Unterrichts- und Lernunterlagen zum Thema Copyright für Schulen. Ein Projekt von vibrio, Zeitbild Verlag und Microsoft Deutschland aus dem Jahr 2003 unter der Schirmherrschaft des Bundesbildungsministeriums. Siehe auch: http://www.vibrio.eu/referenzen/Referenz_MS_AntiPiracy_final.pdf.
Kurzprofil der PR- und Social-Media-Agentur vibrio. Kommunikationsmanagement ...
Copyrights im digitalen_zeitalter_unterrichtsmaterialien
1. Linksammlung Vorwort
DEN DINGEN AUF DEN GRUND GEGANGEN
COPYRIGHTS IM DIGITALEN ZEITALTER www.microsoft.com/germany/ms/originalsoftware
Rubrik Rechtslage; aktuelle Fälle
Wichtige Internet-Adressen zu den einzelnen www.ifpi.de
Themenbereichen: Rubrik News
www.dhk.or.at
Was ist Copyright? Deutsche Handelskammer in Österreich
www.urhg.de Rubrik News; Chefletter-Archiv; Auf in den Kampf gegen Produkt-
Das Deutsche Urheberrechtsgesetz Piraterie vom 21.1.2003 (zum Thema EU-Richtlinienentwurf)
www.microsoft.com/germany/copyright
Microsoft Copyright Division
www.sharewareautor.de
Links zum Thema Shareware und Freeware
www.ip-recht.de
Praxis
www.bsa.de
Business Software Alliance
Rubrik Kampf gegen Softwarepiraterie; Einkaufstipps im Internet
Copyrights Liebe Lehrerinnen und Lehrer,
die digitale Welt des Internets eröffnet für Schule und Bildung
Informative Seite rund um Marken, Patente und Lizenzen
www.ifpi.de völlig neue Wege, stellt sie aber auch vor viele neue Heraus-
Rubrik Recht; Filesharing Systeme, sog. Musiktauschbörsen
www.pages.ebay.de
forderungen. Ohne großen Aufwand und technisches Können
Das Urheberrecht wird eine fremde Hausarbeit in die eigene verwandelt. Mit ein
Weltweiter Online-Marktplatz
www.urheberrecht.org
Institut für Urheber- und Medienrecht
Rubrik Hilfe; Regeln und Sicherheit paar Mausklicks werden Software, Musik oder Filme aus dem
www.microsoft.com/germany
www.bitkom.org
Rubrik Original Software; Produktidentifikation
Netz geladen. Und das meist nicht aus kriminellen Motiven,
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und sondern aus Unwissenheit und „weil es ja ohnehin jeder
http://members.ebay.de/aboutme/copyright01
Neue Medien e. V.
Informationsseite von Microsoft auf eBay zum Schutz der macht”.
Rubrik Presse; Pressemitteilung „Bundestag beschließt Gesetz zum
Käufer vor Copyrightverletzungen bei Software
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ vom 14.4.2003
Rubrik Publikationen; Flyer zum Thema Urheberrechtliche
Geräteabgaben
Kulturgeschichte des Fälschens Hier ist Aufklärung durch die Lehrkräfte besonders dringend,
www.turnitin.com
www.boersenverein.de Suchmaschine zum Finden von Plagiaten
um Schülerinnen und Schüler nicht nur für neue Medien zu
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. www.prints-world.com gewinnen, sondern sie auch für einen verantwortungsvollen
Rubrik Recht und Steuern Rubrik FORUM-Auswahl; Artikel suchen; Dalí
www.cmmv.de und bewussten Umgang zu sensibilisieren. Es ist wichtig,
www.sgipt.org/wisms/falsch/lili-f.htm
Clearingstelle Multimedia für Verwertungsgesellschaften von Literatur und Linkliste zu Fälschungen in der Wissenschaft ihnen ein Rechtsbewusstsein gegenüber den komplexen Fra-
Urheber- und Leistungsschutzrechten GmbH www.mpi-fg-koeln.mpg.de gen des Urheberrechts und Copyrights zu vermitteln. Schü-
www.dmmv.de Max-Planck Institut für Gesellschaftsforschung
Deutscher Multimedia Verband e. V. lerinnen und Schüler sollen einsehen, dass Raubkopieren
Rubrik Publikationen; Working Papers; 99/4 Betrug in der
Rubrik Positionen des dmmv; Stellungnahmen Wissenschaft – Randerscheinung oder wachsendes Problem Künstlern, Unternehmen und letztlich auch ihnen selbst scha-
www.ifpi.de
Tonträger-Verbände in Deutschland
det.
Wirtschaft
Rubrik Recht www.bsa.de
Rubrik Zahlen; GfK Brennerstudie Rubrik Kampf gegen Softwarepiraterie; aktuelle Studien Das Thema hat gerade jetzt einen aktuellen Bezug bekommen.
www.privatkopie.net www.microsoft.com/germany/copyright
Initiative für die Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter Am 11. Juli 2003 wurde im Bundesrat das neue Urheberrecht
Rubrik Rechtslage; Haftung von Unternehmen
http://dip.bundestag.de/btd/15/008/1500837.pdf bei Unterlizenzierung verabschiedet. Mit der Novellierung des Gesetzes kommt
Beschluss des Deutschen Bundestags zur Urheberrechtsnovelle v. Rubrik Software- und Lizenzmanagement Deutschland einer EU-Richtlinie nach, die eine Angleichung
9.4.2003 www.softwarespectrum.de
http://dip.bundestag.de/btp/15/15041.pdf Weltweiter Software Service Anbieter; Software Management
des Urheberrechts in den EU-Mitgliedsländern vorsieht.
Protokoll der Bundestagssitzung zum Beschluss der für Unternehmen
Urheberrechtsnovelle vom 11.4.2003
Mit diesem Gesetz wurde ein Konsens zwischen den In-
Perspektiven
Das Markenrecht www.bitkom.org teressen der Wissenschaft und der Kultur sowie den wissen-
www.marken-recht.de Rubrik Publikationen; Wertschätzung und Wertschöpfung von schaftlichen Verlagen gefunden. Auch zukünftig darf ein
Deutsches, Europäisches und Internationales Markenrecht Urheberrechten (TÜVIT-Studie zum Thema DRM)
Lehrer in seiner Klasse für den Unterricht Kopien eines wis-
www.markengesetz.de
Das Deutsche Markengesetz
www.pro-music.org
Internationale Website mit Infos über legale Online Musikangebote
und den Schutz von Copyrights
im digitalen Zeitalter senschaftlichen Aufsatzes an die Schüler verteilen oder den-
selben Aufsatz am Bildschirm zugänglich machen.
