ausstellen  SUCHT Gleichgesinnte zur
                                                           Gründung einer Erfinder-
und nach Produzenten für eine wirtschaftliche Verwertung   Arbeitsgemeinschaft und
                                                           erkundigt euch bei euren
suchen können, vergeht viel Zeit: Leider brauchen die Pa-  Lehrern, wie eure Schule
tentämter oft mehrere Jahre, bis sie einem Antrag stattge- euch bei der Umsetzung
                                                           eurer Ideen helfen kann.
ben. Der Vorsitzende des Deutschen Erfinderverbandes
(DEV) Karl Bauch gibt zu bedenken, dass innerhalb dieser
Wartezeit 50 Prozent des technischen Wissens schon wieder veraltet seien. Dem
Deutschen Patent- und Markenamt ist diese Problematik bewusst, weshalb es bereits
Verbesserungen beim Zulassungsverfahren ankündigte.

Träumt ihr auch manchmal davon, etwas völlig Neues zu erfinden? Habt ihr Geistes-
blitze, die nur auf eine Umsetzung warten? Unter www.insti.de gibt es die nötigen               9
Informationen. Hier hilft man euch bei der Umsetzung und bringt euch mit Profis
zusammen. Eure Kreativität ist hier gefragt!
Die Fälscher
              Von Marken-
              und Produktfälschern
Was steckt drin, wenn auf dem Flakon Gucci oder auf der Pillenpackung Merck steht?
Denn nicht nur Computerprogramme, Musikstücke oder Filme werden kopiert, sondern
auch zahlreiche Markenartikel vom teuren Parfum bis zum Autoersatzteil, von der
Marken-Jeans bis zum pharmazeutischen Medikament. Manche Produkte werden fast
eins zu eins nachgemacht, manchmal aber wird auch nur die Verpackung oder das
Markenzeichen gefälscht.

MARKENPIRATERIE ist das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken)
und geschäftlichen Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung
ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden.


PRODUKTPIRATERIE ist u. a. das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von
Waren, für welche die rechtmäßigen Hersteller Erfindungs-, Design- und Verfahrens-
rechte besitzen.

Fälscher verwenden den Bekanntheitsgrad einer Marke und täuschen Verbraucher




                                                                                                TO DO
über die tatsächliche Herkunft der Ware und über ihre Qualität. Der Markenpirat über-
nimmt unerlaubt den guten Namen eines Produktes. Der Produktpirat klaut das Know-
how, das einem Produkt zugrunde liegt. In beiden Fällen hat sich das geschädig-
te Unternehmen in langjähriger Arbeit und unter Einsatz erheblicher finanziel-
ler Mittel gegen Konkurrenten durchgesetzt und sich das
technische Wissen angeeignet, um sein Produkt zu etablieren
und zu verbessern.
                                                                RECHERCHIERE im Internet –
Der Handel mit Nachahmungen und Piraterieprodukten macht        z. B. unter www.plagiarius.de
                                                                oder im digitalen Zollmuseum
zirka fünf bis sieben Prozent des Welthandels aus. Die jähr-    unter www.zoll-d.de –, welche
                                                                Produkte und Marken
lichen Kosten, die durch Markenpiraterie entstehen, werden      besonders häufig gefälscht
auf 200 bis 300 Milliarden Euro geschätzt. Das bedeutet,        werden.
dass international tätigen Unternehmen mit Hauptsitz in der     ÜBERLEGE, warum gerade
EU jährlich zwischen 400 und 800 Millionen Euro im              diese Produkte und Marken
                                                                gefälscht werden? Weshalb
Binnenmarkt und zirka zwei Milliarden Euro außerhalb der        denkst du, dass Fälschungen
Union verloren gehen.                                           bewusst gekauft werden?


Besonders gefährlich für Verbraucher werden Fälschungen
natürlich in Branchen wie der Automobil-, Spielwaren-
oder Pharmaindustrie. Der internationale Verband der
Arzneimittelhersteller geht davon aus, dass
bereits sieben Prozent aller weltweit ge-
handelten Medikamente Fälschungen                                                                       10
sind. Über 500 Todesfälle pro Jahr ste-
hen nachweislich mit der Verwendung
solcher Präparate in Zusammenhang.
Die Dunkelziffer dürfte um ein Viel-
faches höher liegen.
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Deutsche Handelskammer in Österreich www.urhg.de Rubrik News; Chefletter-Archiv; Auf in den Kampf gegen Produkt- Das Deutsche Urheberrechtsgesetz Piraterie vom 21.1.2003 (zum Thema EU-Richtlinienentwurf) www.microsoft.com/germany/copyright Microsoft Copyright Division www.sharewareautor.de Links zum Thema Shareware und Freeware www.ip-recht.de Praxis www.bsa.de Business Software Alliance Rubrik Kampf gegen Softwarepiraterie; Einkaufstipps im Internet Copyrights Liebe Lehrerinnen und Lehrer, die digitale Welt des Internets eröffnet für Schule und Bildung Informative Seite rund um Marken, Patente und Lizenzen www.ifpi.de völlig neue Wege, stellt sie aber auch vor viele neue Heraus- Rubrik Recht; Filesharing Systeme, sog. Musiktauschbörsen www.pages.ebay.de forderungen. Ohne großen Aufwand und technisches Können Das Urheberrecht wird eine fremde Hausarbeit in die eigene verwandelt. Mit ein Weltweiter Online-Marktplatz www.urheberrecht.org Institut für Urheber- und Medienrecht Rubrik Hilfe; Regeln und Sicherheit paar Mausklicks werden Software, Musik oder Filme aus dem www.microsoft.com/germany www.bitkom.org Rubrik Original Software; Produktidentifikation Netz geladen. Und das meist nicht aus kriminellen Motiven, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und sondern aus Unwissenheit und „weil es ja ohnehin jeder http://members.ebay.de/aboutme/copyright01 Neue Medien e. V. Informationsseite von Microsoft auf eBay zum Schutz der macht”. Rubrik Presse; Pressemitteilung „Bundestag beschließt Gesetz zum Käufer vor Copyrightverletzungen bei Software Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ vom 14.4.2003 Rubrik Publikationen; Flyer zum Thema Urheberrechtliche Geräteabgaben Kulturgeschichte des Fälschens Hier ist Aufklärung durch die Lehrkräfte besonders dringend, www.turnitin.com www.boersenverein.de Suchmaschine zum Finden von Plagiaten um Schülerinnen