Das Patentrecht www.microsoft.com/issues
www.dpma.de Rubrik Archive of Essays; 2001; Seeding lifelong learners
Deutsches Patent- und Markenamt (Pilotprojekt Washington2Washington) Ich hoffe, dass diese Materialien zu einem gewissenhaften
www.insti.de www.microsoft.com
Deutschlands größtes Netzwerk für Erfindungen und Patentierung
Umgang mit den neuen Medien beitragen werden und wün-
Rubrik Windows; Windows Media Player; Windows Media DRM (Digital
Rights Management) sche Ihnen viel Spaß damit im Unterricht!
Die Fälscher www.popfile.de, www.apple.com
www.gvu.de Musik legal im Internet per DRM
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. www.divxonline.de/filme, www.sightsound.com
Ihre Edelgard Bulmahn
www.markenpiraterie-apm.de Filme legal im Internet per DRM
Aktionskreis Dt. Wirtschaft gegen Produkt- u. Markenpiraterie e. V. www.threedegrees.com
www.plagiarius.com Internetplattform für Peer-to-Peer
Aktion „Plagiarius“ gegen Produkt- und Markenfälschungen
www.zoll-d.de Spezielle Service-Links für Lehrerinnen und Lehrer:
Bundeszollverwaltung www.infoball.de
Rubrik Veröffentlichungen; Broschüren; Hier können Sie in über 600 Bibliotheks- und Spezialdatenbanken
Gewerblicher Rechtsschutz, Jahresberichte kostenlos Fachliteratur zu fast allen Wissenschaften recherchieren
BAUSTEINE Bundesministerin für Bildung und Forschung
www.bmi.bund.de und ggf. bestellen. FÜR EINEN ZEITNAHEN UNTERRICHT
Bundesministerium des Innern www.schulen-ans-Netz.de
Rubrik Publikationen; Innere Sicherheit; Lagebild Organisierte Der Verein unterstützt Lehrkräfte bei der Arbeit mit neuen Medien durch
Kriminalität Online-Dienste wie Lehrer-Online und Arbeitsplattformen wie lo-net.
2. Übersicht Einsatzrahmen Anregungen
für den handlungsorientierten Unterricht
Die Kopiervorlagen sind keinesfalls als starre Vorgabe aufzufassen, die abzuarbeiten ist. Wir wollen es Ihnen
KOPIERVORLAGE THEMA TITEL
als Lehrer ermöglichen, unter den zahlreichen Vorlagen diejenigen auszuwählen, die Ihnen für Ihre Klasse
und Ihr konkretes Unterrichtsziel am besten geeignet erscheinen. Selbstverständlich können Sie die gewähl-
Steigen Sie mit einem Brainstorming in das Thema „Copyrights“ ein. So können Sie Ihre Schüler dort abho-
KV 1 Was ist Copyright? Tatort Schulhof – Geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter ten Arbeitsaufträge beliebig erweitern. Die Vorlagen eignen sich für den Einsatz in unterschiedlichen Schul-
len, wo sie stehen, und auf ihr heterogenes Wissen eingehen.
KV 2 Was ist Copyright? Die Welt ohne Copyright arten, Jahrgangsstufen und Fächern.
KV 3 Was ist Copyright? Schütze deine Ideen!
Sensibilisieren Sie Ihre Schüler für die Brisanz des Themas. Organisieren Sie gemeinsam mit ihnen eine
KV 4 Was ist Copyright? Shareware-Autor – Umsonst arbeiten? Ausgewählte Beispiele hierzu:
Podiumsdiskussion, zu der Sie z. B. Vertreter eines Marken- oder Softwareherstellers, Kriminalpolizisten,
KV 5 Das Urheberrecht Mediengeschichte ist Copyright-Geschichte Juristen einladen, die die Schüler nach Lust und Laune löchern können.
KV 6 Das Urheberrecht Urheberrecht ist Eigentum
Die Kopiervorlagen 2 „Die Welt ohne Copyright“ und 26 „Die Zukunft: Digital Rights Management“ können
zum Thema „Datenschutz und Datensicherheit“ im Rahmen der Fächer „Datenverarbeitung“ bzw.
KV 7 Das Urheberrecht Das neue deutsche Urheberrecht im Meinungsstreit Geben Sie den Schülern die Möglichkeit, in verschiedenen Medien zu recherchieren. Bei diesem Thema bie-
„Informationstechnische Grundbildung“ (je nach Schulart) eingesetzt werden.
KV 8 Das Markenrecht Tempo oder Kleenex? Wie eine Marke entsteht tet sich insbesondere das Internet an – vielleicht gemeinsam im Computerraum der Schule? Die Ergebnisse
KV 9 Das Patentrecht Patente gefragt! können dann zum Beispiel im Stationentraining an Infotischen oder als Power-Point vor der Klasse präsen-
Kopiervorlage 7 „Das neue Deutsche Urheberrecht“ kann sowohl im Deutschunterricht als auch im Fach
KV 10 Die Fälscher Von Marken- und Produktfälschern tiert werden.
Sozialkunde (Themenbereiche „Interessengruppen“, „Wie entsteht ein Bundesgesetz“ oder bei der Be-
KV 1 1 Die Fälscher Was lacostet die Welt? Spielt doch keine Rolex! handlung der Verfassungsorgane und ihrer Aufgaben) herangezogen werden. Im Unterricht an kaufmän-
Gestalten Sie mit Ihren Schülern einen Infotag zum Thema „Copyrights“. Die Schüler können etwa eine
KV 12 Die Fälscher Raubkopien kommen teuer! nischen Berufsschulen und Fachoberschulen kann die Kopiervorlage im Rechtskundeunterricht Verwendung
Infowand vorbereiten, Infobroschüren entwickeln, Fragen von Schülern aus anderen Klassen beantworten.
KV 13 Die Fälscher Copyrights im Fadenkreuz der organisierten Kriminalität finden.
Vielleicht entsteht sogar eine Experten-Schüler-Gruppe, die von anderen Klassen befragt werden kann.
KV 14 Praxis Das Internet als Netz der Raubkopierer - Auktionen
KV 15 Praxis Das Internet als Netz der Raubkopierer -„Tauschbörsen“ Die jeweiligen Kopiervorlagen 18 bis 22 des Themenbereichs „Kulturgeschichte des Fälschens“ eignen sich
Verfolgen Sie das Tagesgeschehen. Die Medien berichten beinahe täglich über Themen wie Raubkopieren,
KV 16 Praxis Was darf ich kopieren bei Musik und Software? zur Verwendung im Kunst-, Deutsch- und Sozialkundeunterricht (z. B. Themenbereich „Normen und Werte“)
neues Urheberrecht usw. Gehen Sie zusätzlich von den Erfahrungen Ihrer Schüler aus. Fast jeder hat bereits
KV 17 Praxis Wie kann ich mich vor illegaler Software schützen?
aber natürlich auch für die Fächer Ethik und Religionslehre bei den entsprechenden Lehrplanzielen sowie
im Urlaub gefälschte Produkte gekauft oder aus dem Internet Musik oder Filme heruntergeladen.
als Einstieg im Geschichtsunterricht.
KV 18 Kulturgeschichte des Fälschens Original und Fälschung in der Malerei
KV 19 Kulturgeschichte des Fälschens Original und Fälschung in der Literatur „Copyrights in Bildern“: Als Ergebnis eines Projekttages oder als Abschluss des Unterrichtsprojektes kön-
Die Kopiervorlagen ermöglichen einen lebendigen, handlungsorientierten Umgang mit dem komplexen
KV 20 Kulturgeschichte des Fälschens Original und Fälschung in der Wissenschaft nen die Schüler beispielsweise eine Collage zum Thema gestalten.
Thema „Copyrights“.
KV 21 Kulturgeschichte des Fälschens Original und Fälschung in der Geschichte
KV 22 Kulturgeschichte des Fälschens Original und Fälschung im Journalismus
Legen Sie – neben der wichtigen fachlichen Komponente – auch einen Schwerpunkt auf affektive Lernziele
Die meisten Schüler behalten
(Betroffenheit, Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins etc.). Nicht bloßes Faktenwissen ist vorrangig, son-
KV 23 Wirtschaft Copyright-Delikte schaden der Volkswirtschaft 10 % von dem, was sie lesen,
dern eine Verhaltensänderung.
KV 24 Wirtschaft Copyright-Delikte schaden den Unternehmen 20 % von dem, was sie hören,
KV 25 Wirtschaft Copyright-Delikte schaden den Start-ups 30 % von dem, was sie sehen,
Berücksichtigen Sie die ethische Komponente. Diskutieren Sie mit Ihren Schülern im Zusammenhang mit
KV 26 Perspektiven Die Zukunft: Digital Rights Management 70 % von dem, was sie sagen und
Copyrights Fragen von Recht und Unrecht, Egoismus und Altruismus etc.
KV 27 Perspektiven Was ist Peer-to-Peer? 90 % von dem, was sie selbst tun.
KV 28 Perspektiven Copyright oder Copyleft – Protected oder Open Source Software
Neben der fachlichen Qualifikation und dem Umgang mit neuen Medien steht deshalb die Schüleraktivität im
KV 29 Kreuzworträtsel Bist du fit in Sachen Copyright?
Mittelpunkt.
KV 30/31 Glossar Glossar
Haben Ihre Kolleginnen oder Kollegen Interesse an einer Ausgabe von RERUM „Copyrights im
digitalen Zeitalter“? Sämtliche Materialien stehen zum Downloaden bereit unter:
HINTERGRUNDINFORMATION: JUGEND UND COPYRIGHT LERNZIELE
„Vor allem unter Schülern und Studenten hat sich eine weit verbreitete Kopierkultur entwickelt. Raubkopieren gilt als cool, das
www.zeitbild.de oder
abendliche Brennen von Daten- und Musik-CDs ist Alltag. Auf Netzwerk-Partys (…) werden regelmäßig Wettbewerbe ausgerichtet.
Wer es am schnellsten schafft, einen bestimmten Hollywoodfilm aus dem Internet herunterzuladen, hat gewonnen. ‚Da sitzen vier-,
Die Schüler sollen
www.microsoft.com/germany/rerumcopyrights
fünfhundert Leute und haben ihre Rechner mitgebracht, und keiner hat auch nur ein legales Programm auf dem Rechner.´“
So zitiert die Illustrierte STERN in ihrer Ausgabe 7/2002 einen Schüler. Die Statistik bestätigt die Problematik: die rechtlichen Grundlagen zum Thema Copyright kennen
den Zusammenhang zwischen technologischer Entwicklung und der Entstehung von neuem
ENTWICKLUNG DER HAUSHALTSAUSSTATTUNG ENTWICKLUNG DER BRENNER-REICHWEITE
MIT CD-BRENNERN Basis: Haushalte in % am Ende des Jahres Frage: Wurden im Jahr 2002 CD-Rohlinge mit Inhalten bespielt (gebrannt)?
Regelungsbedarf (z. B. Urheberrecht) erkennen und erläutern können Impressum
1998 1999 2000 2001 2002 2003* 2004* 2005*
41,0% April 2001 die Relevanz des Themas für unterschiedliche Bereiche der Wirtschaft (Volkswirtschaft, Herausgeber:
24,8%
38,0% Gesamt 30,0%
40,2%
Februar 2002 Betriebswirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsmarkt etc.) verstehen Zeitbild Verlag GmbH
Februar 2003 Redaktion München
34,0% 29,1%
Männer 33,4%
wichtige methodische Kompetenzen erwerben (Methoden der Informationsbeschaffung, Zeitplanung, Reichenbachstraße 1
Basis: 63,2 Mio. private Deutsche ab 10 Jahre
43,7%
29,0% 20,8% 80469 München
Frauen 26,8%
36,8%
Präsentation etc.)
37,5% Redaktion:
10–19 Jahre 42,8% lernen, Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und differenziert zu argumentieren B. Kuffer, N. Woischnik; beide Zeitbild Verlag
20,0% 58,9%
44,9% Pädagogische Beratung: OStR S. Huber-Jilg,
20–29 Jahre 55,4%
66,5% OStR E. Jilg, beide Diplom-Handelslehrer
35,8% zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit
11,0% 30–39 Jahre 41,8% vibrio; Kommunikationsmanagement
58,7% moralischen Verhaltens erwerben Dr. M. Kausch GmbH
26,2%
40–49 Jahre 32,9% Diese Ausgabe entstand in Zusammenarbeit
*Prognose
4,5% 46,2%
2,0% 50 Jahre 7,8%
10,7%
eigenes Fehlverhalten erkennen und die Bereitschaft entwickeln, es zu korrigieren mit der Microsoft Copyright Division in
und älter 16,6% Deutschland.
Quelle: FFA auf Grundlage der GFK-Sonderbefragung Quelle: FFA auf Grundlage der GFK-Sonderbefragung Druck: PPS, Detmold
Es ist deshalb von besonderer Wichtigkeit, Schülerinnen und Schülern ein Bewusstsein für geistiges Eigentum zu vermitteln.
3. Kurzantwort per Fax oder Post
FAXNUMMER 089 / 26 82 79
Zeitbild Verlag GmbH
Reichenbachstraße 1
80469 München
Schule:
Vor- und Nachname:
(bitte in Druckschrift)
Straße:
PLZ/Ort:
Unterrichtsfächer:
E-Mail:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihre Meinung zum RERUM „Copyrights“ ist für unsere weitere Arbeit sehr wichtig.
Vorab herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Unter allen Einsendern verlost* ) der Zeitbild Verlag
zehn Microsoft Office XP Professional.