und Schüler nicht nur für neue Medien zu Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. www.prints-world.com gewinnen, sondern sie auch für einen verantwortungsvollen Rubrik Recht und Steuern Rubrik FORUM-Auswahl; Artikel suchen; Dalí www.cmmv.de und bewussten Umgang zu sensibilisieren. Es ist wichtig, www.sgipt.org/wisms/falsch/lili-f.htm Clearingstelle Multimedia für Verwertungsgesellschaften von Literatur und Linkliste zu Fälschungen in der Wissenschaft ihnen ein Rechtsbewusstsein gegenüber den komplexen Fra- Urheber- und Leistungsschutzrechten GmbH www.mpi-fg-koeln.mpg.de gen des Urheberrechts und Copyrights zu vermitteln. Schü- www.dmmv.de Max-Planck Institut für Gesellschaftsforschung Deutscher Multimedia Verband e. V. lerinnen und Schüler sollen einsehen, dass Raubkopieren Rubrik Publikationen; Working Papers; 99/4 Betrug in der Rubrik Positionen des dmmv; Stellungnahmen Wissenschaft – Randerscheinung oder wachsendes Problem Künstlern, Unternehmen und letztlich auch ihnen selbst scha- www.ifpi.de Tonträger-Verbände in Deutschland det. Wirtschaft Rubrik Recht www.bsa.de Rubrik Zahlen; GfK Brennerstudie Rubrik Kampf gegen Softwarepiraterie; aktuelle Studien Das Thema hat gerade jetzt einen aktuellen Bezug bekommen. www.privatkopie.net www.microsoft.com/germany/copyright Initiative für die Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter Am 11. Juli 2003 wurde im Bundesrat das neue Urheberrecht Rubrik Rechtslage; Haftung von Unternehmen http://dip.bundestag.de/btd/15/008/1500837.pdf bei Unterlizenzierung verabschiedet. Mit der Novellierung des Gesetzes kommt Beschluss des Deutschen Bundestags zur Urheberrechtsnovelle v. Rubrik Software- und Lizenzmanagement Deutschland einer EU-Richtlinie nach, die eine Angleichung 9.4.2003 www.softwarespectrum.de http://dip.bundestag.de/btp/15/15041.pdf Weltweiter Software Service Anbieter; Software Management des Urheberrechts in den EU-Mitgliedsländern vorsieht. Protokoll der Bundestagssitzung zum Beschluss der für Unternehmen Urheberrechtsnovelle vom 11.4.2003 Mit diesem Gesetz wurde ein Konsens zwischen den In- Perspektiven Das Markenrecht www.bitkom.org teressen der Wissenschaft und der Kultur sowie den wissen- www.marken-recht.de Rubrik Publikationen; Wertschätzung und Wertschöpfung von schaftlichen Verlagen gefunden. Auch zukünftig darf ein Deutsches, Europäisches und Internationales Markenrecht Urheberrechten (TÜVIT-Studie zum Thema DRM) Lehrer in seiner Klasse für den Unterricht Kopien eines wis- www.markengesetz.de Das Deutsche Markengesetz www.pro-music.org Internationale Website mit Infos über legale Online Musikangebote und den Schutz von Copyrights im digitalen Zeitalter senschaftlichen Aufsatzes an die Schüler verteilen oder den- selben Aufsatz am Bildschirm zugänglich machen. Das Patentrecht www.microsoft.com/issues www.dpma.de Rubrik Archive of Essays; 2001; Seeding lifelong learners Deutsches Patent- und Markenamt (Pilotprojekt Washington2Washington) Ich hoffe, dass diese Materialien zu einem gewissenhaften www.insti.de www.microsoft.com Deutschlands größtes Netzwerk für Erfindungen und Patentierung Umgang mit den neuen Medien beitragen werden und wün- Rubrik Windows; Windows Media Player; Windows Media DRM (Digital Rights Management) sche Ihnen viel Spaß damit im Unterricht! Die Fälscher www.popfile.de, www.apple.com www.gvu.de Musik legal im Internet per DRM Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. www.divxonline.de/filme, www.sightsound.com Ihre Edelgard Bulmahn www.markenpiraterie-apm.de Filme legal im Internet per DRM Aktionskreis Dt. Wirtschaft gegen Produkt- u. Markenpiraterie e. 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  • 2. Übersicht Einsatzrahmen Anregungen für den handlungsorientierten Unterricht Die Kopiervorlagen sind keinesfalls als starre Vorgabe aufzufassen, die abzuarbeiten ist. Wir wollen es Ihnen KOPIERVORLAGE THEMA TITEL als Lehrer ermöglichen, unter den zahlreichen Vorlagen diejenigen auszuwählen, die Ihnen für Ihre Klasse und Ihr konkretes Unterrichtsziel am besten geeignet erscheinen. Selbstverständlich können Sie die gewähl- Steigen Sie mit einem Brainstorming in das Thema „Copyrights“ ein. So können Sie Ihre Schüler dort abho- KV 1 Was ist Copyright? Tatort Schulhof – Geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter ten Arbeitsaufträge beliebig erweitern. Die Vorlagen eignen sich für den Einsatz in unterschiedlichen Schul- len, wo sie stehen, und auf ihr heterogenes Wissen eingehen. KV 2 Was ist Copyright? Die Welt ohne Copyright arten, Jahrgangsstufen und Fächern. KV 3 Was ist Copyright? Schütze deine Ideen! Sensibilisieren Sie Ihre Schüler für die Brisanz des Themas. Organisieren Sie gemeinsam mit ihnen eine KV 4 Was ist Copyright? Shareware-Autor – Umsonst arbeiten? Ausgewählte Beispiele hierzu: Podiumsdiskussion, zu der Sie z. B. Vertreter eines Marken- oder Softwareherstellers, Kriminalpolizisten, KV 5 Das Urheberrecht Mediengeschichte ist Copyright-Geschichte Juristen einladen, die die Schüler nach Lust und Laune löchern können. KV 6 Das Urheberrecht Urheberrecht ist Eigentum Die Kopiervorlagen 2 „Die Welt ohne Copyright“ und 26 „Die Zukunft: Digital Rights Management“ können zum Thema „Datenschutz und Datensicherheit“ im Rahmen der Fächer „Datenverarbeitung“ bzw. KV 7 Das Urheberrecht Das neue deutsche Urheberrecht im Meinungsstreit Geben Sie den Schülern die Möglichkeit, in verschiedenen Medien zu recherchieren. Bei diesem Thema bie- „Informationstechnische Grundbildung“ (je nach Schulart) eingesetzt werden. KV 8 Das Markenrecht Tempo oder Kleenex? Wie eine Marke entsteht tet sich insbesondere das Internet an – vielleicht gemeinsam im Computerraum der Schule? Die Ergebnisse KV 9 Das Patentrecht Patente gefragt! können dann zum Beispiel im Stationentraining an Infotischen oder als Power-Point vor der Klasse präsen- Kopiervorlage 7 „Das neue Deutsche Urheberrecht“ kann sowohl im Deutschunterricht als auch im Fach KV 10 Die Fälscher Von Marken- und Produktfälschern tiert werden. Sozialkunde (Themenbereiche „Interessengruppen“, „Wie entsteht ein Bundesgesetz“ oder bei der Be- KV 1 1 Die Fälscher Was lacostet die Welt? Spielt doch keine Rolex! handlung der Verfassungsorgane und ihrer Aufgaben) herangezogen