1. Werden Sie die vorliegende RERUM-Ausgabe verwenden?
ja, sicher ja, wahrscheinlich
nein, wahrscheinlich nicht nein, bestimmt nicht
Begründung:
________________________________________________________________________
2. Wenn Ihre Antwort „ja“ lautet, wie oft planen Sie, das RERUM einzusetzen?
einmal zwei- bis dreimal
vier- bis fünfmal mehr als sechsmal
Begründung:
________________________________________________________________________
3. Wenn Ihre Anwort „nein“ lautet, was machen Sie mit dem RERUM?
an bestimmte KollegInnen weitergeben im Lehrerzimmer auslegen
für mich persönlich archivieren
Sonstiges:
________________________________________________________________________
4. Ist das Thema „Copyrights“ Ihrer Ansicht nach ein Thema, das Jugendliche interessiert?
ja, ich bin mir sicher ja, ich denke schon
nein, wahrscheinlich nicht nein, bestimmt nicht
Begründung:________________________________________________________________________
5. Das RERUM „Copyrights“ eignet sich als Unterrichtsmaterial:
sehr gut gut weniger gut
Begründung / Anregungen:
_____________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________
*) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
4. Geistiges
Was ist Copyright?
Tatort Schulhof:
Eigentum im digitalen Zeitalter
MARKUS [Schüler, 18]
Illegal Kopieren schadet doch keinem Armen, sondern nur irgend-
welchen reichen Unternehmen. Das ist wie bei der Schwarzarbeit,
das schädigt auch keinen, nur den Staat.
STEFAN KLINGER [Programmierer, 32]
Wenn du ein Haus baust, dann gehört es dir. Natürlich kannst du es auch
vermieten. Aber stell dir vor, eines Tages behauptet der Mieter deines
Hauses: „Ab jetzt gehört das Haus mir!“ Das würdest du doch sicherlich
als ziemlich ungerecht empfinden. Genauso geht es dem Entwickler eines
TO DO
Computerprogramms, das plötzlich jedermann frei kopiert. Dabei hat er
viel Arbeit investiert und muss vom Programmieren leben. Auch Com-
puterprogramme sind geistiges Eigentum.
LEONIE [Schülerin, 14]
Natürlich kopiere ich! Weißt du, was Musik-CDs heute kosten?
Und Software erst! Da würde mein Taschengeld niemals rei-
chen. Außerdem kopiert doch sowieso jeder schwarz!
BILDET VIER GRUPPEN:
Jugendliche, Arbeitnehmer,
RUPERT BECK [Staatsanwalt, 58] geschädigtes Unternehmen,
Staatsanwalt.
Wenn jemand Hardware klaut, dann gilt das als Überlegt euch weitere
Verbrechen. Wenn aber jemand Software klaut, Argumente, um euren Stand-
punkt zu begründen. Versucht
dann soll das ein „Kavaliersdelikt“ sein? in einer kurzen Diskussion vor
der Klasse, die anderen von
eurer Position zu überzeugen.
PROGRAMMIEREN ist, wie das Komponieren von Musik, kreative geistige Arbeit. Komponierte Lieder kann
jeder nachspielen, programmierte Software kann technisch beliebig kopiert werden. Deshalb gibt es für
Computerprogramme wie für Musik ein Copyright. Der Programmierer oder der Komponist kann entscheiden,
wer sein Werk wie und wann benutzen darf. Ein Software-
Entwickler hat hier verschiedene Möglichkeiten. Er
kann die Nutzung seiner Software freigeben, wie das
bei Freeware der Fall ist. Er kann alle Details seiner
Programmierung offen legen, damit andere sein
Programm weiterentwickeln können, wie bei Open
Source Software. Schließlich kann er die Software
aber auch gegen Lizenz allen Interessenten zur
Verfügung stellen, die Details seiner Programme
aber für sich behalten. Die Lizenzeinnahmen sind
dann sein Verdienst. Für dieses Modell hat sich 1
Microsoft entschieden. Mit den Einnahmen
finanzieren wir unter anderem die
Weiterentwicklung von Software.
Jürgen Gallmann [Vorsitzender
der Geschäftsführung der Microsoft
Deutschland GmbH, 41]
5. Was ist Copyright?
Die Welt ohne Copyright
Was wäre eigentlich, wenn es kein Copyright gäbe? Jeder dürfte alles kopieren, tauschen und
verbreiten. Niemand müsste Lizenzgebühren oder Geräteabgaben bezahlen! Aber ist das wirk-
lich eine wünschenswerte Zukunft?
Mit der Digitalkamera unterm Mantel versteckt, schleichen sich Raubkopierer in die Kinos. Der
gesamte Streifen wird abgefilmt und im Netz oder auf dem Schwarzmarkt zu Billigstpreisen
vertrieben. Lange vor dem Kinostart in Deutschland kann man sich so große Filme wie Matrix –
TO DO
Reloaded zu Hause auf DVD oder CD ansehen. Hört sich doch erst mal gut an! Aber wer
bezahlt in Zukunft Schauspieler, Regisseure, Kostümbildner, Maskenbildner, Ausstatter oder
Kinobetreiber, wenn die Kinokassen leer bleiben? Den Videotheken könnte das Aus
drohen. Und auch das DVD-Geschäft der Filmindustrie leidet unter Raubkopierern.
Besonders die Musikbranche ist angeschlagen. Aber sie wehrt sich
bereits: Raffiniertere Systeme werden ausgeklügelt, die ein
Vervielfältigen verhindern sollen. Leidtragende sind ehrliche
Konsumenten: Gekaufte CDs funktionieren nicht mehr auf den Wie sieht die Welt ohne
Copyright in zehn Jahren aus?
modernen MP-3-Playern oder im Auto-CD-Player. Die komplizierten
Datenkombinationen verwirren den digitalen Mediaplayer. ENTWERFT mehrere
denkbare Szenarien in Bezug
auf die Musik-, Film- und die
IT-Branche!
Auch gedankenloses Kopieren von Software schadet vielen. Das Geld
aus dem Verkauf von Software fließt nicht nur in die Kassen von
Unternehmern und Programmie-
INHALTE BESPIELTER RAUBKOPIEN AUF CD 1) rern, sondern wird vor allem in
MUSIK die Weiterentwicklung von Pro-
grammen investiert.
SONSTIGE INHALTE
1,9 50,2 Der Investitionsumfang in das
ANWENDER-SOFTWARE
5,4 Programm Windows XP zum
FOTOS/VIDEOS
6,2 Beispiel, mit heute ungefähr 200
Millionen Programmzeilen, er-
höht sich durch die laufende
2
PC/KONSOLENSPIELE 10,4
Fortentwicklung jedes Jahr um
14,3 rund 30 Prozent. Allein für das
11,6
Programm Windows beschäftigt
SPIELFILM/KINOFILM Microsoft weltweit 8.500 Ent-
DATEN
wickler sowie insgesamt 620
Mitarbeiter für Grundlagenfor-
1)
Angaben in Prozent/2002 (Basis 515 Millionen Stück) Quelle: FFA 2003 schung.
6. TO DO
Durch welche gewerb-
lichen Schutzrechte
sind folgende Schutzrechte für Produkte
Dinge geschützt?
BEGRÜNDE!
· der neueste Macintosh-
Computer
· Gene, Diagnose-
verfahren für Krebs BEREICH TECHNIK BEREICH DESIGN
· Mercedesstern
· aktuelle Kollektion von
Dior
· „Die Copyrighter“ –
der neue Bestseller aus Gebrauchs- Geschmacks- Wettbewerbs-
den Staaten Patent Marke Urheberrecht
muster muster recht
Schütze
• Was kann geschützt erfinderische erfinderischer Schritt ästhetische geschäftliches persönliche geistige alle Produkte/Leistungen
werden? Tätigkeit Schöpfung Zeichen Schöpfung z. B. bei Nachahmung
und Rufausbeutung
• Wodurch zeichnet sich das Neuheit Neuheit Neuheit Unterscheidungskraft besondere keine besonderen
geschützte Produkt aus? von Konkurrenzange- Gestaltungshöhe Kennzeichen
boten
• Welche Bedingung für das gewerbliche gewerbliche gewerbliches Muster Kennzeichnung von Schutz bei keine besonderen
Schutzrecht gibt es? Anwendbarkeit Anwendbarkeit oder Modell Waren oder Veröffentlichung des Bedingungen
Dienstleistungen Werkes, bloße Idee
genügt nicht
• Besteht eine Anmeldung beim DPMA Anmeldung beim DPMA Anmeldung beim DPMA Anmeldung beim DPMA keine Anmeldung keine Anmeldung
Anmeldepflicht? (Deutsches Patent- Benutzung mit notwendig notwendig
und Markenamt) Verkehrsgeltung
• Wie lange gilt das maximal 20 Jahre drei Jahre, nach drei Jahre, nach unbefristet bis 70 Jahre nach Schutzdauer auch nach
Schutzrecht? Verlängerung maximal Verlängerung verlängerbar dem Tod des Ablauf anderer
10 Jahre maximal 20 Jahre Urhebers Schutzrechte
• Wo ist das Schutzrecht Patentgesetz Gebrauchsmuster- Geschmacksmuster- Markengesetz Urheberrechtsgesetz Gesetz gegen den un-
gesetzlich fixiert? gesetz gesetz lauteren Wettbewerb
deine Ideen!
• Beispiele ABS, ein bestimmtes Klappstuhl Layout oder Design die springende Bücher, Bilder, Rolex gewinnt Prozess
chemisches Verfahren eines Gegenstandes Raubkatze von Photos, Musik, gg. Tchibo wg. sklavi-
PUMA Software scher Nachahmung von
Rolex-Uhren (BGH GRUR
1985, S. 876)
3
Was ist Copyright?
7. Was ist Copyright?
Shareware-Autor
– Umsonst arbeiten?
Seine Karriere startet er mit elf Jahren. Da programmiert er ein Rechenprogramm, das er für ein
paar Groschen an Mitschüler verkauft. Die Einnahmen steckt er sofort in neue Hardware. Mit 23
Jahren ist er scheinbar am Ziel seiner Träume: Sein erstes Programm erscheint auf dem amerika-
nischen Markt und verkauft sich glänzend.
Nein – die Rede ist nicht von Bill Gates, sondern von Andreas Pizsa aus Österreich. Sein Programm
„Look Mom, no Hands“ wurde sogar von Apple-Mitbegründer Steve Wozniak registriert. Es dient der
vereinfachten Dateneingabe in Macintosh-Computer mittels einer Zweitasten-Maus. Das Programm
wird über ftp-Server vertrieben, das heißt jeder kann es sich aus dem Internet laden. Es ist
Shareware. In nur sechs Wochen wurde das Programm 25.000
Mal downgeloaded – allerdings nur 1.700 Mal für jeweils
neun US-Dollar registriert.
Diese Zahlen sprechen für sich: Die Registriermoral der
User ist gering. Die amerikanische Vereinigung der
Shareware-Autoren schätzt, dass nur drei bis fünf
Prozent der Anwender auch die Registriergebühr
TO DO
bezahlen. In nur sechs Wochen wurde
Andreas Pizsa um 300.000 US-Dollar
„betrogen“. Im deutsch-
sprachigen Raum scheint
es noch schlimmer zu sein.
Hier gehen Shareware-Au- FINDE sowohl Argumente für
die Meinung des Staatsanwaltes
toren von nur ein bis zwei Pro- Pfisterer, dass die Verbreitung
eine strafbare Handlung ist, als
zent ehrlicher Anwender aus. Pro- auch für die Position der Firma
blematisch ist, dass es in den USA und Europa unterschiedliche recht- Nullcom, dass die Verbreitung
legal ist, da niemand geschädigt
liche Regelungen zu Copyright gibt. In den USA ist es z. B. durchaus wurde. DISKUTIERE!
möglich, dass jemand anderes als der Autor ein Freeware-Programm
als sein eigenes ausgibt und verkauft, ohne eine strafbare Handlung zu
begehen. In Deutschland würde dies eindeutig dem Urheberrecht widersprechen.
Der Informatiker Robert Gehring erläutert das Dilemma, das daraus entstehen kann, anhand eines
fiktiven Fallbeispiels im Rahmen seiner Studienarbeit an der TU Berlin:
Staatsanwalt Pfisterer liest eines Morgens in der Zeitung:
Eine Landesregierung in Süddeutschland hat ben worden. Aber wer ist der Urheber dieses raufhin Nullcom begonnen hatte, WindoX-96 4
beschlossen, Behörden und staatliche Institutionen Programms? Ein Programmierer B. Smith aus zusammen mit den von ihr zusammengeschraub-
zu vernetzen. Der Großauftrag geht an die deut- Kalifornien hat es vor ein paar Jahren geschrieben ten PC-Clones in großen Stückzahlen unter eige-
sche Firma Nullcom. Mit viel Rabatt sind 10.000 und beschlossen, es als Freeware im Internet ver- nem Namen zu vertreiben.
PCs mit dem Betriebssystem WindoX-96 erwor- fügbar zu machen. Die Resonanz war groß, wo-
Herr Pfisterer beginnt zu ermitteln: Nullcom behauptet, nichts Illegales getan zu haben, da der Autor in den USA auf sein
Copyright verzichtet. Pfisterer hält dagegen, dass B. Smith nach deutschem Recht sehr wohl der Urheber sei und Nullcom
gegen das deutsche Urheberrecht verstoße. Ein schwieriger, kaum lösbarer Fall! Mehr dazu unter
http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/1997/0048/freeware.html
8. Das Urheberrecht
Mediengeschichte
ist Copyright-Geschichte
Die Geschichte der Medien ist auch die Geschichte ihrer technischen Reproduzierbarkeit. Und
deshalb ist die Geschichte der Medien zugleich eine Geschichte um den Schutz des Copy-
rights von Künstlern und Kreativen. Urheberrecht entsteht mit der Entwicklung des Buch-
drucks Mitte des 15. Jahrhunderts. Gutenbergs Erfindung ermöglicht erstmals die Verviel-
fältigung von Ergebnissen geistiger Arbeit. Jede neue Medientechnologie perfektioniert, be-
schleunigt und verbilligt seitdem diese Reproduktion.