werden. Im Unterricht an kaufmän- Gestalten Sie mit Ihren Schülern einen Infotag zum Thema „Copyrights“. Die Schüler können etwa eine KV 12 Die Fälscher Raubkopien kommen teuer! nischen Berufsschulen und Fachoberschulen kann die Kopiervorlage im Rechtskundeunterricht Verwendung Infowand vorbereiten, Infobroschüren entwickeln, Fragen von Schülern aus anderen Klassen beantworten. KV 13 Die Fälscher Copyrights im Fadenkreuz der organisierten Kriminalität finden. Vielleicht entsteht sogar eine Experten-Schüler-Gruppe, die von anderen Klassen befragt werden kann. KV 14 Praxis Das Internet als Netz der Raubkopierer - Auktionen KV 15 Praxis Das Internet als Netz der Raubkopierer -„Tauschbörsen“ Die jeweiligen Kopiervorlagen 18 bis 22 des Themenbereichs „Kulturgeschichte des Fälschens“ eignen sich Verfolgen Sie das Tagesgeschehen. Die Medien berichten beinahe täglich über Themen wie Raubkopieren, KV 16 Praxis Was darf ich kopieren bei Musik und Software? zur Verwendung im Kunst-, Deutsch- und Sozialkundeunterricht (z. B. Themenbereich „Normen und Werte“) neues Urheberrecht usw. Gehen Sie zusätzlich von den Erfahrungen Ihrer Schüler aus. Fast jeder hat bereits KV 17 Praxis Wie kann ich mich vor illegaler Software schützen? aber natürlich auch für die Fächer Ethik und Religionslehre bei den entsprechenden Lehrplanzielen sowie im Urlaub gefälschte Produkte gekauft oder aus dem Internet Musik oder Filme heruntergeladen. als Einstieg im Geschichtsunterricht. KV 18 Kulturgeschichte des Fälschens Original und Fälschung in der Malerei KV 19 Kulturgeschichte des Fälschens Original und Fälschung in der Literatur „Copyrights in Bildern“: Als Ergebnis eines Projekttages oder als Abschluss des Unterrichtsprojektes kön- Die Kopiervorlagen ermöglichen einen lebendigen, handlungsorientierten Umgang mit dem komplexen KV 20 Kulturgeschichte des Fälschens Original und Fälschung in der Wissenschaft nen die Schüler beispielsweise eine Collage zum Thema gestalten. Thema „Copyrights“. KV 21 Kulturgeschichte des Fälschens Original und Fälschung in der Geschichte KV 22 Kulturgeschichte des Fälschens Original und Fälschung im Journalismus Legen Sie – neben der wichtigen fachlichen Komponente – auch einen Schwerpunkt auf affektive Lernziele Die meisten Schüler behalten (Betroffenheit, Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins etc.). Nicht bloßes Faktenwissen ist vorrangig, son- KV 23 Wirtschaft Copyright-Delikte schaden der Volkswirtschaft 10 % von dem, was sie lesen, dern eine Verhaltensänderung. KV 24 Wirtschaft Copyright-Delikte schaden den Unternehmen 20 % von dem, was sie hören, KV 25 Wirtschaft Copyright-Delikte schaden den Start-ups 30 % von dem, was sie sehen, Berücksichtigen Sie die ethische Komponente. Diskutieren Sie mit Ihren Schülern im Zusammenhang mit KV 26 Perspektiven Die Zukunft: Digital Rights Management 70 % von dem, was sie sagen und Copyrights Fragen von Recht und Unrecht, Egoismus und Altruismus etc. KV 27 Perspektiven Was ist Peer-to-Peer? 90 % von dem, was sie selbst tun. KV 28 Perspektiven Copyright oder Copyleft – Protected oder Open Source Software Neben der fachlichen Qualifikation und dem Umgang mit neuen Medien steht deshalb die Schüleraktivität im KV 29 Kreuzworträtsel Bist du fit in Sachen Copyright? Mittelpunkt. KV 30/31 Glossar Glossar Haben Ihre Kolleginnen oder Kollegen Interesse an einer Ausgabe von RERUM „Copyrights im digitalen Zeitalter“? Sämtliche Materialien stehen zum Downloaden bereit unter: HINTERGRUNDINFORMATION: JUGEND UND COPYRIGHT LERNZIELE „Vor allem unter Schülern und Studenten hat sich eine weit verbreitete Kopierkultur entwickelt. Raubkopieren gilt als cool, das www.zeitbild.de oder abendliche Brennen von Daten- und Musik-CDs ist Alltag. Auf Netzwerk-Partys (…) werden regelmäßig Wettbewerbe ausgerichtet. Wer es am schnellsten schafft, einen bestimmten Hollywoodfilm aus dem Internet herunterzuladen, hat gewonnen. ‚Da sitzen vier-, Die Schüler sollen www.microsoft.com/germany/rerumcopyrights fünfhundert Leute und haben ihre Rechner mitgebracht, und keiner hat auch nur ein legales Programm auf dem Rechner.´“ So zitiert die Illustrierte STERN in ihrer Ausgabe 7/2002 einen Schüler. Die Statistik bestätigt die Problematik: die rechtlichen Grundlagen zum Thema Copyright kennen den Zusammenhang zwischen technologischer Entwicklung und der Entstehung von neuem ENTWICKLUNG DER HAUSHALTSAUSSTATTUNG ENTWICKLUNG DER BRENNER-REICHWEITE MIT CD-BRENNERN Basis: Haushalte in % am Ende des Jahres Frage: Wurden im Jahr 2002 CD-Rohlinge mit Inhalten bespielt (gebrannt)? Regelungsbedarf (z. B. Urheberrecht) erkennen und erläutern können Impressum 1998 1999 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005* 41,0% April 2001 die Relevanz des Themas für unterschiedliche Bereiche der Wirtschaft (Volkswirtschaft, Herausgeber: 24,8% 38,0% Gesamt 30,0% 40,2% Februar 2002 Betriebswirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsmarkt etc.) verstehen Zeitbild Verlag GmbH Februar 2003 Redaktion München 34,0% 29,1% Männer 33,4% wichtige methodische Kompetenzen erwerben (Methoden der Informationsbeschaffung, Zeitplanung, Reichenbachstraße 1 Basis: 63,2 Mio. private Deutsche ab 10 Jahre 43,7% 29,0% 20,8% 80469 München Frauen 26,8% 36,8% Präsentation etc.) 37,5% Redaktion: 10–19 Jahre 42,8% lernen, Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und differenziert zu argumentieren B. Kuffer, N. Woischnik; beide Zeitbild Verlag 20,0% 58,9% 44,9% Pädagogische Beratung: OStR S. Huber-Jilg, 20–29 Jahre 55,4% 66,5% OStR E. Jilg, beide Diplom-Handelslehrer 35,8% zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit 11,0% 30–39 Jahre 41,8% vibrio; Kommunikationsmanagement 58,7% moralischen Verhaltens erwerben Dr. M. Kausch GmbH 26,2% 40–49 Jahre 32,9% Diese Ausgabe entstand in Zusammenarbeit *Prognose 4,5% 46,2% 2,0% 50 Jahre 7,8% 10,7% eigenes Fehlverhalten erkennen und die Bereitschaft entwickeln, es zu korrigieren mit der Microsoft Copyright Division in und älter 16,6% Deutschland. Quelle: FFA auf Grundlage der GFK-Sonderbefragung Quelle: FFA auf Grundlage der GFK-Sonderbefragung Druck: PPS, Detmold Es ist deshalb von besonderer Wichtigkeit, Schülerinnen und Schülern ein Bewusstsein für geistiges Eigentum zu vermitteln.
  • 3. Kurzantwort per Fax oder Post FAXNUMMER 089 / 26 82 79 Zeitbild Verlag GmbH Reichenbachstraße 1 80469 München Schule: Vor- und Nachname: (bitte in Druckschrift) Straße: PLZ/Ort: Unterrichtsfächer: E-Mail: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre Meinung zum RERUM „Copyrights“ ist für unsere weitere Arbeit sehr wichtig. Vorab herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Unter allen Einsendern verlost* ) der Zeitbild Verlag zehn Microsoft Office XP Professional. 1. Werden Sie die vorliegende RERUM-Ausgabe verwenden? ja, sicher ja, wahrscheinlich nein, wahrscheinlich nicht nein, bestimmt nicht Begründung: ________________________________________________________________________ 2. Wenn Ihre Antwort „ja“ lautet, wie oft planen Sie, das RERUM einzusetzen? einmal zwei- bis dreimal vier- bis fünfmal mehr als sechsmal Begründung: ________________________________________________________________________ 3. Wenn Ihre Anwort „nein“ lautet, was machen Sie mit dem RERUM? an bestimmte KollegInnen weitergeben im Lehrerzimmer auslegen für mich persönlich archivieren Sonstiges: ________________________________________________________________________ 4. Ist das Thema „Copyrights“ Ihrer Ansicht nach ein Thema, das Jugendliche interessiert? ja, ich bin mir sicher ja, ich denke schon nein, wahrscheinlich nicht nein, bestimmt nicht Begründung:________________________________________________________________________ 5. Das RERUM „Copyrights“ eignet sich als Unterrichtsmaterial: sehr gut gut weniger gut Begründung / Anregungen: _____________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________ *) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
  • 4. Geistiges Was ist Copyright? Tatort Schulhof: Eigentum im digitalen Zeitalter MARKUS [Schüler, 18] Illegal Kopieren schadet doch keinem Armen, sondern nur irgend- welchen reichen Unternehmen. Das ist wie bei der Schwarzarbeit, das schädigt auch keinen, nur den Staat. STEFAN KLINGER [Programmierer, 32] Wenn du ein Haus baust, dann gehört es dir. Natürlich kannst du es auch vermieten. Aber stell dir vor, eines Tages behauptet der Mieter deines Hauses: „Ab jetzt gehört das Haus mir!“ Das würdest du doch sicherlich als ziemlich ungerecht empfinden. Genauso geht es dem Entwickler eines TO DO Computerprogramms, das plötzlich jedermann frei kopiert. Dabei hat er viel Arbeit investiert und muss vom Programmieren leben. Auch Com- puterprogramme sind geistiges Eigentum. LEONIE [Schülerin, 14] Natürlich kopiere ich! Weißt du, was Musik-CDs heute kosten? Und Software erst! Da würde mein Taschengeld niemals rei- chen. Außerdem kopiert doch sowieso jeder schwarz! BILDET VIER GRUPPEN: Jugendliche, Arbeitnehmer, RUPERT BECK [Staatsanwalt, 58] geschädigtes Unternehmen, Staatsanwalt. Wenn jemand Hardware klaut, dann gilt das als Überlegt euch weitere Verbrechen. Wenn aber jemand Software klaut, Argumente, um euren Stand- punkt zu begründen. Versucht dann soll das ein „Kavaliersdelikt“ sein? in einer kurzen Diskussion vor der Klasse, die anderen von eurer Position zu überzeugen. PROGRAMMIEREN ist, wie das Komponieren von Musik, kreative geistige Arbeit. Komponierte Lieder kann jeder nachspielen, programmierte Software kann technisch beliebig kopiert werden. Deshalb gibt es für Computerprogramme wie für Musik ein Copyright. Der Programmierer oder der Komponist kann entscheiden, wer sein Werk wie und wann benutzen darf. Ein Software- Entwickler hat hier verschiedene Möglichkeiten. Er kann die Nutzung seiner Software freigeben, wie das bei Freeware der Fall ist. Er kann alle Details seiner Programmierung offen legen, damit andere sein Programm weiterentwickeln können, wie bei Open Source Software. Schließlich kann er die Software aber auch gegen Lizenz allen Interessenten zur Verfügung stellen, die Details seiner Programme aber für sich behalten. Die Lizenzeinnahmen sind dann sein Verdienst. Für dieses Modell hat sich 1 Microsoft entschieden. Mit den Einnahmen finanzieren wir unter anderem die Weiterentwicklung von Software. Jürgen Gallmann [Vorsitzender der Geschäftsführung der Microsoft Deutschland GmbH, 41]
  • 5. Was ist Copyright? Die Welt ohne Copyright Was wäre eigentlich, wenn es kein Copyright gäbe? Jeder dürfte alles kopieren, tauschen und verbreiten. Niemand müsste Lizenzgebühren oder Geräteabgaben bezahlen! Aber ist das wirk- lich eine wünschenswerte Zukunft? Mit der Digitalkamera unterm Mantel versteckt, schleichen sich Raubkopierer in die Kinos. Der gesamte Streifen wird abgefilmt und im Netz oder auf dem Schwarzmarkt zu Billigstpreisen vertrieben. Lange vor dem Kinostart in Deutschland kann man sich so große Filme wie Matrix – TO DO Reloaded zu Hause auf DVD oder CD ansehen. Hört sich doch erst mal gut an! Aber wer bezahlt in Zukunft Schauspieler, Regisseure, Kostümbildner, Maskenbildner, Ausstatter oder Kinobetreiber, wenn die Kinokassen leer bleiben? Den Videotheken könnte das Aus drohen. Und auch das DVD-Geschäft der Filmindustrie leidet unter Raubkopierern. Besonders die Musikbranche ist angeschlagen. Aber sie wehrt sich bereits: Raffiniertere Systeme werden ausgeklügelt, die ein Vervielfältigen verhindern sollen. Leidtragende sind ehrliche Konsumenten: Gekaufte CDs funktionieren nicht mehr auf den Wie sieht die Welt ohne Copyright in zehn Jahren aus? modernen MP-3-Playern oder im Auto-CD-Player. Die komplizierten Datenkombinationen verwirren den digitalen Mediaplayer. ENTWERFT mehrere denkbare Szenarien in Bezug auf die Musik-, Film- und die IT-Branche! Auch gedankenloses Kopieren von Software schadet vielen. Das Geld aus dem Verkauf von Software fließt nicht nur in die Kassen von Unternehmern und Programmie- INHALTE BESPIELTER RAUBKOPIEN AUF CD 1) rern, sondern wird vor allem in MUSIK die Weiterentwicklung von Pro- grammen investiert. SONSTIGE INHALTE 1,9 50,2 Der Investitionsumfang in das ANWENDER-SOFTWARE 5,4 Programm Windows XP zum FOTOS/VIDEOS 6,2 Beispiel, mit heute ungefähr 200 Millionen Programmzeilen, er- höht sich durch die laufende 2 PC/KONSOLENSPIELE 10,4 Fortentwicklung jedes Jahr um 14,3 rund 30 Prozent. Allein für das 11,6 Programm Windows beschäftigt SPIELFILM/KINOFILM Microsoft weltweit 8.500 Ent- DATEN wickler sowie insgesamt 620 Mitarbeiter für Grundlagenfor- 1) Angaben in Prozent/2002 (Basis 515 Millionen Stück) Quelle: FFA 2003 schung.