Erste Schallplatte Erste LP Erste Musikkassette BVG-Urteil zu
Geräteabgaben und
Gründung erlaubte Privatkopien
der GEMA Digitalzeitalter
Erster Kopierer Urheberrechts-
gesetz in Kraft
1974 1982 1992 1996 1997 2002 2003
1877 1903 1931 1959 1963 1965 1971
Analogzeitalter
Erste DVD Breitband-
Erste Musik-CD Internet
Erste CD-RW
Erster PC Erste CD-Rom MP3 Novelle zum
Urheberrecht
Der Vorläufer der heutigen GEMA wird bereits 1903 als Reaktion auf die Erfindung von
TO DO
Radio und Schallplatte gegründet. Die GEMA kassiert von Rundfunkanstalten und
Schallplattenproduzenten Gebühren und reicht die Gelder an Künstler weiter.
Mit der Erfindung des Kopierers und der Musikkassette (siehe Grafik) wird es
erstmals möglich, Druckwerke und Musikaufnahmen einfach und preiswert zu
kopieren. Als Reaktion auf die Vielzahl von Privatkopien fordert die GEMA
Abgaben auf Kopiergeräte, Leerkassetten und Kassetten-
rekorder. Die Rechtmäßigkeit dieser „Geräteabgaben“ wird
1971 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Dritte dürfen ENTWERFT ein originelles
dieses Eigentum nur mit der Genehmigung des Rechte- Plakat zum Thema
„Mediengeschichte ist
inhabers nutzen. Da die Anfertigung privater Musikkopien Copyright-Geschichte“.
kaum zu überprüfen ist, sollen Geräteabgaben einen In- ORIENTIERT euch an der
teressensausgleich zwischen Autoren und Nutzern herstellen. Zeitachse und erweitert die
Mediengeschichte um zu-
sätzliche Daten und Fakten!
Mitte der 70er Jahre wird in den USA der PC entwickelt. Ein
neuer Aspekt des Themas Copyright tut sich auf: Von der
ersten Standardsoftware Microsoft Basic sind schon nach kurzer Zeit Kopien im Umlauf. Bill
Gates, der Gründer von Microsoft und Entwickler von Basic, verbietet jedoch in
Lizenzverträgen seines Programms jedes von ihm nicht autorisierte Kopieren. Amerikanische
Gerichte bestätigen 1977 die Rechtmäßigkeit dieser Lizenzregeln. Denn da Software schon
immer nur digital und damit in mit dem Original vergleichbarer Qualität vorliegt, sind für
Softwareprogramme andere Regeln notwendig.
Mit der Erfindung der wiederbespielbaren CD-R und CD-RW in den neunziger Jahren und der 5
Durchsetzung digitaler Standards wie MP3 im Internet wird das perfekte Kopieren auch von
Musik möglich. Breitband-Internet und wiederbespielbare DVDs perfektionieren das Kopieren
von Filmen. Musikdateien lassen sich heute in 45 Sekunden und Kinofilme in weniger als zwei
Stunden aus dem Internet ziehen. Neue Kompressionsverfahren werden diese Zeiten weiter
verkürzen. Das Internet wird zum vollwertigen Unterhaltungsmedium für jedermann. Deshalb
taugen Geräteabgaben immer weniger als Mittel zum Interessensausgleich zwischen Autoren
und Industrie auf der einen und Konsumenten auf der anderen Seite. Die Zukunft des
Schutzes von Copyrights liegt deshalb im digitalen Rechtemanagement.
9. Das Urheberrecht
Urheberrecht
ist Eigentum
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner Beziehung zum Werk und bei dessen Nutzung – so sagt
das Gesetz. Allein der Urheber hat das Recht zum Vervielfältigen, Übersetzen, Ändern, Vertreiben oder
Ausstellen seines Produktes. Dritte dürfen dieses Werk grundsätzlich nur mit der ausdrücklichen
Genehmigung des Rechteinhabers nutzen. Urheberrecht ist Eigentum. Gemäß dem Prinzip „Eigentum
verpflichtet“ soll sein Gebrauch aber auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Aber nicht jede gestalterische Leistung fällt unter den Urheberrechtsschutz. Es muss sich um eine eige-
ne geistige Schöpfung handeln, in der persönliche Züge des Urhebers zum Ausdruck kommen. Das kön-
nen Sprach-, Bild-, Film- oder Sammelwerke, Computerprogramme, Musik oder Darstellungen wissen-
schaftlicher oder technischer Art sein.
Eine gewerbliche Nutzung muss in der Regel vom Urheber oder von einer von ihm beauftragten
Verwertungsgesellschaft genehmigt werden. Das ist beispielsweise für Sprachwerke die VG WORT, für
Bildwerke die VG BILD-KUNST und für Musikwerke die GEMA.
TO DO
1971 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass einzelne Vervielfältigungen von Musik-
aufnahmen in geringerem Umfang für den privaten Gebrauch erstellt werden dürfen. Deshalb sorgen
seitdem Verwertungsgesellschaften dafür, dass Künstler durch eine Entschädigung über
Geräteabgaben auch für private Kopien honoriert werden. Beim Kauf einer Musik-CD z. B.
zahlt der Käufer zirka zehn Prozent an die GEMA, die das Geld an Musiker und Komponisten
ausschüttet. Diese Abgaben dienen aber lediglich als Kompensation für die
gesetzlich erlaubten Privatkopien und nicht als Entschädigung für illegale
Kopien.
RECHERCHIERT im Internet,
welche Aufgaben die VG Wort
MUSIKRAUB UND MUSIKKAUF und VG Bild-Kunst übernehmen.
Inwieweit profitiert der jeweili-
191 ge Künstler oder Autor davon?
2000 133 Gibt es noch weitere VGs, z. B.
172 für Film- und Fernsehwerke?
2001 182 Folgende Links helfen bei der
166 Recherche: www.vgwort.de,
2002 259 www.bildkunst.de, www.urhe-
gekaufte berrecht.org, www.cmmv.de.
Quelle: Phonoverband
selbstgebrannte CDs in Deutschland in Mio.
Durch die Errungenschaften der Medientechnologie ändert sich die Lage: Limitierten damals noch
Qualitätseinbußen die Anzahl privater Kopien, so erlaubt die digitale Technik jetzt uneingeschränktes und
zum Original völlig gleichwertiges Vervielfältigen. Geräteabgaben können jetzt Künstler nicht mehr aus-
reichend entschädigen, die Effizienz von Verwertungsgesellschaften nimmt ab.