  • 6. TO DO Durch welche gewerb- lichen Schutzrechte sind folgende Schutzrechte für Produkte Dinge geschützt? BEGRÜNDE! · der neueste Macintosh- Computer · Gene, Diagnose- verfahren für Krebs BEREICH TECHNIK BEREICH DESIGN · Mercedesstern · aktuelle Kollektion von Dior · „Die Copyrighter“ – der neue Bestseller aus Gebrauchs- Geschmacks- Wettbewerbs- den Staaten Patent Marke Urheberrecht muster muster recht Schütze • Was kann geschützt erfinderische erfinderischer Schritt ästhetische geschäftliches persönliche geistige alle Produkte/Leistungen werden? Tätigkeit Schöpfung Zeichen Schöpfung z. B. bei Nachahmung und Rufausbeutung • Wodurch zeichnet sich das Neuheit Neuheit Neuheit Unterscheidungskraft besondere keine besonderen geschützte Produkt aus? von Konkurrenzange- Gestaltungshöhe Kennzeichen boten • Welche Bedingung für das gewerbliche gewerbliche gewerbliches Muster Kennzeichnung von Schutz bei keine besonderen Schutzrecht gibt es? Anwendbarkeit Anwendbarkeit oder Modell Waren oder Veröffentlichung des Bedingungen Dienstleistungen Werkes, bloße Idee genügt nicht • Besteht eine Anmeldung beim DPMA Anmeldung beim DPMA Anmeldung beim DPMA Anmeldung beim DPMA keine Anmeldung keine Anmeldung Anmeldepflicht? (Deutsches Patent- Benutzung mit notwendig notwendig und Markenamt) Verkehrsgeltung • Wie lange gilt das maximal 20 Jahre drei Jahre, nach drei Jahre, nach unbefristet bis 70 Jahre nach Schutzdauer auch nach Schutzrecht? Verlängerung maximal Verlängerung verlängerbar dem Tod des Ablauf anderer 10 Jahre maximal 20 Jahre Urhebers Schutzrechte • Wo ist das Schutzrecht Patentgesetz Gebrauchsmuster- Geschmacksmuster- Markengesetz Urheberrechtsgesetz Gesetz gegen den un- gesetzlich fixiert? gesetz gesetz lauteren Wettbewerb deine Ideen! • Beispiele ABS, ein bestimmtes Klappstuhl Layout oder Design die springende Bücher, Bilder, Rolex gewinnt Prozess chemisches Verfahren eines Gegenstandes Raubkatze von Photos, Musik, gg. Tchibo wg. sklavi- PUMA Software scher Nachahmung von Rolex-Uhren (BGH GRUR 1985, S. 876) 3 Was ist Copyright?
  • 7. Was ist Copyright? Shareware-Autor – Umsonst arbeiten? Seine Karriere startet er mit elf Jahren. Da programmiert er ein Rechenprogramm, das er für ein paar Groschen an Mitschüler verkauft. Die Einnahmen steckt er sofort in neue Hardware. Mit 23 Jahren ist er scheinbar am Ziel seiner Träume: Sein erstes Programm erscheint auf dem amerika- nischen Markt und verkauft sich glänzend. Nein – die Rede ist nicht von Bill Gates, sondern von Andreas Pizsa aus Österreich. Sein Programm „Look Mom, no Hands“ wurde sogar von Apple-Mitbegründer Steve Wozniak registriert. Es dient der vereinfachten Dateneingabe in Macintosh-Computer mittels einer Zweitasten-Maus. Das Programm wird über ftp-Server vertrieben, das heißt jeder kann es sich aus dem Internet laden. Es ist Shareware. In nur sechs Wochen wurde das Programm 25.000 Mal downgeloaded – allerdings nur 1.700 Mal für jeweils neun US-Dollar registriert. Diese Zahlen sprechen für sich: Die Registriermoral der User ist gering. Die amerikanische Vereinigung der Shareware-Autoren schätzt, dass nur drei bis fünf Prozent der Anwender auch die Registriergebühr TO DO bezahlen. In nur sechs Wochen wurde Andreas Pizsa um 300.000 US-Dollar „betrogen“. Im deutsch- sprachigen Raum scheint es noch schlimmer zu sein. Hier gehen Shareware-Au- FINDE sowohl Argumente für die Meinung des Staatsanwaltes toren von nur ein bis zwei Pro- Pfisterer, dass die Verbreitung eine strafbare Handlung ist, als zent ehrlicher Anwender aus. Pro- auch für die Position der Firma blematisch ist, dass es in den USA und Europa unterschiedliche recht- Nullcom, dass die Verbreitung legal ist, da niemand geschädigt liche Regelungen zu Copyright gibt. In den USA ist es z. B. durchaus wurde. DISKUTIERE! möglich, dass jemand anderes als der Autor ein Freeware-Programm als sein eigenes ausgibt und verkauft, ohne eine strafbare Handlung zu begehen. In Deutschland würde dies eindeutig dem Urheberrecht widersprechen. Der Informatiker Robert Gehring erläutert das Dilemma, das daraus entstehen kann, anhand eines fiktiven Fallbeispiels im Rahmen seiner Studienarbeit an der TU Berlin: Staatsanwalt Pfisterer liest eines Morgens in der Zeitung: Eine Landesregierung in Süddeutschland hat ben worden. Aber wer ist der Urheber dieses raufhin Nullcom begonnen hatte, WindoX-96 4 beschlossen, Behörden und staatliche Institutionen Programms? Ein Programmierer B. Smith aus zusammen mit den von ihr zusammengeschraub- zu vernetzen. Der Großauftrag geht an die deut- Kalifornien hat es vor ein paar Jahren geschrieben ten PC-Clones in großen Stückzahlen unter eige- sche Firma Nullcom. Mit viel Rabatt sind 10.000 und beschlossen, es als Freeware im Internet ver- nem Namen zu vertreiben. PCs mit dem Betriebssystem WindoX-96 erwor- fügbar zu machen. Die Resonanz war groß, wo- Herr Pfisterer beginnt zu ermitteln: Nullcom behauptet, nichts Illegales getan zu haben, da der Autor in den USA auf sein Copyright verzichtet. Pfisterer hält dagegen, dass B. Smith nach deutschem Recht sehr wohl der Urheber sei und Nullcom gegen das deutsche Urheberrecht verstoße. Ein schwieriger, kaum lösbarer Fall! Mehr dazu unter http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/1997/0048/freeware.html