Allerdings lag Software im Gegensatz zu Musik von Anfang an ausschließlich in digitaler Form vor, verlust-
freie Kopien waren hier jederzeit möglich. Daher ist bei Software die Erstellung einer Privatkopie grund-
sätzlich verboten. Bei Software ist daher auch keine Verwertungsgesellschaft erforderlich. Vielmehr über- 6
trägt der Urheber über einen Lizenzvertrag Nutzungsrechte auf den Anwender. Soweit dieser nicht aus-
drücklich etwas anderes vorsieht, gilt das Prinzip „eine Anwendung – eine Lizenz“. Das heißt, es muss für
jeden PC, auf dem das Programm installiert wird, eine eigene Lizenz erworben werden.
CDs, CD-Brenner und das Internet stehen dafür, dass die Musik- und Softwarebranche nun ähnliche
Probleme haben. Deshalb fordert die Industrie geeignete Gesetze für digitale Inhalte. Die Forderungen
sollen in der Urheberrechtsnovelle Ausdruck finden.
10. Das Urheberrecht
Das neue deutsche
Urheberrecht im Meinungsstreit
Das neue Urheberrecht soll die aktuelle Rechtslage an die Herausforderungen der digi-
talen Welt anpassen. Es gilt, die Interessen von Künstlern, Verwertungsgesellschaften
und Wirtschaft auf der einen und die Wünsche der Konsumenten auf der anderen Seite
auszugleichen. Dabei sollen unterschiedliche Auffassungen in der Wirtschaft auf einen
Nenner gebracht werden. So fordern z. B. die Verwertungsgesellschaften höhere Ge-
räteabgaben und zusätzliche Abgaben auf PCs, da PCs zunehmend für Internet-Down-
loads genutzt werden. Die Computerindustrie dagegen lehnt Geräteabgaben als wachs-
DIE POSITIONEN SIND KONTROVERS
tumshemmend ab und setzt auf Digital Rights Management.
DIETER SCHORMANN, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:
„Es kann nicht sein, dass der Staat Bücher und Zeitschriften auch dann nutzen darf,
wenn er sie nicht bezahlt hat. Wenn sich Kreativität von Autoren und Investitionen von
Verlagen und Buchhandlungen nicht mehr auszahlen, geraten Bildung und Forschung in
Deutschland in eine Sackgasse.“
GEMA-Vorstandsvorsitzender PROF. DR. REINHOLD KREILE: „Gerade im Infor-
TO DO
mationszeitalter gilt es, den Schutz der Urheber erneut zu bewahren. Wir begrüßen
deshalb die Regelung, dass privates Kopieren in begrenztem Umfang und nur gegen
Vergütung zulässig ist. Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, in
der Urheberrechtsnovelle die Vergütung für das private Kopieren deutlich
anzuheben und somit die Leistung des schöpferischen Urhebers angemessen
zu entlohnen.“
DR. CHRISTIAN DRESSEL, Leiter des dmmv-Arbeits-
RECHERCHIERE den aktuellen
kreises Medienpolitik: „Das Urheberrecht ist mit dieser Stand der Urheberrechts-
debatte. Was sind die zentralen
Novellierung noch nicht in der Informationsgesellschaft Diskussionspunkte, auf welche
angekommen. Der dringend erforderliche Schutz der Punkte hat man sich bereits ge-
einigt?
Produzenten digitaler Werke ist nicht umfassend gewähr- Was hältst du von der Urheber-
leistet. Dazu müsste der Gesetzgeber beispielsweise die rechtsnovelle? Welche Chancen,
aber auch Probleme könnten
Anfertigung von Kopien aus illegalen Vorlagen untersagen sich bei einer Durchsetzung
ergeben?
und den rechtlichen Schutz technischer Schutzvorkehrungen
insgesamt verbessern.“
DR. BERNHARD ROHLEDER, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung: „Der
Rechtsschutz für technische Kopierschutzmaßnahmen ist als sehr positiv zu bewerten.
Dagegen hat es der Bundestag versäumt, eine klare Regelung bezüglich der Abgaben-
forderungen auf digitale Geräte in das Gesetz aufzunehmen. Aus Sicht der ITK-Branche
wäre eine eindeutige Aussage gegen die Ausweitung von Pauschalabgaben auf digitale
Geräte, insbesondere auf Drucker und PCs, sowie zur Förderung des Einsatzes Digitaler
Rechte-Management-Systeme nötig gewesen.“
.. 7
Vorsitzender der Geschäftsführung der Microsoft Deutschland GmbH, JURGEN
GALLMANN: „Die derzeitige Rechtslage fordert zu rechtswidrigem Verhalten gera-
dezu auf, da dem Rechtsverletzer als Schadenersatzpflicht lediglich eine Zahlung
droht, die er auch bei rechtmäßigem Erwerb einer Lizenz hätte leisten müssen. Hier
weist das deutsche Urheberrechtsgesetz dringenden Reformbedarf auf. In einzelnen
EU-Mitgliedsstaaten gibt es bereits Regelungen, die als Vorbild dienen können, so z. B.
in Österreich, wo die doppelte Lizenzgebühr als Mindestschaden festgesetzt wird.“
11. Das Urheberrecht
Tempo oder Kleenex?
Wie eine Marke entsteht
Wenn du heute in einem Geschäft nach Tempos fragst, kriegst du mit Sicherheit Papier-
taschentücher, wenn auch vielleicht nicht gerade die bekannte blaue Packung. Tempo ist
eine starke Marke. Ihr Bekanntheitsgrad ist so groß, dass der Markenname im alltäglichen
Sprachgebrauch für eine ganze Produktkategorie benutzt wird. In den USA müsstest du je-
doch nach Kleenex fragen. Aber wie entstehen eigentlich Marken?
§ 3 MARKENGESETZ
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen,
Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließ-
lich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließ-
lich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder
Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unter-
scheiden. Das Markengesetz hindert Trittbrettfahrer, den guten Ruf eines Produktes oder
eines Unternehmens für sich zu nutzen. In den Aufbau ihrer Marken haben die Hersteller
viel Geld investiert. Und genau diese Investition in das Produkt rechtfertigt den Wert einer
Marke und auch ihre Schutzwürdigkeit.
TO DO
Gemäß § 4 Ziffer 1 des Markengesetzes entsteht Markenschutz nach erfolgter Anmeldung
durch Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München.
Nach § 4 Ziffer 2 des Markengesetzes können Marken auch durch Gebrauch als
solche gelten. Es handelt sich dann um Marken mit Verkehrsgel-
tung. Voraussetzung dafür ist, dass das benutzte Zeichen als
Marke Verkehrsgeltung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise
erlangt hat. Dafür müssen mindestens 20 Prozent aller Men- ERSTELLE EINE COLLAGE
mit Marken, die deiner Mei-
schen der Zielgruppe einen Namen mit einem bestimmten Pro- nung nach für eine ganze
dukt verbinden. Dann wird der Name zur Marke. Wenn also jeder Produktkategorie benutzt wer-
den (z. B. Uhu für Kleber).
fünfte Benutzer von Waschmitteln mit dem Namen „Persil“ das
gleichnamige Waschmittel verbindet, wird Persil auch ohne Finde weiterein diese Produkt-
die ebenfalls
Markennamen,
Anmeldung zu einer geschützten Marke. Das Markengesetz de- kategorie gehören (z. B. Pritt,
Pattex).
finiert als Schutzhindernisse:
Fehlende Unterscheidungskraft
Zeichen, die ausschließlich aus Angaben über Beschaffenheit,
Menge, Bestimmung, Wert, Zeit und Ort der Herstellung bzw.
Dienstleistung bestehen
Allgemein übliche Bezeichnungen, d. h. Zeichen, die ursprünglich
Unterscheidungskraft hatten, die sich jedoch im allgemeinen
Sprachgebrauch als Gattungsbezeichnungen durchgesetzt haben (z.
B. „Vaseline“) 8
Täuschende Angaben über Art, Beschaffenheit oder Herkunft
Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten
Zeichen, die Wappen, Flaggen, Hoheitszeichen, Siegel,
Bezeichnungen von Kommunen etc. enthalten
Zeichen, die amtliche Prüf- und Gewährzeichen enthalten
Zeichen, deren Benutzung nach sonstigen Vorschriften im öffent-
lichen Interesse untersagt werden können
12. Das Patentrecht
Patente gefragt!
Auf der Nürnberger Erfindermesse
IENA wurde ein neues Klappbett
präsentiert, das Langschläfer aus
den Federn wirft. Hier war nicht
etwa ein Unternehmen besonders
innovativ, nein, dieses gnadenlose
Bett, mit dem Verschlafen künftig
unmöglich wird, wurde von
Schülern des Maristengymnasiums
in Fürstenzell (Niederbayern) vor-
gestellt. Fünf Minuten nach dem
Läuten des Weckers ist Schluss
mit Dösen: Ein Hebemechanismus
kippt Bett samt Langschläfer, der so unsanft in den Tag befördert wird.
Das Klappbett ist keineswegs die erste Erfindung der Niederbayern. An dem als
„Erfinderschule“ bekannten Gymnasium gibt es schon seit Jahren das
Wahlpflichtfach „Erfinden“, das von etwa zehn Prozent der Schüler besucht wird. Im
TO DO
Laufe der Jahre haben die Teilnehmer mehrere hundert Neuheiten und Erfindungen
entwickelt, von denen viele bei „Jugend forscht“, Erfindermessen und anderen
Wettbewerben ausgezeichnet wurden.
Worauf hat die Welt schon immer gewartet? Vielleicht die Pinzette mit
Beleuchtung, der magnetische Lockenwickler, der Ein-
Finger-Schreiber, die Cola als Frostschutzmittel, die maden-
sichere Bio-Abfalltonne? Die Ideen sind unbegrenzt und die
Gedanken frei. INFORMIERT euch unter
www.insti.de.
Bis aber Erfinder ihre Konstrukte auf der IENA ausstellen SUCHT Gleichgesinnte zur
Gründung einer Erfinder-
und nach Produzenten für eine wirtschaftliche Verwertung Arbeitsgemeinschaft und
erkundigt euch bei euren
suchen können, vergeht viel Zeit: Leider brauchen die Pa- Lehrern, wie eure Schule
tentämter oft mehrere Jahre, bis sie einem Antrag stattge- euch bei der Umsetzung
eurer Ideen helfen kann.
ben. Der Vorsitzende des Deutschen Erfinderverbandes
(DEV) Karl Bauch gibt zu bedenken, dass innerhalb dieser
Wartezeit 50 Prozent des technischen Wissens schon wieder veraltet seien. Dem
Deutschen Patent- und Markenamt ist diese Problematik bewusst, weshalb es bereits
Verbesserungen beim Zulassungsverfahren ankündigte.
Träumt ihr auch manchmal davon, etwas völlig Neues zu erfinden? Habt ihr Geistes-
blitze, die nur auf eine Umsetzung warten? Unter www.insti.de gibt es die nötigen 9
Informationen. Hier hilft man euch bei der Umsetzung und bringt euch mit Profis
zusammen. Eure Kreativität ist hier gefragt!
13. Die Fälscher
Von Marken-
und Produktfälschern
Was steckt drin, wenn auf dem Flakon Gucci oder auf der Pillenpackung Merck steht?
Denn nicht nur Computerprogramme, Musikstücke oder Filme werden kopiert, sondern
auch zahlreiche Markenartikel vom teuren Parfum bis zum Autoersatzteil, von der
Marken-Jeans bis zum pharmazeutischen Medikament. Manche Produkte werden fast
eins zu eins nachgemacht, manchmal aber wird auch nur die Verpackung oder das
Markenzeichen gefälscht.
MARKENPIRATERIE ist das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken)
und geschäftlichen Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung
ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden.
PRODUKTPIRATERIE ist u. a. das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von
Waren, für welche die rechtmäßigen Hersteller Erfindungs-, Design- und Verfahrens-
rechte besitzen.
Fälscher verwenden den Bekanntheitsgrad einer Marke und täuschen Verbraucher
TO DO
über die tatsächliche Herkunft der Ware und über ihre Qualität. Der Markenpirat über-
nimmt unerlaubt den guten Namen eines Produktes. Der Produktpirat klaut das Know-
how, das einem Produkt zugrunde liegt. In beiden Fällen hat sich das geschädig-
te Unternehmen in langjähriger Arbeit und unter Einsatz erheblicher finanziel-
ler Mittel gegen Konkurrenten durchgesetzt und sich das
technische Wissen angeeignet, um sein Produkt zu etablieren
und zu verbessern.
RECHERCHIERE im Internet –
Der Handel mit Nachahmungen und Piraterieprodukten macht z. B. unter www.plagiarius.de
oder im digitalen Zollmuseum
zirka fünf bis sieben Prozent des Welthandels aus. Die jähr- unter www.zoll-d.de –, welche
Produkte und Marken
lichen Kosten, die durch Markenpiraterie entstehen, werden besonders häufig gefälscht
auf 200 bis 300 Milliarden Euro geschätzt. Das bedeutet, werden.
dass international tätigen Unternehmen mit Hauptsitz in der ÜBERLEGE, warum gerade
EU jährlich zwischen 400 und 800 Millionen Euro im diese Produkte und Marken
gefälscht werden? Weshalb
Binnenmarkt und zirka zwei Milliarden Euro außerhalb der denkst du, dass Fälschungen
Union verloren gehen. bewusst gekauft werden?
Besonders gefährlich für Verbraucher werden Fälschungen
natürlich in Branchen wie der Automobil-, Spielwaren-
oder Pharmaindustrie. Der internationale Verband der
Arzneimittelhersteller geht davon aus, dass
bereits sieben Prozent aller weltweit ge-
handelten Medikamente Fälschungen 10
sind. Über 500 Todesfälle pro Jahr ste-
hen nachweislich mit der Verwendung
solcher Präparate in Zusammenhang.
Die Dunkelziffer dürfte um ein Viel-
faches höher liegen.