  • 8. Das Urheberrecht Mediengeschichte ist Copyright-Geschichte Die Geschichte der Medien ist auch die Geschichte ihrer technischen Reproduzierbarkeit. Und deshalb ist die Geschichte der Medien zugleich eine Geschichte um den Schutz des Copy- rights von Künstlern und Kreativen. Urheberrecht entsteht mit der Entwicklung des Buch- drucks Mitte des 15. Jahrhunderts. Gutenbergs Erfindung ermöglicht erstmals die Verviel- fältigung von Ergebnissen geistiger Arbeit. Jede neue Medientechnologie perfektioniert, be- schleunigt und verbilligt seitdem diese Reproduktion. Erste Schallplatte Erste LP Erste Musikkassette BVG-Urteil zu Geräteabgaben und Gründung erlaubte Privatkopien der GEMA Digitalzeitalter Erster Kopierer Urheberrechts- gesetz in Kraft 1974 1982 1992 1996 1997 2002 2003 1877 1903 1931 1959 1963 1965 1971 Analogzeitalter Erste DVD Breitband- Erste Musik-CD Internet Erste CD-RW Erster PC Erste CD-Rom MP3 Novelle zum Urheberrecht Der Vorläufer der heutigen GEMA wird bereits 1903 als Reaktion auf die Erfindung von TO DO Radio und Schallplatte gegründet. Die GEMA kassiert von Rundfunkanstalten und Schallplattenproduzenten Gebühren und reicht die Gelder an Künstler weiter. Mit der Erfindung des Kopierers und der Musikkassette (siehe Grafik) wird es erstmals möglich, Druckwerke und Musikaufnahmen einfach und preiswert zu kopieren. Als Reaktion auf die Vielzahl von Privatkopien fordert die GEMA Abgaben auf Kopiergeräte, Leerkassetten und Kassetten- rekorder. Die Rechtmäßigkeit dieser „Geräteabgaben“ wird 1971 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Dritte dürfen ENTWERFT ein originelles dieses Eigentum nur mit der Genehmigung des Rechte- Plakat zum Thema „Mediengeschichte ist inhabers nutzen. Da die Anfertigung privater Musikkopien Copyright-Geschichte“. kaum zu überprüfen ist, sollen Geräteabgaben einen In- ORIENTIERT euch an der teressensausgleich zwischen Autoren und Nutzern herstellen. Zeitachse und erweitert die Mediengeschichte um zu- sätzliche Daten und Fakten! Mitte der 70er Jahre wird in den USA der PC entwickelt. Ein neuer Aspekt des Themas Copyright tut sich auf: Von der ersten Standardsoftware Microsoft Basic sind schon nach kurzer Zeit Kopien im Umlauf. Bill Gates, der Gründer von Microsoft und Entwickler von Basic, verbietet jedoch in Lizenzverträgen seines Programms jedes von ihm nicht autorisierte Kopieren. Amerikanische Gerichte bestätigen 1977 die Rechtmäßigkeit dieser Lizenzregeln. Denn da Software schon immer nur digital und damit in mit dem Original vergleichbarer Qualität vorliegt, sind für Softwareprogramme andere Regeln notwendig. Mit der Erfindung der wiederbespielbaren CD-R und CD-RW in den neunziger Jahren und der 5 Durchsetzung digitaler Standards wie MP3 im Internet wird das perfekte Kopieren auch von Musik möglich. Breitband-Internet und wiederbespielbare DVDs perfektionieren das Kopieren von Filmen. Musikdateien lassen sich heute in 45 Sekunden und Kinofilme in weniger als zwei Stunden aus dem Internet ziehen. Neue Kompressionsverfahren werden diese Zeiten weiter verkürzen. Das Internet wird zum vollwertigen Unterhaltungsmedium für jedermann. Deshalb taugen Geräteabgaben immer weniger als Mittel zum Interessensausgleich zwischen Autoren und Industrie auf der einen und Konsumenten auf der anderen Seite. Die Zukunft des Schutzes von Copyrights liegt deshalb im digitalen Rechtemanagement.
  • 9. Das Urheberrecht Urheberrecht ist Eigentum Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner Beziehung zum Werk und bei dessen Nutzung – so sagt das Gesetz. Allein der Urheber hat das Recht zum Vervielfältigen, Übersetzen, Ändern, Vertreiben oder Ausstellen seines Produktes. Dritte dürfen dieses Werk grundsätzlich nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Rechteinhabers nutzen. Urheberrecht ist Eigentum. Gemäß dem Prinzip „Eigentum verpflichtet“ soll sein Gebrauch aber auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Aber nicht jede gestalterische Leistung fällt unter den Urheberrechtsschutz. Es muss sich um eine eige- ne geistige Schöpfung handeln, in der persönliche Züge des Urhebers zum Ausdruck kommen. Das kön- nen Sprach-, Bild-, Film- oder Sammelwerke, Computerprogramme, Musik oder Darstellungen wissen- schaftlicher oder technischer Art sein. Eine gewerbliche Nutzung muss in der Regel vom Urheber oder von einer von ihm beauftragten Verwertungsgesellschaft genehmigt werden. Das ist beispielsweise für Sprachwerke die VG WORT, für Bildwerke die VG BILD-KUNST und für Musikwerke die GEMA. TO DO 1971 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass einzelne Vervielfältigungen von Musik- aufnahmen in geringerem Umfang für den privaten Gebrauch erstellt werden dürfen. Deshalb sorgen seitdem Verwertungsgesellschaften dafür, dass Künstler durch eine Entschädigung über Geräteabgaben auch für private Kopien honoriert werden. Beim Kauf einer Musik-CD z. B. zahlt der Käufer zirka zehn Prozent an die GEMA, die das Geld an Musiker und Komponisten ausschüttet. Diese Abgaben dienen aber lediglich als Kompensation für die gesetzlich erlaubten Privatkopien und nicht als Entschädigung für illegale Kopien. RECHERCHIERT im Internet, welche Aufgaben die VG Wort MUSIKRAUB UND MUSIKKAUF und VG Bild-Kunst übernehmen. Inwieweit profitiert der jeweili- 191 ge Künstler oder Autor davon? 2000 133 Gibt es noch weitere VGs, z. B. 172 für Film- und Fernsehwerke? 2001 182 Folgende Links helfen bei der 166 Recherche: www.vgwort.de, 2002 259 www.bildkunst.de, www.urhe- gekaufte berrecht.org, www.cmmv.de. Quelle: Phonoverband selbstgebrannte CDs in Deutschland in Mio. Durch die Errungenschaften der Medientechnologie ändert sich die Lage: Limitierten damals noch Qualitätseinbußen die Anzahl privater Kopien, so erlaubt die digitale Technik jetzt uneingeschränktes und zum Original völlig gleichwertiges Vervielfältigen. Geräteabgaben können jetzt Künstler nicht mehr aus- reichend entschädigen, die Effizienz von Verwertungsgesellschaften nimmt ab. Allerdings lag Software im Gegensatz zu Musik von Anfang an ausschließlich in digitaler Form vor, verlust- freie Kopien waren hier jederzeit möglich. Daher ist bei Software die Erstellung einer Privatkopie grund- sätzlich verboten. Bei Software ist daher auch keine Verwertungsgesellschaft erforderlich. Vielmehr über- 6 trägt der Urheber über einen Lizenzvertrag Nutzungsrechte auf den Anwender. Soweit dieser nicht aus- drücklich etwas anderes vorsieht, gilt das Prinzip „eine Anwendung – eine Lizenz“. Das heißt, es muss für jeden PC, auf dem das Programm installiert wird, eine eigene Lizenz erworben werden. CDs, CD-Brenner und das Internet stehen dafür, dass die Musik- und Softwarebranche nun ähnliche Probleme haben. Deshalb fordert die Industrie geeignete Gesetze für digitale Inhalte. Die Forderungen sollen in der Urheberrechtsnovelle Ausdruck finden.
  • 10. Das Urheberrecht Das neue deutsche Urheberrecht im Meinungsstreit Das neue Urheberrecht soll die aktuelle Rechtslage an die Herausforderungen der digi- talen Welt anpassen. Es gilt, die Interessen von Künstlern, Verwertungsgesellschaften und Wirtschaft auf der einen und die Wünsche der Konsumenten auf der anderen Seite auszugleichen. Dabei sollen unterschiedliche Auffassungen in der Wirtschaft auf einen Nenner gebracht werden. So fordern z. B. die Verwertungsgesellschaften höhere Ge- räteabgaben und zusätzliche Abgaben auf PCs, da PCs zunehmend für Internet-Down- loads genutzt werden. Die Computerindustrie dagegen lehnt Geräteabgaben als wachs- DIE POSITIONEN SIND KONTROVERS tumshemmend ab und setzt auf Digital Rights Management. DIETER SCHORMANN, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Es kann nicht sein, dass der Staat Bücher und Zeitschriften auch dann nutzen darf, wenn er sie nicht bezahlt hat. Wenn sich Kreativität von Autoren und Investitionen von Verlagen und Buchhandlungen nicht mehr auszahlen, geraten Bildung und Forschung in Deutschland in eine Sackgasse.“ GEMA-Vorstandsvorsitzender PROF. DR. REINHOLD KREILE: „Gerade im Infor- TO DO mationszeitalter gilt es, den Schutz der Urheber erneut zu bewahren. Wir begrüßen deshalb die Regelung, dass privates Kopieren in begrenztem Umfang und nur gegen Vergütung zulässig ist. Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, in der Urheberrechtsnovelle die Vergütung für das private Kopieren deutlich anzuheben und somit die Leistung des schöpferischen Urhebers angemessen zu entlohnen.“ DR. CHRISTIAN DRESSEL, Leiter des dmmv-Arbeits- RECHERCHIERE den aktuellen kreises Medienpolitik: „Das Urheberrecht ist mit dieser Stand der Urheberrechts- debatte. Was sind die zentralen Novellierung noch nicht in der Informationsgesellschaft Diskussionspunkte, auf welche angekommen. Der dringend erforderliche Schutz der Punkte hat man sich bereits ge- einigt? Produzenten digitaler Werke ist nicht umfassend gewähr- Was hältst du von der Urheber- leistet. Dazu müsste der Gesetzgeber beispielsweise die rechtsnovelle? Welche Chancen, aber auch Probleme könnten Anfertigung von Kopien aus illegalen Vorlagen untersagen sich bei einer Durchsetzung ergeben? und den rechtlichen Schutz technischer Schutzvorkehrungen insgesamt verbessern.“ DR. BERNHARD ROHLEDER, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung: „Der Rechtsschutz für technische Kopierschutzmaßnahmen ist als sehr positiv zu bewerten. Dagegen hat es der Bundestag versäumt, eine klare Regelung bezüglich der Abgaben- forderungen auf digitale Geräte in das Gesetz aufzunehmen. Aus Sicht der ITK-Branche wäre eine eindeutige Aussage gegen die Ausweitung von Pauschalabgaben auf digitale Geräte, insbesondere auf Drucker und PCs, sowie zur Förderung des Einsatzes Digitaler Rechte-Management-Systeme nötig gewesen.“ .. 7 Vorsitzender der Geschäftsführung der Microsoft Deutschland GmbH, JURGEN GALLMANN: „Die derzeitige Rechtslage fordert zu rechtswidrigem Verhalten gera- dezu auf, da dem Rechtsverletzer als Schadenersatzpflicht lediglich eine Zahlung droht, die er auch bei rechtmäßigem Erwerb einer Lizenz hätte leisten müssen. Hier weist das deutsche Urheberrechtsgesetz dringenden Reformbedarf auf. In einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gibt es bereits Regelungen, die als Vorbild dienen können, so z. B. in Österreich, wo die doppelte Lizenzgebühr als Mindestschaden festgesetzt wird.“
  • 11. Das Urheberrecht Tempo oder Kleenex? Wie eine Marke entsteht Wenn du heute in einem Geschäft nach Tempos fragst, kriegst du mit Sicherheit Papier- taschentücher, wenn auch vielleicht nicht gerade die bekannte blaue Packung. Tempo ist eine starke Marke. Ihr Bekanntheitsgrad ist so groß, dass der Markenname im alltäglichen Sprachgebrauch für eine ganze Produktkategorie benutzt wird. In den USA müsstest du je- doch nach Kleenex fragen. Aber wie entstehen eigentlich Marken? § 3 MARKENGESETZ (1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließ- lich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließ- lich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unter- scheiden. Das Markengesetz hindert Trittbrettfahrer, den guten Ruf eines Produktes oder eines Unternehmens für sich zu nutzen. In den Aufbau ihrer Marken haben die Hersteller viel Geld investiert. Und genau diese Investition in das Produkt rechtfertigt den Wert einer Marke und auch ihre Schutzwürdigkeit. TO DO Gemäß § 4 Ziffer 1 des Markengesetzes entsteht Markenschutz nach erfolgter Anmeldung durch Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Nach § 4 Ziffer 2 des Markengesetzes können Marken auch durch Gebrauch als solche gelten. Es handelt sich dann um Marken mit Verkehrsgel- tung. Voraussetzung dafür ist, dass das benutzte Zeichen als Marke Verkehrsgeltung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise erlangt hat. Dafür müssen mindestens 20 Prozent aller Men- ERSTELLE EINE COLLAGE mit Marken, die deiner Mei- schen der Zielgruppe einen Namen mit einem bestimmten Pro- nung nach für eine ganze dukt verbinden. Dann wird der Name zur Marke. Wenn also jeder Produktkategorie benutzt wer- den (z. B. Uhu für Kleber). fünfte Benutzer von Waschmitteln mit dem Namen „Persil“ das gleichnamige Waschmittel verbindet, wird Persil auch ohne Finde weiterein diese Produkt- die ebenfalls Markennamen, Anmeldung zu einer geschützten Marke. Das Markengesetz de- kategorie gehören (z. B. Pritt, Pattex). finiert als Schutzhindernisse: Fehlende Unterscheidungskraft Zeichen, die ausschließlich aus Angaben über Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, Zeit und Ort der Herstellung bzw. Dienstleistung bestehen Allgemein übliche Bezeichnungen, d. h. Zeichen, die ursprünglich Unterscheidungskraft hatten, die sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch als Gattungsbezeichnungen durchgesetzt haben (z. B. „Vaseline“) 8 Täuschende Angaben über Art, Beschaffenheit oder Herkunft Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten Zeichen, die Wappen, Flaggen, Hoheitszeichen, Siegel, Bezeichnungen von Kommunen etc. enthalten Zeichen, die amtliche Prüf- und Gewährzeichen enthalten Zeichen, deren Benutzung nach sonstigen Vorschriften im öffent- lichen Interesse untersagt werden können
  • 12. Das Patentrecht Patente gefragt! Auf der Nürnberger Erfindermesse IENA wurde ein neues Klappbett präsentiert, das Langschläfer aus den Federn wirft. Hier war nicht etwa ein Unternehmen besonders innovativ, nein, dieses gnadenlose Bett, mit dem Verschlafen künftig unmöglich wird, wurde von Schülern des Maristengymnasiums in Fürstenzell (Niederbayern) vor- gestellt. Fünf Minuten nach dem Läuten des Weckers ist Schluss mit Dösen: Ein Hebemechanismus kippt Bett samt Langschläfer, der so unsanft in den Tag befördert wird. Das Klappbett ist keineswegs die erste Erfindung der Niederbayern. An dem als „Erfinderschule“ bekannten Gymnasium gibt es schon seit Jahren das Wahlpflichtfach „Erfinden“, das von etwa zehn Prozent der Schüler besucht wird. Im TO DO Laufe der Jahre haben die Teilnehmer mehrere hundert Neuheiten und Erfindungen entwickelt, von denen viele bei „Jugend forscht“, Erfindermessen und anderen Wettbewerben ausgezeichnet wurden. Worauf hat die Welt schon immer gewartet? Vielleicht die Pinzette mit Beleuchtung, der magnetische Lockenwickler, der Ein- Finger-Schreiber, die Cola als Frostschutzmittel, die maden- sichere Bio-Abfalltonne? Die Ideen sind unbegrenzt und die Gedanken frei. INFORMIERT euch unter www.insti.de. Bis aber Erfinder ihre Konstrukte auf der IENA ausstellen SUCHT Gleichgesinnte zur Gründung einer Erfinder- und nach Produzenten für eine wirtschaftliche Verwertung Arbeitsgemeinschaft und erkundigt euch bei euren suchen können, vergeht viel Zeit: Leider brauchen die Pa- Lehrern, wie eure Schule tentämter oft mehrere Jahre, bis sie einem Antrag stattge- euch bei der Umsetzung eurer Ideen helfen kann. ben. Der Vorsitzende des Deutschen Erfinderverbandes (DEV) Karl Bauch gibt zu bedenken, dass innerhalb dieser Wartezeit 50 Prozent des technischen Wissens schon wieder veraltet seien. Dem Deutschen Patent- und Markenamt ist diese Problematik bewusst, weshalb es bereits Verbesserungen beim Zulassungsverfahren ankündigte. Träumt ihr auch manchmal davon, etwas völlig Neues zu erfinden? Habt ihr Geistes- blitze, die nur auf eine Umsetzung warten? Unter www.insti.de gibt es die nötigen 9 Informationen. Hier hilft man euch bei der Umsetzung und bringt euch mit Profis zusammen. Eure Kreativität ist hier gefragt!
  • 13. Die Fälscher Von Marken- und Produktfälschern Was steckt drin, wenn auf dem Flakon Gucci oder auf der Pillenpackung Merck steht? Denn nicht nur Computerprogramme, Musikstücke oder Filme werden kopiert, sondern auch zahlreiche Markenartikel vom teuren Parfum bis zum Autoersatzteil, von der Marken-Jeans bis zum pharmazeutischen Medikament. Manche Produkte werden fast eins zu eins nachgemacht, manchmal aber wird auch nur die Verpackung oder das Markenzeichen gefälscht. MARKENPIRATERIE ist das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftlichen Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden. PRODUKTPIRATERIE ist u. a. das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, für welche die rechtmäßigen Hersteller Erfindungs-, Design- und Verfahrens- rechte besitzen. Fälscher verwenden den Bekanntheitsgrad einer Marke und täuschen Verbraucher TO DO über die tatsächliche Herkunft der Ware und über ihre Qualität. Der Markenpirat über- nimmt unerlaubt den guten Namen eines Produktes. Der Produktpirat klaut das Know- how, das einem Produkt zugrunde liegt. In beiden Fällen hat sich das geschädig- te Unternehmen in langjähriger Arbeit und unter Einsatz erheblicher finanziel- ler Mittel gegen Konkurrenten durchgesetzt und sich das technische Wissen angeeignet, um sein Produkt zu etablieren und zu verbessern. RECHERCHIERE im Internet – Der Handel mit Nachahmungen und Piraterieprodukten macht z. B. unter www.plagiarius.de oder im digitalen Zollmuseum zirka fünf bis sieben Prozent des Welthandels aus. Die jähr- unter www.zoll-d.de –, welche Produkte und Marken lichen Kosten, die durch Markenpiraterie entstehen, werden besonders häufig gefälscht auf 200 bis 300 Milliarden Euro geschätzt. Das bedeutet, werden. dass international tätigen Unternehmen mit Hauptsitz in der ÜBERLEGE, warum gerade EU jährlich zwischen 400 und 800 Millionen Euro im diese Produkte und Marken gefälscht werden? Weshalb Binnenmarkt und zirka zwei Milliarden Euro außerhalb der denkst du, dass Fälschungen Union verloren gehen. bewusst gekauft werden? Besonders gefährlich für Verbraucher werden Fälschungen natürlich in Branchen wie der Automobil-, Spielwaren- oder Pharmaindustrie. Der internationale Verband der Arzneimittelhersteller geht davon aus, dass bereits sieben Prozent aller weltweit ge- handelten Medikamente Fälschungen 10 sind. Über 500 Todesfälle pro Jahr ste- hen nachweislich mit der Verwendung solcher Präparate in Zusammenhang. Die Dunkelziffer dürfte um ein Viel- faches höher liegen.